S Sachsen-Finanzgruppe. Bericht zur Offenlegung. zum

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "S Sachsen-Finanzgruppe. Bericht zur Offenlegung. zum 31.12.2013"

Transkript

1 S Sachsen-Finanzgruppe Bericht zur Offenlegung nach 7 Institutsvergütungs verordnung a. F. zum

2 Inhalt 1 Vorbemerkung 3 2 Offenlegungsberichte gemäß 7 InstitutsVergV a. F Ostsächsische Sparkasse Dresden Qualitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV a. F Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Geschäftsbereiche Ausgestaltung und Zusammensetzung der Vergütungssysteme Vergütungsparameter Art und Weise der Gewährung Vorstandsvergütung Einbindung externer Berater Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV a. F Sparkasse Mittelsachsen Qualitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV a. F Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Geschäftsbereiche Ausgestaltung des Vergütungssystems Zusammensetzung der Vergütungsparameter Art und Weise der Gewährung Vorstandsvergütung Einbindung externer Berater Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV a. F. 7 1

3 Inhalt 2.3 Erzgebirgssparkasse Qualitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV a. F Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Geschäftsbereiche Ausgestaltung des Vergütungssystems Zusammensetzung der Vergütungsparameter Art und Weise der Gewährung Vorstandsvergütung Einbindung externer Berater Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV a. F Sparkasse Vogtland Qualitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV a. F Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Geschäftsbereiche Ausgestaltung des Vergütungssystems Zusammensetzung der Vergütungsparameter Art und Weise der Gewährung Vorstandsvergütung Einbindung externer Berater Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV a. F. 10 2

4 1 Vorbemerkung Am 13. Oktober 2010 ist die Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) in Kraft getreten, welche die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten gemäß 1 Abs. 1 b und 53 des Kreditwesengesetzes regelt. Mit dem CRD IV-Umsetzungsgesetz und der Neufassung der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme werden diese Regelungen ab dem Jahr 2014 erweitert und fortentwickelt. Die überarbeitete Institutsvergütungsverordnung ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Für das Geschäftsjahr 2013 sind die Offenlegungspflichten noch nach den Vorgaben in 7 InstitutsVergV a. F. zu erfüllen. Gemäß 7 InstitutsVergV a. F. sind Institute dazu verpflichtet, Angaben zur Ausgestaltung ihrer Vergütungssysteme ( 7 Abs. 2 Nr. 1 InstitutsVergV a. F.) und zum Gesamtbetrag aller unterteilt in fixe und variable sowie zur Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung ( 7 Abs. 2 Nr. 1 InstitutsVergV a. F.) regelmäßig zu veröffentlichen. Mit dem vorliegenden Bericht wird den Offenlegungsanforderungen nach 7 InstitutsVergV für die Institute der Sachsen-Finanzgruppe zum Stichtag 31. Dezember 2013 Rechnung getragen. 2 Offenlegungsberichte gemäß 7 InstitutsVergV a. F. Die Offenlegungsanforderungen nach 7 InstitutsVergV a. F. werden für folgende Institute der Sachsen-Finanzgruppe umgesetzt: Ostsächsische Sparkasse Dresden Sparkasse Mittelsachsen Erzgebirgssparkasse Sparkasse Vogtland Aufgrund der Eigenständigkeit der Institute und der unterschiedlichen Ausgestaltung der Geschäftsbereiche ist eine konsolidierte Darstellung der Vergütungssysteme nicht möglich. Eine Vergleichbarkeit der Offenlegungsberichte ist bedingt durch die unterschiedlichen Strukturen ebenfalls nicht sachgerecht. 3

5 2.1 Ostsächsische Sparkasse Dresden 2.1 Ostsächsische Sparkasse Dresden Qualitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV a. F Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Ostsächsische Sparkasse Dresden ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD, Besonderer Teil Sparkassen (TVöD-S), Anwendung. Die Vergütungsstruktur der Beschäftigten richtet sich deshalb zum wesentlichen Teil nach diesem Tarifwerk Geschäftsbereiche Die Sparkasse verfügt über folgende Geschäftsbereiche: a) Dezernat I Geschäftsbereich Steuerung und Marktfolge, b) Dezernat II Geschäftsbereich Unternehmenskunden und Treasury, c) Dezernat III Geschäftsbereich Vertrieb. Den zuvor genannten Geschäftsbereichen ist jeweils ein Vorstandsmitglied zugeordnet Ausgestaltung und Zusammensetzung der Vergütungssysteme In den Geschäftsbereichen b) und c) können die Beschäftigten neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Prämien aus einem zielorientierten Vergütungssystem, das in der Gesamtausschüttungssumme sowie in der Ausschüttung je Beschäftigtem begrenzt ist, erhalten. Dessen Ziele sind aus der Unternehmensstrategie abgeleitet und im Wege eines durchgängigen Prozesses funktionsspezifisch bis auf die Ebene des einzelnen Beschäftigten heruntergebrochen. Für mit der Immobilienvermittlung betraute Beschäftigte bestehen neben der tariflichen Grundvergütung gesonderte Regelungen für variable Vergütungsbestandteile, die sich aus der Unternehmensstrategie ableiten. Beschäftigte im Geschäftsbereich a) erhalten neben der Tarifvergütung grundsätzlich keine außertarifliche variable Vergütung. In allen Geschäftsbereichen können einzelne Beschäftigte in untergeordnetem Umfang individuelle Leistungsprämien erhalten, die sich an allgemeinen nicht zielbezogenen Leistungsmerkmalen orientieren. Diese Prämien stellen die einzigen variablen Vergütungsbestandteile übertariflicher Art für tariflich Beschäftigte dar. Die Direktoren aller Geschäftsbereiche werden auf außertariflicher Basis vergütet. Die Vergütung beinhaltet eine Grundvergütung und ist in untergeordnetem Umfang mit einer variablen Vergütung ausgestattet, deren Zielgrößen sich aus der Unternehmensstrategie ableiten und die in der individuellen Ausschüttungssumme begrenzt ist Vergütungsparameter Vergütungsparameter für das zielorientierte Vergütungssystem der Beschäftigten in den Geschäftsbereichen b) und c) sowie für die variable Vergütung der Direktoren sind die quantitativen und qualitativen Bestimmungsfaktoren, anhand derer die Leistung und der Erfolg des Beschäftigten, einer institutsinternen Organisationseinheit beziehungsweise des Gesamtinstituts gemessen werden. Diese Ziele sind auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet und berücksichtigen auch qualitative Ziele (zum Beispiel die Beratungs- und Dienstleistungsqualität). Vergütungsparameter für den variablen Vergütungsbestandteil von mit der Immobilienvermittlung betrauten Beschäftigten sind die in diesem Geschäftsfeld erwirtschafteten Provisionserträge. 4

