Die Kontrolle des Managements in den großen börsennotierten Aktiengesellschaften
|
|
- Benjamin Brahms
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Empirische Studien zum deutschen und europäischen Unternehmensrecht 9 Die Kontrolle des Managements in den großen börsennotierten Aktiengesellschaften Eine rechtstatsächliche Untersuchung der DAX-Gesellschaften Bearbeitet von Gunnar Dieling 1. Auflage Taschenbuch. ca. 278 S. Paperback ISBN Format (B x L): 14,8 x 21 cm Gewicht: 364 g Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Gesellschaftsrecht > Aktiengesetz Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.
2 Die Kontrolle des Managements in den großen börsennotierten Aktiengesellschaften Eine rechtstatsächliche Untersuchung der DAX-Gesellschaften von Gunnar Dieling JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft 2011
3 Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über < abrufbar. Alle Rechte vorbehalten 2011 JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbh Druck: Bookstation GmbH, Sipplingen Satz: Gunnar Dieling Printed in Germany ISBN Gedruckt auf alterungsbeständigem (säurefreiem) Papier entsprechend ISO 9706 Internet:
4 A. Einleitung I. Problemaufriss und Vorgehensweise Direktoren von Aktiengesellschaften verwalten das Geld anderer Leute, nicht ihr eigenes; von ihnen kann man nicht die gleiche peinliche Sorgfalt erwarten, mit der Gesellschafter einer Personalgesellschaft die eigenen Geschäfte führen... 1 Es ist die organisatorische Schwachstelle in der Grundkonzeption der Aktiengesellschaft, dass die Aktionäre die sich in ihrem Eigentum befindliche Aktiengesellschaft nicht selbst leiten können. Aus Gründen praktischer Notwendigkeit bei einer Vielzahl von Aktionären und dem Bestreben nach wirtschaftlicher Effizienz wird die tatsächliche Unternehmensleitung einem anderen Organ, dem Vorstand, anvertraut. Das Auseinanderfallen von Eigentum an und Verfügungsmacht über die Aktiengesellschaft birgt einen Konflikt zwischen den Interessen der Aktionäre und denen des Managements, welcher als Prinzipal-Agent- Problem 2 bezeichnet wird. Dieses zu entschärfen ist die Aufgabe des Aufsichtsrates, welcher dafür sorgen soll, dass der Vorstand den Interessen der Aktionäre verpflichtet bleibt. Sind die Aktionäre jedoch nicht selbst Mitglied im Aufsichtsrat, sondern üben Dritte diese Funktion aus, entsteht noch ein weiterer potentieller Konflikt, da das Aufsichtsratsmitglied die Interessen der Aktionäre vertreten muss und dabei gegebenenfalls andere Interessen verfolgt, die aber denen der Aktionäre zuwider laufen. In der Variante der großen Publikumsgesellschaft mit vielen Aktionären gewinnen die genannten Konflikte deshalb an Schärfe, weil jene aufgrund ihres geringen Anteilsbesitzes die ihnen zugewiesene Kontrollfunktion in der Hauptversammlung nicht wahrnehmen können. Mehr 1 Adam Smith, The Wealth off Nations, V.I.iii.i.a.18 2 Adam Smith, aao.
5 20 A. Einleitung noch als in anderen Aktiengesellschaften ist hier der Aufsichtsrat gefordert, den Vorstand zu kontrollieren. Aus Gründen, die in der Untersuchung näher beleuchtet werden sollen, besteht in der Aktiengesellschaft im Allgemeinen und in der Publikumsgesellschaft im Besonderen ein Kontrolldefizit, dessen Überwindung seit Jahren unter dem Begriff der Corporate Governance die aktienrechtlichen Reformüberlegungen bestimmt. Im ersten Schritt soll dargestellt werden, warum die Hauptversammlung nicht in der Lage ist, den Vorstand effektiv zu kontrollieren. Dabei soll auch auf die Wirksamkeit der vom Gesetzgeber eingeführten Lösungsansätze die verschiedenen Arten der Stimmrechtsausübung durch Dritte sowie die Öffnung der Hauptversammlung für moderne Kommunikationsmedien dargestellt werden. Schließlich werden die Ergebnisse soweit dies mit den beschaffbaren Daten möglich war rechtstatsächlich überprüft. Im Mittelpunkt des nächsten Kapitels wird die Effektivität der Kontrolle durch den Aufsichtsrat stehen. Nach einer vertiefenden Bestandsaufnahme des deutschen Aufsichtsratssystems mit Wahl und Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie den an sie zu stellenden formellen und materiellen Anforderungen werden die auf Mehrfachmandaten und den verschiedenen Arten personeller Verflechtung beruhenden Interessenskonflikte herausgearbeitet und ihr Einfluss auf die Unabhängigkeit der betreffenden Personen untersucht. Mit diesen Unabhängigkeitskriterien werden typische Personengruppen im Aufsichtsrat bestimmt, die im Anschluss rechtstatsächlich untersucht werden. Dabei wird der Umfang der personellen Verflechtung der einzelnen Personengruppen zunächst anhand der verschiedenen Arten von Mehrfachmandaten rechtstatsächlich überprüft. Danach wird die Besetzung der Aufsichtsräte mit Personen rechtstatsächlich untersucht, die aufgrund der herausgearbeiteten Kriterien mehr oder weniger erheblichen Unabhängigkeitsdefiziten ausgesetzt sind. Schließlich werden im Schlussteil verschiedene Lösungsansätze zur Verbesserung der Unabhängigkeit der Aufsichtsrstasmitglieder erörtert.
