Antrag für UBS Platinum Cards. ACS-Mitglieder

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1 Antrag für UBS Platinum Cards. ACS-Mitglieder Bitte leserlich und vollständig ausfüllen. Mindestalter: Hauptkarten 18 Jahre, Partnerkarten 16 Jahre. Ab jährlichem Bruttoeinkommen vo Ich habe noch keine UBS Kreditkarten und beantrage folgende Karten mit der unten aufgeführten Ausgabenlimite 1 : Ich habe bereits eine UBS Kreditkarte mit der Nummer und beantrage zusätzlich: Kartenwahl Jahrespreis für bis zu 4 Karten (inkl. Partnerkarten): im 1. Jahr CHF 250 / EUR 175 / USD 200 ab 2. Jahr CHF 375 / EUR 260 / USD 300 Das UBS Platinum Kartendoppel Das UBS Platinum Kartendoppel für Partner UBS MasterCard Platinum UBS VISA Card Platinum UBS MasterCard Platinum UBS VISA Card Platinum Bitte wählen Sie pro Karte eine Währung (ohne Auswahl erhalten Sie Ihre Karten i) Karte 1 Karte 2 Karte 3 Karte 4 Separate Abrechnung (von Karte 1, mit Einzahlungsschein) n n n 1 Ausgabenlimite: Die erteilte Limite stellt den für alle Karten gemeinsam geltenden Ausgaberahmen dar (Globallimite). Standardlimite mit UBS Platinum Cards i: CHF Standardlimite mit UBS Platinum Cards i: EUR Standardlimite mit UBS Platinum Cards i: USD Gewünschte Zusatzleistungen Preis Bonusprogramm n Ich bin schon UBS KeyClub-Teilnehmer / -in 2 und punkte somit automatisch auch mit diesen Karten. kostenlos UBS KeyClub n Ich bin noch nicht UBS KeyClub-Teilnehmer und möchte vom Bonusprogramm von UBS profitieren. Die Teilnahmebestimmungen sind im Internet unter ubs.com/keyclub publiziert oder können beim KeyClub-Kundendienst unter der Gratisnummer angefordert werden. Durch die erste Nutzung der UBS Kreditkarten anerkenne ich diese als für mich verbindlich. Die Teilnahme ist kostenlos. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die gemachten Angaben für Marketingzwecke der Bank weiterverwendet werden. Foto auf n Für Hauptkarten n für Partnerkarten kostenlos Kartenrückseite (Bestelltalon ausfüllen) Priority Pass n Für Hauptkarten n für Partnerkarten kostenlos Meine persönlichen Angaben n Frau Name: Vorname: Wohnadresse: n Herr Korrespondenzsprache: n Deutsch n Französisch n Italienisch n Englisch Nationalität: Zivilstand: Meine ACS Mitglieder-Nr.: Domizilstaat: Frühere Adresse: Nur für in der Schweiz wohnhafte Personen ohne Schweizer Pass: Schweizerischer (fremdenpolizeilicher) Ausländerausweis; Typ: (bitte Kopie beilegen) Auslandadresse: Telefon privat: Telefon Geschäft: Mobile: Persönliches Codewort zur Identifizierung bei telefonischen Auskünften: n Wenn keine UBS-Bankverbindung vorhanden, bitte Ausweiskopie beilegen und Zutreffendes ankreuzen: n Reisepass n Identitätskarte n Schweizerischer Führerausweis Abschnitt «Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten» ausfüllen. Meine berufliche Tätigkeit Beruf: Position: Bruttoeinkommen pro Jahr i: Arbeitgeber: Arbeitsverhältnis: n fest angestellt n temporär angestellt 2 Auf männlich-weibliche Doppelformen wird nachfolgend im Sinn der besseren Lesbarkeit verzichtet.

