BGH-Leitsatz-Entscheidungen
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- Hermann Fürst
- vor 8 Jahren
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1 BGH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: 1. AktG, FamFG: Erledigung eines Statusverfahrens während Rechtsbeschwerde Beschluss vom , Az: II ZB 7/14 2. ZPO: Kontrollpflicht bei Ausfall des elektronischen Fristenkalenders Beschluss vom , Az: II ZB 23/13 3. ZPO: Kontrollpflicht bei Ausfall des elektronischen Fristenkalenders Beschluss vom , Az: II ZB 21/13 4. ZPO: unzureichende Grundlage für Streichung einer Frist Beschluss vom , Az: III ZB 55/14 5. BGB: Einstufung eines ärztlichen Fehlverhaltens als juristische Wertung Urteil vom , Az: VI ZR 106/13 6. BGB: Haftung des Anwalts bei unzulässigem Einlagengeschäft Urteil vom , Az: VI ZR 569/13 7. BGB: Haftung des Tierhalters bei mittelbarer Verursachung Urteil vom , Az: VI ZR 467/13 8. BGB: Kündigung Mietverhältnis wegen Zigarettengeruchs Urteil vom , Az: VIII ZR 186/14 9. InsVV: Berechnungsgrundlage für die Verwaltervergütung bei Umsatzsteuererstattung Beschluss vom , Az: IX ZB 9/ InsO: Begleichung einer mit qualifiziertem Rangrücktritt versehenen Verbindlichkeit Urteil vom , Az: IX ZR 133/ InsO: Restschuldbefreiung bei verzögertem Eröffnungsverfahren Beschluss vom , Az: IX ZB 44/ PatG: Mittel für wesentliches Element der Erfindung Urteil vom , Az: X ZR 69/13 b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 1 -
2 13. ZPO: Rechtsmittel bei Ablehnung der öffentlichen Zustellung eines Scheidungsantrags Beschluss vom , Az: XII ZB 242/ FamFG: unzulässige Rechtsbeschwerde mangels Vollmacht Beschluss vom , Az: XII ZB 48/14 Urteile und Beschlüsse: 1. AktG, FamFG: Erledigung eines Statusverfahrens während Rechtsbeschwerde Beschluss vom , Az: II ZB 7/14 Ein Statusverfahren ist mit der Verschmelzung der betroffenen Gesellschaft auf eine andere Gesellschaft erledigt. Eine bereits eingelegte Rechtsbeschwerde wird damit unzulässig, wenn nicht ausnahmsweise ein berechtigtes Interesse an der Feststellung besteht, dass die angefochtene Entscheidung den Rechtsbeschwerdeführer in seinen Rechten verletzt hat. 2. ZPO: Kontrollpflicht bei Ausfall des elektronischen Fristenkalenders Beschluss vom , Az: II ZB 23/13 Ist der Zugriff auf einen ausschließlich elektronisch geführten Fristenkalender wegen eines technischen Defekts einen ganzen Arbeitstag lang nicht möglich, kann es die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristensachen verlangen, dass die dem Rechtsanwalt vorliegenden Handakten auf etwaige Fristabläufe hin kontrolliert werden. 3. ZPO: Kontrollpflicht bei Ausfall des elektronischen Fristenkalenders Beschluss vom , Az: II ZB 21/13 Ist der Zugriff auf einen ausschließlich elektronisch geführten Fristenkalender wegen eines technischen Defekts vorübergehend nicht störungsfrei gewährleistet, kann die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristensachen die Umstellung auf eine manuelle Fristenkontrolle gebieten. 4. ZPO: unzureichende Grundlage für Streichung einer Frist Beschluss vom , Az: III ZB 55/14 a) Für die Ausräumung eines Organisationsverschuldens des Rechtsanwalts muss eindeutig feststehen, welche Bürokraft zu einem be- b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 2 -
3 stimmten Zeitpunkt jeweils ausschließlich für die Fristenkontrolle zuständig ist. b) Die gebotene Fristenkontrolle findet nicht statt, wenn die Fristenlöschung durch eine Bürokraft erfolgt, der weder die Akte noch eine direkte Einzelanweisung des sachbearbeitenden Rechtsanwalts vorliegt. Die bloße Mitteilung einer anderen Bürokraft, die betreffende Frist solle gelöscht werden, genügt als Grundlage für eine Fristenstreichung nicht. 5. BGB: Einstufung eines ärztlichen Fehlverhaltens als juristische Wertung Urteil vom , Az: VI ZR 106/13 a) Die Frage, welche Maßnahmen der Arzt aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereichs unter Berücksichtigung der in seinem Fachbereich vorausgesetzten Kenntnisse und Fähigkeiten in der jeweiligen Behandlungssituation ergreifen muss, richtet sich in erster Linie nach medizinischen Maßstäben, die der Tatrichter mit Hilfe eines Sachverständigen zu ermitteln hat. Er darf den medizinischen Standard grundsätzlich nicht ohne eine entsprechende Grundlage in einem Sachverständigengutachten oder gar entgegen den Ausführungen des Sachverständigen aus eigener Beurteilung heraus festlegen. b) Bei der Einstufung eines ärztlichen Fehlverhaltens als grob handelt es sich um eine juristische Wertung, die dem Tatrichter obliegt. Diese wertende Entscheidung muss aber in vollem Umfang durch die vom ärztlichen Sachverständigen mitgeteilten Fakten getragen werden und sich auf die medizinische Bewertung des Behandlungsgeschehens durch den Sachverständigen stützen können. 6. BGB: Haftung des Anwalts bei unzulässigem Einlagengeschäft Urteil vom , Az: VI ZR 569/13 Zur Haftung eines Rechtsanwalts, der als Treuhänder aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages Kapital in einem unzulässigen Einlagengeschäft anlegt. 7. BGB: Haftung des Tierhalters bei mittelbarer Verursachung Urteil vom , Az: VI ZR 467/13 a) Die sich aus der Streitverkündung ergebende Streithilfewirkung b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 3 -
