Statistisch betrachtet

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1 STATISTISCHES LANDESAMT Statistisch betrachtet Öffentliche Sozialleistungen in Sachsen

2 Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung Öffentliche Sozialleistungen in Fakten und Zahlen 1 Soziale Mindestsicherung 2 Ausgewählte Elemente der sozialen Mindestsicherung im Fokus 8 Staatliche Förderungs- und Fürsorgesysteme 16 Kinder- und Jugendhilfe 27 Sozialversicherungssystem 32 Glossar 39

3 Einleitung Öffentliche Sozialleistungen in Fakten und Zahlen Diese Veröffentlichung gibt einen Überblick über die öffentlichen Sozialleistungen in Sachsen. Grundlage ist das Sozialleistungssystem in Deutschland, eines der leistungsstärksten und ältesten der Welt. Seine Anfänge bildet die Bismarcksche Sozialgesetzgebung am Ende des 19. Jahrhunderts. Als erste Sozialversicherung auf Basis von Leistung und Gegenleistung unter Beachtung des Solidarprinzips wurde bereits im Jahr 1883 die Krankenversicherung für Arbeiter eingeführt, 1884 wurde das Unfallversicherungsgesetz verkündet und 1889 verabschiedete der Reichstag das erste Gesetz zur Altersversorgung. Mit dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung von 1927 wurde auch das Risiko der Arbeitslosigkeit abgesichert. Die soziale Pflegeversicherung als fünfte und vorläufig letzte Säule des Sozialversicherungssystems trat erst 1995 in Kraft. Neben den Sozialversicherungen gibt es in Deutschland ein vielfältiges System öffentlicher Förderungs- und Fürsorgeleistungen, die sich im Laufe der Zeit etabliert haben und ebenfalls in diesem Heft betrachtet werden. In der Regel werden durch diese Leistungen besondere Lebensbereiche oder -situationen bzw. einzelne der besonderen Fürsorge und Förderung bedürftige Personengruppen abgesichert. Sie sind im Gegensatz zu den Sozialversicherungen, die grundsätzlich auf Beitragszahlungen beruhen und vollständig oder überwiegend darüber finanziert werden, in den allermeisten Fällen unabhängig von geleisteten Beiträgen. Das System der sozialen Mindestsicherung steht am Anfang dieser Veröffentlichung, denn es sichert den grundlegenden Lebensunterhalt von jedermann, der auf Grund seiner eigenen Leistung und der seiner Angehörigen selbst dazu nicht in der Lage ist. Hauptbestandteil dieses Systems ist seit 2005 die als Hartz IV bekannte Grundsicherung für Arbeitsuchende, die auf diesem Gebiet die Funktion der seit 1962 im Bundessozialhilfegesetz geregelten laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt übernahm und gleichzeitig die Arbeitslosenhilfe ablöste. Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistisch betrachtet 1

4 Soziale Mindestsicherung Leistungsbestandteile Die soziale Mindestsicherung beinhaltet eine Reihe staatlicher Transferleistungen, die der grundlegenden Sicherung des Lebensunterhaltes dienen. Das Schaubild zeigt die Leistungsbestandteile der Mindestsicherung mit ihren gesetzlichen Grundlagen und dem jeweiligen Empfängerkreis. [1] Leistungen nach dem SGB II Seit ihrer Einführung 2005 ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende die mit Abstand am häufigsten gewährte staatliche Sozialleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Sie löste damit die Sozialhilfe im engeren Sinne (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen) in den meisten Fällen ab. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Diese im SGB II (s. Glossar) geregelte Leistung wird häufig als Hartz IV oder ALG II bezeichnet. Tatsächlich werden als Arbeitslosengeld II aber nur die SGB II- Leistungen für Erwerbsfähige gewährt, die nicht erwerbsfähigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erhalten Leistungen nach dem SGB II als Sozialgeld. Sozialgeldbezieher sind vor allem Kinder, aber auch andere nicht erwerbsfähige Personen im sogenannten erwerbsfähigen Alter (von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze; s. Glossar), die mit erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und nicht voll erwerbsgemindert sind. Am Jahresende 2011 lebten in Sachsen Personen in Bedarfsgemeinschaften mit Leistungen nach dem SGB II, das war der niedrigste Stand seit Einführung Struktur der sozialen Mindestsicherung abnehmende Zahl der Leistungsbezieher Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe (SGB XII) Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Bundesversorgungsgesetz (BVG) Arbeitslosengeld II (ALG II) Sozialgeld Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Kriegsopferfürsorge Erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren Nicht erwerbsfähige Personen unter 65 Jahren, die mit Erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben Nicht erwerbsfähige Personen unter 65 Jahren (Kinder und zeitweilig Erwerbsgeminderte), die nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit Erwerbsfähigen leben Nicht erwerbsfähige Personen mit voller Erwerbsminderung gemäß 43 Abs. 2 SGB VI im Alter von 18 bis unter 65 Jahren bzw. Personen im Alter ab 65 Jahren Asylbewerber und sonstige nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berechtigte Personen Personen, die bei militärischen Diensten beschädigt wurden, ihre Familienmitglieder bzw. Angehörigen sowie weitere Personen mit einem sozialen Entschädigungsrecht 2 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistisch betrachtet