6 2.1 Ostsächsische Sparkasse Dresden Art und Weise der Gewährung Die Prämien aus dem zielorientierten Vergütungssystem für Beschäftigte der Geschäftsbereiche b) und c) werden grundsätzlich jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres entweder als Einmalzahlung ausbezahlt oder über die Inanspruchnahme einer Wahloption (zum Beispiel Nutzung des Mitarbeiter-PC-Programmes, Erstattung von Kinder betreuungskosten oder Kosten im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements) dem Beschäftigten vergütet. Auf Antrag ist eine anteilige Vorauszahlung der Prämien beziehungsweise Inanspruchnahme einer Wahloption für diesen Betrag im laufenden Geschäftsjahr in unter geordnetem Umfang möglich. Die variablen Vergütungsbestandteile der mit der Immobilienvermittlung betrauten Beschäftigten und die variable Vergütung der Direktoren werden jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausbezahlt Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Ostsächsischen Sparkasse Dresden richtet sich nach den Richtlinien des Ostdeutschen Sparkassenverbands und besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag) und einer variablen, nach oben begrenzten Komponente von untergeordnetem Umfang. Die Höhe der erfolgsorientierten Vergütung richtet sich nach dem Zielerreichungsgrad der eigentümergeprägten Oberziele der Sachsen-Finanzgruppe Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme ist nicht erfolgt Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV a. F. Geschäftsbereiche Gesamtbetrag der festen in T Gesamtbetrag der variablen in T Anzahl der Begünstigten der variablen a) Dezernat I ,6 629,3 60 b) Dezernat II 3.713,0 265,1 45 c) Dezernat III , , Erläuterungen zur tabellarischen Darstellung: Den Geschäftsbereichen a), b) und c) ist jeweils ein Vorstandsmitglied zugeordnet. Die daraus resultierenden Gesamtbeträge der festen beziehungsweise variablen je Geschäftsbereich werden daher einschließlich der festen und variablen Vergütungsbestandteile des zuständigen Vorstandsmitglieds dargestellt. 5

7 2.2 Sparkasse Mittelsachsen 2.2 Sparkasse Mittelsachsen Qualitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV a. F Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Sparkasse Mittelsachsen ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. Für die Tochterunternehmen IVM GmbH und SIV Mittelsachsen GmbH gilt ebenfalls die Institutsvergütungsverordnung. In den Tochterunternehmen (8 % der Beschäftigten) finden außertarifliche Vergütungssysteme Anwendung. Insgesamt 89 % der Beschäftigten erhalten die tarifliche Vergütung nach dem TVöD-Sparkassen. Der restliche Anteil entfällt auf Angestellte mit sonstigen Verträgen (zum Beispiel Privatdienstverträge für den Vorstand, Regional- und Abteilungsdirektoren) Geschäftsbereiche Die Sparkasse verfügt über folgende Geschäftsbereiche: a) Vertrieb (Privatkunden, Firmen- und Gewerbekunden), b) Betrieb und Stab Ausgestaltung des Vergütungssystems In den Geschäftsbereichen a) und b) können die Beschäftigten neben der Tarifvergütung beziehungsweise einer festgelegten fixen Grundvergütung in untergeordnetem Umfang Leistungs- und Erfolgsprämien aus einem erfolgsorientierten Ziel- und Prämiensystem erhalten, dessen Ziele aus der Unternehmensstrategie abgeleitet und im Wege eines durchgängigen Prozesses funktionsspezifisch bis auf die Ebene des einzelnen Mitarbeiters heruntergebrochen sind Zusammensetzung der 98 % der Beschäftigten der Sparkasse erhalten die tarifliche Vergütung nach dem TVöD-Sparkassen. Die Beschäftigten der Tochtergesellschaften erhalten eine Vergütung entsprechend sonstiger Verträge. Daneben erhält ein Teil der tariflich Beschäftigten der in den Geschäftsbereichen a) und b) tätigen Mitarbeiter der Sparkasse, eine zielorientierte beziehungsweise leistungsabhängige variable Vergütung, für die angemessene Obergrenzen (Budget) festgelegt wurden. Die Vergütung der Mitarbeiter der Sparkasse mit Privatdienstverträgen besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag) und einer erfolgsorientierten Vergütung. Die Vergütung der Beschäftigten der IVM GmbH (Immobilienverwaltung) besteht aus einer Grundvergütung und maximal zwei Monatsentgelten leistungs- und erfolgsorientierter Vergütung. Die Vergütung der Beschäftigten der SIV GmbH (Erbringen von Finanzdienstleistungen) besteht aus einer angemessenen festen Grundvergütung und teilweise einer möglichen variablen Vergütung in Form von Provisionen. Das Verhältnis feste und variable Vergütung wird aufgrund einer angemessenen Provisionsvereinbarung fixiert Vergütungsparameter Vergütungsparameter sind die quantitativen und qualitativen Bestimmungsfaktoren, anhand derer die Leistung und der Erfolg der Mitarbeiter/-innen beziehungsweise Vorstände oder einer institutsinternen Organisations einheit gemessen werden. Dabei setzt sich der Gesamtzielerreichungsgrad aus funktionsspezifischen Einzel- und/oder Teamzielen zusammen. Diese Ziele sind auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet. 6

8 2.2 Sparkasse Mittelsachsen Art und Weise der Gewährung Die Leistungs- und Erfolgsprämien aus einem übertariflichen erfolgsorientierten Ziel- und Prämiensystem, variable Zulagen und zusätzliche leistungs- und erfolgsorientierte werden grundsätzlich jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausbezahlt. Provisionszahlungen werden in der Regel monatlich ausgezahlt Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag/Funktionszulage) und einer erfolgsorientierten Vergütung Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV a. F. Geschäftsbereiche Gesamtbetrag der festen in T Gesamtbetrag der variablen in T Anzahl der Begünstigten der variablen a) Vertrieb (Privatkunden, Firmen- und Gewerbekunden) b) Betrieb und Stab Erläuterungen zur tabellarischen Darstellung: Den Geschäftsbereichen a) und b) sind jeweils die zuständigen Vorstandsmitglieder sowie die Mitarbeiter der Tochterunternehmen zugeordnet. Die daraus resultierenden Gesamtbeträge der festen beziehungsweise variablen je Geschäftsbereich werden daher einschließlich der festen und variablen Vergütungsbestandteile der zuständigen Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Tochterunternehmen dargestellt. 7

