Die festgelegte Fächerkombination für den Schwerpunkt Elementarpädagogik ist 8 dieser Ordnung zu entnehmen.

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1 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs der Universität Bremen vom 21. Juni 2011 Der Fachbereichsrat des Fachbereichs 12 (Erziehungs- und Bildungswissenschaften) hat am 21. Juni 2011 gemäß 87 Abs. 1 Nr. 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i. V. m. 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBI. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375) folgende Prüfungsordnung beschlossen: Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung für Bachelorstudiengänge der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils gültigen Fassung. Die festgelegte Fächerkombination für den Schwerpunkt Elementarpädagogik ist 8 dieser Ordnung zu entnehmen. 1 Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad (1) Für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiengangs Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern. (2) Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der Abschlussgrad verliehen. Bachelor of Arts (abgekürzt: B. A.) 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte (1) Das Studium besteht aus drei Studienfächern, erziehungswissenschaftlichen und praktischen Anteilen, Schlüsselqualifikationen und dem Studienbereich "Heterogenität". Fachwissenschaftliche Anteile der Studienfächer und dazugehörige Fachdidaktiken in den zwei großen und dem kleinen Fach werden wie folgt studiert: zwei große Fächer im Umfang von gesamt je 51 CP (gegliedert in je 39 CP Fachwissenschaften und je 12 CP Fachdidaktik). ein kleines Fach im Umfang von 15 CP Fachwissenschaften und 9 CP Fachdidaktik. Des Weiteren sind die folgenden Studienanteile zu belegen: die Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP sowie der Bereich Erziehungswissenschaft mit den Erziehungswissenschaften im Umfang von 27 CP und ein darin eingebundenes Orientierungspraktikum im Umfang von weiteren 6 CP sowie

2 Schlüsselqualifikationen im Umfang von 9 CP, davon sind 6 CP zum Thema Umgang mit Heterogenität zu absolvieren und 3 CP stehen für Schlüsselqualifikationen zur freien Wahl der Studierenden, wobei die Fächer hierzu Empfehlungen aussprechen können. (2) Das Studium umfasst Module gemäß den Regelungen in den fachspezifischen Anlagen 1 zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang " Bildungswissenschaften des Primarund Elementarbereichs ". (3) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht-, Wahl- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten. (4) Die fachspezifische Anlage 1 regelt in 2 Absatz 1, in welcher Sprache Lehrveranstaltungen gehalten werden. (5) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen. Im Wahlbereich können weitere Lehrveranstaltungen den Modulen zugeordnet werden. Die Inhalte und Ziele, auf die sich die Prüfungen im Einzelnen beziehen, sind in den Modulbeschreibungen festgelegt. (6) Lehrveranstaltungen werden gemäß 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt. Die fachspezifische Anlage 1 regelt in 2 Absatz 2, ob weitere Lehrveranstaltungsformen vorgesehen sind. (7) Sind Wahlmodule vorgesehen, regelt die fachspezifische Anlage 1 in 2 Absatz 3 wie viele Wahlmodule gemäß 5 Absatz 3 AT BPO in die Bachelorprüfung einfließen. (8) Es werden die folgenden obligatorischen Praktika durchgeführt: Ein Orientierungspraktikum im Umfang von 6 CP, das in die Erziehungswissenschaften eingebunden ist. Praxisorientierte Elemente in den beiden großen Fächern im Umfang von jeweils 3 CP. Näheres regelt die Praktikumsordnung für schulpraktische Studien. (9) Weitere fachspezifische Anforderungen regelt die fachspezifische Anlage 1 der jeweiligen Studienfächer. (10) Der Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs kann mit dem Schwerpunkt Elementarpädagogik studiert werden. Näheres regelt 8. 3 Prüfungen (1) Die fachspezifische Anlage 1 regelt in 3 Absatz 1 ob Prüfungen in weiteren als den in 8 ff. AT BPO aufgeführten Formen durchgeführt werden. (2) Die Wiederholung von Prüfungen kann in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen. (3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt. Die fachspezifische Anlage 1, Tabelle 2 weist aus, ob Prüfungsvorleistungen erbracht werden müssen.

3 (4) Prüfungen können in Form von Multiple Choice bzw. E-Klausuren durchgeführt werden. Näheres regelt Anlage 3. (5) Besteht eine Modulprüfung aus Teilprüfungen, so muss in der Regel jede Teilprüfung bestanden sein. Die fachspezifische Anlage 1 regelt in 3 Absatz 2, ob abweichend von Satz 1 für einzelne Module das Kompensationsprinzip gemäß 5 Absatz 8 AT BPO angewendet wird. 4 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß 22 AT BPO in der jeweils gültigen Fassung. 5 Zulassungsvoraussetzung für Module Die fachspezifische Anlage 1 regelt in 5, ob die Anmeldung zu einigen Modulen von weiteren Zulassungsvoraussetzungen abhängig ist. 6 Modul Bachelorarbeit (und Kolloquium) (1) Für die Bachelorarbeit werden 12 CP vergeben. Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit kann eine Mindestanzahl an CP bzw. der erfolgreiche Abschluss bestimmter Module vorausgesetzt werden. Näheres regelt die fachspezifische Anlage 1 in 6 Absatz 1. (2) Die fachspezifische Anlage 1 regelt in 6 Absatz 2 die Bearbeitungszeit sowie die maximal mögliche Verlängerungszeit der Bachelorarbeit. (3) Ob die Bachelorarbeit als Einzelarbeit oder als Gruppenarbeit erstellt werden kann, regelt die fachspezifische Anlage 1 in 6 Absatz 3 und legt ggf. die maximal zulässige Gruppengröße fest. (4) Die fachspezifische Anlage 1 regelt in 6 Absatz 4, ob ein Kolloquium zur Bachelorarbeit stattfindet. Für Bachelorarbeit und Kolloquium wird eine gemeinsame Note gebildet. Die fachspezifische Prüfungsordnung regelt, mit welcher Gewichtung die Bachelorarbeit und mit welcher Gewichtung das Kolloquium in die gemeinsame Note einfließen. (5) Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag andere Sprachen zulassen, sofern die Betreuung und Bewertung gewährleistet ist. Abweichende Regelungen können in der fachspezifischen Anlage 1 in 6 Absatz 5 festgelegt werden. (6) Die Bachelorarbeit kann in einem der beiden großen Fächer oder in Erziehungswissenschaften geschrieben werden.