5 dieser Leistung Knapp ein Viertel von ihnen war nicht erwerbsfähig ( Personen). Darunter befanden sich Kinder im Alter unter 15 Jahren. Leistungen nach dem SGB XII Von den im SGB XII (Sozialhilfe) festgeschriebenen Leistungen dienen zwei der Sicherung des Lebensunterhaltes. Am Jahresende 2011 bezogen in Sachsen insgesamt Personen entsprechende Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe. Der überwiegende Anteil von Ihnen erhielt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Anspruchsvoraussetzung für diese Leistung, die im 4. Kapitel SGB XII geregelt ist, ist das Erreichen des gesetzlichen Rentenalters (s. Glossar) bzw. eine anerkannte volle Erwerbsminderung. Diese Grundsicherungsleistungen wurden 2003 mit dem Ziel eingeführt, die verschämte Armut der genannten Bevölkerungsgruppen einzugrenzen, da bei dieser Leistung eine Unterhaltspflicht seitens der Eltern bzw. Kinder weitestgehend ausgeschlossen ist. Am 31. Dezember 2011 wurden entsprechende Leistungen von sächsischen Leistungsträgern der Sozialhilfe an ab 65-Jährige und voll erwerbsgeminderte hilfebedürftige Menschen gezahlt. Empfänger von Leistungen der sozialen Mindestsicherung in Sachsen im Dezember 2005 bis 2011 Anzahl Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII erhalten seit Einführung von Hartz IV außerhalb von Einrichtungen nur noch nicht Erwerbsfähige vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze ohne dauerhaft anerkannte volle Erwerbsminderung, die nicht mit Erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Von dieser Hilfe sind dadurch vorwiegend Einzelpersonen betroffen, am Jahresende 2011 waren es in Sachsen Personen in Bedarfsgemeinschaften. Es handelt sich um längerfristig Kranke, vorübergehend Erwerbsgeminderte bzw. um unter 15-Jährige, deren Eltern/ Elternteil ebenfalls diese Leistung erhalten (Bedarfsgemeinschaftsprinzip) oder z. B. Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII sind. Leistungen nach dem AsylbLG Die sogenannten Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) dienen ebenfalls der Sicherung des laufenden Lebensunterhaltes. Diese Leistung erhalten nicht nur Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung aufgrund eines laufenden Asylverfahrens und deren Ehegatten und minderjährige Kinder (Asylbewerber), sondern auch Ausländer, deren Asylantrag bereits abgelehnt wurde und die somit zur Ausreise verpflichtet sind, sich aber aus unterschiedlichen Gründen noch tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten. Zum Jahresende 2011 betrug die Zahl der Regelleistungsempfänger in Sachsen sonstige Leistungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Sozialgeld Quelle für SGB II-Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Integrierte Statistik zur Grundsicherung für Arbeitsuchende Arbeitslosengeld II Bundesversorgungsgesetz (BVG) Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist zuständig für die Versorgung bzw. Entschädigung von Kriegsbeschädigten und hinterbliebenen bzw. im Rahmen der Nebengesetze auch für andere Personen mit einem sozialen Entschädigungsrecht (z. B. geschädigte Wehr- und Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten oder rechtsstaatswidrigen Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet; s. Glossar). Ein Teil der Versorgungsleistungen steht als Kriegsopferfürsorge von der Aufgabenstellung her der Sozialhilfe sehr nahe und wurde deshalb der sozialen Mindestsicherung zugeordnet. Für die Betroffenen gelten günstigere Anrechnungsregelungen als bei den übrigen Mindestsicherungsleistungen. Das gesamte Spektrum der laufend gewährten Leistungen wird als Mindestsicherungsleistungen berücksichtigt, obwohl ein Teil davon über die Hilfen zum Lebensunterhalt hinausgeht. Diese Vorgehensweise hat dennoch kaum spürbare Auswirkungen, da die Empfängerzahlen der Kriegsopferfürsorge Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistisch betrachtet 3

6 sehr gering sind und altersbedingt weiter stark zurück gehen (in den nunmehr 65 Jahren seit Ende des Zweiten Weltkrieges ist ein Großteil der anspruchsberechtigten Personen verstorben). Zum Jahresende 2010 wurde in Sachsen Leistungsberechtigten Kriegsopferfürsorge als laufende Leistung gewährt. Das sind 0,2 Prozent der Mindestsicherungsempfänger. Die bevölkerungsbezogene Mindestsicherungsquote verändert sich durch Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung der Empfänger von Kriegsopferfürsorge um weniger als 0,1 Prozent. Die Statistik zur Kriegsopferfürsorge wird nur alle zwei Jahre (gerades Jahr) erhoben, so dass für die ungeraden Jahre mit Mittel- bzw. Vorjahreswerten gearbeitet werden muss. Vorgelagerte bzw. tangierende Sozialleistungen Weitere staatliche Sozialleistungen wie z. B. Kinderzuschlag, Wohngeld und BAföG sind nicht Bestandteil der sozialen Mindestsicherung, obwohl sie ebenfalls zur finanziellen Unterstützung einkommensschwächerer Bevölkerungsgruppen beitragen. Zum Teil werden diese Leistungen gewährt, um Mindestsicherungsleistungen zu vermeiden (vorgelagerte Leistungen) oder sie treten für Personen mit besonderen Anspruchsvoraussetzungen an deren Stelle. Mehr dazu erfahren Sie im Kapitel Staatliche Förderungsund Fürsorgesysteme. Empfänger von Leistungen der sozialen Mindestsicherung im Dezember für ausgewählte Jahre von 2005 bis 2011 Hilfeart Leistungen nach dem SGB II 1) Arbeitslosengeld II Sozialgeld Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB XII 2) laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Regelleistungen nach dem AsylbLG Laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge 3) Insgesamt Je 100 Einwohner 13,9 14,1 12,7 11,9 11,1 1) Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende; in Form von Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Hilfebedürftige bzw. Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige 2) Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe; wegen Leistungsüberschneidung in Einrichtungen werden zur Summenbildung bei der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt nur Empfänger außerhalb von Einrichtungen herangezogen 3) Erhebung im Zweijahresturnus (gerades Jahr), für ungerade Jahre Mittelwert aus Vor- und Folgejahr, bzw. Vorjahreswert (2011) Quelle für SGB II-Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Integrierte Statistik zur Grundsicherung für Arbeitsuchende Soziale Mindestsicherung in Zahlen Seit 2006 sinkende Empfängerzahlen Im Dezember 2011 erhielten im Freistaat Sachsen insgesamt Personen Transferleistungen aus den sozialen Mindestsicherungssystemen. Das waren weniger Leistungsempfänger als je zuvor seit Einführung von Hartz IV. Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich die Anzahl der Leistungsberechtigten um 6,6 Prozent ( Personen) und gegenüber 2006, dem Jahr mit den meisten Empfängern sogar um 23,1 Prozent bzw Personen. Die Quote der in Sachsen auf Mindestsicherungsleistungen angewiesenen Personen sank damit auf 11,1 Prozent gegenüber 11,9 Prozent im Vorjahr bzw. 14,1 Prozent im Dezember Der starke Rückgang in der Anzahl der Mindestsicherungsempfänger beruht größtenteils auf einem Rückgang der Personenanzahl, die von Leistungen des SGB II betroffen waren. Gleichzeitig stieg die Anzahl der Leistungsempfänger nach SGB XII. Der Anteil dieser Leistungsempfänger an der Mindestsicherung, der nach der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 in Sachsen bei nur 4,0 Prozent lag, erreichte am Jahresende 2011 seinen bisherigen Höchststand (6,6 Prozent). Sachsen liegt im Bundesvergleich über dem Durchschnitt In Deutschland gab es im Dezember Empfänger von Mindestsicherungsleistungen. Rund 6,1 Millionen Personen davon (84 Prozent) lebten in Bedarfsgemeinschaften mit Leistungen nach SGB II. Die einzelnen Bundesländer waren dabei sehr unterschiedlich von Mindestsicherung betroffen. Die Mindestsicherungsquoten schwank- 4 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistisch betrachtet

