Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz (FRUG) Überblick über die Änderungen. ORR Martin Neusüß

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz (FRUG) Überblick über die Änderungen. ORR Martin Neusüß"

Transkript

1 Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz (FRUG) Überblick über die Änderungen ORR Martin Neusüß

2 Unterschiede ISD MiFID ISD (Mai 1993) Bedingungen für die Tätigkeit der Wertpapierfirmen MiFID (April 2004) wie ISD, aber weitaus detailliertere Vorschriften Kaum Regelungen für geregelte Märkte oder andere Handelsplattformen 32 Artikel Umfassende Regelungen für geregelte Märkte, MTFs und OTC-Ausführung 73 Artikel MiFID 41 Artikel DurchführungsVO 55 Artikel DurchführungsRL FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 2

3 Umsetzung der MiFID Künftige Rechtsgrundlagen in Deutschland FRUG mit erheblichen Änderungen des WpHG, KWG und BörsG Begleitende Rechtsverordnungen: WpDVerOV ( 31 ff. WpHG, Umsetzung der EU- DurchführungsRL) Geänderte WpHMV ( 9 WpHG), WpDPV ( 36 WpHG), FinAnV ( 34b WpHG) und MarktangV ( 37i WpHG) Unmittelbar geltende EU-DurchführungsVO FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 3

4 Auslegung des WpHG und KWG Richtlinienkonforme Auslegung, dadurch mittelbare Wirkung von MiFID und DurchführungsRL (bindend) Auslegung durch CESR- Empfehlungen ( recommendations and guidelines ) (keine rechtliche, aber faktische Bindung) Bekanntmachungen und Schreiben der BaFin (bindend nur für BaFin Selbstbindung der Verwaltung ) FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 4

5 Zeitplan der Gesetzgebung FRUG, WpDVerOV, FinAV in Kürze im Bundesgesetzblatt Inkrafttreten am 1. November 2007, 9 WpHG + WpHMV am 1. Januar 2008 Übrige Verordnungen kurz vor bzw. in der Konsultationsphase (WpHMV) Neue Regeln müssen ab dem 1. November 2007 zwingend beachtet werden, aus Haftungsgründen kein Aufschub möglich Aber Übergangsphase: Aufsicht mit Augenmaß, Umstellungsprobleme werden berücksichtigt FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 5

6 Wertpapierdienstleistungen nach FRUG Erweiterung des Katalogs der erlaubnispflichtigen Wertpapierdienstleistungen um - Anlageberatung ( 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 9 WpHG) -Eigengeschäfte ( 2 Abs. 3 Satz 2 WpHG) - Betreiben eines multilateralen Handelssystems ( 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 WpHG) Bei reiner Anlageberatung und vermittlung von Fondsanteilen weiterhin nur Aufsicht nach der GewO FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 6

7 Finanzinstrumente nach FRUG 2 Abs. 1, 1a und 2 WpHG Erweiterung des Katalogs der Finanzinstrumente insbesondere um exotische Derivate (auf Klimavariablen, Emissionsberechtigungen, Frachtsätze usw.) Anteile an geschlossenen Fonds sind mangels Fungibilität nach deutscher Sichtweise nicht von MiFID erfasst! Aufsicht nur nach VerkProspG FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 7

8 Änderung der 9 und 31ff. WpHG 9 WpHG Meldewesen nach 9 WpHG wird geändert und an Vorgaben des Art. 25 MiFID und der EU-Verordnung angepasst 31 ff. WpHG Bestehende Wohlverhaltens- und Organisationspflichten der 31 ff. WpHG werden erweitert und um neue Pflichten ergänzt (z.b. Best execution und Transparenz bei Kosten und Provisionen) FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 8

