K VIII - 2 j / 11. Ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen in Thüringen am Bestell - Nr
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- Christoph Böhmer
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1 K VIII - 2 j / 11 Ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen in Thüringen am Bestell - Nr
2 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts - nichts vorhanden (genau Null). Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten Angabe fällt später an / Zahlenwert nicht sicher genug x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll ( ) Aussagewert eingeschränkt r berichtigte Zahl p vorläufige Zahl Anmerkung: Abweichungen in den Summen erklären sich aus dem Runden von Einzelwerten. Herausgeber: Thüringer Landesamt für Statistik Europaplatz 3, Erfurt Postfach , Erfurt Telefon: /84647 Telefax: Internet: auskunft@statistik.thueringen.de Auskunft erteilt: Referat: Bildung, Kultur, Gesundheits- und Sozialwesen Telefon: Herausgegeben im Dezember 2012 Heft-Nr.: 258 / 12 Preis: 5,00 EUR Thüringer Landesamt für Statistik, Erfurt, 2012 Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.
3 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen 2 1. Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftige und Pflegepersonal am der Jahre 2003 bis Leistungsempfänger nach dem Pflegeversicherungsgesetz am nach Leistungsarten und Kreisen 6 3. Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) Ambulante Pflegeeinrichtungen am nach Art der Einrichtung, Anzahl der Pflegebedürftigen und Träger Von Pflegediensten betreute Pflegebedürftige am nach Geschlecht, Altersgruppen und Pflegestufen Ambulante Pflegeeinrichtungen am nach Art der Einrichtung und Kreisen Von Pflegediensten betreute Pflegebedürftige am nach Geschlecht und Kreisen Von Pflegediensten betreute Pflegebedürftige am nach Pflegestufen und Kreisen Personal in ambulanten Pflegeeinrichtungen am nach dem Arbeitsanteil für den Pflegedienst, Kreisen und Beschäftigungsverhältnis Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) Stationäre Pflegeeinrichtungen am nach dem Angebot der Einrichtung, Anzahl der Pflegebedürftigen und Träger Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen am nach Art der Pflegeleistung, Altersgruppen, Geschlecht und Pflegestufen Stationäre Pflegeeinrichtungen am nach verfügbaren Plätzen und Kreisen Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen am nach Pflegestufen und Kreisen Personal in stationären Pflegeeinrichtungen am nach dem Arbeitsanteil für das Pflegeheim, Kreisen und Beschäftigungsverhältnis 24
4 - 2 - Vorbemerkungen Rechtsgrundlage Die Durchführung der Pflegestatistik erfolgt auf der Grundlage - der Verordnung zur Durchführung einer Bundesstatistik über Pflegeeinrichtungen sowie über die häusliche Pflege (Pflegestatistik-Verordnung-PflegeStatV) vom 24. November 1999 (BGBl. I S. 2282), - in Verbindung mit 109 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2246), - in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246). Methodische Hinweise Die in den nachfolgenden Tabellen veröffentlichten Angaben wurden mit der Pflegestatistik erhoben. Sie ist eine zweijährliche Statistik zum Stichtag und wurde erstmals für 1999 durchgeführt. Für die Pflegestatistik ist ausschließlich der Leistungsbereich des SGB XI relevant, also nur das Personal, das diese Leistungen erbringt und nur die Pflegebedürftigen, die Leistungen auf Grund des SGB XI erhalten. Es handelt sich um eine Bestandserhebung (Totalerhebung), die in drei Teilbereiche gegliedert ist: - Statistik der ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) - Statistik der stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) - Statistik der Pflegegeldempfänger Während die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durch die Statistischen Landesämter befragt wurden, wird die Statistik der Pflegegeldempfänger vom Statistischen Bundesamt bei den Spitzenverbänden der Pflegekassen erhoben. Ergebnisse werden den Ländern zur Verfügung gestellt und sind in den Tabellen 1 und 2 enthalten. Geänderte Ermittlung der Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt ab Bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen werden ab der Erhebung zum die teilstationär Versorgten nicht mehr einbezogen. Diese erhalten in der Regel parallel auch Pflegegeld und/oder ambulante Sachleistungen und werden somit bereits dort als Leistungsempfänger gezählt. Um Mehrfachzählungen zu vermeiden, werden deshalb die Empfänger von teilstationärer Pflege bei der Ermittlung der Pflegebedürftigen insgesamt nicht berücksichtigt, bei den Empfängern von stationärer Pflege sind sie aber enthalten. Eine Vergleichbarkeit der einzelnen Leistungsarten gegenüber den Vorjahren ist somit in vollem Umfang gegeben. Die zeitliche Vergleichbarkeit der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen ab 2009 mit den vorherigen Erhebungen ist durch die Veränderung etwas eingeschränkt. Der Dämpfungseffekt für die Veränderungsrate wird bundesweit auf einen Prozentpunkt geschätzt. Grund für die geänderte Ermittlung der Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt ist die Reform der Pflegeversicherung im Sommer Danach stieg der höchstmögliche Gesamtanspruch aus der Kombination von Leistungen der teilstationären Pflege mit ambulanten Sachleistungen oder dem Pflegegeld. Somit stieg der Anreiz, diese Leistungen parallel in Anspruch zu nehmen. Begriffserläuterungen Eingliedrige Pflegeeinrichtungen Das sind Einrichtungen, die entweder ausschließlich ambulante oder ausschließlich stationäre Pflege nach dem SGB XI leisten.