9 2.3 Erzgebirgssparkasse 2.3 Erzgebirgssparkasse Qualitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV a. F Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Erzgebirgssparkasse war im Jahr 2013 tarifgebunden. Aus diesem Grund fanden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. Die überwiegende Anzahl der Beschäftigten erhielten Vergütung ausschließlich auf dieser tariflichen Basis Zusammensetzung der Die Beschäftigten der Sparkasse erhielten die tarifliche Vergütung nach dem TVöD-Sparkassen Vergütungsparameter In der Dienstvereinbarung zur Fusion der Erzgebirgssparkasse wurde festgelegt, dass die Sparkassensonderzahlung in allen Bestandteilen für das Jahr 2013 pauschal ausbezahlt wird Geschäftsbereiche Die Sparkasse verfügte über folgende Geschäftsbereiche: a) Kundensparkasse, b) Produktionssparkasse, c) Steuerungssparkasse Ausgestaltung des Vergütungssystems Im Geschäftsbereich a) konnte ein geringer Teil der Beschäftigten neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang außertarifliche aus einem zielorientierten Vergütungssystem erhalten (siehe auch II). Die außertariflichen errechnen sich aus der Erreichung geschäftspolitischer Ziele, wobei auch qualitative Ziele in die Berechnung Eingang finden Art und Weise der Gewährung Eine außertarifliche Vergütung wurde auf Basis von individuellen Arbeitsverträgen beziehungsweise Nebenabreden zum Arbeitsvertrag an acht Mitarbeiter gewährt Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag), einer variablen Zulage und einer erfolgsorientierten Vergütung gemäß Festlegung der Sachsen-Finanzgruppe Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV a. F. Die Gesamtvergütungen für Mitarbeiter und Vorstände (inkl. tariflicher Sparkassensonderzahlung) der Erzgebirgssparkasse betrug T, die an Beschäftigte gezahlt wurde. Davon entfielen 270 T auf variable und außertarifliche, die an 8 Beschäftigte (nicht Vorstände) gezahlt wurden. 8

10 2.4 Sparkasse Vogtland 2.4. Sparkasse Vogtland Qualitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV a. F. Die Bilanzsumme der Sparkasse Vogtland liegt unter 10 Milliarden. Somit ist die Sparkasse kein bedeutendes Institut im Sinne von 1 Abs. 2 InstitutsVergV a. F Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Sparkasse Vogtland ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. Die Tochterunternehmen der Sparkasse Vogtland, die ServiceConcept Dienstleistungsgesellschaft mbh und die S-Vertriebs-Service-Center GmbH haben Anwendungstarifverträge in Anlehnung an den TVöD Sparkassen. Für die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter der S-Direkt- Finanz GmbH gelten Rahmenbedingungen zum Arbeitsvertrag sowie die Vergütungsordnung für Angestellte, die außertariflich geregelt ist. Die überwiegende Anzahl der Beschäftigten erhält eine Vergütung ausschließlich auf dieser jeweiligen tariflichen Basis Ausgestaltung des Vergütungssystems Zusammensetzung der In den Geschäftsbereichen Steuerung, Service und Markt (außer S-Direkt-Finanz GmbH) können die Beschäftigten neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Prämien aus einem zielorientierten Vergütungssystem erhalten, dessen Ziele aus der Unternehmensstrategie abgeleitet und im Wege eines durchgängigen Prozesses funktionsspezifisch bis auf die Ebene der einzelnen Leistungseinheiten heruntergebrochen sind. In der S-Direkt-Finanz GmbH werden neben der Grundvergütung zusätzliche variable Gehaltsbestandteile nach dem jeweils aktuell geltenden Provisionstableau monatlich gezahlt. Für diese zielorientierte variable Vergütung wurden angemessene Obergrenzen festgelegt. Die Beteiligungsgesellschaft mbh verfügt über keinen eigenen Anwendungstarifvertrag. Die Vergütung wird einzelvertraglich geregelt Geschäftsbereiche Die Sparkasse verfügt über folgende Geschäftsbereiche: a) Steuerung, b) Service (inkl. ServiceConcept Dienstleistungsgesellschaft mbh und S-Vertriebs-Service- Center GmbH), c) Markt (inkl. S-Direkt-Finanz GmbH und Beteiligungsgesellschaft der Sparkasse Vogtland mbh). Den Geschäftsbereichen b) und c) ist jeweils ein Vorstandsmitglied zugeordnet. Den Geschäftsbereich a) teilen sich diese beiden Vorstandsmitglieder Vergütungsparameter Vergütungsparameter sind die quantitativen und qualitativen Bestimmungsfaktoren, anhand derer die Leistung und der Erfolg der Mitarbeiter/-innen beziehungsweise Vorstände oder einer institutsinternen Organisationseinheit gemessen werden. Dabei setzt sich der Gesamtzielerreichungsgrad aus funktionsspezifischen Einzel- und Teamzielen zusammen, die sich aus der Unter nehmensstrategie ableiten, die in der Vergangenheit aus einer Summe von mindestens drei und höchstens zehn Einzelzielen gebildet wurden. Diese Ziele sind auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet und berücksichtigen auch qualitative Ziele (zum Beispiel Kundenzufriedenheit). 9

