Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Erläuterungen zum Versicherungsausweis Sparversicherung

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1 Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Erläuterungen zum Versicherungsausweis Sparversicherung Gültig ab 1. Januar 2015

2 MUSTER Persönlich Herr Max Mustermann Musterstrasse Musterort Versicherungsausweis per 1. Januar Berechnungsgrundlagen PID-Nummer Eintritt in die Pensionskasse Geburtsdatum Alter per Erstellung Versicherungsausweis 43/08 Ordentliches Pensionierungsalter 63 Aktueller Beschäftigungsgrad 100% Jahreslohn fixer Anteil Zivilstand ledig Award Beitragsvariante im Sparplan Standard Formular Begünstigtenordnung 2. Beitragsdaten 1 Sparplan Kapitalplan Plan 58 Total 2 Versicherter Lohn/Award Beiträge vom versicherten Lohn Arbeitnehmer-Sparbeitrag pro Jahr (SP 9%/KP 6%) Arbeitgeber-Sparbeitrag pro Jahr (SP 13%/KP 6%) Arbeitgeber-Risikobeitrag pro Jahr (SP 6%/KP 3%) Aktuelles Alterssparkapital (Freizügigkeitsleistung) Alterssparkapital (Freizügigkeit bei Dienstaustritt) davon BVG-Anteil Möglicher Betrag für Wohneigentum Aktueller Zinssatz in Prozent (Mutationszinssatz) 1,75 1,75 1,75 4. Voraussichtliches Alterssparkapital (Beitragsvariante: Standard) mit Projektionszinssatz in Prozent 3,00 2,00 2, Im Alter 58 (frühestes Pensionierungsalter) davon Altersrente (UWS 4,899%) Im Alter 63 (ordentliches Pensionierungsalter) davon Altersrente (UWS 5,492%) Versicherte Leistungen Invalidenrente (bis Alter 63) Invaliditätskapital 0 0 Invaliden-Kinderrente pro Kind Ehegattenrente Waisenrente pro Kind Todesfallkapital zur Ehegattenrente Todesfallkapital ohne Anspruch auf Ehegattenrente Finanzierung Eingebrachte Freizügigkeitsleistungen und geleistete Einkaufsgelder (verzinst) Summe Arbeitnehmer-Sparbeiträge Summe Arbeitgeber-Sparbeiträge Maximal möglicher Einkauf über alle Pläne Die Grundlage Ihrer Vorsorge bildet das Vorsorgereglement. Bei Abweichungen zu den auf diesem Versicherungsausweis gemachten Angaben gilt das Reglement. Dieser Ausweis ersetzt alle früheren.