4 7 Gesamtnote der Bachelorprüfung Die Gesamtnote der Bachelorprüfung wird aus den für die Studienfächer bzw. den Studienanteil Erziehungswissenschaft gebildeten Gesamtnoten, gewichtet mit den zugehörigen Leistungspunkten, gebildet. Die Bildung der Fachnoten wird in den Anlagen der einzelnen Studienfächer bzw. in der Anlage des Studienanteils Erziehungswissenschaft geregelt. 8 Schwerpunkt Elementarpädagogik (1) Der Studiengang kann mit einem Schwerpunkt Elementarpädagogik studiert werden, der insgesamt 60 CP umfasst. In jedem der gewählten Fächer sowie im Bereich Erziehungswissenschaft sind dann elementarpädagogische Anteile zu belegen. (2) Voraussetzung zur Belegung des Schwerpunkts Elementarpädagogik sind die folgenden Fächerkombinationen: a) Deutsch (großes Fach), Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht (großes Fach), Elementarmathematik (kleines Fach) oder b) Elementarmathematik (großes Fach), Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht (großes Fach), Deutsch (kleines Fach). (3) Die Bachelorarbeit muss einen Bezug zur Elementarpädagogik aufweisen. (4) Sind alle Module des Schwerpunkts Elementarpädagogik bzw. Module mit elementarpädagogischem Anteil im Umfang von 60 CP mit Erfolg bestanden, wird im Zeugnis der Schwerpunkt Elementarpädagogik ausgewiesen. 9 Geltungsbereich und Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor am 1. Oktober 2011 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/12 erstmals im Bachelorstudiengang "Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs" an der Universität Bremen immatrikuliert wurden. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Genehmigt, Bremen, den 8. August 2011 Der Rektor der Universität Bremen Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Fachspezifische Regelungen der Fächer 1.1 Deutsch 1.5 English-Speaking Cultures/Englisch 1.2 Elementarmathematik 1.6 Kunst-Medien-Ästhetische Bildung 1.3 Inklusive Pädagogik 1.7 Religionspädagogik 1.4 Interdisziplinärer Sachunterricht 1.8 Musikpädagogik Prüfungsanforderungen des Bereichs Erziehungswissenschaft Durchführung von Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren und zur Durchführung von Prüfungen als e-klausur

5 Anlage 1.1 zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs der Universität Bremen vom 21. Juni 2011 Regelungen für das Fach Deutsch inkl. der fachdidaktischen Anteile, beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 10 (Sprach- und Literaturwissenschaften) am 26. Januar Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad werden in der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs geregelt. 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte (1) Lehrveranstaltungen im Pflicht- und im Wahlpflichtbereich werden in deutscher Sprache gehalten. (2) Lehrveranstaltungen werden gemäß 6 Absatz 1 des Allgemeinen Teils der Bachelorprüfungsordnungen der Universität Bremen (AT BPO) durchgeführt. 3 Prüfungen (1) Die von dieser Ordnung vorgesehenen Prüfungsformen entsprechen den Regelungen der 8 und 9 des AT BPO, konkretisieren und erweitern diese aber zum Teil, so dass sie hier noch einmal komplett aufgeführt werden: a) Klausur mit einer Dauer von 45, 60 oder 90 Minuten. Alle Klausuren können ggf. auch als Multiple-Choice- bzw. E-Klausuren (s. Anlage 3) durchgeführt werden. b) Mündliche Prüfung, als Einzelprüfung mit einer Dauer von 15 bis 30 Minuten. Wenn Gruppenprüfungen für das betreffende Modul geeignet sind, können diese mit einer Gesamtdauer, die für jeden an der Prüfung teilnehmenden Prüfling anteilig etwa 15 Minuten Prüfungsdauer ergeben, durchgeführt werden. c) Schriftliche Hausarbeit mit einem Umfang, der von den laut Modulbeschreibung zugrunde gelegten Arbeitsstunden wie folgt abhängt: i. 100 oder mehr Arbeitsstunden: bis Zeichen (ohne Leerzeichen): große Hausarbeit, ii. 60 bis 99 Arbeitsstunden: bis Zeichen (ohne Leerzeichen): mittlere Hausarbeit, iii. 40 bis 59 Arbeitsstunden: bis Zeichen (ohne Leerzeichen): iv. kleine Hausarbeit. Die Arbeit ist als ausgedrucktes Exemplar und als Datei (in einem üblichen Format) einzureichen. d) Präsentationsleistung, bestehend aus einer mündlichen, im Regelfall medial gestützten Präsentation in der Lehrveranstaltung, der schriftlichen Dokumentation des Präsentierten und einer kleinen schriftlichen Ausarbeitung im Umfang von bis zu Zeichen (ohne Leerzeichen). 5

6 e) Lerntagebuch, bestehend aus einer Sammlung von i. d. R. schriftlichen Unterlagen, die eine individuelle gegenstandsbezogene Lernentwicklung dokumentieren. f) Portfolio, bestehend aus einer Sammlung von projekt- oder gegenstandsbezogenen schriftlichen Dokumenten oder anderen medialen Produkten im Sinne einer Leistungsmappe, die einen individuellen Lernprozess dokumentiert und reflektiert. g) Praxisbericht, bestehend aus einer Planungsskizze für ein Praxisvorhaben, der Dokumentation dieses Vorhabens und seiner Reflexion. h) Empirische Studie als besondere Form der Hausarbeit, die eine schul- oder unterrichtsbezogene Fragestellung oder Hypothese empirisch untersucht. i) Literarisch-ästhetisches Produkt, bestehend aus einem entsprechenden Produkt (etwa einem Bilderbuch, einem Hörspiel usw.) oder seiner Dokumentation (etwa im Fall einer Inszenierung) und einer didaktischen Analyse. j) Studienleistungen werden studienbegleitend, im Rahmen der Lehrveranstaltungen, erbracht. Regelmäßige und aktive Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen ist deshalb immer Teil der Studienleistung. Die konkreten Formen von ggf. darüber hinaus vorgesehenen weiteren Teilen der einzelnen Studienleistungen wie Sitzungsvorbereitung, Kurzreferat, Kurzpräsentation, Protokoll, didaktisches Probehandeln und Vergleichbares werden zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben oder vereinbart. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen (2) Das Kompensationsprinzip wird nicht angewendet. 4 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß den Regelungen der Prüfungsordnung. 5 Zulassungsvoraussetzungen Es gelten die folgenden Zulassungsvoraussetzungen für Module: Der erfolgreiche Abschluss des Moduls GR1 ist Voraussetzung für die Belegung der Module GR2, GR3 bzw. GR3k, GR4 bzw. GR4k und GR5. 6 Modul Bachelorarbeit (1) Für die Zulassung zur Bachelorarbeit im Fach Deutsch (einschließlich Fachdidaktik Deutsch) ist der Erwerb von mindestens 27 CP im Fach Deutsch (einschließlich Fachdidaktik Deutsch) nachzuweisen. (2) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Auf begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss kann die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit einmal um maximal 3 Wochen verlängert werden. (3) Die Bachelorarbeit wird als Einzelarbeit angefertigt und eingereicht. Teile der Bachelorarbeit, die in Projekt- oder Gruppenarbeit entstanden sind, sind entsprechend auszuweisen. 6