7 Bildquelle: StLA ten in den einzelnen Bundesländern zwischen 4,3 und 18,9 Prozent. Die höchsten Quoten wiesen die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie die Flächenländer Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern auf. Nur fünf Flächenländer im Süden und Südwesten Deutschlands lagen unter der Gesamtquote von Deutschland (8,9 Prozent). Sachsen hatte mit 11,1 Prozent ebenfalls eine über dem Durchschnitt liegende Mindestsicherungsquote. Sie lag 2,2 Prozentpunkte über der Deutschlandquote, bedingt durch die im Freistaat ebenfalls höhere Quote der SGB II-Empfänger. In dieser Empfängergruppe betrug der Unterschied 4,2 Prozentpunkte während 9,4 Prozent der Einwohner Deutschlands Hartz IV-Leistungen in Anspruch nahmen, waren es 13,6 Prozent der Einwohner Sachsens. Im Gegensatz dazu lagen die einwohnerbezogenen Quoten aller anderen Mindestsicherungssysteme in Sachsen deutlich unter denen der Bundesrepublik: Von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung betroffen waren in Sachsen nur 7 statt 12 von Einwohnern im Durchschnitt Deutschlands. Regelleistungen nach dem AsylbLG erhielten im Dezember 2011 in Sachsen 1,3 von Einwohnern, bundesweit waren es 1,8. Bei der Kriegsopferfürsorge waren es 0,3 von Sachsen und 0,5 von Einwohnern der Bundesrepublik. Im Zusammenhang damit sind auch die Anteile der einzelnen Leistungsarten an der Leipzig, Stadt Leipzig Vogtlandkreis Nordsachsen Mittelsachsen Chemnitz, Zwickau Stadt Erzgebirgskreis Meißen Mindestsicherung zu sehen. Sachsen wies 2011 mit 92,0 Prozent im Vergleich mit den anderen Bundesländern den höchsten Anteil der Leistungsempfänger nach SGB II an allen Leistungsempfängern auf und lag damit 7,7 Prozentpunkte über dem Wert von Gesamtdeutschland. Entsprechend niedriger Empfänger von Leistungen der sozialen Mindestsicherung (ohne Kriegsopferfürsorge) in Sachsen im Dezember 2011 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Bautzen Dresden, Stadt Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, GeoSN 2013 Görlitz Mindestsicherungsquote 9,2-10,8 12,0-13,3 15,0 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistisch betrachtet 5

8 Empfänger von Leistungen der sozialen Mindestsicherung in Sachsen im Dezember 2011 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen 1) Kreisfreie Stadt Landkreis Land Insgesamt Anteil SGB II in % unter 15 Davon im Alter von bis unter Jahren und mehr insgesamt 1) Je Einwohner im Alter von bis unter Jahren unter und mehr Chemnitz, Stadt , ,0 258,0 149,9 13,8 Erzgebirgskreis , ,4 163,7 113,4 4,9 Mittelsachsen , ,1 168,3 113,2 5,6 Vogtlandkreis , ,2 188,5 117,4 5,9 Zwickau , ,8 188,1 120,7 5,8 Dresden, Stadt , ,7 194,6 121,8 14,5 Bautzen , ,3 190,4 127,6 7,5 Görlitz , ,1 248,2 165,5 9,5 Meißen , ,7 183,8 126,4 8,8 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge , ,6 180,7 114,5 7,3 Leipzig, Stadt , ,0 288,6 168,9 19,3 Leipzig , ,7 183,0 129,6 7,8 Nordsachsen , ,8 224,3 141,4 7,6 Sachsen , ,5 206,8 132,7 9,7 Kreisfreie Städte , ,2 242,9 146,3 16,2 Landkreise , ,2 189,7 126,0 6,9 Dezember 2010 Sachsen , ,0 221,9 142,5 9,2 Kreisfreie Städte , ,7 258,7 156,4 15,6 Landkreise , ,9 205,0 135,8 6,4 Dezember 2009 Sachsen , ,7 236,8 150,5 9,0 Kreisfreie Städte , ,0 278,0 162,4 15,0 Landkreise , ,2 218,5 145,1 6,4 1) Sachsenwerte insgesamt: Mindestsicherungsempfänger aller zugehörigen Leistungssysteme mit sächsischem Leistungsträger; enthaltene Kriegsopferfürsorge für ungerade Jahre geschätzt alle übrigen Werte (nach Wohnortprinzip): Mindestsicherungsempfänger mit sächsischem Leistungsträger; ohne Empfänger von Kriegsopferfürsorge (keine Auswirkungen auf Quote) in Chemnitz inklusive der Asylbewerber-Regelleistungsempfänger in der Erstaufnahmeeinrichtung Quelle für SGB II-Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 6 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistisch betrachtet

9 waren die Anteile der Leistungsempfänger aller anderen Mindestsicherungssysteme: Der Anteil der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung lag in Sachsen im Dezember 2011 mit 5,6 Prozent weniger als halb so hoch wie im bundesdeutschen Durchschnitt, wo diese Empfängergruppe bereits 11,6 Prozent aller Empfänger von Mindestsicherungsleistungen ausmachte. Höhere Mindestsicherungsquoten in den Kreisfreien Städten Die Mindestsicherungsquote in den Kreisfreien Städten und Landkreisen Sachsens schwankte im Dezember 2011 zwischen 9,2 (Erzgebirgskreis und Landkreis Mittelsachsen) und 15,0 Prozent (Kreisfreie Stadt Leipzig). Die Kreisfreien Städte waren dabei stärker von Mindestsicherung betroffen als ihr Umfeld. Dresden hatte die geringste Mindestsicherungsquote unter den Kreisfreien Städten. Mit 10,8 Prozent lag sie nur gering über der Quote der benachbarten Landkreise Meißen (10,4) und Bautzen (10,5) und deutlich unter der Quote der am stärksten von Mindestsicherung betroffenen Landkreise Nordsachsen (12,0) und Görlitz (13,3). In den fünf Landkreisen im südlichen Teil Sachsens gab es mit Quoten zwischen 9,2 und 9,8 Prozent weit weniger Mindestsicherungsempfänger. Als Ursachen kommen ein stärkerer Pendlerverkehr zu Arbeitsplätzen in Süddeutschland und eine ältere Bevölkerung in Betracht, die aktuell noch bedeutend weniger auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen ist als die Bevölkerung der jüngeren Jahrgänge. Kinder sind am stärksten von Mindestsicherung betroffen Familien mit Kindern, insbesondere Alleinerziehenden, fällt es oft schwer, ein ausreichendes Erwerbseinkommen zu erzielen. Das trifft umso mehr zu, je jünger die Kinder sind Kinder (unter 15 Jahren) und damit über 20,7 Prozent der unter 15-Jährigen waren im Dezember 2011 in Sachsen von Mindestsicherung betroffen. Im erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter 65 Jahren befanden sich im Dezember 2011 über drei Viertel (76 Prozent) der Mindestsicherungsempfänger ( Personen), aber nur knapp 64 Prozent ( Personen) der sächsischen Bevölkerung. Die Mindestsicherungsquote in dieser Altersgruppe lag mit 13,3 etwas über der Gesamtmindestsicherungsquote. Im Alter ab 65 Jahren waren mit Personen relativ wenige Menschen auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen. Die Quote lag hier noch unter einem Prozent (9,7 von Einwohnern), ist aber im Ansteigen begriffen (2005: 9,2 von ab 65-Jährigen). Deutlich höher war die Seniorenmindestsicherungsquote allerdings in den Kreisfreien Städten, für Leipzig betrug sie fast 2 Prozent (19,3 von Einwohnern). Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistisch betrachtet 7