11 2.4 Sparkasse Vogtland Art und Weise der Gewährung Die Prämien aus der zielorientierten übertariflichen Vergütung werden für die Sparkassenbeschäftigten jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausgezahlt. In den Tochtergesellschaften werden diese übertariflichen Prämien zum Teil monatlich ausgezahlt. In einem Teil der Tochterunternehmen wird die übertarifliche Vergütung als Mitarbeiterbeteiligung nach Ablauf des Geschäftsjahres ausgewiesen und nicht direkt an den Mitarbeiter weitergegeben Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag), einer variablen Zulage und einer erfolgsorientierten Vergütung gemäß Festlegungen der Sachsen-Finanzgruppe Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV a. F. Geschäftsbereiche Gesamtbetrag der festen in T Anzahl der Begünstigten der festen Gesamtbetrag der variablen in T Anzahl der Begünstigten der variablen a) Steuerung b) Service c) Markt Erläuterungen zur tabellarischen Darstellung: Die Aufstellung beinhaltet alle Bereiche des Instituts, deren Inhalt das Betreiben von Bankgeschäften oder die Erbringung von Bankdienstleistungen ist. Auszubildende und Sinnario GmbH (Marketing und Kommunikation) wurden nicht berücksichtigt. Die Anzahl der begünstigten Mitarbeiter der variablen Vergütung ist bis auf wenige Mitarbeiter nahezu gleich der Anzahl der begünstigten Mitarbeiter der Festvergütung, da unter anderem die unternehmenserfolgsabhängige Vergütung ein Teil der tariflichen Vergütung ist (0,5 Sparkassensonderzahlung-Gehalt). Den Geschäftsbereichen b) und c) ist jeweils ein Vorstandsmitglied und dem Geschäftsbereich a) anteilig diese Vorstandsmitglieder (siehe Geschäftsbereiche) zugeordnet. Die daraus resultierenden Gesamtbeträge der festen beziehungsweise variablen je Geschäftsbereich werden daher einschließlich der festen und variablen Vergütungsbestandteile des zuständigen Vorstandsmitglieds anteilig je Geschäftsbereich dargestellt. 10

12 S Sachsen-Finanzgruppe Sachsen-Finanzgruppe Güntzplatz Dresden Telefon: Telefax: dialog@sachsen-finanzgruppe.de

S Sachsen-Finanzgruppe. Bericht zur Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung zum 31.12.2012

S Sachsen-Finanzgruppe. Bericht zur Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung zum 31.12.2012 S Sachsen-Finanzgruppe Bericht zur Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung zum 31.12.2012 Inhalt 1 Vorbemerkung 3 2 Offenlegungsberichte gemäß 7 InstitutsVergV 3 2.1 Ostsächsische Sparkasse

Mehr

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2014

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2014 Vergütungsbericht der Sparkasse Neuss gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2014 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 2 1 Qualitative Angaben... 3

Mehr

Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln)

Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln) Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln) - Finanzgruppe Seite: 1 von 7 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 Einleitung

Mehr

Volksbank Hohenlimburg eg Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung. per 31.12.2011

Volksbank Hohenlimburg eg Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung. per 31.12.2011 Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung per 31.12.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsordnung... 4 3 Daten zur

Mehr

Offenlegung Vergütungssystem. gemäß 7 InstitutsVergV

Offenlegung Vergütungssystem. gemäß 7 InstitutsVergV Offenlegung Vergütungssystem gemäß 7 InstitutsVergV 2 Inhalt INHALT... 3 PRÄAMBEL... 5 1 GRUNDSÄTZE DER VERGÜTUNG... 7 2 GOVERNANCE STRUKTUREN... 7 3 FIXE VERGÜTUNG... 8 4 VARIABLE VERGÜTUNG... 8 5 VERGÜTUNGSSYSTEM

Mehr

Vergütungsbericht der Siemens Bank GmbH

Vergütungsbericht der Siemens Bank GmbH Vergütungsbericht der Siemens Bank GmbH (gemäß 7 Institutsvergütungsverordnung a.f.) Siemens Bank GmbH Financial Services Siemens Bank GmbH: Vergütungsbericht 2 Inhalt 1 GRUNDPRINZIPIEN DER VERGÜTUNG...

Mehr

Vergütungsbericht der Siemens Bank GmbH

Vergütungsbericht der Siemens Bank GmbH Vergütungsbericht der (gemäß 7 Institutsvergütungsverordnung) Financial Services : Vergütungsbericht 2 Inhalt 1 GRUNDPRINZIPIEN DER VERGÜTUNG... 3 2 ZUSAMMENSETZUNG UND AUSGESTALTUNG DER VERGÜTUNG... 3

Mehr

Vergütungsbericht 2014. Volvo Financial Services GmbH

Vergütungsbericht 2014. Volvo Financial Services GmbH VFS VB001 1 2014 Im folgenden VFS genannt gem. 7 der Institutsvergütungsverordnung 1 VFS VB001 2 Präambel Die VFS ist in den ABVolvoKonzern eingebunden und folgt mit dem Vergütungssystem den Konzernvorgaben.

Mehr

Volksbank Haltern eg. Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung. per 31.12.2014

Volksbank Haltern eg. Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung. per 31.12.2014 Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2014 Beschreibung des Geschäftsmodells Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung des Geschäftsmodells..Seite 3 2. Angaben zur Einhaltung

Mehr

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1. Vorbemerkungen zur Vergütungspolitik ( 16 InstitutsVergV i.v.m. Art. 450 Verordnung

Mehr

Anlage III. Grundsätze zu den Vergütungssystemen. der. VR-Bank Passau eg. Volksbank-Raiffeisenbank

Anlage III. Grundsätze zu den Vergütungssystemen. der. VR-Bank Passau eg. Volksbank-Raiffeisenbank Anlage III Grundsätze zu den Vergütungssystemen der VR-Bank Passau eg Volksbank-Raiffeisenbank Offenlegungsbericht i. S. Instituts-Vergütungsverordnung Beschreibung des Geschäftsmodells Wir sind eine regional

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT 2013 VR BANK SÜDPFALZ EG 76829 LANDAU. i.s. der Institutsvergütungsverordnung

OFFENLEGUNGSBERICHT 2013 VR BANK SÜDPFALZ EG 76829 LANDAU. i.s. der Institutsvergütungsverordnung OFFENLEGUNGSBERICHT 2013 VR BANK SÜDPFALZ EG 76829 LANDAU i.s. der Institutsvergütungsverordnung Inhaltsverzeichnis Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung......

Mehr

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag Vergütungsbericht der Sparkasse Neuss gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2015 Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 2 1 Qualitative Angaben....

