Rechtspfleger/in. Informationsblatt. über die Ausbildung zur/zum. Diplom Rechtspfleger/in. in Baden-Württemberg
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- Innozenz Sternberg
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1 Rechtspfleger/in Ein Beruf mit Fachhochschulausbildung für Abiturientinnen und Abiturienten, die bereit sind, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu tragen. Informationsblatt über die Ausbildung zur/zum Diplom Rechtspfleger/in in Baden-Württemberg Stellung und Aufgaben Die Rechtspflegerin/der Rechtspfleger ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Sie/Er hat bei Gerichten, Notariaten und Staatsanwaltschaften einen eigenen, durch Gesetz festgelegten Wirkungskreis, in dem sie/er selbständig und eigenverantwortlich arbeitet. Rechtspfleger/innen sind in den meisten Tätigkeitsbereichen nicht an Weisungen einer/eines Vorgesetzten gebunden, sondern - wie Richter/innen - nur dem Gesetz unterworfen. Der weit gespannte Zuständigkeitsbereich umfasst u.a.: Registersachen (z.b. Entscheidung über Eintragungsanträge im Handelsregister und im Vereinsregister), Vormundschafts- und Betreuungssachen (z.b. Aufsicht über Vormünder und Betreuer, Überwachung der Vermögensverwaltung, Genehmigung wichtiger Rechtsgeschäfte), Grundbuchsachen (z.b. Entscheidung über Anträge auf Eintragung einer Hypothek oder auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück), Nachlasssachen (z.b. Erteilung von Erbscheinen), Aufgaben der Zwangsvollstreckung (z.b. Pfändung von Lohnforderungen), die Anordnung und Durchführung der Zwangsversteigerung von Grundstücken, die Durchführung von Insolvenzverfahren, das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger, die Festsetzung der Kosten der Rechtsanwälte in gerichtlichen Verfahren, die Vollstreckung in Strafsachen (z.b. Freiheitsstrafen).
2 Neben den eigentlichen Rechtspflegertätigkeiten nehmen Beamtinnen/Beamte des gehobenen Justizdienstes auch herausgehobene Funktionen in der Justizverwaltung wahr. Dazu gehört die Tätigkeit der Verwaltungsleiterin/des Verwaltungsleiters, die/der den inneren Dienstbetrieb einer Justizbehörde regelt und bei der Dienstaufsicht mitwirkt. Ferner finden sie im Kosten- und Rechnungswesen sowie im Haushaltswesen Verwendung; besonders verantwortungsvoll ist u.a. die Tätigkeit der Bezirksrevisorin/des Bezirksrevisors. Vielseitige Aufgaben sind auch bei den Verwaltungsabteilungen der Oberlandesgerichte und im Ministerialdienst zu erfüllen. Einen weiteren interessanten Tätigkeitsbereich eröffnet - bei entsprechender Neigung - der Strafvollzug mit seinen vielfältigen Aufgaben in der Leitung und Verwaltung einer Justizvollzugsanstalt. Ausbildung zur/zum Rechtspfleger/in Die Ausbildung beginnt jeweils am 1. September und dauert drei Jahre. Sie umfasst - in enger Verflechtung von Theorie und Praxis - ein insgesamt 24 monatiges Studium an der Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege - und eine praktische Ausbildung von 12 Monaten. Im einzelnen gliedert sich der Ausbildungsgang wie folgt: 12 Monate fachwissenschaftliches Studium I an der Fachhochschule Schwetzingen. Damit verbunden ist eine zweitägige Einführung bei einem Amtsgericht. In diesem ersten Studienabschnitt an der Fachhochschule werden die für die Berufspraxis der Rechtspflegerin/des Rechtspflegers erforderlichen grundlegenden Rechtskenntnisse vermittelt. Der Unterricht wird in Vorlesungen, Besprechungen und Übungen von qualifizierten Richterinnen/Richtern und Rechtspflegerinnen/Rechtspflegern erteilt. Im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit den Lehrveranstaltungen werden die jeweiligen Praxisbezüge aufgezeigt und veranschaulicht. 12 Monate Studienpraxis bei einem Amtsgericht, Notariat und einer Staatsanwaltschaft. In diesem Ausbildungsabschnitt wird das an der Fachhochschule für Rechtspflege erworbene Fachwissen durch Mitarbeit in der Praxis angewendet und vertieft. 12 Monate fachwissenschaftliches Studium II an der Fachhochschule Schwetzingen. In diesem zweiten Studienabschnitt werden die theoretischen Kenntnisse - unter Verarbeitung der gewonnenen praktischen Erfahrungen - ergänzt und wissenschaftlich vertieft. Im Laufe des fachwissenschaftlichen Studiums findet in der Regel im Juli die schriftliche Prüfung statt. Anschließend kann bis zur Abnahme der mündlichen Prüfung, die in der Regel im Oktober durchgeführt wird, erneut eine Zuweisung zu einer Behörde erfolgen, um nach dem Abschluss des theoretischen Teils weitere Praxiserfahrungen zu sammeln.