3 1 Vorsorgepläne Die Sparversicherung, das Vorsorgemodell der Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz), basiert auf drei Vorsorgeplänen: dem Sparplan, dem Kapitalplan und dem Plan 58. Der im Beitragsprimat geführte Sparplan versichert Ihren fixen Jahreslohn ab einer Höhe von CHF bis zu einem maximal versicherten Lohn von CHF Der Kapitalplan versichert den Bargeldanteil des diskretionären, variablen Incentive Award (Award), der CHF übersteigt. Mit dem Plan 58 finanzieren Sie freiwillig eine vorzeitige Pensionierung, indem Sie Einkäufe in diesen Plan tätigen. 2 Versicherter Lohn/Award Der versicherte Lohn (Jahreslohn abzüglich Koordinationsabzug) bildet die Grundlage zur Berechnung der Sparbeiträge. Im Sparplan entspricht der versicherte Jahreslohn Ihrem fixen Jahreslohn abzüglich jenes Lohnanteils, der bereits durch die 1. Säule (AHV/IV) versichert ist. Dieser sogenannte Koordinationsabzug beträgt ein Drittel Ihres Jahreslohns, höchstens aber CHF Im Kapitalplan entspricht der versicherte Award dem auf dem Versicherungsausweis ausgewiesenen Award abzüglich CHF Awards unter CHF und solche, die in Form von Aktien, Optionen, Darlehen, Obligationen oder gesperrten Awardanteilen gewährt werden, sind nicht versichert. 3 Arbeitnehmer-Sparbeitrag pro Jahr Jährliche Arbeitnehmer-Sparbeiträge, die Ihnen auf Ihrem individuellen Vorsorgekonto gutgeschrieben werden und die zusammen mit den Arbeitgeber-Sparbeiträgen Ihr Alterssparkapital äufnen. Berechnungsgrundlage für die Sparbeiträge im Sparplan sind Ihr versicherter Lohn sowie Ihre gewählte Beitragsvariante. Im Sparplan stehen Ihnen die drei Beitragsvarianten «Basis», «Standard» und «Top» zur Auswahl. Der aufgeführte Versichertenbeitrag entspricht dem altersabhängigen Sparbeitrag Ihrer gewählten Beitrags variante. Ihre gewünschte Beitragsvariante für das Folgejahr können Sie jeweils bis spätestens 18. Dezember in MyHR im Reiter «Gehalt & Benefits» unter «Sozial-, Vorsorge- & Versicherungsleistungen» bestimmen. Die gewählte Beitrags variante gilt bis auf Widerruf oder bis ein Vorsorge fall (Alter, Invalidität, Tod) eintritt. Bei Aufnahme in die Pensionskasse gilt die Beitragsvariante «Standard». Im Kapitalplan berechnen sich die Sparbeiträge auf Basis Ihres versicherten Awards und gemäss Ihrem gewählten Sparbeitrag. Ihr selbst gewählter Sparbeitrag beträgt 3%, 6% oder 9%. Ihren gewünschten Sparbeitrag für das Folgejahr können Sie jeweils bis spätestens 18. Dezember in MyHR im Reiter «Gehalt & Benefits» unter «Sozial-, Vorsorge- & Versicherungsleistungen» bestimmen. Wählen Sie nicht, gilt automatisch der letztmals gewählte Sparbeitrag beziehungsweise 6%, falls Sie noch nie gewählt haben. 4 Arbeitgeber-Sparbeitrag pro Jahr Jährliche Arbeitgeber-Sparbeiträge, die Ihnen auf Ihrem individuellen Vorsorgekonto gutgeschrieben werden und die zusammen mit den Arbeitnehmer-Sparbeiträgen Ihr Alterssparkapital äufnen. Im Sparplan berechnen sich die Arbeitgeber-Sparbeiträge auf Basis Ihres versicherten Lohns und des altersabhängigen Arbeitgeber-Beitragssatzes. Berechnungsgrundlage für die Arbeitgeber-Sparbeiträge im Kapitalplan sind Ihr versicherter Award und der Sparbeitrag von fix 6%. 5 Arbeitgeber-Risikobeitrag pro Jahr Jährliche Arbeitgeber-Risikobeiträge, mit denen die Vorsorge leistungen bei Invalidität und Tod finanziert werden. Die Risikobeiträge im Sparplan von 2% ab BVG-Alter 18 beziehungsweise 6% ab BVG-Alter 25 gehen voll um fänglich zulasten des Arbeitgebers. Im Kapitalplan beträgt der Risikobeitrag fix 3%. 6 Alterssparkapital (Freizügigkeitsleistung) Bei Austritt aus der Pensionskasse wird Ihre Freizügigkeitsleistung fällig. Die Höhe der zu überweisenden Freizügigkeits leistung entspricht Ihrem vorhandenen Alterssparkapital im Spar- und im Kapitalplan einschliesslich des angesparten Guthabens im Plan 58. Grundsätzlich überweist die Pensionskasse Ihre Freizügigkeits leistung an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers. Ihr Vorsorgeschutz der Pensionskasse für die Risiken Invalidität oder Tod besteht, bis Sie einer neuen Vorsorge einrichtung angeschlossen sind, erlischt jedoch spätestens einen Monat nach Austritt aus der Pensions kasse. 7 BVG-Anteil des Alterssparkapitals Die Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) ist eine umhüllende Vorsorgeeinrichtung, deren Ausgestaltung der Vorsorgepläne die vom Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vorgeschriebenen Mindestvorschriften bei Weitem übertrifft. Der unter dem BVG-Anteil aufgeführte Teil Ihres Alters sparkapitals entspricht dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum gemäss BVG.

4 8 Betrag für Wohneigentumsförderung Der Betrag kann zur Finanzierung eines selbst genutzten Wohn eigentums vorbezogen oder verpfändet werden. Bitte beachten Sie, dass mindestens 10% der Eigenmittel nicht aus der beruflichen Vorsorge (Vorbezug und/oder Verpfändung) stammen dürfen. 11 Altersrente Die Höhe Ihrer Altersrente ist abhängig vom vorhandenen Alters sparkapital sowie vom Umwandlungssatz. Die aufgeführten Beträge entsprechen der voraussichtlichen Höhe Ihrer Altersrente im Alter 58 (frühest mögliche Pensionierung) sowie im Alter 63 (ordentliche Pensionierung). 9 Aktueller Zinssatz (Mutationszinssatz) Der Stiftungsrat legt jeweils im Dezember die Zinssätze für die Vorsorgepläne fest. Der im Dezember für das Folgejahr definierte Mutationszinssatz ist wirksam für die unterjährige Verzinsung der Alters sparkapitalien. Tritt ein Versicherter unter dem Jahr aus der Pensionskasse aus oder geht er in Pension, wird der Mutationszinssatz angewendet. Bei dessen Festlegung orientiert sich der Stiftungsrat sowohl an den finanziellen Möglichkeiten der Pensionskasse als auch an den Marktzinssätzen. Nach Abschluss des Geschäftsjahrs kann der Stiftungsrat unter Berücksichtigung der erzielten Performance und der finanziellen Situation der Pensionskasse den vor gängig festgelegten Zinssatz entweder bestätigen, erhöhen oder senken. Der nachträglich bestimmte Zinssatz gelangt bei den jenigen Versicherten zur Anwendung, die am 31. Dezember des Geschäftsjahrs der Pensionskasse an ge hören. 10 Voraussichtliches Alterssparkapital Die Beträge im Sparplan weisen Ihr voraussichtliches Alters sparkapital im Alter 58 (frühest mögliche Pensionierung) und im Alter 63 (ordentliche Pensionierung) aus. Das Alterssparkapital berechnet sich folgendermas sen: aktuell vorhandenes Alterssparkapital, hochgerechnet mit dem Projektionszinssatz und der durch Sie gewählten Beitragsvariante («Basis», «Standard», «Top»). Bei der Pensionierung müssen mindestens 50% des Alters sparkapitals in Rentenform bezogen werden. Die Beträge im Kapitalplan weisen Ihr voraussichtliches Alters sparkapital im Alter 58 (frühest mögliche Pensionierung) und im Alter 63 (ordentliche Pensionierung) aus. Der Betrag beinhaltet das aktuell vorhandene Alters sparkapital, hochgerechnet mit dem Projektionszinssatz. Bei dieser Hochrechnung sind keine künftigen Spar beiträge enthalten, weil diese von den künftigen Awards abhängig sind. Die Beträge im Plan 58 weisen Ihr voraussichtliches Guthaben im vorgegebenen Alter aus. Dieses entspricht dem aktuell vorhandenen Guthaben, hochgerechnet mit dem Projektionszinssatz. 12 Invalidenrente (bis Alter 63) Die temporäre Invalidenrente aus dem Spar- und dem Kapital plan wird bis längstens Alter 63 ausbezahlt. Der Anspruch auf die Rente erlischt vorzeitig bei Wiedererlangen der Erwerbsfähigkeit oder bei Tod. Die temporäre Invalidenrente aus dem Sparplan beträgt maximal 70% Ihres versicherten Lohns. Sie wird nach zwei Methoden berechnet, wobei die höhere Rente ausbezahlt wird. Einerseits wird im Invaliditätsfall das vorhandene Alters sparkapital um die künftigen Sparbeiträge erhöht und mit dem Umwandlungssatz in eine Invalidenrente umgerechnet. Andererseits hat die Pensionskasse minimale Invalidenrenten festgelegt, abhängig vom Alter des Versicherten und dessen versicherten Lohns. Ab Alter 63 erhalten Sie anstelle der Invalidenrente eine Altersrente auf Lebenszeit. Diese wird zum Zeitpunkt der Pensionierung berechnet. Im Kapitalplan entspricht die temporäre Invalidenrente 50% des Durchschnitts der letzten drei versicherten Awards, mindestens jedoch 10% des vorhandenen Altersspar kapitals beziehungsweise höchstens CHF Ab Alter 63 erhalten Sie anstelle der Invalidenrente eine einmalige Kapitalauszahlung in der Höhe des vorhandenen Alters sparkapitals. 13 Invaliditätskapital Bei Einsetzen der temporären Invalidenrente aus dem Sparplan erhalten Sie Ihr im Plan 58 angespartes Guthaben als einmalige Kapitalauszahlung. 14 Invaliden-Kinderrente pro Kind Die Invaliden-Kinderrenten aus dem Spar- und dem Kapital plan betragen für ein Kind 10%, für zwei Kinder 20% und für drei oder mehr Kinder 30% Ihrer temporären Invalidenrente. Kinder erhalten Invaliden-Kinderrenten bis zum vollendeten 18. Altersjahr. Bei Kindern in Ausbildung verlängert sich die Bezugsdauer bis zur Beendigung der Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Alters jahrs. 15 Ehegattenrente Im Sparplan beträgt die Ehegattenrente beim Tod eines aktiven Versicherten oder Invalidenrentners 66 ²/ ³ % der Invalidenrente.

