Firmen der Personenhandelsgesellschaften (GbR, KG, OHG), in denen der Berater/Vermittler geschäftsführender Gesellschafter ist: Keine
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- Wilfried Engel
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1 Statusbezogene Informationspflichten des Finanzanlagenvermittlers Name Vorname Firmenname Sullus Dietmar Finanzdienstleistungen Dietmar Sullus Firmen der Personenhandelsgesellschaften (GbR, KG, OHG), in denen der Berater/Vermittler geschäftsführender Gesellschafter ist: Keine Betriebliche Anschrift Straße, Hausnummer Altgorbitzer Ring 8 Postleitzahl, Ort D Dresden Telefon (0351) / Fax (0351) Adresse FD@dietmarsullus.de Mobil Internet-Seite USt-Ident-Nummer DE Besitzt eine Gewerbeerlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 (Investmentfonds) der Gewerbeordnung. Diese Erlaubnis wurde Herrn Dietmar Sullus erteilt durch die Stadt Dresden, Gewerbeaufsichtsamt, Landeshauptstadt Dresden, Gewerbeangelegenheiten im Ordnungsamt, Dresden. Herr Dietmar Sullus ist im Register der Industrie- und Handelskammer Dresden Langer Weg 4, Dresden im Finanzanlagenvermittlerregister ( mit der Register-Nr.: D-F-144-A1A3-76 eingetragen. Besitzt die Erlaubnis nach 34d Abs.1 der Gewerbeordnung (Versicherungsmakler). Diese Erlaubnis wurde Herrn Dietmar Sullus erteilt durch die Industrie- und Handelskammer Dresden. Herr Dietmar Sullus ist im Versicherungsvermittlerregister ( mit der Register-Nr.: D-7HSS-803GF-01 eingetragen.
2 Sonstige Angaben Nur Versicherungen für den Privatkunden SUH, welche über den Maklerpool BCA AG vermittelbar sind und Investmentfonds der Kapitalanlagegesellschaften, die bei den genannten Banken gelistet sind und eine Steuertransparenz gewährleisten. Bei der AAB können auch Aktien und andere Wertpapiere gekauft/eingelagert werden, zu diesen Wertpapieren erfolgt keine Beratung und auch keine Vermittlung, der Anleger handelt eigenverantwortlich auf eigenes Risiko. Direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens: keine Direkte oder indirekte Beteiligung eines Versicherers von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital des Vermittlerunternehmens: keine Aufsichtsbehörde: IHK Dresden, Langer Weg 4, Dresden erteilt am Gewerbeamt Dresden Mitglied der Industrie- und Handelskammer Dresden, Langer Weg 4, Dresden Berufsbezeichnung: Makler (Versicherungen) und Finanzanlagenvermittler, Bundesrepublik Deutschland Berufsrechtliche Regelungen: - 34 d Gewerbeordnung VVG - VersVermV - 34 f Gewerbeordnung Abs. 1 Satz 1 Investmentfonds - FinVermV Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der Juris GmbH betriebenen Homepage eingesehen und abgerufen werden.
3 Angabe zu den Beschwerde- und außergerichtlichen Schlichtungsstellenverfahren nach Artikel 12, Absatz 1 a-e Satz 1 Ombudsstelle für Investmentfonds: Ombudsmann für Lebens- und Sachversicherungen: Versicherungsombudsmann e.v. Leipziger Str. 121, Berlin Tel.: Fax: info@versicherungsombudsmann.de Internet: Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Dr. Helmut Müller Kronenstr. 13, Berlin Telefax: Tel.: (6 ct. pro Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen) Internet: Zentrale Informationsstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v., Breite Straße 29, Berlin Telefon: (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen) Weitere wesentliche Informationen für den Kunden Es werden nur Investmentfonds vermittelt, die in Deutschland zum Vertrieb zugelassen und steuerlich transparent sind, keine anderen Wertpapiere oder Beteiligungen. Investmentfonds werden in der Form einer Modellportfolio-Verwaltung mit einem entsprechenden Beratungsvertrag vermittelt und zwar jeweils auf das Anlageziel, Zeithorizont, Renditeerwartung und Risikobereitschaft (Volatilität) des Depots bezogen. Nur mit dieser Dienstleistung sind der Arbeitsaufwand und die damit verbundenen Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Der Kunde erhält keine Vermögensverwaltung, aber eine Betreuung seines Depots, dass ihm die Einhaltung der gewünschten Parameter ermöglicht.
