Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag nach 11 BDSG bei Online Leistungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag nach 11 BDSG bei Online Leistungen"

Transkript

1 Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag nach 11 BDSG bei Online Leistungen ZWISCHEN Kunde Nachfolgend Auftraggeber genannt UND Twinfield GmbH Agnes-Pockels-Straße Hilden Nachfolgend Auftragnehmer" genannt 40100

2 Seite 2 Präambel Der Auftraggeber und der Auftragnehmer haben im Rahmen der Bestellung vom einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen (nachfolgend Hauptvertrag ) geschlossen. Im Rahmen der Erfüllung des Hauptvertrages kann nicht ausgeschlossen werden, dass personenbezogene Daten des Auftraggebers sowie dessen Kunden an den Auftragnehmer übermittelt und vom Auftragnehmer verarbeitet werden. Zur Wahrung der Rechte der Betroffenen gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und zur Durchführung der Datenverarbeitung unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen vereinbaren die Parteien was folgt: 1. Gegenstand des Vertrages und Umfang der Datenverarbeitung Diese Vereinbarung schließen die Vertragspartner in Erfüllung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, dass der Auftragnehmer Leistungen zur technischen Abwicklung bestimmter, abgegrenzter Geschäftsprozesse des Auftraggebers erbringt. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Hauptvertrag und in der Leistungsbeschreibung zum Hauptvertrag konkretisiert sind. Gegenstand dieser Vereinbarung ist der Schutz dieser personenbezogenen Daten des Auftraggebers (nachstehend Daten genannt), die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Erbringung von Leistungen gemäss Hauptvertrag zugänglich macht. Wenn und soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Daten zugänglich macht, erfolgt die Verarbeitung dieser Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Kreis der Betroffenen Beschäftigte des Unternehmens Kunden und deren Beschäftigte Daten: Im Bereich der Steuern Voranmeldungen, Anmeldungen, Steuererklärungen und ebilanz Im Bereich des Geschäftsverkehres hochgeladene Dokumente und Dateien, bereitgestellte Auswertungen Rechnungen und Angebote

3 Seite 3 2. Weisungen des Auftraggebers Der Auftragnehmer verarbeitet die vom Auftraggeber übermittelten Daten einzig in Übereinstimmung mit den Weisungen des Auftraggebers und der in dieser Vereinbarung enthaltenen Regelungen und Bestimmungen. Die Weisungen des Auftraggebers gehen aus den an den Auftragnehmer übermittelten Daten bzw. schriftlichen Anforderungen bei Sonderweisungen hervor. Schriftliche Weisungen hat der Auftraggeber so zugestalten, dass der Weisungsberechtigte für den Auftragnehmer unmittelbar erkennbar ist, d. h. es ist stets die Kundennummer, der Firmenstempel sowie der verantwortliche Ansprechpartner der Weisung kenntlich darzustellen. Weisungen, die ohne vorgenannte Merkmale beim Auftragnehmer eingehen, werden vom Auftragnehmer abgelehnt. Der Auftragnehmer vertraut auf die gültige Weisungsbefugnis des angegebenen Ansprechpartners. Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Weisung gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt, hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. 3. Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber ist für die gesetzlich zulässige Verarbeitung der Daten verantwortlich. Er ist allein verantwortlich für die Wahrung der Rechte der Betroffenen. Der Auftraggeber übermittelt die Daten an den Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist Herr der Daten und aus diesem Grund verantwortlich für die Qualität der Daten. 4. Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Datenverarbeitung in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetztes (nachfolgend: BDSG ) erfolgt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Verarbeitung der Daten ausschließlich im Namen des Auftraggebers, in Übereinstimmung mit dessen Weisungen und den Bestimmungen dieses Vertrages erfolgt. Der Auftragnehmer führt die Verarbeitung und Nutzung der Daten ausschließlich zu den Zwecken durch, zu denen ihm die Daten durch den Auftraggeber übermittelt wurden, insbesondere zu den in dieser Vereinbarung beschriebenen Zwecken. Die Nutzung der Daten für andere als die oben beschriebenen Zwecke bedarf der ausschließlichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den Auftraggeber keine Kopien oder Duplikate der Daten anfertigen; es sei denn, dies ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Hauptvertrags erforderlich. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung, zur Erfüllung von gesetzlichen Auskunfts- oder Aufbewahrungslisten oder zu Beweissicherungszwecken. Solche Kopien und Duplikate werden vom Auftragnehmer sorgfältig verwahrt. Der Auftragnehmer setzt für die ordnungsgemäße Erfüllung der vom Auftraggeber in diesem Vertrag niedergelegten Verpflichtungen ausschließlich externe und interne Mitarbeiter ein, die auf das Datengeheimnis gemäß 5 BDSG schriftlich verpflichtet worden sind.