Mehr

Vergütungsbericht 2014

Vergütungsbericht 2014 Vergütungsbericht 2014 der (CSS.AG) gemäß der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Institutsvergütungsverordnung-InstitutsVergV) vom 17.12.2014 INHALT

Mehr

Volksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe. Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013

Volksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe. Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013 Volksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013 Inhalt 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen

Mehr

Vergütungsbericht für Geschäftsjahr 2011/2012 Gem. 7 Instituts- Vergütungsverordnung Siemens Finance & Leasing GmbH

Vergütungsbericht für Geschäftsjahr 2011/2012 Gem. 7 Instituts- Vergütungsverordnung Siemens Finance & Leasing GmbH Vergütungsbericht für Geschäftsjahr 2011/2012 Gem. 7 Instituts- Vergütungsverordnung Siemens Finance & Leasing GmbH Version: 1.0 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 3 1. Selbsteinschätzung... 4

Mehr

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung TeamBank AG Inhalt 1. Aktuelle Vergütungssysteme in der TeamBank AG 1.1 Vergütungssystem für Tarifmitarbeiter* 1.2 Vergütungssystem für außertarifliche

Mehr

a) Festlegung der Vergütungspolitik

a) Festlegung der Vergütungspolitik Offenzulegende Angaben zur Vergütungspolitik in der Thüringer Aufbaubank Gruppe gemäß 16 der Institutsvergütungsverordnung und Artikel 450 der Verordnung (EU) 575/2013 Die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen

Mehr

Raiffeisenbank eg Großenlüder Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung. per 31.12.2012

Raiffeisenbank eg Großenlüder Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung. per 31.12.2012 Raiffeisenbank eg Großenlüder Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-sverordnung per 31.12.2012 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Angaben zu Einhaltung der Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung...

Mehr

VR Bank Rhein-Neckar eg Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2013

VR Bank Rhein-Neckar eg Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2013 Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells.....3 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts- Vergütungsverordnung....4

Mehr

Dokumentation. zur. Instituts-Vergütungsverordnung. Stand: April 2011

Dokumentation. zur. Instituts-Vergütungsverordnung. Stand: April 2011 Dokumentation zur Instituts-Vergütungsverordnung Stand: April 2011 Seite 1 Dokumentation zur Instituts-Vergütungsverordnung Stand: April 2011 Beschreibung des Geschäftsmodells Die Raiffeisenbank Kaisersesch-Kaifenheim

Mehr

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag Vergütungsbericht der Sparkasse Neuss gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2016 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 2 1 Qualitative Angaben... 3

Mehr

Bank für Kirche und Caritas. Offenlegungsbericht 2012. i. S. der Instituts- Vergütungsverordnung

Bank für Kirche und Caritas. Offenlegungsbericht 2012. i. S. der Instituts- Vergütungsverordnung i. S. der Instituts- Vergütungsverordnung 1 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsverordnung...4 3 Daten zur Vergütungssystematik...

Mehr

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2014

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2014 Portigon AG Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2014 Veröffentlichung auf Basis der freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung der Portigon AG unter Bezugnahme auf die Instituts-Vergütungsverordnung

Mehr

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag Vergütungsbericht der Sparkasse Neuss gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2017 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 2 1 Qualitative Angaben... 3 1.1 Allgemeine

Mehr

Vergütungsbericht 2013 gemäß 7 und 8 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Vergütungsbericht 2013 gemäß 7 und 8 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) Vergütungsbericht 2013 gemäß 7 und 8 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) Human Resources zum 31.12.2013 = Inhaltsverzeichnis 1. Vergütungsgrundsätze 2. Vergütungssystem 2.1. Ausgestaltung Vergütung

Mehr

Offenlegungsbericht. Instituts-Vergütungsverordnung. der. Close Brothers Seydler Bank AG

Offenlegungsbericht. Instituts-Vergütungsverordnung. der. Close Brothers Seydler Bank AG gemäß der Close Brothers Seydler Bank AG Stand: Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1. Einleitung... 3 2. Geschäftsmodell... 3 3. Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der InstitutsVergV... 4

Mehr

Vergütungsbericht 2010. Informationen über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme in der Stadtsparkasse München

Vergütungsbericht 2010. Informationen über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme in der Stadtsparkasse München Vergütungsbericht 2010 Informationen über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme in der Stadtsparkasse München (gemäß Offenlegungspflichten nach 7 der Instituts-Vergütungsverordnung) www.sskm.de Informationen

Mehr

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD - Nr. 59 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 08.12.2004 und vom 03./04.05.2005 - Regelung über eine ergänzende

Mehr

Offenlegung gemäß Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) für die V-BANK AG (genannt: V-BANK) für das Geschäftsjahr 2014

Offenlegung gemäß Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) für die V-BANK AG (genannt: V-BANK) für das Geschäftsjahr 2014 Offenlegung gemäß Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) für die V-BANK AG (genannt: V-BANK) für das Geschäftsjahr 2014 Im Folgenden werden die Vergütungssysteme für die Geschäftsleiter und

Mehr

Vergütungsbericht der abcfinance GmbH gem. 7 Institutsvergütungsverordnung für das Jahr 2014

Vergütungsbericht der abcfinance GmbH gem. 7 Institutsvergütungsverordnung für das Jahr 2014 Vergütungsbericht der abcfinance GmbH gem. 7 Institutsvergütungsverordnung für das Jahr 2014 1. Einleitung abcfinance GmbH (nachfolgend abcfinance) ist eine Leasing- und Factoringgesellschaft für den Mittelstand

Mehr

Die VM Vermögens-Management GmbH unterliegt damit den allgemeinen Anforderungen der Instituts-Vergütungsverordnung.

Die VM Vermögens-Management GmbH unterliegt damit den allgemeinen Anforderungen der Instituts-Vergütungsverordnung. Vergütungssystem 1 Einleitung Die Instituts-Vergütungsordnung (vom 6. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1374) in Kraft getreten am 13. Oktober 2010) beinhaltet bankaufsichtsrechtliche Mindestanforderungen für die

Mehr

Wüstenrot Bausparkasse AG. Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß Artikel 450 CRR für 2015

Wüstenrot Bausparkasse AG. Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß Artikel 450 CRR für 2015 Wüstenrot Bausparkasse AG Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß Artikel 450 CRR für 2015 Inhaltsübersicht Einleitung 2 Vergütungspolitik und governance 2 Zielsetzung der Vergütungssysteme 3 Vergütungssysteme

Mehr

Erfurter Bank eg. Offenlegungsbericht nach 7 Instituts Vergütungsverordnung zum 31.12.2013

Erfurter Bank eg. Offenlegungsbericht nach 7 Instituts Vergütungsverordnung zum 31.12.2013 Erfurter Bank eg Offenlegungsbericht nach 7 Instituts Vergütungsverordnung zum 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis Beschreibung des Geschäftsmodels... Seite 3 Angaben zur Einhaltung der Anforderung der Instituts

Mehr

Neugestaltung des Vergütungssystems für. die Vorstandsmitglieder der. EnBW Energie Baden-Württemberg AG. mit Wirkung ab dem 1.

