Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz (FRUG) Überblick über die Änderungen. ORR Martin Neusüß
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- Klaus Rosenberg
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1 Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz (FRUG) Überblick über die Änderungen ORR Martin Neusüß
2 Unterschiede ISD MiFID ISD (Mai 1993) Bedingungen für die Tätigkeit der Wertpapierfirmen MiFID (April 2004) wie ISD, aber weitaus detailliertere Vorschriften Kaum Regelungen für geregelte Märkte oder andere Handelsplattformen 32 Artikel Umfassende Regelungen für geregelte Märkte, MTFs und OTC-Ausführung 73 Artikel MiFID 41 Artikel DurchführungsVO 55 Artikel DurchführungsRL FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 2
3 Umsetzung der MiFID Künftige Rechtsgrundlagen in Deutschland FRUG mit erheblichen Änderungen des WpHG, KWG und BörsG Begleitende Rechtsverordnungen: WpDVerOV ( 31 ff. WpHG, Umsetzung der EU- DurchführungsRL) Geänderte WpHMV ( 9 WpHG), WpDPV ( 36 WpHG), FinAnV ( 34b WpHG) und MarktangV ( 37i WpHG) Unmittelbar geltende EU-DurchführungsVO FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 3
4 Auslegung des WpHG und KWG Richtlinienkonforme Auslegung, dadurch mittelbare Wirkung von MiFID und DurchführungsRL (bindend) Auslegung durch CESR- Empfehlungen ( recommendations and guidelines ) (keine rechtliche, aber faktische Bindung) Bekanntmachungen und Schreiben der BaFin (bindend nur für BaFin Selbstbindung der Verwaltung ) FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 4
5 Zeitplan der Gesetzgebung FRUG, WpDVerOV, FinAV in Kürze im Bundesgesetzblatt Inkrafttreten am 1. November 2007, 9 WpHG + WpHMV am 1. Januar 2008 Übrige Verordnungen kurz vor bzw. in der Konsultationsphase (WpHMV) Neue Regeln müssen ab dem 1. November 2007 zwingend beachtet werden, aus Haftungsgründen kein Aufschub möglich Aber Übergangsphase: Aufsicht mit Augenmaß, Umstellungsprobleme werden berücksichtigt FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 5
6 Wertpapierdienstleistungen nach FRUG Erweiterung des Katalogs der erlaubnispflichtigen Wertpapierdienstleistungen um - Anlageberatung ( 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 9 WpHG) -Eigengeschäfte ( 2 Abs. 3 Satz 2 WpHG) - Betreiben eines multilateralen Handelssystems ( 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 WpHG) Bei reiner Anlageberatung und vermittlung von Fondsanteilen weiterhin nur Aufsicht nach der GewO FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 6
7 Finanzinstrumente nach FRUG 2 Abs. 1, 1a und 2 WpHG Erweiterung des Katalogs der Finanzinstrumente insbesondere um exotische Derivate (auf Klimavariablen, Emissionsberechtigungen, Frachtsätze usw.) Anteile an geschlossenen Fonds sind mangels Fungibilität nach deutscher Sichtweise nicht von MiFID erfasst! Aufsicht nur nach VerkProspG FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 7
8 Änderung der 9 und 31ff. WpHG 9 WpHG Meldewesen nach 9 WpHG wird geändert und an Vorgaben des Art. 25 MiFID und der EU-Verordnung angepasst 31 ff. WpHG Bestehende Wohlverhaltens- und Organisationspflichten der 31 ff. WpHG werden erweitert und um neue Pflichten ergänzt (z.b. Best execution und Transparenz bei Kosten und Provisionen) FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 8
9 Handelsplattformen Durch die MiFID stärkerer Wettbewerb unterschiedlicher Ausführungsplätze 1. Geregelte Märkte (in D regulierter Markt der Börsen) 2. Multilaterale Handelssysteme (MTF, börsenähnliche Handelssysteme, in D auch Freiverkehr an Börsen) 3. OTC-Ausführung mit Sonderregelung für systematische Internalisierung Intensivierung des Wettbewerbs durch europäischen Pass für Handelsplattformen, Wegfall des Börsenvorrangs, höhere Preistransparenz und Pflicht zur best execution ( 33a WpHG) FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 9
