Bilanzierung selbst geschaffener immaterieller Anlagegüter nach deutschen Rechnungslegungsstandards

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bilanzierung selbst geschaffener immaterieller Anlagegüter nach deutschen Rechnungslegungsstandards"

Transkript

1 Bilanzierung selbst geschaffener immaterieller Anlagegüter nach deutschen Rechnungslegungsstandards Referenten: WP/StB Rainer Weichhaus und RA Konstantin Maretis, LL.M.

2 Kernfragen Was sind selbst geschaffene immaterielle Anlagegüter? Wie werden selbst geschaffene immaterielle Anlagegüter handelsbilanziell behandelt? Wie wirkt sich der etwaige Bilanzansatz selbst geschaffener immaterieller Anlagegüter im handelsrechtlichen Jahresabschluss aus? Welche Vor- und Nachteile hat die Ausübung des Ansatzwahlrechts für selbst geschaffene immaterielle Anlagegüter? 2

3 Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses 242 Abs. 1 Satz 1 HGB: Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Frage: Was ist unter Vermögen in diesem Sinne zu verstehen? 3

4 Überblick Vermögensgegenstände Vermögensgegenstände materiell immateriell erworben selbst geschaffen erworben selbst geschaffen Umlaufvermögen Anlagevermögen Umlaufvermögen Anlagevermögen Umlaufvermögen Anlagevermögen Umlaufvermögen Anlagevermögen Thema der Präsentation 4

5 Definition selbst geschaffener immaterieller Anlagegüter Selbst geschaffene immaterielle Anlagegüter sind grundsätzlich alle selbstgeschaffenen Vermögensgegenstände, die körperlich nicht fassbar sind, die nicht den Sach- und Finanzanlagen zuzuordnen sind und die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb auf Dauer zu dienen. 5

6 Bilanzielle Erfassung selbst geschaffener immaterieller Anlagegüter früher (vor dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) heute (nach dem BilMoG) selbst geschaffene immaterielle Anlagegüter Aktivierungsverbot (Argument: Gläubigerschutz) selbst geschaffene immaterielle Anlagegüter grds. Aktivierungswahlrecht* (Argument Informationsfunktion) * hierdurch Annäherung an internationale Rechnungslegungsstandards 6

7 Begrenzung des Aktivierungswahlrechts nicht aktivierungsfähige Ausnahmen selbst geschaffener immaterieller Anlagegüter selbst geschaffene Marken selbst geschaffene Drucktitel selbst geschaffene Verlagsrechte selbst geschaffene Kundenlisten vergleichbare immaterielle Anlagegüter* * z.b. Aufwendungen zur Verbesserung bestehender oder zum Aufbau neuer Kundenbeziehungen 7

8 Voraussetzung für die Ausübung des Aktivierungswahlrechts selbständige Be- bzw. Verwertbarkeit des selbst geschaffenen immateriellen Anlageguts Gesellschaftsvermögen selbst geschaffenes immaterielles Anlagegut Das Vorliegen eines selbst geschaffenen immateriellen Anlageguts setzt voraus, dass es vom übrigen Gesellschaftsvermögen dadurch abgrenzbar ist, dass es einzeln bewertbar bzw. einzeln verwertbar ist. Ist dies nicht der Fall, liegt bereits kein bilanzierungsfähiger Vermögensgegenstand vor und eine Aktivierung ist in jedem Fall ausgeschlossen. Selbständig verwertbar heißt: Transformation in Geld, möglich durch Veräußerung, Einräumung eines Nutzungsrechts oder Zwangsvollstreckung 8

9 Beispiele einzeln verwertbarer immaterieller Anlagegüter Bereich Vertriebsbezug Kundenbezug Künstlerischer Bereich Vertragsbezug Technologiebezug Beispiel Domain-Name, Wettbewerbsverbote Auftragsbestände, ggf. Geschäftsbeziehung Filmrechte, Tonträger Konzessionen, Nutzungsrechte Software, Patente 9

10 Exkurs: Filmrechte als aktivierungsfähiges selbst geschaffenes immaterielles Anlagegut Voraussetzung: Filmrechte sollen dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen (also z.b. keine Auftragsproduktion) Verwertung von Filmrechten möglich in Form von: Urheberrechten Leistungsrechten Nutzungsrechten Lizenzen Alle diese Verwertungsrechte berechtigen zur Nutzung des Aktivierungswahlrechts bei dem Rechteinhaber. 10