7 (4) Es findet kein Kolloquium zur Bachelorarbeit statt. (5) Die Bachelorarbeit wird in deutscher Sprache angefertigt. (6) Zur Erstellung der Bachelorarbeit wird ein Begleitseminar im Umfang von 3 CP angeboten, dessen Besuch dringend empfohlen wird. Die 3 CP werden als Schlüsselqualifikationen (nach 2 der fachspezifischen Prüfungsordnung) angeboten. (7) Die Bachelorarbeit hat einen Umfang von mindestens Zeichen (ohne Leerzeichen) und höchstens Zeichen (ohne Leerzeichen). (8) Erstprüferin/Erstprüfer der Bachelorarbeit ist die Betreuerin/der Betreuer der Arbeit. Betreuerinnen/Betreuer von Bachelorarbeiten können nur regelmäßig und eigenverantwortlich im Studiengang oder im Zweifach-BA Germanistik/Deutsch lehrende promovierte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Universität Bremen sein. Zweitprüferinnen/ Zweitprüfer von Bachelorarbeiten sind in der Regel ebenfalls Personen aus diesem Kreis. In Einzelfällen kann der Prüfungsausschuss auf einen begründeten Antrag hin aber auch fachlich qualifizierte und promovierte Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler, die nicht Mitglieder der Universität Bremen sind, oder fachlich qualifizierte, nicht promovierte Mitglieder der Universität Bremen, die regelmäßig und eigenverantwortlich im Studiengang lehren, als Prüferinnen/Prüfer zulassen. (9) Die Bachelorarbeit ist als ausgedrucktes Exemplar und als Datei (in einem üblichen Format) einzureichen. 7 Gesamtnote des Studienfaches Die Gesamtnote für das Studienfach wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. 8 Schwerpunkt Elementarpädagogik (1) Für den Schwerpunkt Elementarpädagogik sind im großen Fach Deutsch das Modul FDD2 in der Variante E verpflichtend zu absolvieren und falls die Bachelorarbeit im Fach Deutsch angefertigt wird auch das Modul Bachelorarbeit. Im kleinen Fach Deutsch ist das Modul FDD2k in der Variante E verpflichtend zu absolvieren. (2) In den Modulen GR1, GR3 bzw. GR3k, GR4 bzw. GR4k und FDD1 werden jeweils Veranstaltungen ausgewiesen, die (auch) auf den Schwerpunkt Elementarbereich bezogen sind. 9 Geltungsbereich und Inkrafttreten Diese fachspezifische Anlage 1.1 Deutsch zur Prüfungsordnung Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereich tritt nach der Genehmigung der Prüfungsordnung durch den Rektor am 1. Oktober 2011 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/12 erstmals im Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primarund Elementarbereichs an der Universität Bremen immatrikuliert wurden. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. 7

8 Tabelle 1 Studienverlaufspläne Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden, sofern keine Zulassungsvoraussetzungen gemäß 5 erforderlich sind. 1a) für das Studienfach Deutsch als großes Fach, d.h. 39 CP Fachwissenschaft + 12 CP Fachdidaktik Großes Fach (+ 12) CP 3. Jahr 6. GR5 6 CP / P / KP ggf. Modul Bachelorarbeit-L bzw. Modul Bachelorarbeit (E) 15 (+ 12) CP 12 CP / P / MP 5. GR4 9 CP / P / TP FDD2 (E) 9 CP / P / MP 2. Jahr 4. (6 CP im 5., 3 CP im (3 CP im 5., 4. Semester) 6 CP im 4. Semester) 18 CP 3. GR3 9 CP / P / KP 1. Jahr 2. GR2 6 CP / P / MP FDD1 6 CP / P / MP (3 CP Fach + 3 CP Fachdidaktik) 18 CP 1. GR1 6 CP / P / TP P: Pflichtmodul(e) Alle aufgeführten Module schließen mit einer benoteten Modulprüfung ab. Die Module FDD2 und Bachelorarbeit werden jeweils auch in einer Variante E, die obligatorisch für den Schwerpunkt Elementarpädagogik ist, angeboten (s. o. 8). Ergänzende Angaben für alle Module Kennung Modulbezeichnung CP MP/TP/ KP Aufteilung CP bei TP PL/SL (Anzahl) GR1 Fachwissenschaftliche 6 TP Einführungskurs deutsche PL: 1 Grundlagen für Studierende im Grundschullehramt Literaturwissenschaft 3 CP Einführungskurs Sprachwissenschaft PL: 1 Deutsch 3 CP GR2 Sprachreflexionen 6 MP PL: 1 GR3 Kinder- und Jugend-Literatur und -Medien 9 KP PL: 1 SL: 2 GR4 Deutsch als Zweitsprache 9 TP Kontrastsprachenkurs 3 CP PL: 1 (mit Kontrastsprache) Deutsch als Zweitsprache 6 CP PL: 1 SL: 1 GR5 Vertiefung Literatur (professionsbezogen) 6 KP PL: 1 SL: 2 FDD1 Einführung in Sprach- und 6 MP PL: 1 Literaturdidaktik/ Spracherwerb FDD2 Anfangsunterricht/ Didaktik der Kinder- und Jugendliteratur/-medien (mit Praxisvertiefung) 9 MP PL: 1 8

9 Kennung Modulbezeichnung CP MP/TP/ KP Aufteilung CP bei TP PL/SL (Anzahl) FDD2 E Anfangsunterricht/ Didaktik der Kinder- und Jugendliteratur/-medien (mit Praxisvertiefung) Elementarpädagogik 9 MP PL: 1 Modul Bachelorarbeit-L 12 MP PL: 1 Modul Bachelorarbeit E (Elementarpädagogik) 12 MP PL: 1 MP: Modulprüfung; TP: Teilprüfungen; KP: Kombinationsprüfung (bestehend aus einer Prüfungsleistung und Studienleistungen); PL: Prüfungsleistung; SL: Studienleistung 1b) für das Studienfach Deutsch als kleines Fach, d.h. 15 CP Fachwissenschaft + 9 CP Fachdidaktik Kleines Fach 3. Jahr 6. 1 Wahlpflichtmodul aus den folgenden: Sommersemester (6): GR2 6 CP / MP GR5 6 CP / KP 5. Wintersemester (5): GR3k 6 CP / KP GR4k 6 CP / KP 2. Jahr 4. FDD2k (E) 3. GR1 / 2. Teil (Literaturwissenschaft) 3 CP / P / TP 1. Jahr 2. FDD1 6 CP / P / MP 1. GR1 / 1. Teil (Sprachwissenschaft) 6 CP / P / MP (3 CP Fach + 3 CP Fachdidaktik) 3 CP / P / TP P: Pflichtmodul(e) Alle aufgeführten Module schließen mit einer benoteten Modulprüfung ab CP 6 CP Das Modul FDD2k wird auch in einer Variante E, die obligatorisch für den Schwerpunkt Elementarpädagogik ist, angeboten (s.o. 8). 9 CP 9 CP Ergänzende Angaben für alle Module Kennung Modulbezeichnung CP MP/ TP/ KP Aufteilung CP bei TP PL/SL (Anzahl) GR1 Fachwissenschaftliche 6 TP Einführungskurs deutsche PL: 1 Grundlagen für Studierende im Grundschullehramt Literaturwissenschaft 3 CP Einführungskurs Sprachwissenschaft PL: 1 Deutsch 3 CP GR2 Sprachreflexionen 6 MP PL: 1 GR3k Kinder- und Jugendliteratur und -Medien 6 KP PL: 1 SL: 2 GR4k Deutsch als Zweitsprache 6 KP PL: 1 SL: 1 GR5 Vertiefung Literatur (professionsbezogen) 6 KP PL: 1 SL: 2 9