9 Handelsplattformen Durch die MiFID stärkerer Wettbewerb unterschiedlicher Ausführungsplätze 1. Geregelte Märkte (in D regulierter Markt der Börsen) 2. Multilaterale Handelssysteme (MTF, börsenähnliche Handelssysteme, in D auch Freiverkehr an Börsen) 3. OTC-Ausführung mit Sonderregelung für systematische Internalisierung Intensivierung des Wettbewerbs durch europäischen Pass für Handelsplattformen, Wegfall des Börsenvorrangs, höhere Preistransparenz und Pflicht zur best execution ( 33a WpHG) FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 9

10 Geregelte Märkte Im Inland amtlicher und geregelter (künftig regulierter) Markt, im EU- und EWR-Ausland gemäß Liste der Kommission Neue Anforderungen für Zulassung der Börsen selbst und für die Zulassung von Finanzinstrumenten ( BörsG) Umfassende Regelungen zur Vor- und Nachhandelstransparenz ( 30 und 31 BörsG) FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 10

11 Multilaterales Handelssystem (MTF) I Börsenähnliche Handelsplattform mit im Vergleich zu geregelten Märkten weitgehend übereinstimmenden Anforderungen, etwa an Zulassung von Handelsteilnehmern Regeln für Preisermittlung und Geschäftsabwicklung Kontrollverfahren Vor- und Nachhandelstransparenz Rechtsgrundlagen: 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 WpHG, 31f und 31g WpHG sowie EU- Verordnung FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 11

12 Multilaterales Handelssystem (MTF) II Unterschiede zu geregelten Märkten keine Anforderungen bei der Handelseinbeziehung an Finanzinstrumente und Emittenten keine Zulassungsfolgepflichten wie nach 15, 15a, 21 ff., 30a ff. und 37n ff. WpHG Bisheriger Freiverkehr ist MTF, aber sui generis, da im BörsG geregelt und nicht im WpHG, Börsenaufsicht der Länder zuständig FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 12

13 OTC-Handel Auftragsausführung außerhalb von geregelten Märkten und MTFs könnte an Bedeutung gewinnen aufgrund Pflicht zur best execution und Wegfall des Börsenvorrangs Bei OTC-Ausführung Pflicht zur Veröffentlichung der abgeschlossenen Geschäfte ( 31h WpHG - Nachhandelstransparenz) Je nach Häufigkeit der OTC-Ausführung aber Eigenschaft als systematischer Internalisierer : dies bedeutet hohe Anforderungen und Regelungsdichte ( 32 32d WpHG) FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 13

14 Systematische Internalisierung ( 32 32d WpHG) 1 Systematischer Internalisierer ( 2 Abs. 10 WpHG) ist, wer häufig regelmäßig auf organisierte und systematische Weise Eigenhandel außerhalb organisierter Märkte oder MTFs betreibt. Näheres in Art. 21 EU-Verordnung, insbesondere Kriterium spielt im Geschäftsmodell eine wesentliche Rolle FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 14

15 Systematische Internalisierung ( 32 32d WpHG) 2 Pflichten eines systematischen Internalisierers kontinuierliches Stellen und Veröffentlichen von Quotes (verbindliche Kauf- und Verkaufangebote) bei liquiden Aktien grundsätzliche Bindung an die Quotes diskriminierungsfreier Zugang zu den Quotes Näheres in Kapitel IV EU-Verordnung Wichtig: Pflichten nach 32 ff. WpHG bestehen nur bei börsenzugelassenen Aktien (und aktienvertretenden Zertifikaten), und nur bei Aufträgen bis zur standardmäßigen Marktgröße FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 15

16 Wettbewerb der Ausführungsplätze MTFs und syst. Internalisierer: bisher geringe Bedeutung Geregelte Märkte werden auf absehbare Zeit deutliche Marktführerschaft behalten Aber: Druck auf die Ausführungskosten wird durch Transparenz- und best execution - Pflicht wachsen und dem Anleger zu Gute kommen FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 16

17 Ausblick MiFID auf absehbare Zeit ohne Nachfolgerichtlinie allenfalls: Änderungs- und VereinfachungsRL, wenn sich bestimmte Bereiche als zu stark reguliert oder zu kostenintensiv erweisen sollten vergleichbare Richtlinien nicht in Sicht im WpHG so gut wie kein weiteres Deregulierungs-Potenzial FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 17