2 Meine Bankverbindung und gewünschte Zahlungsabwicklung 3 Bank: Zahlung mit Einzahlungsschein 4 n Ich möchte meine monatlichen Rechnungen mit Einzahlungsschein bezahlen. Kontaktperson: Konto-Nr.: Clearing-Nr.: IBAN (International Bank Account Number): Zahlung per Lastschriftverfahren (LSV + mit Widerspruchsrecht) n Ich beauftrage UBS, mein nebenstehendes Bankkonto monatlich per LSV + zu belasten. 3 Angabe Bankverbindung auch bei Bezahlung mit Einzahlungsschein zwingend. 4 Fremdwährung USD: Die Rechnungsstellung erfolgt separat mit dem europaweit genormten Zahlungsbeleg (IPI). Persönliche Angaben Partnerkarteninhaber n Frau n Herr Name: Vorname: Wohnadresse: Nationalität: Domizilstaat: Mobile: Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten Gemäss Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) Der Hauptkarteninhaber erklärt hiermit, dass die Gelder, die zur Begleichung der Kredit karten rechnung der Hauptkarten und Partnerkarten (falls vorhanden) dienen oder über diesen Betrag hinaus beim Kreditkartenherausgeber eingebracht werden: (Zutreffendes ankreuzen, nur 1 Kreuz setzen) n dem Hauptkarteninhaber allein gehören n folgender/-n Person/-en gehören: (bitte alle nachstehenden Angaben zur Person bekannt geben) Name, Vorname, Nationalität, Geburtsdatum, Wohnadresse, PLZ, Ort, Domizilstaat: Der Hauptkarteninhaber verpflichtet sich, UBS AG Änderungen jeweils unaufgefordert mitzuteilen. Das vorsätzlich falsche Ausfüllen dieses Abschnitts ist strafbar (Art. 251 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, Urkundenfälschung; Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe). Unterschriften Der Antragsteller bestätigt die Richtigkeit der Angaben in diesem Antrag. Er erklärt, die beigelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen und verstanden zu haben und diese für sich als verbindlich anzuerkennen. Der Antragsteller ermächtigt dabei UBS (sowie die UBS Card Center AG als Beauftragte für die Abwicklung des UBS-Kartengeschäfts), die für die Prüfung und Abwicklung von Kartenantrag und allfälligem Vertrag erforderlichen Auskünfte einzuholen sowie Meldung zu erstatten (wie in den AGB unter Ziffer 8 «Beschaffung, Bearbeitung und Weitergabe von Daten» erläutert). UBS behält sich das Recht vor, diesen Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder aus Bonitätsgründen eine tiefere Ausgabenlimite als die Standardlimite anzusetzen. Bei Annahme dieses Antrags durch UBS erhält der Antragsteller eine schriftliche Annahmeerklärung, die beantragte/n UBS Kreditkarte/n und für jede Karte einen PIN-Code zugestellt. Die Anerkennung des Inhalts der Annahmeerklärung erfolgt durch Unterschrift auf der/den UBS Kreditkarte/n und/oder deren Benützung. Der Antragsteller ermächtigt UBS und ACS als kartenvermittelnde Organisation, die zur Abwicklung und Koordination erforderlichen Kundendaten (Personalien, Mitgliedschaft usw.) auszutauschen. Für Mitglieder, die bereits eine UBS Platinum Card besitzen, werden die neuen Konditionen ab der Verrechnung des nächsten Jahrespreises wirksam. AXA Assistance Deutschland GmbH in München/Deutschland (AXA Assistance) betreibt im Auftrag von UBS einen Assistance Service (z.b. Unterstützung in Not situationen, medizinische und rechtliche Hilfestellung, Reservationen von Hotels und Restaurants, Ticketbestellungen oder Blumenlieferservice). Der Antragsteller ist ausdrücklich damit einverstanden, dass UBS AXA Assistance bei Inanspruchnahme von Assistance-Leistungen seinen Namen und Vornamen sowie die Information bekannt gibt, dass der Antragsteller über eine gültige UBS Platinum Card verfügt. AXA Assistance benötigt zur Erfüllung ihrer Aufgaben diese und jene Daten, die der Antragsteller AXA Assistance bekannt gibt. Der Antragsteller akzeptiert, dass AXA Assistance zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritte im In- und Ausland beiziehen darf, und ist insbesondere damit einverstanden, dass diese Dritten von seinen Daten so weit Kenntnis erhalten, als dies zur sorgfältigen Erfüllung des jeweiligen Auftrags