4 Seite 4 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass er vor Verarbeitung der übermittelten Daten die in Anhang aufgeführten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen gemäß 9 BDSG implementiert hat. Dies gilt insbesondere für die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Systems sowie die Protokollierung der Systemleistungen. Der Auftragnehmer erledigt die Anfragen des Auftraggebers betreffend die Verarbeitung der Daten gemäß diesem Vertrag unmittelbar und ordnungsgemäß. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten, falls bei der Prüfung der Datenverarbeitung oder deren Ergebnissen Störungen, Probleme, Fehler oder Unregelmäßigkeiten festgestellt werden. Dies gilt insbesondere für Vorfälle, die eine Informationspflicht des Auftraggebers nach 42a BDSG nach sich ziehen. Der Auftragnehmer wird im Rahmen des Möglichen Störungen, Schwierigkeiten, Fehler oder Unregelmäßigkeiten unverzüglich, sofern solche bei der Kontrolle der Datenverarbeitung und/oder deren Ergebnisse festgestellt werden, beseitigen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde, soweit diese Kontrollen die Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer betreffen. Er wird den Auftraggeber unverzüglich über Kontrollen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde nach 38 BDSG informieren. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde nach 43, 44 BDSG beim Auftragnehmer ermittelt. Testmaterial muss bis zur Vernichtung durch den Auftragnehmer in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzvorschriften, auf Anweisung des Auftraggebers oder bis zur Rückgabe an den Auftraggeber geheim gehalten werden. Dokumente, die personenbezogene Daten enthalten, dürfen nur auf Anweisung des Auftraggebers und unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes vernichtet werden. 5. Datengeheimnis/Vertraulichkeitsverpflichtung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Datengeheimnis gemäß 5 BDSG zu wahren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern, die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind, eine Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen. Er hat weiterhin seine Mitarbeiter zu verpflichten, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten und diese Verpflichtung der Mitarbeiter schriftlich zu dokumentieren. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur strikten Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder anderen geheimhaltungsbedürftigen Informationen der jeweils anderen Partei. Diese Verpflichtungen behalten über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus Gültigkeit. 6. Datensicherheit Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Prinzipien der Datenverarbeitung zu beachten und deren Einhaltung zu kontrollieren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich vor Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Implementierung der in Anhang aufgelisteten technischen und organisatorischen Maßnahmen gem. 9 BDSG. Die aufgelisteten Maßnahmen können aufgrund des technischen Fortschritts und der Weiterentwicklung einer Anpassung bedürfen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, adäquate alternative Maßnahmen umzusetzen, sofern sie das in Anhang festgelegte Sicherheitsniveau nicht unterschreiten. Die durchgeführten Änderungen sind vom Auftragnehmer zu dokumentieren und dem Auftraggeber auf Anforderung zur Verfügung zustellen.

