1. VORBEMERKUNGEN 2 2. RAHMENBEDINGUNGEN 3 3. EINGLIEDERUNGSBILANZ 7

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1 1. VORBEMERKUNGEN 2 2. RAHMENBEDINGUNGEN DIE STRUKTUR DES LANDKREISES TELTOW-FLÄMING DIE ENTWICKLUNG DES ARBEITSMARKTES IM LANDKREIS TELTOW-FLÄMING DER AUSBILDUNGSMARKT IM LANDKREIS TELTOW-FLÄMING IN 2007/ EINGLIEDERUNGSBILANZ 7 A. CHANCEN AUF DEM 1. ARBEITSMARKT VERBESSERN 7 UNTERSTÜTZUNG DER BERATUNG UND VERMITTLUNG 8 EIGNUNGSFESTSTELLUNG/TRAININGSMAßNAHMEN 9 FÖRDERUNG DER BERUFLICHEN WEITERBILDUNG 9 BERUFLICHE WEITERBILDUNG BEHINDERTER MENSCHEN 10 SONSTIGE ALLGEMEINE LEISTUNGEN ZUR TEILHABE BEHINDERTER MENSCHEN AM ARBEITSLEBEN 11 BEAUFTRAGUNG DRITTER MIT DER VERMITTLUNG 11 VERMITTLUNGSGUTSCHEINE 11 B. BESCHÄFTIGUNG BEGLEITENDE LEISTUNGEN 12 MOBILITÄTSHILFEN 12 EINGLIEDERUNGSZUSCHÜSSE (EGZ)/EINSTELLUNGSZUSCHÜSSE BEI NEUGRÜNDUNGEN (EZN) 13 EINGLIEDERUNGSZUSCHÜSSE FÜR BESONDERS BETROFFENE SCHWERBEHINDERTE MENSCHEN 14 LEISTUNGEN NACH DEM ALTERSTEILZEITGESETZ 14 EINSTIEGSGELD 14 C. BESCHÄFTIGUNGSSCHAFFENDE MAßNAHMEN 15 ARBEITSBESCHAFFUNGSMAßNAHMEN 15 ARBEITSGELEGENHEITEN (AGH) 16 D. FÖRDERUNG DER BERUFSAUSBILDUNG 16 BENACHTEILIGTENFÖRDERUNG 16 EINSTIEGSQUALIFIZIERUNG 17 E. SONSTIGE LEISTUNGEN 17 SONSTIGE WEITERE LEISTUNGEN 17 FRAUENFÖRDERUNG 18 1

2 1. Vorbemerkungen Nach 11 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) hat jede Agentur für Arbeit über seine Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach Abschluss eines Haushaltsjahres eine Eingliederungsbilanz zu erstellen. Mit der Handlungsempfehlung / Geschäftsanweisung 09/ Geschäftsanweisung Nr. 36 vom wurde diese Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung für Arbeitsuchende im Landkreis Teltow-Fläming (ARGE TF) übertragen. In der Trägerversammlung der ARGE TF wurde die vorgesehene Aufteilung der Mittel des Eingliederungstitels auf die einzelnen Leistungen und Zweckbestimmungen vorgestellt. Es wurde sich dabei an genau definierten geschäftspolitischen Schwerpunkten sowie an den regionalen Erfordernissen des Arbeitsmarktes orientiert. Für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung standen der ARGE TF in 2008 insgesamt 17,043 Mio. Euro zur Verfügung. Hiervon sind 16,543 Mio. Euro für Leistungen des Eingliederungstitels ausgegeben worden. Die ARGE TF hat 2008 insgesamt 97,1 Prozent der für den Eingliederungstitel bereitgestellten Mittel ausgegeben. Bei der Verwendung der Mittel wurde in 2008 auf die Wirkung der eingesetzten Mittel und auf die Erfüllung des Budgetzieles geachtet. Die nachfolgende Eingliederungsbilanz gibt Aufschluss darüber, wofür die Mittel eingesetzt wurden, wie hoch der Aufwand bei den einzelnen Leistungen war, welche Personengruppen gefördert wurden und wie wirksam die Mittel eingesetzt wurden. 2