erforderlich ist. Dem Antragsteller ist in diesem Zusammenhang klar, dass sich das schweizerische Recht (z.b. zum Bankkundengeheimnis, Datenschutz) allein auf schweizerisches Territorium beschränkt und somit alle ins Ausland gelangenden Daten dem dort herrschenden Recht unterliegen. Der Antragsteller hat jederzeit das Recht, diese Zustimmungserklärung zu widerrufen, indem er die Kreditkarte zerschnitten an UBS retourniert. Ort, Datum Unterschrift Hauptkarteninhaber Ort, Datum Unterschrift Partnerkarteninhaber Bitte Kartenantrag im beiliegenden Antwortkuvert senden an: UBS AG, Flughofstrasse 35, Postfach, CH-8152 Glattbrugg HK 04/05 PK 0 ZW 0

3 Bestelltalon Foto auf Kartenrückseite Für Hauptkarten mit Foto auf der Kartenrückseite bitte ausfüllen. Für Partnerkarten mit Foto auf der Kartenrückseite bitte ausfüllen. Name, Vorname: Name, Vorname: Bitte hier ein aktuelles, qualitativ hochwertiges Passfoto (Format 35x50 mm, farbig oder schwarz-weiss) einkleben. Bitte hier ein aktuelles, qualitativ hochwertiges Passfoto (Format 35x50 mm, farbig oder schwarz-weiss) einkleben. Ihr Foto wird elektronisch gespeichert und ausschliesslich für die UBS Kreditkarte verwendet. Das Foto kann nicht zurückgesandt werden. Ihr Foto wird elektronisch gespeichert und ausschliesslich für die UBS Kreditkarte verwendet. Das Foto kann nicht zurückgesandt werden. Haben Sie an alles gedacht? Zusatzleistungen ausgewählt? Falls Karte mit Foto: Bestelltalon mit Foto ausgefüllt? Kartenantrag unterzeichnet (separate Unterschrift für Partnerkarten)? Für in der Schweiz wohnhafte Personen ohne Schweizer Pass Kopie schweizerischer (fremdenpolizeilicher) Ausländerausweis beigelegt? Für Kunden ohne UBS-Bankverbindung (zwingend) Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto beigelegt (Reisepass, Identitätskarte, schweizerischer Führerausweis)? Abschnitt «Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten» ausgefüllt?

4 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benützung der UBS Kreditkarten UBS AG Flughofstrasse 35 Postfach 8152 Glattbrugg Tel Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen UBS AG (UBS) und den Inhaberinnen und Inhabern von UBS VISA und/oder UBS MasterCard Kreditkarten (insgesamt als Karteninhaber bezeichnet). Auf männlich-weibliche Doppelformen wird nachfolgend im Sinn der besseren Lesbarkeit verzichtet. 1. Kartenausgabe 1.1 Der Antragsteller erhält bei Annahme des Kartenantrags durch UBS eine persönliche, auf seinen Namen lautende UBS VISA und/oder UBS MasterCard Kreditkarte (Karte). Zusammen mit der schriftlichen Annahmeerklärung von UBS werden dem Antragsteller die AGB, eine Kopie seines Kartenantrags sowie der individuelle PIN-Code zugestellt. Mit seiner Unterschrift auf der Karte und/oder deren Benützung bestätigt der Antragsteller beziehungsweise Karteninhaber, die Annahmeerklärung sowie die AGB erhalten, gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. 1.2 Der Karteninhaber kann Zweit- und Partnerkarten (nachfolgend ebenfalls als Karten bezeichnet) ausstellen lassen. 1.3 Jede ausgestellte Karte bleibt Eigentum von UBS. 2. Kartenverwendung 2.1 Unter Beachtung der individuellen Karten- sowie Bargeldbezugslimite können bei VISA- beziehungsweise MasterCard-Akzeptanzstellen weltweit Transaktionen autorisiert werden: a) durch Unterzeichnung des Verkaufsbelegs (zum Beispiel bei Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen sowie beim Bezug von Bargeld am Bankschalter) oder b) mittels Eingabe des PIN-Codes (zum Beispiel beim Bezug von Bargeld an einem Automaten) oder c) durch Angabe des Namens, der Kartennummer und des Verfalldatums (zum Beispiel bei Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen via Telefon, Internet oder auf dem Korrespondenzweg). Der Karteninhaber anerkennt sämtliche auf diese Weise autorisierten Transaktionen beziehungsweise die daraus resultierenden Forderungen der Akzeptanzstellen. Gleichzeitig weist er UBS unwiderruflich an, die jeweiligen Forderungen der Akzeptanzstellen ohne weiteres zu vergüten. 