AnteilsamEuropeana-AngebotausderKooperationderBayerischenStaatsbibliothek

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/9430 Stand des Projekts Deutsche Digitale Bibliothek Vorbemerkung der Fragesteller Die DeutscheDigitaleBibliothek (DDB)sollalszentralesPortalZugangzu digitalisiertenkulturgüternaus30000bibliotheken,museenundarchivenbieten.dietechnischeinfrastrukturwurdeausmittelndeskonjunkturpaketesii aufgebaut.nachdenursprünglichenplanungensolltederregelbetrieb2012 starten.bisheristjedochwedereinpilotprojektnochdieendgültigeversiondes Portalsöffentlichzugänglich.DiejährlichenZuweisungenvon2,6Mio.Euro durchbundundländersindbishernurbis2015gesichert.diemittelumfassen lediglichdenbetriebdertechnischeninfrastrukturdesdachportals.dieeigentlichedigitalisierungsollvonbibliotheken,museenundarchivengegebenenfalls in Kooperation mit privaten Partnern wie Google Inc. getragen werden. DieAngebotederDDBsollenperspektivischauchindaseuropäischeDachportalEuropeanaeingespeistwerden.BisherstammteinGroßteildesdeutschen AnteilsamEuropeana-AngebotausderKooperationderBayerischenStaatsbibliothek mit Google Inc. DerDeutscheBundestaghattedieBundesregierungimJanuar2012aufgefordert,ihreAktivitätenzurDigitalisierungdesKulturerbeszuintensivieren.EntsprechendeAnträgeindenHaushaltsverhandlungenwurdenjedochmehrheitlichabgelehnt.ZudemfordertederDeutscheBundestagdieBundesregierung auf,eineregelungzumumgangmitverwaistenwerkenimrahmeneiner NovellierungdesUrheberrechtsvorzuschlagen.BisheuteliegteinsolcherVorschlag nicht vor. 1.WelcheInstitutionbetreibtderzeitaufwelcherrechtlichenGrundlage,und zu welchen Kosten die technische Plattform der DDB? DieDeutscheDigitaleBibliothek (DDB)isteinGemeinschaftsprojektvon Bund,LändernundKommunen.SiehabendieVerantwortungfürdieDDB gemeinsamandaskompetenznetzwerkddbübertragen.dieseswurdeindie Beantwortung der Kleinen Anfrage einbezogen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBeauftragtenderBundesregierungfürKulturundMedien vom 23. Mai 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode NachdemVerwaltungs-undFinanzabkommenzwischenBundundLändernzur DDBliegtdieVerantwortungfürdiesebeimKompetenznetzwerkDDB,einem VerbundausdreizehnKultur-undWissenschaftseinrichtungenmitbesonderer ErfahrungaufdemGebietderDigitalisierungvonKulturgut.DieOrganedes KompetenznetzwerkssinddieMitgliederversammlung,derVorstandunddas Kuratorium.ZurUnterstützungdesVorstandsunddesKuratoriumsistbeider Stiftung Preußischer Kulturbesitz eine Geschäftsstelle eingerichtet worden. DasKompetenznetzwerkwirdnachaußendurchdenVorstanddesKompetenznetzwerksvertreten.DiesemgehörenaktuellfolgendePersonenan:Prof.Dr.Dr. h.c.mult.hermannparzinger (PräsidentderStiftungPreußischerKulturbesitz undsprecherdesvorstands),dr.rolfgriebel (GeneraldirektorderBayerischen Staatsbibliothek),Prof.Dr.RobertKretzschmar (PräsidentdesLandesarchivs Baden-Württemberg). DemKompetenznetzwerkstehenfürseineArbeitunddenBetriebderDDB 2,6Mio.EuroimJahrzurVerfügung.EtwadieHälftederMittelwirdfürden technischenbetriebderddbeingesetzt.mitdemtechnischenbetriebderzentraleninfrastrukturderddbhatdaskompetenznetzwerk (rechtlichvertreten durchdiestiftungpreußischerkulturbesitz)das FIZKarlsruhe Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur beauftragt. WeitereInformationenzurDDBfindensichunterwww.deutsche-digitalebibliothek.de. 