MiFID R W G V / 2 0 0 6 1

MiFID R W G V / 2 0 0 6 1 Markets in Financial Instruments Directive (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) Referent: Ass. jur., Dipl.-BW (FH) Hermann-Josef Krämer Rheinisch- Westfälischer Genossenschaftsverband (RWGV)

Mehr

Informationspflichten für Emittenten nach 30a-g WpHG

Informationspflichten für Emittenten nach 30a-g WpHG Informationspflichten für Emittenten nach 30a-g WpHG I. Allgemein T-RL weist über Art. 24 i.v.m. Art. 21 Prospekt-RL Überwachung von bestimmten Börsenzulassungsfolgepflichten zentral der BaFin zu, die

Mehr

LAB V: MIFID II: AUSGEWÄHLTE FOLGEN FÜR UNABHÄNGIGE VERMÖGENSVERWALTER UND FAMILY OFFICES

LAB V: MIFID II: AUSGEWÄHLTE FOLGEN FÜR UNABHÄNGIGE VERMÖGENSVERWALTER UND FAMILY OFFICES LAB V: MIFID II: AUSGEWÄHLTE FOLGEN FÜR UNABHÄNGIGE VERMÖGENSVERWALTER UND FAMILY OFFICES Dr. Nero Knapp Geschäftsführender Verbandsjustiziar VuV e.v. Agenda 1. Überblick 2. Neuerung bei der Anlageberatung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Tradegate Exchange (AGB-FV)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Tradegate Exchange (AGB-FV) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Tradegate Exchange (AGB-FV) erlassen am 30. Dezember 2009 von der Tradegate Exchange GmbH mit Billigung der Geschäftsführung der Tradegate Exchange

Mehr

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

ESMA-Konsultation zu MiFID II. Thema: Meldung von Geschäften Frankfurt am Main, 3. Juli 2014

ESMA-Konsultation zu MiFID II. Thema: Meldung von Geschäften Frankfurt am Main, 3. Juli 2014 ESMA-Konsultation zu MiFID II Thema: Meldung von Geschäften Frankfurt am Main, 3. Juli 2014 Rechtsquellen Level 1: Art. 26 MiFIR Level 2: Binding Technical Standards mit Verordnungscharakter D. Zeitz WA

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften:

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften: Begründung Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Derivateverordnung

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Kapitalmarktrecht 5. Insiderhandel und Marktmanipulation

Kapitalmarktrecht 5. Insiderhandel und Marktmanipulation Kapitalmarktrecht 5 und Marktmanipulation Was ist das? Geschäfte, die unter Verwendung von Insiderinformationen geschlossen werden Insiderinformationen = Informationen über nicht öffentlich bekannte Umstände,

Mehr

Was wird aus dem KG-Fonds?

Was wird aus dem KG-Fonds? Was wird aus dem KG-Fonds? Neue Regulierungstatbestände nde und Gesetzesvorhaben 28.10.2009 G. Meyer zu Schwabedissen www.mzs-recht.de 1 Rückblick: KG-Fonds: ein Produkt des Grauen Kapitalmarkts BaFin-Schreiben

Mehr

Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom 27. Juni 2014

Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom 27. Juni 2014 Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom 27. Juni 2014 Betr.: Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz);

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Datum des Eingangs: 24.05.2012 / Ausgegeben: 24.05.2012

Mehr

Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (Best Execution Policy)

Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (Best Execution Policy) Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (Best Execution Policy) Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

WAG 2007 - Best Execution Policy Dr. Klaus Strehle. Seminar für Bankrecht 10.3.2008

WAG 2007 - Best Execution Policy Dr. Klaus Strehle. Seminar für Bankrecht 10.3.2008 WAG 2007 - Best Execution Policy Dr. Klaus Strehle Seminar für Bankrecht 10.3.2008 Projekt MiFID in der Sparkasse Oberösterreich Start Sektorprojekt im November 2006 Gliederung in mehrere Arbeitsgruppen