10 Kennung Modulbezeichnung CP MP/ TP/ KP Aufteilung CP bei TP PL/SL (Anzahl) FDD1 Einführung in Sprach- und 6 MP PL: 1 Literaturdidaktik/ Spracherwerb FDD2k Anfangsunterricht/ Didaktik 6 MP PL: 1 der Kinder- und Jugendliteratur/-medien FDD2kE Anfangsunterricht/ Didaktik der Kinder- und Jugendliteratur/-medien Elementarpädagogik 6 MP PL: 1 MP: Modulprüfung; TP: Teilprüfungen; KP: Kombinationsprüfung (bestehend aus einer Prüfungsleistung und Studienleistungen); PL: Prüfungsleistung; SL: Studienleistung 10

11 Anlage 1.2 zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs der Universität Bremen vom 21. Juni 2011 Regelungen für das Fach Elementarmathematik inkl. der fachdidaktischen Anteile, beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 3 (Mathematik/Informatik) am 9. Februar Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad werden in der Prüfungsordnung "Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs " geregelt. 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte (1) Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache gehalten. Lehrveranstaltungen im Wahlpflicht- oder Wahlbereich können in deutscher oder englischer Sprache gehalten werden. (2) Lehrveranstaltungen werden gemäß 6 Absatz 1 des Allgemeinen Teils der Bachelorprüfungsordnungen der Universität Bremen (AT BPO) durchgeführt. Darüber hinaus werden Lehrveranstaltungen in den folgenden Formen durchgeführt: - Tutorium 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß 8 ff. AT BPO durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den im Folgenden aufgeführten Formen erfolgen: - Gestaltung einer Seminarsitzung: Eine Gestaltung einer Seminarsitzung umfasst die didaktische Aufbereitung eines Themas für die anderen Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer. Es kann zusätzlich eine schriftliche Ausarbeitung vorgesehen werden. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen (2) Das Kompensationsprinzip wird in den Modulen EMDG1 und EMDG2 angewendet. 4 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß den Regelungen der Prüfungsordnung. 11

12 5 Zulassungsvoraussetzungen Es gelten die folgenden Zulassungsvoraussetzungen für Module. Der erfolgreiche Abschluss der Module: ist Voraussetzung für die Belegung der Module EM1 EL EM1 und EM2 EM3 EM1 und EM2 EM4 6 Modul Bachelorarbeit (1) Für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist der Erwerb von mindestens 33 CP im entsprechenden Fach und in der Fachdidaktik insgesamt nachzuweisen. (2) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Auf begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss kann die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit einmal um maximal 2 Wochen verlängert werden. (3) Die Bachelorarbeit kann als Einzel- oder als Gruppenarbeit angefertigt werden. Die maximale Gruppengröße beträgt 3 Teilnehmerinnen/Teilnehmer. (4) Es findet kein Kolloquium zur Bachelorarbeit statt. 7 Gesamtnote des Studienfaches Die Gesamtnote für das Studienfach wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. 8 Schwerpunkt Elementarpädagogik Für den Schwerpunkt Elementarpädagogik sind im großen Fach die Module MDG2-E und ELDG-E verpflichtend, sowie MDG-A-E (falls die BA-Arbeit im Fach Elementarmathematik geschrieben wird). Wird Elementarmathematik als kleines Fach gewählt, muss das Modul MDG3-E belegt werden. 9 Geltungsbereich und Inkrafttreten Diese fachspezifische Anlage 1.2 Elementarmathematik zur Prüfungsordnung "Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs" tritt nach der Genehmigung der Prüfungsordnung durch den Rektor am 1. Oktober 2011 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/12 erstmals im Bachelorstudiengang "Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs" an der Universität Bremen immatrikuliert wurden. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. 12

13 Tabelle 1 Studienverlaufspläne Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden, sofern keine Zulassungsvoraussetzungen gemäß 5 erforderlich sind. 1a) für das Studienfach Elementarmathematik als großes Fach, d.h. 39 CP Fachwissenschaft + 12 CP Fachdidaktik Großes Fach 39 CP+ 12 CP 3. Jahr 6. ELDG (alt. ELDG-E) 3 CP/ WP /MP* 5. EM4 Ggf. EM-A oder MDG-A (alt. MDG-A-E) 12 CP/ WP/ MP 15 CP MDG2 9 CP/ P/ KP (alt. MDG2-E) EM3 6 CP/ WP/ 18 CP Jahr 6 CP/ P/ MP MP 3. EL 6 CP/ P/ MP MDG1 6 CP/ P /MP EM2 18 CP Jahr 9 CP/ P/ MP 1. EM1 6 CP/ P/ MP P/WP/W: Pflicht-/Wahlpflicht-/Wahlmodul, *: Das Modul wird mit einer Studienleistung (= unbenotet) abgeschlossen 1b) für das Studienfach Elementarmathematik als kleines Fach, d.h. 15 CP Fachwissenschaft + 9 CP Fachdidaktik Kleines Fach 15 CP+ 9 CP 3. Jahr 6. MDG3 (alt. MDG3-E) 3 CP/ WP /MP* 6 CP 5. EMDG CP/ P / KP 9 CP Jahr EMDG1 9 CP Jahr 1. 9 CP/ P/ KP P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul, *: Das Modul wird mit einer Studienleistung (= unbenotet) abgeschlossen Ergänzende Angabe für Module mit Kombinationsprüfung: KBZ. Modulbezeichnung CP MP/ TP/ KP EMD G1 EMD G2 Fachliche und Fachdidaktische Grundlagen 1 Fachliche und Fachdidaktische Grundlagen 2 Aufteilung CP bei Teilprüfung 9 KP Fachl. Teil: 6 CP PL:1 PVL Fachdid. Teil: 3 CP PL: 1 PVL 12 KP Fachl. Teil: 9 CP PL:1 PVL Fachdid. Teil: 3 CP PL: 1 PVL PL / SL (Anzahl) PVL (ohne Anzahlangabe) 13