10 Geregelte Märkte Im Inland amtlicher und geregelter (künftig regulierter) Markt, im EU- und EWR-Ausland gemäß Liste der Kommission Neue Anforderungen für Zulassung der Börsen selbst und für die Zulassung von Finanzinstrumenten ( BörsG) Umfassende Regelungen zur Vor- und Nachhandelstransparenz ( 30 und 31 BörsG) FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 10
11 Multilaterales Handelssystem (MTF) I Börsenähnliche Handelsplattform mit im Vergleich zu geregelten Märkten weitgehend übereinstimmenden Anforderungen, etwa an Zulassung von Handelsteilnehmern Regeln für Preisermittlung und Geschäftsabwicklung Kontrollverfahren Vor- und Nachhandelstransparenz Rechtsgrundlagen: 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 WpHG, 31f und 31g WpHG sowie EU- Verordnung FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 11
12 Multilaterales Handelssystem (MTF) II Unterschiede zu geregelten Märkten keine Anforderungen bei der Handelseinbeziehung an Finanzinstrumente und Emittenten keine Zulassungsfolgepflichten wie nach 15, 15a, 21 ff., 30a ff. und 37n ff. WpHG Bisheriger Freiverkehr ist MTF, aber sui generis, da im BörsG geregelt und nicht im WpHG, Börsenaufsicht der Länder zuständig FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 12
13 OTC-Handel Auftragsausführung außerhalb von geregelten Märkten und MTFs könnte an Bedeutung gewinnen aufgrund Pflicht zur best execution und Wegfall des Börsenvorrangs Bei OTC-Ausführung Pflicht zur Veröffentlichung der abgeschlossenen Geschäfte ( 31h WpHG - Nachhandelstransparenz) Je nach Häufigkeit der OTC-Ausführung aber Eigenschaft als systematischer Internalisierer : dies bedeutet hohe Anforderungen und Regelungsdichte ( 32 32d WpHG) FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 13
14 Systematische Internalisierung ( 32 32d WpHG) 1 Systematischer Internalisierer ( 2 Abs. 10 WpHG) ist, wer häufig regelmäßig auf organisierte und systematische Weise Eigenhandel außerhalb organisierter Märkte oder MTFs betreibt. Näheres in Art. 21 EU-Verordnung, insbesondere Kriterium spielt im Geschäftsmodell eine wesentliche Rolle FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 14
15 Systematische Internalisierung ( 32 32d WpHG) 2 Pflichten eines systematischen Internalisierers kontinuierliches Stellen und Veröffentlichen von Quotes (verbindliche Kauf- und Verkaufangebote) bei liquiden Aktien grundsätzliche Bindung an die Quotes diskriminierungsfreier Zugang zu den Quotes Näheres in Kapitel IV EU-Verordnung Wichtig: Pflichten nach 32 ff. WpHG bestehen nur bei börsenzugelassenen Aktien (und aktienvertretenden Zertifikaten), und nur bei Aufträgen bis zur standardmäßigen Marktgröße FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 15
16 Wettbewerb der Ausführungsplätze MTFs und syst. Internalisierer: bisher geringe Bedeutung Geregelte Märkte werden auf absehbare Zeit deutliche Marktführerschaft behalten Aber: Druck auf die Ausführungskosten wird durch Transparenz- und best execution - Pflicht wachsen und dem Anleger zu Gute kommen FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 16
17 Ausblick MiFID auf absehbare Zeit ohne Nachfolgerichtlinie allenfalls: Änderungs- und VereinfachungsRL, wenn sich bestimmte Bereiche als zu stark reguliert oder zu kostenintensiv erweisen sollten vergleichbare Richtlinien nicht in Sicht im WpHG so gut wie kein weiteres Deregulierungs-Potenzial FRUG- Überblick über die Änderungen Seite 17
MiFID R W G V / 2 0 0 6 1
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