3 2. Rahmenbedingungen 2.1 Die Struktur des Landkreises Teltow-Fläming Der Landkreises Teltow-Fläming ist mit km² ein Flächenlandkreis. Der Landkreis hat über Einwohner. Die durchschnittliche Dichte liegt mit 77,6 Einwohnern pro km² weit unter dem Schnitt der Agentur für Arbeit Potsdam. Der Landkreis ist durch ein fast alle Bereiche betreffendes Nord-Süd-Gefälle geprägt. Die Bevölkerungsdichte nimmt im Allgemeinen tendenziell zur Entfernung von Berlin ab. Wenn auch regional differenziert, so hat die Bevölkerung in den letzten Jahren zugenommen. Zurückzuführen ist dies hauptsächlich auf Wanderungsgewinne im engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin. Die engen strukturellen und wirtschaftlichen Verflechtungen zu Berlin bewirkten, dass der Arbeitsmarkt von starken und zunehmenden Pendlerbewegungen geprägt war. Die 3 größten Beschäftigungssektoren sind nach ihrer Beschäftigtenanzahl das verarbeitende Gewerbe; der Handel (incl. Instandhaltung und Reparatur v. KFZ und Gebrauchsgütern und der Verkehr und Nachrichtenübermittlung. Weiterhin von Bedeutung sind Grundstücks- und Wohnungswesen (mit Vermietung bewegl. Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen) und das Baugewerbe; die öffentlichen Verwaltungen; das Gastgewerbe und das Kredit- und Versicherungsgewerbe. 2.2 Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Landkreis Teltow- Fläming 2008 Im Jahr 2008 verbesserte sich die Arbeitsmarktsituation leicht. So stieg der Jahresdurchschnitt der abhängig zivilen Erwerbspersonen von in 2007 auf Der Rückgang der Arbeitslosigkeit von Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2007 auf Arbeitslose in 2008 im gesamten SGB II und SGB III Bereich, kommt auch durch die erhöhte Entlastung unter anderem bei Weiterbildungen, 3

4 Eignungsfeststellungen/Trainingsmaßnahmen und vor allem auch durch Arbeitsgelegenheiten zustande. Das Förderniveau stieg deutlich. Durch diese Aktivitäten lag die Zahl der Arbeitslosen jahresdurchschnittlich deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Jahresdurchschnittlich waren Menschen arbeitslos gemeldet, was zum Vorjahr 2007 eine Senkung um Personen ausmachte. Arbeitslose SGB II und SGB III Zugänge Abgänge Bestand Die Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen sank nach einem Rückgang von 2006 zu 2007 um weitere 2,1 Prozentpunkte von 15,3 Prozent auf 13,2 %, im Vergleich von 2007 zu 2008 um weitere 1,4 Prozentpunkte von 13,2 Prozent auf 11,8 % im Jahresdurchschnitt zurück. Im Jahr 2008 gab es sehr viel Bewegung auf dem Arbeitsmarkt im Landkreis Teltow-Fläming. Insgesamt meldeten sich Personen arbeitslos, insgesamt mehr als 2007 mit Zugängen. Gleichzeitig beendeten Personen ihre Arbeitslosigkeit, wenn auch nur saisonal oder kurzzeitig durch Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung. Zu der insgesamt positiven Entwicklung haben die Aktivitäten der ARGE Teltow- Fläming zur Förderung der Mitwirkung und Eigeninitiative der Arbeitslosen beigetragen. 4