Mehr

I. ABSCHNITT ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN... 2

I. ABSCHNITT ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN... 2 Frankfurter Wertpapierbörse Seite 1 Handelsordnung für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse Inhaltsübersicht I. ABSCHNITT ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN... 2 1 Anwendungsbereich... 2 2 Allgemeine

Mehr

Stellungnahme. der. Börse Stuttgart. zum. Gesetzentwurf der Bundesregierung

Stellungnahme. der. Börse Stuttgart. zum. Gesetzentwurf der Bundesregierung Per E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de Stuttgart, 5. März 2007 Stellungnahme der Börse Stuttgart zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte

Mehr

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Schuldverschreibungen

Mehr

NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER

NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER MERKBLATT NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER Die Vorschrift zur Erlaubnis und Registrierung von Versicherungsvermittlern, 34 d GewO, sowie die Verordnung über die Versicherungsvermittlung

Mehr

Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse

Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse Bekanntmachung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 4.

Mehr

Zulassung von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten zum regulierten Markt

Zulassung von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten zum regulierten Markt Vorab per E-mail oder FAX An die Geschäftsführung der Börsen Berlin Fax: 030/31 10 91 78 Düsseldorf Fax: 0211/13 32 87 Hamburg Fax: 040/36 13 02 23 Hannover Fax: 0511/32 49 15 München Fax: 089/54 90 45

Mehr

ESMA-Konsultation zu MiFID II. Thema: Vor- und Nachhandelstransparenz Frankfurt am Main, 3. Juli 2014

ESMA-Konsultation zu MiFID II. Thema: Vor- und Nachhandelstransparenz Frankfurt am Main, 3. Juli 2014 ESMA-Konsultation zu MiFID II Thema: Vor- und achhandelstransparenz Frankfurt am Main, 3. uli 2014 Inhalt 1. Transparenzregeln: Aktien & ähnliche Instrumente 2. Transparenzregeln: icht-aktien 3. Systematische

Mehr

Vollständigkeitserklärung. Muster. Prüfung nach 36 Abs. 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für den Berichtszeitraum vom bis

Vollständigkeitserklärung. Muster. Prüfung nach 36 Abs. 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für den Berichtszeitraum vom bis Vollständigkeitserklärung Ort, den An (Firmenstempel) Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung)

ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung) ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung) Die Gewerbeerlaubnis nach 34c 1.2, in der bisher die Vermittlung von Finanzanlageprodukten

Mehr

Regulierung ohne Ende

Regulierung ohne Ende Regulierung ohne Ende Neue aufsichtsrechtliche Anforderungen Ein praxisnaher Workshop für Vermögensverwalter und Anlageberater Aktuelle und zukünftige aufsichtsrechtliche Anforderungen Anwendung und Umsetzung

Mehr

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 -

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Börse München INHALT I. Abschnitt: Organisation 1 Träger 2 Organe 3 Mitgliedschaft, Vorsitz und Amtszeit des Freiverkehrsausschusses

Mehr

Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz)

Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) 2390 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 18. Juli 2013 Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz)

Mehr

So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds!

So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds! So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds! Starke Kurseinbrüche an den Aktienmärkten Warum große Verluste ein Problem sind 10 % Verlust /? % Gewinn 20 % Verlust /? % Gewinn

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

Märkte und Marktsegmente der Wiener Börse AG

Märkte und Marktsegmente der Wiener Börse AG Wien, 26. Februar 2008 Märkte und Marktsegmente der Wiener Börse AG Martin Wenzl, Market- & Productdevelopment, Listing Märkte der Wiener Börse AG Zulassungssegmente gem. BörseG Amtlicher Handel Geregelter

Mehr

Prozessmodelle zwischen der KAG und der Depotbank bei der Prüfung von Anlagegrenzen

Prozessmodelle zwischen der KAG und der Depotbank bei der Prüfung von Anlagegrenzen Prozessmodelle zwischen der KAG und der Depotbank bei der Prüfung von Anlagegrenzen Mit dem Entwurf des BaFin-Rundschreibenns Ende letzten Jahres wurden bisher drei Modelle der Prozessgestaltung diskutiert.