2.WelchePersonen,EinrichtungenundPersonengruppenhabenderzeitLesezugriff auf diese Plattform? DiePlattformderDDBbefindetsichderzeitimTestbetrieb.Zugriffhabender technischebetreiber (FIZKarlsruhe)unddieProjektpartner (z.b.fraunhofer Gesellschaft)sowiedieMitgliederdesKompetenznetzwerksDDB.Beidiesen Einrichtungen haben die Personen Zugriff, die mit dem Projekt befasst sind. 3.WelcheweiterenInstanzenderDDB-Softwareüber deutsche-digitale-bibliothek.de bzw. beta.deutsche-digitale-bibliothek.de und ddbtest.de hinaus gibtesderzeitmitwelcheneingestellteninhalten,undwelchemzugangsbevollmächtigtenkreis? ÜberdiegenanntenInstanzenhinausgibtesnurinterneTestinstanzenbeiProjektpartnern,umbeispielsweisediekorrekteTransformationvonDatenaus einzelnensammlungenindieddboderdieperformanzdessystemszuüberprüfen.dietechnischenundorganisatorischeneinzelheitenvariierenjenach Testzweck.DiesgiltauchfürZugangsberechtigungen,fürdieimÜbrigendie Antwort zu Frage 2 entsprechend gilt. 4.WelchekulturellenEinrichtungenhabenderzeitwelcheundwievieleInhalte (bitte aufschlüsseln) in die verschiedenen Instanzen der DDB eingestellt? AktuellhabendiefolgendenEinrichtungen (MitgliederdesKompetenznetzwerksDDBundweitere)derDDBdiejeweilsgenannteAnzahlanObjektdatensätzen (imwesentlichenmetadatenzudendigitalisaten)fürtestzweckezur Verfügung gestellt:

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9810 Landesamt für Denkmalpflege HessenDenkmalpflege12731 BundesarchivArchiv134 Landesarchiv Baden-WürttembergArchiv Sächsische Landesbibliothek- Staats-und Universitätsbibliothek DresdenMediathek Bildarchiv Foto MarburgMediathek Bibliotheksservice-Zentrum Baden-WürttembergMuseum DigiCULT Verbund e. G.Museum14496 Digitales Kunst- und Kulturarchiv DüsseldorfMuseum5666 Staatliche Museen zu Berlin Preußischer KulturbesitzMuseum77823 Bayerische StaatsbibliothekBibliothek Bibliotheksservice-Zentrum Baden-WürttembergBibliothek Deutsche NationalbibliothekBibliothek Digitales Archiv NRWBibliothek418 Herzog August Bibliothek WolfenbüttelBibliothek8133 Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer KulturbesitzBibliothek14368 Sächsische Landesbibliothek- Staats-und Universitätsbibliothek DresdenBibliothek71656 Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek GöttingenBibliothek22583 Herzog August Bibliothek WolfenbüttelMuseum45556 Sächsische Landesbibliothek Staats-und Universitätsbibliothek DresdenBibliothek968 Deutsches FilminstitutMediathek53324 ImÜbrigenwerdendurchdieDDBzurzeitdieAdressdatenderca.30000Kultur-undWissenschaftseinrichtungenerfasst.IneinemweiterenSchrittsolldann festgestelltwerden,welchedigitalenbeständebeideneinrichtungeninsgesamt bereits vorhanden sind und wie diese in die DDB integriert werden können PlantdieBundesregierungdieErarbeitungeinerDigitalisierungsstrategie mitdenländern,umdieinhaltederddbausgewogenentwickelnzukönnen? Wenn ja, mit welcher Ausrichtung? Wenn nein, warum nicht? Nachden GemeinsamenEckpunktenvonBund,LändernundKommunenzur DDB sollenuntereinhaltungderbestimmungendesurheberrechtsvorallem AngebotundNachfragedarüberentscheiden,welcheWerkedigitalisiertwerden.HiersolldieDDBdiePlattformfüreinengeeignetenDialogzwischenKultur-undWissenschaftseinrichtungen,Nutzernundöffentlichenwieprivaten Geldgebernbilden.DieModerationdesProzessesobliegtdemKompetenznetzwerkDDB.ImKuratoriumdesKompetenznetzwerkssindBund,Länderund