6 II. Methodische Anmerkungen zur Erhebung der Rechtstatsachen 21 II. Methodische Anmerkungen zur Erhebung und Auswertung der Rechtstatsachen 1. Untersuchungsgegenstand und -zeitraum Gegenstand der rechtstatsächlichen Untersuchung sind alle Aktiengesellschaften, die zum Stichtag des im DAX-30 der Deutschen Börse AG notiert waren: 3 - Adidas AG 4 - Allianz SE 5 - BASF SE 6 - Bayer AG - BMW AG - Commerzbank AG - Continental AG 7 - Daimler AG 8 - Deutsche Bank AG - Deutsche Börse AG 9 3 Quelle: Historical Index Compositions of the Equity- and Strategy Indices of Deutsche Börse; abrufbar unter de/binary/gdb_content_pool/imported_files/public_files/10_downloads/50_ informations_services/30_indices_index_licensing/21_guidelines/10_share_ indices/historical_index_compositions.pdf. 4 Die Adidas AG firmierte zwischenzeitlich als Adidas-Salomon AG. 5 Bis zum Jahr 2006 war das Unternehmen eine deutsche Aktiengesellschaft, die am in eine SE umgewandelt wurde. 6 Bis zum Jahr 2008 war das Unternehmen eine deutsche Aktiengesellschaft, die am in eine SE umgewandelt wurde. 7 Das Unternehmen gehörte zu den Gründungsmitgliedern des DAX, war aber zwischen 1996 und 2003 nicht im DAX-30 vertreten. Seit dem ist es erneut aus dem DAX-30 augeschieden. 8 Bis 2007 firmierte das Unternehmen als als DaimlerChrysler AG. 9 Die Deutsche Börse AG ist seit dem im DAX-30 vertreten.
7 22 A. Einleitung - Deutsche Post AG 10 - Deutsche Telekom AG - E.ON AG 11 - Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA - Henkel KGaA - Hypo Real Estate AG 12 - Infineon Technologies AG - Linde AG - Lufthansa AG - MAN AG - Merck KGaA 13 - Metro AG - Münchener Rückversicherungs AG - Postbank AG 14 - RWE AG - SAP AG - Siemens AG 10 Das Unternehmen ist seit dem im DAX-30 vertreten. 11 Die E.ON AG ist 1999 aus der Fusion der VEBA AG als aufnehmendem Unternehmen und der VIAG AG als übertragendem Unternehmen hervorgegangen. 12 Die Aktien des Untenehmens notieren erst seit 2003 an der Börse, so dass die Hypo Real Estate AG erst ab diesem Jahr in die Untersuchung einbezogen wurde. Im DAX-30 war das Unternehmen zwischen dem und dem vertreten. 13 Das Unternehmen ist seit dem im DAX-30 vertreten. 14 Die Aktien des Untenehmens notieren erst seit dem an der Börse, so dass die Postbank AG erst ab diesem Jahr in die Untersuchung einbezogen wurde. Seit dem ist das Unternehmen im DAX-30 vertreten.
