Domänen-Richtlinie der WU

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1 Domänen-Richtlinie der WU Seitens der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) werden als Domäneninhaber Pflichten gegenüber Providern und Dritten übernommen. Dieses Dokument adressiert die Verwaltung von allen durch die WU registrierten Domänen und dazugehörigen Sub-Domänen. Version: Klassifikation: Öffentlich Inhalt 1 Zweck und Inhalt Zulässiger und unzulässiger Domänenbetrieb Zulässiger Betrieb Unzulässiger Betrieb Antragstellung Entscheidung Nutzungsbedingungen Folgen der Nichteinhaltung Ausnahmen von dieser Richtlinie... 5 DOMÄNEN-RICHTLINIE DER WU DOCX

2 1 Zweck und Inhalt Seitens der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) werden als Domäneninhaber Pflichten gegenüber ACOnet 1 und Dritten übernommen. Dabei trägt die WU die volle Verantwortung, übernimmt beträchtliche Haftungsrisiken und muss Name und Ruf der WU in der Öffentlichkeit entsprechend wahren. Inhaber der Domäne 2 wu.ac.at 3 ist die WU. Im Rahmen der Verwendung dieser Domäne betreibt die WU für eine Reihe von Organisationen bzw. Organisationseinheiten sowohl Sub-Domänen 4 von wu.ac.at, als auch anders lautende, d.h. nicht mit wu.ac.at endende Domänen, zugehörigen DNS- Zonen, sowie die den IP-Nummern zugeordneten Reverse-Zonen. Zu diesem Zweck wird von den IT-Services der WU die zentrale IT-Infrastruktur (Netzwerk, IT-Systeme, Anwendungen etc.) bereitgestellt. Den Rahmen setzen unter anderem die Grundsätze für die Teilnahme an ACOnet 5, Punkt (7) und Punkt (8): (7) ACOnet ist kein kommerzieller Internetprovider. Die Services von ACOnet werden nur für die teilnehmenden Institutionen zur Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben erbracht, eine Inanspruchnahme für gewerbliche Zwecke sowie eine Weitergabe an fremde Einrichtungen ist grundsätzlich nicht zulässig, Ausnahmeregelungen bedürfen der Zustimmung des ACOnet- Betreibers. (8) Der ACOnet-Betreiber erteilt Universitäten gemäß 6 UG 2002 bereits vorab seine Zustimmung zu einer Ausnahmeregelung nach Abs. 7 unter folgenden Voraussetzungen: a) die Weitergabe der ACOnet-Services erfolgt an eine Einrichtung, die ein enges Naheverhältnis zur Universität hat (z.b. Ges.m.b.H. im Eigentum der Universität) und an deren Unterstützung die Universität ihr ausdrückliches Interesse bekundet; b) die Universität zeigt dem ACOnet-Betreiber spätestens einen Monat im Voraus die beabsichtige Weitergabe ihrer ACOnet-Services an die fremde Einrichtung schriftlich an; c) die Universität stellt für die Weitergabe der ACOnet-Services an die fremde Einrichtung keine Kosten in Rechnung und übernimmt die volle Verantwortung für die Nutzung der ACOnet-Services durch die fremde Einrichtung. Der ACOnet-Betreiber hat jedoch das Recht, seine Zustimmung zur Ausnahmeregelung entweder vor der Inbetriebnahme oder mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist nach Inbetriebnahme zurückzuziehen ACOnet: Austrian Academic Computer Network. Eine Domain (Domäne) ist ein zusammenhängender Teilbereich des hierarchischen Domain Name System (DNS). Dieses Dokument bezieht sich vollinhaltlich auch auf die Domäne wu-wien.ac.at, solange diese in Betrieb ist. Als Subdomain (Subdomäne) bezeichnet man eine Domain, die in der Hierarchie unterhalb einer anderen liegt. Grundsätze für die Teilnahme an ACOnet, Stand DOMÄNEN-RICHTLINIE DER WU DOCX SEITE 2 VON 5