11 Zeitpunkt der Aktivierbarkeit selbst geschaffener immaterieller Anlagegüter Frage: Ab welchem Zeitpunkt darf ein selbst geschaffenes immaterielles Anlagegut aktiviert werden? Hier ist eine Abgrenzung zwischen der Forschungsphase und der Entwicklungsphase erforderlich. Nur Herstellungskosten in der Entwicklungsphase sind aktivierungsfähig. Ist eine klare Abgrenzung der Forschungs- und Entwicklungsphase nicht möglich, ist eine Aktivierung ausgeschlossen, und zwar sowohl für die entstandenen Forschungs- als auch für die Entwicklungsaufwendungen. 11

12 Definition von Forschung und Entwicklung Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemeiner Art, über deren technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolgsaussichten grundsätzlich keine Aussagen gemacht werden können. Kurzformel: Suche nach neuen Wegen/Verfahren Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen für die Neuentwicklung von Gütern oder Verfahren oder die Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen. Kurzformel: Anwendung neuer Wege/Verfahren In der Praxis ist es häufig schwierig, Forschung und Entwicklung voneinander abzugrenzen. 12

13 Umfang der aktivierungsfähigen Herstellungskosten selbst geschaffener immaterieller Anlagegüter Mindestumfang (Pflichtbestandteile) Material- und Fertigungskosten ( = einzeln zuordenbar) fertigungsbezogener Vollkostenansatz angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten Wahlrechte allgemeine Verwaltungskosten Kosten für freiwillige soziale Leistungen Fremdkapitalzinsen (unter bestimmten weiteren Voraussetzungen) Verbote Vertriebskosten Forschungskosten 13

14 Zeitlicher Umfang der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Anlagegüter Bei Entscheidung für Aktivierung sind die Herstellungskosten für das selbst geschaffene immaterielle Anlagegut während der gesamten Entwicklungsphase zu aktivieren. Entwicklungsprozess beginnt in dem Zeitpunkt, ab dem mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass ein einzeln verwertbarer immaterieller Vermögensgegenstand entsteht. Auch hier bestehen Abgrenzungsprobleme und damit Gestaltungsmöglichkeiten. Wichtig ist eine nachvollziehbare Dokumentation. 14

15 Folgebewertung selbst geschaffener immaterieller Anlagegüter planmäßige Abschreibungen erforderlich bei zeitlich begrenzter Nutzung bzw. Abnutzung Beispiel Filmrechte: erforderlich ist die Festlegung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und der Art der Abnutzung nach Maßgabe des Entwertungsverlaufs (i.d.r. degressive Abschreibung). Daneben sind außerplanmäßige Abschreibungen erforderlich, falls eine Wertminderung, die über die planmäßige Abschreibung hinausgeht, eingetreten ist. 15

16 Auswirkungen des Bilanzansatzes selbst geschaffener immaterieller Anlagegüter Die entsprechenden Erträge bzw. Aufwandsminderungen sind ausschüttungsgesperrt In künftigen Perioden ist das bilanzierende Unternehmen an die getroffene Entscheidung zum bilanziellen Ansatz grds. gebunden (Stetigkeitsgrundsatz) Das steuerliche Ansatzverbot bleibt bestehen mit der Folge, dass der Ansatz in der Handelsbilanz von dem Ansatz in der Steuerbilanz abweicht (Folge: Passivierung einer sog. latenten Steuerabgrenzung) 16

17 Case Study Beispiel: In 2012 wird ein selbst geschaffenes Filmrecht fertiggestellt und aktiviert. Die Herstellungskosten belaufen sich auf 100. Die Nutzungsdauer des Filmrechts beträgt fünf Jahre und der unternehmensindividuelle Steuersatz liegt bei 30%. Während der Vermögensgegenstand in der Handelsbilanz aktiviert und sukzessive (hier unterstellt: linear) abgeschrieben wird, werden Aufwendungen in der Steuerbilanz direkt erfolgswirksam verrechnet. Der zum Aktivierungszeitpunkt gebildete Posten für passive latente Steuern wird über die Nutzungsdauer des Filmrechts parallel zu den Abschreibungen aufgelöst und die Höhe der Ausschüttungssperre angepasst. Zeitpunkt Wertansatz Filmrechte Handelsbilanz Steuerbilanz Ausschüttungssperre gemäß 268 Abs. 8 HGB passive latente Steuerabgrenzung GuV-Belastung Wertansatz Filmrechte GuV-Belastung / / / / / / /