5 2.3 Der Ausbildungsmarkt im Landkreis Teltow-Fläming in 2007/2008 Im Ausbildungsjahr 2007 / 2008 erfolgte die Vermittlung in Ausbildung wie im Vorjahr unter Beachtung der Rechtskreise der Sozialgesetzbücher II und III (SGB II/ SGB III). Dies macht eine intensive Kooperation der Arbeitsgemeinschaft Teltow- Fläming und der Agentur für Arbeit Potsdam erforderlich. Folgende Regelungen wurden getroffen: Die Berufsorientierung lag, unabhängig davon, welche Leistungen der Jugendliche bezieht, weiterhin in Zuständigkeit der Agentur für Arbeit. Die Ausbildungsstellengewinnung und -vermittlung sowie die Betreuung der Ausbildungsbetriebe erfolgte aus einer Hand durch den gemeinsamen Service für Arbeitgeber. Im Rahmen der Ausbildungsvermittlung wurden Arbeitslosengeld II - Empfänger von ihrer Arbeitsgemeinschaft betreut, alle anderen Jugendlichen von der Agentur für Arbeit. Im Bezirk der Agentur für Arbeit Potsdam wurde in Bezug auf die Ausbildung suchenden Arbeitslosengeld II - Bezieher folgende Regelung getroffen: Handelte es sich um einen Jugendlichen, der fundierte Vorstellungen und seine Berufswahl bereits getroffen hat, waren zur Vermittlung von Lehrstellen die Beratungsfachkräfte in der Arbeitsgemeinschaft zuständig. Besteht aber über die Vermittlungen von Ausbildungsplätzen hinaus Beratungsbedarf, wurde er vom Berufsberater der Agentur für Arbeit betreut junge Menschen suchten im Bereich Zossen und Luckenwalde vom 01. Oktober 2006 bis zum 30. September 2007 die Berufsberatung zum Zweck der Ausbildungsvermittlung auf. Das waren 517 weniger als im Vorjahr. Insgesamt konnte die Ausbildungsvermittlung im Bereich der Ausbildungsstellen vermitteln. Damit kamen in diesem Berichtsjahrdurchschnittlich 1,5 Bewerber auf einen Ausbildungsplatz im Bereich der ARGE TF. Die regionale Nachfrage lag über dem Angebot. Im Vorjahr kamen auf jeden Ausbildungsplatz 2,5 Bewerber, die Spanne zwischen den Bewerbern und den 5

6 angebotenen Ausbildungsplätzen ging somit im Vergleich zum Vorjahr zurück. Die Stellen setzten sich aus 843 betrieblichen Angeboten, 306 mehr als im Jahr zuvor, und 334 staatlich geförderten Ausbildungsplätzen zusammen. Am Ende des Ausbildungsjahres waren 68 Bewerber unversorgt, bei denen die Vermittlungsbemühungen über das Ende des Berufsberatungsjahres hinausgehen. 73 Ausbildungsplätze konnten bis zum 30. September nicht besetzt werden. Nahezu unverändert Bestand bei folgenden Ausbildungsplätzen eine besonders hohe Nachfrage: Warenkaufleute (ins. 222 Bewerber Luckenwalde: 80; Zossen: 142) Büro- und Bürohilfskräfte (ins. 177 Bewerber Luckenwalde: 57; Zossen: 120) Schlosser, Mechaniker (ins.171 Bewerber Luckenwalde 67; Zossen 104) Ein Sinken der Bewerberzahl war im Vergleich zu 2007 zu verzeichnen. Die Bewerberzahlen sanken am Standort Luckenwalde und am Stand Zossen (Luckenwalde: insg. 650 Bewerber; -243 Bewerber zu 2007; Zossen: insg Bewerber; -274 Bewerber zu 2007). 6

7 3. Eingliederungsbilanz Die hat im Jahr Mio. Euro für die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB II und SGB III und zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ausgegeben. Im Vergleich zum Jahr 2007 steigerten sich die Ausgaben für den Eingliederungstitel um 23,5 Prozent zum Vorjahr (2007: 13,395 Mio. Euro). Die Ausgaben des Eingliederungstitels für das Jahr 2007 setzen sich folgendermaßen zusammen: A. Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt verbessern Um die Chance auf dem 1. Arbeitsmarkt zu verbessern wurden Mio. Euro ausgegeben. Dies entspricht einem Anteil am Eingliederungstitel von 26,5 Prozent. B. Beschäftigungsbegleitend e Leistungen 19,5% Verbleib der Eingliederungstitel in % C. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 43,3% A. Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt verbessern 26,5% E. Sonstige Leistungen 3,9% D. Förderung der Berufsausbildung 6,9% Mit folgenden Leistungen wurden die Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt verbessert: Unterstützung der Beratung und Vermittlung; Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen; Berufliche Weiterbildung; Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen; Sonst. Allgem. Leist. z. Teilh. beh. Menschen am Arbeitsleben; Sonstige allgemeine Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben; Beauftragung Dritter mit der Vermittlung und 7