3 2 Zulässiger und unzulässiger Domänenbetrieb 2.1 Zulässiger Betrieb Grundsätzlich zulässig ist der Betrieb einer Sub-Domäne der Domäne wu.ac.at oder einer anders lautenden Domäne (nicht mit wu.ac.at endend) innerhalb der IT-Infrastruktur der WU 6 wenn der Inhaber der Sub-Domäne oder der anders lautenden Domäne die WU ist oder eine WU-nahe Organisation im Sinne der Grundsätze für die Teilnahme an ACOnet ist, und die WU ihr ausdrückliches Interesse an deren Unterstützung bekundet hat. 2.2 Unzulässiger Betrieb Unzulässig ist der Betrieb einer Sub-Domäne der Domäne wu.ac.at außerhalb der IT-Infrastruktur der WU oder einer Sub-Domäne der Domäne wu.ac.at oder einer anders lautenden Domäne (nicht mit wu.ac.at endend) innerhalb der IT-Infrastruktur der WU zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken im Sinne der Grundsätze für die Teilnahme an ACOnet. 3 Antragstellung Durch Einbringung des Antrags auf Einrichtung einer Domain erklärt der/die Antragsteller/in, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten und Wettbewerbsrechten (Namensrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.) zu verletzen. Die WU behält es sich vor, sich beim Antragssteller/bei der Antragstellerin allenfalls schad- und klaglos zu halten, wenn die WU durch in ihren Rechten verletzte Dritte in Anspruch genommen wird und die Rechtsverletzung auf die vom Antragsteller/von der Antragstellerin beantragte Domain-Delegation zurückzuführen ist. Im Falle einer anders lautenden Domäne (nicht mit wu.ac.at endend) muss als Ansprechperson (in der Regel Technical Contact genannt) gegenüber der Registrierungsstelle zumindest eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter der Abteilung Netzwerk und Telekommunikation eingetragen sein. DNS-Einträge in der Zone wu.ac.at, die auf Hosts zeigen, die nicht von außerhalb des WU IP- Adressbereichs erreicht werden können, werden auf Wunsch eingetragen. Anträge sind über zu stellen. 4 Entscheidung In eindeutigen Fällen entscheidet die Leitung Netzwerk und Telekommunikation. In allen anderen Fällen entscheidet die Leitung Netzwerk und Telekommunikation in Abstimmung mit der Rechtsabteilung bzw. der Abteilung Marketing und Kommunikation. 6 Gemeint sind damit die der WU zugeordneten IP-Netzadressbereiche. DOMÄNEN-RICHTLINIE DER WU DOCX SEITE 3 VON 5