5 Seite 5 7. Unterauftragsverhältnisse Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Datenverarbeitung nach dieser Vereinbarung Dritte als Unterauftragnehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen mit etwaigen Unterauftragnehmern so zu gestalten, dass diese den in dieser Vereinbarung zwischen den Parteien getroffenen Datenschutzbestimmungen entsprechen. Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend dieser Vereinbarung und des 11 BDSG i.v.m. Nr. 6 der Anlage zu 9 BDSG beim Unterauftragnehmer einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung Auskunft über die vertragliche Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen, zu erhalten. 8. Kontrollrechte des Auftraggebers Der Auftraggeber ist berechtigt, die technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die Datenverarbeitungsprozesse im Hause des Auftragnehmers regelmäßig zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Prozesse beim Auftragnehmer mit den Bedingungen dieser Vereinbarung und insbesondere mit den geltenden Datenschutzbestimmungen übereinstimmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Beauftragten des Auftraggebers unter Berücksichtigung der betrieblichen Richtlinien des Auftragnehmers Zugang zu den Datenverarbeitungseinrichtungen, Dateien und anderen Dokumenten zu gewähren, um die Kontrolle und Überprüfung aller Datenverarbeitungseinrichtungen, Dateien und anderer Dokumentationen zur Verarbeitung und Nutzung der vom Auftraggeber übermittelten Daten zu ermöglichen, sofern dies nicht durch die Einholung von Auskünften erfolgen kann. Der Auftragnehmer stellt dem Beauftragten des Auftraggebers alle für die Kontrolle für notwendig erachteten Informationen zur Verfügung. Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen Frist über alle zur Durchführung der Inspektion notwendigen Umstände informieren. Die Inspektion kann durch den Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers oder eine aufgrund berufsständischer Vorschriften zur Verschwiegenheit verpflichteten Person durchgeführt werden. Gemäß den Bestimmungen des BDSG unterliegen der Auftraggeber und der Auftragnehmer öffentlichen Kontrollen durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Auf Anforderung durch den Auftraggeber muss der Auftragnehmer die gewünschten Informationen an die Aufsichtsbehörde liefern und dieser die Möglichkeit zur Prüfung im gleichen Umfang einräumen, wie die Aufsichtsbehörde Prüfungen beim Auftraggeber durchführen darf. Davon umfasst sind Inspektionen im Hause des Auftragnehmers durch die Aufsichtsbehörde oder von ihr benannten Personen. 9. Rechte der Betroffenen Die Rechte der durch die Datenverarbeitung betroffenen Personen gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. Der Auftragnehmer erkennt die Pflichten des Auftraggebers gegenüber den betroffenen Personen an und verpflichtet sich, alle Weisungen des Auftraggebers betreffend diese Personen zu befolgen. Für den Fall, dass eine betroffene Person ihre Rechte auf Korrektur, Löschung oder Sperrung von Daten sowie auf Auskunft über die gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und die Personen und Orte, an die solche Daten regelmäßig übermittelt werden, geltend macht, ist der Auf-

6 Seite 6 tragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber bei der Erfüllung dieser Anforderungen zu unterstützen. 10. Haftung Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die angemessene Ausführung der Bestimmungen dieser Vereinbarung. Sollte ein Betroffener Schadensersatz mit der Behauptung, einer aufgrund dieser Vereinbarung durchgeführte Datenverarbeitung sei unzulässig oder unrichtig, verlangen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in angemessenem Umfang bei der Abwehr des Anspruchs unterstützen. Im Übrigen gelten die im Hauptvertrag vereinbarten Haftungsregelungen. 11. Laufzeit Die Laufzeit dieser Vereinbarung richtet sich nach dem Hauptvertrag. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach Beendigung dieser Vereinbarung auf Weisung des Auftraggebers alle vom Auftraggeber gespeicherten Daten zu löschen. Die Parteien vereinbaren, dass bei Beendigung dieses Vertrages der Auftragnehmer auf Anweisung des Auftraggebers alle Daten löscht und dem Auftraggeber diese Löschung bescheinigt. Dokumentationen und Kopien der gespeicherten Daten, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung und Auftragserfüllung dienen, können vom Auftragnehmer nach den jeweils einschlägigen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufbewahrt werden. 12. Schlussbestimmungen Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt. Stand Ort, Datum Auftraggeber / Name in Druckbuchstaben Ort, Datum Auftragnehmer / Name in Druckbuchstaben Anhang: Technische und organisatorische Maßnahmen gem. 9 BDSG

7 Seite 7 Anhang Technische und organisatorische Maßnahmen gem. 9 BDSG Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes zu ergreifen: Zutrittskontrolle Der Auftragnehmer muss für den Zeitraum der Auftragsdatenverarbeitung angemessene Maßnahmen ergreifen, um den Zugang unautorisierter Personen zum Datenverarbeitungsequipment zu verhindern. Dies geschieht durch: 1. Schlüsselregelung; 2. Regelungen für Firmenfremde; 3. Festlegung der Personen, die zugangsberechtigt sind; 4. Sicherung auch außerhalb der Arbeitszeit durch Alarmanlage und/oder Werkschutz; Zugangskontrolle Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass die Personen, die berechtigt sind, das Datenverarbeitungssystem des Auftragnehmers zu nutzen, lediglich Zugang zu solchen Daten haben, die von ihrer jeweiligen Zugangsautorisierung abgedeckt sind. Dies geschieht durch: 1. Sperrung von Terminals; 2. Zuordnung einzelner Terminals und/oder Terminalnutzer ausschließlich für spezielle Funktionen; 3. Regelungen für Benutzerberechtigung; 4. Verpflichtungen der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis; 5. Differenzierte Zugangsregelungen (z. B. durch Segmentzugriffssperren); 6. Führen eines Logbuches; 7. Arbeitsanweisungen für Datenerfassungsvorlagen; 8. Prüf-, Abstimm- und Kontrollsysteme; Zugriffskontrolle Der Auftragnehmer trifft geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass unautorisierte Personen auf ihre Datenverarbeitungssysteme zugreifen. Außerdem trifft der Auftragnehmer angemessene Maßnahmen, die das unautorisierte Lesen, Kopieren oder Löschen der Daten sowie die unautorisierte Speicherung oder Veränderung von gespeicherten Daten verhindern sollen. Dies geschieht durch: 1. Autorisierungskonzepte; 2. Identifikation des Terminals/des Terminalnutzers im System des Auftragnehmers; 3. Automatische Abschaltung der User ID bei mehrmaliger fehlerhafter Eingabe des Passworts; 4. Logfiles (Überwachung von Einbruchs-Versuchen); 5. Festlegung des zugriffsberechtigten Personals; 6. Schützende Maßnahmen für die Datenspeicherung sowie für das Lesen, Sperren und die Löschung gespeicherter Daten; 7. Verschlüsselung von Sicherheitsdateien; 8. Trennung von Produktions- und Testumgebung für Bibliotheken und Dateien;