5 - 3 - Mehrgliedrige Pflegeeinrichtungen Das sind Einrichtungen, die sowohl ambulante als auch teil- und/oder vollstationäre Pflege nach dem SGB XI leisten. Sie gehen entsprechend ihres Leistungsangebotes sowohl als ambulante als auch als stationäre Pflegeeinrichtungen in die Statistik ein. Sowohl die eingliedrigen als auch die mehrgliedrigen Pflegeeinrichtungen können neben Leistungen nach dem SGB XI auch Leistungen auf Grund anderer Rechtsgrundlagen anbieten, wobei diese anderen Leistungen kein Bestandteil dieser Erhebung sind. Ambulante Pflegeeinrichtungen Hierbei handelt es sich um Pflegedienste, die - selbständig wirtschaften, - unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen und - durch einen Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI zur ambulanten Pflege zugelassen sind oder Bestandsschutz nach 73 Abs. 3 und 4 SGB XI genießen und danach als zugelassen gelten. Stationäre Pflegeeinrichtungen Das sind voll- und teilstationäre Pflegeheime, - die selbständig wirtschaften, - in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) und/oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können und - die durch einen Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI zur voll-, teilstationären Pflege und/oder Kurzzeitpflege zugelassen sind oder Bestandsschutz nach 73 Abs. 3 und 4 SGB XI genießen und danach als zugelassen gelten. Ambulante Pflege Pflegebedürftige, die in dem Haushalt, in dem sie aufgenommen sind, gepflegt werden, erhalten Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Sie wird durch geeignete Pflegekräfte erbracht, die entweder von der Pflegekasse oder bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, mit denen die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat, angestellt sind. Pflegegeld Pflegebedürftige können an Stelle der häuslichen Pflege ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Pflegeperson in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Kombinationsleistungen Diese Leistungsart liegt vor, wenn der Pflegebedürftige die ihm zustehende häusliche Pflege nur teilweise in Anspruch nimmt und daneben ein anteiliges Pflegegeld erhält. Stationäre Pflege Hierbei wird unterschieden in vollstationäre Dauer- bzw. Kurzzeitpflege und in teilstationäre Pflege in Form von Tages- und/oder Nachtpflege. Auf teilstationäre Pflege haben die Pflegebedürftigen Anspruch, bei denen die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Maße sichergestellt werden kann. Reicht auch die teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung, wobei diese auf vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkt ist.