4 Anlagen Allgemeine Informationen des Finanzanlagenvermittlers über den Empfang von Zuwendungen (-für Finanzanlagenvermittler gem. 34f Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung-) Auflistung Emittenten und Anbieter Empfangsbestätigung des Kunden Ich habe/wir haben die vorstehenden Informationen zur Kenntnis genommen. Ferner habe ich/haben wir die genannten Anlagen erhalten bzw. über den angebotenen Link heruntergeladen und diese ebenfalls zur Kenntnis genommen. Vorname Kundin/Kunde/Kunden: Name Kundin/Kunde/Kunden: Ort, Datum Unterschrift des Kunden
5 Allgemeine Informationen des Beraters/ Vermittlers über den Empfang von Zuwendungen -für Finanzanlagevermittler gem. 34f Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung- Berater/Vermittler: Kundin/Kunde/Kunden: Dietmar Sullus Zuwendungen von Dritten (Anlageberatung und/oder vermittlung auf Provisionsbasis Der Berater/Vermittler nimmt im Zusammenhang mit der Anlageberatung und/ oder vermittlung Zuwendungen von Dritten entgegen, welche er einbehält. Im Einzelnen: 1. Die Dienstleistung erfordert erhebliche Aufwendungen sowohl in personeller als auch in organisatorischer Hinsicht. Zu diesem Zweck erhalte/n ich/wir von Fondsgesellschaften bzw. Verwahrstellen Zuwendungen in Form von Geldzahlungen oder sonstigen geldwerten Vorteilen. Diese Mittel setze/n ich/wir ein, um den Aufbau einer effizienten und hochwertigen Infrastruktur zu gewährleisten und damit die Qualität meiner/unserer Dienstleistung aufrechtzuerhalten und ständig weiter für Sie zu optimieren. 2. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fondsanteilen erhalte/n ich/wir in den meisten Fällen eine Vertriebsprovision Ausgabeaufschlag), deren Höhe sich nach der Art der Fonds sowie der ausgebenden Fondsgesellschaft richtet. In der Regel beträgt die Bandbreite der Ausgabeaufschläge 1% 6% der Anlagesumme, abweichende Sonderfälle bei einzelnen Produkten sind möglich. 3. Ferner erhalte/n ich/wir auf die Bestände der Kunden Vertriebsfolgeprovisionen. Die Zahlung der Vertriebsfolgeprovision kann aus der Verwaltungsvergütung erfolgen (Management Fee; siehe Verkaufsprospekt), die die Fondsgesellschaft dem Fonds in Rechnung stellt, oder aus dem Vermögen der Fonds und wird für die Haltedauer der Fondsanteile gewährt. Die Höhe dieser Provision richtet sich nach der jeweiligen Ausgestaltung in der Vertriebsvereinbarung sowie der Art der Fonds und variiert zwischen 0 und 1,55 % p.a. (im Durchschnitt meist 0,5 % p.a.) der investierten Beträge. Dem Kunden entstehen hieraus keine zusätzlichen Kosten, da die Vertriebsfolgeprovision aus den Fondvermögen der jeweiligen Fonds gezahlt wird. Sofern die Verwaltungsvergütung des Fonds die Berechnungsgrundlage darstellt, erhalte/n ich/wir einen laufenden Anteil an der Verwaltungsvergütung, der jährlich oder auch (ganz oder zum Teil) in kürzeren Abständen an mich/uns ausgezahlt wird. Der Anteil, den ich/wir erhalte/n, beträgt bis zu 60 % der Verwaltungsvergütung (bezogen auf den durchschnittlich vermittelten Anteilsbestand). Die Höhe der Verwaltungsvergütung kann dem Verkaufsprospekt für den betreffenden Fonds entnommen werden. Ist der durchschnittliche Anteilsbestand am Fondsvermögen Berechnungsgrundlage, erhalte/n ich/wir eine Vertriebsfolgeprovision, die beispielsweise bei Geldmarktfonds zwischen 0 und 0,2 % pro Jahr, bei Rentenfonds zwischen 0 und 0,6 % pro Jahr, bei offenen Immobilienfonds zwischen 0 und 0,3 % pro Jahr, bei Aktienfonds zwischen 0 und 1,0 % pro Jahr und bei Mixed Assets (Portfoliofonds) zwischen 0 und 1,0 % pro Jahr betragen kann, jeweils bezogen auf den durchschnittlichen Anteilsbestand im Depot. Bei einigen Investmentfonds partizipiere/n ich/wir auch prozentual an der Wertsteigerung des Investmentfonds (Performance Fee; siehe Verkaufsprospekt). 4. Darüber hinaus erhalte/n ich/wir von den Fondsgesellschaften oder den Verwahrstellen unter Umständen geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleistungen (z.b. Schulungen, kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen, Informationsmaterial, geringfügige Zuwendungen in Form von Aufmerksamkeiten). 5. Detaillierte Informationen, insbesondere zur Höhe der vorgenannten Zuwendungen erhalten Sie im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder vermittlung zu einem konkreten Anlageprodukt. 6. Weitere Informationen für den Kunden Eine Anlageberatung wird von mir nur noch in Form einer Modellportfolioverwaltung mit dem Tool der FIL Fondsbank GmbH (FFB) erbracht. Nur so ist die Sicherung des gewünschten Risikos zu gewährleisten und bei Notwendigkeit auch ein Austausch von Fonds möglich, die nicht mehr der Risikoallokation entsprechen oder Ihre Versprechungen nicht eingehalten haben. Hierzu wird ein Beratungsvertrag abgeschlossen, mit dem eine Servicegebühr vereinbart wird. Zugleich entfallen damit alle Ausgabeaufschläge von Investmentfonds. Empfangsbestätigung des/der Kunden/ in -Ende der Information- Hiermit bestätige ich /bestätigen wir, dass ich/ wir die Allgemeinen Informationen des Beraters/Vermittlers über den Empfang von Zuwendungen erhalten und zur Kenntnis genommen habe/ haben. Ort,/ Datum Unterschrift des/ der Kunden/ in
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