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Kommunenvertreten.DasbeschriebeneVorgehensollsicherstellen,dasssachgerechtePrioritätengesetztwerden (z.b.vorrangigedigitalisierungvonwerken,diesichinschlechtemzustandbefinden,oderdievonbesondereminteresse fürbildungundwissenschaftsind).daskompetenznetzwerkstimmtsichdabei mitderdeutschenforschungsgemeinschaft (DFG)ab,welchedieDigitalisierungauswissenschaftlicherSichtfördert.DarüberhinausbeteiligtesnachBedarfauchVerbändeundEinzelinstitutionenderverschiedenenSparten.Im KompetenznetzwerkwirdalsodasinhaltlicheundgesamtstrategischeVorgehen beiderdigitalisierungdiskutiertundinabstimmungmitdenbeteiligtenfestgelegt.inwieweites mitblickaufdiegroßezahlankultur-undwissenschaftseinrichtungenunddievielfältigendigitalenbestände zweckmäßigist,darüber hinauseine Digitalisierungsstrategie zuentwickeln,wirddaskompetenznetzwerk im Zuge der weiteren Arbeiten prüfen. 6.WiebewertetdieBundesregierungdieinderöffentlichenAnhörungdes AusschussesfürKulturundMediendesDeutschenBundestagesam25.Januar2012geäußerteErwartung,dasseinMasterplaninsbesonderezurDigitalisierungderBeständedes19.und20.JahrhundertsundzurErarbeitung gemeinsamerstandardsfüranwendungenundlangzeitarchivierungsinnvoll sei? SieheAntwortzuFrage5.DasKompetenznetzwerkDDBwirddiegenannten Aspekte in seine Prüfung einbeziehen. 7.WiebewertetdieBundesregierungdieinderöffentlichenAnhörungdes AusschussesfürKulturundMediendesDeutschenBundestagesam25.Januar2012vonmehrerenSachverständigengeäußerteErwartung,dasseine operativesteuerungsinstanzfüreinenerfolgdesprojektsdringendnotwendig sei? DieÄußerungvonProf.Dr.GüntherSchauerte (stellvertretendervorstandssprecherdeskompetenznetzwerksddb)erfolgtevordemhintergrundaktuellerorganisatorischerüberlegungen,dienochnichtabgeschlossensind.die PartnerschaftenDeutschlandAG hatimjanuar2012einimauftragdesbeauftragten derbundesregierungfürkulturundmedien (BKM)erstelltes VerwertungskonzeptzurDDB vorgelegt.darinwirdausgeführt: Eserscheintunverzichtbar,dievielfältigenServicesderDDBfürContentprovider,Kooperationspartner undddb-nutzerineinemservicecenterzubündeln. DieBundesregierungteilt dieseeinschätzung.derbeauftragtederbundesregierungfürkulturund MedienhatdenVorstanddesKompetenznetzwerksDDBdeshalbgebeten,die erforderlichenschrittezurschaffungeinergeeignetenorganisationstrukturfür die Wahrnehmung der operativen Aufgaben im Rahmen der DDB einzuleiten. 8.PlantdieBundesregierungeineigenesfinanziellesEngagementbeider DigitalisierungdesKulturerbesüberdiebisherigeFörderungdurchdie Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) hinaus? VieledervonderBundesregierunggefördertenKultureinrichtungenhabenbereitsmitderDigitalisierungvonTeilenihrerBeständebegonnen,weildieszu derenaufgabeimhinblickaufdiepräsentationvonkulturinmoderner,zeitgemäßerformgehört.imbereichdesfilmerbesunterstütztderbkmderzeit konkretedigitalisierungsmaßnahmenbeimbundesarchivsowiebeider Murnau-undderDEFA-Stiftung,fürderenBeständedieBundesregierungeine besondereverantwortunghat.inwieweitzurumsetzungdervomdeutschen BundestagbeschlossenenDigitalisierungsoffensive (Bundestagsdrucksache