8 Seite 8 9. Sorge dafür tragen, dass die Einrichtungen zur Datenverarbeitung (Räume, Gebäude, Computerhardware und zugehöriges Equipment) abgeschlossen werden können; 10. Bestimmung der Personen in solchen Bereichen, die für die Entfernung von Datenträger autorisiert sind. 11. Kontrolle der Entfernung von Datenträgern; 12. Sicherung der Bereiche, in denen Datenträger untergebracht sind; 13. Herausgabe von Datenträgern ausschließlich an autorisierte Personen; 14. Kontrolle der Dateien, kontrollierte und dokumentierte Vernichtung von Datenträgern. Weitergabekontrolle Der Auftragnehmer ermöglicht die Überprüfung und Bestimmung der Stellen/Orte, an die die Daten der Betroffenen übermittelt werden. Die Überprüfung und Bestimmung erfolgt mittels nachfolgend aufgeführter technischer bzw. organisatorischer Einrichtungen beim Auftragnehmer.Dies geschieht durch: 1. Bestimmung befugter Personen; 2. Interne Anforderungen zur Verifizierung (Vieraugenprinzip); 3. Kontrolle der Dateien; 4. Dokumentation der Übermittlungsprogramme; 5. Autorisierungsrichtlinien; 6. Verschlüsselung der Daten für die Online-Übermittlung 7. Vollständigkeits- und Richtigkeitsprüfung des Datentransfers (End to End Check); 8. Verschlüsselung. Eingabekontrolle Der Auftragnehmer muss dafür Sorge tragen, dass nachträglich geprüft und festgestellt werden kann, ob und wann die vom Auftraggeber übermittelten personenbezogenen Daten von den Datenverarbeitungssystemen des Auftragnehmers empfangen worden sind. Dies geschieht durch: 1. Elektronische Protokollierung der Datenverarbeitung, insbesondere die Nutzung der Daten. Auftragskontrolle Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können. 1. Es findet eine eindeutige Vertragsgestaltung statt ( 11 BDSG) 2. Es wird eine geeignete Auswahl von Partnerunternehmen hinsichtlich der getroffenen technisch-organisatorischen Maßnahmen getroffen 3. Umsetzung klarer Regelungen von Verantwortlichkeiten Die Auftragserteilung erfolgt nach spezifischen Regeln 4. Die Vertragsdurchführung erfolgt weisungsgebunden 5. Die Vertragsdurchführung wird regelmäßig kontrolliert Verfügbarkeitskontrolle Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind. 1. Backup-Verfahren (u.a. RAID-Verfahren, Bandsicherung im feuerfesten Tresor)