8 II. Methodische Anmerkungen zur Erhebung der Rechtstatsachen 23 - ThyssenKrupp AG 15 - TUI AG 16 - Volkswagen AG Diese Unternehmen wurden für die Zeit vom bis zum , also über einen Zeitraum von sieben Jahren, untersucht. Um die hinreichende Zufälligkeit der Stichprobe zu gewährleisten, wurden dabei die ständigen Schwankungen in der Zusammensetzung des Leitindex DAX nicht berücksichtigt. Die genannten Unternehmen wurden also über den gesamten Zeitraum untersucht, auch wenn sie erst später in den DAX aufgenommen wurden und/oder inzwischen nicht mehr in ihm vertreten sind. Nicht in die Untersuchung einbezogen wurden daher alle Unternehmen, die zwar vor, während und nach dem Untersuchungszeitraum im DAX vertreten waren und sind, aber eben nicht am Stichtag des Folgende Gesellschaften waren zwischen 2001 und 2007 im DAX notiert und sind durch Übernahmen und Fusionen in anderen DAX- Unternehmen aufgegangen: - Dresdner Bank AG 18 - Schering AG 19 Sie wurden in die Untersuchung einbezogen, solange sie selbständige bzw. nicht konzernierte Unternehmen waren, weil sie am Stichtag des praktisch in einer anderen Gesellschaft enthalten waren. Unternehmen, die erst nach dem gegründet wurden oder deren Aktien erst nach diesem Datum an der Börse notierten, wurden auch erst ab diesem Zeitpunkt in die Untersuchung einbezogen. 15 Die ThyssenKrupp AG ist 1997 aus der Fusion der Thyssen AG als aufnehmendem Unternehmen und der Krupp-Hoesch AG als übertragendem Unternehmen hervorgegangen. 16 Bis zum Jahr 2003 firmierte die TUI AG unter dem Namen Preussag AG. Das Untenehmen war bis zum im DAX-30 vertreten. 17 Dies betrifft die Unternehmen Altana, Bayerische Hypotheken- und Wechselbank, Bayerische Vereinsbank, Degussa, Babcock Börsig, Epcos, Feldmühle Nobel, Hoechst, Hypovereinsbank, Karstadt, Kaufhof, Lanxess, Mannesmann, MLP, Nixdorf, Metallgesellschaft, K+S, Beiersdorf und Salzgitter. 18 Die Dresdner Bank AG war bis zum Jahr 2002 als eigenständiges Unternehmen im DAX-30 notiert. Zwischen 2002 und 2009 gehörte sie zum Allianz-Konzern und wurde danach auf die Commerzbank übertragen. 19 Die Schering AG wurde am durch die Bayer AG übernommen und wurde daher nur bis zum Jahr 2005 in die Untersuchung einbezogen.
9 24 A. Einleitung 2. Untersuchungskriterien a) Unternehmen Die oben aufgeführten Gesellschaften wurden für die Untersuchung zunächst in einer Datenbank erfasst. Danach wurden weitere für die spätere Auswertung der Daten bedeutsame Informationen über die Unternehmen hinzugefügt. aa) Aktionärsstruktur Für alle Gesellschaften wurde im Untersuchungszeitraum jährlich zum die Aktionärsstruktur ermittelt. Anteile über 5% und der jeweilige Aktionär wurden in der Datenbank namentlich erfasst und dem Unternehmen in dem jeweiligen Kalenderjahr zugeordnet. Als Quelle für diese Informationen diente die jeweilige Ausgabe des Hoppenstedt Aktienführers. bb) Hauptversammlungspräsenzen und Abstimmungsergebnisse Für jede ordentliche Hauptversammlung im Untersuchungszeitraum wurden die anwesenden Stimmen sowie das jeweils geringste und höchste Abstimmungsergebnis aller Abstimmungen ermittelt und ebenfalls in der Datenbank den jeweiligen Unternehmen zugeordnet. Diese Daten müssen gem. 130 Abs. 2 AktG in die Hauptversammlungsniederschrift aufgenommen und diese dann gem. Abs. 5 zum Handelsregister eingereicht werden. Zur Vereinfachung wurden die Daten jedoch von den jeweiligen Internetpräsenzen der Unternehmen abgerufen und soweit dort nicht vorhanden direkt in der Investor-Relation-Abteilung erfragt. b) Personen, Mandate und Funktionen Die empirische Darstellung personeller Verflechtung und Unabhängigkeitsdefizite erforderte zunächst das Erfassen aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der untersuchten Gesellschaften im Untersuchungszeitraum. Aufgrund der hier untersuchten Kontrollproblematik wurde die Erfassung der Aufsichtsratsmitglieder auf die der Anteilseigner beschränkt. Die Informationen über die Personen in Vorstand und Aufsichtsrat wurden den Geschäftsberichten der Gesellschaften seit 2001
10 II. Methodische Anmerkungen zur Erhebung der Rechtstatsachen 25 entnommen. Diese wurden soweit vorhanden von den Interpräsenzen der Unternehmen heruntergeladen oder als gedruckte Version bei der Gesellschaft angefordet. Soweit in einigen wenigen Ausnahmefällen insbesondere ältere Geschäftsberichte nicht zu beschaffen waren, wurden die fehlenden Informationen wiederum mit Hilfe der jeweiligen Ausgabe des Hoppenstedt Aktienführers ergänzt. Jeder Person wurden die von ihr gehaltenen Mandate in Vorstand und/oder Aufsichtsrat in den untersuchten Gesellschaften zugeordnet, indem Eintritts- und Austrittsdatum erfasst wurden. Diese Daten wurden jeweils zum eines jeden Jahres im Untersuchungszeitraum aktualisiert. Außerdem wurden besondere Funktionen innerhalb der Organe, nämlich Vorsitz von Aufsichtsrat und Vorstand ebenfalls mit Eintritts- und Austrittsdatum erfasst. Auf diese