Neugestaltung des Vergütungssystems für. die Vorstandsmitglieder der. EnBW Energie Baden-Württemberg AG. mit Wirkung ab dem 1. Neugestaltung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015 1. Struktur der Vergütung der Vorstandsmitglieder Die Vergütung der

Mehr

in Einzelfällen aus Sachbezügen z. B. der Bereitstellung eines Dienstwagens gemäß den jeweiligen Festlegungen der Bank.

in Einzelfällen aus Sachbezügen z. B. der Bereitstellung eines Dienstwagens gemäß den jeweiligen Festlegungen der Bank. www.ilb.de / Wir über uns / Vergütungssystem Vergütungssystem Die nachfolgenden Ausführungen zur Vergütungspolitik der ILB beziehen sich auf die Vergütung des Vorstandes und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Mehr

I. PRÄAMBEL... 2 II. GRUNDSÄTZE... 2 III. QUALITATIVE ANGABEN GEMÄß 7 ABS. 2 SATZ 1 NR. 1 INSTITUTSVERGV... 3

I. PRÄAMBEL... 2 II. GRUNDSÄTZE... 2 III. QUALITATIVE ANGABEN GEMÄß 7 ABS. 2 SATZ 1 NR. 1 INSTITUTSVERGV... 3 VERGÜTUNGSBERICHT Bank11direkt GmbH (nachstehend Bank11direkt genannt) für das Geschäftsjahr 2013 gemäß 7 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV, Stand: 06.10.2010). INHALTSVERZEICHNIS I. PRÄAMBEL...

Mehr

Informationen über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme im GJ 2014

Informationen über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme im GJ 2014 Informationen über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme im GJ 2014 in der Investitionsbank Schleswig-Holstein zur Erfüllung der Offenlegungspflicht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Mehr

Vergütungsbericht. MainFirst Bank AG

Vergütungsbericht. MainFirst Bank AG Vergütungsbericht MainFirst Bank AG zum 31. Dezember 2011 gem. Instituts-Vergütungsverordnung vom 6. Oktober 2010 Vergütungsbericht MFB AG 2011 1 Vergütungsbericht 1. Allgemeine aufsichtsrechtliche Anforderungen...

Mehr

Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) für das Geschäftsjahr 2014/2015. der ODDO SEYDLER BANK AG

Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) für das Geschäftsjahr 2014/2015. der ODDO SEYDLER BANK AG gemäß (InstitutsVergV) für das Geschäftsjahr 2014/2015 der ODDO SEYDLER BANK AG Stand: Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1. Einleitung... 3 2. Geschäftsmodell... 3 3. Angaben zur Einhaltung der

Mehr

Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter

Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter 30.08.2016-2017 von Durchgang 10 / 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr Bonn und Berlin Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter Zielgruppe Obere Führungskräfte Ziele Sie wurden oder werden

Mehr

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Kinderbetreuungskosten ab 2012 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2011 Bisher bot das Steuerrecht drei Möglichkeiten Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen: Der Abzug

Mehr

3 QUALITATIVE ANGABEN NACH DER INSTITUTSVERGV 6 3.1 ALLGEMEINE ANGABEN ZUM VERGÜTUNGSSYSTEM 6 4 QUANTITATIVE ANGABEN NACH DER INSTITUTSVERGV 8

3 QUALITATIVE ANGABEN NACH DER INSTITUTSVERGV 6 3.1 ALLGEMEINE ANGABEN ZUM VERGÜTUNGSSYSTEM 6 4 QUANTITATIVE ANGABEN NACH DER INSTITUTSVERGV 8 Vergütungsbericht Informationen zum Vergütungssystem nach der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Institutsvergütungsverordnung - InstitutsVergV)

Mehr

InstitutsVergütungsVerordnung - Offenlegungsbericht 2015 gemäß Art. 450 der EU Verordnung 575/2013 i.v.m. 16 Abs. 1 InstitutsVergütungsVerordnung

InstitutsVergütungsVerordnung - Offenlegungsbericht 2015 gemäß Art. 450 der EU Verordnung 575/2013 i.v.m. 16 Abs. 1 InstitutsVergütungsVerordnung InstitutsVergütungsVerordnung - Offenlegungsbericht 2015 gemäß Art. 450 der EU Verordnung 575/2013 i.v.m. 16 Abs. 1 InstitutsVergütungsVerordnung Gemäß 16 Offenlegung der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen

Mehr

Die leistungsorientierte Bezahlung im Öffentlichen Dienst TV-L LOB. öffentlichen Dienst TV-L. Bezahlung. BuHaVo Thomasberg 2./3.

Die leistungsorientierte Bezahlung im Öffentlichen Dienst TV-L LOB. öffentlichen Dienst TV-L. Bezahlung. BuHaVo Thomasberg 2./3. Die Öffentlichen 1 Leistungselemente des Entgeltordnung/ Tabelle (Grundbezahlungssystem) Stufenaufstieg, 17 Führung auf Probe, 31 Führung auf Zeit, 32 Leistungsentgelt, 18 2 Stufenaufstieg 17 (Tarifgebiet

Mehr

Sterbegeldversicherung. Vorsorge treffen

Sterbegeldversicherung. Vorsorge treffen Sterbegeldversicherung Vorsorge treffen In guten Händen. LVM Die finanziellen Belastungen tragen die Angehörigen allein Der Verlust eines geliebten Menschen ist für die Angehörigen eine schmerzliche Erfahrung.

