Praktikum 2 (P2) Sekundarstufe I Modul BP.S490. Inhaltsverzeichnis
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- Eduard Lichtenberg
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1 Praktikum 2 (P2) Sekundarstufe I Modul BP.S490 Wegleitung zum Praxismodul Inhaltsverzeichnis 1 PH Zürich Standards Kurzbeschreibung Voraussetzungen Studierende Kompetenzen Auftrag Absenzen Praxislehrperson Auftrag Absenzen Teilpensen Mentorin/Mentor Auftrag Beurteilung Praxisbericht Leistungsnachweis Wiederholung Erweiterte Eignungsabklärung Verschiedenes ECTS-Punkte Ausserordentliche Schulanlässe und Schuleinstellungen Haftung Literaturverzeichnis... 6 Wegleitung Praktikum 2 Sekundarstufe 1 MA-F Seite 1 von 6
2 Praktikum 2 (P2) Sekundarstufe I MA-F Modul BP.S490 1 PH Zürich Standards Standard 1: Standard 2: Standard 3: Standard 4: Standard 5: Standard 6: Standard 7: Standard 8: Standard 9: Standard 10: Standard 11: Standard 12: Fachspezifisches Wissen und Können Lernen, Denken und Entwicklung Motivation und Interesse Heterogenität Kooperation, Partizipation und soziales Umfeld Kommunikation Planung und Durchführung von Unterricht Diagnose und Beurteilung Sicherstellung der Qualität und professionelle Weiterentwicklung Schule und Gesellschaft Schule als Organisation Beruf in der Lebensbalance 2 Kurzbeschreibung Das Praktikum 2 findet im ersten Zwischensemester an Regelklassen der Sekundarstufe l statt. Es dauert drei Wochen und ist ein Einer- oder ein Zweier-Praktikum. Die Studierenden übernehmen während drei Wochen gemäss ihrem Fächerprofil insgesamt 30 Lektionen Unterricht, wobei für jedes gewählte Studienfach mindestens 10 Lektionen vorgesehen sind. Schwerpunkte bilden die Planung und Durchführung von Unterricht, die Ergänzung von lehrerzentrierten Formen des Unterrichtens durch schülerzentrierte, der fachliche Austausch von Unterrichtsbeobachtungen mit vertiefter Reflexion und der Aufbau eines Repertoires zur Klassenführung. 3 Voraussetzungen Zulassungsbedingung für das Praktikum 2 ist der erfolgreiche Abschluss aller vorausgehenden Module der berufspraktischen Ausbildung gemäss Modulplan: Didaktisch Handeln und Denken 1 und 2, Praktikum 1. 4 Studierende 4.1 Kompetenzen Standard 2: Lernen, Denken und Entwicklung aktiviert und fördert das Lernen, das Denken und die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler und nutzt Fehler als Informationsquelle und Lernmöglichkeit. ermöglicht und unterstützt individuelle und gemeinschaftliche Lern-, Denk- und Entwicklungsprozesse. Wegleitung Praktikum 2 Sekundarstufe 1 MA-F Seite 2 von 6
3 Standard 4: Heterogenität berücksichtigt unterschiedliche Normen und Werte sowie (Lern-)Voraussetzungen und Lernmöglichkeiten bei der Planung und Durchführung von einzelnen Lektionen. beginnt, den eigenen Unterricht adaptiv auf die wahrgenommene Heterogenität auszurichten. Standard 6: Kommunikation interagiert situationsangemessen und unter Berücksichtigung psycho- und soziolinguistischer Aspekte mit allen im Schulfeld Beteiligten. gestaltet kommunikative Situationen lernförderlich und interaktiv. Standard 7: Planung und Durchführung von Unterricht kann Unterrichtseinheiten und einzelne Unterrichtsstunden zielbezogen und adaptiv planen und durchführen. 4.2 Auftrag setzt sich mit den verlangten Kompetenzen des Praktikums 2 auseinander. besucht ihren/seinen Praktikumsort und klärt die fachlichen, personalen, sozialen und strukturellen Bedingungen (vgl. Unterricht kompetent planen, 15). übernimmt in beiden Studienfächer je mindestens 10 Lektionen und insgesamt 30 Lektionen. erprobt schülerzentrierte Lernformen. erfüllt die Aufträge für Studierende zum Thema Heterogenität. hält ihre/seine Unterrichtsvorbereitungen schriftlich fest und legt diese der Praxislehrperson und der Mentorin/dem Mentor vor. wertet gemeinsam mit der Praxislehrperson ihren/seinen Unterricht aus. beobachtet Lektionen der Praxislehrperson und der Tandempartnerin/des Tandempartners nach vorgängig vereinbarten Kriterien. legt der Praxislehrperson