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ /6315)weiterefinanzielleMitteldesBundeseingesetztwerdensollen,istim RahmenderjeweiligenHaushaltsberatungenindennächstenJahrenzuentscheiden. 9.WelchePersonenundPersonengruppensollenwannZugriffaufden DDB- Piloten oder eine teil-öffentliche Beta erhalten? DieDDB-PlattformwurdeEndeDezember2011vomFraunhoferInstitutfürIntelligenteAnalyse-undInformationssysteme (IAIS)andasKompetenznetzwerk DDBübergeben.SiewirdzurzeitsukzessiveindieAnwendungsumgebung beimtechnischenbetreiberderddb (FIZKarlsruhe)überführt.Zuwelchem genauenzeitpunktdiebeta-versionindiesemjahrfürdieöffentlichkeitfreigeschaltetwerdenwird,istimlaufedesweiterenfortgangsdieserarbeitendurch daskompetenznetzwerksddbzuentscheiden.biszurfreischaltungbleibtder ZugriffaufMitarbeiterderProjektpartnerbeschränkt;siehehierzuauchAntwort zu Frage WelcheAnforderungenwerdenandiesePersonengestellt,wasQualifikation,ZugehörigkeitzubestimmtenEinrichtungenoderdieBereitschaftzur Unterzeichnung von Vertraulichkeitserklärungen angeht? DieindieDDBeingebundenenDigitalisatesindfürdieÖffentlichkeitbestimmt undbedürfendaherkeinesvertraulichkeitsschutzes.allerdingsdürfensieerst fürdieöffentlichkeitfreigeschaltetwerden,nachdemdiejeweiligekultur-bzw. Wissenschaftseinrichtung,inderenBesitzsiesichbefinden,zugestimmthat.Die FreischaltungerfolgtaufBasiseinerentsprechendenvertraglichenVereinbarung zwischen dem Kompetenznetzwerk DDB und der Einrichtung. 11.WassinddieGründedafür,dassderteilöffentlicheundderVollbetriebder DDB nicht bereits wie angekündigt erfolgt sind? DieDDB-Plattform (Prototyp)istimDezember2011ineinerGrundversion fristgerechtinpilotbetriebgegangen.beieinerexpertenanhörungam12.dezember2011habenalleexpertendiehoheinnovationsleistunghervorgehoben. DasKompetenznetzwerkDDBhatmitderÜbergabederDDB-PlattformabBeginn2012dieVerantwortungfürdieDDBvollständigübernommen.Eshatentschieden,dassvorderFreischaltungderDDB-PlattformfürdieÖffentlichkeit dievollständigeüberführungausderpilotumgebungbeimfraunhoferiaisin denbetriebbeimfizkarlsruhesowiedieausführungallerdarüberhinausnoch erforderlichenarbeitenerfolgtseinmuss.damitsollenallepotentiellenrisiken beim Onlinegang soweit wie möglich minimiert werden. 12.WelcheStufenderschrittweisenÖffnungderDDBzumöffentlichzugänglichen Vollbetrieb sind derzeit auf welcher Grundlage geplant? Siehe Antworten zu den Fragen 9 und WelchederursprünglichgeplantenundvomFraunhofer-InstitutfürIntelligenteAnalyse-undInformationssystemeentwickeltenFunktionenwirddie DDB-Plattform zum Start bieten? DievomFraunhoferIAISentwickelteundEnde2012präsentierteDDB-PlattformweisteineVielzahlvonneuen,innovativenFunktionenauf.ZurGewähr-

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode leistungeinessicherenbetriebsinderstartphasebedarfeseinerprüfung,welchehiervonbereitsbeimstartderddbfreigeschaltetwerdenkönnen.die EntscheidunghierüberliegtbeimKompetenznetzwerkDDBundwirdimRahmenderVorbereitungderFreischaltungderDDB-PlattformfürdieÖffentlichkeit getroffen. 14.WannundunterwelchenLizenzbedingungenwirddiefürdieDDBentwickelte Cortex-Software veröffentlicht? DieVeröffentlichungderSoftwarekomponentenderDDBuntereinerOpen- Source-LizenzistvorgesehenundunterdenProjektpartnernvereinbart,sofern essichnichtumkomponentenvondrittanbieternhandelt,derenlizenzeine derartigeveröffentlichungnichterlaubt.einzelheitenundeinterminstehen nochnichtfest,dadiefreischaltungderddbfürdieöffentlichkeitvorranghat. 