14 Tabelle 2a): Modulliste für Pflichtmodule KBZ. Modulbezeichnung CP MP/ TP/ KP EM1 Mathematisches Denken in Arithmetik Aufteilung CP bei Teilprüfung 6 MP PL: 1 PVL 9 MP PL: 1 PVL PL / SL (Anzahl) PVL (ohne Anzahlangabe) und Geometrie 1 EM2 Mathematisches Denken in Arithmetik und Geometrie 2 EL Elementarmathematik und Lernen 6 MP PL: 1 PVL EM3 Stochastisches Denken 6 MP PL: 1 PVL EM4 Mathematisches Modellieren 9 KP PL: 2 MDG1 Fachdidaktische Grundlagen 6 MP PL: 1 PVL KBZ: Kurzbezeichnung, MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung, PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet), PVL: Prüfungsvorleistungen Tabelle 2b): Modulliste für Wahl- und Wahlpflichtmodule KBZ. Modulbezeichnung CP MP/ TP/ Aufteilung PL / SL (Anzahl) KP CP bei PVL (ohne Teilprüfung Anzahlangabe) MDG 2 Spezielle Fragen der Mathematikdidaktik I 6 MP PL: 1 PVL MDG 2-E Spezielle Fragen der Mathematikdidaktik I (Schwerpunkt Elementarbereich) 6 MP PL: 1 PVL MDG 3 Spezielle Fragen der Mathematikdidaktik II 3 MP SL: 1 PVL MDG 3-E Spezielle Fragen der Mathematikdidaktik II (Schwerpunkt Elementarbereich) 3 MP SL: 1 PVL ELD G Spezielle Fragen zur Elementarmathematik und Lernen 3 MP SL: 1 PVL ELD G-E Spezielle Fragen zur Elementarmathematik und Lernen (Schwerpunkt 3 MP SL: 1 PVL Elementarbereich) EM-A Abschlussmodul (BA-Arbeit) 12 MP PL: 1 MDG Abschlussmodul (BA-Arbeit) 12 MP PL: 1 -A MDG -A-E Abschlussmodul (BA-Arbeit) (Schwerpunkt Elementarbereich) 12 MP PL: 1 KBZ: Kurzbezeichnung, MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung, PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet), PVL: Prüfungsvorleistungen 14

15 Anlage 1.3 zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primarund Elementarbereichs der Universität Bremen vom 21. Juni 2011 Regelungen für das Studienfach Inklusive Pädagogik, beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 12 (Erziehungs- und Bildungswissenschaften) am 25. Mai Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad werden in der Prüfungsordnung Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs geregelt. 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte (1) Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache gehalten. Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich können in deutscher oder englischer Sprache gehalten werden. (2) Lehrveranstaltungen werden gemäß 6 Absatz 1 des Allgemeinen Teils der Bachelorprüfungsordnungen der Universität Bremen (AT BPO) durchgeführt. Darüber hinaus können Lehrveranstaltungen in der folgenden Form durchgeführt werden: Tutorium (3) Inklusive Pädagogik kann ausschließlich im Umfang eines großen Faches (51 CP) studiert werden. (4) Im Bereich Erziehungswissenschaft sind Leistungen im Umfang von mindestens 8 CP zu erbringen, die spezifisch für Inklusive Pädagogik gekennzeichnet sind. 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß 8 ff. AT BPO durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den im Folgenden aufgeführten Formen erfolgen: a) Empirische Erkundung mit schriftlicher Dokumentation: Die Studierenden führen selbstständig eine empirische Erkundung in einem ausgewählten Praxisfeld durch. Die empirische Erkundung wird forschungsmethodisch begründet und ausgewertet. b) Lerntagebuch: Ein Lerntagebuch spiegelt den kontinuierlichen Lernzuwachs sowie die Lehr-Lern-Prozesse im Rahmen der Seminare eines Moduls wieder. c) Entwicklung didaktischer Materialien: Die Studierenden entwickeln eigenständig didaktische Materialien für den Einsatz im inklusiven Kontext und begründen diese theoriegeleitet. 15

16 d) Ausstellung mit Präsentation und schriftlicher Dokumentation: Eine Ausstellung kann Resultat einer Erkundung, Exkursion oder vertiefenden Auseinandersetzung mit einem spezifischen Themengebiet sein. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen (2) Das Kompensationsprinzip wird nicht angewendet. 4 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß den Regelungen der Prüfungsordnung. 5 Zulassungsvoraussetzungen Es sind keine Zulassungsvoraussetzungen für Module festgelegt. 6 Modul Bachelorarbeit (1) Für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist der Erwerb von mindestens 18 CP nachzuweisen. Die folgenden Module müssen erfolgreich bestanden sein: - Modul IP 1: Grundlagen IP (9 CP), - Modul IP 2: Bezugswissenschaftliche Grundlagen (9 CP). (2) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Auf begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss kann die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit einmal um maximal 2 Wochen verlängert werden. (3) Die Bachelorarbeit ist als Einzelarbeit anzufertigen. Teile, die in Projekten oder Teamarbeit entstanden sind (z. B. Nutzung empirischer Daten), sind gesondert auszuweisen. (4) Es findet kein Kolloquium zur Bachelorarbeit statt. 7 Gesamtnote des Studienfaches Die Gesamtnote für das Studienfach wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. 16

17 8 Geltungsbereich und Inkrafttreten Diese fachspezifische Anlage 1.3 Inklusive Pädagogik zur Prüfungsordnung Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs tritt nach der Genehmigung der Prüfungsordnung durch den Rektor am 1. Oktober 2011 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/12 erstmals im Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs an der Universität Bremen immatrikuliert wurden. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Tabelle 1 Studienverlaufspläne Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden, sofern keine Zulassungsvoraussetzungen gemäß 5 erforderlich sind. 1a) für das Studienfach Inklusive Pädagogik (im Umfang eines großen Faches, d.h. 51 CP) Großes Fach 3. Jahr 2. Jahr Modul IP 6** Wahlvertiefung Modul IP 5 Kooperation und Beratung Modul IP 4 Förderschwerpunkte 1 Großes Fach 51 CP 6 CP P MP 15 CP 9 CP P MP 6 CP P TP 18 CP 3 CP P TP Modul IP 3 9 CP P MP Inklusive Didaktik Modul IP 2 9 CP P MP 18 CP Jahr Bezugswissenschaftliche Grundlagen 1. Modul IP 1 Grundlagen IP 9 CP P MP P/WP/W: Pflicht-/Wahlpflicht-/Wahlmodul, *:Das Modul wird mit einer Studienleistung (= unbenotet) abgeschlossen **: Die Prüfungsleistungen werden lehrveranstaltungsgebunden erbracht, 17

