Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Stab der Referatsleitung Veranstaltungen
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- Frauke Margarete Hauer
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1 Telefon: Telefax: Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Stab der Referatsleitung Veranstaltungen Änderung der Reservierungsbestimmungen für das Oktoberfest 2013 Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage Anlass Inhalt Entscheidungsvorschlag Gesucht werden kann im RIS auch nach Die bisherige Regelung, das bauliche Mittelschiff als Berechnungsgrundlage für den reservierungsfreien Bereich heranzuziehen, bevorzugt Festwirte mit kleinem Mittelschiff gegenüber Festwirten mit großem Mittelschiff. Die Zahl der reservierungsfreien Plätze ist je nach Ausgestaltung des Mitttelschiffs in den Festzelten sehr unterschiedlich. Die Beschlussvorlage enthält den Vorschlag wie durch Neuregelung der Reservierungsbestimmungen ein größeres Platzangebot für Spontanbesucherinnen und -besucher geschaffen werden kann und eine gerechtere Verteilung der reservierungsfreien Plätze in den Festzelten erreicht werden kann. Den vorgeschlagenen Änderungen der Reservierungsbestimmungen wird zugestimmt. Oktoberfest 2013; Änderung der Reservierungsbestimmungen; Vertragsregelungen, reservierungsfreie Plätze, Wiesn.
2 Telefon: Telefax: Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Stab der Referatsleitung Veranstaltungen Änderung der Reservierungsbestimmungen für das Oktoberfest 2013 Sitzungsvorlage Nr / V Anlage Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Ausgangssituation Die Zulassungsverträge der gastronomischen Großbetriebe regeln hinsichtlich der reservierungsfreien Bereiche (mit Ausnahme der Wein- und Barbetriebe Weinzelt und Käfer Wies'n-Schänke) bisher Folgendes: Nachstehende Plätze sind in der Festhalle von Reservierungen freizuhalten: a) Samstag, Sonntag, Feiertag bis Uhr das ganze Mittelschiff ab Uhr 2/3 des Mittelschiffes b) Montag bis Freitag 1/3 des Mittelschiffes Die reservierungsfreien Plätze sind in einem Block frei zu halten und deutlich sichtbar zu beschildern. Für die Einhaltung des Reservierungsverbotes ist der Festwirt verantwortlich. Berechnungsgrundlage für die Zahl der reservierungsfreien Plätze ist damit das Mittelschiff eines Festzeltes. Boxen- und Galerieplätze werden in die Berechnung der von Reservierungen freizuhaltenden Plätze nicht mit einbezogen. Die bisherige Regelung, das bauliche Mittelschiff als Berechnungsgrundlage für den reservierungsfreien Bereich heranzuziehen, bevorzugt bei der Berechnung Festwirte mit kleinem Mittelschiff gegenüber Festwirten mit großem Mittelschiff. Die Zahl der reservierungsfreien Plätze ist somit je nach Ausgestaltung des Mittelschiffs in den jeweiligen Festzelten unterschiedlich. Im Ergebnis führt die Regelung tendenziell dazu, dass die Festwirte bei baulichen Änderungen ihres Zeltes die Sitzplatzbereiche ihres Mittelschiffes verkleinern und Plätze auf Balkon und Boxen verlagern. Dadurch können die jeweiligen Festwirte die Zahl ihrer Plätze, die sie reservieren dürfen, erhöhen. Die bisherige Regelung schafft damit einen Anreiz zur Verkleinerung des Mittelschiffes. Die Möglichkeit für Spontanbesucherinnen und -besucher einen reservierungsfreien Platz zu erhalten, wird dadurch eher eingeschränkt.
3 Seite 2 2. Vorgeschlagene Änderungen Es wird daher vorgeschlagen, die Berechnungsgrundlage der reservierungsfreien Plätze zu verändern. Maßgeblich soll nicht mehr das Mittelschiff, sondern die Gesamtzahl aller im Festzelt genehmigten Sitzplätze sein. Es wird folgende Neuregelung der Reservierungsbestimmungen vorgeschlagen: 1. Berechnungsgrundlage für den in den Festhallen von Reservierungen freizuhaltenden Bereich soll künftig die Gesamtzahl aller im Festzelt genehmigten Sitzplätze sein. 2. Von Reservierungen sind mindestens freizuhalten: Montag bis Freitag: 25 % aller in der Festhalle genehmigten Sitzplätze Samstag, Sonn- und Feiertag bis 15 Uhr: 50 % aller in der Festhalle genehmigten Sitzplätze Samstag, Sonn- und Feiertag ab 15 Uhr: 35 % aller in der Festhalle genehmigten Sitzplätze. 3. Die reservierungsfreien Bereiche sind blockweise freizuhalten und gut kenntlich zu machen. Für die Einhaltung des Reservierungsverbotes ist der Festwirt verantwortlich. Weinzelt und Käfer Wies`n-Schänke sowie die gastronomischen Mittelbetriebe sind weiterhin von den Regelungen ausgenommen. Mit dieser neuen Berechnungsgrundlage entfällt ein etwaiger Anreiz, die Plätze vom Mittelschiff in die Galerie und Boxen zu verlagern. Weiter soll eine einheitliche und damit gerechtere Verteilung der reservierungsfreien Plätze in allen Festzelten erreicht werden. Insgesamt soll durch die Neuregelung das Platzangebot für einen spontanen Wiesnbesuch verbessert werden. An den Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird vorgeschlagen nicht 17 Uhr, sondern 15 Uhr als maßgeblichen Zeitpunkt festzulegen. Damit soll den Wirten ermöglicht werden, den von ihnen aus Sicherheitsgründen geforderten gestaffelten Reservierungswechsel organisatorisch leichter zu bewältigen. Bei den vorgeschlagenen Prozentsätzen für Samstage, Sonntage und Feiertage orientiert sich der Vorschlag überwiegend an den bisherigen insgesamt reservierungsfreien Plätzen. Wochentags ist das Ziel mehr reservierungsfreie Plätze zu schaffen.