6 - 4 - Pflegebedürftige Laut Pflegeversicherungsgesetz gelten solche Personen als pflegebedürftig, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung voraussichtlich für mindestens sechs Monate der Hilfe bedürfen. In die Erhebung wurden nur die Personen einbezogen, die entweder Pflegegeld erhalten oder die von einem Pflegedienst ambulant oder in einem Pflegeheim stationär versorgt werden und Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Ausschlaggebend ist die Entscheidung der Pflegekasse bzw. des privaten Versicherungsunternehmens über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den Pflegestufen I bis III. Pflegestufen Sie sind Ausdruck für die Höhe der Pflegebedürftigkeit und Grundlage für die Gewährung von Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz, abgestuft nach drei Pflegestufen. Dabei bedeutet Pflegestufe I erhebliche Pflegebedürftigkeit, Pflegestufe II schwere Pflegebedürftigkeit und Pflegestufe III schwerste Pflegebedürftigkeit. Wenn ein außergewöhnlich hoher und intensiver Pflegeaufwand vorliegt, der weit über das übliche Maß der Pflegestufe III hinausgeht (Härtefälle), werden zur Vermeidung von Härten weitere Pflegeeinsätze bzw. pflegebedingte Aufwendungen übernommen. Personal Zum Personalbestand einer Pflegeeinrichtung gehören alle Personen, die dort beschäftigt sind und teilweise oder ausschließlich Leistungen nach dem SGB XI erbringen. Falls Personen in mehreren selbständig wirtschaftenden Einheiten arbeiten, sind sie entsprechend ihres Arbeitsanteils der jeweiligen Pflegeeinrichtung zuzuordnen. Leistungen außerhalb des SGB XI bleiben unberücksichtigt. Verfügbare Plätze Dabei handelt es sich um die zum Stichtag zugelassenen und tatsächlich verfügbaren Plätze in Pflegeheimen, die gemäß Versorgungsvertrag nach SGB XI vorgehalten werden. Links Weitere Informationen zur zugrunde liegenden Erhebung sind im Internet unter folgenden Links verfügbar: Erhebungsbogen: Qualitätsbericht: Weitere statistische Ergebnisse, Informationen und Analysen enthält die Website des Thüringer Landesamtes für Statistik
7 Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftige und Pflegepersonal am der Jahre 2003 bis 2011 Merkmal Pflegeeinrichtungen insgesamt davon ambulante Pflegeeinrichtungen stationäre Pflegeeinrichtungen Pflegebedürftige insgesamt ) ) und zwar männlich weiblich Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III bisher noch keiner Pflegestufe zugeordnet Leistungsempfänger von ambulanter Pflege stationärer Pflege davon vollstationäre Pflege zusammen davon Dauerpflege Kurzzeitpflege teilstationäre Pflege zusammen davon Tagespflege Nachtpflege Pflegegeld 2) Pflegepersonal insgesamt davon vollzeitbeschäftigt teilzeitbeschäftigt geringfügig beschäftigt Praktikant, Schüler, Auszubildender Helfer im freiwilligen sozialen Jahr Zivildienstleistender Helfer im Bundesfreiwilligendienst ) Empfänger von teilstationärer Pflege erhalten in der Regel auch Pflegegeld oder ambulante Pflege und sind somit in der Zahl dieser Leistungsempfänger bereits enthalten. Um Mehrfachzählungen bei den Pflegebedürftigen insgesamt zu vermeiden, bleiben die Empfänger von teilstationärer Pflege deshalb hier unberücksichtigt. 2) Ausgewiesen werden hier nur Empfänger von Pflegegeld, die nicht bereits bei der ambulanten Pflege bzw. vollstationären Dauerpflege bzw. Kurzzeitpflege berücksichtigt worden sind. Stichtag ist hier der des Jahres.
8 Leistungsempfänger nach dem Pflegeversicherungsgesetz am nach Leistungsarten und Kreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Leistungsempfänger 1) insgesamt je 1000 Einwohner 2) ambulante Pflege Davon erhalten darunter stationäre vollstationäre Pflege Dauerpflege Pflegegeld 3) Nachrichtlich: teilstationäre Pflege Stadt Erfurt , Stadt Gera , Stadt Jena , Stadt Suhl , Stadt Weimar , Stadt Eisenach , Eichsfeld , Nordhausen , Wartburgkreis , Unstrut-Hainich-Kreis , Kyffhäuserkreis , Schmalkalden-Meiningen , Gotha , Sömmerda , Hildburghausen , Ilm-Kreis , Weimarer Land , Sonneberg , Saalfeld-Rudolstadt , Saale-Holzland-Kreis , Saale-Orla-Kreis , Greiz , Altenburger Land , Thüringen , ) Empfänger von teilstationärer Pflege erhalten in der Regel auch Pflegegeld oder ambulante Pflege und sind somit in der Zahl dieser Leistungsempfänger bereits enthalten. Um Mehrfachzählungen bei den Pflegebedürftigen insgesamt zu vermeiden, bleiben die Empfänger von teilstationärer Pflege deshalb hier unberücksichtigt. - 2) bezogen auf die Bevölkerung am ) Ausgewiesen werden hier nur Empfänger von Pflegegeld, die nicht bereits bei der ambulanten Pflege bzw. vollstationären Dauerpflege bzw. Kurzzeitpflege berücksichtigt worden sind. Stichtag ist hier der des Jahres.