8 Vermittlungsgutscheine. Ausgaben für Teil A. Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt verbessern Ausgaben in Tsd Gesamt Teil A UBV TM FbW FbW/ beh.mensch. TM-UBV/ beh.mensch. 37 SGB III VGS Unterstützung der Beratung und Vermittlung Einen wesentlicher Beitrag zur Unterstützung der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt sind die Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung. Die Zielrichtung dieser Leistungen ist immer die Arbeitsaufnahme. Die Forcierung der Integrationsbemühungen in 2008 spiegelt sich in den Zahlen zu den Förderfällen und dem aufgewandten Budget wider. Die Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung sind besonders geeignet, die Eigenbemühungen von Arbeitslosen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes zu begleiten. Persönliche Aktivitäten zur Erlangung eines Arbeitsplatzes dürfen nicht durch finanzielle Engpässe behindert werden. An finanziellen Hilfen wurden insbesondere gewährt: Bewerbungskosten Reisekosten zu Eignungsfeststellungen Vorstellungsgesprächen Die Ausgaben für die vorstehenden Leistungen betrugen in Tsd. Euro und damit 16 Tsd. Euro weniger als in 2007 (138 Tsd. Euro). Insgesamt konnten Arbeitslose, die aufgrund ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage nicht über ausreichende Mittel verfügten, gefördert werden. 8

9 Eine Eingliederungsquote liegt für diesen Bereich nicht vor. Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen dienen der Verbesserung der Eingliederungsaussichten. Mit ihrer Hilfe sollen entweder die Eignung für eine berufliche Tätigkeit festgestellt oder aber Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die eine Eingliederung in Arbeit erheblich verbessern. Im Jahr 2007 wurde dieses arbeitsmarktpolitische Instrument verstärkt im Rahmen des Grundsatzes "Fordern und Fördern" eingesetzt. Dadurch konnten die Eigenbemühungen der Kunden spezifisch auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes hin unterstützt werden. Bezogen auf den gesamten Eingliederungstitel wurden für das Instrument Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen 4,4 Prozent der Ausgabemittel (= 732 Tsd. Euro) aufgewandt. Das sind 86 Tsd. Euro mehr als Die Zahl der Eintritte in Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen lag bei Eintritten in Der durchschnittliche Kostensatz je Arbeitnehmer und Monat belief sich auf 428 Euro. Es wurde bei diesem Instrument auf eine zielgerichtete, betriebsnahe und wirtschaftliche Durchführung geachtet. Dabei wurde ein konsequentes Laufzeitenmanagement durchgeführt. Um 15,4 % gegenüber dem Jahr 2007 wurde der monatliche Bestand an Teilnehmern im Jahresdurchschnitt von 123 auf 142 Teilnehmer erhöht. Die Eingliederungsquote der lag bei 31,5 Prozent. Förderung der beruflichen Weiterbildung Die berufliche Weiterbildung stellte im Jahr 2008 wieder das wichtigste arbeitsmarktpolitische Instrument dar. Qualitatives Ziel des Jahres 2008 war es, das Instrument passgenau, effektiv und effizient einzusetzen. Hierfür war zunächst die qualifizierte Beratung in der Arge Teltow-Fläming erforderlich. Die Förderung orientierte sich insbesondere an den betrieblichen Anforderungsprofilen. Die Ausgabe der Bildungsgutscheine erfolgte daher vorwiegend für einzelne spezielle Module. Hierdurch sollten einerseits die fachlichen Defizite der Arbeitnehmer für eine 9

10 zügige Eingliederung in den Arbeitsmarkt beseitigt werden und andererseits den Zielgruppen des Arbeitsmarktes eine Perspektive eröffnet werden. Das Instrument der beruflichen Weiterbildung wurde in den letzten Jahren in der ARGE Teltow- Fläming immer zielgerichteter an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und damit zum Nutzen der Kunden ausgerichtet. Der Anteil am Eingliederungstitel der betrug 17,0 Prozent. Insgesamt konnten in der 2,808 Mio. Euro für dieses Instrument genutzt werden. Die durchschnittlichen Ausgaben je Arbeitnehmer und Monat lagen bei 915 Euro. Die durchschnittliche Dauer der Weiterbildung betrug 3,9 Monate. Gegenüber 2007 war mit 717 Eintritten eine Steigerung von 54,9 % zu verzeichnen. Die Eingliederungsquote der lag bei 32,2 Prozent. Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen Die Förderung arbeitsmarktlicher Leistungen für behinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben liegt nach dem 9. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) in der Verantwortung einer Vielzahl von Kostenträgern. Der Begriff "Behinderte Menschen" umfasst einerseits die schwer behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 und darüber, andererseits aber auch diejenigen, die unabhängig von einem festgestellten Grad der Behinderung auf Grund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen in ihrer Teilhabe am Arbeitsleben beeinträchtigt sind. Die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit für behinderte Menschen nach dem 3. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) gliedern sich in "Allgemeine Leistungen" ( 100 SGB III Ermessensleistungen) und die "Besonderen Leistungen" ( 102 und 103 SGB III Pflichtleistungen). Daneben stehen für schwer behinderte Menschen noch Leistungen zur Verfügung, die aus der so genannten "Ausgleichsabgabe" finanziert werden, insbesondere die Leistungen nach der "Aktion Integration" und die Integrationsfachdienste. Neben Pflicht - und Ermessensleistungen steht diesem Personenkreis die gesamte Förderungs- und Leistungspalette nach dem SGB II und SGB III offen. 10

