Kindeswohl aus Sicht des Jugendamtes in der Arbeit mit Kindern drogengebrauchender Eltern

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1 Kindeswohl aus Sicht des Jugendamtes in der Arbeit mit Kindern drogengebrauchender Eltern Birgit Averbeck Jugendamt Dortmund 1

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3 Hilfen für Kinder drogengebrauchender Eltern in Kooperation Jugendhilfe, Drogenhilfe und Medizin (Gynäkologen, Kinderklinik, Soz.pädiatrisches Zentrum, subst. Ärzte) 1.vor der Geburt während der Schwangerschaft 2. nach der Geburt bis zum Grundschulalter 3. Grundschulalter bis zur Pubertät 3

4 Checkliste/ Handlungsleitlinien Drogenabhängigkeit und Schwangerschaft Maxime: Risikobelastung für das ungeborenen Kind so gering wie möglich Deckblatt: Grundsatzvereinbarung für alle Helfer Anlagen: für ÄrztInnen, Kliniken, Drogenberatung, Jugendamt abzurufen unter Ärztekammer Westfalen-Lippe: 4

5 Checkliste / Handlungsleitlinien (Deckblatt) Transparenz der Kooperation Hinweise für Eltern: Wirkung von Drogen und Medikamenten in der Schwangerschaft Kontrolle: Teilnahme an regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen Helferkonferenz: Bei starker Gefährdung des ungeborenen Kindes durch das Verhalten der Schwangeren mit Vereinbarung von Folgemaßnahmen Letzte Möglichkeit: Inobhutnahme ungeborenen Lebens durch Zwangseinweisung 5

6 Auszüge aus Anlage 3 Jugendhilfe und Kinderschutz Bekanntgabe der Schwangerschaft an den Jugendhilfedienst durch den Gynäkologen/die Gynäkologin, substituierenden Arzt/Ärztin, die psychosoziale Betreuung oder den Sozialhilfedienst zum frühestmöglichen Zeitpunkt bei Entbindung von der Schweigepflicht Ab der 20. bis ca. 30. Schwangerschafswoche Kontaktaufnahme des zuständigen Sozialarbeiters/in zu der Schwangeren mit den Zielen: - Vertrauensaufbau - Anamnese der Lebenssituation der Frau - Abklärung des Unterstützungsbedarfes vor der Geburt (z.b. Schaffung eines kindgerechten Umfeldes vor der Geburt ca SSW, Benennung SPFH) - Abklärung der Unterstützungsmöglichkeiten im familiären Umfeld Transparenz der Kooperation der Helfersysteme (Jugendhilfedienst, psychosoziale Betreuung, substituierender Arzt/Ärztin, Drogenberatung, Sozialpädiatrisches Zentrum) der Familie gegenüber engmaschige Hilfeplanung vor und nach der Geburt in ca. dreimonatigen Abständen 6

7 Hilfen für Kinder drogengebrauchender Eltern in Kooperation Jugendhilfe, Drogenhilfe und Medizin 1. vor der Geburt während der Schwangerschaft 2. nach der Geburt bis zum Grundschulalter 3. Grundschulalter bis zur Pubertät 7

8 Gesetzliche Grundlagen Kindeswohlgefährdung 1. Einschätzen des Gefährdungsrisikos mit mehreren Fachkräften 2. Hinzuziehen einer im Kinderschutz erfahrenen Fachkraft 3. Einbeziehung der Eltern, wenn Schutzinteressen des Kindes nicht gefährdet sind 4. Angebot von Hilfen 5. Meldung an den Jugendhilfedienst, wenn Hilfen nicht ausreichen oder nicht angenommen werden ( 8a SGB VIII und 42, Abs.6 Schulgesetz) 8

9 Fachkräfte haben die Aufgabe: Gefährdungssituationen von Kindern und Jugendlichen zu erkennen Gefährdungssituationen zu beurteilen und entsprechend zu handeln 9

10 Gefährdungssituationen erkennen Kindeswohlgefährdungen Sorgerechtsmissbrauch Vernachlässigung Versagen der Eltern Gefährdung durch Dritte Mangelnder Wille/ mangelnde Fähigkeiten der Eltern, die Gefahr abzuwenden 10

11 Gefährdungssituationen erkennen Indikatoren Äußeres Erscheinen des Kindes Verhalten des Kindes Verhalten der Eltern Wohnsituation Soziale Situation 11

12 Gefährdungssituationen beurteilen Intensität, Häufigkeit und Dauer des schädigenden Einflusses Problemakzeptanz der Eltern Fähigkeiten/ Ressourcen der Eltern Hilfeakzeptanz der Eltern Bei der Beurteilung muss eine strikte Trennung zwischen Tatsachen und Meinungen/ persönlichen Überzeugungen erfolgen 12

13 Handlungsmöglichkeiten der Drogenhilfe in Dortmund Angebot von Hilfen an Eltern und Kind Einbeziehung einer im Kinderschutz erfahrenen Fachkraft Anonyme Beratung Meldung an den Jugendhilfedienst Notrufnummer

14 Handlungsschritte im Jugendhilfedienst/ ASD bei akuter Meldung von Kindeswohlgefährdung Sofortige Kontaktaufnahme zur Klinik und in der Regel Hausbesuch (zwei SozialarbeiterInnen) Einschätzung des Gefährdungspotentials des /der Kinder Teamberatung unter Einbezug von Leitung Schutzplan erstellen unter Einbeziehung der Eltern - evtl. Inobhutnahme des Kindes (in der Klinik) bei akuter Gefahr Hilfeangebot an die Eltern (ambulant und stationär, Med. u. JH) u.u. Einschaltung des Familiengerichts Hilfeplan erstellen 14

15 Strukturen in JHD s / ASD s verbindliche Dienstanweisungen für das Vorgehen bei Kindeswohlgefährdungen Einschätzung des Gefährdungspotentials vor Ort mit zwei Fachkräften institutionalisierte Teambesprechungen und kollegiale Beratungen standardisierte Vordrucke für KWG-Meldungen Leitung muss einbezogen werden Angebot der anonymen Beratung durch im Kinderschutz erfahrene Fachkraft schaffen Notrufnummer schalten fallunabhängige Kooperationen und Netzwerke schaffen 15

16 Baum der Kooperation... 16

17 Grundhaltungen als Nährboden... Wertschätzung und Anerkennung der jeweiligen Professionen Vom anderen und seinen Arbeitsinhalten wissen Information aktualisieren / Kommunikation im Fluss / Kenntnisse erweitern Führungszustimmung versus Einzelinitiative Gemeinsamkeit betonen Unterschiede respektieren Netzwerkarbeit ist Arbeitszeit Offenheit, Kompromissfähigkeit und Akzeptanz 17

18 Statistische Daten Hochrisikofamilien (überwiegend illegale Sucht) Hochrisikofamilien (davon 42 illegale Sucht) Hochrisikofamilien (davon 37 illegale Sucht) 2007 ca. 90 Hochrisikofamilien (bis Ende 09/ Hochrisikofamilien, davon bisher 44 illegale Sucht) 2006 insgesamt 64 Familiensysteme - 17 Beratungsbeginn in der Schwangerschaft (jeder 4. Fall) - 16 aus Dortmunder Umlandstädten (jeder 4. Fall) 18

19 Statistische Daten 2006 I Hochrisiko 64 Familiensysteme (Mehrfachnennungen) - 32 illegale Sucht (jeder 2. Fall) - 6 HIV (jeder 10. Fall) - 12 jugendliche Mütter (jeder 5. Fall) - 12 psychisch auffällig / psychatrisch erkrankt (jeder 5. Fall) - 5 legale Sucht Alkohol (jeder 13. Fall) - 6 hohe psychosoz. Belastung, geistige Behinderung, häusliche Gewalt (jeder 10. Fall) 19

20 Bedeutung von Indikatoren zur Kindeswohlgefährdung Indikatoren sind Anzeiger für nicht direkt und unmittelbar beobachtbare Phänomene bzw. für innere und latente Zustände Indikatoren sollen objektiv feststellbare Sachverhalte sein. Diese Sachverhalte sollen eindeutig in Beziehung zu setzen sein mit dem Konstrukt, das sie anzeigen sollen (blaue Flecken > Schläge > Misshandlung > Kindeswohlgefährdung) 20

21 Zwei philosophische Sätze... Gut A u s e i n a n d e r s e t z e n hilft zum g u t e n Zusammensitzen Nicht in Problemen, sondern in L Ö S U N G E N denken 21

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und lassen Sie uns ins Gespräch kommen... 22

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