Weise lassen sich sämtliche personelle Veränderungen in allen Gesellschaften innerhalb der untersuchten sieben Jahre sowie insbesondere Mehrfachmandate und Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat etc. auswerten. Anderseits kann die Vorstands- und Aufsichtsratskarriere der erfassten Personen in verschiedenen Gesellschaften nachvollzogen werden. Wenn eine Person Mitglied im Vorstand und gleichzeitig Mitglied im Aufsichtsrat einer anderen Gesellschaft ist, wurde für die Aufsichtsratsmandate die sog. Entsender-Eigenschaft festgelegt. Dabei wurde in wertender Betrachtung davon ausgegangen, dass das Vorstandsmitglied von seinem Unternehmen in den Aufsichtrat der anderen Gesellschaft entsandt wurde. Die Aufnahme dieser Information liefert einerseits Indizien über die Beantwortung der Frage, ob das Vorstandsmitglied gerade aufgrund der Bekleidung des Vorstandsmandats in den Aufsichtsrat der anderen Gesellschaft gewählt wurde. 20 Zum anderen ist es zusammen mit den Informationen über die anderen Mandate einer Person möglich, die Existenz sog. gebrochener und nicht gebrochener Aufsichtsratsbeziehungen zu überprüfen. 21 Zusätzlich zu den Aufsichtsratsmandaten in den untersuchten DAX- 30-Gesellschaften wurden alle weiteren Mandate der Personen in anderen in- und ausländischen Gesellschaften erfasst. Diese Daten sind gem. 285 Nr. 10 HGB i.v.m. 125 Abs. 1 Satz 3 AktG publizitätspflichtig. Danach müssen im Anhang zum Jahresabschluss alle Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleich- 20 Näheres dazu im Rahmen der rechtstatsächlichen Auswertung der Entsender- Mandate unten Kapitel a) auf Seite Zur Erläuterung vgl. unten Kapitel bb) auf Seite 224.
11 26 A. Einleitung baren in- und ausländischen Kontrollgremien unter besonderer Benennung des Vorsitzenden ( 285 Nr. 10 Satz 2 HGB) angegeben werden. Zur Überprüfung der Höchstzahlen des 100 Abs. 2 AktG wurden außerdem die Mandate der Vorstandsmitglieder in Konzerngesellschaften gesondert erfasst. Die gesonderte Angabe der Konzernmandate ist zwar gesetzlich nicht normiert, empfiehlt sich jedoch aufgrund der Höchtsgrenzen des 100 Abs. 2 AktG für die betroffenen Gesellschaften. 22 Bis auf wenige Ausnahmen haben alle untersuchten Gesellschaften die Konzernmandate ihrer Vorstandsmitglieder und auch die der Aufsichtsratsmitglieder, die ein Vorstandsmandat in einer anderen Gesellschaft wahrnehmen, gesondert ausgewiesen. Fehlende Daten wurden wiederum mit Hilfe des Hoppenstedt Aktienführers oder mit Hilfe der Liste der konzernierten Gesellschaften 23 verifiziert. Die sonstigen Mandate außerhalb der untersuchten DAX-30-Gesellschaften wurden nicht namentlich, sondern lediglich in absoluten Zahlen erfasst. Aufgrund von Mehrfachmandaten einer Person in verschiedenen Gesellschaften kam es bei der Auswertung der Daten in wenigen Fällen zu Unstimmigkeiten. Insbesondere bei der Angabe der Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien wichen die Angaben der verschiedenen Gesellschaften für dieselbe Person manchmal geringfügig voneinander ab. In diesen Fällen wurde die korrekte Anzahl der Mandate so weit wie möglich nachrecherchiert. Wenn das nicht möglich war, wurde die Angabe des Unternehmens gewählt, in dem die betreffende Person ein Vorstandsmandat inne hat. Die einzelnen Informationen über Unternehmen und Personen und die Beziehungen zwischen den Informationen werden auf den Abbildungen 1 und 2 deutlich. Bei den ebenfalls zum Untersuchungsgegenstand gehörenden Kommanditgesellschaften auf Aktien galten hinsichtlich der erfassten Daten Besonderheiten. Als Vorstandsmitglieder wurden sowohl die persönlich haftenden als auch die übrigen Mitglieder der Geschäftsführung erfasst. In der Variante der AG & Co. KGaA waren das die Vorstandsmitglieder der Komplementär-AG. Die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden ohne Rücksicht auf die mangelnde Personalkompetenz des Organs in der KGaA erfasst So auch Hüffer, Komm.AktG, 125 Rn Diese ist ebenfalls Bestandteil des Jahresabschlusses. 24 Hüffer, Komm.Akt., 278 Rn. 15.
12 II. Methodische Anmerkungen zur Erhebung der Rechtstatsachen Technische Erfassung der Daten Die oben genannte Daten wurden in einer Datenbank gespeichert. Diese wurde als relationale Datenbank mit Hilfe der Software Microsoft Access realisiert. Damit war es möglich, die erfassten Daten nach beliebigen Kriterien abzufragen und mit beliebigen anderen Daten in Beziehung zu setzen. 25 Abbildung 1 Verknüpfung der Informationen über Personen, Mandate und Funktionen (Schema) Zur Eingabe der Daten wurde eine den oben genannten Informationen über eine Person entsprechende Eingabemaske erstellt. Abbildung 2 zeigt einen Screenshot der Eingabemaske der Datenbank. Bei der Aufnahme wurde beispielhaft der Datensatz von Gerhard Cromme aufgerufen um die Systematik der erfassten Informationen zu verdeutlichen. 25 Näheres dazu später anhand der jeweiligen Auswertung der Rechtstatsachen.