5 Im Kapitalplan beträgt die temporäre Ehegattenrente beim Tod eines aktiven Versicherten oder Invalidenrentners 66 ²/ ³ % der Invalidenrente. Der Anspruch auf die Rente erlischt spätestens zu demjenigen Zeitpunkt, in dem der verstorbene Versicherte beziehungsweise der verstorbene Invalidenrentner Alter 63 erreicht hätte. Bitte beachten Sie, dass das Todesfallkapital gemäss der reglementarischen Begünstigtenordnung der Pensionskasse ausbezahlt wird. Soll die reglementarische Begünstigten ordnung nicht zum Tragen kommen, teilen Sie uns die gewünschte Abweichung bitte zwingend mittels des Formulars «Änderung der Begünstigtenordnung» mit. 16 Waisenrente pro Kind Die Waisenrenten aus dem Spar- und dem Kapitalplan betragen pro Kind 20% Ihrer versicherten Invalidenrente beziehungsweise Ihrer bezogenen Alters- oder Invalidenrente, jedoch maximal 60% bei drei oder mehr Kindern. Kinder erhalten Waisenrenten bis zum vollendeten 18. Alters jahr. Bei Kindern in Ausbildung verlängert sich die Bezugsdauer bis zur Beendigung der Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs. 17 Todesfallkapital zur Ehegattenrente entspricht das Todesfallkapital aus dem Sparplan 50% des versicherten Jahreslohns. entspricht das Todesfallkapital aus dem Kapitalplan dem vorhandenen Alterssparkapital. Beim Tod eines aktiven Versicherten wird das im Plan 58 angesparte Guthaben ausbezahlt. Beim Tod eines Invalidenrentners gelangt kein Todesfallkapital zur Auszahlung, da das im Plan 58 angesparte Guthaben bereits beim erstmaligen Einsetzen der temporären Invalidenrente ausbezahlt wird. Bitte beachten Sie, dass das Todesfallkapital gemäss der reglementarischen Begünstigtenordnung der Pensionskasse ausbezahlt wird. Soll die reglementarische Begünstigtenordnung nicht zum Tragen kommen, teilen Sie uns die gewünschte Abweichung bitte zwingend mittels des Formulars «Änderung der Begünstigtenordnung» mit. 18 Todesfallkapital ohne Anspruch auf Ehegattenrente entspricht das Todesfallkapital aus dem Sparplan dem vorhandenen Alterssparkapital, mindestens jedoch 50% des versicherten Jahreslohns. entspricht das Todesfallkapital aus dem Kapitalplan dem vorhandenen Alters sparkapital. 19 Eingebrachte Freizügigkeitsleistungen und geleistete Einkaufssummen (verzinst) Die Beträge weisen die Summe der von Ihnen eingebrachten Freizügigkeitsleistungen aus bisherigen Vorsorge einrich tungen und allfälligen persönlich geleisteten Einkäufen inklusive Zinsen aus. 20 Summe Arbeitnehmer-Sparbeiträge Die Beträge entsprechen dem Total der Sparbeiträge, die Sie in den Spar- beziehungsweise den Kapitalplan einbezahlt haben. 21 Summe Arbeitgeber-Sparbeiträge Die Beträge entsprechen dem Total der Sparbeiträge, die der Arbeitgeber in den Spar- beziehungsweise den Kapital plan einbezahlt hat. 22 Maximal möglicher Einkauf Die Beträge weisen Ihre maximalen Einkaufsmöglichkeiten in den drei Vorsorgeplänen aus. Der reglementarische End termin für persönliche Einkäufe ist pro Kalenderjahr jeweils der 18. Dezember. Einzahlungen in die Pensionskasse werden in der Reihenfolge Sparplan, Kapitalplan, Plan 58 verbucht. Einkäufe in den Sparplan erhöhen Ihr Alterssparkapital und somit Ihre versicherten Vorsorgeleistungen. Die getätigten Einkäufe in den Kapitalplan erhöhen das Alterssparkapital und haben in der Regel keinen Einfluss auf die versicherten Risikoleistungen (Invalidität, Tod). Die Einkaufsmöglichkeiten berechnen sich anhand des Durchschnitts Ihrer letzten drei versicherten Awards und verändern sich somit alljährlich. Durch Einkäufe in den Plan 58 finanzieren Sie eine vorzeitige Pensionierung. Das in diesem Plan angesparte Guthaben wird verwendet, um die bei einer vorzeitigen Pensionierung entstehende Rentenreduktion zu verringern beziehungsweise auszugleichen. Beim Tod eines aktiven Versicherten wird das im Plan 58 angesparte Guthaben ausbezahlt. Beim Tod eines Invalidenrentners gelangt kein Todesfallkapital zur Auszahlung, da das im Plan 58 angesparte Guthaben bereits beim erstmaligen Einsetzen der temporären Invalidenrente ausbezahlt wird.

6 Haben Sie Fragen zum Versicherungsausweis? Ihre Vorsorgeberaterin oder Ihr Vorsorgeberater der Pensionskasse berät Sie gerne. Die Kontaktangaben finden Sie auf der Website der Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) unter Dieses Dokument wurde zu Informationszwecken erstellt. Rechtlich bindend ist einzig die deutsche Version des Reglements über die Spar ver sicherung der Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz). PENSIONSKASSE DER CREDIT SUISSE GROUP (SCHWEIZ) JPKO 5 Postfach 8070 Zürich JPKO

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