11 Der jahresdurchschnittliche Teilnehmerbestand an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen betrug , dies war gegenüber dem Jahr 2007 eine Steigerung um 85,7 Prozent der Jahresdurchschnittlichen Teilnehmer. Insgesamt wurden in der 233 Tsd. Euro für dieses Instrument ausgegeben. Sonstige allgemeine Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben Die Eingliederung von Rehabilitanden und schwerbehinderten Menschen in den für sie erreichbaren Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wird aufgrund der steigenden Konkurrenzsituation und der höher werdenden Anforderungen in den jeweiligen Berufsfeldern zunehmend schwieriger. Darüber hinaus besteht nach wie vor das große Problem eines erheblichen Ungleichgewichts zwischen der Nachfrage und dem Angebot an betrieblichen Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für behinderte junge Menschen. Beauftragung Dritter mit der Vermittlung Die Beauftragung Dritter nach 37 SGB III soll dazu beitragen, Beschäftigungsmöglichkeiten noch konsequenter zu nutzen und Arbeitslosigkeit - insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit - abzubauen oder erst gar nicht entstehen zu lassen ( 1 und 6 SGB III). Personelle und fachliche Ressourcen Dritter können genutzt werden, um den Vermittlungsprozess zu intensivieren. Im Jahr 2008 wurde für die Beauftragung Dritter nach 37 SGB III in der 97 Tsd. Euro verausgabt. Insgesamt wurden 38 Personen im Jahresdurchschnitt gefördert. Die Eingliederungsquote lag bei 42,1 %. Vermittlungsgutscheine Diese Leistungen werden gezahlt als Vergütung nach sechs Wochen einer auf unter sechs Monate befristeten Beschäftigung; einer nicht auf unter sechs Monate befristeten Beschäftigung und als Vergütung nach sechsmonatiger Beschäftigungsdauer an einen Vermittler als Vergütungsanspruch, der durch den zukünftigen Arbeitnehmer eingeschaltet wurde, wenn er den Arbeitnehmer in eine 11

12 sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich, nach Maßgabe festgelegter Bestimmungen, vermittelt hat. Für diese Leistungen wurden 313 Tsd. Euro in 2008 aufgewendet B. Beschäftigung begleitende Leistungen Die hat in ,224 Mio. Euro für Beschäftigung begleitende Leistungen bewilligt. Dies entspricht einer Steigerung von 894 Tsd. Euro zum Jahr Der Anteil an den gesamten Eingliederungsleistungen SGB II betrug 19,5 Prozent. Folgende Leistungen wurden Beschäftigung begleitend gezahlt: Mobilitätshilfen Eingliederungszuschüsse Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz Einstiegsgeld Die Beschäftigungsbegleitenden Leistungen insgesamt verteilen sich folgendermaßen: Ausgaben für Teil B. Beschäftigungbegleitende Leistungen Ausgaben in Tsd Gesamt Teil B Mobi EGZ EGZ f. schwerbeh. Mensch. EZN Leistungen nach AtG Einstiegsgeld Beschäft.zusch. Mobilitätshilfen Um die Flexibilität der Betroffenen zu erhöhen, können folgende Leistungen gewährt werden: Leistungen zum Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung; 12