18 Argumente pro und contra Bilanzansatz selbst geschaffener immaterieller Anlagegüter pro contra Verbesserung der Informationsfunktion des Jahresabschlusses Erhöhung des handelsrechtlichen Eigenkapitals (anteilig verpufft diese Wirkung jedoch durch die anzusetzenden passiven latenten Steuern, die das bilanzielle Eigenkapital vermindern) Unternehmensadressaten könnten die Aktivierung als Krisensignal fehlinterpretieren. Eine solche Sichtweise wird durch die gesetzliche Ausschüttungssperre, welche ein Misstrauen gegenüber dieser unsicheren Bilanzposition fördert, verdeutlicht. Für Kreditvergabe neutralisieren Banken in der Strukturbilanz angesetzte selbst geschaffene immaterielle Anlagegüter. Erhöhte Controlling-Anforderungen (für die Abgrenzung der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen) und Dokumentationspflichten zur Ermittlung und Verfolgung der Herstellungskosten in den Folgejahren (Festlegung des Abschreibungsmodus und Impairment-Test) Wegen steuerlicher Nichtanerkennung von selbst geschaffenen immateriellen Anlagegütern ist eine Einheitsbilanz ausgeschlossen Es besteht die Notwendigkeit der Erfassung von passiven latenten Steuern in der Handelsbilanz (u.u. Wahlrecht für kleine Kapitalgesellschaften/KapGes & Co. KG) 18

19 Standorte Berlin Auguste-Viktoria-Straße Berlin T F Hamburg Rothenbaumchaussee Hamburg T F Dresden Bautzner Straße Dresden T F Berlin Kurfürstendamm 190/ Berlin T F Frankfurt/Main Gervinusstraße Frankfurt am Main T F Potsdam Hebbelstraße Potsdam T F Berlin Rankestraße Berlin T F Köln Aachener Straße Köln T F München Widenmayerstraße München T F Hamburg Domstraße Hamburg T F Leipzig Petersstraße Leipzig T F Greifswald Steinbeckerstraße Greifswald T F

20 Berlin Hamburg Frankfurt/Main Köln Leipzig Dresden Potsdam München Greifswald 20

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

Buchführung / Jahresabschluss / Rechnungswesen

Buchführung / Jahresabschluss / Rechnungswesen Fachbegriffe & Erläuterungen A 1 A Buchführung / Jahresabschluss / Rechnungswesen Abgeld: siehe Disagio Abschreibung: Unter dem Begriff der Abschreibung werden sämtliche Wertminderungen des mengenmäßig

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur Musterklausur

Mehr

3.1.3 Aktivierungspflicht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

3.1.3 Aktivierungspflicht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände Änderungen für den Einzelabschluss 3/1.3 Seite 1 3.1.3 Aktivierungspflicht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Zielsetzung Die wesentliche Änderung in der Neufassung

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Mehr

Vorlesung 4. Semester

Vorlesung 4. Semester Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen

Mehr

Jahresabschluss und Bewertung

Jahresabschluss und Bewertung Jahresabschluss und Bewertung Die Jahresabschlussarbeiten gewinnen, insbesondere bei den Banken, vor dem Hintergrund von 18 Kreditwesengesetz (KWG) und im Hinblick auf das zu erwartende Kreditrating (Basel

Mehr

1/2 Gesamtinhaltsverzeichnis

1/2 Gesamtinhaltsverzeichnis Seite 1 1/2 1/2 1 Verzeichnisse 1/1 Herausgeber und Autoren 1/2 1/3 Stichwortverzeichnis 2 Aktuelles über das BilMoG 2/1 Das Bilanzrecht wird grundlegend modernisiert 2/2 Rückblick 2/3 Ziel der Bundesregierung:

Mehr

Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)

Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) www.boeckler.de Mai 2011 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) Kapitel 2 Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte Jahresabschluss

Mehr

I. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die steuerliche Gewinnermittlung. 1. Anwendung des 5 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG

I. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die steuerliche Gewinnermittlung. 1. Anwendung des 5 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON Wilhelmstraße

Mehr

Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögenswerte des AV nach BilMoG

Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögenswerte des AV nach BilMoG 20084642-0 Entwicklungskosten in der Handelsbilanz Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögenswerte des AV nach BilMoG von WP/StB Lothar Schulz, Reutlingen und WP/StB Klaus Weber, München* Nach

Mehr

White Paper WINLine "BilMoG"

White Paper WINLine BilMoG White Paper WINLine "BilMoG" Copyright 2011 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. WINLine "BilMoG"...3 1.1. Einführung...3 1.2. Formale Änderungen der Bilanzerstellung durch BilMoG...3 1.3. Wesentliche Änderungen

Mehr

IAS. Übung 7. ) Seite 1

IAS. Übung 7. ) Seite 1 IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12

Mehr

PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A

PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2013 31.12.2012 A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.456,00

