Häufig gestellte Fragen im Leistungsfall

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1 Häufig gestellte Fragen im Leistungsfall 1. Wo kann ich meine Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder schwere Krankheit melden? 2. Welcher Betrag wird im Leistungsfall erstattet? 3. Wie lange übernimmt BNP Paribas Cardif meine Verbindlichkeiten bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit? 4. Welche Leistung wird im Todesfall ausbezahlt? 5. Welche Leistung wird bei schwerer Krankheit ausbezahlt? 6. Was ist eine Karenzzeit? 7. Warum erhalte ich keine Leistung wenn ich innerhalb der Karenzzeit wieder arbeite bzw. gesund bin? 8. Was ist eine Wartezeit? 9. Welche Unterlagen werden bei Arbeitslosigkeit bei mir angefordert? 10. Welche Unterlagen werden bei Arbeitsunfähigkeit bei mir angefordert? 11. Welche Unterlagen werden im Todesfall angefordert? 12. Kann ich meine Leistungsformulare und die angeforderten Unterlagen auch per Fax, oder Kopie einreichen? 13. Warum wird die Kreditrate weiterhin von meinem Konto abgebucht, obwohl BNP Paribas Cardif meine Versicherungsleistung zugesagt hat? 14. Warum benötigt BNP Paribas Cardif monatliche Nachweise zu meiner Situation? 15. Wie erhalte ich mein monatliches Meldeformular? 16. Wieso bezahlt BNP Paribas Cardif die Kreditrate direkt an das Kreditkonto und nicht an mein Girokonto? 17. Wie erfahre ich, dass BNP Paribas Cardif meine Rate übernimmt? 18. Wann tritt BNP Paribas Cardif im Falle einer Arbeitsunfähigkeit in die Leistungspflicht ein? 19. Wann tritt BNP Paribas Cardif im Falle einer Arbeitslosigkeit in die Leistungspflicht ein? 20. Was bedeutet unverschuldete Arbeitslosigkeit? 21. Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit?

2 1. Wo kann ich meine Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder schwere Krankheit melden? Wir bitten Sie darum, sich bezgl. der Meldung eines Versicherungsfalles direkt mit unserem institutionellen Partner (z.b. Kreditkarteninstitut, finanzierende Bank usw.) in Verbindung zu setzen. Dort wird alles aufgenommen und an uns weitergeleitet. 2. Welcher Betrag wird im Leistungsfall erstattet? Je nachdem, welches Produkt Sie abgeschlossen haben und welches Risiko eingetreten ist, übernehmen wir die monatliche Kreditrate, einen bestimmten Prozentsatz Ihres Kreditkartensaldos oder die vereinbarte Versicherungssumme. Bitte beachten Sie hierzu die Ihrem Versicherungsschutz zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Dort ist hinterlegt, was in Ihrem Fall versichert ist. 3. Wie lange übernimmt BNP Paribas Cardif meine Verbindlichkeiten bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit? Bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit besteht die Möglichkeit eine Leistungsdauer von 12 oder 24 Monaten zu vereinbaren. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Leistungsdauer zu vereinbaren, die Sie absichert bis zum Ende des vereinbarten Versicherungsschutzes. Was genau in Ihrem Vertrag vereinbart ist, lesen Sie bitte in Ihren Vertragsunterlagen nach, oder Sie wenden sich an Ihren Berater. 4. Welche Leistung wird im Todesfall ausbezahlt? Im Todesfall wird die am Todestag bestehende Restschuld bzw. der ausstehende Kreditkartensaldo übernommen, inklusive eventuell vereinbarter Schlussraten. 5. Welche Leistung wird bei schwerer Krankheit ausbezahlt? Bei schwerer Krankheit übernimmt BNP Paribas Cardif entweder die am Tag der Erstdiagnose ausstehende Restschuld, oder den ausstehenden Kreditkartensaldo (abhängig davon, ob Sie einen Kredit oder ein Konto abgesichert haben).