10 Ausgewählte Elemente der sozialen Mindestsicherung im Fokus Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Sinkende Empfängerzahlen und sinkende Zahlungsansprüche Zum Jahresende 2011 lebten in Sachsen Personen in insgesamt Bedarfsgemeinschaften mit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das waren 20 Prozent weniger Bedarfsgemeinschaften und ca. ein Viertel weniger betroffene Personen als noch 5 Jahre zuvor. Der durchschnittliche monatliche Zahlungsanspruch pro Bedarfsgemeinschaft lag im Dezember 2011 bei insgesamt 722, darunter 267 für laufende Kosten der Unterkunft und Heizung. Im Vergleich zum Dezember 2006 sank der durchschnittliche Zahlungsanspruch um fast 10 Prozent (76 ). Die laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung stiegen im gleichen Zeitraum jedoch um reichlich 6 Prozent (16 ). Singles und Alleinerziehende sind am meisten vertreten Die durchschnittliche Bedarfsgemeinschaftsgröße lag im Dezember 2011 in Sachsen bei 1,7 Personen. Die meisten Bedarfsgemeinschaften (58,8 Prozent) bestanden 2011 aus nur einer Person, ihr Anteil hat sich seit 2006 um 6 Prozentpunkte erhöht. In rund einem Viertel (25,6 Prozent) der Bedarfsgemein- Bedarfsgemeinschaften mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und XII 1) 2) 3) in Sachsen im Dezember 2011 nach Typ der Bedarfsgemeinschaft in Prozent Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV, SGB II) 11,5 16,4 13,9 2, ,8 35,3 Singles männlich weiblich Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 3,4 16,6 25,7 1,9 1,2 3, ,8 Alleinerziehende Ehepaare/Lebensgemeinschaften mit Kindern Ehepaare/Lebensgemeinschaften ohne Kinder sonstige Bedarfsgemeinschaften einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich einzeln nachgewiesene Haushaltsangehörige volljährige minderjährige Haushaltsvorstände mit Kindern Ehepaare/Lebensgemeinschaften ohne Kinder sonstige Bedarfsgemeinschaften 1) Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. Zwölftes Buch - Sozialhilfe 2) Als Kind im Sinne der Typisierung zählen Kinder unter 18 Jahren. 3) beim SGB II: Lebensform, in der die Bedarfsgemeinschaft lebt Quelle für SGB II-Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 8 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistisch betrachtet

11 Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 1) in Sachsen im Dezember 2011 Personen Bedarfsgemeinschaften Bewilligter durchschnittlicher Leistungsanspruch in pro Monat und Person Bedarfsgemeinschaft Kreisfreie Stadt Landkreis Land Anzahl SGB II- Quote 2) erwerbsfähig (ALG II) zusammen darunter weiblich und zwar im Alter unter 15 Jahren insgesamt Singles darunter Alleinerziehende Ausländer insgesamt insgesamt darunter für Unterkunft und Heizung 3) Chemnitz, Stadt , Erzgebirgskreis , Mittelsachsen , Vogtlandkreis , Zwickau , Dresden, Stadt , Bautzen , Görlitz , Meißen , Sächsische Schweiz- Osterzgebirge , Leipzig, Stadt , Leipzig , Nordsachsen , Sachsen , Kreisfreie Städte , Landkreise , ) Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende 2) je 100 Einwohner im Alter unter 65 Jahren (Leistungsberechtigung SGB II endet mit Eintritt ins gesetzliche Rentenalter) 3) nur laufende Kosten Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; geringfügige Änderung der Empfängerzahlen durch Einführung der integrierten Statistik zur Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsdaten aus Berichten zum jeweiligen Jahresende schaften lebten Kinder unter 15 Jahren, ihr Anteil lag damit 0,6 Prozentpunkte unter dem von 5 Jahren zuvor. Eine Bedarfsgemeinschaft (s. Glossar) kann nur einen Teil der Haushaltmitglieder umfassen. So bildet z. B. das Kind einer allein erziehenden Mutter, die studiert und deshalb keine Leistungen nach SGB II, sondern BAföG bezieht, eine Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft. Die meisten der Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften lebten jedoch als Single Single-Bedarfsgemeinschaften bezogen im Dezember 2011 Hartz IV-Leistungen, das waren 56,2 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften, in der Stadt Leipzig waren es sogar 59,6 Prozent. Mit 16,4 Prozent war auch der Anteil der Alleinerziehenden (mit Kindern unter 18 Jahren) an den SGB II-Bedarfsgemeinschaften sehr hoch, im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge betrug er sogar 17,7 Prozent. Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistisch betrachtet 9

12 Quote für SGB II-Leistungen in Sachsen im Dezember 2011 Leipzig, Stadt Leipzig Vogtlandkreis Nordsachsen Mittelsachsen Chemnitz, Zwickau Stadt Erzgebirgskreis Meißen 4,9 Prozent der Leistungsempfänger waren Ausländer. Bezogen auf die jeweilige Bevölkerung unter 65 Jahren betrug die SGB II- Quote der Ausländer 19,1 Prozent, die der Deutschen lag bei 13,4 Prozent. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder keine individuelle Leistung erwerbsfähige Personen in Bedarfsgemeinschaften erhielten im Dezember 2011 Leistungen nach dem SGB II als Arbeitslosengeld II. Diese Leistung wird nicht nur arbeitslosen, sondern auch anderen erwerbsfähigen Personen mit einem nachgewiesenen Hilfebedarf gewährt. 35,4 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsbezieher nach SGB II mussten diese Leistung für sich oder ihre Angehörigen in Anspruch nehmen, obwohl sie einer Erwerbstätigkeit nachgingen. Dieser Anteil liegt höher als in allen anderen Bautzen Dresden, Stadt Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, GeoSN 2013 SGB II-Quote 1) 11,4-12,2 12,6-13,0 14,5-17,8 Görlitz 1) je 100 Einwohner im Alter unter 65 Jahren (Leistungsberechtigung SGB II endet mit Eintritt ins gesetzliche Rentenalter) Bundesländern und mehr als 5 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt. Nur noch Personen (knapp 2 Prozent) der erwerbsfähigen Leistungsbezieher in Sachsen waren sogenannte Aufstocker, bei ihnen wurde das Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung mit ALG II ergänzt. Zwei Jahre zuvor waren es noch knapp 3 Prozent. Leistungen für nicht erwerbsfähige Personen in Bedarfsgemeinschaften werden als Sozialgeld gewährt. Unter den Nichterwerbsfähigen waren (96 Prozent) Kinder unter 15 Jahren. Fast jedes fünfte (18,8 Prozent) davon bezog keine individuelle Leistung, da das ihm zugerechnete Einkommen (größtenteils Kindergeld und Unterhaltsleistungen) seinen individuellen Bedarf übersteigt. Diese Kinder werden als Personen in Bedarfsgemeinschaften statistisch Ausgaben nach SGB II in Sachsen 2010 Leistungsart Millionen Verwaltungskosten 329,6 Eingliederungsleistungen 489,1 Passive Leistungen 2 560,0 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld 1 148,2 Kosten der Unterkunft und Heizung 847,7 Abweichend zu erbringende Leistungen 14,8 Leistungen zur Sozialversicherung 549,3 Insgesamt 3 378,7 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit mit ausgewiesen, gehören aber rein rechtlich nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Ausgaben für SGB II-Leistungen liegen vorerst nur für 2010 vor SGB II-Leistungen werden von verschiedenen Leistungsträgern erbracht. Für eine umfassende Darstellung der Ausgaben müssen diese zusammengeführt werden, bzw. zentral verwaltete Leistungen (z. B. Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung) auf Jobcenter bzw. Länder aufgesplittet werden. Die Berichterstattung der tatsächlich erbrachten Zahlungen der Jobcenter zu Ausgaben für aktive und passive Leistungen wurde von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit mit Berichtsjahr 2010 aufgenommen. Für Sachsen wurden für ,4 Milliarden an Leistungen ausgewiesen, davon entfielen 2,6 Milliarden auf die sogenannten passiven Leistungen, die im weitesten Sinne der Sicherung des Lebensunterhaltes dienen. Pro Einwohner Sachsens waren das Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistisch betrachtet

