ELTIF und LOIF Wohin geht der Kreditfonds? Gibt es eine regulatorische Ausnahmeregelung?

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1 ELTIF und LOIF Wohin geht der Kreditfonds? Gibt es eine regulatorische Ausnahmeregelung? Dr. Ingo Kleutgens Rechtsanwalt, Steuerberater, FBIntStR Februar 2014 Mayer Brown is a global legal services provider comprising legal practices that are separate entities (the "Mayer Brown Practices"). The Mayer Brown Practices are: Mayer Brown LLP and Mayer Brown Europe-Brussels LLP both limited liability partnerships established in Illinois USA; Mayer Brown International LLP, a limited liability partnership incorporated in England and Wales (authorized and regulated by the Solicitors Regulation Authority and registered in England and Wales number OC ); Mayer Brown, a SELAS established in France; Mayer Brown JSM, a Hong Kong partnership and its associated entities in Asia; and Tauil & Chequer Advogados, a Brazilian law partnership with which Mayer Brown is associated. "Mayer Brown" and the Mayer Brown logo are the trademarks of the Mayer Brown Practices in their respective jurisdictions.

2 Gliederung 1. Gründe für ELTIF und LOIF 2. ELTIF 3. LOIF 4. Vergleichender Überblick 2

3 1. Gründe für ELTIF und LOIF Basel III führt zu sinkenden Investitionen von Banken in bestimmten Geschäftsbereichen (z. B. Schiffs- und Infrastrukturfinanzierung). Die EU-Kommission geht von einem Bedarf von EUR 1.5 bis 2.5 Bill. für Infrastrukturfinanzierungen bis 2020 aus. Es kommt in diesen Bereichen erkennbar zu steigenden Schwierigkeiten bei der Beschaffung von (langfristigen) Finanzmitteln. Bislang besteht allerdings nur eine begrenzte Anzahl an Alternativen innerhalb der Europäischen Union. Die Vorschläge zu ELTIF und LOIF sollen beide als Instrument zur Behebung dieser Problematik dienen. 3

4 2. ELTIF (1) Regelungen: Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds ( ELTIFs ) vom 26. Juni 2013; daneben: AIFMD und MiFID Nächster Schritt: Votum der Europäischen Kommission (17. Februar 2014) Es sind keine Anpassungen durch die Mitgliedsstaaten vorgesehen. vollständige europäische Harmonisierung der Regelungen Etablierung einer neuen europaweiten Kreditfondsart, die ausschließlich in Unternehmen mit langfristigem Kapitalbedarf investiert ELTIFs sind sowohl für private als auch für institutionelle Anleger vorgesehen. 4

5 2. ELTIF (2) Ziel eines ELTIFs: bestmögliche Erreichung seines Hauptzwecks, der Investition in langfristige Vermögenswerte Deshalb besteht keine Möglichkeit der frühzeitigen Rückgabe. Als Ausgleich erhält der Investor eine Illiquiditätsprämie. keine Festlegung eines festen Rückgabezeitpunktes Entstehung eines Sekundärmarktes? Verordnungsentwurf enthält auch investierbare Anlageinstrumente. Novum: ELTIFs dürfen eigene Kredite vergeben. Es sind zu 70% nur Investitionen in bestimmte Assets möglich, die restlichen 30% dürfen in UCITS-konforme Assets investiert werden. 70% z. B. in: Infrastrukturprojekte, Immobilien, nicht börsennotierte Unternehmen; ersatzweise: European Venture Capital Funds (EuVECA) und European Social Entrepreneurship Funds (EuSEF) 5

6 2. ELTIF (3) Wer darf einen ELTIF anbieten? ELTIFs müssen den Vorgaben der AIFM-Richtlinie ( AIFMD ) entsprechen. Daher können nur solche Manager, die eine Zulassung nach den Vorgaben der AIFMD haben, einen ELTIF anbieten (Erwägungsgrund 9 des Vorschlags). Es ist nicht zulässig, einen ELTIF als Nicht-EU-AIF anzubieten (Art. 3 Abs. 1 des Vorschlags). Der Vorschlag führt ein Pass-System für den in der EU stattfindenden Vertrieb von ELTIFs an Kleinanleger ein (Seite 6 und Art. 3 Abs. 2 des Vorschlags) und vervollständigt auf diese Weise das Pass-System der AIFMD, das sich auf professionelle Anleger bezieht. KAGB-rechtlich ist davon auszugehen, dass ein ELTIF als geschlossener Fonds einzuordnen ist, da er langfristig angelegt ist und die Anleger kein Rückgaberecht vor dem Ende der Laufzeit des ELTIF haben. 6

7 2. ELTIF (4) Wer kann in einen ELTIF investieren? ELTIFs richten sich nach der Vorstellung der EU-Kommission an langfristig orientierte Anleger, die während des Anlagezeitraums das Geld nicht benötigen, mithin an Pensionsfonds und Versicherungsgesellschaften. Diese benötigen Investments, die regelmäßige und verlässliche Einkünfte generieren, damit sie ihren Zusagen gegenüber ihren Versicherungsnehmern und Sparern nachkommen können. ELTIFs können jedoch auch an Kleinanleger vertrieben werden und daher enthält der Vorschlag bestimmte Schutzvorschriften (beispielsweise Vorschriften betreffend die Art von Vermögenswerten, in die investiert werden kann, die Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Kurzinformationsdokuments ( KID ) sowie Vertriebsregeln). 7