18 Die Bachelorarbeit kann im Studienfach Inklusive Pädagogik geschrieben werden. Dafür muss das Modul IP 7 (regulär im 6. Semester) belegt werden. Ergänzende Angabe für Module mit Teilprüfung KZ. Modulbezeichnung CP MP/ TP/ KP Aufteilung CP bei Teilprüfung PL / SL (Anzahl) IP 4 Modul IP 4: Förderschwerpunkte 1 9 TP Seminar a: 3 CP - Seminar b: 3 CP PL: 1 Seminar c: 3 CP PL: 1 Tabelle 2: Modulliste für Pflichtmodule KZ. Modulbezeichnung CP MP/ TP/ KP Aufteilung CP bei Teilprüfung PL / SL (Anzahl) IP 1 Grundlagen IP 9 MP PL: 1 IP 2 Bezugswissenschaftliche 9 MP PL: 1 Grundlagen IP 3 Inklusive Didaktik 1 9 MP PL:1 IP 4 Förderschwerpunkte 1 9 TP Seminar b: 3CP PL: 1 Seminar c: 3CP PL: 1 IP 5 Kooperation und Beratung 9 MP SL: 1 IP 6 Wahlvertiefung** 6 MP SL: 1 KZ: Kennziffer, MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung, PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) ** Die Prüfungsleistungen werden lehrveranstaltungsgebunden erbracht, 18

19 Anlage 1.4 zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs der Universität Bremen vom 21. Juni 2011 Regelungen für das Fach Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht (ISSU) inkl. der fachdidaktischen Anteile, beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 12 (Erziehungs- und Bildungswissenschaften) am 25. Mai Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad werden in der Prüfungsordnung Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs geregelt. 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte (1) Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache gehalten. Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich können in deutscher oder englischer Sprache gehalten werden. (2) Lehrveranstaltungen werden gemäß 6 Absatz 1 des Allgemeinen Teils der Bachelorprüfungsordnungen der Universität Bremen (AT BPO) durchgeführt. 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß 8 ff. AT BPO durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in der im Folgenden aufgeführten Form erfolgen: schriftliche Gruppenarbeit (z. B. wissenschaftliche Hausarbeit, Analyse und Reflexion praxisbezogenen Lernens) sowie mündliche Gruppenprüfung mit oder ohne einzeln auszuweisende Anteile. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen (2) Das Kompensationsprinzip wird in allen Modulen angewendet. 4 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß den Regelungen der Prüfungsordnung. 19

20 5 Zulassungsvoraussetzungen Es gelten die folgenden Zulassungsvoraussetzungen für Module. Der erfolgreiche Abschluss der Module ISSU B1 und ISSU B2 ISSU C1 ist Voraussetzung für die Belegung der Module ISSU B3 ISSU C2 In den Sozial- und Naturwissenschaften ist der erfolgreiche Abschluss von Modulen aus dem Wahlbereich I Voraussetzung für die Belegung der Module aus dem Wahlbereich II. 6 Modul Bachelorarbeit (1) Für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist der Erwerb von mindestens 27 CP nachzuweisen. Die folgenden Module müssen erfolgreich bestanden sein: ISSU B1, ISSU B2, fachwissenschaftliche Module (Auswahl aus wählbaren Fachwissenschaften der Natur- oder Sozialwissenschaften, vgl. Tabelle) im Umfang von 9 CP. (2) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Auf begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss kann die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit einmal um maximal 4 Wochen verlängert werden. (3) Die Bachelorarbeit kann nach Absprache mit den Prüfenden als Einzel- oder als Gruppenarbeit angefertigt werden. Die maximale Gruppengröße beträgt 3 Teilnehmer/ Teilnehmerinnen. (4) Es findet kein Kolloquium zur Bachelorarbeit statt. 7 Gesamtnote des Studienfaches Die Gesamtnote für das Studienfach wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. 8 Schwerpunkt Elementarpädagogik Für den Schwerpunkt Elementarpädagogik sind im großen Fach die Module ISSU B1-EB und ISSU B3-EB verpflichtend. 20

21 9 Geltungsbereich und Inkrafttreten Diese fachspezifische Anlage 1.4 Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht zur Prüfungsordnung Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs tritt nach der Genehmigung durch den Rektor am 1. Oktober 2011 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/12 erstmals im Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs an der Universität Bremen immatrikuliert wurden. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. 21

22 Studienverlaufspläne Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden, sofern keine Zulassungsvoraussetzungen gemäß 5 erforderlich sind. Neben interdisziplinären fachwissenschaftlichen Veranstaltungen, die im Sinne einer professionsorientierten Fachlichkeit im Studium zum Teil mit fachdidaktischen Veranstaltungen in einem Modul organisiert sind, werden vertiefende Module einzelner sozial- oder naturwissenschaftlicher Fachwissenschaften angeboten. Die Studierenden entscheiden sich, ob sie einen sozial- oder einen naturwissenschaftlichen Schwerpunkt im Umfang von 24cp studieren wollen. Aus dem sozialwissenschaftlichen Schwerpunkt wird eine Fachwissenschaft vertieft studiert. Aus dem naturwissenschaftlichen Schwerpunkt werden zwei Fachwissenschaften studiert, davon eine vertieft. Tabelle 1a: Studienverlaufsplan für das Studienfach Interdisziplinäre Sachbildung/ Sachunterricht (ISSU) als großes Fach, d.h. 39 CP Fachwissenschaft + 12 CP Fachdidaktik Interdisziplinäre Sachbildung / Sachunterricht (ISSU) 24 CP FW + 15 CP Interdisziplinäre FW + 12 CP FD 3. Jahr 2. Jahr 6. ISSU B3: Fachwissenschaftliche Bezüge fachdidaktischer Praxis 9 CP / WP / MP ODER ISSU B3-EB: Fachwissenschaftliche Bezüge fachdidaktischer Praxis 9 CP / WP / MP 5. Sem ISSU B3: Fachwissenschaftliche Bezüge fachdidaktischer Praxis 9 CP / WP / MP ODER ISSU B3-EB: Fachwissenschaftliche Bezüge fachdidaktischer Praxis 9 CP / WP / MP ISSU B: BA-Arbeit 12 CP / WP / MP 4. ISSU NaWi: Wahlbereich I 9 CP / WP / MP ODER ISSU SoWi: Wahlbereich I 9 CP / WP / MP ISSU NaWi: Wahlbereich II - Vertiefung 6 CP / WP / MP ODER ISSU SoWi: Wahlbereich II 6 CP / WP / MP 3. ISSU NaWi: Wahlbereich I 9 CP / WP / MP ODER ISSU SoWi: Wahlpflichtbereich I 9 CP / WP / MP 51 CP 15 CP 18 CP ISSU B2: Fachwissenschaftliche Perspektiven 18 CP Jahr 9 CP / P / MP 1. ISSU B1: Konzeptionen und theoretische Grundlagen 9 CP / WP / MP ODER ISSU B1-EB: Konzeptionen und theoretische Grundlagen 9 CP / WP / MP Abkürzungen: FW = Fachwissenschaft; FD = Fachdidaktik; P = Pflichtmodul; WP = Wahlpflichtmodul; MP = Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen 22