13 Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII Auch außerhalb von Einrichtungen meist nur Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften Im Dezember 2011 bezogen Personen in Bedarfsgemeinschaften laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen. Der Anteil der Ein-Personen- Bedarfsgemeinschaften war hier noch höher als im SGB II, da mit jeder hinzukommenden Person die Möglichkeit steigt, dass sie erwerbsfähig ist. Insgesamt 93,5 Prozent der Bedarfsgemeinschaften waren einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände oder -angehörige. Die Kreisdiagramme zu den Bedarfsgemeinschaften am Anfang dieses Kapitels vermitteln einen Eindruck, wie sich die Bedarfsgemeinschaftstypen im SGB XII von denen im SGB II unterscheiden. Dabei ist zu beachten, dass der Typ auch im SGB XII nicht immer mit der familiären Lebensform gleichzusetzen ist, Angaben dazu aber der Statistik hier nicht zur Verfügung stehen. Das trifft insbesondere auf die einzeln nachgewiesenen minderjährigen Haushaltsangehörigen zu. Sie bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft, wenn sie bei Pflegeeltern leben oder wenn ihre Eltern/der Elternteil selbst keine Leistungen nach diesem Kapitel beziehen, sondern z. B. Grundsicherung wegen Erwerbsminderung. Pro Bedarfsgemeinschaft außerhalb von Einrichtungen wurden im Monat Dezember 2011 als laufende Leistung durchschnittlich 361 ausgezahlt. Das war die Differenz aus einem monatlichen Bruttobedarf von 642 (inkl. 246 für Unterkunft und Heizung) abzüglich der anzurechnenden Einkünfte. Bei mehr als der Hälfte der Leistungsbezieher kam eine vorläufige Erwerbsminderungs-/ Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII in Sachsen 1) am 31. Dezember 2011 nach dem Wohnort Kreisfreie Stadt Landkreis Land Empfänger in Einrichtungen Empfänger Chemnitz, Stadt , Erzgebirgskreis , Mittelsachsen , Vogtlandkreis , Zwickau , Dresden, Stadt , Bautzen , Görlitz , Meißen , Sächsische Schweiz- Osterzgebirge , Leipzig, Stadt , Leipzig , Nordsachsen , Sachsen 1) , Kreisfreie Städte , Landkreise , ) Empfänger mit sächsischem Leistungsträger, auch mit Wohnsitz außerhalb Sachsens 2) bezogen auf die Gesamtbevölkerung Erwerbsunfähigkeitsrente oder eine vorzeitige Altersrente zur Anrechnung. Außerhalb von Einrichtungen je Einwohner 2) männlich weiblich Ausländer Bedarfsgemeinschaften Insgesamt Beinahe ein Viertel der Leistungsempfänger jünger als 18 Jahre Mehr als drei Viertel (77,6 Prozent) der Leistungsempfänger außerhalb von Einrichtungen im Dezember 2011 waren 18 bis unter 65 Jahre alt, 22,3 Prozent (1 037 Personen) waren jünger als 18 Jahre. 70 Prozent der Minderjährigen (724 Personen) wurden als einzeln nachgewiesene Haushaltsangehörige erfasst und sind somit keinem Familientyp zuordenbar, 11 Prozent lebten in einer Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft, in der auch die Mutter diese Leistung bezog. Im Dezember 2005, im ersten Jahr nach Einführung von Hartz IV, erhielten nur noch Personen Leistungen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII: Die Empfängerzahl stieg damit bis zum Jahresende 2011 um 88,5 Prozent. Trotzdem sind auch jetzt insgesamt in Sachsen nur 1,1 Personen je Einwoh- Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistisch betrachtet 11