13 28 A. Einleitung Abbildung 2 Eingabemaske der Datenbank personelle Verflechtungen (Screenshot)
Aktionärsstruktur von DAX-Unternehmen (Teil 1)
(Teil 1) Aktionärsstruktur von DAX-Unternehmen (Teil 1) Anteil ausländischer Investoren Investoren am am Grundkapital Grundkapital in Prozent, in Prozent, 2001 und 2001 2008 bis 2008 Adidas 53,0 79,0 Allianz
Mehrwww.pwc.de Inlands- und Auslandsumsatz von DAX-Unternehmen 2008-2013 Das Wachstum findet im Ausland statt.
www.pwc.de Inlands- und sumsatz von DAX-Unternehmen - Das Wachstum findet im statt. DAX-Industrieunternehmen konnten ihren zwischen und deutlich steigern. Das wachstum erfolgte im wesentlichen außerhalb
MehrSobotta Atlas der Anatomie des Menschen
Sobotta Atlas der Anatomie des Menschen Gesamtwerk in 3 Bänden und Tabellenheft Bearbeitet von Johannes Sobotta, Prof. Dr. Friedrich Paulsen, Prof. Dr. Jens Waschke 23. Auflage 2010. Buch inkl. Online-Nutzung.
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
MehrDer Formwechsel der GmbH in die GmbH & Co. KG nach dem UmwG und UmwStG
Der Formwechsel der GmbH in die GmbH & Co. KG nach dem UmwG und UmwStG Bearbeitet von Julian Lehmann 1. Auflage 2015. Taschenbuch. 74 S. Paperback ISBN 978 3 95934 664 1 Format (B x L): 15,5 x 22 cm Recht
MehrDer Kälteanlagenbauer
Der Kälteanlagenbauer Band : Grundkenntnisse Bearbeitet von Karl Breidenbach., überarbeitete und erweiterte Auflage. Buch. XXVIII, S. Gebunden ISBN 00 Format (B x L):,0 x,0 cm Zu Inhaltsverzeichnis schnell
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
Mehrharald weygand / Marco Strehk Das große Chartbuch
harald weygand / Marco Strehk Das große Chartbuch 332. DAX-Aktien Aktie ISIN Sektor ADIDAS-SALOMON AG O.N. DE0005003404 Verbrauchsgüter ALLIANZ AG VNA O.N. DE0008404005 Versicherung ALTANA AG O.N. DE0007600801
MehrIntrinsisch motivierte Mitarbeiter als Erfolgsfaktor für das Ideenmanagement: Eine empirische Untersuchung
Intrinsisch motivierte Mitarbeiter als Erfolgsfaktor für das Ideenmanagement: Eine empirische Untersuchung Bearbeitet von Martina Sümnig Erstauflage 2015. Taschenbuch. 176 S. Paperback ISBN 978 3 95485
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrDAX30 Unternehmen und Nachhaltigkeit
www.discovery-consult.com DAX30 Unternehmen und Nachhaltigkeit 2 Nachhaltigkeit ist Verantwortung in gesellschaftlicher Perspektive Nachhaltigkeit / CSR Konzepte entsprechen der Einsicht, dass die Unternehmenstätigkeit
MehrHandbuch ECDL 2003 Basic Modul 5: Datenbank Grundlagen von relationalen Datenbanken
Handbuch ECDL 2003 Basic Modul 5: Datenbank Grundlagen von relationalen Datenbanken Dateiname: ecdl5_01_00_documentation_standard.doc Speicherdatum: 14.02.2005 ECDL 2003 Basic Modul 5 Datenbank - Grundlagen
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrHV & Internet Ist die Online-HV auf dem Vormarsch?