4 tritt nach 68, 74 Abs. 3 ZPO nur gegen den Dritten ein, nicht aber auch gegen die Partei, die ihm im Vorprozess den Streit verkündet hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Partei, die im Vorprozess dem Dritten den Streit verkündet hat, sich im Folgeprozess auf die Bindungswirkung beruft. b) Für die Haftungsbegründung des Tierhalters muss die von dem Tier ausgehende Gefahr nicht die einzige Ursache des eingetretenen Unfalls sein. Die Mitverursachung oder bloß mittelbare Verursachung ist ausreichend. 8. BGB: Kündigung Mietverhältnis wegen Zigarettengeruchs Urteil vom , Az: VIII ZR 186/14 Zur Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zigarettengeruchs im Treppenhaus. 9. InsVV: Berechnungsgrundlage für die Verwaltervergütung bei Umsatzsteuererstattung Beschluss vom , Az: IX ZB 9/13 Eine zu erwartende Umsatzsteuererstattung an die Insolvenzmasse wegen des Vorsteuerabzugs hinsichtlich der festzusetzenden Vergütung des Verwalters ist im Voraus bei der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters nur in der Höhe zu berücksichtigen, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt. 10. InsO: Begleichung einer mit qualifiziertem Rangrücktritt versehenen Verbindlichkeit Urteil vom , Az: IX ZR 133/14 Eine qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung stellt einen Schuldoder Schuldänderungsvertrag dar, nach dessen Inhalt die Forderung des Gläubigers nicht mehr passiviert wird und nur im Falle eines die Verbindlichkeiten übersteigenden Aktivvermögens befriedigt werden darf. Als Vertrag zugunsten der Gläubigergesamtheit kann die Vereinbarung ab Eintritt der Insolvenzreife nicht durch eine Abrede des Schuldners mit dem Gläubiger der Forderung aufgehoben werden. Wird eine mit einem qualifizierten Rangrücktritt versehene Verbindlichkeit trotz Insolvenzreife beglichen, kann die Zahlung mangels eines Rechtsgrundes kondiziert werden. b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 4 -
5 Eine trotz eines qualifizierten Rangrücktritts im Stadium der Insolvenzreife bewirkte Zahlung kann als unentgeltliche Leistung angefochten werden. 11. InsO: Restschuldbefreiung bei verzögertem Eröffnungsverfahren Beschluss vom , Az: IX ZB 44/13 Restschuldbefreiung kann unabhängig von der Dauer des Eröffnungsverfahrens regelmäßig erst sechs Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilt werden. Zeiten einer vom Insolvenzgericht zu vertretenden Verzögerung des Eröffnungsverfahrens sind auf die Laufzeit der Abtretungserklärung nicht anzurechnen. 12. PatG: Mittel für wesentliches Element der Erfindung Urteil vom , Az: X ZR 69/13 a) Ein Mittel bezieht sich nicht schon dann auf ein wesentliches Element der Erfindung im Sinne von 10 Abs. 1 PatG, wenn es zur Verwirklichung eines Verfahrensschritts eingesetzt wird, der den im Patentanspruch eines Verfahrenspatents vorgesehenen Schritten vorausgeht. Dies gilt auch dann, wenn der vorgelagerte Schritt notwendig ist, um die im Patentanspruch vorgesehenen Schritte ausführen zu können, und wenn das Mittel aufgrund seiner konkreten Ausgestaltung ausschließlich zu diesem Zweck eingesetzt werden kann. b) Ein Mittel, mit dem bestimmte Verfahrensschritte bei der Übertragung eines Audiosignals ausgeführt werden, bezieht sich nicht auf ein wesentliches Element der Erfindung, wenn das Patent zwar ein Übertragungsverfahren schützt, im Patentanspruch aber nur andere Schritte dieses Verfahrens näher festgelegt sind und die Ausgestaltung der Verfahrensschritte, auf die sich das Mittel bezieht, für die Verwirklichung der Erfindung nicht von Bedeutung ist. c) Wer im Ausland ein Mittel, das sich auf ein wesentliches Element der Erfindung bezieht, an einen Dritten liefert, der es mit seinem Wissen und Wollen zur Benutzung der Erfindung in Deutschland weiterliefert, veranlasst eine Lieferung des Mittels im Geltungsbereich des Patentgesetzes. 13. ZPO: Rechtsmittel bei Ablehnung der öffentlichen Zustellung b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 5 -
6 eines Scheidungsantrags Beschluss vom , Az: XII ZB 242/14 Gegen die Ablehnung der öffentlichen Zustellung eines Scheidungsantrags findet die sofortige Beschwerde gemäß 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statt. 14. FamFG: unzulässige Rechtsbeschwerde mangels Vollmacht Beschluss vom , Az: XII ZB 48/14 Die in einer Betreuungssache im Namen des Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn der sich für ihn legitimierende Rechtsanwalt nur von dem insoweit nicht vertretungsberechtigten Verfahrenspfleger beauftragt wurde (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. August XII ZB 270/13 - [...]). b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 6 -
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