14 ner von dieser Leistung betroffen, im Bundesdurchschnitt waren es 1,3 Personen. Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt wird auch in Einrichtungen gezahlt In Einrichtungen (meist Pflegeheimen oder Einrichtungen für behinderte Menschen) erhielten im Dezember 2011 in Sachsen weitere Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt größtenteils als Barbetrag zur persönlichen Verfügung oder auch als Bekleidungshilfe. Die Empfänger dieser als weiterer notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen bezeichneten Leistung werden zur Vermeidung von Doppelzählungen in einer Gesamtempfängerzahl für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Rahmen des SGB XII oder der Mindestsicherung nicht berücksichtigt, da ihr pauschalierter Lebensunterhalt (außer bei Kindern) in den allermeisten Fällen durch Leistungen nach dem 4. Kapitel abgedeckt wird und sie deshalb als Empfänger dieser Leistungen eingerechnet werden. Ausgaben sind im Ansteigen begriffen Nach Abzug der Einnahmen, insbesondere Leistungen anderer Sozialleistungsträger, wurden 2011 in Sachsen 30,5 Millionen für Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII ausgegeben, 5 Jahre zuvor waren es nur 22,6 Millionen. Pro Einwohner Sachsens betrugen die sogenannten Reinen Ausgaben (s. Glossar) für die Hilfe zum Lebensunterhalt 2011 damit reichlich 7. Außerhalb von Einrichtungen wurden 17,6 Millionen ausgegeben, in Einrichtungen 12,9 Millionen. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Sachsen am 31. Dezember 2005 bis 2011 Anzahl Jahre und älter in Einrichtungen 65 Jahre und älter außerhalb von Einrichtungen voll erwerbsgemindert in Einrichtungen voll erwerbsgemindert außerhalb von Einrichtungen Nur Empfänger mit sächsischem Leistungsträger werden statistisch erfasst Von den sächsischen Sozialämtern bei den Kreisfreien Städten und Landkreisen und dem Kommunalen Sozialverband Sachsen als überörtlicher Träger wurden zum Jahresende 2011 insgesamt Personen mit dieser Leistungsart an das Statistische Landesamt gemeldet. 412 von ihnen lebten außerhalb von Sachsen. Andererseits gibt es bedingt durch diesen Meldeweg keine Angaben zu in Sachsen wohnenden Empfängern mit nichtsächsischem Leistungsträger. Ursache ist, dass, insbesondere bei Unterbringung in einer Einrichtung, der Sozialleistungsträger zuständig bleibt, wo die Person zuvor gelebt hat. Dieser Sachverhalt betrifft auch alle übrigen Empfänger nach dem SGB XII. Empfänger sind öfter voll erwerbsgemindert als im Rentenalter Die meisten Leistungsempfänger (62,3 Prozent; Personen) erhielten diese Leistung, weil sie dauerhaft voll erwerbsgemindert waren, ein Drittel (5 295 Personen) von ihnen befand sich in einer Einrichtung, 299 davon außerhalb Sachsens. 0,6 Prozent der Bevölkerung Sachsens im Alter von 18 bis unter 65 Jahren waren auf Grundsicherung wegen Erwerbsminderung angewiesen. Im Bundesdurchschnitt waren es 0,8 Prozent. Grundsicherung im Alter, d. h. nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters (s. Glossar), bezogen dagegen Personen, von denen nur jeder Fünfte (1 845 Personen) in einer Einrichtung lebte, 89 von ihnen außerhalb Sachsens. Empfängerquoten bei den Altersrentnern im Osten Deutschlands am geringsten Die Empfängerquote lag auch 2011 bei den ab 65-Jährigen in Sachsen noch unter einem Prozent (9,5 von Einwohnern), das war nach Thüringen (0,9 Prozent) die zweitniedrigste Quote. Im Bundesdurchschnitt erhielten 2,6 Prozent der ab 65-Jährigen Grundsicherungsleistungen, die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg verzeichneten Quoten 12 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistisch betrachtet

15 von 5,0 bis 5,8 Prozent. Unter den Flächenländern hatten Nordrhein-Westfalen und Hessen mit 3,2 Prozent die höchsten Quoten, die niedrigsten hatten die neuen Bundesländer. Hier wies Mecklenburg-Vorpommern mit 1,6 Prozent den größten Wert auf. In den nächsten Jahren werden in den ostdeutschen Ländern aber deutlich mehr Empfänger erwartet, da die Verdienste hier geringer sind und immer mehr Menschen mit lückenhaften Erwerbsbiografien ins Rentenalter aufrücken werden. Auch zwischen 2003, der Einführung dieser Leistung (2003 und 2004 noch nach Grundsicherungsgesetz; s. Glossar), und 2011 war ein Ansteigen der Empfängerquote sichtbar. Im Dezember 2003 waren in Sachsen noch 6,9 von ab 65-Jährigen von Grundsicherung im Alter betroffen (2011: 9,5). Eine Ursache für das leichte Absinken der Empfängerzahlen im Jahr 2009 sind Änderungen im Wohngeldgesetz, die mehr Personen Zugang zu Wohngeldleistungen verschafften und damit Grundsicherung vermeiden ließen. Hier betraf das vorrangig ab 65-Jährige außerhalb von Einrichtungen. Rentner in Großstädten stärker betroffen Wie die Stadtstaaten innerhalb Deutschlands hatten auch die drei Kreisfreien Städte in Sachsen die höchsten Grundsicherungsquoten. Eine Ursache dürfte der höhere Ausländeranteil sein. Unter den Grundsicherungsempfängern im Rentenalter hatte Chemnitz einen Ausländeranteil von 42, Leipzig von 34 und Dresden von 27 Prozent. Leistungsempfänger im Rentenalter haben trotz höherem Bedarf niedrigeren Leistungsanspruch Empfänger von Grundsicherungsleistungen Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII in Sachsen 1) am 31. Dezember 2011 nach dem Wohnort Kreisfreie Stadt Landkreis Land Insgesamt Je Einwohner 2) Chemnitz, Stadt , ,7 Erzgebirgskreis , ,8 Mittelsachsen , ,4 Vogtlandkreis , ,8 Zwickau , ,6 Dresden, Stadt , ,3 Bautzen , ,1 Görlitz , ,3 Meißen , ,2 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge , ,2 Leipzig, Stadt , ,9 Leipzig , ,6 Nordsachsen , ,5 Sachsen 1) , ,5 Kreisfreie Städte , ,0 Landkreise , ,7 1) Empfänger mit sächsischem Leistungsträger, auch mit Wohnsitz außerhalb Sachsens 2) bezogen auf die Bevölkerung im Alter ab 18 Jahren, da nur für diese eine Leistungsberechtigung besteht 3) bezogen auf die Bevölkerung im Alter ab 65 Jahren nach dem 4. Kapitel SGB XII in Sachsen hatten im Dezember 2011 einen durchschnittlichen monatlichen Leistungsanspruch von 362. Bei den ab 65-Jährigen fiel er mit 318 niedriger aus als bei den voll Erwerbsgeminderten (388 ). Außerhalb von Einrichtungen lagen die Werte etwas höher: bei 335 für Rentner und 393 für voll Erwerbsgeminderte. Ab 65-Jährige haben Männlich Weiblich Ausländer Außerhalb von Einrichtungen Anzahl 65 Jahre und älter je Einw. 3) im Durchschnitt ein höheres anrechenbares Einkommen, aber auch einen höheren Bedarf, u. a. durch höhere Unterkunftskosten außerhalb von Einrichtungen. Die Reinen Ausgaben der sächsischen Sozialleistungsträger betrugen 2011 für diese Leistung 110 Millionen, unter 27 für jeden Einwohner Sachsens. 80 Millionen davon fielen außerhalb von Einrichtungen an. Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistisch betrachtet 13

