Pflichtenheft Primarschulbehörde

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1 Pflichtenheft Primarschulbehörde Gesamtbehörde Die Schulbehörde trägt die oberste Verantwortung für das Schulwesen. Sie hat die grundlegenden Entscheidungen, unter Vorbehalte der Kompetenzen der Stimmberechtigten und der gesetzlichen Rahmenbedingungen, zu treffen. Führung der Körperschaft nach den Vorgaben des Organisationsreglements Verantwortlich für die Bereitstellung der Infrastruktur Finanzplanung und Finanzstrategie verabschieden. Verabschiedung Budget Festlegung der Organisationsform der Verwaltung Genehmigung des pädagogischen Profils und Kontrolle der Umsetzung Genehmigung der Schwerpunkte der Qualitätsentwicklung Einfordern von Berichten zur Qualitätsentwicklung Setzt Kommissionen und Projektegruppen ein Genehmigung von Rahmenbedingungen und Reglementen im Bereich der Schülerschaft Erste Rekursinstanz bei Entscheiden der Schulleitung Genehmigung der Grundsätze der Personal-Entwicklung und Umsetzung im Rahmen der Verpflichtungen Personaleinstellungen und Entlassungen Genehmigung der Informations- und Kommunikationsgrundsätze Öffentlichkeitsarbeit Gemäss Gemeindeordnung

2 Pflichtenheft Präsidium Nachgeordnete Stellen Präsidium Schulleitung Vizepräsident Controlling der pädagogische Führung der Schule, der Qualitätsentwicklung, der Umsetzung von Massnahmen, der schulinternen Organisation Koordination von Projekten und Kommissionen Bearbeiten von Rekursen Führung der Schulbehörde und der Schulleitung Verantwortlich für Personalselektion Koordination und Durchführung von Versammlungen und Sitzungen Verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit Vertritt die Schule gegen aussen (Schulgemeinde, DEK, AV, Politische Gemeinde, andere Schulgemeinden und Institutionen) Unterzeichnet Verträge und offizielle Dokumente zusammen mit dem Aktuar, bzw. der Aktuarin oder dem Ressortverantwortlichen Leiten des Wahlbüros bei öffentlichen Abstimmungen Betreuung von strategischen Projekten Finanzstrategie und Planung (in Zusammenarbeit mit dem Schulpfleger) Erster Ansprechpartner für Körperschaften, Organisationen und Personen Vertretung der Primarschule in der Sekundarschulgemeinde sicherstellen Die gesamten Aufgaben eines Sekundarschulbehördenmitgliedes autonom wahrnehmen Verantwortlich für den Vollzug der Behördenbeschlüsse und der genehmigten Reglemente Verantwortlich für den Aufbau und Unterhalt des Archivs Unterstützt den Schulleiter bei der Pflege der Webseite Gemäss Gemeindeordnung

3 Pflichtenheft Schulpfleger Nachgeordnete Stellen Schulpfleger (Finanzen, Unterhalt) Hauswarte Schulpräsidium Erarbeitung der Budgetgrundlagen sicherstellen und koordinieren Controlling über den Einsatz der gesprochenen Mittel Finanz- und Versicherungsbeauftragter Kostenorganisation überprüfen und sicherstellen Finanzstrategie und Planung (in Zusammenarbeit mit dem Präsidium) Führt die Buchhaltung der Primarschulgemeinde Stellt die Daten für das AVK bereit, ist für den Bezug der Staatbeiträge verantwortlich Ist verantwortlich für die Besoldungen Unterhalt und Werterhalt der Schulliegenschaften kostengünstig sicherstellen Unterhaltsarbeiten koordinieren und überwachen Eingabeverfahren (Angebote) zeitgemäß durchführen Ist verantwortlich für die Personalführung der Hausangestellt Inhaltlich einwandfreie Leistungserbringung im Rahmen des Pflichtenheftes

4 Pflichtenheft Aktuar Aktuar Protokollführung bei Schulbehördensitzungen Zeichnungsberechtigt bei öffentlichen Verträgen & Krediten gemeinsam mit dem Präsidium Protokollführung bei ordentlichen und ausserordentlichen Schulgemeindeversammlungen Wahlprotokolle und Abstimmungsprotokolle unterschreiben Verantwortlich für den Aufbau und Unterhalt des Archivs Sichere und für Unberechtigte unzugängliche Aufbewahrung des aktuellen Protokollordners Gemäss Gemeindeordnung Pflichtenheft Ressort Bau/Immobilien Ressort Bau/Immobilien Schulpfleger Planung erstellen und Bedarf erheben Eingabeverfahren (Angebote) zeitgemäss durchführen Sicherheitsverantwortlicher der Schulliegenschaften