2.2 Bei Transaktionen in einer anderen Währung als der Kartenwährung wird der Umrechnungskurs am Vortag des Buchungsdatums bestimmt und um einen Bearbeitungszuschlag erhöht. Ferner wird beim Bargeldbezug im In- und Ausland eine Kommission in Rechnung gestellt. Der aktuelle Bearbeitungszuschlag, die jeweiligen Bargeldbezugskommissionssätze sowie die anwendbaren Umrechnungskurse können beim Kundendienst (Ziffer 9) erfragt werden. Einzelne Werte (zum Beispiel der aktuelle Bearbeitungszuschlag) werden überdies jeweils auf der Monatsrechnung ausgewiesen. 2.3 Der Karteninhaber verpflichtet sich, seine Karte nur im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zu verwenden. Die Verwendungsmöglichkeiten von Karten und PIN-Codes sowie die Karten- und Bargeldbezugslimiten können von UBS jederzeit erweitert, eingeschränkt oder aufgehoben werden. Die Kartenlimite ist auf der Monatsrechnung ersichtlich oder kann ebenso wie die Bargeldbezugslimite beim Kundendienst (Ziffer 9) angefragt werden. Der Einsatz der Karte für illegale Zwecke ist verboten. 3. Sorgfaltspflichten Der Karteninhaber trägt insbesondere folgende Sorgfaltspflichten: a) Die Karte ist vom Karteninhaber bei Erhalt sofort an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. b) Karte und PIN-Code sind besonders sorgfältig und voneinander getrennt aufzubewahren. Karte und PIN-Code dürfen keines- falls weitergegeben oder sonstwie zugänglich gemacht werden. Insbesondere darf der PIN-Code nicht auf der Karte vermerkt werden (auch nicht in abgeänderter Form). Vom Karteninhaber geänderte PIN-Codes dürfen nicht aus leicht ermittelbaren Zahlenkombinationen (wie Telefonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen usw.) bestehen. c) Die jeweiligen Monatsrechnungen sind vom Karteninhaber bei Erhalt mit Hilfe der aufbewahrten Kaufbelege zu prüfen. Allfällige Unstimmigkeiten, insbesondere Belastungen aufgrund missbräuchlicher Verwendung der Karte, müssen sofort gemeldet (Ziffer 9) und innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Rechnung schriftlich an die Adresse von UBS (Ziffer 9) beanstandet werden (Datum Poststempel); ansonsten gilt die Monatsrechnung als genehmigt. d) Bei Verlust, Diebstahl, Karteneinzug oder Verdacht auf Missbrauch muss der Karteninhaber dies sofort (ungeachtet einer allfälligen Zeitverschiebung) dem Kundendienst (Ziffer 9) melden. Zudem hat er bei strafbaren Handlungen bei der lokalen Polizei Anzeige zu erstatten und im Schadenfall nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Minderung des Schadens beizutragen. e) Änderungen der im Kartenantrag gemachten Angaben (Name, Adresse, Kontoverbindung und so weiter) sind UBS innert 15 Tagen schriftlich mitzuteilen (Ziffer 9). f) Erhält der Karteninhaber bis 15 Tage vor Verfall der bisherigen Karte keine neue Karte, so hat er dies dem Kundendienst (Ziffer 9) sofort zu melden. Nach Erhalt einer neuen Karte ist die bisherige unverzüglich zu zerschneiden. 4. Abrechnung/Zahlungsmodalitäten 4.1 Der Karteninhaber verpflichtet sich, neben allen autorisierten Transaktionen insbesondere auch den jeweiligen Jahrespreis sowie die Kosten für beanspruchte Dienstleistungen zu bezahlen. Der Karteninhaber erhält monatlich eine Abrechnung (Monatsrechnung). Er hat die Wahl zwischen folgenden Zahlungsarten: a) Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum; b) Zahlung eines beliebigen Teilbetrages (jedoch mindestens 5% des Rechnungsbetrages respektive 50 CHF/USD/EUR) innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum. 4.2 Geht die Zahlung gemäss Ziffer 4.1.a nicht fristgerecht ein oder macht der Karteninhaber von der Teilzahlungsmöglichkeit gemäss Ziffer 4.1.b Gebrauch, wird ihm auf allen Bezügen ab Transaktionsdatum ein Jahreszins von maximal 15% in Rechnung gestellt. Die Karten- und Bargeldbezugslimite(n) von Haupt- sowie allfälligen Zweitund Partnerkarten werden um den offenen Rechnungssaldo reduziert. Bei Ausbleiben einer Zahlung beziehungsweise bei einer Zahlung von weniger als dem Mindestbetrag (Ziffer 4.1.b) hat UBS ferner das Recht, den gesamten offenen Rechnungsbetrag (inklusive Zinsen) zur sofortigen Zahlung einzufordern und die Karte(n) zu sperren. Allfällige Mahnund Inkassogebühren gehen zulasten des Karteninhabers. 