Mehr

Gewerbliche Schutzrechte in der Bilanzierung aktuelle Entwicklungen insbesondere im Handelsgesetzbuch

Gewerbliche Schutzrechte in der Bilanzierung aktuelle Entwicklungen insbesondere im Handelsgesetzbuch Gewerbliche Schutzrechte in der Bilanzierung aktuelle Entwicklungen insbesondere im Handelsgesetzbuch Prof. Dr. Sebastian Krause Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerecht Fachanwalt für Insolvenzrecht

Mehr

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Ralf Stahl 1 Teil 2 Buchführung GOB Aufbewahrungspflichten EÜ-Rechnung / Bilanz Steuerliche Umsatzgrenzen.

Mehr

Der Film in der Bilanz: Neue Bilanzierung für die Medienwirtschaft - Chancen und Risiken

Der Film in der Bilanz: Neue Bilanzierung für die Medienwirtschaft - Chancen und Risiken Advisory Der Film in der Bilanz: Neue Bilanzierung für die Medienwirtschaft - Chancen und Risiken Dr. Markus Kreher Medientage München 30. Oktober 2008 1 Agenda Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum BilMoG

Mehr

Bilanzierung latenter Steuern

Bilanzierung latenter Steuern Bilanzierung latenter Steuern Relevanz der Thematik Latente Steuern sind das Resultat von Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz In der jüngeren Vergangenheit sind die Differenzen deutlich

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Mehr

Sevenval GmbH, Köln. Bilanz zum 31. Dezember 2011

Sevenval GmbH, Köln. Bilanz zum 31. Dezember 2011 I Bilanz zum 31. Dezember 2011 AKTIVA PASSIVA A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände 23.768,71 28.561,22 I. Gezeichnetes Kapital 66.420,00 66.420,00 II. Sachanlagen 154.295,57

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund

Mehr

Unicontrol Systemtechnik GmbH

Unicontrol Systemtechnik GmbH Unicontrol Systemtechnik GmbH Frankenberg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen 119.550,59 44.257,59 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 39.227,00 7.011,00

Mehr

Nicht-abnutzbares Anlagevermögen

Nicht-abnutzbares Anlagevermögen Abnutzbares Anlagevermögen Handelsrecht 253 Abs. 3 S. 3 HGB Abschreibungspflicht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung Steuerrecht 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG Abschreibungswahlrecht bei dauerhafter

Mehr

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015 06.02.2015 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der

Mehr

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Bilanz zum 31.12.07 Bilanz zum 31.12.08 = 10 EK = 5 FK = 5 Geschäftsvorfälle (Buchhaltung) = 10 EK = 7 FK = 3 Gewinn ist die Veränderung des Eigenkapitals zwischen zwei Bilanzstichtagen Gewinn = 2 23 Erfolgsneutraler

Mehr

Übung zur Rechnungslegung nach IFRS

Übung zur Rechnungslegung nach IFRS Übung zur Rechnungslegung nach IFRS Eine Veranstaltung des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung Prof. Dr. Stefan Thiele Bergische Universität Wuppertal

Mehr

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Bedeutung des Ob und Wie der Bilanzierung 1. Der Kaufmann erwirbt am 2.1. einen LKW für 50 (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer = 5 Jahre) und eine

Mehr

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM 12. März 2010 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen

Mehr

Überblick Jahresabschluss

Überblick Jahresabschluss Bewertung Erstbewertung Folgebewertung Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen Ausweis Aktivseite Aktivierungsgrundsatz Aktivierungsverbote Aktivseite

Mehr

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK Unterrichtung REWE Skript 1 Fach: REWE Bereiche der Buchführung: 1) Finanzbuchhaltung 2) Debitorenbuchhaltung ( Kundenkonten)

Mehr

Lehrstuhl für Steuerrecht Dr. Marcel Krumm

Lehrstuhl für Steuerrecht Dr. Marcel Krumm Bilanzierungsgrundsätze Prüfungsreihenfolge (für die Aktivseite) Bilanzierung dem Grunde nach (Ansatzfrage) Abstrakt bilanzierungsfähiges Sachliche, persönliche und zeitliche Zurechnung des es Kein Ansatzverbot

Mehr

Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB

Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB Seite 1 von 6 Die Bilanz nach IFRS im Vergleich zum HGB Erläuterung der Bilanz nach IFRS Die IFRS Rechnungslegung dient der fair-presentation : Vermögenswerte und Schulden können generell zu Marktwerten

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.3.: Bewertung der Rechnungsabgrenzungsposten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 1. Ansatz 250 I HGB: Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013.