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften März 2015 Inhalt 1. Hintergrund 2 2. Geltungsbereich 3 3. Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 4 3.1. Kriterien und

Mehr

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung GZ: WA 41-Wp 2137-2013/0204 Vorblatt A. Problem und Ziel Beim Erlass der auf dem Kapitalanlagegesetzbuch basierenden Verordnung über Risikomanagement

Mehr

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02. Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der

Mehr

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der

Mehr

Citigroup Global Markets Deutschland AG GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG

Citigroup Global Markets Deutschland AG GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG Citigroup Global Markets Deutschland AG GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG Dezember 2014 Dezember 2014 Citigroup Global Markets Deutschland AG GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG 1 Diese Grundsätze, die wir

Mehr

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Zulassung von Trägern 176 Sozialgesetzbuch (SGB) III Grundsatz (1) Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle,

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

Whitepaper MiFID II MiFID II

Whitepaper MiFID II MiFID II Whitepaper MiFID II MiFID II Markets in Financial Instruments Directive Einleitung Die EU-Richtlinie MiFID (im Folgenden MIFID I) wurde im November 2007 eingeführt. Ins Leben gerufen wurde sie, um den

Mehr

Frankfurt, 17.08.2012

Frankfurt, 17.08.2012 Bundesministerium der Finanzen Referat VII B 5 Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Neue Anschrift: DIRK e.v. Reuterweg 81 60323 Frankfurt Frankfurt, 17.08.2012 Stellungnahme des DIRK Deutscher Investor Relations

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag Drucksache 16/2740 16. Wahlperiode 27. 09. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Matthias Berninger, weiterer

Mehr

Vontobel Best Execution Policy

Vontobel Best Execution Policy Bank Vontobel AG Vontobel Best Execution Policy Dieses Dokument beinhaltet eine Zusammenfassung der von der Bank Vontobel (nachfolgend Bank genannt) getroffenen Vorkehrungen zur Erzielung des bestmöglichen

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Bundesrat Drucksache 766/04 (Beschluss) 05.11.04 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel 72 Abs. 2 Satz 1 SGB XI sieht vor,

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Wertpapieren zum Antragsteller:

Mehr

Order Execution Policy gemäß Markets in Financial Instruments Directive ( MiFID ) und 33a Wertpapierhandelsgesetz

Order Execution Policy gemäß Markets in Financial Instruments Directive ( MiFID ) und 33a Wertpapierhandelsgesetz Order Execution Policy gemäß Markets in Financial Instruments Directive ( MiFID ) und 33a Wertpapierhandelsgesetz 1. Vorwort Die ODDO SEYDLER BANK AG ist gem. EU Richtlinie Markets in Financial Instruments

Mehr

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen Inhaltsverzeichnis 1.0 Geltungsbereich S.1 2.0 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung S.2 3.0 Fixpreisgeschäfte S.3 4.0 Kommissionsgeschäfte

Mehr

Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie. 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven

Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie. 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven Zweites Gesetz zur Änderung des UWG Das Gesetz dient der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG

Mehr

1 Spitzzeile Titel. Transparentere Märkte durch MiFID II. Kapital für Ihre Zukunft. Made in Germany

1 Spitzzeile Titel. Transparentere Märkte durch MiFID II. Kapital für Ihre Zukunft. Made in Germany 1 Spitzzeile Titel Transparentere Märkte durch MiFID II Kapital für Ihre Zukunft. Made in Germany 2 MiFID hat die Marktstruktur verändert MiFID beabsichtigte eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften

Mehr

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:

Mehr

Entbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation. - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung -

Entbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation. - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung - Entbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung - Pflegekongress Berlin, 31.01.2015 Dr. Albrecht Philipp Rechtsanwalt