4.3 Hat der Karteninhaber Wohnsitz im Ausland, muss grundsätzlich der gesamte Rechnungsbetrag mittels Lastschriftverfahren beziehungsweise Direktbelastung bezahlt werden. Die Teilzahlungsmöglichkeit (Ziffer 4.1.b) kann nicht in Anspruch genommen werden. 5. Verantwortlichkeit 5.1 Bis zu einer allfälligen Sperrung der Karte ist der Karteninhaber verantwortlich für alle gemäss Ziffer 2.1 autorisierten Transaktionen. Die Risiken aus einer missbräuchlichen Kartenverwendung liegen somit grundsätzlich beim Karteninhaber, sofern keine rechtzeitige Beanstandung (Ziffer 3.c) erfolgt. Bei rechtzeitiger Beanstandung übernimmt UBS Schäden aus missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte, sofern der Karteninhaber die AGB in allen Teilen eingehalten hat (insbesondere die Sorgfaltspflichten gemäss Ziffer 3) und soweit ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft (Selbstbehalt:

5 bis zu 100 CHF/EUR/USD). Nicht als Dritte gelten der Ehepartner und im gleichen Haushalt lebende Personen. 5.2 Sämtliche Transaktionen, welche unter Verwendung des PIN-Codes autorisiert wurden, sind vom Karteninhaber zu tragen. 5.3 Der Inhaber der Hauptkarte haftet solidarisch für sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Einsatz von Zweit- und Partnerkarte(n), selbst wenn den Inhabern dieser Karten separat Rechnung gestellt wird. 5.4 Für die unter Verwendung der Karte abgeschlossenen Geschäfte ist der Karteninhaber ausschliesslich verantwortlich; insbesondere sind allfällige Unstimmigkeiten inklusive Beanstandungen von Waren oder Dienstleistungen und Ansprüche direkt mit der jeweiligen Akzeptanzstelle zu regeln. Der Karteninhaber muss bei Warenrückgaben von der Akzeptanzstelle eine Gutschrifts- und bei Annullierungen eine Annullierungsbestätigung verlangen. Allfällige Streitfälle entbinden den Karteninhaber nicht von der Pflicht zur Zahlung seiner Monatsrechnungen. 5.5 Schäden, welche dem Karteninhaber im Zusammenhang mit dem Besitz oder der Verwendung seiner Karte(n) entstehen, sind von diesem selber zu tragen. UBS übernimmt keinerlei Haftung, falls eine Akzeptanzstelle die Karte als Zahlungsmittel nicht akzeptiert oder falls die Karte infolge eines technischen Defekts, einer Limitenanpassung, einer Kündigung oder einer Sperre nicht verwendet werden kann. Ebenso übernimmt UBS keinerlei Haftung in Bezug auf die mit der Karte automatisch zur Verfügung gestellten Neben- beziehungsweise Zusatzleistungen. Ferner werden Schäden, für welche eine Versicherung aufzukommen hat, von UBS nicht übernommen. 5.6 Schäden infolge des Weiterversands von Karte und/oder PIN- Code müssen vom Karteninhaber getragen werden. 6. Geltungsdauer/Kartenerneuerung 6.1 Die Karte sowie die mit dieser verbundenen Neben- und Zusatzleistungen verfallen am Ende des auf der Karte eingeprägten Monats/ Jahres. Dem Karteninhaber wird rechtzeitig und automatisch eine neue Karte zugestellt, sofern keine Kündigung erfolgt ist. 6.2 Wünscht der Karteninhaber keine neue Karte oder will er auf die Erneuerung von Zweit- und/oder Partnerkarten verzichten, so hat er dies UBS mindestens zwei Monate vor Kartenverfall schriftlich mitzuteilen (Ziffer 9); ansonsten wird ihm der Jahrespreis belastet. 6.3 Der Ersatz einer noch nicht verfallenen Karte und/oder eines PIN- Codes ist kostenpflichtig. 7. Sperrung/Kündigung 7.1 Karteninhaber oder UBS können jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Kartensperrung und/oder die Kündigung des Vertragsverhältnisses veranlassen. Die Kündigung der Hauptkarte gilt automatisch auch für Zweit- und Partnerkarten. 7.2 Die Kündigung bewirkt ohne weiteres die Fälligkeit aller Ausstände. Nach erfolgter Kündigung muss die Karte (inklusive Zweit- und Partnerkarten) unaufgefordert und unverzüglich zerschnitten an UBS retourniert werden. Der Karteninhaber hat infolge Rückforderung oder Rückgabe der Karte keinen Anspruch auf anteilsmässige Rückerstattung des Jahrespreises. 