3 6. Was ist eine Karenzzeit? Die Karenzzeit ist vergleichbar mit einer Selbstbeteiligung, die Sie vielleicht aus anderen Versicherungsverträgen kennen. In der Restschuldversicherung müssen Sie während der ersten Zeit Ihres Leistungsfalles Ihre fälligen Raten noch selbst bezahlen. Sofern Sie danach immer noch arbeitsunfähig oder arbeitslos sein sollten, tritt BNP Paribas Cardif ab diesem Zeitpunkt in die Leistungspflicht ein. 7. Warum erhalte ich keine Leistung wenn ich innerhalb der Karenzzeit wieder arbeite bzw. gesund bin? BNP Paribas Cardif kann erst in Leistung treten, wenn die leistungsfreie Karenzzeit beendet ist. Sollten Sie innerhalb dieser Karenzzeit wieder eine Anstellung finden oder wieder gesund sein, können wir keine Leistungen übernehmen. 8. Was ist eine Wartezeit? Die Wartezeit ist einmalig am Anfang des Vertrages vereinbart. Grundsätzlich gibt es eine Wartezeit bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall. Wie lange die Wartezeit in der Arbeitslosigkeit ist, ist abhängig von Ihren Versicherungsbedingungen. Bitte informieren Sie sich hier über die Dauer dieser Wartezeit. Eine Arbeitslosigkeit, die innerhalb der Wartezeit eintritt, ist für die gesamte Dauer dieser Arbeitslosigkeit nicht versichert. Bei Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall sind die ersten 24 Monate des Versicherungsschutzes wichtig. Tritt innerhalb dieser 24 Monate eine Arbeitsunfähigkeit oder der Todesfall ein, prüft BNP Paribas Cardif, welche ärztlichen Beratungen und Behandlungen in den 12 Monaten vor Versicherungsbeginn stattgefunden haben. Steht eine in dieser Zeit behandelte Erkrankung in Verbindung mit der nun vorliegenden Arbeitsunfähigkeit kann BNP Paribas Cardif nicht leisten. Sämtliche Erkrankungen, die erst nach 24 Monaten nach Versicherungsbeginn eintreten, sind mit wenigen Ausschlüssen mitversichert.

4 9. Welche Unterlagen werden bei Arbeitslosigkeit bei mir angefordert? In der Arbeitslosigkeit benötigen wir folgende Nachweise: - Unsere Leistungsformulare, die wir Ihnen zusenden - Den Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit - Den ehemaligen Arbeitsvertrag, ersatzweise die Arbeitsbescheinigung, die Sie auf Anfrage bei der Agentur für Arbeit erhalten - Das Kündigungsschreiben des letzten Arbeitgebers Bitte beachten Sie, dass es möglich ist, dass wir ggf. weitere Nachweise benötigen. Dies ist jedoch fallabhängig und kann von uns nicht vorher gesehen werden. Wenn Sie weitere Dienstleistungen (Care4you) vereinbart haben: Ihre Restkreditversicherung kann neben der Ratenübernahme auch kostenfreie unterstützende Maßnahmen für Ihre Arbeitsplatzsuche beinhalten. Sollte dies in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbart sein, senden Sie uns bitte für einen Bewerbungscheck Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben und Lebenslauf) und für eine Zeugnisanalyse Ihr letztes Arbeitszeugnis zu. Sie erhalten unsere Stellungnahme (mit Tipps und Ratschlägen) kurzfristig zurück. Bitte informieren Sie sich über diese Leistungen auch im Bereich Care4you. 10. Welche Unterlagen werden bei Arbeitsunfähigkeit bei mir angefordert? In der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie von uns Leistungsformulare zugesandt, die Sie uns bitte ausgefüllt wieder zurücksenden. Einen Teil dieses Formulars soll Ihre Krankenkasse / Krankenversicherung für Sie ausfüllen und ein Teil ist für Ihren behandelnden Arzt / Hausarzt. Wenn Sie weitere Dienstleistungen (Care4you) vereinbart haben: Ihre Restkreditversicherung kann neben der Ratenübernahme auch kostenfreie unterstützende Maßnahmen für Ihre baldige Genesung beinhalten. Sollte dies in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbart sein, rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer an. Wir beraten Sie gerne, welche Möglichkeiten Sie haben. Bitte informieren Sie sich über diese Leistungen auch im Bereich Care4you.

5 11. Welche Unterlagen werden im Todesfall angefordert? Im Todesfall sind folgende Unterlagen wichtig: - Sterbeurkunde - Ärztlicher Bericht im Todesfall (dieses Formular wird von uns per Post versandt) Wir behalten uns jedoch vor, weitere Unterlagen anzufordern. Dies ist abhängig von der jeweiligen Sachlage. 12. Kann ich meine Leistungsformulare und die angeforderten Unterlagen auch per Fax, oder Kopie einreichen? Selbstverständlich ist es möglich, Ihre Unterlagen auch auf elektronischem Weg oder in Kopie zur Verfügung zu stellen: - Unsere Faxnummer lautet: Die -Adresse ist: leistung@cardif.de 13. Warum wird die Kreditrate weiterhin von meinem Konto abgebucht, obwohl BNP Paribas Cardif meine Versicherungsleistung zugesagt hat? Es ist möglich, dass es zu zeitlichen Überschneidungen kommt, da wir als BNP Paribas Cardif keinen Einfluss auf die Abbuchungen Ihrer Bank haben. Sollte die Rate bereits von Ihrem Konto abgebucht worden sein, obwohl Sie eine Zahlungszusage erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre kreditgebende Bank, damit die weitere Vorgehensweise besprochen werden kann. 14. Warum benötigt BNP Paribas Cardif monatliche Nachweise zu meiner Situation? Wir müssen monatlich prüfen, ob der Versicherungsfall weiterhin bei Ihnen besteht. Da unsere Zahlungen monatlich erfolgen, ist ein monatlicher Nachweis von Ihnen und eine Prüfung dieses Nachweises durch uns unbedingt nötig.