5 Pflichtenheft Ressort Turnanlage Ressort Turnanlage Schulpfleger Turnanlagenbenützung koordinieren und Informationen sicherstellen Kontaktperson für jegliche Vereine Verantwortlich für die Durchführung von jährlichen Sicherheitschecks an den Turngeräten Pflichtenheft Ressort Informatik Ressort Informatik Planung erstellen und Bedarf erheben Stellt den Informationsfluss zwischen Informatikverantwortlichen und Behörde sicher Informiert die Behörde über Entwicklungen und Tendenzen im ICT-Bereich Beantragt die benötigten finanziellen Mittel bei der Behörde Ist Ansprechperson für externe Informatikspeziallisten

6 Pflichtenheft Ressort Familien-/Jugendarbeit und Sozialorganisationen Ressort Familien-/Jugendarbeit und Sozialorganisationen Vertretung der Behörde in Elternorganisationen Einsitz in der Jugendkommission der Gemeinde Kontaktstelle für ausserfamiliäre Kinderbetreuungsangeboten in der Gemeinde (Mittagstisch/Spielgruppe) Bindeglied zwischen Elternorganisationen und Behörde in Altnau Pflichtenheft Ressort Anlässe Ressort Anlässe Planung und Organisation von Vortragsreihen Koordinationsstelle bei öffentlichen und internen Schulanlässen

7 Pflichtenheft Ressort Qualitätsmanagement Ressort Qualität Konzept der Qualitätssicherung und entwicklung Führung des Dokumentenmanagements Regelmässige Datenerhebung bei internen und externen Anspruchsgruppen, für den Zyklus Q-Sicherung in Projekten Ansprechperson für die externe Schulevaluation Sicherstellung der internen Q-Sicherung Verantwortung für die Durchführung von Q-Entwicklungsmassnahmen Kooperation mit der Schulaufsicht

8 Pflichtenheft Rechnungsrevisor Revisor Begriff der Rechnungsrevision Die Rechnungsrevision ist ein systematisches Nachprüfen, Analysieren und Beurteilen von Gegenständen, Sachverhalten oder abgeschlossenen Vorgängen. Sie ist eine nachträglich ausgeführte Tätigkeit, die mittels eines Soll/Ist-Vergleichs die wirtschaftlichen Vorgänge und Tatbestände sowie deren Darstellung in der Buchhaltung, der Rechnungsablage und in anderen finanziellen Ausweisen als Prüfungsgegenstand hat. Die Haushaltführung richtet sich nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, des Haushaltsgleichgewichtes, der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit. 29 der Verordnung des RR über das Rechnungswesen der Gemeinden: 1 Die Rechnungsprüfungskommission prüft die Buchhaltung und die Jahresrechnung in formeller und materieller Hinsicht. 2 Sie erstellt der zuständigen Gemeindebehörde und den für die Genehmigung der Rechnung zuständigen Instanzen einen schriftlichen Bericht. 3 Sie ist berechtigt, die Vorlage der Bücher und Belege, wie Rechnungen, Quittungen, Beschlüsse, Verträge und alle Auskünfte zu verlangen, die sie für die Durchführung einer einwandfreien Prüfung als notwendig erachtet. Rechte der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hat, soweit sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe erforderlich sind, folgende Rechte: ( 30 Verordnung RR über das Rechnungswesen der Gemeinden) Akteneinsicht Einholung aller sachdienlichen Auskünfte Durchführung von unangemeldeten Kontrollen des Kassenbestandes, der Geldkonten und des Wertschriftenbestandes sowie von angemeldeten Zwischenrevisionen während des Jahres Pflichten der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission hat folgende Pflichten: Prüfen, ob die Einnahmen vollständig sind Prüfen, ob die Ausgaben zulässig sind Formelle und materielle Prüfung von Buchhaltung und Jahresrechnung Benachrichtigung des Untersuchungsrichters, wenn Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht Erstellen eines Prüfungsprotokolls, das von allen Mitgliedern der Prüfungskommission zu unterzeichnen und der Jahresrechnung beizulegen ist Siehe Rechnungswesen Gemeinden TG /Register 10.1/Seite 6 Siehe Rechnungswesen Gemeinden TG /Register 10.1/Seite 12 Weiterbildungs- und Einführungsmöglichkeit «Rechnungsprüfung in der Schulgemeinde»

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