3 Prüfung und Diplomierung Die Ausbildung schließt mit der Rechtspflegerprüfung ab. Den Absolventinnen/Absolventen wird der Grad einer/eines Diplom-Rechtspflegerin/Rechtspflegers (Fachhochschule) verliehen. Rechtsstellung während der Ausbildung Mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst werden die Bewerberinnen/Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Sie führen die Dienstbezeichnung Rechtspflegeranwärterin bzw. Rechtspflegeranwärter. Anwärterbezüge Als Beamte erhalten die Anwärter/innen während des Besuchs der Fachhochschule Schwetzingen und während der praktischen Ausbildung Anwärterbezüge nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Anwärterbezüge betragen zur Zeit monatlich 1.118,78 EUR. Neben den Grundbezügen kann beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Familienzuschlag gewährt werden. Informationen zur Höhe der Zuschläge und weitere Auskünfte zur Besoldung finden Sie auf der Homepage des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg ( Von den Bezügen geht lediglich die Lohnsteuer ab. Sozialversicherungsbeiträge werden nicht einbehalten. Für eine ausreichende Krankenversicherung hat die Beamtin/der Beamte selbst zu sorgen; sie/er erhält zu den Aufwendungen im Krankheitsfall eine Beihilfe. Beruflicher Werdegang Nach Bestehen der Rechtspflegerprüfung wird die Anwärterin/der Anwärter - im Rahmen der verfügbaren Stellen - zunächst als Justizinspektor/in in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme in den Landesdienst besteht auch bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung nicht. Nach Bewährung in der Probezeit erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Aufstiegsmöglichkeiten Beförderungsmöglichkeiten bestehen zur/zum Justizoberinspektor/in, Justizamtfrau/-mann, Amtsrätin/-rat und Oberamtsrätin/-rat. Für besonders befähigte Beamtinnen und Beamte ist auf besonders herausgehobenen Dienstposten auch der Aufstieg in den höheren Dienst möglich. Bei vorhandenem Interesse und entsprechender Qualifikation besteht die Möglichkeit, nach einer Zusatzausbildung auf dem Gebiet des Strafrechts und nach Ablegung der Amtsanwaltsprüfung in die Amtsanwaltslaufbahn zu wechseln. Die Amtsanwältin/der Amtsanwalt ist die/der Anklagevertreter/in der Staatsanwaltschaft bei den Amtsgerichten. Sie/Er kann zur Oberamtsanwältin/zum Oberamtsanwalt befördert werden. Bezüge einer Rechtspflegerin/ eines Rechtspflegers Aktuelle Informationen über die Bezüge einer Rechtspflegerin/eines Rechtspflegers erhalten Sie auf der Homepage des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (
4 Bewerbung und Einstellung Entsprechend der hohen beruflichen Qualifikation der Rechtspfleger/innen stellt der Ausbildungsgang erhebliche Anforderungen an Begabung und Leistungsbereitschaft der Anwärter/innen. Er eignet sich besonders für Abiturientinnen und Abiturienten, die eine gute Allgemeinbildung besitzen, aufgeschlossen und flexibel sind, sich vielseitig einsetzen möchten und Neigung für juristische Tätigkeiten im Umgang mit den rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürgern haben. Bewerben kann sich, wer das Abitur, die Fachhochschulreife oder einen anderen zum Hochschulzugang berechtigenden Bildungsstand erworben hat, die deutsche Staatsangehörigkeit (Art. 116 GG) oder eine der sonstigen Staatsangehörigkeiten gemäß 7 Beamtenstatusgesetz besitzt sowie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis (z.b. gesundheitliche Eignung) erfüllt. Einstellungstermin ist jeweils der 1. September eines Jahres. Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen künftigen Bedarf an Rechtspflegern/innen. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Bewerbungen für die Ausbildung im badischen Landesteil sind online beim Oberlandesgericht Karlsruhe - bis spätestens 15. Januar jeden Jahres möglich. Für die Ausbildung im württembergischen Landesteil ist das Oberlandesgericht Stuttgart, Stuttgart zuständig. Nach Möglichkeit sollten die Bewerbungen schon bis zum 31. Oktober vorliegen, da die ersten Termine im Auswahlverfahren bereits im November und weitere Termine voraussichtlich im Dezember stattfinden werden. Bewerbungsunterlagen: a) Motivationsschreiben b) einen individuell gestalteten Lebenslauf c) Zeugnis über das letzte Schulhalbjahr (2. Halbjahr) oder d) Schulabschlusszeugnis e) ggfs. Zeugnisse über Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten seit der Schulentlassung; ggfs. Zeugnisse über bestandene Prüfungen Die Auswahl unter den Bewerbern/innen trifft ein beim Oberlandesgericht bestellter Ausschuss. Bewerber/innen, die aufgrund ihrer Schulzeugnisse in die engere Wahl genommen sind, werden ggf. zu einem Eignungstest und zu einer persönlichen Vorstellung eingeladen.
5 Hinweise und weitere Informationen Weitergehende Informationen über das Berufsbild der Rechtspflegerin/des Rechtspflegers finden Sie auch im Portal BERU- FENET der Bundesagentur für Arbeit mit dem Suchbegriff Rechtspfleger. Auskünfte erteilen auch die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes sowie die Oberlandesgerichte (Oberlandesgericht Karlsruhe, Tel. Nr. 0721/ ). Weitere Informationen zum Studium an der Fachhochschule erhalten Sie auf der Homepage der Fachhochschule für Rechtspflege in Schwetzingen unter
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