4 Seite 3 Vergleicht man die Zahl der reservierungsfreien Plätze nach der bisherigen Regelung und der Neuregelung so ergibt sich folgendes Bild: In der Zeit von Montag bis Freitag ergibt sich eine Mehrung an reservierungsfreien Plätzen von An den Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gibt es bis 15 Uhr Plätze mehr, ab 15 Uhr Plätze. Nimmt man diese Zahlen als Berechnungsgrundlage ergeben sich bei einem unterstellten einmaligen täglichen Wechsel der Gäste in den Zelten wochentags somit ca zusätzliche reservierungsfreie Plätze, Samstag, Sonn- und Feiertags bis 15 Uhr etwa , nach 15 Uhr Die größte Mehrung an reservierungsfreien Plätzen wird damit wochentags erreicht. Damit soll insbesondere den Münchnerinnen und Münchnern und den Gästen aus dem Umland ein Besuch unter der Woche auch ohne Reservierungen erleichtert werden. 3. Stellungnahme der Wiesnwirte Der Sprecher der Münchner Wiesnwirte wurde frühzeitig über die geplante Änderung der Berechnungsgrundlage informiert und um Stellungnahme gebeten. Mit beiliegendem Schreiben vom (vgl. Anlage 1) hat der Sprecher der Münchner Wiesnwirte, Herr Toni Roiderer zu der beabsichtigten Änderung Stellung genommen. In dem Schreiben wurden Bedenken dahingehend geäußert, dass durch die Ankündigung eines größeren reservierungsfreien Bereiches, der Ansturm auf die Bierzelte an den Wochenenden noch zunehmen könnte. Weiter halten die Wirte ein Kontingent an reservierungsfreien Plätzen in Höhe von 20 % aller Plätze in der Zeit von Montag bis Freitag für machbar. Bei einer darüber hinausgehenden Beschränkung der Reservierungskontingente befürchten die Wirte erhebliche organisatorische Probleme und wenig Verständnis bei ihren Gästen. 4. Zusammenfassung Die Wiesnwirte haben Bereitschaft erkennen lassen, die geänderte Reservierungsregelung mitzutragen. Zu den von den Wiesnwirten vorgebrachten Anliegen ist Folgendes anzumerken: An den Wochenenden wird auch ein erheblich verbessertes Angebot an reservierungsfreien Plätzen nicht annähernd ausreichen um der bestehenden Nachfrage gerecht zu werden. Eine weitere Erhöhung der reservierungsfreien Plätze an den Samstagen, Sonntagen und Feiertagen soll aber nicht vorgeschlagen werden, da der Reservierungswechsel zu einer Durchmischung des Publikums führt, was sich positiv auf die Sicherheit im Zelt auswirkt.
5 Seite 4 Werktags ist es das Ziel der Erhöhung der Zahl der reservierungsfreien Sitzplätze mehr Besucherinnen und Besuchern aus München und dem Umland einen Spontanbesuch auf der Wiesn zu ermöglichen. Es ist festzuhalten, dass die vorgeschlagene Änderung der Reservierungsbestimmungen eine gerechtere Verteilung der reservierungsfreien Plätze in den Festzelten schafft sowie dass den Besucherinnen und Besuchern insgesamt mehr reservierungsfreie Plätze zur Verfügung stehen. Es wird vorgeschlagen, diese Regelung ab dem Oktoberfest 2013 einzuführen. Anhörungsrechte eines Bezirksausschusses sind nicht gegeben. Der Korreferent des Referates für Arbeit und Wirtschaft und Verwaltungsbeirat für den Bereich Veranstaltungen, Herr Stadtrat Helmut Schmid, hat einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Die Reservierungsbestimmungen werden wie folgt neu gefasst: 1. Berechnungsgrundlage für den von Reservierungen freizuhaltenden Bereich soll künftig die Gesamtzahl aller im Festzelt genehmigten Sitzplätze sein. 2. Von Reservierungen sind mindestens freizuhalten: Montag bis Freitag: 25 % aller im Festzelt genehmigten Sitzplätze Samstag, Sonn- und Feiertag bis 15 Uhr: 50 % aller im Festzelt genehmigten Sitzplätze Samstag, Sonn- und Feiertag ab 15 Uhr: 35 % aller im Festzelt genehmigten Sitzplätze. 3. Die reservierungsfreien Bereiche sind blockweise freizuhalten und gut kenntlich zu machen. Für die Einhaltung des Reservierungsverbotes ist der Festwirt verantwortlich. 2. Weinzelt und Käfer Wies`n-Schänke sowie die gastronomischen Mittelbetriebe sind weiterhin von den Regelungen ausgenommen. 3. Die Neuregelung gilt ab dem Oktoberfest Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
6 Seite 5 III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/-in ea. Stadtrat/-rätin Dieter Reiter Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle (2x) an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z.k. V. Wv. RAW RS, Veranstaltungen zur weiteren Veranlassung. Zu V. 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Kreisverwaltungsreferat z.k.
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