23 Tabelle 1b: Studienverlaufsplan für das Studienfach Interdisziplinäre Sachbildung / Sachunterricht (ISSU) als kleines Fach, d.h. 15 CP Fachwissenschaft + 9 CP Fachdidaktik Interdisziplinäre Sachbildung / Sachunterricht (ISSU) 9 CP FW + 6 CP Interdisziplinäre FW + 9 CP FD 3. Jahr 5. und ISSU C2: Fachwissenschaftliche Bezüge fachdidaktischer Praxis 6. 6 CP / P / MP 25 CP 6 CP 2. Jahr 3. und Jahr 1. und 2. ISSU NaWi: Wahlbereich I 9 CP / WP / MP ODER ISSU SoWi: Wahlpflichtbereich I 9 CP / WP / MP ISSU C1: Einführung in Konzeptionen und fachwissenschaftliche Perspektiven 9 CP / WP / MP Abkürzungen: FW = Fachwissenschaft; FD = Fachdidaktik; P = Pflichtmodul; WP = Wahlpflichtmodul; MP = Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen 9 CP 9 CP Tabelle 2: Modullisten für Wahl- und Wahlpflichtmodule KZ. Modulbezeichnung CP ISSU B1 ISSU B1 EB WAHLPFLICHTMODULE IM KERNBEREICH Konzeptionen und theoretische Grundlagen der Interdisziplinären Sachbildung / des Sachunterrichts Konzeptionen und theoretische Grundlagen der Interdisziplinären Sachbildung / des Sachunterrichts Elementarbereich MP/ TP/ KP PL/ SL 9 MP PL: 1 9 MP PL: 1 ISSU B3 Fachwissenschaftliche Bezüge fachdidaktischer Praxis 9 MP PL: 1 ISSU B3 EB ISSU SoWi Einf Fachwissenschaftliche Bezüge fachdidaktischer Praxis Elementarbereich ISSU SoWi: WAHLPFLICHTBEREICH 9 MP PL: 1 Einführung in die Sozialwissenschaften 9 KP SL: 3 ISSU SoWi: WAHLBEREICH I ISSU Pol1 Sozialwissenschaftliches Grundstudium 9 KP PL: 2 ISSU Ges1 Einführung in die Alte Geschichte 9 MP PL: 1 ISSU Ges2 Einführung in die Mittelalterliche Geschichte 9 MP PL: 1 ISSU Ges3 Einführung in die Neuere und Neueste Geschichte 9 MP PL: 1 ISSU Ggr1 Grundlagen der physischen Geographie 9 KP ISSU SoWi: WAHLBEREICH II - Vertiefung PL: 2 SL:1 ISSU Pol2 Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland 6 KP PL: 2 ISSU Ges4 Historische Orte/Räume/Regionen 6 KP PL: 1 SL:1 ISSU Ggr2 Geographie und Gesellschaft 6 KP PL: 2 23

24 ISSU NaWi: WAHLBEREICH I ISSU Bio1 Biologie für den Sachunterricht 9 KP ISSU Che1 Allgemeine Chemie 9 KP PL: 1 SL: 2 PL: 1 SL: 1 ISSU Phy1 Physik für Sachunterricht 9 MP PL: 1 ISSU Geo1 Geowissenschaften für ISSU I 9 KP ISSU Tech1 Technische Systeme und ausgewählte Anwendungsgebiete ISSU NaWi: WAHLBEREICH II - Vertiefung 9 KP ISSU Bio2 Biologiedidaktik für den Sachunterricht 6 KP ISSU Che2 Spezielle Themen der Chemie und ihre experimentelle Vermittlung 6 KP ISSU Phy2 Physikdidaktik für Studierende des Sachunterrichts 6 KP ISSU NaWi: WAHLBEREICH II - Vertiefung PL: 1 SL: 1 PL: 1 SL: 1 PL: 1 SL: 1 PL: 1 SL: 1 PL: 1 SL: 1 ISSU Geo2 Geowissenschaften für ISSU II 6 KP PL: 2 ISSU Tech2 Technik, Arbeit und Gesellschaft 6 KP Abkürzungen: KZ: Kennziffer; MP: Modulprüfung; TP: Teilprüfung; KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet); SL: Studienleistung (= unbenotet) PL: 1 SL: 1 24

25 Anlage 1.5 zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang "Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs" der Universität Bremen vom 21. Juni 2011 Regelungen für das Fach "English-Speaking Cultures/Englisch" inkl. der fachdidaktischen Anteile, beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 10 (Sprach- und Literaturwissenschaften) am 10. Juni Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad werden in der Prüfungsordnung "Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs" geregelt. 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte (1) Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich oder im Wahlpflichtbereich können in deutscher oder englischer Sprache gehalten werden. (2) Lehrveranstaltungen werden gemäß 6 Absatz 1 des Allgemeinen Teils der Bachelorprüfungsordnungen der Universität Bremen (AT BPO) durchgeführt. (3) Das Studienfach beinhaltet ein obligatorisches, fachlich relevantes Studiensemester an einer englischsprachigen Universität in einem englischsprachigen Land. Der Auslandsaufenthalt findet nach Studienverlaufsplan während des fünften Semesters statt. Im Auslandssemester sind Leistungen im Umfang von mindestens 15 CP zu erbringen. Zusätzlich erworbene CP können auf die General Studies bzw. auf die Schlüsselqualifikationen (max. 3 CP) angerechnet werden. 1 (4) Das Studiensemester kann in begründeten Ausnahmefällen mit Genehmigung des Prüfungsausschusses durch ein fachlich relevantes Praktikum von dreimonatiger Dauer oder durch einen intensiven Studienaufenthalt (Summer School, etc.) in einem englischsprachigen Land ersetzt werden. Das Praktikum wird mit einem schriftlichen Praktikumsbericht von ca Wörtern abgeschlossen. In schwerwiegenden Härtefällen sowie in besonders zu begründenden Fällen (z. B. vorhandene nachweisbare kulturelle und sprachliche Kompetenz) kann der Prüfungsausschuss eine Befreiung vom Auslandsmodul aussprechen und eine geeignete Modulersatzleistung festlegen. 1 Zum Abschluss eines Lernvertrags ("Learning Agreements") zwischen Studierendem und Fachbereich vor Antritt des Auslandsaufenthalts wird dringend geraten, um eine problemlose Anerkennung der im Ausland erworbenen CP gewährleisten zu können. 25

