EDI-Potium SwissDRG und EDI
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- Hansl Pohl
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 EDI-Potium Referentin: H+ Die Spitäler der Schweiz Caroline Piana Master in Health Administration Leiterin Tarife; ehealth Mitglied Geschäftsleitung
2 H+ Die Spitäler der Schweiz: Kennzahlen Verein, 1930 gegründet Sitz der Geschäftsstelle mit 29 Mitarbeitenden in Bern Repräsentation Gesundheitsinstitutionen mit rund Angestellten Mitglieder: 370 Aktivmitglieder 218 Partnermitglieder 2
3 H+ der Verband 370 Aktivmitglieder alle KVG abrechnenden Häuser alle Landesteile von 5 (Ospidal Val Müstair) bis (HUG) Betten Akutsomatik, Psychiatrie, Rehabilitation und Langzeitpflege öffentliche und private Trägerschaften 218 Partnermitglieder verschiedenste Akteure im Gesundheitswesen 3
4 Was Sie erwartet: Was Spitäler beherrschen Woran Spitäler arbeiten Wo die Herausforderungen liegen
5 Was Spitäler beherrschen
6 Forum Datenaustausch XML Standard 4.3
7 7
8 Beispiel: Rechnung & MCD entkoppelt
9 Release-Planung Forum Forum Forum Forum Forum Forum Abschluss XML 4.3 Rechformular (stationär) PDF-Formular XML 4.3 Erg. Pilotierung XML 4.3 Abstimmung ekarus XML 4.3 Ergänzende Finalisierung XML 4.3 Entscheid Forum XML 4.3 Finalisierung XML 4.3 Ergänzende Entscheid Forum XML 4.3 Ergänzende Arbeiten ekarus SwissDRG Zeitkritisch ist XML General 4.3
10 Fazit: Elektronische SwissDRG Fallpauschalen Rechnungen sollten fristgerecht umgesetzt werden können.
11 Woran die Spitäler arbeiten: Elektr. med. Datenset Elektr. Rechnungsanteil Kantone
12
13 Datenweitergabe; Rechtssituation Bürger = Rolle Patient + Versicherter Grundprinzip: Die Daten gehören der Person! BV Art. 10. Abs. 2 BV Art. 13 Abtretung Hoheit durch: - Freiwilligkeit - Gesetzliche Basis - Hoheitliche Verfügung 13
14 Woran Spitäler arbeiten Erfüllen Anforderungen aus: Berufsgeheimnis Zusätzlich: kantonale Patientenschutzbestimmungen 14
15 Woran Spitäler arbeiten Vertragliche Regelung möglich? Entscheid: JA C-6570/2007; Absatz 3.2; Seite 10 15
16 Woran Spitäler arbeiten Sicherstellen informelle Selbstbestimmung Der Versicherte muss z.b. im Rahmen der von ihm auszufüllenden Eintrittsdokumentation ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass er gem. Art. 42 Abs. 5 KVG die Weitergabe der med. Angaben an den Vertrauensarzt verlangen kann 16
17 Woran Spitäler arbeiten Inhalt vertragliche Regelung genügend? Entscheid: Nein C-6570/2007; Absatz 8, Seite 24 17
18 Woran Spitäler arbeiten Vertragliche Regelungspunkte die fehlten - Modalitäten hinsichtlich Weitergabe bestimmter Daten an den Vertrauensarzt - Aufbewahrung medizinischer Daten (Art. 39 Abs. 1 KVV) - Verhältnismässigkeit in Art und Detaillierungsgrad Diagnosen sowie Zweck-Bindung - Codierung ist vorzuziehen; - Art und Detaillierungsgrad Diagnosen muss durch Tarifpartner umfassend geregelt sein - für Eingriffscodes in der Form ICD-9 (chop2); flankierende Massnahmen müssen vorhanden sein - Zulässigkeit nur, wenn das Prinzip des geringstmöglichen Eingriffs erfüllt ist 18
19 Verbindungsstelle Kanton
20
21 Beispiel Graubünden
22 22
23 Beispiel Waadt
24 Problem ausserkantonale freiwillige Patienten Kostenteiler? Referenz-Base-Rate?
25 Erkenntnis: Kantonale Hoheit Bündelung sinnvoll = GDK
26 Wo die Herausforderungen liegen
27
28
29
30
31 Ziel: Möglichst genaue Abbildung der Fallkosten auf der Basis der Effektiv-Kosten der Schweizer-Spitäler.
32 Was es nicht zu vergessen gilt: Welcher Nutzen hat der Patient; Bürger; Versicherte; Sprich Sie?
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35 Erkenntnisse HUG: Computergestütztes zentrales Patientendossier.
36 Fragen? Was Spitäler beherrschen Woran Spitäler arbeiten Wo die Herausforderungen liegen
37 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung
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