15. Wurden im Rahmen des Projekts Freihandaufträge vergeben? Wenn ja, an wen, und unter welchen nutzungsrechtlichen Bedingungen? DerBeauftragtederBundesregierungfürKulturundMedien,BerndNeumann, hatkeineaufträgeimwegederfreihändigenvergabeerteilt,daineinzelfällen Leistungen aus bestehenden Rahmenvereinbarungen abgerufen wurden. 16. Ist eine Evaluierung der Software und des gesamten Projekts erfolgt? Wenn ja, durch wen, zu welchen Kosten, und mit welchen Ergebnissen? DieTÜVInformationstechnikGmbHhatimAufragdesFraunhoferIAISdie GebrauchstauglichkeitundBarrierefreiheitderNutzeroberflächederDDBevaluiert (Kosten: Euro). DieimDezember2011vorgestellteDDB-PlattformwurdeimAuftragdes FraunhoferIAISvonvierExperten (Prof.Dr.StefanGradmann,Humboldt-UniversitätzuBerlin &Europeana;Dr.MartinDörr,ForschungsdirektorFoundation forresearchandtechnologyhellas;prof.dr.manfredthaller,historisch-kulturwissenschaftlicheinformationsverarbeitung,universitätzuköln;michael Christen,DiplominformatikerundAutorder MachbarkeitsstudiezurDDB ) begutachtet (Kosten:ca.12000Euro).DieExpertenlobteneinhelligdenhohen innovativen Charakter der DDB-Plattform. SchließlichhatdasKompetenznetzwerkDDBmitExpertenausdenMitgliedseinrichtungenunterBeteiligungdestechnischenBetreibersderDDB (FIZ Karlsruhe)dieDDB-PlattformeinerPrüfungmitdemSchwerpunktderBetriebsfähigkeitimEchtbetriebunterzogen (ohnekostenzuerheben).dasergebniswareinerseitseinebestätigungdesinnovativencharaktersderddb-plattformsowieandererseitsdiefeststellungeinerreihenochnotwendigerarbeiten voraufnahmedesöffentlichenbetriebs.letzterewurdenbzw.werdenvom KompetenznetzwerkimEinvernehmenmitdenProjektbeteiligtenimDetail festgelegt,umsievorfreischaltungderddb-plattformfürdieöffentlichkeitzu realisieren.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WiebeurteiltdieBundesregierungeventuelleEvaluierungsergebnisseund dieaufdemexpertenworkshopam12.dezember2011gegebenenhinweise und Vorschläge? NachdemalleExpertendeninnovativenCharakterderDDB-Plattformbestätigt unddieprojektbeteiligtensichaufeineinheitlichesvorgehenbeidennochvor einerfreischaltungnotwendigenarbeitenverständigthaben,gehtdiebundesregierungdavonaus,dassdieddb-plattformdieinsiegesetztenerwartungen bereits beim Start (Betaversion) zu großen Teilen erfüllen wird. 18.WelchekonkretenErgebnissedes THESEUS -Forschungsprogramms werden wann in die Arbeit der DDB integriert? IndievorliegendeGrundversiondertechnischenInfrastrukturderDDBwurden bisherinsbesonderefolgendeergebnisseausdem THESEUS -Forschungsprogrammintegriert (siedienenvorallemdererschließungvonprintdokumenten): OptimierungvonDigitalisaten;StrukturerkennungvonDokumenten;OCR; InterpretationvonInhaltsverzeichnissen;ErkennungvonPersonen,Ortenund Einrichtungen (Entitäten);VerlinkungvonEntitätenzuKatalogdaten (z.b.der Bibliotheken);VernetzungvonOrtsbezügen.DurchdieVerwendungvon THESEUS-TechnologienunddieEinbindungvonOpen-Source-Projekten wurdefürdieobengenanntenverfahreneinlizenzkostenfreierbetriebfürdie DDBsichergestellt.FürweitereVerfahren,wiedieErschließungvonAudioundVideodokumenten,konntenurvorübergehendeinlizenzkostenfreierBetriebgenutztwerden.DieIntegrationweitererErgebnisseausTHESEUSist zurzeitnichtgeplant.imübrigenstehtesallenkultur-undwissenschaftsein- richtungenfrei,zurunterstützungihrermedienerschließungdietheseus- Diensteplattform,dievomFraunhoferIAISnachAbschlussdesTHESEUS-Projekts online verfügbar gemacht wurde, zu nutzen. 