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013. Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2013 Vorjahr 31.12.2013 Vorjahr EUR

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014. Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2014 Vorjahr 31.12.2014 Vorjahr EUR

Mehr

Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr.

Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Bewertung in Handels- und Steuerbilanz Teil I: Anlagevermögen Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Wolfgang Hufnagel Rechtsgrundlagen 252 ff HGB für Handelsbilanz 6 ff EStG für

Mehr

eine latente Steuerschuld zu bilden ist. d) Wie lauten die Erfolgsrechnungen? erfassenden Veränderungen an latenten Steuerschulden.

eine latente Steuerschuld zu bilden ist. d) Wie lauten die Erfolgsrechnungen? erfassenden Veränderungen an latenten Steuerschulden. 21.01 sowohl Sachanlagen in der Konzern- gemäss Konzernbilanz als auch in der Steuerbilanz in jedem Jahr 100 beträgt. Der Steuersatz./. Sachanlagen ist konstant gemäss Steuerbilanz 30% des Gewinns vor

Mehr

Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1

Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1 Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1 274 HGB ( BilMoG - am 29. Mai 2009 in Kraft getreten) Latente Steuern (1) Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen,

Mehr

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

Tätigkeitsabschlüsse. Veröffentlichung gem. 6b Abs. 7 EnWG

Tätigkeitsabschlüsse. Veröffentlichung gem. 6b Abs. 7 EnWG Tätigkeitsabschlüsse Mit der Erstellung des Jahresabschlusses ist die Stadtwerke Wernigerode GmbH verpflichtet, für die in 6b Abs. 3 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche, Teilabschlüsse aufzustellen. Nachfolgend

Mehr

6 Die Bilanzierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens

6 Die Bilanzierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens Vorlesungsgliederung 6 Die Bilanzierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens 61 Begriff und Arten von immateriellen Vermögensgegenständen 62 Die Bilanzierung von

Mehr

Teil I: Jahresabschlussrecht

Teil I: Jahresabschlussrecht Teil I: Jahresabschlussrecht Aufgabe 1: Nehmen Sie zu folgenden Aussagen kurz Stichwortartig Stellung (,, kurze Begründung/ Ergänzung der Aussage, Hinweis auf gesetzliche Vorschrift): a) Der Jahresabschluss

Mehr

w i r e c a r d e i n z e l a b s c h l u s s beteiligungs 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 g m b h

w i r e c a r d e i n z e l a b s c h l u s s beteiligungs 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 g m b h w i r e c a r d Beteiligungs g m b h e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 B I L A N Z zum 31. Dezember 2009 Wire Card Beteiligungs GmbH AKTIVA 31.12.2009 31.12.2008 EUR EUR EUR A.

Mehr

Rechnungsabgrenzungsposten. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher

Rechnungsabgrenzungsposten. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB Aufwendungen und Erträge sind in den Wirtschaftsjahren zu erfassen, in denen

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Latente Steuern Auf einen Blick

Mehr

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur

Mehr

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss

Mehr

Bilanz zum 30. September 2012

Bilanz zum 30. September 2012 VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt Bilanz zum 30. September 2012 Aktiva Passiva 30.09.2012 30.09.2011 30.09.2012 30.09.2011 A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital

Mehr

Auswirkungen von Innovationen auf Bilanzen

Auswirkungen von Innovationen auf Bilanzen Auswirkungen von Innovationen auf Bilanzen Referent Dipl.-Kfm. Dr. Joachim Feske Wirtschaftsprüfer-Steuerberater Schönefeld Berlin Neuruppin Wittstock AUDITA GmbH Steuerberatungsgesellschaft 1 Kontakt

Mehr

Die Bewertung von Bibliotheksbeständen eine Unmöglichkeit?

Die Bewertung von Bibliotheksbeständen eine Unmöglichkeit? Die Bewertung von Bibliotheksbeständen eine Unmöglichkeit? Folie 1 oder: Was hat die Bewertung von Bibliotheksbeständen mit der Kosten und Leistungsrechnung zu tun? Folie 2 Möglichkeiten Anschaffungskosten

Mehr

Bilanzierung des Anlagevermögens

Bilanzierung des Anlagevermögens Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Anlagevermögens Inhalte dieser Einheit Definition des Anlagevermögens Grundsätze der Bewertung abnutzbares / nicht abnutzbares Anlagevermögen Wertansätze für

Mehr

Der Vorsteuergewinn ist 3.700 Tsd., die Ertragsteuer 2.722,5 Tsd.. Es ergibt sich ein Ertragsteuersatz von 2.722,5./. 3.700 = 0,736 oder 73,6 %.