26 3 Prüfungen (1) Die von dieser Ordnung vorgesehenen Prüfungsformen sind 2 : a) Klausur mit einer Dauer von 90 Minuten. Alle Klausuren können ggf. auch als E- Klausuren (s. Anlage 3) durchgeführt werden. b) Schriftliche Hausarbeit mit einem Umfang, der von den laut Modulbeschreibung zugrunde gelegten Arbeitsstunden wie folgt abhängt: 100 oder mehr Arbeitsstunden: 10 bis 15 Seiten, 60 bis 99 Arbeitsstunden: 7 bis 10 Seiten, 40 bis 59 Arbeitsstunden: 5 bis 9 Seiten. Eine Seite entspricht ca Zeichen ohne Leerzeichen. Die Arbeit ist in englischer Sprache zu verfassen und als ausgedrucktes Exemplar und als Datei einzureichen. c) Präsentationsleistung, bestehend aus einer mündlichen, im Regelfall medial gestützten Präsentation in der Lehrveranstaltung, der schriftlichen Dokumentation des Präsentierten und einer kleinen schriftlichen Ausarbeitung im Umfang von bis zu 5 Seiten. d) Portfolio, bestehend aus einer offenen Anzahl unterschiedlicher schriftlicher und mündlicher, dokumentierter Leistungen, die zusammenfassend bewertet werden. Eventuelle Klausuranteile können ggf. auch als E-Klausuren (s. Anlage 3) durchgeführt werden. Mündliche Aufgaben müssen in geeigneter Form dokumentiert werden, z. B. durch Kurzbericht, Thesenpapier etc. Wenn Gruppenaufgaben im Portfolio vorgesehen sind, sollte der jeweilige Anteil der einzelnen Studierenden ersichtlich werden. e) Prüfungen im Bereich der sprachpraktischen Übungen können aus schriftlichen und mündlichen Anteilen bestehen, die aber nicht über 120 Minuten bei schriftlichen Tests und 30 Minuten bei mündlichen Tests hinausgehen. f) Alle Klausuranteile können ggf. auch als E-Klausuren (s. Anlage 3) durchgeführt werden. Mündliche Testanteile sollten als Einzelprüfung eine Dauer von 20 bis 30 Minuten nicht überschreiten. Wenn mündliche Gruppenprüfungen für das betreffende Modul geeignet sind, können diese mit einer Gesamtdauer, die für jeden an der Prüfung teilnehmenden Prüfling anteilig etwa 15 Minuten Prüfungsdauer ergibt, durchgeführt werden. g) Zur Erstellung der Bachelorarbeit wird fakultativ ein Begleitseminar im Umfang von 3 CP angeboten. Die 3 CP können als Schlüsselqualifikationen (nach 2 der fachspezifischen Prüfungsordnung) anerkannt werden. h) Bachelorarbeit im Umfang von mindestens 25 Seiten (ca Zeichen ohne Leerzeichen) und höchstens 30 Seiten (ca Zeichen ohne Leerzeichen). Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. i) Die Erstprüferin/der Erstprüfer der Bachelorarbeit ist die Betreuerin/der Betreuer der Arbeit. Betreuerinnen/Betreuer von Bachelorarbeiten können nur regelmäßig und eigenverantwortlich im Studiengang lehrende Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Universität Bremen sein. Zweitprüferinnen/Zweitprüfer von Bachelorarbeiten sind in der Regel ebenfalls Personen aus diesem Kreis; in Einzelfällen kann der Prüfungsausschuss auf einen begründeten Antrag hin aber auch fachlich qualifizierte und promovierte Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler, die nicht Mitglieder der Universität Bremen sind, zulassen. Die Bachelorarbeit ist als ausgedrucktes Exemplar und als PDF-Datei einzureichen. 2 Diese Prüfungsformen entsprechen den Vorgaben der 8 und 9 des AT BPO, konkretisieren und erweitern diese aber zum Teil, so dass sie hier noch einmal komplett aufgeführt werden. 26

27 Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen (2) Das Kompensationsprinzip wird nicht angewendet. 4 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß den Regelungen der Prüfungsordnung. Keine. 3 5 Zulassungsvoraussetzungen 6 Modul Bachelorarbeit (1) Für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist der Erwerb von mindestens 33 CP im Fach Englisch (einschließlich Fachdidaktik Englisch) nachzuweisen. (2) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Auf begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss kann die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit einmal um maximal 3 Wochen verlängert werden. (3) Zur Erstellung der Bachelorarbeit wird fakultativ ein Begleitseminar im Umfang von 3 CP angeboten. Die 3 CP werden als Schlüsselqualifikationen (nach 2 der fachspezifischen Prüfungsordnung) angeboten. (4) Die Bachelorarbeit kann als Einzel- oder als Gruppenarbeit angefertigt werden. Die maximale Gruppengröße beträgt 3 Teilnehmerinnen/Teilnehmer. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein. (5) Es findet kein Kolloquium zur Bachelorarbeit statt. 7 Gesamtnote des Studienfaches Die Gesamtnote für das Studienfach wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. 3 Es wird jedoch dringend empfohlen, das Modul FD 1 vor dem Modul FD 2 zu absolvieren. 27

28 8 Geltungsbereich und Inkrafttreten Diese fachspezifische Anlage 1.5 English-Speaking Cultures/Englisch zur Prüfungsordnung "Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs" tritt nach der Genehmigung durch den Rektor am 1. Oktober 2011 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/12 erstmals im Bachelorstudiengang "Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereich" an der Universität Bremen immatrikuliert wurden. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Tabelle 1: Studienverlaufspläne Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden, sofern keine Zulassungsvoraussetzungen gemäß 5 erforderlich sind. 1a) für das Studienfach "English-Speaking Cultures / Englisch" als großes Fach, d.h. 39 CP Fachwissenschaft + 12 CP Fachdidaktik Großes Fach Die Bachelorarbeit wird hier im Studienverlaufsplan ausgewiesen. Studierende können jedoch wählen, ob sie die Bachelorarbeit in diesem oder in ihrem zweiten Fach schreiben wollen. Der Umfang der CP erhöht/reduziert sich dann jeweils um 12 CP.** (ggf. FD Abschlussmodul (12+))** Jahr 5. Auslandsmodul* 2. Jahr 15 CP / P 4. SP-G = 6 CP / P FD-2 = 6 CP / P 3. FD-1 = 6 CP / P Großes Fach 39 CP+ 12 CP 15 CP 18 CP 1. Jahr 2. und 1. C = 6 CP / P B = 6 CP / P A = 6 CP / P 18 CP P/WP: Pflicht-/Wahlpflichtmodul * Das Auslandsmodul wird nach den Regeln der jeweiligen Universität absolviert. **Das Modul FD Abschlussmodul umfasst 12 CP. Es wird empfohlen, ein "Begleitendes Seminar" in der Fachdidaktik (FD) im Umfang von 3 CP zu besuchen. Diese 3 CP werden im Bereich Schlüsselqualifikationen nach BPO "Erziehungswissenschaft" anerkannt. 28

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