NEWSLETTER HANDICAP SCHLESWIG-HOLSTEIN Juli 2015

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1 NEWSLETTER HANDICAP SCHLESWIG-HOLSTEIN Juli Bundesteilhabegesetz: Expertengruppe schließt Arbeit ab 2. Aus der Beratungspraxis 3. Urteil: Gleichstellungsantrag vorsorglich stellen! 4. Fachtagung BEM in Hamburg 5. Neues Beratungsprojekt zur Fachkräftesicherung 6. Personalwechsel 1. Bundesteilhabegesetz: Expertengruppe schließt Arbeit ab Leistungen an Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, sollen aus dem bisherigen Fürsorgesystem herausgeführt und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Bundesarbeitsministerin Nahles hat zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz konstituiert. In insgesamt neun Sitzungen hat die Arbeitsgruppe mögliche Reformthemen und ziele eines neuen Gesetzes erarbeitet. Der Arbeitsgruppe gehören Am 14. April 2015 hat die Expertengruppe zum letzten Mal getagt und mit ihrer Arbeit eine Grundlage für das Ministerium gebildet, Eckpunkte der Reform auszuarbeiten. Bis zur Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes dürfte es noch ein langer Weg sein. Den gesamten Beteiligungsprozess der Arbeitsgruppe können Sie hier einsehen. 2. Aus der Beratungspraxis Heute ein wichtiger Hinweis zum Gleichstellungsverfahren: laut der Homepage der Agentur für Arbeit kann der Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen formlos gestellt werden, es genügt also ein kurzer Anruf oder eine und man bekommt die Formulare zugesandt, in denen die benötigten Angaben abgefragt werden. Neben dem Formular für den Antragssteller gibt es auch eines für die betriebliche Interessenvertretung und eines für den Arbeitgeber des Antragsstellers. 1

2 Offenbar kursiert ein alternatives Antragsformular, dessen wesentliches abgewandeltes Detail sich auf der Seite 5 findet: Hier wird die Möglichkeit eingeräumt, eine Befragung des Arbeitgebers abzulehnen ohne dass dem Antragssteller daraus Nachteile hinsichtlich des Antragserfolges erwachsen. Dabei wird auf ein Urteil aus dem Jahre 2000 verwiesen. Nach Rücksprache mit einem zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit raten wir an dieser Stelle nachdrücklich davon ab, dieses Formular zu verwenden, dessen Herkunft fragwürdig erscheint. 3. Urteil: Gleichstellungsantrag vorsorglich stellen! Das BAG hat mit Urteil vom entschieden, dass eine Kündigung trotz etwaiger nachträglicher Anerkennung als schwerbehinderter Mensch ohne Zustimmung des Integrationsamts rechtmäßig ist, sofern der Antrag auf Gleichstellung erst nach Eingang der Kündigung erfolgt ist. Im vorliegenden Fall hat die Klägerin im September 2011 beim Versorgungsamt ihre Anerkennung als schwerbehinderter Mensch beantragt und ihren Arbeitgeber davon in Kenntnis gesetzt, worauf dieser das Arbeitsverhältnis im November 2011 durch eine Kündigung beendete. Nach Feststellung einer Behinderung mit dem Grad von 30 im Juli 2012 durch das Versorgungsamt hat die Klägerin kurz darauf einen Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen gestellt, die die Agentur für Arbeit im September 2012 auch für den Fall zusicherte, dass der Arbeitgeber eine Beschäftigung an das Vorliegen einer Schwerbehinderung knüpfe. Die Klage der Arbeitnehmerin gegen die Kündigung wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass eine Gleichstellung gemäß 68 Abs. 2 Satz 2 SGB IX erst mit dem Tag des Antragseingangs wirksam werde. In dem geschilderten Fall ist die Antragsstellung jedoch erst nach Kündigung erfolgt. Dementsprechend sei auch keine Zustimmung durch das Integrationsamt nach 85 SGB IX i.v.m. 68 Abs. 1 und 3, 2 Abs. 3 SGB IX notwendig. Ein Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch könne außerdem per se nicht zugleich als Antrag auf Gleichstellung gelten, da insbesondere verschiedene Behörden, in der Regel das Versorgungsamt bzw. die durch Landesrecht bestimmte Behörde und die Agentur für Arbeit, für die Entscheidungen zuständig sind. Es ist daher ratsam, parallel zur Feststellung einer Schwerbehinderung vorsorglich den entsprechenden Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit zu stellen für den Fall, dass ein GdB unter 50 anerkannt werden sollte. Das vollständige Urteil finden Sie hier. 2