8 2. ELTIF (5) Anforderungen an ELTIFs (1) Der Vorschlag enthält Vorschriften, die die zulässigen Anlagewerte betreffen (Art. 8 Abs. 1 und Art. 9 des Vorschlags), die Zusammensetzung des Portfolios sowie dessen Diversifikation (Art. 12 bis 14 des Vorschlags). Die langfristige Anlagestrategie eines ELTIFs kommt in der Vorgabe zum Ausdruck, dass ein ELTIF bis zu fünf Jahre Zeit hat, um mindestens 70% des Kapitals in Anlagewerte, insbesondere in zulässige Anlagewerte, zu investieren (Art. 15 Abs. 1 des Vorschlags). 70% z.b. in: Infrastrukturprojekte, Immobilien, nicht börsennotierte Unternehmen; ersatzweise: European Venture Capital Funds (EuVECA) und European Social Entrepreneurship Funds (EuSEF) 30% des ELTIFs können in andere Vermögenswerte investiert werden (Art. 14 des Vorschlags), damit den ELTIFs Flexibilität beim Verkauf von Anlagewerten oder bei ihrer Ersetzung durch neue gewährt wird. 8

9 2. ELTIF (6) Anforderungen an ELTIFs (2) Aus Art. 10 Abs. 1 des Vorschlags ergibt sich, dass ELTIFs nicht in Anleihen von Finanzunternehmen oder Versicherungsgesellschaften investieren dürfen. Ihnen ist es auch untersagt, Leerverkäufe zu tätigen oder sich direkt oder indirekt in Rohstoffen zu engagieren (auch nicht in Form von Derivaten, Zertifikaten oder Indizes, die sich auf diese Rohstoffe beziehen) sowie Wertpapierverleih- oder -leihgeschäfte zu tätigen. Der Einsatz von Finanzderivaten ist auf solche Fälle beschränkt, in denen Zinssätze oder Währungen den Basiswert bilden und ihr Einsatz der Absicherung von Währungsrisiken oder zur Vermeidung von Spekulation dient. Hebelgeschäfte (Leverage) werden beschränkt. 9

10 2. ELTIF (7) Anforderungen an ELTIFs (3) Da ein ELTIF einen langfristigen Anlagehorizont hat, steht seinen Anlegern kein Rückgaberecht vor dem Ende der Laufzeit des Fonds zu. Das Laufzeitende des ELTIFs ist in den Vertragsbedingungen oder seiner Satzung zu definieren und entspricht dem Lebenszyklus der einzelnen Anlagen, die der ELTIF tätigt (Art. 16 des Vorschlags). Zulassung der Anteile zum Handel an einem geregelten Markt oder einem multilateralen Handelssystem (Erwägungsgrund 32 und Art. 17 des Vorschlags). Ausgabe neuer Anteile in Übereinstimmung mit seinen Vertragsbedingungen oder seiner Satzung möglich. Der ELTIF kann diese unter der Voraussetzung, dass der Preis nicht unter dem Nettoinventarwert ( NAV ) liegt, neuen Anlegern anbieten (Art. 18 des Vorschlags). 10

11 2. ELTIF (8) Weitere Kriterien Sofern ein ELTIF an Kleinanleger vertrieben wird, ist er als Anlageprodukt für Kleinanleger (Packaged Retail Investment Product PRIP) anzusehen. Demzufolge ist ein KID erforderlich (Erwägungsgrund 35 des Vorschlags). Die EU-Kommission geht zudem davon aus, zusätzlich zu den durch die AIFMD vorgeschriebenen Transparenzanforderungen sei in Bezug auf einen ELTIF ein Prospekt zu veröffentlichen, der den Anforderungen entspricht, die die Prospektrichtlinie sowie die Verordnung (EG) Nr. 809/2004 an Organismen für gemeinsame Anlagen des geschlossenen Typs stellen (Erwägungsgrund 35 des Vorschlags). 11

12 3. LOIF Regelungen: Diskussionspapier der Central Bank of Ireland ( CIB ) über Loan Origination Investment Funds ( LOIFs ); daneben: AIFMD und MiFID Vorrangig wird erstmals eine Kreditvergabe durch Kreditfonds, LOIFs, vorgeschlagen. Eine Banklizenz wäre nicht nötig. Bisher sind in Irland lediglich Syndizierung respektive Sekundärerwerb möglich. unter anderem Prüfung der Bonität, Reporting und Kreditrisikomanagement als neue Aufgaben für Fondsmanager LOIFs sind lediglich für professionelle Anleger i.s.v. MiFID vorgesehen. höheres Risiko durch illiquide und langfristige Kredite sowie eine vergleichsweise geringe Streumöglichkeit CIB macht Vorschläge zur Risikominimierung. Beispielsweise: Vorschriften zur Diversifikation, Kreditvergabebeschränkung auf geschlossene Fonds, Beurteilungsrichtlinien über die Eignung des Fondsmanagers etc. 12

13 4. Vergleichender Überblick Konstrukt/ Rechtsnatur LOIF ELTIF Project Bond ABS geschlossener Fonds (AIF) Fonds (AIF) Anleihe Anleihe Rechtsgrundlage AIFMD ELTIF-Verordnung nationales Anleiherecht Vehikel AIF/nationales Fondsvehikel EU-weiter Spezialfonds Assetklassen Kredite aller Art Kredite für: Infrastruktur/CRE/ KMU/Schiffe/Flug zeuge Investorenkreis qualifizierte Institutionelle (QIAIF) Retail und Institutionelle SPV nur Infrastrukturkredite Institutionelle (Retail denkbar) nationales Verbriefungsrecht SPV Kredite und andere Assets Institutionelle (Retail denkbar, aber unüblich) Quelle: Eigene Darstellung nach DZ Bank 13

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 14

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