ihre/seine persönlichen Zielsetzungen bezüglich der Kompetenzen vor dem Praktikum vor. dokumentiert und reflektiert ihre/seine Erfahrungen. sammelt für ihr/sein Portfolio Beispiele und Fragestellungen aus dem gesamten Schulfeld. nimmt an der Auswertung (KW 04) der Mentoratsgruppe teil. stellt ihre/seine dokumentierten und reflektierten Erfahrungen der Mentoratsgruppe vor. 4.3 Absenzen Bei Absenzen (Krankheit, Unfall, etc.) benachrichtigt die Studentin/der Student unmittelbar die Praxislehrperson und die Mentorin/den Mentor. Eine Abwesenheit von mehr als drei Tagen muss mit einem Arztzeugnis belegt werden. Bei einer Absenz von vier und mehr Tagen entscheidet die Leitung der Berufspraktischen Ausbildung Sekundarstufe I zusammen mit der Mentorin/dem Mentor über die Weiterführung/Anerkennung des Praktikums und allfällige Kompensationsleistungen. Wegleitung Praktikum 2 Sekundarstufe 1 MA-F Seite 3 von 6
4 5 Praxislehrperson 5.1 Auftrag Die Praxislehrperson nimmt an der Vorbereitungsveranstaltung der PH Zürich und der daran anschliessenden Vorbereitungssitzung mit der Mentorin/dem Mentor teil. stellt sicher, dass die Studierenden insgesamt 30 Lektionen in den beiden Studienfächern (mindestens 10 Lektionen pro Studienfach) gemäss Fächerprofil erteilen können. erteilt die übrigen Fächer selber und ermöglicht den Studierenden in dieser Zeit weitere Lektionen in den Studienfächern ihres Fächerprofils. nimmt bei Unstimmigkeiten oder Schwierigkeiten im Rahmen des Praktikums frühzeitig Kontakt mit der Mentorin/ dem Mentor auf. berücksichtigt den Besuch der Mentorin/des Mentors in der Planung und nimmt mit ihr/ihm an der gemeinsamen Unterrichtsbesprechung mit den Studierenden teil. gibt den Studierenden allgemeine Angaben zu Lernzielen und Inhalten/Themen. unterstützt die Studierenden bei der Materialsuche und stellt geeignete Lehr- und Hilfsmittel zur Verfügung. unterstützt die Studierenden im Sinne des Co-Plannings bei der Erstellung der Planung des Unterrichts. nimmt möglichst frühzeitig Einsicht in die schriftliche Unterrichtsvorbereitung und gibt förderorientiertes Feedback. gibt wesentliche Informationen im Hinblick auf eine gelingende Klassenführung. demonstriert ausbildungswirksame Unterrichtssequenzen. beobachtet den Unterricht und beurteilt dessen Lernwirksamkeit. unterstützt die Studierenden bei der Reflexion ihres Unterrichts, insbesondere auch bezüglich ihrer Klassenführung. hält gemeinsam mit den Studierenden fest, welche Punkte in den folgenden Lektionen speziell beachtet werden sollen. unterstützt die Studierenden beim Erreichen der Praktikumsziele und ihrer persönlichen Ziele. unterstützt die Studierenden bei ihrem Vertiefungsauftrag zum Thema Heterogenität. beurteilt zusammen mit der Mentorin/dem Mentor das Praktikum als bestanden oder nicht bestanden. schreibt einen Praxisbericht gemäss Vorlage. 5.2 Absenzen Bei Absenzen benachrichtigt die Praxislehrperson die Studentin/den Studenten und die Mentorin/den Mentor und sorgt für einen geeigneten Ersatz der Praktikumsbegleitung. 5.3 Teilpensen Die Praxislehrperson ist verantwortlich für die Betreuung und Beurteilung der Studierenden sowie die Erstellung des Praxisberichts. Dabei werden die Einschätzungen weiterer beteiligter Lehrpersonen miteinbezogen. Praxislehrpersonen mit Teilentlastungen fragen die sie entlastenden Lehrpersonen um Mitarbeit bei der Betreuung des Praktikums 2 an. Die anteilmässige Aufteilung der Entschädigung für die Mitarbeit aller beteiligten Lehrpersonen liegt in der Verantwortung der Praxislehrperson. Wegleitung Praktikum 2 Sekundarstufe 1 MA-F Seite 4 von 6