Mehr

InstitutsVergütungsVerordnung - Offenlegungsbericht 2014 gemäß Art. 450 der EU Verordnung 575/2013 i.v.m. 16 Abs. 1 InstitutsVergütungsVerordnung

InstitutsVergütungsVerordnung - Offenlegungsbericht 2014 gemäß Art. 450 der EU Verordnung 575/2013 i.v.m. 16 Abs. 1 InstitutsVergütungsVerordnung InstitutsVergütungsVerordnung - Offenlegungsbericht 2014 gemäß Art. 450 der EU Verordnung 575/2013 i.v.m. 16 Abs. 1 InstitutsVergütungsVerordnung Gemäß 16 Offenlegung der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen

Mehr

Teilzeitbeschäftigte 209

Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte Erläuterungen zur Teilzeitarbeit Der Gesetzgeber verfolgt seit Ende 2000, in Kraft getreten zum 01.01.2001, mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete

Mehr

LBBW Immobilien Gruppe Vergütungsbericht 2013 gem. 16 InstitutsVergV

LBBW Immobilien Gruppe Vergütungsbericht 2013 gem. 16 InstitutsVergV LBBW Immobilien Gruppe Vergütungsbericht 2013 gem. 16 InstitutsVergV 1. Allgemeines Über die Gesellschafterin, die Landesbank Baden-Württemberg, ist die LBBW Immobilien Gruppe gem. 16 und 27 Instituts-Vergütungsverordnung

Mehr

Geschäftsordnung. für das Präsidium des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft. Fassung vom 23. September 2015

Geschäftsordnung. für das Präsidium des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft. Fassung vom 23. September 2015 s Geschäftsordnung für das Präsidium des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft Fassung vom 23. September 2015 1 Zusammensetzung und Aufgaben 1. Der Vorsitzende, die Stellvertreter und ein weiteres,

Mehr

Vergütungsbericht der Commerz Finanz GmbH für das Geschäftsjahr 2014

Vergütungsbericht der Commerz Finanz GmbH für das Geschäftsjahr 2014 Vergütungsbericht der Commerz Finanz GmbH für das Geschäftsjahr 2014 Die Offenlegungspflichten der Commerz Finanz GmbH (im Folgenden Bank genannt) richten sich nach 16 Abs. 1 Institutsvergütungsverordnung

Mehr

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Die Bank, die Ihre Sprache spricht. Vergütungsbericht

Die Bank, die Ihre Sprache spricht. Vergütungsbericht Die Bank, die Ihre Sprache spricht. Vergütungsbericht 01 INHALT Vergütungssystem Jahresfestgehalt Erfolgsabhängige, variable Vergütung Nebenleistungen 3 3 3 4 Regulatorische Anforderungen, Stand der Umsetzung

Mehr

Vergütungssystem für die Division Corporate & Investment Banking (CIB) der UniCredit Bank AG

Vergütungssystem für die Division Corporate & Investment Banking (CIB) der UniCredit Bank AG Vergütungssystem für die Division Corporate & Investment Banking (CIB) der UniCredit Bank AG Stand: 2015 Compensation&Benefits Inhalt 1. ZUSAMMENSETZUNG 2. FIXGEHALT 3. VARIABLE VERGÜTUNG 4. IDENTIFIED

Mehr

Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. April 2014

Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. April 2014 Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. April 2014 Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) Inhaltsgleich vereinbart zwischen der Vereinigung

Mehr

MEAG als aktiver Aktionär Richtlinie über das Abstimmverhalten auf Hauptversammlungen (Proxy Voting Richtlinie) Stand: Oktober 2014

MEAG als aktiver Aktionär Richtlinie über das Abstimmverhalten auf Hauptversammlungen (Proxy Voting Richtlinie) Stand: Oktober 2014 MEAG als aktiver Aktionär Richtlinie über das Abstimmverhalten auf Hauptversammlungen (Proxy Voting Richtlinie) Stand: Oktober 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Proxy Voting Richtlinie 3. Details

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L)

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) vom 25. Mai 2011 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des

Mehr

Vergütungsbericht der Hypo Real Estate Holding AG und der Deutsche Pfandbriefbank AG 2014

Vergütungsbericht der Hypo Real Estate Holding AG und der Deutsche Pfandbriefbank AG 2014 Vergütungsbericht der Hypo Real Estate Holding AG und der Deutsche Pfandbriefbank AG 2014 gemäß 16 Institutsvergütungsverordnung 1 Inhalt 1. Umfang und Ziel des Vergütungsberichts... 3 2. Historie und

Mehr

II. Vergütungstarifvertrag (VTV) 2009

II. Vergütungstarifvertrag (VTV) 2009 II. Vergütungstarifvertrag (VTV) 2009 Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsregelungen 1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Vergütungstarifvertrages entspricht dem des Manteltarifvertrages. Die Regelungen

Mehr

Leistungsordnung der Versorgungseinrichtung 2013/2014

Leistungsordnung der Versorgungseinrichtung 2013/2014 Leistungsordnung der Versorgungseinrichtung 2013/2014 der Rechtsanwaltskammer für Kärnten in der Fassung des Beschlusses der ordentlichen Plenarversammlung vom 29.03.2012 Gültigkeitsbeginn: 01. Jänner

Mehr

Datengrundlage. Vergütungsfortschreibungen werden sachgerecht verwendet

Datengrundlage. Vergütungsfortschreibungen werden sachgerecht verwendet Fakten zu den Entgelten aufgrund der Verträge nach 75 SGB XII Auswertung der Kostenblätter der Paritätischen Träger von Einrichtungen und Diensten im Bereich der Sozialhilfe Stand 01.10.2014 Datengrundlage

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3523 19. Wahlperiode 14.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 08.07.09 und Antwort des Senats

Mehr

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele 01. Juni 2011 Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele für Mitarbeiter, die den Anlagen 31, 32 oder 33 zu den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes zugeordnet

Mehr

Für Unterhaltungsmusik mit Tonträgern in Musikkneipen, Clubs, Diskotheken und ähnlichen Betrieben

Für Unterhaltungsmusik mit Tonträgern in Musikkneipen, Clubs, Diskotheken und ähnlichen Betrieben Tarif Vergütungssätze M-CD Für Unterhaltungsmusik mit Tonträgern in Musikkneipen, Clubs, Diskotheken und ähnlichen Betrieben 01.01.2016 (3) Nettobeträge zuzüglich z. Zt. 7 % Umsatzsteuer I. Allgemeines

Mehr

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer Original K & S FRISIA. Annahmebestätigung K & S FRISIA. Kopie für Berater K & S FRISIA. Kopie für Anleger K & S FRISIA. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von