13 Leistungen für Arbeitsgerät und Arbeitskleidung; Reisekosten zum Antritt einer auswärtigen Arbeitsstelle; Fahrkostenbeihilfe für die Aufnahme einer auswärtigen Beschäftigung; Kostenbeitrag für getrennte Haushaltsführung für die Aufnahme einer auswärtigen Beschäftigung und Umzugskosten für die Aufnahme einer auswärtigen Beschäftigung. Insgesamt wurden in der in Tsd. Euro als Zuschüsse oder Darlehen an Mobilitätshilfen gewährt. Die durchschnittlichen Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer pro Monat betrugen 615 Euro Personen wurden bei der Arbeitsaufnahme unterstützt. Eingliederungszuschüsse (EGZ)/Einstellungszuschüsse bei Neugründungen (EZN) Für die Integration von Arbeitslosen mit Wettbewerbsnachteilen auf dem ersten Arbeitsmarkt können an Arbeitgeber Eingliederungszuschüsse gezahlt werden. Mit Einstellungszuschüssen bei Neugründungen soll den Existenzgründern die Schaffung von Arbeitsplätzen finanziell erleichtert werden. hat im Jahr 2008 insgesamt 1,906 Mio. Euro für EGZ und 47 Tsd. für EZN an Arbeitgeberleistungen aufgewandt, was einem Anteil von insgesamt 11,8 Prozent am Eingliederungstitel entspricht. Entsprechend der geschäftpolitischen Zielrichtung wurden in ,217 Mio. Euro mehr für EGZ zur Verfügung gestellt als im Vorjahr. Insgesamt konnten dadurch im 12-Monatsdurchschnitt 258 Kunden durch EGZ und EZN gefördert werden (im Vorjahr 198). Für EGZ lag der durchschnittliche Kostensatz bei 631 Euro und für EZN bei 693 Euro. Die durchschnittliche Förderdauer lag für EGZ bei 5,7 Monaten und für EZN bei 7,7 Monaten. Die Eingliederungsquoten lagen 2008 bei EGZ mit 72,3 Prozent (Bund: 70,7 Prozent)und bei EZN mit 88,9 Prozent (Bund: 60,3 Prozent). 13

14 Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen Diese Leistungen werden als Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen nach 219 SGB III; Zuschüsse für Ausbildungsvergütung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen nach 235a Abs.1 SGB III; Zuschüsse zur Übernahme besonders betroffener schwerbehinderter Menschen im Anschluss an eine abgeschlossene Aus- und Weiterbildung nach 235a Abs.3 SGB III; Probebeschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen; Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen ab 50 Jahre nach 421f SGB III (i.d.f. ab ); Erstattung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende an behinderte Menschen von öffentlich-rechtlichen Trägern gem. 14 Abs.4 SGB IX; Erstattung von individuellen Leistungen zur Rehabilitation im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende von öffentlich-rechtlichen Trägern gem. 102 SGB X und Erstattung von individuellen Leistungen zur Rehabilitation im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende von privaten Schädigern gewährt wurden im Rahmen der Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen Leistungen i.h.v. insgesamt 35 Tsd. Euro ausgewiesen. Diese Leistungen wurden im 12-Monatsdurchschnitt an 8 Teilnehmer von Maßnahmen ausgereicht. Durchschnittlich wurde jede Maßnahme mit 390 Euro im Monat gefördert. Die Eingliederungsquote lag 2008 bei 100 Prozent der geförderten Personen. Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz Diese Leistungen werden nach dem 16 Abs. 1 SGB II an Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen des Altersteilzeitgesetzes gezahlt. Im Jahr 2008 lag die Höhe der ausgezahlten Leistungen bei 54 Tsd. Euro. Einstiegsgeld Für die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit wurden im Rahmen des Einstiegsgeldes Zuschüsse in Höhe von 135 Tsd. Euro ausgegeben. Dies ist 14

15 gegenüber 2007 eine Verringerung der Ausgaben um 24 Tsd. Euro. (Ausgaben 2007: 159 Tsd. Euro). Gefördert wurden damit insgesamt 61 Teilnehmer im Jahresdurchschnitt. Die Eingliederungsquote lag 2008 bei 14,6 Prozent. C. Beschäftigungsschaffende Maßnahmen Die Beschäftigung schaffenden Maßnahmen teilen sich in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und Arbeitsgelegenheiten. Im Jahr 2008 wurden insgesamt 7,160 Mio. Euro für Beschäftigung schaffende Maßnahmen ausgegeben. Arbeitsgelegenheiten machten davon etwa zwei Drittel aus. Die Verteilung gestaltete sich in folgendem Maße: Ausgaben für Teil C. Beschäftigung schaffende Maßnahmen Ausgaben in Tsd Gesamt Teil C Arbeitsbeschaffungs maßnahmen Arbeitsgelegenheiten 16 Abs.3 SGB II) Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 2008 wurden für ABM insgesamt 2,473 Mio. Euro ausgegeben. Dies entspricht einem Anteil von 14,9 Prozent am Budget des Eingliederungstitels. Gegenüber dem Vorjahr wurden diese Ausgaben um 634 Tsd. Euro erhöht. Insgesamt wurden 309 Zugänge registriert. Den Schwerpunkt bildeten Ältere über 50 Jahren (124) und Langzeitarbeitslose (82). Die durchschnittlichen Ausgaben 2008 je Arbeitnehmer pro Monat betrugen Euro. Die Eingliederungsquote für ABM in 2008 beträgt 33,1 Prozent. 15

