E-Government. Prof. Dr. Helmut Krcmar
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1 E-Government Prof. Dr. Helmut Krcmar Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik Dekan Fakultät Informatik Technische Universität München Wiss. Direktor fortiss, An-Institut TU München Scientific Director Ipima Sprecher WiDiGo
2 Gliederung Grundlagen des E-Government E-Government: Verwaltungsvollzug und/ oder Rechtsetzung E-Government-gerechter Verwaltungsvollzug Dreiklang von Organisation, Recht und IT P23R und Föderales Informationsmanagement (FIM) Zusammenfassung 2 Prof. Dr. Helmut Krcmar
3 E-Government offizielle Definitionen Unter Electronic Government wird im Folgenden verstanden die Durchführung von Prozessen der öffentlichen Willensbildung, der Entscheidung und der Leistungserstellung in Politik, Staat und Verwaltung unter sehr intensiver Nutzung der Informationstechnik. (Memorandum Electronic Government 2000 in: zugegriffen am ) Unter Electronic Government verstehen wir die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien. (von Lucke, J.; Reinermann, H.(2000) in: zugegriffen am ) 3 Prof. Dr. Helmut Krcmar
4 Kundenbeziehungen im E-Government Verwaltung - Verwaltung G2G (= Government to Government) Verwaltung Wirtschaft G2B (= Government to Business) Verwaltung Bürger G2C (= Government to Citizens) 4 Prof. Dr. Helmut Krcmar
5 egovernment MONITOR 2012 Nutzung von E-, Open und Mobile Government E-Government 45% Open Government 40% Mobile Government 8% Quelle: egovernment MONITOR 2012, Basis: alle Befragten, DE (n = 1001) 6 Prof. Dr. Helmut Krcmar
6 Nutzertypen E-Partizipation Quelle: egovernment MONITOR 2012, Basis: alle Befragten, DE (n = 1001) 7 Prof. Dr. Helmut Krcmar
7 Nutzertypen E-Government Digitale E-Government- Pragmatiker (1) Mobile E-Government Pragmatiker (2) Semi-digitale E-Government- Desinteressierte (3) Digitale (E-)Government- Skeptiker (4) Digitale E-Government- Unkundige (5) Angaben in Prozent Quelle: egovernment MONITOR 2012, Basis: alle Befragten, DE (n = 1001) 8 Prof. Dr. Helmut Krcmar
8 E-Government heute ELSTER App 9 Prof. Dr. Helmut Krcmar
9 Von E-Government zu M(obile)-Government 10 Prof. Dr. Helmut Krcmar
10 E-Government Gesetz Das Gesetz dient dem Ziel, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern und Bund, Ländern und Kommunen zu ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Der Gesetzentwurf wurde am 19. September 2012 vom Bundeskabinett beschlossen und wird anschließend in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Das Gesetz soll im ersten Halbjahr 2013 in Kraft treten. Quelle: Government/E-Government-Gesetz/e-governmentgesetz_node.html 11 Prof. Dr. Helmut Krcmar
11 Gliederung Grundlagen des E-Government E-Government: Verwaltungsvollzug und/ oder Rechtsetzung E-Government-gerechter Verwaltungsvollzug Dreiklang von Organisation, Recht und IT P23R und Föderales Informationsmanagement (FIM) Zusammenfassung 12 Prof. Dr. Helmut Krcmar
12 E-Government im Rahmen der Rechtsetzung Gesetzesvorlage Elektronische Sitzungsunterstützung Elektronisches Vorlagenmanagement Rechtsdatenbanken Beschluss Elektronische Parlamentsarbeit Online-Abstimmung Umsetzung in Verwaltungsvollzug elektronische Fachverfahren E-Government für Bürger/ Unternehmen Mobile Government Schwerpunkt der bisherigen E-Government-Anwendungen 13 Prof. Dr. Helmut Krcmar
13 E-Government-gerechte Umsetzung im Verwaltungsvollzug Technische Universität München Gesetz Verordnung Produkt Kunde Umsetzung in Vorgaben für Verwaltungshandeln Definition der zu erstellenden Leistungen Gestaltung des Leistungserstellungsprozesses Prämissen der Umsetzung: rechtskonforme Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in möglichst kundenorientierte Produkte und effiziente Abwicklung Herausforderungen: Unterschiedlichste Vorkenntnisse und Anforderungen bei Bürgern und anderen Beteiligten Rascher technischer Wandel Rahmenbedingungen für effiziente Abwicklung ändern sich Zunehmende Vernetzung zwischen Verwaltungseinheiten national und international Anforderung an Bürokratiekostenabbau 14 Prof. Dr. Helmut Krcmar
14 Gestaltung des Verwaltungsvollzugs für E-Government Technische Universität München Prozessgestaltung Leistungsbeschreibung Informationslogistik Formulargestaltung Fachverfahren, XÖV, E-Government- Anwendung Bislang individuelle Gestaltung, getrennt nach Fachlichkeiten und Zuständigkeiten Individuelle Ausprägung von Fachbegrifflichkeiten, Gestaltung von Formularen, Abläufen etc. 15 Prof. Dr. Helmut Krcmar