Mehr

Tarifvergleich für den Bereich Pflege. Stand Juni 2010. Folgende Tarife werden mit den AVR (+1,2%) verglichen:

Tarifvergleich für den Bereich Pflege. Stand Juni 2010. Folgende Tarife werden mit den AVR (+1,2%) verglichen: Tarifvergleich für den Bereich Pflege Stand Juni 2010 Dr. Pascal Krimmer 1 Annahmen für die Vergleichsberechnungen Folgende Tarife werden mit den AVR (+1,2%) verglichen: TVöD (TVöD-B und TVöD-K) öffentliche

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 15 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 14.07.2010 Inhalt: Seite 1. Richtlinie der Fachhochschule Gelsenkirchen für das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen

Mehr

Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden

Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden 1000/11 0 Stammverordnung 59/01 2001-07-06 Blatt 1 1. Novelle 150/12 2012-12-28 Blatt 1-3 0 Ausgegeben

Mehr

November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG)

November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) Präambel Die übrigen den Bewilligungsträgern obliegenden gesetzlichen,

Mehr

USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH

USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH USI Group Holdings AG Bleicherweg 66 CH-8002 Zürich Schweiz www.usigroupholdings.ch USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 15. September 2015, um 10.00 Uhr im Hotel

Mehr

Vergütungsbericht der TARGOBANK AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2014 - gemäß 7 Institutsvergütungsverordnung

Vergütungsbericht der TARGOBANK AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2014 - gemäß 7 Institutsvergütungsverordnung Vergütungsbericht der TARGOBANK AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2014 - gemäß 7 Institutsvergütungsverordnung 1. Einleitung Die TARGOBANK ist eine Tochtergesellschaft der Banque Fédérative du Credit

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Tarifdelegiertentag. 6. Mai 2015. Prof. Dr. iur. Ueli Kieser

Tarifdelegiertentag. 6. Mai 2015. Prof. Dr. iur. Ueli Kieser Tarifdelegiertentag 6. Mai 2015 Prof. Dr. iur. Ueli Kieser Tarifentwicklung Juristische Aspekte Agenda - Welches sind die tragenden Grundelemente der schweizerischen Krankenversicherung? - Gibt es eine

Mehr

Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?

Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Der Arbeitgeber muss spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich

Mehr

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung)

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) ASF 0_06 Verordnung vom 8. Juni 0 Inkrafttreten: 0.0.0 zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 0 des Gesetzes

Mehr

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer

Mehr

Mindestlohn 2015. Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015

Mindestlohn 2015. Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015 Mindestlohn 2015 Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (Übungsleiterpauschale) Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer

Mehr

Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012

Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012 Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012 - 2 - Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Grundsatz der Entgeltumwandlung

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) Organisationsverordnung Rügel 7.300 Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) vom. Oktober 05 (Stand 0. Januar 06) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Das Bonus-Malus-System Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung. Umschlag-Titel Unterzeile Grundlagen und Anwendung

Das Bonus-Malus-System Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung. Umschlag-Titel Unterzeile Grundlagen und Anwendung Das Bonus-Malus-System Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung Umschlag-Titel Unterzeile Grundlagen und Anwendung Grundlagen und Anwendung Sowohl für die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) als auch

Mehr

Erste-Hilfe-Schulung für Unternehmen

Erste-Hilfe-Schulung für Unternehmen Erste-Hilfe-Schulung für Unternehmen Innovativ. Kooperativ. Effektiv. Mal ehrlich, wissen Sie noch, wie die stabile Seitenlage geht? Oder wie Sie bei Blutungen einen Druckverband anlegen? Es ist ganz normal,

Mehr

Anlage 1 zum TV Ärzte Charité

Anlage 1 zum TV Ärzte Charité Anlage 1 zum TV Ärzte Charité Entgelt bei 40 Std./ Woche Entgeltgruppe 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe 4. Stufe Ä1 3.351 ab dem 1. Jahr 3.539 ab dem 3. Jahr 3.678 ab dem 5. Jahr 4.190 ab dem 6. Jahr Ä2 4.422

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Tarifliche Veränderungen. in 2015 und 2016

Tarifliche Veränderungen. in 2015 und 2016 Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Eine Übersicht September 2015 MAV der Evang. Kirche in Mannheim 1 Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Veränderungen der Evang. Landeskirche in Baden beim

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich) ag Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V.

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s gemäß 95 Abs 6 AktG (Einräumung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands) Es ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat

Mehr

Unterstützungsleistungen

Unterstützungsleistungen Musterrichtlinien für Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Dienst in Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren oder Pflichtfeuerwehren) Vorbemerkungen Unterstützungsleistungen werden durch die /den

Mehr

Offenlegung. gemäß 7 und 8 der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten DZ BANK AG

Offenlegung. gemäß 7 und 8 der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten DZ BANK AG Offenlegung gemäß 7 und 8 der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten DZ BANK AG INHALT 1. Vergütungsgrundsätze in der DZ BANK AG 2. Die aktuellen Vergütungssysteme

Mehr

I.O. BUSINESS. Checkliste. Strategisches Vergütungscontrolling: Ist-Soll Vergleich Festgehalt. Kompetenzfeld Personalinstrumente

I.O. BUSINESS. Checkliste. Strategisches Vergütungscontrolling: Ist-Soll Vergleich Festgehalt. Kompetenzfeld Personalinstrumente I.O. BUSINESS Checkliste Strategisches Vergütungscontrolling: Ist-Soll Vergleich Festgehalt Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Controlling Strategisches Vergütungscontrolling: Ist-Soll Vergleich

Mehr

AustriaTech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d. Offenlegung gemäß 277 ff UGB

AustriaTech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d. Offenlegung gemäß 277 ff UGB AustriaTech Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d Offenlegung gemäß 277 ff UGB 1) 2) Offenzulegender Anhang Firmenbuchnummer Firmenbuchgericht Beginn und Ende

Mehr

Welcome to Trend Micro Leitfaden Deal-Registration

Welcome to Trend Micro Leitfaden Deal-Registration Welcome to Trend Micro Leitfaden Deal-Registration Copyright Infinigate 1 Was ist Deal Registration? Deal Registration löst Finder s Fee ab Finder s Fee ist zum 30. September abgekündigt worden. Bestehende

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr