Internationale Rechnungslegungsvorschriften

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1 Dr. Arnd Kah Netskill AG, Düsseldorf Internationale Rechnungslegungsvorschriften Im Zuge der immer weitergehenden internationalen Verflechtung der Kapitalmärkte und der Unternehmen verstärkt sich die Notwendigkeit nach einer internationalen Harmonisierung der Rechnungslegung. Drei Normengefüge bestimmen derzeit die Internationalisierung der Rechnungslegung: Generelly Accepted Accounting Principles (GAAP): Entstanden nach den Börsen-Crashs Ende der 20er und 30er Jahre. Erlassen von der amerikanischen Börsenaufsicht, um verfälschten Rechnungslegungsdaten entgegenzuwirken. Verantwortlich für die Entwicklung von Rechnungslegungsvorschriften sind seit 1973 das Financial Accounting Standards Board (FASB). GAAP ist die Basis für alle Unternehmen, die an der US-Börse notiert sind und Voraussetzung, um ein uneingeschränktes Testat eines US-Wirtschafsprüfers zu erhalten. International Accounting Standards: Seit 1973 von der privatrechtlichen Initiative International Accounting Standards Committee (IASC) entwickelter Rechnungslegungsstandard. Zielsetzung sind weltweit einheitliche Standards für die externe Rechnungslegung. Seit 1994 bestehen in Zusammenarbeit mit der internationalen Börsenaufsicht (IOSCO) vermehrt Bestrebungen, die Rechnungslegung nach IAS in die nationale Gesetzgebung einzubeziehen. Richtlinien der europäischen Union (4. und 7. EG-Richtlinie) zur europaweiten Harmonisierung der Rechnungslegung. Trotz einiger Gemeinsamkeiten zwischen obigen Rechnungslegungsnormen und der Rechnungslegung nach HGB bestehen erhebliche Unterschiede im Hinblick auf die jeweiligen Adressaten sowie dem Maßgeblichkeitsprinzip. Mit den Vorschriften des HGB sollen insbesondere die Gläubigerinteressen und die Rechtsform des Unternehmens berücksichtigt werden. Bei der amerikanischen Rechnungslegung hingegen stehen die Investoren als Adressaten im Vordergrund. Grundsätzlich ist es schwierig einen Konzernabschluß zu erstellen, der gleichzeitig die Rechnungslegungsvorschriften nach HGB und US-GAAP und HGB und IAS erfüllt. Optional kann man die qualitative Reconciliation wählen. Dies bedeutet, dass die Vorschriften eines anderen Regelungsbereiches so weit und so vollständig wie möglich Verwendung finden und Widersprüche durch verbale Ausführungen erklärt werden. Bei einer Bilanzierung sowohl nach HGB als auch nach US-GAAP oder IAS (ggf. durch eine Überleitungsrechnung für einzelne Posten wie Gewinn oder Eigenkapital) können vom deutschen und vom internationalen Abschluß widersprüchliche Signale ausgehen. Durch die Berücksichtigung internationaler Normen versprechen sich Unternehmen die Möglichkeit, selbst wenn sie nicht an amerikanischen Kapitalmärkten notiert sind, anglo-amerikanische Aktionäre zum Aktienkauf zu motivieren.

2 Merkmale der internationalisierten Rechnungslegung: US-GAAP als Vielzahl von Einzelentscheidungen bildet die Grundlage der USamerikanischen Rechnungslegung. Verglichen mit der Kodifizierung im HGB wird von einem grundsätzlich anderen Rechnungslegungszweck und ziel ausgegangen. Stehen in Deutschland der Gläubigerschutz mit Vorsichts-, Realisations- und Imparitätsprinzip im Vordergrund, so sind in den USA entscheidungsrelevante Informationen für Investoren von Bedeutung wie z.b. durch die Einbeziehung einer Kapitalflussrechnung in den Jahres-/Konzernabschluß. Nach HGB bestehen vielfach Möglichkeiten zur Bildung von stillen Reserven, die von US-GAAP und IAS äußerst kritisch beurteilt werden. Als Generalnorm gilt in den USA der Rechnungslegungsgrundsatz der fair presentation (Willkürfreiheit, Klarheit, Übersichtlichkeit, Wahrheit, Wesentlichkeit, periodengerechte Erfolgsermittlung und Unternehmensfortführung). Dem Vorsichtsprinzip als dominierenden Rechnungslegungsgrundsatz des HGB steht in der amerikanischen Rechnungslegung das Prinzip der periodengerechten Gewinnermittlung (accrual principle) gegenüber. Durch entsprechende Auslegung des Realisationsprinzips können fallweise auch unrealisierte Gewinne ausgewiesen werden. Als Bewertungsobergrenze gilt in der Regel auch in den USA das Anschaffungswertprinzip, doch kann dies im Einzelfall durchbrochen werden. Bei Wertpapieren besteht je nach Wertpapierkategorie die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder die Pflicht zur Bewertung zum Börsen- oder Marktpreis. Bei den Herstellkosten sind die produktionsbezogenen Vollkosten (inkl. Material-, Fertigungsgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten)anzusetzen Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände (eigene Patente, Lizenzen, Good Will) müssen in weitaus stärkerem Umfang bilanziert werden. Aufwandsrückstellungen wie z.b. Instandhaltungen im nächsten Geschäftsjahr dürfen nicht angesetzt werden, da auf diese ggf. verzichtet werden kann. In der folgenden Gegenüberstellung sind die wichtigsten Unterschiede der drei Normensysteme für Sie aufgeführt: Kriterien HGB US-GAAP IAS 1. Grundlagen Rechtscharakter kodifiziertes Bilanzrecht Vielzahl von Einzelfallentscheidungen Empfehlung ohne Rechtskraft Einfluß des Steuerrechts Maßgeblichkeitsprinzip ohne Einfluß Vermeidung von Auswirkungen Adressaten Gläubiger, Eigentümer etc. Investoren, Kapitalmarkt Vielfältig Rechnungsziel Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns Vermittlung von Informationen für Investoren Vermittlung von Informationen für Investoren Bestandteile Zzgl. Kapitalflussrechnung keine abschließende Regelung Bedeutung stiller Reserven hoch abgelehnt abgelehnt