15 Perspektive der Kunden von Verwaltungsleistungen Beispiel Berichtspflichten statistische Verdiensterhebung: Bruttoverdienste Jahresmeldungen an die Berufsgenossenschaften: Jahresbruttoarbeitsentgelt Wahrnehmung bei Unternehmen und Bürgern: begriffliche Ähnlichkeiten, definitorische Unterschiede, Homonyme, Synonyme, Mehrfachaufwand bei Datenerfassung und pflege, Verwirrung 16 Prof. Dr. Helmut Krcmar
16 Zusammenarbeit zwischen Organisation, Recht und IT als Voraussetzung für E-Government Ablaufgestaltung Zusammenarbeit Entscheidungswege Organisation Recht Umsetzung Europ. Vorgaben Gesetzesfolgenabschätzung Vollzugsgerechte Rechtsetzung IT Unterstützung von Abläufen, Zusammenarbeit Informationsaufbereitung, -bereitstellung 17 Prof. Dr. Helmut Krcmar
17 Gestaltung des Verwaltungsvollzugs mit dem P23R-Prinzip Prozessgestaltung Prozessgestaltung Prozessgestaltung Prozess- Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Leistungsgestaltungestaltung Prozessbeschreibung Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Informationslogistik Informationslogistik Informationslogistik Formulargestaltung Formular- Informationslogistik Informationslogistigestaltung Formulargestaltung Formulargestaltung Formulargestaltung Fachverfahren, Fachverfahren, Fachverfahren, XÖV, E-Government- Fachverfahren, XÖV, E-Government- XÖV, Anwendung Fachverfahren, E-Government- XÖV, Anwendung E-Government- XÖV, Anwendung E-Government- Anwendung Anwendung Übergreifendes Modell von Berichtsinhalten und Regeln für die Zusammenstellung zu spezifischen Berichten Vermeidung von Doppelerfassung 18 Prof. Dr. Helmut Krcmar
18 P23R Regeln als Input vom Gesetzgeber Unternehmen Regel-Depot Vorschriftengeber P23R Verwaltung 19 Prof. Dr. Helmut Krcmar
19 Föderales Informationsmanagement FIM Standardisierung in der Leistungserstellung Bereitstellung redaktioneller Standards auf der Rechtsetzungsebene Ergänzung, Anpassung und Anwendung auf der Ausführungsebene Gemeinsames Begriffe- und Datenkataster als Grundlage Leistungsinformation FIM-Gesamt Formularinformation Prozessinformation FIM-Formulare 20 Prof. Dr. Helmut Krcmar
20 Gestaltung der Leistungserstellung mit dem FIM- Prinzip Prozessgestaltung Prozessgestaltung Prozessgestaltung Prozess- Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Leistungsgestaltungestaltung Prozessbeschreibung Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Informationslogistik Informationslogistik Informationslogistik Formulargestaltung Formular- Informationslogistik Informationslogistigestaltung Formulargestaltung Formulargestaltung Formulargestaltung Fachverfahren, Fachverfahren, Fachverfahren, XÖV, E-Government- Fachverfahren, XÖV, E-Government- XÖV, Anwendung Fachverfahren, E-Government- XÖV, Anwendung E-Government- XÖV, Anwendung E-Government- Anwendung Anwendung Übergreifende Bausteine für Prozesse, Formulare und Leistungsbeschreibungen Harmonisierte Abläufe, eindeutige Begrifflichkeiten Effizienzgewinne und Qualitätssteigerung bei der Erstellung von Formularen und Leistungsbeschreibungen 21 Prof. Dr. Helmut Krcmar
21 Zusammenspiel der FIM-Bausteine 22 Prof. Dr. Helmut Krcmar
22 Gliederung Grundlagen des E-Government E-Government: Verwaltungsvollzug und/ oder Rechtsetzung E-Government-gerechter Verwaltungsvollzug Dreiklang von Organisation, Recht und IT P23R und Föderales Informationsmanagement (FIM) Zusammenfassung 23 Prof. Dr. Helmut Krcmar
23 Dreiklang von Recht, Organisation und IT ist unabdingbar Oder anders gesagt: F29T + P23R = Hebel für B13U und B17G* *Rosche, C.; Kober, A.: Föderales Informationsmanagement und Prozess-Daten-Beschleuniger gemeinsam als Hebel für Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung 24 Prof. Dr. Helmut Krcmar
24 Zusammenfassung E-Government ist heute nicht mehr die elektronische Umsetzung von Papierabläufen, sondern die Nutzung einer digitalisierten Welt Gemeinsame Modell- und Begriffswelten über Fachlichkeiten hinweg unterstützen die Rechtsetzung und Deregulierung Überwachungspflichten können aus Bausteinen bereits formulierter Berichtselemente kombiniert werden bessere Verständlichkeit und Akzeptanz bei Bürgern und Unternehmen Effiziente Gestaltung von IT-gestützten Verwaltungsabläufen braucht E-Government-gerechte Rechtsetzung 25 Prof. Dr. Helmut Krcmar
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