TitelthemA 4 HV & Internet Ist die Online-HV auf dem Vormarsch? Daniela Gebauer HV-Beraterin, HCE Haubrok Corporate Events GmbH dg@hce.de Eine Best-Practice für die Nutzung des Internets gibt es nicht,
MehrAgile Unternehmen durch Business Rules
Xpert.press Agile Unternehmen durch Business Rules Der Business Rules Ansatz Bearbeitet von Markus Schacher, Patrick Grässle 1. Auflage 2006. Buch. xiv, 340 S. Hardcover ISBN 978 3 540 25676 2 Format (B
MehrFluktuation in den DAX-30-Vorständen weibliche und männliche Vorstände im Vergleich
Kienbaum Communications Gummersbach, 24. Oktober 2014 Fluktuation in den DAX-30-Vorständen weibliche und männliche Vorstände im Vergleich Fluktuationsquoten für den Zeitraum 1. Januar 2013 bis 31. Juli
MehrWem gehört der DAX? Analyse der Aktionärsstruktur der DAX-Unternehmen 2014
Analyse der Aktionärsstruktur der DAX-Unternehmen 204 Design der Studie Ihr Ansprechpartner Untersucht werden die Unternehmen im DAX (eingetragene Marke der Deutsche Börse AG). Dr. Martin Steinbach Ernst
MehrBusiness. Projektmanagement. Grundlagen, Methoden und Techniken. Bearbeitet von Rolf Meier
Business Projektmanagement Grundlagen, Methoden und Techniken. Bearbeitet von Rolf Meier 2., Überarbeitete Auflage des Titels 978-3-89749-431-2 2009. Buch. 128 S. Hardcover ISBN 978 3 86936 016 4 Format
MehrHandbuch Farbkomposition - Webfarben
Handbuch Farbkomposition - Webfarben Bearbeitet von Helen Weber 1. Auflage 2008. Taschenbuch. 304 S. Paperback ISBN 978 3 8266 5957 7 Format (B x L): 17 x 24 cm Gewicht: 654 g Zu Inhaltsverzeichnis schnell
MehrKreatives Gestalten mit Flash 5.0
Kreatives Gestalten mit Flash 5.0 Animationen, Effekte und Anwendungen für das WWW Bearbeitet von Isolde Kommer 1. Auflage 2000. Buch. 444 S. Hardcover ISBN 978 3 446 21463 7 Format (B x L): 20,1 x 23,6
MehrChange Management in der Praxis
Change Management in der Praxis Beispiele, Methoden, Instrumente Bearbeitet von Prof. Dr. Susanne Rank, Rita Scheinpflug, Beate Bidjanbeg, Martin Claßen, Dr. Thomas Kleinau, Michael Kleine-Arndt, Dr. Helmut
MehrAUF LETZTER SEITE DIESER ANLEITUNG!!!
BELEG DATENABGLEICH: Der Beleg-Datenabgleich wird innerhalb des geöffneten Steuerfalls über ELSTER-Belegdaten abgleichen gestartet. Es werden Ihnen alle verfügbaren Belege zum Steuerfall im ersten Bildschirm
MehrHalbjahresbericht. DAX Source ETF. Halbjahresbericht zum 31.05.2010. zum 31.05.2010. für das Rumpfgeschäftsjahr vom 10.02.2010 bis 30.11.
Halbjahresbericht zum 31.05.2010 für das Rumpfgeschäftsjahr vom 10.02.2010 bis 30.11.2010 für das Richtlinienkonforme Sondervermögen DAX Source ETF Halbjahresbericht zum 31.05.2010 - Seite 1 Vermögensaufstellung
MehrHaufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. Bearbeitet von Andreas Koehler
Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's Bearbeitet von Andreas Koehler 2. Auflage 2009 2009. Taschenbuch. 128 S. Paperback ISBN 978 3 448 09686 6 Recht > Rechtswissenschaft, Nachbarbereiche, sonstige
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrErfolgreiches Management der Betriebsratsarbeit
Erfolgreiches Management der Betriebsratsarbeit Grundlagen - Organisationsmittel - Arbeitshilfen Bearbeitet von Christian Kergl, Elisabeth Mauritz, Janine Schlichte, Judith Schneider-Hezel Grundwerk mit
MehrCorporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB
Stand: 26. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG... 1 2. Angaben zu angewandten Unternehmensführungspraktiken... 2 3. Zusammensetzung
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrRisikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement
SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent
MehrFachbericht zum Thema: Anforderungen an ein Datenbanksystem
Fachbericht zum Thema: Anforderungen an ein Datenbanksystem von André Franken 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 1 2 Einführung 2 2.1 Gründe für den Einsatz von DB-Systemen 2 2.2 Definition: Datenbank
MehrSatzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.
Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
MehrSchulungspaket ISO 9001
Schulungspaket ISO 9001 PPT-Präsentationen Übungen Dokumentationsvorlagen Bearbeitet von Jens Harmeier 1. Auflage 2014. Onlineprodukt. ISBN 978 3 8111 6740 7 Wirtschaft > Management > Qualitätsmanagement
MehrHauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5
Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4
MehrOrdentliche Hauptversammlung 2010. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.
Ordentliche Hauptversammlung 2010 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA ist eine Kommanditgesellschaft
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrAnlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line
Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3
MehrAußerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016
Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG
MehrScience goes Business
Science goes Business Vom Wissenschaftler zum Unternehmer Bearbeitet von Annette Jensen, Winfried Kretschmer 1. Auflage 2001. Taschenbuch. 213 S. Paperback ISBN 978 3 446 21739 3 Format (B x L): 15,1 x
MehrOutlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang
sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche
MehrV ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.
V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner
MehrKoordinatenmesstechnik und CAX-Anwendungen in der Produktion
Koordinatenmesstechnik und CAX-Anwendungen in der Produktion Grundlagen, Schnittstellen und Integration Bearbeitet von Tilo Pfeifer, Dietrich Imkamp 1. Auflage 2004. Buch. 184 S. Hardcover ISBN 978 3 446
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
MehrSo nutzen Sie VOICEMEETING. Vereinbaren Sie mit allen Konferenzteilnehmern den genauen Zeitpunkt, zu dem die Konferenz stattfinden soll.