5 6 Mentorin/Mentor 6.1 Auftrag Die Mentorin/der Mentor führt eine Vorbereitungssitzung zur Organisation und zu den Zielen des Praktikums 2 mit den Praxislehrpersonen durch. erstellt in Absprache mit den Beteiligten einen Besuchsplan und gibt diesen den Studierenden und den Praxislehrpersonen bekannt. fordert die persönlichen Zielsetzungen der Studierenden für das Praktikum 2 vor dem Start ein. klärt mit den Studierenden anhand dieser Wegleitung die Grundlagen, Zielsetzungen und Aufträge des Praktikums 2. besucht die Studierenden mindestens zwei Lektionen während des Unterrichts. meldet den Besuch bei den Studierenden und den Praxislehrpersonen an. führt mit den Studierenden und den Praxislehrpersonen eine produktive Unterrichtsbesprechung über die beobachteten Lektionen durch. ist Ansprechperson für Anliegen der Studierenden und der Praxislehrpersonen. überprüft, ob die Vorgaben für das Praktikum 2 umgesetzt werden. unterstützt das Formulieren von neuen, individuellen Zielsetzungen für die weitere berufspraktische Ausbildung. beurteilt das Praktikum zusammen mit der Praxislehrperson als bestanden oder nicht bestanden. nimmt den Praxisbericht zur Kenntnis, unterzeichnet ihn und leitet ihn an die Berufspraktische Ausbildung Sekundarstufe 1 weiter. wertet das Praktikum 2 und die Aufträge zu Heterogenität mit den Studierenden aus. 7 Beurteilung 7.1 Praxisbericht Gegen Ende des Praktikums verfasst die Praxislehrperson einen Bericht unter Berücksichtigung allfälliger Rückmeldungen von weiteren beteiligten Lehrpersonen. Der Bericht bezieht sich auf die genannten Zielsetzungen des Praktikums und die persönlichen Ziele der Studierenden. Er enthält die Beurteilung bestanden oder nicht bestanden und beschreibt Lernergebnisse, erzielte Fortschritte und Entwicklungsbereiche. Die Praxislehrperson erläutert den Bericht den Studierenden anlässlich des Abschlussgesprächs und schickt ein von ihr und den Studierenden unterzeichnetes Exemplar bis eine Woche nach Praktikumsende an die Mentorin/den Mentor. Die Mentorin/der Mentor unterschreibt den Praxisbericht und sendet diesen der Berufspraktischen Ausbildung Sekundarstufe I. 7.2 Leistungsnachweis Das Praktikum wird mit bestanden oder nicht bestanden beurteilt. Wegleitung Praktikum 2 Sekundarstufe 1 MA-F Seite 5 von 6
6 Über das Bestehen oder Nichtbestehen des Praktikums einigen sich die Praxislehrperson und die Mentorin/der Mentor. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Leitung der Berufspraktischen Ausbildung Sekundarstufe I unter Einbezug der unterschiedlichen Stellungnahmen. Das Praktikum muss sowohl formalen als auch qualitativen Kriterien genügen und wird mit bestanden oder nicht bestanden beurteilt. Die Aufträge (vgl. Kapitel 4.2) sind Bestandteile des Leistungsnachweises. Formale Kriterien: Qualitative Kriterien: Das Praktikum muss vollumfänglich absolviert sein. Die qualitative Bewertung des Praktikums bezieht sich auf die Zielsetzungen und Aufträge des Praktikums. 7.3 Wiederholung Nicht bestandene Praktika können einmal wiederholt werden. 7.4 Erweiterte Eignungsabklärung Liegt eine erweiterte Eignungsabklärung vor, absolviert die Studentin/der Student das Praktikum 2 in der Regel als Einer-Praktikum. Über das Bestehen bzw. Nicht-Bestehen des Praktikums wird in Absprache mit der Praxislehrperson, der Mentorin/dem Mentor und der Ressortleitung Eignungsabklärung entschieden. 8 Verschiedenes 8.1 ECTS-Punkte Bei vollständig erbrachten und erfüllten Leistungen im Rahmen eines bestandenen Praktikums 2 werden 5 ECTS-Punkte angerechnet. 8.2 Ausserordentliche Schulanlässe und Schuleinstellungen Finden ausserordentliche Schulanlässe wie beispielsweise Exkursionen, Sporttage, Projektwochen etc. statt, nehmen die Studierenden in der Regel daran teil. Dies gilt ebenso für Anlässe, welche zu Schuleinstellungen führen, wie zum Beispiel schulinterne Weiterbildungen oder Ausflüge der Lehrpersonen. 8.3 Haftung vgl. Merkblatt Haftung 9 Literaturverzeichnis Zumsteg, Barbara, Urban Fraefel, Hans Berner, Elisabeth Holinger, Catherine Lieger, Christoph Schmid, Katharina Zellweger, Hrsg. 2014, 5. Auflage, Unterricht kompetent planen, Zürich: Verlag Pestalozzianum. Inkrafttreten: Beschluss der Prorektoratsleitung Ausbildung am Die Wegleitung tritt per für die Studiengänge MA-F Sekundarstufe I ab Herbst 2017 in Kraft. Wegleitung Praktikum 2 Sekundarstufe 1 MA-F Seite 6 von 6
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