16 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Asylbewerber sind zu zwei Dritteln zentral untergebracht Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten am 31. Dezember 2011 im Freistaat Männer und Frauen, damit betrug der Anteil der männlichen Regelleistungsempfänger fast drei Viertel (73,3 Prozent). Zum Jahresende 2011 befanden sich in der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für den Freistaat Sachsen in Chemnitz 237 Regelleistungsempfänger. In den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und Kreisfreien Städte waren Personen untergebracht. In dezentralen Unterkünften lebten Regelleistungsempfänger. Damit waren zwei Drittel der Regelleistungsempfänger zentral untergebracht, 1995 waren es noch 98 Prozent. Die dezentrale Unterbringung gewann insbesondere zwischen 2000 und 2005 stark an Bedeutung. Familien nur selten vertreten der Haushalte von Regelleistungsempfängern waren Einzelhaushalte, davon männliche Alleinstehende. Unter den 173 Alleinerziehenden gab es 32 Männer. Mehr als drei Viertel der Ehepaare (258 von 326) hatten Kinder unter 18 Jahren. Insgesamt standen jedoch Haushalten ohne Minderjährige nur 604 Haushalte mit Minderjährigen gegenüber. Seit 2009 wieder leichter Anstieg der Empfängerzahlen Seit 2009 steigt die Zahl der Regelleistungsempfänger im Freistaat erstmalig nach 2002 wieder an. Gründe dafür sind u. a. die Konflikte Asylbewerber-Regelleistungsempfänger in Sachsen am 31. Dezember 2011 Kreisfreie Stadt Landkreis Land Insgesamt Je Einwohner im Nahen Osten und Nordafrika. So stieg z. B. vom Jahresende 2010 zu 2011 die Zahl der aus Tunesien stammenden Asylbewerber von 119 auf 371 Personen an, die der Libyer von 54 auf 126 und der Syrer von 131 auf 197. Mehr als die Hälfte der Regelleistungsempfänger am Jahresende 2011 (3 229 Personen) kamen aus Asien, hier vor allem aus Indien, Pakistan, Libanon, Irak, Iran, Afghanistan, Vietnam und Syrien. Die Anzahl der vietnamesischen Regelleistungsempfänger (263 Personen) betrug dabei nur noch ca. ein Sechstel ihres Wertes von Knapp ein Viertel der Weiblich Männlich Herkunft ausgewählte Kontinente Europa Afrika Asien Chemnitz, Stadt 532 2, darunter Erstaufnahmeeinrichtung 237 x Erzgebirgskreis 370 1, Mittelsachsen 358 1, Vogtlandkreis 346 1, Zwickau 511 1, Dresden, Stadt 662 1, Bautzen 396 1, Görlitz 205 0, Meißen 299 1, Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 250 1, Leipzig, Stadt 912 1, Leipzig 357 1, Nordsachsen 351 1, Sachsen , Kreisfreie Städte , Landkreise , Regelleistungsempfänger (1 352 Personen) stammten aus Europa (vor allem Türkei, Serbien, Mazedonien, Kosovo und Russische Förderation). Die 757 Regelleistungsempfänger aus Afrika (13,6 Prozent) hatten vorwiegend die tunesische, algerische oder libysche Staatsbürgerschaft. Mehr als drei Viertel der Ausgaben fielen für den Lebensunterhalt an Für Leistungsberechtigte nach AsylbLG wurden 2011 in Sachsen 34,8 Millionen ausgegeben (Brutto), 26,7 Millionen davon 14 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistisch betrachtet

17 Bildquelle: StLA für Regelleistungen, der Rest für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt oder andere nicht den Lebensunterhalt betreffende Leistungen. Die höchsten Bruttoausgaben waren 1998 mit knapp 77 Millionen angefallen, die niedrigsten 2009 mit knapp 29 Millionen. Abzüglich der Einnahmen wurden 2011 nach AsylbLG 34,3 Millionen ausgegeben, reichlich 8 pro Einwohner Sachsens. Die Reinen Ausgaben nur für die Regelleistungen sind statistisch nicht nachweisbar, da die Einnahmen nicht entsprechend erfasst werden. Asylbewerber-Regelleistungsempfänger in Sachsen am 31. Dezember 2005 bis 2011 nach Altersgruppen Anzahl Alter von bis unter Jahren unter und mehr Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistisch betrachtet 15

18 Staatliche Förderungs- und Fürsorgesysteme Die bisherigen Ausführungen bezogen sich auf die soziale Mindestsicherung bzw. ihre Einzelbestandteile, die als unterstes soziales Auffangnetz dienen. Die folgende Übersicht soll vermitteln, welche weiteren Leistungssysteme die Bürger Deutschlands sozial abfedern. Auf einen Teil dieser Förderungs- und Fürsorgesysteme wird in diesem Kapitel näher eingegangen. Der Kinder- und Jugendhilfe wird ein eigenständiges Kapitel gewidmet. Die übrigen in der Übersicht aufgeführten Leistungen, zu denen in der Regel keine statistischen Daten vorliegen, werden nachfolgend nur kurz vorgestellt. Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt seit 2010 für das erste und zweite Kind jeweils 184, für das dritte Kind 190 und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215. Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt sowie anschließend für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Für ein behindertes Kind können Eltern über das 18. Lebensjahr hinaus und ohne altersmäßige Begrenzung Kindergeld erhalten, wenn das Kind aufgrund der Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. [2] Mutterschaftsgeld erhalten (werdende) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (auch Heimarbeiterinnen, Hausangestell- Übersicht Leistung Gesetzliche Grundlage Statistik (Datenhalter) Wohngeld Wohngeldgesetz (WoGG) Statistische Ämter des Bundes und der Länder Kinderzuschlag Bundeskindergeldgesetz (BKGG) Bundesagentur für Arbeit (Familienkasse) Kindergeld Bundeskindergeldgesetz (BKGG) Bundeszentralamt für Steuern/Bundesagentur für Arbeit (Familienkasse) Elterngeld Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Statistisches Bundesamt Mutterschaftsgeld Mutterschutzgesetz (MuSchG) Bundesversicherungsamt Unterhaltsvorschussleistungen Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe Statistische Ämter des Bundes und der Länder Ausbildungsförderung Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Statistische Ämter des Bundes und der Länder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) SGB III Arbeitsförderung Statistik der Bundesagentur für Arbeit Aufstiegsförderung Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Statistische Ämter des Bundes und der Länder Besondere Leistungen der Sozialhilfe nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII SGB XII Sozialhilfe Statistische Ämter des Bundes und der Länder Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Soziale Entschädigung und Kriegsopferversorgung SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Bundesversorgungsgesetz (BVG) und weitere Einzelgesetze Lastenausgleich Lastenausgleichsgesetz (LAG) Bundesausgleichsamt Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Soziale Mindestsicherung in Deutschland 2009 Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Statistik der schwerbehinderten Menschen) Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)/ Statistische Ämter des Bundes und der Länder 16 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistisch betrachtet