9 - 7 - Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste)
10 Ambulante Pflegeeinrichtungen am nach Art der Einrichtung, Anzahl der Pflegebedürftigen und Träger Pflegedienste mit bis Pflegebedürftigen insgesamt Pflegedienste darunter mit anderen Sozialleistungen Davon eingliedrige Pflegeeinrichtungen darunter mit anderen zusammen Sozialleistungen mehrgliedrige Pflegeeinrichtungen darunter mit anderen Sozialleistungen zusammen Insgesamt und mehr Insgesamt private Träger und mehr Zusammen freigemeinnützige Träger und mehr Zusammen
11 - 9 - Noch: 3.1 Ambulante Pflegeeinrichtungen am nach Art der Einrichtung, Anzahl der Pflegebedürftigen und Träger Pflegedienste mit bis Pflegebedürftigen insgesamt Pflegedienste darunter mit anderen Sozialleistungen Davon eingliedrige Pflegeeinrichtungen mehrgliedrige Pflegeeinrichtungen darunter mit darunter mit zusammen anderen anderen zusammen Sozialleistungen Sozialleistungen öffentliche Träger und mehr Zusammen
12 Von Pflegediensten betreute Pflegebedürftige am nach Geschlecht, Altersgruppen und Pflegestufen Alter von bis unter Jahren insgesamt Pflegebedürftige Pflegebedürftige je 1000 Einwohner 1) männlich weiblich insgesamt männlich weiblich Insgesamt unter ,1 0,2 0, ,0 1,0 1, ,8 3,8 3, ,5 6,4 6, ,6 10,5 12, ,9 24,0 34, ,7 52,2 73, ,8 103,3 128, ,9 175,0 191,3 95 und mehr ,9 111,6 166,2 Insgesamt ,0 5,5 12,4 Pflegestufe I unter ,1 0,1 0, ,5 0,5 0, ,1 2,3 1, ,4 3,0 3, ,7 4,4 6, ,8 11,4 19, ,1 26,3 44, ,1 53,6 75, ,4 85,5 99,1 95 und mehr ,4 50,0 69,8 Zusammen ,9 2,7 6,9 Pflegestufe II unter ,1 0,1 0, ,3 0,3 0, ,1 0,9 1, ,1 2,2 2, ,3 4,1 4, ,7 9,2 11, ,5 19,5 22, ,1 40,5 41, ,6 72,5 72,6 95 und mehr ,1 45,3 70,8 Zusammen ,1 2,0 4,2 1) bezogen auf die Bevölkerung der entsprechenden Altersgruppe am
13 Noch: 3.2 Von Pflegediensten betreute Pflegebedürftige am nach Geschlecht, Altersgruppen und Pflegestufen Alter von bis unter Jahren Pflegebedürftige Pflegebedürftige je 1000 Einwohner 1) insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich Pflegestufe III unter ,0 0,0 0, ,2 0,2 0, ,6 0,5 0, ,0 1,2 0, ,7 1,9 1, ,4 3,5 3, ,1 6,3 6, ,7 9,2 11, ,0 16,9 19,5 95 und mehr ,4 16,3 25,5 Zusammen ,0 0,8 1,3 darunter Pflegestufe III (Härtefälle) unter ,0 0,0 0, ,0-0, ,0 0,0 0, ,1 0,1 0, ,0 0, ,1-0, ,1-0, und mehr Zusammen ,0 0,0 0,0 1) bezogen auf die Bevölkerung der entsprechenden Altersgruppe am
14 Ambulante Pflegeeinrichtungen am nach Art der Einrichtung und Kreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land insgesamt Pflegedienste darunter mit anderen Sozialleistungen eingliedrige Pflegeeinrichtungen zusammen darunter mit anderen Sozialleistungen Davon mehrgliedrige Pflegeeinrichtungen zusammen darunter mit anderen Sozialleistungen Stadt Erfurt Stadt Gera Stadt Jena Stadt Suhl Stadt Weimar Stadt Eisenach Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz Altenburger Land Thüringen