Der Vorsteuergewinn ist 3.700 Tsd., die Ertragsteuer 2.722,5 Tsd.. Es ergibt sich ein Ertragsteuersatz von 2.722,5./. 3.700 = 0,736 oder 73,6 %. Lösungen zu den Beispielen der Schrift Rechnungslegung nach neuem HGB 149 Lösung zu Beispiel 51 Nr. 1: Aktive latente Steuern Die angegebenen Ansatz- und Bewertungsabweichungen der Handelsbilanz der A

Mehr

Die ABC-GmbH und die XYZ-AG werden in einen gemeinsamen Konzernabschluss einbezogen.

Die ABC-GmbH und die XYZ-AG werden in einen gemeinsamen Konzernabschluss einbezogen. Konzernrechnungslegung (Eva Deutsch-Goldoni) Beispiel 1 2007-05-04 (20 Punkte) Die ABC-GmbH und die XYZ-AG werden in einen gemeinsamen Konzernabschluss einbezogen. Aufgabenstellungen: Führen Sie die Konsolidierungsbuchungen

Mehr

w i r e c a r d Beteiligungs g m b h j a h r e s a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 1 1

w i r e c a r d Beteiligungs g m b h j a h r e s a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 1 1 w i r e c a r d Beteiligungs g m b h j a h r e s a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 1 1 B I L A N Z zum 31. Dezember 2011 Wire Card Beteiligungs GmbH 85609 Aschheim AKTIVA 31.12.2011 31.12.2010

Mehr

11 Verbindlichkeiten 371

11 Verbindlichkeiten 371 11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen

Mehr

IAS. Übung 7. 18. Mai 2009. Übung_7_IAS_FS09_final (Lösungen) Seite 1

IAS. Übung 7. 18. Mai 2009. Übung_7_IAS_FS09_final (Lösungen) Seite 1 IAS Übung 7 18. Mai 2009 Übung_7_IAS_FS09_final (Lösungen) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten Steuern im IAS-Abschluss. Wann sind latente Steuern anzusetzen? Wie sind diese

Mehr

UNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT BACHELOR PRÜFUNG. FACH / MODUL: Betriebswirtschaftliche Grundlagen

UNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT BACHELOR PRÜFUNG. FACH / MODUL: Betriebswirtschaftliche Grundlagen UNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT BACHELOR PRÜFUNG DATUM: 05. August 2011 FACH / MODUL: Betriebswirtschaftliche Grundlagen TEILGEBIET: KLAUSURDAUER: PRÜFER: Technik des Rechnungswesen

Mehr

Jahresabschluss. zum. 31. Dezember 2010. der. Qualitypool GmbH, Lübeck

Jahresabschluss. zum. 31. Dezember 2010. der. Qualitypool GmbH, Lübeck Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Qualitypool GmbH, Lübeck Anlage I Blatt 1 31.12.2010 31.12.2009 Aktiva T T Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 Sachanlagen 6 6 Finanzanlagen 1.236

Mehr

Veränderungen in Handels- und Steuerbilanz unter Berücksichtigung des Bilanzmodernisierungsgesetzes BilMoG

Veränderungen in Handels- und Steuerbilanz unter Berücksichtigung des Bilanzmodernisierungsgesetzes BilMoG Veränderungen in Handels- und Steuerbilanz unter Berücksichtigung des Bilanzmodernisierungsgesetzes BilMoG Handelsbilanz und Steuerbilanz Handelsbilanzen sind die grundlegenden Bilanzen, die nach dem Handelsrecht

Mehr

Exkurs: Neuere Rechnungslegungsvorschriften und theoretische Bilanz

Exkurs: Neuere Rechnungslegungsvorschriften und theoretische Bilanz Exkurs: Neuere Rechnungslegungsvorschriften und theoretische Bilanz USamerikanische Generally Accepted Accounting Principles (USGAAP) bzw. IFRS (International Financial Reporting Standards) Zweck: Bereitstellung

Mehr

Rechnungslegung & Publizität

Rechnungslegung & Publizität Klausur: Rechnungslegung & Publizität Wintersemester 2013/14 Klausur-Nr.: 11019 Prüfer: Prof. Dr. Alfred Luhmer Bitte ausfüllen Name: Vorname: Fakultät: Rechnungslegung & Publizität Bitte beachten Sie

Mehr

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität in Hagen IWW Studienprogramm Vertiefungsstudium Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung Lösungshinweise

