econsense Nachhaltigkeitsstammtisch mit Volkswagen Zeitarbeit zwischen Flexibilität und unternehmerischer Verantwortung, 19.

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1 econsense Nachhaltigkeitsstammtisch mit Volkswagen Zeitarbeit zwischen Flexibilität und unternehmerischer Verantwortung, 19. Dr. Alexandra Baum-Ceisig

2 Agenda 1 Gemeinsame Stärken im Volkswagen Konzern 2 Entwicklung internationaler Beziehungen und Vereinbarungen 3 Eckpunkte der Charta der Zeitarbeit Seite 2

3 Gemeinsame Stärken im Volkswagen Konzern Volkswagen Konzern VW Gesetz + Unternehmenskultur Gleichrangigkeit von Wirtschaftlichkeit und Beschäftigung Für Menschen, Standorte und Regionen Nachhaltigkeit - ökonomisch, ökologisch und sozial Qualifizierte Mitbestimmung Sicherheit + Werte Seite 3

4 Entwicklung internationaler Beziehungen und Vereinbarungen 80er Informationsaustausch auf Arbeitnehmerkonferenzen 1990 Gründung Europäischer Volkswagen- Konzernbetriebsrat (EuroKBR) 1999 Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Volkswagen- Konzernleitung und Volkswagen- Weltkonzernbetriebsrat 2002 Erklärung zu sozialen Rechten und industriellen Beziehungen bei Volkswagen (Sozialcharta) 2004 Arbeitsschutzpolitik des Volkswagen Konzerns 2005 Absichtserklärung zum kooperativen Informationsaustausch mit den Arbeitnehmervertretern von VW China Nachhaltigkeit in den Lieferantenbeziehungen Charta der Arbeitsbeziehungen (Erweiterung von Beteiligungsrechten) 2012 Charta der Zeitarbeit (Standards für den Volkswagen Konzern) Seite 4

5 Präambel: Der maßvolle Einsatz von Zeitarbeit ist für Volkswagen ein notwendiges Flexibilitätsinstrument. Das Equal-pay-Prinzip wird im Rahmen eines Stufenplans umgesetzt, die Entlohnung der Zeitarbeitnehmer im Konzern entwickelt sich anschließend mit steigender Erfahrung und Qualifizierung analog der Stammbelegschaft. Zeitarbeit im Volkswagen Konzern ist immer mit Qualifizierungsangeboten für die Zeitarbeitskräfte verbunden. Zeitarbeit ist neben Berufsausbildung und der Einstellung von Hochschulabsolventen ein dritter Zugangsweg in die Volkswagen Stammbelegschaft. Seite 5

6 Begrenzung der Anzahl der Leiharbeitnehmer: 5% am Standort (Abweichungen sind einvernehmlich möglich). Equal pay: Ein Einarbeitungsentgelt kann gezahlt werden (wird von den Tarifparteien festgelegt). Gleiches Grundentgelt wie die Stammbelegschaft ab dem 10. Monat. Weitere Entgeltbestandteile (z.b. Schicht- und Mehrarbeitszuschläge) richten sich nach orts- bzw. branchenüblichen, wenn vorhanden tariflich geregelten Sätzen. Leistungsorientierte Entgeltbestandteile wie z.b. Teambonus oder individueller Leistungsbonus analog Stammbelegschaft (ab dem 2. Jahr der Beschäftigung). Seite 6

7 Equal treatment: Gleiche wöchentliche Arbeitszeit, Pausen- und Ruhezeiten etc. wie die Stammbelegschaft im Einsatzbereich. Gleicher Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen und diensten. Gleicher Zugang zu Unternehmensinformationen. Gleichbehandlung beim Gesundheits- und Arbeitsschutz. Seite 7

8 Begrenzung der Einsatzdauer: Max. 36 Monate. Mindesteinsatzdauer von sechs Monaten, weitere Vertragsverlängerungen sollten ebenfalls mindestens sechs Monate betragen. Information über Vertragsverlängerung mindestens vier Wochen vor Vertragsende. Abweichungen von Mindesteinsatzdauer etc. wenn Gesetze oder tarifliche Regelungen dies erlauben. Seite 8

9 Chance auf Übernahme und Qualifizierung: Bei nachhaltigem Personalbedarf bevorzugte Übernahme von Zeitarbeitern. Eine Übernahme bereits nach 18 Monaten ist möglich bei Vorliegen entsprechender Qualifikation etc.. Angebot von fachlich bezogenen Qualifizierungsmaßnahmen (wie Stammbelegschaft). Seite 9

10 Rechte der Arbeitnehmervertretungen an den Standorten: Informationen zur Anzahl der eingesetzten Zeitarbeitskräfte am Standort sowie dem prozentualen Anteil an der Gesamtbelegschaft. 5% Richtgröße: abweichende Quoten müssen mit der Arbeitnehmervertretung vereinbart werden. Alle den Einsatz betreffenden Vertretungsrechte werden durch die Arbeitnehmervertreter des Volkswagen Konzerns wahrgenommen, wenn gesetzliche oder betriebliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Auswahl der Verleihunternehmen: Anerkennung der Nachhaltigkeit in den Lieferantenbeziehungen. Zusammenarbeit insbesondere mit Unternehmen, die Tarifverträge und Sozialstandards anwenden. Seite 10

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