15 Von Pflegediensten betreute Pflegebedürftige am nach Geschlecht und Kreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Pflegebedürftige Pflegebedürftige je 1000 Einwohner 1) insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich Stadt Erfurt ,1 4,1 7,9 Stadt Gera ,8 9,8 19,4 Stadt Jena ,2 6,3 10,0 Stadt Suhl ,4 6,3 14,4 Stadt Weimar ,9 9,4 20,1 Stadt Eisenach ,5 7,8 17,1 Eichsfeld ,8 5,0 10,7 Nordhausen ,8 5,9 11,7 Wartburgkreis ,1 4,9 11,3 Unstrut-Hainich-Kreis ,2 5,0 13,3 Kyffhäuserkreis ,3 5,4 15,1 Schmalkalden-Meiningen ,6 6,4 14,7 Gotha ,8 5,3 12,2 Sömmerda ,3 5,4 13,1 Hildburghausen ,2 5,1 9,3 Ilm-Kreis ,3 4,5 10,1 Weimarer Land ,1 2,5 5,6 Sonneberg ,3 4,9 11,5 Saalfeld-Rudolstadt ,2 6,2 14,0 Saale-Holzland-Kreis ,1 4,2 10,0 Saale-Orla-Kreis ,9 5,5 14,1 Greiz ,3 6,3 14,2 Altenburger Land ,5 5,0 13,8 Thüringen ,0 5,5 12,4 1) bezogen auf die Bevölkerung am
16 Von Pflegediensten betreute Pflegebedürftige am nach Pflegestufen und Kreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Pflegebedürftige insgesamt Davon Pflegestufe I II III darunter Härtefälle Stadt Erfurt Stadt Gera Stadt Jena Stadt Suhl Stadt Weimar Stadt Eisenach Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz Altenburger Land Thüringen
17 Personal in ambulanten Pflegeeinrichtungen am nach dem Arbeitsanteil für den Pflegedienst, Kreisen und Beschäftigungsverhältnis Kreisfreie Stadt Landkreis Land Beschäftigungsverhältnis Personal insgesamt 100 % Davon nach dem Arbeitsanteil für den Pflegedienst 75 % bis unter 100 % 50 % bis unter 75 % 25 % bis unter 50 % unter 25 % Stadt Erfurt Stadt Gera Stadt Jena Stadt Suhl Stadt Weimar Stadt Eisenach Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz Altenburger Land Thüringen davon vollzeitbeschäftigt teilzeitbeschäftigt über 50 % % und weniger, aber nicht geringfügig beschäftigt geringfügig beschäftigt Praktikant, Schüler, Auszubildender Helfer im freiwilligen sozialen Jahr Zivildienstleistender Helfer im Bundesfreiwilligendienst
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19 Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime)
20 Stationäre Pflegeeinrichtungen am nach dem Angebot der Einrichtung, Anzahl der Pflegebedürftigen und Träger Darunter nach dem Angebot Pflegeheime mit bis Pflegebedürftigen Pflegeheime insgesamt nur Dauerund Kurzzeitpflege nur Dauerpflege und Tagesund/oder Nachtpflege nur Dauerpflege nur Tagespflege Insgesamt und mehr Insgesamt private Träger und mehr Zusammen freigemeinnützige Träger und mehr Zusammen
21 Noch: 4.1 Stationäre Pflegeeinrichtungen am nach dem Angebot der Einrichtung, Anzahl der Pflegebedürftigen und Träger Pflegeheime mit bis Pflegebedürftigen Pflegeheime insgesamt nur Dauerund Kurzzeitpflege Darunter nach dem Angebot nur Dauerpflege und Tagesund/oder Nachtpflege nur Dauerpflege nur Tagespflege öffentliche Träger und mehr Zusammen
22 Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen am nach Art der Pflegeleistung, Altersgruppen, Geschlecht und Pflegestufen Alter von bis unter Jahren Geschlecht Davon nach Art der Pflegeleistung Pflegebedürftige vollstationäre Pflege teilstationäre Pflege insgesamt Dauerpflegpflege Kurzzeit- Tagespflege zusammen zusammen Nachtpflege Insgesamt unter und mehr Insgesamt davon männlich weiblich Pflegestufe I unter und mehr Zusammen davon männlich weiblich Pflegestufe II unter und mehr Zusammen davon männlich weiblich