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2007/2008

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2007/2008 15.02.2008 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2007/2008 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der

Mehr

Latente Steuern. Urheberrechtlich geschützt Stollfuß Medien GmbH & Co. KG

Latente Steuern. Urheberrechtlich geschützt Stollfuß Medien GmbH & Co. KG Urheberrechtlich geschützt Stollfuß Medien GmbH & Co. KG Inhaltsverzeichnis Latente Steuern... 3 Diese Hilfe als PDF...... 7 Andere Hilfen aufrufen...... 7 2 / 7 Latente Steuern Mit der Neufassung des

Mehr

Maßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz*

Maßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz* Maßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz* O Sachverhalt H und W sind Gesellschafter einer OHG, die einen Großhandel mit Motorrad-Ersatzteilen betreibt.

Mehr

Übersicht Rechnungswesen

Übersicht Rechnungswesen Übersicht Rechnungswesen Rechnungswesen extern Dokumentation steuerliche handelsrechtliche Vorschriften Finanz- Buchhaltung Dokumentation Betriebsintern betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte Steuerbilanz

Mehr

BilMoG Modernisierung des Bilanzrechts

BilMoG Modernisierung des Bilanzrechts BilMoG Modernisierung des Bilanzrechts 1. Überblick Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) erfahren die deutschen Bilanzierungsregeln die tiefgreifendste Änderung seit dem Bilanzrichtliniengesetz

Mehr

Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Anlagevermögens

Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Anlagevermögens Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Anlagevermögens Inhalte dieser Einheit Definition des Anlagevermögens Grundsätze der Bewertung abnutzbares / nicht abnutzbares Anlagevermögen Wertansätze für

Mehr

Rechnungslegung und Steuern

Rechnungslegung und Steuern Rechnungslegung und Steuern Vorlesung Memo 3. Das Inventar als Ausgangspunkt der Buchführung Rechnungslegung 1 3. Das Inventar als Ausgangspunkt der Buchführung 3.1 gesetzliche Begründung 240 I: Jeder

Mehr

Seite 1 von 5 www.jurijs-skripte.de.vu ExReWe Aufgabe6 AUFGABE 6.1) Prüfung der abstrakten Aktivierungsfähigkeit

Seite 1 von 5 www.jurijs-skripte.de.vu ExReWe Aufgabe6 AUFGABE 6.1) Prüfung der abstrakten Aktivierungsfähigkeit Seite 1 von 5 www.jurijs-skripte.de.vu ExReWe Aufgabe6 AUFGABE 6.1) - Der Geschäftsführer benötigt diese Einrichtungsgegenstände, um seine Arbeit ordnungsgemäß durchführen zu können. Dadurch entstehen

Mehr

Der sogenannte "Komponentenansatz", die neue Bewertung von Anlagevermögen (insbesondere Gebäude) nach IDW RH HFA 1.016

Der sogenannte Komponentenansatz, die neue Bewertung von Anlagevermögen (insbesondere Gebäude) nach IDW RH HFA 1.016 Der sogenannte "Komponentenansatz", die neue Bewertung von Anlagevermögen (insbesondere Gebäude) nach IDW RH HFA 1.016 Fachtagung Dienstleistungsmanagement 11. Oktober 2010 WP/StB Friedrich Lutz Folie

Mehr

Software & Tax & Newsletter Frühjahr-Sommer 2013

Software & Tax & Newsletter Frühjahr-Sommer 2013 Software & Tax & Newsletter Frühjahr-Sommer 2013 Bilanzsteuern & "Immaterielles Wirtschaftsgut" Software - mit Ausnahmen Ausnahmen Keine Software (im engeren Sinne)! Firmware (Steuerungsprogramme) Bundling

Mehr

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2010/2011

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2010/2011 04.02.2011 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2010/2011 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der

Mehr

Sichere Rechte und Strukturen

Sichere Rechte und Strukturen Sichere Rechte und Strukturen Workshop Krisensicheres Handeln und Gestalten 23. Januar 2003 Berlin Inhalt 1. Rechte 2. Strukturen Folie: 2 Rechte an Software - Übersicht Urheberrecht Patentrecht Eigentum

Mehr

Klassifikation und Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Erforderliche Anhang-Angaben

Klassifikation und Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Erforderliche Anhang-Angaben Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick... 1 2. Definitionen... 1 3. Anwendungsbereich... 1 4. Negativabgrenzung... 1 5. Wesentliche Inhalte... 2 6. Beispiel... 5 1. Ziele des Standards

Mehr

ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB)

ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB) ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB) Ecolutions Trading GmbH, Frankfurt am Main Bilanz zum 31. Dezember 2010 AKTIVA 31.12.2010 Vorjahr EUR TEUR A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige

Mehr

I. Einführung 1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit

I. Einführung 1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit LESEPROBE I. Einführung 32 1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit Latente Steuern waren im handelsrechtlichen Einzelabschluss bislang lediglich von eher untergeordneter Bedeutung. Mit dem Grundsatz

Mehr

1 Einleitung. Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die zwei der folgenden drei Merkmale nicht über

1 Einleitung. Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die zwei der folgenden drei Merkmale nicht über Funktionen der Bilanz 1 1 Einleitung DerJahresabschlussbestehtbeiKapitalgesellschaften(einschließlichjenerPersonengesell schaften, bei denen keine natürliche Person Vollhafter ist, wie typischerweise bei

Mehr

Wesen der Liquidation

Wesen der Liquidation Wesen der Liquidation Auflösungsgründe Gesellschafterbeschlüsse Zeitablauf Gerichtsentscheid Zeitraum Erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum (Abwicklungszeitraum) Merkmale Einstellung

Mehr

Wertpapiere an Bank 120 T. Bank an Wertpapiere 120 T

Wertpapiere an Bank 120 T. Bank an Wertpapiere 120 T Lösungen zu Kapitel 17: Finanzinstrumente Aufgabe 1 Teilaufgabe a) Aktien A (Available-for-sale, Anlagevermögen) HGB: 01.02.13 Wertpapiere an Bank 120 T AK als Wertobergrenze keine Buchung 03.07.14 Bank

Mehr

Jahresabschluss 31.12.2010

Jahresabschluss 31.12.2010 Verband: RWGV, Münster Land: NRW Regierungsbezirk: Detmold Kreis: Paderborn Jahresabschluss 31.12.2010 Energie-Bürger-Genossenschaft Delbrück-Hövelhof eg Thülecke 12 33129 Delbrück Bestandteile Jahresabschluss

Mehr

4.2.5 Wie berücksichtigt man den Einsatz und die Abnutzung der Anlagen?

4.2.5 Wie berücksichtigt man den Einsatz und die Abnutzung der Anlagen? Seite 1 4.2.5 4.2.5 den Einsatz und die Bei der Erzeugung von Produkten bzw. der Erbringung von Leistungen sind in der Regel Anlagen (wie zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)

Mehr

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED

Mehr

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam

Mehr

Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition

Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition RTG Revisions- und Treuhand GmbH und Partner t t Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition Referentin: Frau Steuerberaterin Claudia Scheller 1 Inventarisierung und Bewertung der

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 2. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 2. Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 2. Musterklausur

Mehr

Betriebs- und Geschäftsausstattung 61.214,00 59.984,00 Sonstige Rückstellungen 11.516.121,47 11.848.523,65

Betriebs- und Geschäftsausstattung 61.214,00 59.984,00 Sonstige Rückstellungen 11.516.121,47 11.848.523,65 Filmförderung Hamburg/Schleswig-Holstein GmbH (FFHSH), Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2013 Vorjahr 31.12.2013

Mehr

Jahresabschluss 31.12.2010

Jahresabschluss 31.12.2010 Jahresabschluss 31.12.2010 Rasteder Bürgergenossenschaft eg 26180 Rastede Rasteder Bürgergenossenschaft eg Bilanz zum 31.12.2010 Aktiva 31.12.2010 Vorjahr A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Mehr

Inhalte: Aufwendungen und Erträge, Erfolgskonten, Gewinn und Verlustkonto (GuV), Abschreibungen

Inhalte: Aufwendungen und Erträge, Erfolgskonten, Gewinn und Verlustkonto (GuV), Abschreibungen 1 REWE ÜBUNG 2 Inhalte: Aufwendungen und Erträge, Erfolgskonten, Gewinn und Verlustkonto (GuV), Abschreibungen 1. Buchen auf Erfolgskonten (rel. Abschnitte im Schmolke/Deitermann: 4.1 4.2) 1.1 Aufwendungen

Mehr

CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin)

CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Eröffnungsbilanz Stand am Eröffnungsbilanz 31. Dezember

Mehr

Merke: Jahresabschluss ist Grundlage der Steuererklärung

Merke: Jahresabschluss ist Grundlage der Steuererklärung I. Jahresabschluss 1. Bestandteile Bilanz (wertgeprüftes Schlussbilanzkonto, geprüft durch Inventar) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV, wertgeprüftes GuV-Konto) Anhang (zusätzliche Angaben, Anlagenspiegel)

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr