Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

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1 Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 5/652 Fünfte Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (Linkspartei.PDS) Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 5/6257 Vorbemerkung des Fragestellenden: Mit der Einfügung des 8a SGB VIII, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz - KICK), das am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten ist, sind nunmehr nicht nur die Aufgaben des Jugendamtes, sondern auch die der Träger von Einrichtungen und Diensten bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung konkretisiert und präzisiert worden. Das Jugendamt hat in Vereinbarungen mit Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch erbringen, sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag in entsprechender Weise wahrnehmen, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen und dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten. Das Jugendamt ist zu informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Gesundheit und Soziales Frage Nr. 1 In welchen Kreisen und kreisfreien Städten wurden noch keine Vereinbarungen gemäß 8a Abs. 2 SGB VIII abgeschlossen? Welche Gründe gibt es dafür? Bitte einzeln nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. In den Landkreisen Halberstadt, Stendal, Sangerhausen, Wittenberg und in der Stadt Dessau ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen, jedoch bereits eine hohe Abschlussrate festzustellen. Der Landkreis Saalkreis hat mit den freien Trägern und Trägern von Kindertagesstätten mehrere Beratungen zum Schutzauftrag und zum Abschluss von Vereinbarungen durchgeführt, die Ende März bzw. Anfang April un- (Ausgegeben am )

2 2 terzeichnet werden sollen. Die Landkreise Aschersleben-Staßfurt, Jerichower Land, Ohrekreis, Wernigerode und die Landeshauptstadt Magdeburg haben sich nicht geäußert. Gründe sind insoweit nicht bekannt. Frage Nr. 2 Wie viele Träger haben noch keine Vereinbarungen nach 8a Abs. 2 SGB VIII mit dem zuständigen Jugendamt abgeschlossen? Aus welchen Gründen? Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Im Landkreis Anhalt-Zerbst hat ein Träger die Vereinbarung noch nicht abgeschlossen. Er erkennt die Vereinbarung nicht an. Der von diesem Träger selbst formulierte Gegenvorschlag ist aus der Sicht des Landkreises nicht gesetzeskonform. Die Verhandlungen dauern an. Im Landkreis Halberstadt wollen vier konfessionelle Träger einen eigenen Vereinbarungstext vorlegen. Im Landkreis Schönebeck steht der Abschluss der Vereinbarung mit einem Träger noch aus. Mit der Unterzeichnung wird in Kürze gerechnet. Im Landkreis Stendal ist der Abschluss der Vereinbarungen mit den Trägern von Kindertagesstätten und der Jugendarbeit noch nicht vollzogen, aber geplant. Im Burgenlandkreis haben 15 von 38 Trägern die Vereinbarung noch nicht unterzeichnet. Die Gründe sind verschieden. Einige kommunale Träger vertreten hier die Auffassung, dass eine Aufgabenverlagerung vom Landkreis auf die Kommunen stattfinden würde. Die Gemeinde Stedten im Mansfelder Land hat ohne Angabe von Gründen die Vereinbarung mit dem Jugendamt nicht unterzeichnet. Im Landkreis Bitterfeld haben zwei freie Träger und eine Verwaltungsgemeinschaft die Vereinbarung noch nicht unterzeichnet. Hier gibt es Auslegungsschwierigkeiten wegen des Rechtsbegriffs insoweit erfahrene Fachkraft. Im Landkreis Sangerhausen wird mit dem Abschluss von Vereinbarungen mit den Trägern von Kindertagesstätten und freien Trägern in nächster Zeit fest gerechnet. Das Verfahren ist dort noch nicht abgeschlossen. Im Landkreis Köthen hat ein Träger den Abschluss der Vereinbarung mit der Begründung, dass ihm dadurch Kosten für die Mitarbeiterschulung entstehen würden, nicht unterzeichnet. Im Landkreis Wittenberg haben vier Verwaltungsgemeinschaften, zwei Städte und vier freie Träger der Jugendhilfe die Vereinbarung noch nicht unterzeichnet. Der Landkreis rechnet mit baldigen Abschlüssen. In der Stadt Dessau werden die Abschlüsse von Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertagesstätten vorbereitet. Die Träger im Bereich der Erziehungshilfen und der Jugendarbeit haben in Dessau bereits Vereinbarungen mit dem Jugendamt abgeschlossen. Im Landkreis Merseburg-Querfurt liegt noch bei acht Trägern Klärungsbedarf in der Umsetzung der Vereinbarung vor. Im Altmarkkreis Salzwedel gibt es bei den Trägern von Kindertageseinrichtungen Probleme bei der Benennung der insoweit erfahrenen Fachkraft.

3 3 Frage Nr. 3 Wie wird der Fortbildungsbedarf bei den Trägern im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Schutzauftrages eingeschätzt? Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Im Landkreis Anhalt-Zerbst haben Träger Fortbildungsbedarf signalisiert, diesen aber noch nicht spezifizieren können. Im Allgemeinen streben die Träger an, die vom Landesjugendamt angebotene Fortbildung zur Kinderschutzfachkraft in Anspruch zu nehmen. Der Landkreis Bördekreis verweist darauf, dass bei Trägern, welche Angebote nach 27 ff SGB VIII erbringen ausschließlich Fachkräfte tätig sind. Fortbildungsbedarf wird bei den Kindertagesstätten gesehen. Die Landkreise Halberstadt und Weißenfels schätzen den Fortbildungsbedarf bei den Trägern als außerordentlich hoch ein. Der Landkreis Stendal geht von einem erheblichen Fortbildungsbedarf bei den Trägern aus und sieht die Notwendigkeit einer inhaltlichen Differenzierung zwischen Kindertageseinrichtungen und Trägern der Jugendarbeit bei der Fortbildung. Träger der Erziehungshilfen sehen hier einen geringeren Bedarf. Im Landkreis Quedlinburg wird wegen des regen Interesses von Trägern an der Teilnahme von Fortbildungsveranstaltungen auf einen hohen Bedarf geschlossen. Die Träger wünschen weiterführende Aufbaukurse. Träger der Jugendarbeit haben Probleme wegen der anfallenden Kosten für die Fortbildung angezeigt. Der Landkreis wünscht Vor-Ort-Veranstaltungen durch das Landesjugendamt für alle Bereiche. Im Burgenlandkreis zeigt die Mehrzahl aller Träger ein erhebliches Interesse an Fortbildung. Im Landkreis Mansfelder Land bietet das Jugendamt bereits selbst Fortbildung an und verweist ergänzend auf Fachtagungen des Landesjugendamtes. Im Landkreis Sangerhausen haben besonders Träger der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Fortbildungsbedarf angezeigt. Für Kindertagesstätten erfolgt bereits Fortbildung in Kooperation mit dem Landesjugendamt. Zudem werden Mitarbeiterinnen des Jugendamtes eingesetzt. Die Träger im Landkreis Bitterfeld schätzen den Fortbildungsbedarf als sehr hoch ein. Der Bedarf wird vorwiegend durch Veranstaltungen des Jugendamtes gedeckt. Im Landkreis Köthen wird ebenfalls Fortbildungsbedarf gesehen. Im Landkreis Wittenberg werden die Fortbildungsveranstaltungen des Landesjugendamtes und des Landkreises als sehr gut eingeschätzt, gleichwohl liege der Bedarf höher als das Angebot. In der Stadt Halle wird dem Fortbildungsbedarf durch Angebote des Jugendamtes und des Landesjugendamtes entsprochen. Die Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendarbeit und die Leiterinnen von Kindertagesstätten in der Stadt Dessau nehmen gegenwärtig an Fortbildungsveranstaltungen mit Unterstützung des Landesjugendamtes teil. Der weitere Fortbildungsbedarf soll nach Abschluss der Maßnahmen erneut eingeschätzt werden. Im Landkreis Altmarkkreis-Salzwedel wird ein besonderer Bedarf durch Träger von Kindertagesstätten gemeldet, der gegenwärtig durch die Wahrnehmung von Angeboten des Landesjugendamtes abgebaut wird. Dem Jugendamt des Landkreises Bernburg wurde von Trägern kein Fortbildungsbedarf angezeigt. Das Jugendamt bietet gezielte Fortbildungsmaßnahmen an, die rege genutzt werden.

4 4 Einen hohen Fortbildungsbedarf haben die Träger im Landkreis Merseburg-Querfurt angezeigt. Auch im Landkreis Schönebeck sind Aktivitäten der Träger zur Qualifizierung der Fachkräfte erkennbar. Frage Nr. 4 Wie soll ein sich eventuell ergebender Fortbildungsbedarf gedeckt und finanziert werden? Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Die Mehrzahl der Landkreise, die sich hierzu geäußert haben, sehen keine Möglichkeit, den zusätzlichen Fortbildungsbedarf mit eigenen Mitteln zu decken. Das trifft auch besonders auf die Träger in den Landkreisen zu. Insofern wird auf das Angebot des Landesverwaltungsamtes/Landesjugendamtes verwiesen und der Wunsch zur weiteren und erhöhten Kostentragung durch das Land geäußert. Der Landkreis Anhalt-Zerbst geht davon aus, dass die Träger die Kosten der Fortbildung des Landesjugendamtes über Zuwendungen des Jugendamtes finanzieren können. Im Landkreis Bitterfeld sind die Angebote des Jugendamtes kostenfrei. In den Landkreisen Mansfelder Land, Sangerhausen und Bernburg und in der Stadt Halle werden zum Teil Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes bei den Fortbildungen eingesetzt. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Sangerhausen hat zusätzliche Haushaltsmittel für Fortbildungen zur Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII gefordert. Die Umsetzung des Beschlusses wird wegen der schwierigen Haushaltslage des Landkreises als unwahrscheinlich eingeschätzt. Im Saalkreis werden 7 Sozialpädagogen am Fortbildungskurs des Landesjugendamtes teilnehmen und zur Kinderschutzfachkraft qualifiziert. Die Finanzierung ist noch unklar. Im Landkreis Schönebeck werden durch Veranstaltungen des Landesjugendamtes, durch trägereigene Veranstaltungen sowie Informationsveranstaltungen des örtlichen Jugendamtes die Fortbildungsbedarfe gedeckt. Frage Nr. 5 Welche finanziellen Mittel stellt die Landesregierung zur Verfügung, um den Fortbildungsbedarf der Fachkräfte zur Umsetzung des Schutzauftrages zu unterstützen? Die Landesregierung stellte im Jahr 2006 insgesamt zur Verfügung und wird im Jahr für die Fortbildungen der Fachkräfte zur Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII einsetzen. Mehrtägige Zertifikatkurse in den Landkreisen und kreisfreien Städten sind durch das Landesjugendamt bereits bis Ende 2008 geplant. Frage Nr. 6 Wie wird mit Trägern der Jugendarbeit verfahren, die keine hauptamtlichen Fachkräfte beschäftigen, aber dennoch Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch erbringen? Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Im Landkreis Anhalt-Zerbst wurden alle Träger der Jugendarbeit unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses über die Bestimmungen zu 8a SGB VIII infor-

5 5 miert. Mit den Trägern der Jugendarbeit, die keine hauptamtlichen Personen beschäftigen, wurden keine Vereinbarungen abgeschlossen. Auch im Bördekreis und im Landkreis Weißenfels wurden keine Vereinbarungen mit Trägern abgeschlossen, die keine hauptamtlichen Fachkräfte beschäftigen. Im Saalkreis ist ebenfalls der Abschluss von Vereinbarungen mit diesen Trägern nicht vorgesehen. Der Landkreis Halberstadt bereitet Vereinbarungen auch mit Trägern der Jugendarbeit, die keine hauptamtlichen Fachkräfte beschäftigen, vor. Der Landkreis Stendal arbeitet gegenwärtig an einer praktikablen Lösung, um auch diesen Personenkreis einzubeziehen. Der Landkreis Quedlinburg verweist bei Stellungnahmen gegenüber den Arbeitsagenturen vor dem Einsatz von ABM und so genannten Ein-Euro-Jobs bei Trägern der Jugendarbeit auf die Notwendigkeit der Eignungsprüfung nach 72a SGB VIII. Der Burgenlandkreis arbeitet sehr eng mit den Trägern der Jugendarbeit zusammen, schließt mit diesen jedoch keine Vereinbarungen ab. Der Landkreis Mansfelder Land hat mit allen Trägern der Jugendarbeit Rahmenvereinbarungen abgeschlossen. Im Landkreis Sangerhausen wird den Trägern der Jugendarbeit der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung empfohlen, um den ehrenamtlichen Kräften die Verantwortung aus dem Schutzauftrag nach 8a SGB VIII bewusst zu machen. Im Landkreis Schönebeck wurden noch keine Vereinbarungen abgeschlossen, jedoch beschäftigen die Träger der Jugendarbeit in diesem Landkreis mehrheitlich hauptamtliche Fachkräfte. Im Landkreis Bitterfeld wird nicht zwischen haupt- und ehrenamtlich Tätigen unterschieden. Vereinbarungen wurden mit allen Trägern abgeschlossen. In Köthen ist der Schutzauftrag Bestandteil der Leistungsbescheide mit den Trägern der Jugendarbeit. Im Landkreis Wittenberg sind bei den Trägern der Jugendarbeit hauptamtliche Fachkräfte eingesetzt, die auch in die Weiterbildung eingebunden sind. In den Städten Halle und Dessau gibt es Regelungen im Zusammenhang mit 72a SGB VIII, um die persönliche Eignung von Personen, die als Nichtfachkräfte in der Jugendarbeit eingesetzt werden sollen, zu sichern. Im Landkreis Bernburg sichern die hauptamtlich tätigen Fachkräfte in der Jugendarbeit als Multiplikatoren die Durchsetzung des Schutzauftrages durch ehrenamtlich Tätige. In Merseburg-Querfurt werden den Trägern der Jugendarbeit, die keine hauptamtlichen Personen beschäftigen, mehrmals jährlich themenspezifische Fortbildungen angeboten. Frage Nr. 7 Wie wird gewährleistet, dass die Träger als Anlage zur Vereinbarung eine namenskonkrete Übersicht über die insoweit erfahrenen Fachkräfte verfügen, die zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos hinzuzuziehen sind? Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. In den Landkreisen Bördekreis, Halberstadt, Köthen, Mansfelder Land, Quedlinburg, Sangerhausen, Schönebeck, Weißenfels und Wittenberg liegen namenskonkrete Listen über die insoweit erfahrenen Fachkräfte vor. Im Landkreis Anhalt-Zerbst sind die Träger gemäß der abgeschlossenen Vereinbarung verpflichtet, Konzeptionen vorzulegen, in denen der Verfahrensweg und die insoweit erfahrene Fachkraft zu benennen sind.

6 6 In der Stadt Dessau ist der Prozess noch in der Diskussion. Der Burgenlandkreis hat in die Vereinbarungen Berufsgruppen aufgenommen, die als Ansprechpartner hinzugezogen werden können und die Sachgebietsleiterinnen und -leiter des Sozialen Dienstes namentlich aufgeführt. Im Landkreis Stendal stehen den Trägern die Fachkräfte des sozialpädagogischen Dienstes und des Pflegekinderdienstes, die den Zertifikatkurs Kinderschutzkraft abgeschlossen haben, zur Verfügung. Im Altmarkkreis Salzwedel werden namentliche Listen erarbeitet, soweit alle Fachkräfte von den Trägern benannt sind. Der Landkreis Bernburg hat Ansprechpartner benannt, die den Trägern bekannt sind. Im Landkreis Merseburg-Querfurt sind entsprechende Regelungen zur Hinzuziehung von Fachkräften Bestandteil der Vereinbarungen.

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