Schnellstart / Kompakt Seite 1 Während der Konferenz So nutzen Sie VOICEMEETING Vereinbaren Sie mit allen Konferenzteilnehmern den genauen Zeitpunkt, zu dem die Konferenz stattfinden soll. Ausserdem teilen
MehrAbamsoft Finos im Zusammenspiel mit shop to date von DATA BECKER
Abamsoft Finos im Zusammenspiel mit shop to date von DATA BECKER Abamsoft Finos in Verbindung mit der Webshopanbindung wurde speziell auf die Shop-Software shop to date von DATA BECKER abgestimmt. Mit
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
Mehr7. Definitive Beteiligungen der DAX-30-Firmen
7. Definitive Beteiligungen der DAX-3-Firmen 183 7. Definitive Beteiligungen der DAX-3-Firmen 7.1 Adidas-Salomon Aktiengesellschaft Die adidas-salomon AG ist definitiv an 126 Unternehmungen beteiligt.
MehrDie integrierte Zeiterfassung. Das innovative Softwarekonzept
Die integrierte Zeiterfassung Das innovative Softwarekonzept projekt - ein komplexes Programm mit Zusatzmodulen, die einzeln oder in ihrer individuellen Zusammenstellung, die gesamte Abwicklung in Ihrem
MehrRechte der Aktionäre
Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen
MehrErklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB
Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB 1. Erklärung gemäß 161 des Aktiengesetzes Gemäß 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat im April 2016 die folgende Erklärung abgegeben: Entsprechenserklärung
MehrMORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH
MORE Profile Pass- und Lizenzverwaltungssystem erstellt von: Thorsten Schumann erreichbar unter: thorsten.schumann@more-projects.de Stand: MORE Projects GmbH Einführung Die in More Profile integrierte
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrLuft nach oben. Presseinformation
Presseinformation Luft nach oben EAC International Consulting analysiert die Aktivitäten der DAX Unternehmen in Russland. Insgesamt erwirtschafteten die DAX 30 Konzerne 2012 in Russland rund 22 Milliarden
MehrGrundfunktionen und Bedienung
Kapitel 13 Mit der App Health ist eine neue Anwendung in ios 8 enthalten, die von vorangegangenen Betriebssystemen bislang nicht geboten wurde. Health fungiert dabei als Aggregator für die Daten von Fitness-
Mehr126 AktG (Anträge von Aktionären)
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge
Mehr10.1 Auflösung, Drucken und Scannen
Um einige technische Erläuterungen kommen wir auch in diesem Buch nicht herum. Für Ihre Bildergebnisse sind diese technischen Zusammenhänge sehr wichtig, nehmen Sie sich also etwas Zeit und lesen Sie dieses
MehrSecond Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte
Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte Schritt 1: Credits kaufen, um Zugangscodes generieren zu können Wählen Sie Credits verwalten und klicken Sie auf Credits kaufen. Geben Sie nun
Mehrhw.design DAX 30 ONLINE- GESCHÄFTSBERICHTE 2012 STUDIE
hw.design DAX 30 ONLINE- GESCHÄFTSBERICHTE 2012 STUDIE Inhalt 1 DAX 30 Studie zu den Online-Geschäftsberichten 2012 2 Trends des mobilen Marktes 2 1 DAX 30 STUDIE 3 STUDIE: DAX30 ONLINE-GESCHÄFTSBERICHTE
MehrHilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014
Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrMicrosoft Access 2010 Navigationsformular (Musterlösung)
Hochschulrechenzentrum Justus-Liebig-Universität Gießen Microsoft Access 2010 Navigationsformular (Musterlösung) Musterlösung zum Navigationsformular (Access 2010) Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung...
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrLangenscheidt Training plus, Mathe 6. Klasse
Langenscheidt Training plus - Mathe Langenscheidt Training plus, Mathe 6. Klasse Bearbeitet von Uwe Fricke 1. Auflage 13. Taschenbuch. ca. 128 S. Paperback ISBN 978 3 68 60073 9 Format (B x L): 17,1 x
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrDie Freistellung des Betriebsrats von A bis Z
Die Freistellung des Betriebsrats von A bis Z Bearbeitet von Gisela Graz, Maria Lück 1 Auflage 2006 Buch 359 S ISBN 978 3 7663 3719 1 Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung
MehrLohn-Stundenerfassung
Lohn-Stundenerfassung Anwender-Dokumentation Programm + Datenservice GmbH Mühlenstraße 22 27356 Rotenburg Telefon (04261) 855 500 Telefax (04261) 855 571 E-Mail: info@pds.de Copyright by PDS Programm +
MehrDieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
Mehr104 WebUntis -Dokumentation
104 WebUntis -Dokumentation 4.1.9.2 Das elektronische Klassenbuch im Betrieb Lehrer Aufruf Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort am System an. Unter den aktuellen Tagesmeldungen erscheint
MehrWeitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrInventur. Bemerkung. / Inventur
Inventur Die beliebige Aufteilung des Artikelstamms nach Artikeln, Lieferanten, Warengruppen, Lagerorten, etc. ermöglicht es Ihnen, Ihre Inventur in mehreren Abschnitten durchzuführen. Bemerkung Zwischen
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrJugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen
MehrKurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich
Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Mitgliederbereich (Version 1.0) Bitte loggen Sie sich in den Mitgliederbereich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrBericht. über die Prüfung
Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:
MehrDie Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?
Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können
MehrProzessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am 14.08.08
Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements von Stephanie Wilke am 14.08.08 Überblick Einleitung Was ist ITIL? Gegenüberstellung der Prozesse Neuer
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrTaschenguide. Forderungsverkauf. Wie Sie Ihre Liquidität sichern. Bearbeitet von Ina Klose, Claus Wieland
Taschenguide Forderungsverkauf Wie Sie Ihre Liquidität sichern Bearbeitet von Ina Klose, Claus Wieland Neuausgabe 2007. Buch. 96 S. ISBN 978 3 448 08589 1 Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Handels-
MehrACDSee Pro 2. ACDSee Pro 2 Tutorials: Übertragung von Fotos (+ Datenbank) auf einen anderen Computer. Über Metadaten und die Datenbank
Tutorials: Übertragung von Fotos (+ ) auf einen anderen Computer Export der In dieser Lektion erfahren Sie, wie Sie am effektivsten Fotos von einem Computer auf einen anderen übertragen. Wenn Sie Ihre
MehrEasyWk DAS Schwimmwettkampfprogramm
EasyWk DAS Schwimmwettkampfprogramm Arbeiten mit OMEGA ARES 21 EasyWk - DAS Schwimmwettkampfprogramm 1 Einleitung Diese Präsentation dient zur Darstellung der Zusammenarbeit zwischen EasyWk und der Zeitmessanlage
MehrAnwendungsbeispiele Buchhaltung
Kostenstellen in Webling Webling ist ein Produkt der Firma: Inhaltsverzeichnis 1 Kostenstellen 1.1 Was sind Kostenstellen? 1.2 Kostenstellen in der 2 Kostenstellen in Webling 2.1 Kostenstellen erstellen
MehrExkursionen in Sophies zweiter Welt
Berner Texte zur Kommunikations- und Medienwissenschaft 11 Exkursionen in Sophies zweiter Welt Neue Beiträge zum Thema des Wirklichkeitstransfers aus psychologischer und medienwissenschaftlicher Sicht
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum
MehrMdtTax Programm. Programm Dokumentation. Datenbank Schnittstelle. Das Hauptmenü. Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü.
Programm Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü. Datenbank Schnittstelle Die Datenbank wir über die Datenbank- Schnittstelle von Office angesprochen. Von Office 2000-2003 gab es die Datenbank
MehrEinleitung: Frontend Backend
Die Internetseite des LSW Deutschland e.v. hat ein neues Gesicht bekommen. Ab dem 01.01.2012 ist sie in Form eines Content Management Systems (CMS) im Netz. Einleitung: Die Grundlage für die Neuprogrammierung
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrInhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge
Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge
MehrFragebogen ISONORM 9241/110-S
Fragebogen ISONORM 9241/110-S Beurteilung von Software auf Grundlage der Internationalen Ergonomie-Norm DIN EN ISO 9241-110 von Prof. Dr. Jochen Prümper www.seikumu.de Fragebogen ISONORM 9241/110-S Seite
MehrDer vorliegende Konverter unterstützt Sie bei der Konvertierung der Datensätze zu IBAN und BIC.
Anleitung Konverter Letzte Aktualisierung dieses Dokumentes: 14.11.2013 Der vorliegende Konverter unterstützt Sie bei der Konvertierung der Datensätze zu IBAN und BIC. Wichtiger Hinweis: Der Konverter
MehrSEPA-Anleitung zum Release 3.09
Hier folgt nun eine kurze Information was sich mit dem neuen Release 3.08 zum Thema SEPA alles ändert. Bitte diese Anleitung sorgfältig lesen, damit bei der Umsetzung keine Fragen aufkommen. Bitte vor
MehrMonitoring-Service Anleitung
Anleitung 1. Monitoring in CrefoDirect Wie kann Monitoring über CrefoDirect bestellt werden? Bestellung von Monitoring beim Auskunftsabruf Beim Auskunftsabruf kann das Monitoring direkt mitbestellt werden.
MehrWenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.
1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem
MehrDatenbanken Kapitel 2
Datenbanken Kapitel 2 1 Eine existierende Datenbank öffnen Eine Datenbank, die mit Microsoft Access erschaffen wurde, kann mit dem gleichen Programm auch wieder geladen werden: Die einfachste Methode ist,
Mehr