3 2. Grundsätze Generalnorm True and fair view Fair presentation als overriding principle keine Generalnorm Vorsichtsprinzip Erhebliches Gewicht Durch fair presentation überlagert geringer Stellenwert Realisationsprinzip Strenge Auslegung: z.b. bei langfristiger Fertigung Projektabschluß als Voraussetzung für Erfolgswirksamkeit Periodengerechte Gewinnermittlung (anteilige Gewinnrealisierung vor Projektabschluß) Periodengerechte Gewinnermittlung (anteilige Gewinnrealisierung vor Projektabschluß) Nominalwertprinzip AK/HK abs. Obergrenze Höhere Wertansätze möglich Über Bewertung über AK für best. Vermögensgegenstände möglich Stetigkeitsgrundsatz Formell gültig, viele Strenge Auslegung Strenge Auslegung Einzelbewertung Gilt (Ausnahme 256 HGB) Gilt grundsätzlich, viele Gilt grundsätzlich, viele 3. Ansatz Derivativer Firmen-/ Geschäftswert Aktivierungswahlrecht Aktivi erungspflicht Aktivierungspflicht Beteiligungen Anschaffungskostenprinzip Equitiymethde Anschaffungskosten oder Neubewertung Einzelbewertung oder Portfoliobewertung Latente Steuern Pflicht bei passivisch latenten Steuern, Wahlrecht bei aktivisch latenten Steuern ( 247 HGB) Pflicht von aktivisch- und passivisch latenten Steuern Pflicht von aktivischund passivisch latenten Steuern Rückstellungen Erheblicher bilanzpolitischer Spielraum Nur bei Verpflichtungen gegenüber Dritten Nur bei Verpflichtungen gegenüber Dritten Aufwandsrückstellung Pensionsrückstellung In 249 Abs. 2 Wahlrecht bei Altzusagen Pflicht bei Neuzusagen (Berechnung nach Teilwertverfahren) Passivierungsverbot Passivierungspflicht Anwartsschaftbarverfahren Mit Trendannahmen, aktuellem Kapitalmarktzins Passivierungsverbot Passivierungspflicht Vgl. US-GAAP 4. Bewertung AK/HK Zusammensetzung AK absolute Wertobergrenze 255 Abs.1 Wertobergrenze mit Ähnlich wie in BRD Wertobergrenze mit Ähnlich wie in BRD

4 Zusammensetzung HK 255 Abs. 2 und 3 Zurechenbare Einzel- /Gemeinkosten Keine Aktivierung von Verwaltungsgemeinkosten Vertriebs-, Leerkosten Ähnlich wie US-GAAP Bedingt Fremdkapitalzinsen Vorräte Maximal AK/HK Bei bestimmten Gütern höherer Ansatz AK/HK oder niedrigere realisierbare Netto- Verkaufswerte 5. Konzern Konzeption Einheitstheorie Vermischung Einheitstheorie und Interessentheorie Dominiert von Einheitstheorie Konzernrechnungslegungspflicht Größenklassen, Konzept der einheitlichen Leitung, control concept Zusätzlich bei Börsennotierung Über-/ Unterordnungsverhältnis control concept Konsolidierungs- Rechte 296 Abs. 1 und 2 Keine Wahlrechte Keine konkreten Wahlrechte Befreiende Konzern- Abschlüsse 291 und 292 Nicht vorgesehen Befreiung nur in Ausnahmefällen Vollkonsolidierung Buchwert- und Buchwert- und Quotenkonsolidierung Für Gemeinschaftsunternehmen alternativ zur Equity-Methode Generell nicht zulässig Wahlrecht für Gemeinschaftsunternehmen Equity-Methode assoziierten Unternehmen assoziierten Unternehmen und bei Gemeinschaftsunternehmen (nur Kapitalanteilsmethode) Assoziierten Unternehmen (nur Buchwertmethode) Währungsumrechnung 6. Offenlegung Kapitalflussrechnung Keine Vorschriften nicht Konzept der funktionalen Währung Als Bestandteil des Konzept der funktionalen Währung Als Bestandteil des

5 Quellen: Coenenberg, Adolf G., und Jahresabschlussanalyse, Betriebswirtschaftliche, handelsrechtliche, steuerrechtliche und internationale Grundlagen- HGB, IAS, US-GAAP-17. Auflage, Landsberg/Lech, Goebel, Andrea: Die Konzernrechnungslegung nach HGB, IAS und US-GAAP. Eine Synopse wesentlicher Unterschiede und Gemeinsamkeiten., in: Der Betrieb, 48.JG, S Pellens, Bernhard: Internationale Rechnungslegung, 2. Auflage, Stuttgart, Weber, Jürgen/Weißenberger, Barbara E.: Finanzorientiertes Controlling, Reihe: Neue Aufgabenfelder und Instrumente, Bd. 6, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre insbesonder Controlling und Logistik, RWE-Stiftungslehrstuhl, WHU Koblenz, Otto-Beisheim Hochschule, Vallendar, 1998

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