Mehr

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen

Mehr

Nachhaltige Beschaffung

Nachhaltige Beschaffung Frank Rumpp Tel. 02843 171 408 Frank.Rumpp@Rheinberg.de Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung Abs. 1 neuer Leitsatz ÖAG sind verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen - Kriterien des Umweltschutzes

Mehr

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 81 (Update)

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 81 (Update) XONTRO Newsletter Kreditinstitute Nr. 81 (Update) Seite 1 Dieser XONTRO Newsletter beinhaltet Informationen zum folgenden Punkt: Ablauf am 25. Mai 2015 Pfingstmontag Disclaimer: Bei dem hier versendeten

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

ANLAGEVERORDNUNG UND INVESTMENTSTEUERREFORM

ANLAGEVERORDNUNG UND INVESTMENTSTEUERREFORM ANLAGEVERORDNUNG UND INVESTMENTSTEUERREFORM Bödecker Ernst & Partner Steuerberater. Rechtsanwälte 22.06.2015 www.bepartners.pro AGENDA STEUER INVESTMENT- ANLAGE- VERORDNUNG FAZIT 2 INVESTMENTSTEUERREFORM

Mehr

2. Öffentliches Bankrecht

2. Öffentliches Bankrecht 2. Öffentliches Bankrecht Kreditwesengesetz (KWG) ist wichtigste Rechtsgrundlage für die deutsche Kreditwirtschaft Ziele: Aufrechterhaltung der Ordnung im Bankwesen, Sicherung der Funktionsfähigkeit der

Mehr

MIFID II & MIFIR INTENSIVKURS

MIFID II & MIFIR INTENSIVKURS MIFID II & MIFIR INTENSIVKURS TEIL 1: 28. 30. JANUAR 2016 TEIL 2: 25. 27. FEBRUAR 2016 Einführung in die für Vermögensverwalter, vermögensverwaltende Banken und Fondsgesellschaften maßgeblichen Rechtsquellen

Mehr

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat 2. Februar 205 zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO); Anpassungen betreffend Kantonalbankkommission A. Ausgangslage Am 8. Juni 204 hat der

Mehr

Best Execution Policy der HANSAINVEST LUX S.A.

Best Execution Policy der HANSAINVEST LUX S.A. Best Execution Policy der HANSAINVEST LUX S.A. Stand Oktober 2014 Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Anwendungsbereich... 3 3. Ziel... 3 4. Grundsätze... 4 5. Weiterleitung von Aufträgen

Mehr

Entwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen

Entwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen Entwurf Stand: 22.01.2009 Verordnung zur Neuregelung gebührenrechtlicher Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das Bundesministerium

Mehr

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung ÄNDERUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz) Bundesrat Drucksache 607/2/12 21.11.12 Antrag des Landes Hessen Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz) Punkt 35 der 903. Sitzung

Mehr

erfahren unabhängig weitsichtig

erfahren unabhängig weitsichtig erfahren unabhängig weitsichtig Wünschen Sie sich eine Aussicht mit Weitblick? Weitsicht Sie wünschen, dass Ihr Vermögen in kompetenten Händen liegt. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und bieten Ihnen verlässliche

Mehr

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 (Beitragssatzverordnung 2015 BSV 2015) A. Problem und Ziel Bestimmung

Mehr

New Member of CEGH Gas Exchange Spot & Futures Market:

New Member of CEGH Gas Exchange Spot & Futures Market: New Member of CEGH Gas Exchange Spot & Futures Market: Axpo Trading AG On the 2 nd July 2015 the management of Wiener Börse has decided to approve Axpo Trading AG as member of CEGH Gas Exchange Spot and

Mehr

Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention

Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention Neuordnung im Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben Dienstag, 10. November 2009 2 Arbeitsschutzrichtlinien Art. 137 EGV EG-Richtlinien - Rahmenrichtlinie - Zahlreiche Einzelrichtlinien

