Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) Energieausweisdatenbank (EADB)

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1 Josef Preier STATISTIK AUSTRIA Abteilung Register, Klassifikationen und Methodik Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) Energieausweisdatenbank (EADB) Folie

2 Gebäude- und Wohnungsregister Adress-GWR-Online Im Anschluss an die Großzählung 2001 wurde mit dem Aufbau des Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) begonnen. Die Meldeschiene bildet das Adress-GWR-Online, mit dem auch das Adressregister gewartet wird. Das Adress-GWR-Online wurde am 26. November 2004 in Betrieb genommen. Die Datenerfassung kann über eine Web-Applikation oder über Web-Services vorgenommen werden. Am 29. März 2010 erfolgte der Umstieg auf AGWR II. Adress - GWR - Online ADRESSREGISTER Adressen von Grundstücken Adressen von Gebäuden GEBÄUDE- und WOHNUNGSREGISTER Adressen von Grundstücken Adressen von Gebäuden Adressen von Nutzungseinheiten Koordinaten Koordinaten Gebäudedaten Daten von Baumaßnahmen Nutzungseinheiten-Daten Folie

3 Gebäude- und Wohnungsregister Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage bildet das GWR-Gesetz (BGBl. I Nr. 9/2004) In der Novelle 2010 (BGBl. I Nr. 125/2009) wurden folgende Punkte neu geregelt: Einrichtung einer Energieausweisdatenbank für die Registrierung von Energieausweisen Adaptierungen der Begriffsbestimmungen diese lehnen sich nunmehr an die Bauordnungen der Länder, an bundesrechtliche Bestimmungen (Energieausweisvorlagegesetz, Bewertungsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz) und an die Ö-Norm B 1800 an Erweiterung des Merkmalskatalogs in Abstimmung mit Gemeinden, Ländern und Ministerien Erweiterung der Nutzungsrechte (Länder, Ministerien) Formale Trennung in ein zentrales Register für statistische Zwecke und in lokale Register der Gemeinden für Verwaltungszwecke In der Novelle 2013 (BGBl. I Nr. 1/2013) wurden die bestehenden Zugriffsrechte einiger Ministerien erweitert und zusätzlichen Bundesdienststellen neue Zugriffsrechte eingeräumt. Damit wurde das GWR verstärkt für Verwaltungszwecke nutzbar gemacht. Folie

4 Gebäude- und Wohnungsregister Erstbefüllung und laufende Wartung Erstbefüllung Gebäude- und Wohnungszählung 2001 Baumaßnahmenstatistik nach der GWZ 2001 früheres Gebäudeadressregister der Statistik Austria (keine Strukturdaten) Grundstücksdatenbank, Digitale Katastralmappe (Grundstücksnummern, Koordinaten) Zentrales Melderegister (Türnummern, Anzahl der Meldefälle) Laufende Wartung Gemeinden: Korrekturen bzw. Ergänzungen des Erstdatenbestandes Laufende Aktualisierung des Adress- und Gebäudebestandes Erfassung der Baumaßnahmen (Neuerrichtungen, Umbau bestehender Gebäude) Bezirkshauptmannschaften: Erfassung der Baumaßnahmen gemäß Bau-Übertragungsverordnung (in den Bundesländern NÖ, Burgenland, Salzburg und Steiermark) Als Serviceleistung für die Gemeinden: Zentrales Melderegister: Zurverfügungstellung der Anzahl der Meldefälle pro Gebäude und Nutzungseinheit BEV: Aktualisierung von Koordinaten und Grundstücksnummern (nach GNR Teilungen oder Zusammenlegungen) GWR-Hotline: Massenänderungen von Adressen (im Auftrag der Gemeinden) Folie

5 Gebäude- und Wohnungsregister Datenvolumen Entitäten (Stand Februar 2014) 2,3 Mio. Adressen 2,5 Mio. Gebäudeadressen 2,3 Mio. Gebäude 5,2 Mio. Nutzungseinheiten davon 4,5 Mio. Wohnungen offene Bauvorhaben Neuerrichtungen offene Bauvorhaben An-, Auf- und Umbau Folie