3 4. Fachtagung BEM in Hamburg DGB - Fachtagung am 10. September 2015 in Hamburg Veranstaltungsort: Hotel Böttcherhof, Wöhlerstraße 2, Hamburg Eingeladen sind alle Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte bundesweit. Die BEM Fachtagung findet statt gemäß 37 VI BetrVG, 46 VI BPersVG, 48 IV HambPersVG sowie 96 IV SGB IX. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Die Rechte kennen Die Chancen nutzen Die Praxis leben - Das BEM in der Praxis und die Umsetzung in den Unternehmen - Die aktuelle Rechtsprechung und die daraus resultierenden Einschätzungen und Chancen für eine gute Umsetzung präsentiert und kommentiert Professor Dr. Wolfhard Kohte - Der Umgang mit Erkrankungen und die Rolle der Betriebsärzte - Dr. Jürgen Tempel Die Rechte kennen Prof. Dr. Wolfhard Kohte von der juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die Anforderungen an ein BEM in einer Anmerkung zum BAG Urteil vom AZR 400/08 in folgenden Orientierungssätzen zusammengefasst und konkretisiert: 1. Den Arbeitgeber, der kein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach 84 Abs. 2 SGB IX durchführt, treffen erhöhte Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber ein Verfahren durchgeführt hat, das nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht. 2. Das BEM ist ein rechtlich regulierter Suchprozess, mit dem der Anpassungsund Änderungsbedarf der betroffenen Arbeitsplätze ermittelt und realisiert werden soll. 3. Für ein ordnungsgemäßes BEM-Verfahren ist es erforderlich, dass alle zu beteiligenden Stellen, Ämter und Personen einbezogen werden, dass keine vernünftigerweise in Betracht zu ziehende Möglichkeit ausgeschlossen wird und in dem die von den Teilnehmern eingebrachten Vorschläge sachlich erörtert werden. 3

4 Die Chancen nutzen Die Erfahrungen der Betriebsärzte sind für einen erfolgreichen BEM-Prozess wichtig. Sie haben die medizinische Perspektive auf den BEM-Berechtigten und die BEM- Maßnahmen. Sie sind in der Lage, Leistungseinschränkungen einzuschätzen, beraten bei der Auswahl technischer Hilfsmittel und unterstützen deren Anschaffung mit entsprechenden Stellungnahmen. Dr. Jürgen Tempel referiert über den Umgang mit Erkrankungen und die Rolle der Betriebsärzte. Das BEM in der Praxis In einer Interviewrunde kommen Interessenvertretungen aus Betrieben der Hamburger Metropolregion zu Wort und berichten von ihren Erfahrungen und Erfolgen in der Umsetzung des BEM. Dabei wird auf bestimmte typische Problemstellungen eingegangen und jeweils eine erfolgreiche Lösung erläutert. Weitere Informationen: Telefon 040/ oder per 5. Neues Beratungsprojekt zur Fachkräftesicherung Immer mehr Betriebe stehen vor der Aufgabe, Fachkräfte zu finden und zu halten. Das Beratungsnetzwerk Fachkräftesicherung berät Unternehmensführungen und Interessenvertretungen kleiner und mittlerer Unternehmen kostenfrei zu folgenden Themen: Aus- und Weiterbildung, Personalentwicklung, gesunde und gute Arbeitsbedingungen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Chancengleichheit und Multikulturalität. In dem landesweit angelegten Projekt arbeiten Kammern, Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Gewerkschaften zusammen, um Unternehmen bei der langfristigen Sicherung des Fachkräftebedarfs zu unterstützen. Zwei speziell auf betriebliche Interessenvertretungen ausgerichtete Ansprechpartner klären Betriebsräte und SBVs darüber auf, wie sie Einfluss nehmen können, um die Arbeit in ihren Betrieben humaner und attraktiver zu gestalten. Individuelle Lösungsansätze für konkrete Probleme sind genauso Thema wie wenig bekannte Ausbildungs- und Seminarangebote, die die Interessenvertretungen bei ihrer Arbeit unterstützen. 4

5 Kontakt: Dr. Iris Hopf Beratungsnetzwerk Fachkräftesicherung Ralf Kulessa Beratungsnetzwerk Fachkräftesicherung Arbeit und Leben Schleswig-Holstein Telefon: ver.di-forum Nord Telefon: Das Beratungsnetzwerk Fachkräftesicherung wird aus dem Landesprogramm Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Mehr Informationen im Internet: 6. Personalwechsel Seit dem ist Matthias Foks als Elternzeitvertretung für Jannike Uhl in der Beratungsstelle handicap tätig. Herr Foks ist unter der Telefonnummer 0431/ oder unter der -Adresse erreichbar. Wir wünschen Ihnen eine entspannte, erholsame und sonnige Urlaubs- und/oder Sommerzeit! 5

6 Die Beratungsstelle handicap wird über das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Integrationsamt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Arbeit und Leben Schleswig-Holstein e.v. Legienstr Kiel Tel. 0431/

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