7.3 UBS bleibt trotz Kündigung/Sperre berechtigt, dem Karteninhaber sämtliche Beträge zu belasten, für welche die Ursache vor der effektiven Rückgabe der Karte(n) gesetzt wurde (so auch Belastungen aus wiederkehrenden Dienstleistungen wie zum Beispiel Zeitungsabonnementen, Mitgliedschaften, Online-Diensten). 8. Beschaffung, Bearbeitung und Weitergabe von Daten/ Beizug Dritter 8.1 Der Antragsteller beziehungsweise Karteninhaber ermächtigt UBS, sämtliche für die Prüfung des Kartenantrags sowie für die Abwicklung des Vertrags erforderlichen Auskünfte bei öffentlichen Ämtern, seinem Arbeitgeber, seiner Bank sowie der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK; Mitglieder sind Gesellschaften aus den Branchen Konsumkredit-, Leasing- und Kreditkartengeschäft usw.) einzuholen und der ZEK im Falle von gesperrten Karten, bei qualifiziertem Zahlungsrückstand oder bei missbräuchlicher Kartenverwendung Meldung zu erstatten. Der ZEK ist es ausdrücklich gestattet, diese Daten anderen Mitgliedern der Zentralstelle zugänglich zu machen. Insofern entbindet der Karteninhaber diese Stellen vom Bank- beziehungsweise Amtsgeheimnis. Zudem nimmt er zur Kenntnis, dass UBS gemäss Konsumkreditgesetz (KKG) verpflichtet ist, bei der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) Informationen über dort gemeldete Verpflichtungen des Karteninhabers einzuholen. UBS ist überdies unter gewissen Voraussetzungen nach KKG verpflichtet, ausstehende Beträge der IKO zu melden. 8.2 Der Karteninhaber akzeptiert, dass UBS zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritte beiziehen darf. Insbesondere ist er damit einverstanden, dass die UBS Card Center AG als Beauftragte für die Abwicklung des UBS-Kartengeschäfts sowie deren Vertragsunternehmen (z.b. zur Kartenherstellung) von seinen Daten so weit Kenntnis erhalten, als dies zur sorgfältigen Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist. Die internationalen Kartenorganisationen (VISA International beziehungsweise MasterCard International) und deren Vertragsunternehmen, die mit der Verarbeitung von Kartentransaktionen beauftragt sind, haben hingegen lediglich Kenntnis der jeweiligen Transaktionsdaten (z.b. Informationen über die Akzeptanzstelle, Kartennummer, Verfalldatum, Transaktionsbetrag und -datum sowie je nach Transaktion Name des Karteninhabers). Der Karteninhaber akzeptiert zudem, dass auch bei Transaktionen in der Schweiz die entsprechenden Daten über die weltweiten VISA- beziehungsweise MasterCard-Netze zum Kartenherausgeber UBS geleitet werden. 8.3 UBS ist befugt, alle Ansprüche gegenüber Karteninhabern jederzeit an Dritte abzutreten. 9. Kundendienst Für sämtliche Belange im Zusammenhang mit der Ausgabe und dem Einsatz von Karten steht dem Karteninhaber der Kundendienst unter Tel /Fax zur Verfügung (für Kartensperrungen täglich im 24h-Betrieb). Als Korrespondenzadresse gilt: UBS AG, Flughofstrasse 35, Postfach, 8152 Glattbrugg. 10. Weitere Bestimmungen 10.1 UBS behält sich die jederzeitige Änderung dieser AGB (inklusive Anpassung der anwendbaren Jahrespreise, Zinssätze, Kommissionen usw.) vor. Änderungen werden in angemessener Form mitgeteilt und gelten als genehmigt, falls die Karte nicht vor Inkrafttreten der Änderungen zurückgegeben wird Das Rechtsverhältnis des Karteninhabers mit UBS untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Wohnt der Karteninhaber in der Schweiz, ist für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis das Gericht am Wohnsitz des Karteninhabers zuständig. Er ist jedoch befugt, seine Rechte auch in Zürich oder Basel geltend zu machen. Wohnt der Karteninhaber im Ausland, ist Zürich massgebender Erfüllungs- und Betreibungsort sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis stehenden Streitigkeiten. UBS ist jedoch befugt, ihre Rechte auch am Domizil des Karteninhabers oder vor jeder anderen zuständigen Behörde geltend zu machen. Januar 2005

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