9 Seite 9 2. Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)/ Überspannungseinrichtungen 3. Räumlich getrennte Aufbewahrung von Sicherungsdatenträgern 4. Virenschutz/ SPAM-Filter/ Firewall/ Intrusion Detection System/ Notfallplan 5. Brand-/Wasserschutzeinrichtungen (u.a.feuerlöschanlage, Brandschutztüren, Rauch/Brandmelder) Organisationskontrolle Der Auftragnehmer muss seine interne Organisation dergestalt führen, dass sie den Anforderungen dieses Vertrages genügt. Dies geschieht durch: 1. Interne Datenverarbeitungsrichtlinien und verfahren, Arbeitsanweisungen, Prozessbeschreibungen und Regelungen für Tests und Freigabe neuer Verfahren, sofern die vom Auftraggeber übermittelten Daten betroffen sind; 2. Nutzung von branchenüblichen Standardsystemen und Programmprüfung, sowie geeigneter Individualsoftware. 3. Formulierung eines Notfallplans. Weisungskontrolle Die vom Auftraggeber an den Auftragnehmer übermittelten Daten dürfen ausschließlich in Übereinstimmung mit den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden. Dies geschieht durch: 1. Für die Mitarbeiter des Auftragnehmers bindende Richtlinien und Arbeitsanweisungen, die sich aus dem jeweiligen Verfahren ergeben; 2. Auskunftserteilung gegenüber dem Auftraggeber zu speziellen Verfahren oder Daten des Auftraggebers auf Anfrage. Kontrolle der Trennung von Daten Der Auftragnehmer muss geeignete Maßnahmen treffen, die die separate Verarbeitung von Daten, die ihm für verschiedene Zwecke übermittelt wurden, gewährleisten. Dies geschieht durch: 1. Speicherung der Daten in getrennten Archiven; 2. Logische Trennung der verschiedenen Datentöpfe. Stand

Rechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013)

Rechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013) 1. Pflichten von BelWü (Auftragnehmer) 1.1. Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen dieses Vertrages und nach den Weisungen der Schule verarbeiten. Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer

Mehr

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Datenschutz-Vereinbarung

Datenschutz-Vereinbarung Datenschutz-Vereinbarung zwischen intersales AG Internet Commerce Weinsbergstr. 190 50825 Köln, Deutschland im Folgenden intersales genannt und [ergänzen] im Folgenden Kunde genannt - 1 - 1. Präambel Die

Mehr

Anlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

Anlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag Anlage zum Vertrag vom Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag O durch Wartung bzw. O Fernwartung *Zutreffendes bitte ankreuzen Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen

Mehr

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Bei der Nutzung von 365FarmNet erfolgt die Datenverarbeitung durch die365farmnet GmbH im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die die365farmnet GmbH

Mehr

Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers

Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers Anlage zum Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung? Wir helfen: www.activemind.de

Mehr

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 14.01.2003, zuletzt geändert am 14.08.2009 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (1) Zweck dieses Gesetzes

Mehr

Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung. Präambel

Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung. Präambel Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung Präambel Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anlage zur Beauftragung vom ##.##.2016 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., Mintropstr. 27, 40215

Mehr

Auftrag gemäß 11 BDSG

Auftrag gemäß 11 BDSG Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen der xxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx - nachstehend Auftraggeber genannt - und der Koch Data GmbH Schlagbaumstraße 200, 44289 Dortmund - nachstehend

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Anlage C zum Nutzervertrag E-POSTBUSINESS BOX. Muster. Zwischen. (im Folgenden Auftraggeber)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Anlage C zum Nutzervertrag E-POSTBUSINESS BOX. Muster. Zwischen. (im Folgenden Auftraggeber) Seite 1 von 5 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Anlage C zum Nutzervertrag E-POSTBUSINESS BOX Zwischen (im Folgenden Auftraggeber) und Charles-de-Gaulle-Str. 20 53113 Bonn (im Folgenden

Mehr

Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG

Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG Schuster & Walther Schwabacher Str. 3 D-90439 Nürnberg Folgende allgemeinen Regelungen gelten bezüglich der Verarbeitung von Daten zwischen den jeweiligen Auftraggebern

Mehr

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG für die Dienstleistung ScanService

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG für die Dienstleistung ScanService Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG für die Dienstleistung ScanService Präambel Der Kunde (nachfolgend Auftraggeber genannt) und die Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Akademische

Mehr

Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG

Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen......... - Auftraggeber - und yq-it GmbH Aschaffenburger Str. 94 D 63500 Seligenstadt - Auftragnehmer

Mehr

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit

Mehr

Stabsstelle Datenschutz. Anlage zu 5 der Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle...