19.WelcheUnternehmenundForschungseinrichtungensindoderwarenan dereinbindungvonergebnissendes THESEUS -Programmsindie DDB-Plattform beteiligt? NebendemFraunhoferIAIS (demdastechnischeprojektmanagementfürden AufbauderDDB-Plattformoblag)warenfolgendeEinrichtungenbeteiligt: FraunhoferHHI,MufinGmbH,NeofonieGmbH,DeutscheNationalbibliothek. 20.WelcherErarbeitungsstanddesDDB-Kooperationsvertrages ( Vertrag überdaseinbindenvondigitalisatenauskulturundwissenschaftindie DeutscheDigitaleBibliothek (DDB)sowiedieInanspruchnahmevon Dienstleistungen der DDB ) ist der aktuell gültige? EsgibteinenVertragsentwurf,derzurzeitimKompetenznetzwerkDDBnoch beraten wird. 21. Ist die neueste Fassung des DDB-Kooperationsvertrages veröffentlicht? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? Nein, da noch keine finale Fassung vorliegt.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 22.WelcheEinrichtungenhabendieseFassungdesDDB-Kooperationsvertrages unterzeichnet? Keine,dasichderDDB-Kooperationsvertrag (Muster)nochinderAbstimmung innerhalb des Kompetenznetzwerks DDB befindet. Keine. 23.WelcheEinrichtungenhabeneineältereodervondiesemVertragabweichende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet? Keine. 24.WelcheweiterenVereinbarungen,Verträge,Abmachungenundsonstige Festlegungengibtes,dieeinzelneKultureinrichtungen,Firmenundandere öffentlicheneinrichtungenmitderddb,demkompetenznetzwerkddb oderdembundesbeauftragtenfürkulturundmedien (BKM),Bernd Neumann, getroffen haben? 25.WelcheMittelerhieltunderhältdasKompetenznetzwerkDDBauswelchen Quellen? DemKompetenznetzwerkDDBstehenseit2011jährlich2,6Mio.EurozurVerfügung,diejezurHälftevondenLändern (aufgeteiltnach Königsteiner Schlüssel ) und dem Bund bereitgestellt werden. 26.WiebeurteiltdieBundesregierungdieInkompatibilitätdesDDB-KooperationsvertragsmitdemEuropeanaDataExchangeAgreement,insbesondere hinsichtlichdernachnutzbarkeitvonmetadatendurchdritteaufder Grundlage der Lizenz CC0? DerVertragsentwurfsiehtvor,dassdievondenKultur-bzw.WissenschaftseinrichtungenandieDDBübermitteltenMetadatengrundsätzlichauchDritten (z.b.europeana)zuruneingeschränktennutzungzurverfügunggestelltwerdenkönnen.allerdingsbehältdiejeweiligeeinrichtungdasrecht,bei umfassendbeschreibendenmetadaten (z.b.ausführlicheexpertisezueinemgemälde,diezudemurheberrechtlichgeschütztist)dieweitergabeandrittezu untersagen.indiesemfalledarfdieddbandrittenureinenfestgelegten Kern-Metadatensatz weitergeben.diesisteinkompromisszwischendervon dereuropeanaverlangtenvölligenfreigabedermetadatenunddervondeneinrichtungen geforderten Wahrung ihrer Rechte. 27.MitwelchenEinrichtungen,FirmenundPersonenbestehenderzeitvertraglicheVereinbarungenmitderDDBzurEinräumungvonRechtennach 3Absatz1Nummer1bderKooperationsvereinbarungzurgewerblichen Nutzung der Digitalisate und bereitgestellten Derivate? Siehe Antwort zu Frage 22.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WelcheEinnahmensindmitdergewerblichenNutzungvonObjektender DDBbereitserzieltworden,bzw.welcheEinnahmenerwartetdieBundesregierung für die Zukunft? BisherkonntennochkeineEinnahmenerzieltwerden,dadieDDBnochnicht fürdieöffentlichkeitfreigeschaltetist.vorrangigeszielderddbist,daskulturelleerbedenbürgerinnenundbürgernauchonlinezugänglichzumachen.inwieweitdurchgewerblichenutzung,fürdiegemäßdeneckpunktenvonbund, LändernundKommunenzurDDBMarktpreisezuerhebensind,künftigEinnahmenerzieltwerdenkönnen,hängtvonmehrerenFaktoren (z.b.artundumfangderinhaltesowienachfrage)ab.hierzukönnenheutenochkeinevaliden Aussagen getroffen werden. 