6 15. Wie erhalte ich mein monatliches Meldeformular? Das monatliche Meldeformular erhalten Sie jeden Monat von uns per Post zugeschickt. In der Arbeitslosigkeit haben Sie auch die Möglichkeit, das monatliche Formular jeweils zum Stichtag auch online über Ihren Zugang zu MyCardif auszufüllen. Weitere Informationen erhalten Sie, wenn Sie sich über das Portal einloggen. 16. Wieso bezahlt BNP Paribas Cardif die Kreditrate direkt an das Kreditkonto und nicht an mein Girokonto? In der Regel liegt das Bezugsrecht im Versicherungsfall bei Ihrer kreditgebenden Bank. Deshalb ist BNP Paribas Cardif dazu verpflichtet, die fällig werdenden Zahlungen direkt an diese Bank - an Ihr Kreditkonto - zu überweisen. Ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers kann diese Regelung nicht umgangen werden. Je nach Vereinbarung im Vertrag ist es jedoch auch möglich, dass die versicherte Person die Leistung direkt ausbezahlt bekommt. Bitte informieren Sie sich in Ihren Vertragsunterlagen, was bei Ihnen vereinbart ist. 17. Wie erfahre ich, dass BNP Paribas Cardif meine Rate übernimmt? Sie erhalten in regelmäßigen Abständen von uns einen Brief zugeschickt, in dem wir Ihnen genau auflisten, welche Raten wir übernehmen. Sie haben auch die Möglichkeit, sich über unser Onlineportal über den Sachstand bzw. auch über die erfolgten Zahlungen zu informieren. 18. Wann tritt BNP Paribas Cardif im Falle einer Arbeitsunfähigkeit in die Leistungspflicht ein? Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der ersten 24 Monate nach Versicherungsbeginn ein, prüft BNP Paribas Cardif, welche ärztlichen Behandlungen in den 12 Monaten vor Versicherungsbeginn in Behandlung gewesen sind. Sollte hier eine Behandlung stattgefunden haben, die nun zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat, leistet BNP Paribas Cardif nicht. Sollte es sich um eine Erkrankung handeln, die noch nicht in Behandlung gewesen ist, treten wir in die Leistung ein. Jedoch erfolgt die Leistung nicht ab dem ersten Tag Ihrer Krankschreibung. In jedem Vertrag ist eine sogenannte Karenzzeit vereinbart.

7 Die Dauer dieser Karenzzeit kann in jedem Vertrag unterschiedlich sein. Deshalb bitten wir Sie darum, sich in Ihrem Vertrag bzw. den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen zu informieren, wie lange die Karenzzeit in Ihrem Vertrag ist. 19. Wann tritt BNP Paribas Cardif im Falle einer Arbeitslosigkeit in die Leistungspflicht ein? Bei angestellten Arbeitnehmern ist grundsätzlich die wichtigste Voraussetzung, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt werden. Es darf kein Verschulden Ihrerseits vorliegt, das zur Kündigung geführt hat. Es ist auch Voraussetzung, dass Sie von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beziehen (dies beinhaltet ALG I und ALGII). Die Arbeitslosigkeit darf nicht aus einem befristeten Arbeitsverhältnis resultieren, das zum vereinbarten Termin ausgelaufen ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 12 Monate unbefristet sozialversicherungspflichtig mit mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche beschäftigt waren. Diesen Zeitraum können Sie entweder vor Beginn der Arbeitslosigkeit, oder vor Beginn des Versicherungsschutzes erfüllen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, dass in Ihren Vertragsbedingungen die durchgehende Beschäftigungszeit von 12 Monaten gegeben ist, davon müssen Sie mindestens 6 Monate bei einem Arbeitgeber gearbeitet haben. Bitte informieren Sie sich in Ihren Versicherungsbedingungen, was in Ihrem Vertrag vereinbart ist. Selbstständige sind ggf. auch versichert. Lesen Sie jedoch bitte in Ihren Versicherungsbedingungen nach, ob dies bei Ihnen so enthalten ist. 20. Was bedeutet unverschuldete Arbeitslosigkeit? Ihre Arbeitslosigkeit darf nicht auf Ihr eigenes Verschulden zurückzuführen sein. Sie dürfen also keine außerordentliche (fristlose) Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Sie dürfen auch nicht selbst gekündigt haben. Ein Aufhebungsvertrag ist nur dann versichert, wenn ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung die Folge gewesen wäre oder um einen Kündigungsschutzprozess zu umgehen. 21. Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit? Sie sind arbeitsunfähig, wenn Sie während der Dauer des Versicherungsschutzes zu mindestens 50% infolge von Krankheit oder Körperverletzung außerstande sind Ihre bisherige oder eine andere Tätigkeit auszuüben.

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