Mehr

Crowdinvesting-Symposium

Crowdinvesting-Symposium Crowdinvesting-Symposium Rechtslage und Regelungsperspektiven München, 8.2.2013 1 Gliederung I. Rechtslage in Deutschland 1. Prospektpflicht 2. Prospekthaftung 3. Aufsicht und Pflichten der Plattformen

Mehr

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz vom 22.11.2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Citigroup Global Markets Deutschland AG, Frankfurt am Main

Citigroup Global Markets Deutschland AG, Frankfurt am Main Nachtrag vom 30. April 2013 gemäß 16 Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz zu den Basisprospekten der Citigroup Global Markets Deutschland AG, Frankfurt am Main WIDERRUFSRECHT NACH VERÖFFENTLICHUNG EINES NACHTRAGS:

Mehr

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) November 2013 Aktualisierung (Stand 6/2015) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil IV VORBEMERKUNG

Mehr

Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren

Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren Genehmigung, 6 BImSchG Teilgenehmigung, 8 BImSchG 22 9.BImSchV Genehmigung für die Errichtung einer Anlage/eines Anlagenteils oder für Errichtung

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 31wx164_12 letzte Aktualisierung: 19.7.2012. OLG München, 21.5.2012-31 Wx 164/12 HGB 18; KWG 1, 32, 43

DNotI. Dokumentnummer: 31wx164_12 letzte Aktualisierung: 19.7.2012. OLG München, 21.5.2012-31 Wx 164/12 HGB 18; KWG 1, 32, 43 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 31wx164_12 letzte Aktualisierung: 19.7.2012 OLG München, 21.5.2012-31 Wx 164/12 HGB 18; KWG 1, 32, 43 Keine Vorlage einer Genehmigung/eines Negativattests

Mehr

Vergütungsbericht 2014. Volvo Financial Services GmbH

Vergütungsbericht 2014. Volvo Financial Services GmbH VFS VB001 1 2014 Im folgenden VFS genannt gem. 7 der Institutsvergütungsverordnung 1 VFS VB001 2 Präambel Die VFS ist in den ABVolvoKonzern eingebunden und folgt mit dem Vergütungssystem den Konzernvorgaben.

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17. Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements. Zeugnisordnung AP-V 2008

Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17. Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements. Zeugnisordnung AP-V 2008 Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17 Zeugnisordnung Geltender Verordnungstext Zeugnisordnung vom 4.11.2002 4 Inhalt des Zeugnisses

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter

Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter 30.08.2016-2017 von Durchgang 10 / 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr Bonn und Berlin Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter Zielgruppe Obere Führungskräfte Ziele Sie wurden oder werden

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht

Mehr

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr

Mehr

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG In Kooperation mit ; Entwurf eines neuen BMF-Schreibens zu 8c KStG 1. Rechtsgrundlagen Wortlaut 8c Abs. 1 KStG: 1 Werden innerhalb von fünf

Mehr

Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel. Stellungnahme der Gruppe Deutsche Börse

Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel. Stellungnahme der Gruppe Deutsche Börse Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel Stellungnahme der Gruppe Deutsche Börse August 2012 1 1. Einleitung Die Gruppe Deutsche Börse (GDB)

Mehr

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)

Mehr

Projekt- Management. Landesverband der Mütterzentren NRW. oder warum Horst bei uns Helga heißt

Projekt- Management. Landesverband der Mütterzentren NRW. oder warum Horst bei uns Helga heißt Projekt- Management oder warum Horst bei uns Helga heißt Landesverband der Projektplanung Projektplanung gibt es, seit Menschen größere Vorhaben gemeinschaftlich durchführen. militärische Feldzüge die

Mehr

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom

Mehr

Überarbeitung des Leitfadens in den Bereichen

Überarbeitung des Leitfadens in den Bereichen Überarbeitung des Leitfadens in den Bereichen Ad-hoc-Publizität und Directors Dealings Meldungen Informationsveranstaltung der BaFin 04.06.2009 Barbara Kunz, Dr. Jan Budäus Inhalt 1. Ad-hoc-Publizität

Mehr