19 te, geringfügig Beschäftige und weibliche Auszubildende) während der Mutterschutzfristen (im Normalfall 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt). Das Mutterschaftsgeld für gesetzlich krankenversicherte Mütter mit Krankengeldanspruch zahlt ihre Krankenversicherung (höchstens 13 pro Kalendertag, 390 pro Kalendermonat). Die Differenz zum Nettolohn wird durch den Arbeitgeber ausgeglichen. In anderen Fällen (z. B. für privat versicherte bzw. zwischenzeitlich gekündigte Mütter) wird Mutterschaftsgeld (einmalig, höchstens 210 ) durch das Bundesversicherungsamt geleistet. [3] Unterhaltsvorschussleistungen erhalten Kinder, die von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen. Unterhaltsvorschuss wird maximal für 72 Monate und längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes gewährt. Lastenausgleich wird gezahlt für deutsche Staatsangehörige, die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile erlitten hatten. schuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Haus- und Wohnungseigentümer gezahlt. Durch Bezug von Wohngeld kann in vielen Fällen der Bezug von Mindestsicherungsleistungen vermieden werden. Müssen diese jedoch gewährt werden, weil es nicht gelingt, durch vorhandenes Einkommen und Wohngeld bzw. andere vorgelagerte Sozialleistungen (s. auch Kinderzuschlag) den zustehenden gesamten Bedarf zum Leben zu decken, werden die Unterkunftskosten im Rahmen der jeweiligen Mindestsicherungsleistung berücksichtigt. Seit Inkrafttreten der Hartz IV- Reform 2005 entfällt das Wohngeld dann gänzlich. Die Zahl der Haushalte mit Wohngeld sank dadurch von (31. Dezember 2004) auf am Jahresende Werden Transferleistungen nur einem Teil der Haushaltsmitglieder gewährt, entstehen Mischhaushalte, in denen sowohl vom Wohngeld ausgeschlossene als auch wohngeldberechtigte Haushaltsmitglieder leben. Für die entstehenden wohngeldrechtlichen Teilhaushalte werden Mieten und Wohnflächen kopfteilig betrachtet. Zum Jahresende 2011 bezogen in Sachsen insgesamt Haushalte Wohngeld. In Fällen davon handelte es sich um wohngeldrechtliche Teilhaushalte. In Fällen wurde das Wohngeld an den gesamten Haushalt geleistet. Oft werden nur diese Haushalte ( reine Wohngeldhaushalte ) als Wohngeldhaushalte bezeichnet. Einfluss von Änderungen im Wohngeldgesetz deutlich spürbar Im Jahr 2009 war die Anzahl der reinen Wohngeldhaushalte in Sachsen um fast Haushalte (27,8 Prozent) angestiegen. Ursache dafür waren Änderungen im Wohngeldgesetz, durch die mehr Menschen Zugang zum Wohngeld bekamen. Da ein Teil der Vergünstigungen (das Einbeziehen einer Heizkostenpauschale in die berücksichtigungsfähige Miete) 2011 wieder rückgängig gemacht wurden, gab es am Jahresende 2011 wieder über weniger Wohngeldhaushalte (-10,1 Prozent) als am Jahresende Die Anzahl der wohngeldrechtlichen Teilhaushalte erreichte 2010 mit ihren höchsten Wert. Haushalte mit Wohngeld in Sachsen am 31. Dezember 2005 bis 2011 nach der Art des Wohngeldes Wohngeld Wohngeld ist eine der Mindestsicherung vorgelagerte Leistung Wohngeld ist ein von Bund und Ländern getragener Wohnkostenzuschuss. Dieser wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit sie die Kosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Die Leistung wird als Mietzu- Anzahl wohngeldrechtliche Teilhaushalte reine Wohngeldhaushalte mit Lastenzuschuss reine Wohngeldhaushalte mit Mietzuschuss Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistisch betrachtet 17

20 Diese Entwicklung lässt sich auch an den Ausgaben für das Wohngeld nachvollziehen, die in Sachsen 2010 mit 144,8 Millionen seit 2005 ihren Höchststand erreicht hatten betrugen sie noch 121,1 Millionen, 29 pro Einwohner Sachsens. Haushalte mit Wohngeld (inklusive Teilhaushalte) 1) in Sachsen am 31. Dezember 2011 Kreisfreie Stadt Landkreis Land Insgesamt Je Haushalte Reine Wohngeldhaushalte 2) durchschnittliche/s monatliche/s Miete/ Belastung Wohngeld Chemnitz, Stadt , Erzgebirgskreis , Mittelsachsen , Vogtlandkreis , Zwickau , Dresden, Stadt , Bautzen , Görlitz , Meißen , Sächsische Schweiz- Osterzgebirge , Leipzig, Stadt , Leipzig , Nordsachsen , Sachsen , Kreisfreie Städte , Landkreise , ) alle Haushalte mit Wohngeldbezug nach Wohngeldgesetz (WoGG) 2) gesamter Haushalt bezieht Wohngeld 3) nur ein Teil der Haushaltsmitglieder bezieht Wohngeld m² durchschnittliche Wohnfläche zusammen Wohngeldrechtliche Teilhaushalte 3) Rentner- und Einpersonenhaushalte sind am stärksten betroffen In mehr als zwei Dritteln (67,4 Prozent) der reinen Wohngeldhaushalte 2011 lebte nur eine Person. 12,1 Prozent der Wohngeldhaushalte waren Zweipersonenhaushalte, die übrigen 20,5 Prozent waren Haushalte mit drei und mehr Personen. Von allen Privathaushalten im Freistaat bezogen 3,3 Prozent als Gesamthaushalt Wohngeld. Von den Haushalten mit drei und mehr Personen waren es 3,4 Prozent, bei den Zweipersonenhaushalten nur 1,1 Prozent, bei den Einpersonenhaushalten dagegen 5,1 Prozent. Bei 53,5 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte 2011 hatte ein Rentner oder Pensionär den Antrag auf Wohngeld gestellt, bei 6,4 Prozent ein Arbeitsloser. Insgesamt waren bei fast zwei Dritteln der Wohngeldhaushalte die Antragsteller Nichterwerbspersonen (Rentner, Pensionäre, Studenten, Sonstige), bei einem reichlichen Drittel waren es Arbeiter, Angestellte, Beamte, Selbstständige oder Arbeitslose. Die durchschnittliche Höhe des gezahlten Wohngeldes pro Monat lag 2011 in Sachsen für reine Wohngeldhaushalte bei 96. Die monatliche Miete/Belastung der Empfänger betrug im Durchschnitt 331 und damit 5,76 je Quadratmeter Wohnfläche. Anteil der reinen Wohngeldhaushalte variierte in Deutschland zwischen 1,2 und 4,0 Prozent Mit 3,3 Prozent hatte Sachsen 2011 nach Mecklenburg-Vorpommern (4,0 Prozent) den zweithöchsten Anteil reiner Wohngeldhaushalte an allen Privathaushalten. Einen ähnlich hohen Wert erreichte Thüringen mit 3,1 Prozent. Auch Sachsen-Anhalt, Brandenburg (je 2,6 Prozent) und Schleswig-Holstein (2,3 Prozent) lagen weit über dem Bundesdurchschnitt von 1,9 Prozent. In Bayern bezogen nur 1,2 Prozent aller Privathaushalte als Gesamthaushalt Wohngeld, in Hessen und im Saarland 1,4 Prozent und in Baden- Württemberg 1,5 Prozent. Während die sehr 18 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistisch betrachtet

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