Arbeitsschutz in Baustellen

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1 Arbeitsschutz in Baustellen Autor, Veranstaltung Dipl.-Ing. Horst Leisering Kolloquium Wege aus dem Stau Am Beispiel von: Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von gegenseitigen Gefährdungen im Grenzbereich zwischen Arbeits- und Verkehrsbereich Kolloquium Wege aus dem Stau Seite 2 1

2 Unfallbeispiel / xy-burg / BAB A xy: Feldweiser Ausbau der Betonfahrbahn Einbringen des neuen Unterbaus Einbau eines neuen Betonfahrbahn mittels Fertiger Manuelle Nacharbeitung der Längsfugen Wohnmobil erfasst den Fugennachbearbeiter schwer verletzt Ursache: Nicht ausreichender bzw. fehlender Arbeitsraum und Sicherheitsabstand Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 3 Unfallbeispiel / xy-stadt / BAB A yz: Abfräsen der Asphaltfahrbahn Abbrechen der letzte 10 cm manuell Manuelles entfernen von Fräsgut mit Schaufel / Besen Lkw erfasst Schaufelmann Tod Ursache: Nicht ausreichender bzw. fehlender Arbeitsraum und Sicherheitsabstand Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 4 2

3 Aktuelle Gefährdungssituationen -1 Betonfertiger auf BAB Kolloquium Wege aus dem Stau Seite 5 Aktuelle Gefährdungssituationen -2 Gussasphaltfertiger BAB Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 6 3

4 Aktuelle Gefährdungssituationen - 3 Asphaltierungsarbeiten innerorts Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 7 Aktuelle Gefährdungssituationen - 4 Fahrstreifen zu eng Von zwei Behelfsfahrstreifen wir überwiegend nur eine vom Verkehr angenommen. Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 8 4

5 Im Rahmen der Überarbeitung der RSA aufgetauchte Fragen zur Rechtslage und Zuständigkeit - 1 Wo ist der hier beschriebene Sachverhalt geregelt? Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 9 Bisherige Betrachtungsweise der BG BAU: RSA 95 A, Abschnitt 10.0 Allgemeines (3) Zwischen dem Arbeitsbereich der Arbeitsstelle (z.b. Grabungskante, Baugeräte) und dem Verkehrsbereich sind möglichst folgende Mindestabstände(Richtwerte) einzuhalten, soweit nicht vom Baulastträger andere Maße vorgeschrieben werden: a) 0,3 m auf innerörtlichen Straßen, b) 0,5 m auf Straßen außerorts, c) 0,15 m auf Geh- und Radwegen. Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 10 5

6 Im Rahmen der Überarbeitung der RSA aufgetauchte Fragen zur Rechtslage und Zuständigkeit - 2 Wer muss sich um Sicherheit der Beschäftigten kümmern? Welche Behörden, Institutionen sind zuständig? Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 11 BMVBS StVO RSA Verkehrsfluss, Sicherheit der Verkehrsteilnehmer Straßenverkehrsbehörde, Polizei, Straßenbaubehörde, Verekehrsteilnehmer, A Baustellenverordnung B BMAS / DGUV RAB Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung.. DGUV- / BG- Vorschriften und Regeln Sicherheit der Beschäftigten Bauherr Arbeitgeber Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 12 6

7 Verkehrsfluss, Sicherheit der Verkehrsteilnehmer Straßenverkehrsbehörde Polizei Straßenbaubehörde.. Rechtsgrundlage: StVO und RSA Kolloquium Wege aus dem Stau Seite 13 Sicherheit der Beschäftigten Pflichten des Bauherrn - 1 Rechtsgrundlage: Baustellenverordnung (BaustellVO) 2 Planung und Ausführung des Bauvorhabens: (1) Bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens,. sind die allgemeinen Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu berücksichtigen. Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 14 7