29.WelcheEinrichtungenhabenbishergegenüberderDDBvonderin 3 Absatz1letzterAbschnittdesKooperationsvertragesfixiertenMöglichkeit Gebrauchgemacht,diegewerblicheNutzungvonDigitalisatenundDerivatenzuuntersagenodervonEinzelfallzustimmungabhängigzumachen? Keine,daderMustervertragnochnichtabgestimmtistundfolglichnochkeine Verträge unterzeichnet wurden. 30.VonwelchenMarktpreisenfürdieNutzungnach 3Absatz1desKooperationsvertragesgehtdieBundesregierungderzeitfürüblicheNutzungsfälleaus,gibtesdazuPreistabellenodersonstigeschriftlichfixierteErwartungen? DieMarktpreisebestimmensichgrundsätzlichnachdemWertdeskulturellen Werksbzw.DigitalisatssowienachArtundUmfangderNutzung.Das BildportalderKunstmuseen beiderstiftungpreußischerkulturbesitzverfügtbereits überumfassendeerfahrungenmitdervermarktungvondigitalisatenbeigemälden und Fotos, an denen sich die DDB orientieren kann. 31.Wiegestaltetsichdie engezusammenarbeit vonddbundeuropeana entsprechend 4Absatz4Nummer2desKooperationsvertragesintechnisch-administrativen Angelegenheiten? BereitszuBeginndesAufbausderDDB-PlattformistdasProjektteamderDDB ineinenengenerfahrungsaustauschmitdemprojektteamdereuropeanaeingetreten.dieserwirddurchdaskompetenznetzwerkddbfortgeführt.mitder engenkooperationsollensynergieeffekteerzieltsowieeineoptimaleundreibungslose Vernetzung der beiden Portale sichergestellt werden. 32.WelcheOnlineanbieternach 4Absatz4Nummer3derKooperationsvereinbarungsindbereitsKooperationenmitderDDBeingegangenoderverhandeln über solche Kooperationen? Keine,daderMustervertragnochnichtabgestimmtistundnochkeineVerträge unterzeichnet wurden.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 33.WieistderStanddesRahmenvertragsüberdieDigitalisierungvonKulturgutundwissenschaftlicherInformationdurchDrittenachKonzessionsrecht? DasKompetenznetzwerkDDBwillinsbesondereauchkleinerenEinrichtungen diedigitalisierungihrerbeständeimrahmenderbestehendenfinanziellen Möglichkeitenerleichtern.Esprüftzurzeit,wiediesesZielambestenerreicht werden kann (per Rahmenvertrag oder durch Einzelverträge). 34.Welchenach 4Absatz4Nummer8derKooperationsvereinbarungerwähntenMäzene,SponsorenundprivatenSpenderfürdieDDBwurden bereits gewonnen? MitderGewinnungvonMäzenen,SponsorenundprivatenSpenderndurchdas KompetenznetzwerkDDBkanneffektiverstbegonnenwerden,nachdemdie DDB für die Öffentlichkeit freigeschaltet und damit für jedermann sichtbar ist. 35.WelcherAufwandzurEinwerbungprivaterSpenderundSponsorenwurde bisherbetrieben,undwelcheausgabenundeinnahmenbeiprivatensponsorings erwartet die Bundesregierung für die Zukunft? ErstnachdemdieDDBfürjedermannsichtbarseinwird,kannauchbeiderEinwerbungprivaterSpenderundSponsorenprivatesEngagementerwartetwerden.DerOnlinezugangzumgemeinsamenkulturellenErbeliegtimInteresse allerbürgerinnenundbürger.diesesollenüberdieddbimendausbauauch diemöglichkeiterhalten,einemöglicheunterstützunggemäßihrenpersönlichenvorliebenauszurichten (z.b.aufeinthemengebietodereineeinrichtung). 36.ExistierteineStrategiezurPriorisierungundAbstimmungderDigitalisierungstätigkeitvonöffentlichenEinrichtungenmitprivatenKooperationspartnern? DieStrategiewirdindeminderAntwortzuFrage5festgelegtenVerfahrenfestgesetzt. 