Stabsstelle Datenschutz. Anlage zu 5 der Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Stabsstelle Datenschutz Anlage zu 5 der Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Anlage zu 5 Abs. 5 der Vereinbarung Technische und organisatorische ( 9 /

Mehr

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer FLYLINE Tele Sales & Services GmbH, Hermann-Köhl-Str. 3, 28199 Bremen mit

Mehr

... - nachstehend Auftraggeber genannt - ... - nachstehend Auftragnehmer genannt

... - nachstehend Auftraggeber genannt - ... - nachstehend Auftragnehmer genannt Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz zwischen... - nachstehend Auftraggeber genannt - EDV Sachverständigen- und Datenschutzbüro Michael J. Schüssler Wirtschaftsinformatiker,

Mehr

Auftrag gemäß 11BDSG Vereinbarung zwischen als Auftraggeber und der Firma Direct-Mail & Marketing GmbH als Auftragnehmer

Auftrag gemäß 11BDSG Vereinbarung zwischen als Auftraggeber und der Firma Direct-Mail & Marketing GmbH als Auftragnehmer Auftrag gemäß 11BDSG Vereinbarung zwischen als Auftraggeber und der Firma Direct-Mail & Marketing GmbH als Auftragnehmer 1. Gegenstand und Dauer des Auftrages Der Auftragnehmer übernimmt vom Auftraggeber

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen dem Teilnehmer am Abschlepp Manager - Auftraggeber - und Eucon GmbH Martin-Luther-King-Weg 2, 48155 Münster -Auftragnehmer-

Mehr

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220

Mehr

Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers gemäß 9 BDSG

Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers gemäß 9 BDSG Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers gemäß 9 BDSG Die Server von blau direkt werden in einem Nürnberger Rechenzentrum betrieben. Mit den beteiligten Dienstleistern wurden ordnungsgemäße

Mehr

Datenschutz und Systemsicherheit

Datenschutz und Systemsicherheit Datenschutz und Systemsicherheit Gesetze kennen! Regelungen anwenden! Dipl.-Informatiker Michael Westermann, Gesundheitsinformatik GmbH, Mannheim 21.04.2005 Gesetze (Auszug) Bundesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgesetz

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Scopevisio AG Abteilung Auftragsdatenverarbeitung Rheinwerkallee 3

Scopevisio AG Abteilung Auftragsdatenverarbeitung Rheinwerkallee 3 Scopevisio AG Abteilung Auftragsdatenverarbeitung Rheinwerkallee 3 53227 Bonn Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 1 von 11 Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 2 von 11 Inhalt

Mehr

Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion)

Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) I. Ziel des Datenschutzkonzeptes Das Datenschutzkonzept stellt eine zusammenfassende Dokumentation der datenschutzrechtlichen Aspekte

Mehr

Checkliste für die Prüfung von Auftragnehmern im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung

Checkliste für die Prüfung von Auftragnehmern im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung Checkliste für die Prüfung von Auftragnehmern im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung Erstprüfung und Folgeprüfung Seite 1 von 12 1 Gesetzliche Grundlagen zu technisch organisatorischen Maßnahmen 1.1 9

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

Vereinbarung zum Datenschutz und Datensicherheit im Auftragsverhältnis nach 11 BDSG

Vereinbarung zum Datenschutz und Datensicherheit im Auftragsverhältnis nach 11 BDSG Vereinbarung zum Datenschutz und Datensicherheit im Auftragsverhältnis nach 11 BDSG zwischen dem Auftraggeber (AG) und WVD Dialog Marketing GmbH onlinepost24 Heinrich-Lorenz-Straße 2-4 09120 Chemnitz -

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung

Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Verein - nachstehend Verein genannt - und der Netxp GmbH Mühlstraße 4 84332 Hebertsfelden - nachstehend Vertragspartner genannt - wird vereinbart:

Mehr

Stabsstelle Datenschutz. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch Wartung bzw. Fernwartung...

Stabsstelle Datenschutz. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch Wartung bzw. Fernwartung... Stabsstelle Datenschutz Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch Wartung bzw. Fernwartung... Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch

Mehr

Neues vom DFN-MailSupport. Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin

Neues vom DFN-MailSupport. Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin Neues vom DFN-MailSupport Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin Nutzer September 2015 September Einrichtungen 48 Domains 4049 Empfänger 507.972 Verteilung pre-post-queue-filtering

Mehr

Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen

Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen Folgende technische und organisatorische Maßnahmen wurden nach 9 BDSG für folgende verantwortliche Stelle getroffen: Musterstein GmbH Musterweg 2 4

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Zwischen nachstehend Leistungsnehmer genannt und Demal GmbH Sankt-Salvator-Weg 7 91207 Lauf a. d. Pegnitz nachstehend Leistungsgeberin genannt werden aufgrund 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) folgende

Mehr

Checkliste Technisch-organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG:

Checkliste Technisch-organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG: Checkliste Technisch-organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG: Geprüftes Unternehmen: Firmenname: oberste Leitung; EDV-Abteilung: Datenschutzbeauftragter: Firmensitz: Niederlassungen: Prüfdaten: Prüfung

Mehr

Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen der dna Gesellschaft für IT Services, Hamburg - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der... - nachstehend Auftragnehmer genannt - Präambel

Mehr

Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren. St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010

Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren. St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010 Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010 06. Oktober 2010 Datenschutz für Administratoren 1 Erwartungen an Administratoren Mitwirkung bei der Gestaltung

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer öffentlichen Stelle...