16 Arbeitsgelegenheiten (AGH) 2008 wurden für AGH insgesamt 4,687 Mio. Euro ausgegeben. Dies entspricht einem Anteil von 28,3 Prozent am Budget des Eingliederungstitels. Gegenüber dem Vorjahr wurden diese Ausgaben um 2,083 Mio. Euro erhöht. Insgesamt wurden Zugänge registriert. Den Schwerpunkt bildeten Langzeitarbeitslose (694) und Ältere über 50 Jahren (509). Die durchschnittlichen Ausgaben 2008 je Arbeitnehmer pro Monat betrugen 520 Euro. Die Maßnahmeverbleibdauer der Teilnehmer betrug durchschnittlich 4,4 Monate. Die Eingliederungsquote für AGH in 2008 betrug 15,9 Prozent. Auch wenn die Bedeutung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren abgenommen hat, standen sie 2008 weiterhin im Kontext zur sozialpolitischen Verantwortung staatlicher Politik, in dem sie arbeitslosen Arbeitssuchenden eine - wenn auch nur befristet Beschäftigung ermöglichen. D. Förderung der Berufsausbildung Benachteiligtenförderung Für die Förderung der Beraufsausbildung nach 240 ff. SGB III wurde im Jahr 2008 ein Anteil von 6,9 Prozent des Eingliederungstitel eingesetzt. Dies entspricht einer Summe von Tsd. Euro und ist eine Verringerung um 1,6 Prozent zum Vorjahreswert (1.158 Tsd. Euro). In außerbetriebliche Ausbildungen wurden 51 geförderte Jugendliche und in Ausbildungsbegleitende Hilfen 15 Teilnehmereintritte realisiert. Die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben pro Teilnehmer lagen in der außerbetrieblichen Ausbildung bei 926 Euro mit einer durchschnittlichen Leistungsdauer von 16,5 Monaten. 16

17 Einstiegsqualifizierung Betriebliche Einstiegsqualifizierungen sind ein von der Wirtschaft im Rahmen des Ausbildungspaktes entwickeltes Angebot, das jungen Menschen mit Vermittelungshemmnissen als Brücke in die Berufsausbildung dient. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung ist ein Instrument zur beruflichen Integration junger Menschen und zur Stabilisierung und Ausweitung betrieblicher Berufsausbildung. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden. Mit der Einstiegsqualifizierung wurden jahresdurchschnittlich 16 Jugendliche gefördert. Die Eingliederungsquote für die Einstiegsqualifizierung betrug in ,8 Prozent. E. Sonstige Leistungen Sonstige Weitere Leistungen 2008 betrugen die sonstigen weiteren Leistungen nach 16 Abs.2 1,139 Mio. Euro und betrugen somit 6,9 % der Eingliederungsleistungen. Ausgehend von den Hemmnissen, die bei den einzelnen Arbeitnehmern und Berufsanwärtern einer beruflichen Eingliederung entgegenstehen wurden Hilfen gewährt, die geeignet waren Defizite und Benachteiligungen auszugleichen. Hierunter fielen vor allem: die Förderung von so genannten kleinen Qualifikationen, die bei Zusage eines Arbeitsplatzes zu einer Beschäftigungsaufnahme führen, Prämien für die Umwandlung von (genehmigten) Jobs mit Nebenverdiensten Arbeitsloser in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und finanzielle Anreize für Arbeitgeber zur Einstellung von benachteiligten Ausbildungsplatz- Bewerbern. Mit den bereitgestellten Mitteln wurden 579 neue Fälle gefördert. Die Eingliederungsquote betrug in ,2 % Prozent. 17

18 Frauenförderung Nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) sollen die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt fördern. Der Gesetzgeber hat in den 8, 11 und 385 SGB III die Förderung der Chancengleichheit als Querschnittsaufgabe und Leitlinie für alle Aufgabenbereiche der Bundesagentur für Arbeit verankert. Die Förderung der Frauenerwerbstätigkeit bildet somit ein wichtiges Ziel der ARGE Teltow-Fläming. Gleichzeitig ist bei allen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung die Vereinbarkeit von Familien und Beruf zu berücksichtigen. Die Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung der sollen insbesondere dazu beitragen, die berufliche Situation der Frauen zu verbessern. Aufgrund der Berechnungsgrundlage des 8 Abs. 2 SGB III (Frauen sollen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit gefördert werden) ergibt sich eine Zielförderquote für Frauen in Höhe von 44,3 Prozent. Für die bedeutet dies, dass bei allen Förderleistungen der aktiven Arbeitsförderung im Jahr 2008 der Frauenanteil 44,3 Prozent betragen sollte. Insgesamt beträgt der realisierte Bilanzförderanteil für Frauen 44,3 Prozent und ist somit erfüllt. Geförderte Arbeitnehmerinnen - Bestandsdaten (Jahresdurchschnittswerte) Anteil 60,0% 40,0% 20,0% 52,3% 50,3% 46,2% 38,7% 33,8% 54,3% 43,2% 35,0% 38,2% 0,0% TM FbW 37 SGB II EGZ ESG ABM AGH BAE SWL Instrument 18

19 Im Bereich der Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt verbessern wurde die Zielförderquote mit 50,0 Prozent deutlich überschritten. Von den insgesamt geförderten Maßnahmen für Frauen, kamen 146 der Gruppe der Berufsrückkehrerinnen, die nach einer längeren Familienphase den Wiedereinstieg in den Beruf suchten, 404 der geförderten Maßnahmen den Frauen die nach 18 Abs.1 SGB III zur Gruppe der Langzeitarbeitslosen zählen; 28 Schwerbehinderte/Gleichgestellte Arbeitnehmerrinnen und 206 geförderten Maßnahmen/Förderungen kamen älteren Arbeitnehmerinnen zugute. Die Eingliederungsquote von 29,7 Prozent als der Erfolg bei beruflicher Weiterbildung für Frauen stellt sich negativer dar als für Männer (34,7 Prozent)und ist im Jahresvergleich mit 2007 (2007: 53,0 %) stark gesunken. Im Bereich der Trainingsmaßnahmen beträgt die Eingliederungsquote bei den Frauen 30,2 Prozent (Im Vergleich Männer: 32,6 Prozent). Die Eingliederungsquote für Frauen lag beispielsweise bei den Eingliederungszuschüssen (Frauen: 73,6 Prozent; Männer 71,5 Prozent); Einstellungszuschüssen bei Neugründungen (Frauen: 100,0 Prozent; Männer 83,3 Prozent); Eingliederungszuschüsse für bes. betr. schwerbehinderte Menschen (Frauen: 100,0 Prozent); Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Frauen: 33,9 Prozent; Männer 32,2 Prozent) und Arbeitsgelegenheiten (Frauen: 16,3 Prozent; Männer 15,6 Prozent) sogar höher als bei der vergleichbaren Eingliederungsquote für Männer. Von den recherchierbaren Austritten von geförderten Arbeitnehmer/Innen waren in angemessener Zeit (6 Monaten) nach Austritt sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Höhe von Personen, 43,9 % Frauen (967 Frauen) und 56,1 % Männer (1.235 Männer). Verteilt auf die einzelnen Maßnahmen ergab sich beispielhaft folgendes Bild nach recherchierbaren Austritten von Maßnahmeteilnehmer/Innen: 19

20 Maßnahme Anzahl der Austritte von Frauen Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen Anteil der Austritte von Frauen in % Anzahl der Anteil der Austritte von Austritte von Männern Männern in % , ,5 Berufliche Weiterbildung , ,5 Beauftragung Dritter mit der 5 26, ,7 Vermittlung ( 37 SGB III) Eingliederungszuschüsse ( 218 Abs. 1 SGB III) Einstiegsgeld ( 16 Abs. 2 Nr. 5 SGB II) , , , ,3 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen , ,4 Arbeitsgelegenheiten ( 16 Abs , ,6 3 SGB II) Sonstige Weitere Leistungen ( 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II) , ,5 gez. Petzold Geschäftsführerin 20

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