23 Noch: 4.2 Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen am nach Art der Pflegeleistung, Altersgruppen, Geschlecht und Pflegestufen Alter von bis unter Jahren Geschlecht Nachtpflege Davon nach Art der Pflegeleistung Pflegebedürftige vollstationäre Pflege teilstationäre Pflege insgesamt Dauerpflegpflege Kurzzeit- Tagespflege zusammen zusammen Pflegestufe III unter und mehr Zusammen davon männlich weiblich darunter Pflegestufe III (Härtefälle) unter und mehr Zusammen davon männlich weiblich bisher noch keiner Pflegestufe zugeordnet unter und mehr Zusammen davon männlich weiblich
24 Stationäre Pflegeeinrichtungen am nach verfügbaren Plätzen und Kreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Verfügbare Plätze in Pflegeheimen Pflegeheime vollstationäre Pflege teilstationäre Pflege davon für insgesamt insgesamt je 1000 je 1000 zusammen zusammen Einwohner 1) Einwohner 1) Stadt Erfurt ,3 61 1,4 Stadt Gera ,3 38 1,5 Stadt Jena ,0 72 3,3 Stadt Suhl ,1 53 5,2 Stadt Weimar ,3 30 2,2 Stadt Eisenach ,0 16 1,5 Eichsfeld , ,4 Nordhausen , ,0 Wartburgkreis ,9 24 0,8 Unstrut-Hainich-Kreis ,7 71 3,0 Kyffhäuserkreis ,5 46 2,4 Schmalkalden-Meiningen , ,8 Gotha ,5 59 1,9 Sömmerda ,3 23 1,5 Hildburghausen , ,6 Ilm-Kreis ,7 32 1,2 Weimarer Land ,8 27 1,6 Sonneberg , ,6 Saalfeld-Rudolstadt ,8 76 2,5 Saale-Holzland-Kreis ,7 84 4,3 Saale-Orla-Kreis ,6 43 2,1 Greiz ,6 66 2,4 Altenburger Land ,3 77 2,9 Thüringen , ,9 1) bezogen auf die Bevölkerung am im Alter von 65 Jahren und mehr
25 Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen am nach Pflegestufen und Kreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Pflegebedürftige Darunter Pflegestufe je 1000 insgesamt Einwohner 1) I II III darunter Härtefälle Stadt Erfurt , Stadt Gera , Stadt Jena , Stadt Suhl , Stadt Weimar , Stadt Eisenach , Eichsfeld , Nordhausen , Wartburgkreis , Unstrut-Hainich-Kreis , Kyffhäuserkreis , Schmalkalden-Meiningen , Gotha , Sömmerda 538 7, Hildburghausen , Ilm-Kreis , Weimarer Land 770 9, Sonneberg , Saalfeld-Rudolstadt , Saale-Holzland-Kreis 720 8, Saale-Orla-Kreis 753 8, Greiz , Altenburger Land , Thüringen , ) bezogen auf die Bevölkerung am
26 Personal in stationären Pflegeeinrichtungen am nach dem Arbeitsanteil für das Pflegeheim, Kreisen und Beschäftigungsverhältnis Kreisfreie Stadt Landkreis Land Beschäftigungsverhältnis Personal insgesamt 100% Davon nach dem Arbeitsanteil für das Pflegeheim 75 % bis unter 100 % 50 % bis unter 75 % 25 % bis unter 50 % unter 25 % Stadt Erfurt Stadt Gera Stadt Jena Stadt Suhl Stadt Weimar Stadt Eisenach Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz Altenburger Land Thüringen davon vollzeitbeschäftigt teilzeitbeschäftigt über 50 % % und weniger, aber nicht geringfügig beschäftigt geringfügig beschäftigt Praktikant, Schüler, Auszubildender Helfer im freiwilligen sozialen Jahr Zivildienstleistender Helfer im Bundesfreiwilligendienst
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