8 Sicherheit der Beschäftigten Pflichten des Bauherrn - 2 Rechtsgrundlage: Baustellenverordnung (BaustellVO) i.v.m. Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) RAB 33: Allgemeine Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung zu 4, Nr. 1: Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung gering gehalten wird Räumliche und technische Vorgaben zur Gestaltung der Bauaufgabe in den Leistungsverzeichnissen......Ausschreibungstexte für Sicherheitseinrichtungen... Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 15 Sicherheit der Beschäftigten Pflichten des Bauherrn - 3 RAB 33: zu 4, Nr. 3: Bei den Maßnahmen sind der Stand der Technik,,,,,, zu berücksichtigen Hinwirken auf die Berücksichtigung dieser Aspekte bei der Auswahl von Baumaterialien, Arbeitsverfahren, Baumaschinen, Geräten und Einrichtungen. Der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene wird insbesondere beschrieben in: staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, z. B. Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten, Richtlinien und Regeln,.. Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 16 8

9 Sicherheit der Beschäftigten Pflichten des Bauherrn - 4 Rechtsgrundlage: Baustellenverordnung (BaustellVO) BaustellVO, 3 Koordinierung (1)... (2) Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator die in 2 Abs. 1 vorgesehenen Maßnahmen zu koordinieren, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen und eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen. Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 17 Sicherheit der Beschäftigten Pflichten des Bauherrn - 3 RAB 31: Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan SiGePlan Die inhaltlichen Mindestanforderungen an einen SiGe- Plan sind im Abschnitt 3.2 der RAB 31 wie folgt beschrieben: Grundelemente eines SiGePlans sind: - Arbeitsabläufe - Gefährdungen - Räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe - Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen Arbeitsschutzbestimmungen Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 18 9

10 SiGe-Plan: Gefährdungen und Maßnahmen bei der Verkehrssicherung: Gefährdung von Baustellenpersonal durch abkommende Fahrzeuge (Die Gefährdung des fließenden Verkehrs durch Baustellentätigkeit im Grenzbereich zwischen fließendem Verkehr und Arbeitsstelle ist nicht Gegenstand der BaustellVO, sondern fällt unter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht i.v.m StVO, RSA.) Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen: Sicherung der Fahrzeuge gegen Abkommen von der Fahrbahn durch Aufbau von transportablen Schutzeinrichtungen Bei Verwendung von Leitbaken: Planung und Ausführung eines ausreichend großen Sicherheitsabstandes zum Schutz der Beschäftigten zwischen Verkehrsbereich und Arbeitsbereich. Hierbei ist für die Beschäftigten ein ausreichend großer Arbeitsraum vorzusehen. Kolloquium Wege aus dem Stau Seite 19 Vom Bauherrn auf der Grundlage der Baustellenverordnung bei der Längsabsperrung mit Baken in der Planung zu berücksichtigender Sicherheitsabstand (A) und Arbeitsraum (B) A B Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 20 10

11 BMAS / DGUV / BGBAU Baustellenverordnung RAB Staatliches und berufsgenossenschaftliches Vorschriften und Regelwerk Sicherheit der Beschäftigten A B Bauherr Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 21 Welche Maße für den Sicherheitsabstand und den Arbeitsraum sind im staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk vorgesehen? Zurzeit keine konkreten Maße. Müssen auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes und der BG-Vorschrift A1 arbeitsplatz- und verfahrensbezogen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 22 11

12 Beispiel Arbeitsraum: Ermittlung des erforderlichen Arbeitsraumes im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung: (Arbeitsplatzbezogen und Verfahrensbezogen) Kolloquium Wege aus dem Stau Seite 23 Beispiel Sicherheitsabstand Die Größe des Sicherheitsabstands ist abhängig von der Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Verkehrs, von der Kurvigkeit der Straßenführung, von der Frage, ob die neben der Baustelle vorbeifahrenden Fahrzeuge die Möglichkeit haben, erforderlichenfalls zur anderen Seite, also weg von der Baustelle auszuweichen (Bordsteine oder Gegenverkehr verhindern diese Möglichkeit). von den Fahrstreifenbreiten Weitere Faktoren sind z.b. Fahrzeugart und Verkehrsdichte. Geschwindigkeitsabhängiger Sicherheitsabstand, z.b.: a) 0,30 m bei einer zul. Höchstgeschwindigkeit von 30km/h, b) 0,50 m bei einer zul. Höchstgeschwindigkeit von 50km/h, c) 0,15 m auf Geh- und Radwegen. Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 24 12