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer öffentlichen Stelle... Stabsstelle Datenschutz Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer öffentlichen Stelle... Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag (personenbezogene Daten / Sozialdaten) Zwischen..,

Mehr

!"#$ %!" #$ % " & ' % % "$ ( " ) ( *+!, "$ ( $ *+!-. % / ). ( ", )$ )$,.. 0 )$ 1! 2$. 3 0 $ )$ 3 4 5$ 3 *+!6 78 3 +,#-. 0 4 "$$ $ 4 9$ 4 5 )/ )

!#$ %! #$ %  & ' % % $ (  ) ( *+!, $ ( $ *+!-. % / ). ( , )$ )$,.. 0 )$ 1! 2$. 3 0 $ )$ 3 4 5$ 3 *+!6 78 3 +,#-. 0 4 $$ $ 4 9$ 4 5 )/ ) !"#$ %!" #$ % " & ' % &$$'() * % "$ ( " ) ( *+!, "$ ( $ *+!-. % / ). ( ", )$ )$,.. 0 )$ 1! 2$. 3 0 $ )$ 3 4 5$ 3 *+!6 78 3 +,#-. 0 4 "$$ $ 4 9$ 4 % / $-,, / )$ "$ 0 #$ $,, "$" ) 5 )/ )! "#, + $ ,: $, ;)!

Mehr

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Öffentliche und nicht-öffentliche

Mehr

Anlage zum Vertrag vom. Auftragsdatenverarbeitung

Anlage zum Vertrag vom. Auftragsdatenverarbeitung Anlage zum Vertrag vom Auftragsdatenverarbeitung Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Dienstvertrag/Werkvertrag (Hauptvertrag)

Mehr

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO

Mehr

Vertrag Auftragsdatenverarbeitung

Vertrag Auftragsdatenverarbeitung Bonalinostr. 1-96110 Scheßlitz - Telefon: +49 (0)9542 / 464 99 99 email: info@webhosting-franken.de Web: http:// Vertrag Auftragsdatenverarbeitung Auftraggeber und Webhosting Franken Inhaber Holger Häring

Mehr

Technische und organisatorische Maßnahmen der

Technische und organisatorische Maßnahmen der Seite 1 von 8 der Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2. Gesetzliche Grundlage 3. zur Umsetzung 3.1 Zutrittskontrolle 3.2 Zugangskontrolle 3.3 Zugriffskontrolle 3.4 Weitergabekontrolle 3.5 Eingabekontrolle

Mehr

Vertrag Individualberatung

Vertrag Individualberatung Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

Muster eines Beratungsvertrages. (Dienstvertrag)

Muster eines Beratungsvertrages. (Dienstvertrag) Muster eines Beratungsvertrages (Dienstvertrag) Stand: 1. Januar 2004 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten,

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des

Mehr

Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen

Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen Folgende technische und organisatorische Maßnahmen wurden nach 9 BDSG für folgende verantwortliche Stelle getroffen: Musterstein GmbH Musterweg 2-4

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Rechtlicher Rahmen für Lernplattformen

Rechtlicher Rahmen für Lernplattformen Rechtlicher Rahmen für Lernplattformen Johannes Thilo-Körner Plattlinger Str. 58a, 94486 Osterhofen, Mobil.: 0151 / 61 61 46 62; Tel.: 09932 / 636 13 66-0, Fax.: 09932 / 636 13 66-9 E-Mail: Johannes@Thilo-Koerner-Consulting.de,Web:

Mehr

Vorgehensweise Auftragsdatenverarbeitungsvertrag

Vorgehensweise Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Vorgehensweise Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Beiliegend finden Sie unseren Auftragsdatenverarbeitungsvertrag. Diesen benötigen Sie, sobald Sie personenbezogene Daten an einen Dienstleister weitergeben.