6 Gebäude- und Wohnungsregister Merkmale des Registers Merkmale der Adresse von Grundstücken (Straßenname, Hausnummer, Grundstücksnummer, Geocodierung, etc.), von Gebäuden (Gebäudeunterscheidung, GIS-Koordinate, etc.), von Nutzungseinheiten (Türnummer, Lage) Gebäudeeigenschaft, Gebäudefunktion Bauperiode, Errichtungsdatum Gebäudehöhe Überbaute Grundfläche, Bruttogrundfläche, Nettogrundfläche Geschossbezogene Angaben: Anzahl Geschoße (ober-, unterirdisch), Bruttofläche, Nettofläche (insgesamt, je Nutzungsart) Bauweise, Geschosshöhe Art Wärmeabgabesystem (Heizung), Art des Energieträgers, Wärmeabgabesystem, Warmwasseraufbereitung, Belüftung Art (Netzanschluss, sonstige..) der Trinkwasserversorgung, Abwasser- bzw. Abfallentsorgung, Niederschlagswasser, Elektrizitätsversorgung, Gasversorgung Merkmale der Bauvorhaben (Art der Baumaßnahme, Bauherrndaten, Bewilligungs- bzw. Fertigstellungsdatum, analoge Daten wie bei Bestandgebäuden etc.) Merkmale von Nutzungseinheiten (Inhalt und Umfang in Analogie zu Gebäudedaten) Folie

7 Gebäude- und Wohnungsregister Folie

8 Gebäude- und Wohnungsregister Zugriffsrechte BMI Gemeinde STATISTIK AUSTRIA BEV Adressregister Energieausweis- Aussteller 1) BMF BMG GWR Energie- ausweis- Datenbank 2) 1) nach Schaffung landesgesetzlicher Regelungen zur Energieausweisdatenbank gemäß GWR-Gesetz 2) noch nicht in Betrieb Bundesdenkmalamt BMJ BMLFUW BMWFW Statistik Austria Länder Folie

9 EADB Ziele österreichweite Sammlung von Daten aus den Ergebnissen der Berechnung von Energieausweisen Verknüpfung mit relevanten Daten aus dem Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister eindeutige Zuordnung zu Objekten (Gebäude oder Nutzungseinheit) des Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister Zuordnung von Energieausweisen ausschließlich auf tatsächlich bestehende Gebäude und Nutzungseinheiten Ausstellung von Energieausweisen auf rechtsgültige - von der Gemeinde vergebene - Adressen Folie

10 EADB Daten des Energieausweises Schlüsselattribute für Energieausweise von Wohngebäuden, Nicht-Wohngebäuden und Sonstigen Gebäuden (Objektnummer, Nutzungseinheitenlaufnummer, Vorhaben-Kennung, Versionsnummer etc.) Ausstellungs- und Gültigkeitsdatum, Angaben zum Ersteller des Energieausweises Gebäudedaten (Gebäudeart, Grundstücksnummern, Baujahr, Anzahl der oberirdischen Geschosse, etc.) Gebäudegeometrie von Wohngebäuden, Nicht-Wohngebäuden und sonstigen Gebäuden (z.b. beheizte bzw. konditionierte Brutto-Grundfläche, Bezugs-Grundfläche [m2], beheiztes bzw. konditioniertes Brutto-Volumen [m3], Bauweise, Kompaktheit etc.) Angaben zu Energiebereitstellungssystem(e), Energieträger, Leistungskennzahlen, Wärmeabgabesystem, Warmwasserbereitstellung Art der Belüftung des Gebäudes Klimadaten Wärme- und Energiebedarfskennzahlen: wie Heizwärmebedarf, Heiztechnikenergiebedarf, Warmwasserwärmebedarf, Endenergiebedarf, Kohlendioxidemissionen, Gesamtenergieeffizienz- Faktor usw. Folie

11 EADB Aktueller Stand Von Statistik Austria wurde die EADB nach den Vorgaben der EU RL über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG) und der darauf aufbauenden OIB Richtlinie 6 - Ausgabe April 2007 erstellt und im Mai 2011 präsentiert aufgrund der neuen EU-Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) bzw. der darauf basierenden OIB Richtlinie 6 - Energieeinsparung und Wärmeschutz, Ausgabe Oktober 2011 muss die EADB jedoch bereits entscheidend adaptiert werden: ein weitaus größerer Merkmalsbereich ist zu führen der Umfang an zu führenden Registereinheiten (Energieausweise) ist gestiegen. Nunmehr sind Energieausweise nach der OIB RL 6 - Ausgabe April 2007 und auch nach der OIB RL 6 - Ausgabe Oktober 2011 zu führen das Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) 2012 bestimmt, dass Energieausweise, die aufgrund der OIB RL 6 - Ausgabe April 2007erstellt wurden, weiterhin ihre Gültigkeit beibehalten, bis zu der Gültigkeitsdauer des Energieausweises von 10 Jahren. Neuausstellungen von Energieausweisen sind entsprechend der Vorgaben der OIB RL 6 - Ausgabe Oktober 2011 vorzunehmen mit Ausnahme von Salzburg haben alle anderen Länder größtenteils die OIB RL 6 Ausgabe Oktober 2011 in den baurechtlichen Bestimmungen als rechtlich verbindlich erklärt Die Mehrzahl der Länder haben die im GWR-Gesetz enthaltenen Bestimmungen landesrechtlich umgesetzt und somit die Basis für die Registrierungspflicht der Energieausweise in der EADB geschaffen Burgenland und Steiermark auf Gesetzesebene Kärnten, Oberösterreich und Tirol ebenfalls auf Gesetzesebene, jedoch mit der Bestimmung, dass noch ausführende Verordnungen zu erlassen sind, die noch nicht in Kraft gesetzt wurden. Folie