4 5 Nutzungsbedingungen Berechtigte Nutzer der IT-Infrastruktur der WU sind verpflichtet, folgende Regelungen zu beachten: (1) Einhaltung aller mit der Nutzung in Zusammenhang stehenden Richtlinien und Regelungen. 7 (2) Einhaltung der Regelungen betreffend unzulässige Nutzung von ACOnet an der WU ( teilnehmende Institution ) entsprechend der ACOnet Acceptable Use Policy 8 : 3 Unzulässige Nutzung von ACOnet Die Services von ACOnet werden für die teilnehmenden Institutionen zur Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben erbracht, eine Inanspruchnahme für gewerbliche Zwecke sowie eine Weitergabe an fremde Einrichtungen ist grundsätzlich nicht zulässig, allfällige Ausnahmen bedürfen einer Regelung gemäß 1 Abs. 7 und 8 der Grundsätze für die Teilnahme an ACOnet. Unzulässig ist ferner die bewußte Inanspruchnahme von ACOnet-Diensten zur Übertragung, Verbreitung oder Speicherung von Daten, welche gegen bestehende Gesetze verstößt oder die öffentliche Ordnung oder die Sittlichkeit gefährdet, Schutzrechte anderer (z.b. Datenschutz, Urheberrecht) verletzt, andere Netzteilnehmer behindert, belästigt oder verängstigt (z.b. Spam), schädliche Komponenten (z.b. Viren, Trojanische Pferde) enthält, zur Erlangung eines unautorisierten Zugriffs dient (z.b. Portscan, Passwort-Scan, Ausnützung von Systemschwächen), eine Beeinträchtigung des Netzbetriebs beabsichtigt (z.b. bewußtes Herbeiführen eines Systemabsturzes, DoS Attacken). (3) Verstöße gegen die ACOnet-Richtlinien werden von der WU ( teilnehmende Institution ), insbesondere von IT-Services der WU, entsprechend der ACOnet Acceptable Use Policy 9 unverzüglich abgestellt: 4 Maßnahmen bei Verstößen Die an ACOnet teilnehmenden Einrichtungen sind angehalten, bei Verstößen gegen die ACOnet- AUP den Mißbrauch unverzüglich abzustellen sowie im erforderlichen Ausmaß den ACOnet- Betreiber zu informieren. Sollte es zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines geordneten Betriebs der ACOnet-Services erforderlich sein, einzelne Personen oder Einrichtungen von der Nutzung der angebotenen Dienste oder von Teilen derselben auszuschließen, so ist der ACOnet-Betreiber berechtigt, entsprechende Maßnahmen zu setzen und gleichzeitig darüber den zuständigen lokalen Sicherheitsbeauftragten zu informieren. In besonders schwerwiegenden Fällen, bei denen die unzulässige Nutzung eine Verletzung von geltendem Recht darstellt, können zivil- oder strafrechtliche Schritte eingeleitet werden Siehe ACOnet Acceptable Use Policy, Stand ACOnet Acceptable Use Policy, Stand DOMÄNEN-RICHTLINIE DER WU DOCX SEITE 4 VON 5

5 6 Folgen der Nichteinhaltung Die Einhaltung von Regelungen und Sicherheitsmaßnahmen wird regelmäßig, aber auch anlassbezogen überprüft. Ihre Missachtung kann neben entsprechenden disziplinären und dienstrechtlichen auch zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. 7 Ausnahmen von dieser Richtlinie Es ist generell zunächst eine Vorgehensweise zu wählen, die den geltenden Richtlinien entspricht. Erst wenn dies technisch oder organisatorisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten ist, kann über eine Ausnahmeregelung entschieden werden. Ausnahmen müssen zeitlich begrenzt, auf Zweck und Benutzer/innen/kreis eingeschränkt, hinsichtlich Antrag, Genehmigung/Ablehnung, Änderungen und Auslaufen dokumentiert, kontrolliert und im Falle des Auslaufens ohne Neuantrag nach entsprechender Frist aufgehoben und im Falle der Nichtbeachtung einschlägiger Richtlinien der WU umgehend aufgehoben werden. Der Antrag zur Erteilung einer Ausnahme ist schriftlich und vorab zu stellen. Die aktuell gewährten Ausnahmen sind getrennt von dieser Richtlinie im Dokument Ausnahmen von Sicherheitsrichtlinien der WU vom InfoSec-Sicherheitskoordinator/von der InfoSec- Sicherheitskoordinatorin zu verwalten. Das Ausnahmenregister ist nicht öffentlich einsehbar zu machen. 10 Wien, am Vizerektorin für Finanzen und Infrastruktur DDr. Regina Prehofer 10 Einsichtsberechtigt sind das Rektorat, das InfoSec-Kernteam und IT-SERVICES. Im Anlassfall kann diese Kreis vom InfoSec-Sicherheitskoordinator/von der InfoSec-Sicherheitskoordinatorin entsprechend erweitert werden. DOMÄNEN-RICHTLINIE DER WU DOCX SEITE 5 VON 5

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