Mehr

Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet

Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden Telefon 0611 / 14 08-137 E-Mail: r.wehrmann@datenschutz.hessen.de

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Händlerbedingungen für das System GeldKarte

Händlerbedingungen für das System GeldKarte Händlerbedingungen für das System GeldKarte 1. Das Unternehmen nimmt am System GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teil. Akzeptanzzeichen dieses Systems sind das GeldKarte-

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen. Sonnemann/Strelecki GbR

Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen. Sonnemann/Strelecki GbR Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen Datenschutzbeauftragter als Berufsbezeichnung Der Begriff Datenschutzbeauftragter stellt eine Berufsbezeichnung dar. Anlässlich der beantragten registergerichtlichen

Mehr

vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Heidi Kemme und dem Geschäftsführer Herrn Egon Schwanzl

vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Heidi Kemme und dem Geschäftsführer Herrn Egon Schwanzl Zusatzvertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen DAP GmbH Gärtnerweg 4-8 60322 Frankfurt am Main - nachfolgend DAP genannt - vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Heidi Kemme und dem Geschäftsführer

Mehr

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur

Mehr

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Versicherungsnehmer HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon:

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

BYOD Bring Your Own Device

BYOD Bring Your Own Device BYOD Bring Your Own Device Was ist das Problem? So könnt ihr es regeln. Bruno Schierbaum Berater bei der BTQ Niedersachsen GmbH BTQ Niedersachsen GmbH Donnerschweer Straße 84; 26123 Oldenburg Fon 0441/8

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:

Mehr

EBDC Data Archiving Agreement

EBDC Data Archiving Agreement EBDC Data Archiving Agreement LMU-ifo Economics & Business Data Center 10.03.2015 Inhalt Partner... 3 1 Leistungsbeschreibung... 4 2 Datenarchivierung... 4 3 Datennutzung... 5 4 Ergebniszusendung... 5

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung für jcloud und Remote-Zugriff im Rahmen des Softwaresupports

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung für jcloud und Remote-Zugriff im Rahmen des Softwaresupports Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung für jcloud und Remote-Zugriff im Rahmen des Softwaresupports 1. Anwendungsbereich Im Rahmen des Supports für das JURION Portal, die jdesk-software einschließlich

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

RECHENZENTRUM FÜR LOHN UND GEHALT

RECHENZENTRUM FÜR LOHN UND GEHALT DRESDEN HAMELN KOBLENZ STUTTGART VEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG (ADV) NACH 11 BDSG Auftragspartnerdaten Auftraggeber: Straße / Nr. PLZ / Ort: HR-Nr.: / / Amtsgericht: Auftragnehmer: _GELO GmbH,

Mehr

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht

Mehr

Beratungsvertrag Was ist zu klären?

Beratungsvertrag Was ist zu klären? Beratungsvertrag Was ist zu klären? Wer sich für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen entscheidet, sollte im Vorfeld konkret klären, was er von einem Berater erwartet, und eine sorgfältige Auswahl

Mehr

Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung

Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung 1 Abgrenzung Die vorliegenden Excel-Tabellen dienen nur als Beispiel, wie anhand von Checklisten die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe einer

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen der CSL-Beratung UG haftungsbeschränkt und - nachstehend Auftragnehmer genannt - dem Benutzer des Beratungsassistenten

Mehr

Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung

Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Neue VwV Datenschutz I. Allgemeines Zulässigkeit der Datenverarbeitung Datenerhebung... Datenlöschung und

Mehr

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,

Mehr

Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten

Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten Jan Goebel, DIW Berlin / SOEP Idealvorstellung Idealvorstellung Idealvorstellung Skripte (GitHub, Bitbucket, Codeplane,...) Daten (Dropbox,

Mehr

Prüfliste zu 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Prüfliste zu 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon: 07 11 / 97 63 90 Telefax: 07 11 / 97 63 98 info@rationelle-arztpraxis.de www.rationelle-arztpraxis.de Prüfliste zu 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Stand: 10.02.2014

Mehr

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Zwischen vertreten durch nachstehend Auftraggeber genannt und Mobile-Office Communications GmbH Körnerstrasse 1 22301 Hamburg vertreten durch den Geschäftsführerin

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Richtlinie zur Festlegung von Verantwortlichkeiten im Datenschutz

Richtlinie zur Festlegung von Verantwortlichkeiten im Datenschutz Richtlinie zur Festlegung von Verantwortlichkeiten im Datenschutz Freigabedatum: Freigebender: Version: Referenz: Klassifikation: [Freigabedatum] Leitung 1.0 DSMS 01-02-R-01 Inhaltsverzeichnis 1 Ziel...

Mehr

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Datenschutz-Unterweisung

Datenschutz-Unterweisung Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie

Mehr