13 Beispiel Vom Bauherrn in der Planung zu berücksichtigender Sicherheitsabstand und Arbeitsraum (annahme innerorts, 30km/h): 30 cm 1,10 m Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 25 Warum gibt es im staatlichen und bg-lichen Regelwerk keine konkreten Maße? Die RSA erwecken den Eindruck durch Titel und Inhalt, auch für den Schutz von Beschäftigten vor den Gefahren des Straßenverkehrs zu gelten Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) Teil A (2) Arbeitsstellen Sicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer (Verkehrsbereich) und der Arbeitskräfte sowie der Geräte und Maschinen in der Arbeitsstelle (Arbeitsbereich). Teil A (1) Planung der Arbeitsstellen Insbesondere sollen zur Verbesserung der Akzeptanz von Beschränkungen oder Verboten, die nur während der Arbeitszeit (z. B. zum Schutz der im Arbeitsbereich Tätigen) erforderlich sind, entsprechende Maßnahmen in der arbeitsfreien Zeit aufgehoben werden. Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 26 13

14 BG BAU verweist deshalb bisher in der UVV Bauarbeiten (BGV C 22) auf StVO und RSA 15 Verkehrsgefahren (1) Ist für die Beschäftigten bei Bauarbeiten mit Gefahren aus dem Verkehr von Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen zu rechnen, sind im Einvernehmen mit deren Eigentümern, Betreibern und den zuständigen Behörden Sicherungsmaßnahmen festzulegen. Zu 15 Abs. 2: Zur Absicherung gegen Gefahren aus dem öffentlichen Straßenverkehr, siehe auch Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA. Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 27 Zentrales Anliegen der BG BAU - 1 Die RSA sind ein gut eingeführtes und bekanntes Regelwerk und sollten daher den Schutz der Beschäftigten vor den Gefahren des Straßenverkehrs beinhalten den aktuellen Grundregeln des Arbeitsschutzes entsprechen Gefährdungen ermitteln Schutzmaßnahmen festlegen hierbei Stand der Technik berücksichtigen Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 28 14

15 Zentrales Anliegen der BG BAU - 2 Hierfür müssten sicherheitsrelevante Punkte präziser beschrieben und ggf. korrigiert werden z. B. Klarstellung und Präzisierung von Sicherheitsabstand und Arbeitsbereich durch Text und Prinzipskizze Verbesserung der Definition für den Einsatz transportabler Schutzeinrichtungen Korrektur der Mindestbreiten von Fahrstreifen Hierfür müsste deutlicher herausgestellt werden, das durch besseres Management der Baustelle der Verkehr weniger gefährdet und beeinträchtigt wird und sicherer gearbeitet wird. z. B. bereits in der Planung für mehrer Arbeitstakte bzw. Baustellenverfahren unterschiedliche Verkehrszeichenpläne erstellen Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 29 Vorteile Durch den Bekanntheitsgrad der RSA ist sichergestellt, dass der Schutz der Beschäftigten vor den Gefahren des Straßenverkehrs in der Planung besser berücksichtigt wird. Planer benötigen dann hierfür keine zusätzlichen Regelwerke Dadurch, dass der Schutz der Beschäftigten vor den Gefahren des Straßenverkehrs in der Planung besser berücksichtigt ist, werden spätere Behinderungen des Baustellenablaufs des Verkehrsflusses vermieden. Zur Stauvermeidung können rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen eingeplant, ausgeschrieben und ausgeführt werden. Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 30 15

16 Beispiele für Maßnahmen Bautätigkeit übers Jahr gleichmäßig verteilen. (Dadurch Vermeidung von Baustellenanhäufungen) Mehrere Verkehrszeichenpläne für unterschiedliche Bautakte / Arbeitszustände Kritische Arbeiten in verkehrsschwacher Zeit Lkw Verkehr rausfiltern (Sonderregelungen für ÖPNV möglich) BAB im Bereich Mittelleitplanke: Grünstreifen befestigen Behelfsmäßige Fahrbahnverbreiterung vorsehen Vollsperrung? Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 31 Vielen Dank! Bei Fragen: Horst Leisering horst.leisering@bgbau.de Kolloquium Wege aus dem Stau horst.leisering@bgbau.de Seite 32 16

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