37.WelcheskonkreteErgebnishatdieÖPPDeutschlandAGfürdieGewinnung von Kooperationspartnern für die DDB beigetragen? Indemvon PartnerschaftenDeutschlandAG vorgelegten VerwertungskonzeptzurDDB wirdambeispielvon26szenarien (z.b.basisdienstesocial Media,DigitalesKlassenzimmer,ServicesfürStandortmarketing)aufgezeigt, welchesverwertungspotentialdieddbaufweist.weiterwirddiegrundlagefür dieentwicklungeinesgeschäftsmodellsfürdieddbgelegt.schließlichwird einvorschlagfürdieerrichtungeines DDB-Servicezentrums unterbreitet (siehe auch Antwort zu Frage 7). 38.WiehochwarendieKostenderDDBfürdenAuftragandieÖPPDeutschland AG? DieKostendesvonPartnerschaftenDeutschlandAGvorgelegten Verwertungskonzeptes zur DDB beliefen sich auf Euro.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ Ähnelt die in der Anlage Hinweise der DDB zur Einhaltung des (Urheber-)Rechts erläutertelizenzierungvonvergriffenenwerkeninbezug aufdiehöhedervergütungenderjenigen,diedieverwertungsgesellschaften,diedeutscheliteraturkonferenze.v.,derdeutschekulturrate.v.und anderemitdemdeutschenbibliotheksverbande.v.fürdienutzungverwaister Werke vereinbart haben? SieähneltinhaltlichdergenanntenVereinbarung.DieHöhederVergütungwird durchdieverwertungsgesellschaftenaufderbasisdesgeltendenrechtsfestgelegt. 40.WannlegtdieBundesregierungeinenEntwurffüreineReformdesUrheberrechtsvor,dereineLösungfürdasProblemdersogenanntenverwaisten Werke schafft? AufeuropäischerEbenewirdderzeiteineRichtlinieüberdieurheberrechtlich zulässigenutzungvonverwaistenwerkenverhandelt.esistabsehbar,dass diesenochindiesemjahrvomeuropäischenparlamentunddemratverabschiedetwird.dementsprechendwirddiebundesregierungeinenentwurffür dieurheberrechtlichzulässigenutzungvonverwaistenwerkenvorlegen,sobald die europäischen Rahmenvorgaben hierfür feststehen. 41.WelchePositionhatdieBundesregierungzumRichtlinienentwurfdesEuropäischenParlamentsunddesRatesüberbestimmtezulässigeFormender NutzungverwaisterWerkeKOM (2011)289endg.,insbesonderezuden PunktenVergütungspflichtbeiNutzungdurchBildungs-undKultureinrichtungen sowie die Möglichkeit einer Schrankenregelung, eingenommen? 42.UnterstütztdieBundesregierungdieEuropäischeKommissioninihrem Bestreben,eineschnelleundunbürokratischedigitaleZugänglichmachung verwaister Werke zu ermöglichen? DieBundesregierungbegrüßtdenRichtlinienentwurfderEuropäischenKommissionüberbestimmtezulässigeFormenderNutzungverwaisterWerke.EinzelneAspektewerdenzurzeitnochverhandelt.DeraktuelleKompromissvorschlagderRatspräsidentschaftsiehtvor,dassbekanntwerdendeUrheberund RechtsinhabereinengerechtenAusgleichfürdieNutzungderWerkeerhalten sollen,wobeiesdenmitgliedstaatenüberlassenbleibtfestzulegen,obdieser bereitsvorderwerknutzungzuzahlenist.iminteressederurheberundrechtsinhaberisteinevergütungspflichtzubegrüßen.deraktuellekompromissvorschlagsiehtvor,dienutzungdurcheinesogenannteschrankenregelunggesetzlichfürzulässigzuerklären;dieserregelungstechnischeansatzwirdvonder BundesregierungalsErgänzungderRegelungenderRichtlinie2001/29/EGmitgetragen. DieBundesregierungunterstütztdieEuropäischeKommissioninihremBestreben,eineschnelleundunbürokratischedigitaleZugänglichmachungverwaister WerkeunterWahrungderRechtevonUrhebernundRechtsinhabernzuermöglichen.

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