12 Gesetzliche Umsetzung Bundesländer Bundesland Quelle in Kraft Verordnung Burgenland Burgenländisches Baugesetz Bgld. BauG (LGBl. Nr. 11/ Nein Stück 6, 18) Kärnten Kärntner Bauvorschriften- K-BV, Fassung vom (LGBl. Nr. 80/ Stück, 43) Ja, noch nicht in Kraft Niederösterreich Oberösterreich Oö. Bautechnikgesetz 2013 (LGBl.Nr. 35/ ) Ja, noch nicht in Kraft Salzburg Gesetz, mit dem das Baupolizeigesetz 1997 und das Bautechnikgesetz Begutachtung Steiermark geändert werden Gesetz vom 6. Juli 2010, mit dem das Steiermärkische Baugesetz, das Steiermärkische Feuerungsanlagengesetz, das Steiermärkische Feuerpolizeigesetz 1985 und das Kanalgesetz 1988 geändert werden (Steiermärkische Baugesetznovelle 2010) (LGBl. Nr. 13/ ) Tirol Gesetz vom 13. März 2013, mir dem die Tiroler Bauordnung 2011 geändert wird (LGBl.Nr. 48/ c) Vorarlberg Wien Gesetz über die Steigerung der Energieeffizienz und die nachhaltige Nutzung erneuerbarer Energien durch öffentliche Einrichtungen und Energieunternehmen (Landes-Energieeffizienzgesetz) Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien und das Wiener Kleingartengesetz 1996 geändert werden (Bauordnungsnovelle 2014) bis Nein Ja, noch nicht in Kraft Begutachtung bis , Stand????? Begutachtung bis: Folie

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19 Anlagendatenbank Ziele landesweite Sammlung und Erfassung von Messdaten bzw. Prüfdaten von Heizungsanlagen durch die zuständigen Prüforgane (Rauchfangkehrer, techn. Büros und Sachverständige), verknüpft mit den Daten des AGWR zentrale Datenhaltung sämtlicher Heizungsanlagenmessdaten ersetzt das handschriftliche Aufzeichnungen (wie z.b. Kehrbuch) Daten werden im Zuge der periodischen Überprüfungen von Anlagen von den zuständigen Prüforganen ermittelt und eingepflegt stehen damit in aktueller Form zur Verfügung. liefert einen landesweit, vergleichbaren Datenbestand Die angestrebte Verknüpfung mit dem AGWR ermöglicht die die Nutzung der Schlüssel des GWR (Objektnummer); wodurch die eindeutige Zuordnung zu einem Gebäude; die eindeutige Adressierung des Gebäudes; gegeben ist durch Historisierung der Daten können Veränderungen/Verbesserungen sichtbar und nachvollziehbar gemacht werden ermöglicht die ganzheitliche Betrachtung von aktuellen Sachverhalten (z. B. landesweite Heizungsanlagenstruktur, Energieträgerverteilungen, etc.) Basis für umweltpolitische Aussagen, Planungsbasis für Maßnahmensteuerungen Arbeits- und Verwaltungsaufwand wird minimiert und Haltung redundanter Daten verhindert Folie

20 Gebäude- und Wohnungsregister Zugriffsrechte BMI Anlagendatenbank? Gemeinde STATISTIK AUSTRIA BEV Adressregister Energieausweis- Aussteller BMF BMG GWR Energie- ausweis- Datenbank Rauchfangkehrer, Installateur, Bundesdenkmalamt BMJ BMLFUW BMWFW Statistik Austria Länder Folie

21 Rückfragen bitte an: Josef Preier Kontakt: Guglgasse 13, 1110 Wien Tel: +43 (1) Fax: +43 (1) Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen zu AGWR unter: Folie

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