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1 Andreas Heß Unternehmensberatung Expertise on Collective Bargaining, Tariff Agreements, Industrial Relations and Labour Relations Feldbergstraße 3A Kronberg Telefon: 069 / Telefax: 069 / Mobil: 0176 / a.hess@at- solution.de Herausforderungen im wachsenden Markt e-commerce/versandhandel - Renaissance und Innovation von Tarifpolitik - Agenda 1. Der Wandel im Markt und seine Herausforderungen für Wirtschaft und Unternehmen 2. Die tarifpolitische Ausgangslage im Handel, Versandhandel und e-commerce 3. Stärken und Schwächen von Unternehmen, Gewerkschaften sowie Verbänden in der Branche 4. Tarifpluralität, Tarifeinheit und Tarifautonomiestärkungsgesetz (TASG/AVE) Veränderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen Deutschland und Auswirkungen 5. Der Handlungsrahmen und Lösungsansätze für die Unternehmen in der Logistik-Branche 6. Die Normierung des Arbeitsmarktes e-commerce/versandhandel Das Ist, das Tun und der Weg 1

2 1. Der Wandel im Markt und seine Herausforderungen für Wirtschaft und Unternehmen In der Logistik- und Handelsbranche vollziehen sich gravierende Veränderungen. Diese sind geprägt durch die rasante Entwicklung des e-commerce und des Multichannel-Handels sowie der damit einhergehenden dynamisch wachsenden Logistik. Dadurch entstehen für die Branche insgesamt und für die Unternehmen im Einzelnen neue qualitative und strukturelle Herausforderungen. Es verändern sich althergebrachte Kundenbeziehungen, Vertriebssysteme, die Organisation von Unternehmen und die Arbeitswelt sowohl auf Makro- als auch auf Mikroebene. Zukünftige Multi- und Cross-Channel-Vertriebskonzepte haben das Potenzial, den Handel sowie die Logistik, wie wir sie heute kennen, nachhaltig zu verändern. Diese Veränderungen ziehen sich durch viele Bereiche der Logistik und sollten mit all ihren Implikationen auf die Arbeitswelt und auch auf die Tarifpolitik betrachtet werden. Zahlen und Fakten: Zukünftige Multi- und Cross-Channel- Vertriebskonzepte verändern den Handel und die Logistik nachhaltig E-Commerce: 38,7 Mrd. Euro Umsatz; Prognose 2014 ca. 9% und bis 2020 ca. 30% des gesamten Einzelhandelsumsatzes Umsatzsteuerpflichtiger Umsatz in der Logistik von rund 223 Mrd. Euro = 4% Anteil an Bruttowertschöpfung in Deutschland; Beschäftigte 2013 rund 2,9 Mio. Die 358 größten Logistikunternehmen erwirtschaften rund 53% des Gesamtumsatzes der Branche. Wachstumsfelder: Paketversand, Kontraktlogistik, Containertransport Wichtigster Kostenblock: 27% aller Kosten entfallen auf Personal Umsatz Konsumgüterdistribution bzw. Kontraktlogistik-Teilmarkt 25,5 Mrd. Euro Davon werden 8,9 Mrd. Euro von Logistikdienstleistern erbracht (Outsourcing-Anteil von ca. 35%). Der Anteil der Handelslogistik an den gesamten Logistikkosten in Deutschland beträgt % (64 Mrd. Euro). Umsatz Einzelhandel 2014: 440 Mrd. Euro / Umsatz Großhandel 2013: 1.9 Mrd. Euro Beschäftigte Einzelhandel 2014: ca. 3,1 Mio. / Beschäftigte Großhandel 2013: 1,4 Mio. (Quelle: BVL 2013/2014; Handelsverband Deutschland - HDE e.v., Statistisches Bundesamt) 2. Die tarifpolitische Ausgangslage im Handel, Versandhandel und e-commerce Die Tarifpartner im Groß- und Einzelhandel sind traditionell der HDE und der BGA auf der einen Seite und ver.di auf der anderen Seite. Tarifverhandlungen werden in der Regel auf regionaler Ebene geführt. Projekte zur Modernisierung der vorhandenen Handelstarifverträge nach 2000 hatten bisher marginalen Erfolg. Gegenwärtig laufen die nach der Tarifrunde des Einzelhandels 2013 vereinbarten gemeinsamen Aktivitäten der Tarifpartner. So sollen auf regionaler Ebene weitergehende Flexibilitätselemente in den Tarifverträgen vereinbart werden. Ver.di tut sich allerdings schwer mit einer grundsätzlichen Modernisierung der Handelstarifverträge. Dies beruht unter anderem auf den Strukturen innerhalb ver.di, mit komplexen und sich zum Teil gegenseitig blockierenden Entscheidungsprozessen zwischen den Ebenen Bezirk, Landesbezirk und Bund sowie den Fachbereichen Postdienste, Spedition, Logistik und Handel. 2

3 Die Dynamik von e-commerce und Multichannel wirft zusätzlich zur Modernisierung der alten Tarifwerke ganz neue Fragen auf. Player wie Amazon oder Zalando tendieren zur Dominanz im Markt und sind nicht tarifgebunden. Große Unternehmen mit Multichannel-Aktivitäten belassen bewusst neu aufgestellte Einheiten ohne Tarifbindung. Im Versandhandel gibt es viele mittelständisch geprägte Unternehmen, die unternehmerisch kreativ und aktiv sind, aber auch ohne Tarifbindung agieren. Große Unternehmen im Versandhandel und in der Versandhandelslogistik wie z.b. DHL, Otto Versand und UPS sind an speditions- und logistikorientierte Tarifverträge gebunden. Handelskonzerne wie Metro, EDEKA und REWE verändern ihre bisherigen Strategien zum Beispiel im Rahmen der Food Service Distribution (FSD) bei Metro, die Akquisition von Redcoon für Media Saturn sowie REWE Digital. Hier handelt es sich um Vorstöße in die (e-commerce-) Logistik und somit in eine andere Arbeitswelt. Dadurch entstehen, bezogen auf den Arbeitsmarkt und die Tarifpolitik, essenzielle Fragestellungen: Tarifpolitik steht für uns nicht zur Debatte wie kommen wir aus diesem Tarifvertrag heraus? 1. Sind die vorhandenen Tarifverträge der Handelsbranche (Groß- und Einzelhandel) wettbewerbsfähig? 2. Warum schwindet die Bindungskraft von Tarifverträgen? 3. Warum ist die neue Arbeitswelt im e-commerce/multichannel- und Versandhandel noch nicht in entsprechenden Tarifverträgen abgebildet oder normiert? 4. Ist die Bedeutung einer potenziellen Ordnungskraft von Tarifverträgen im Wettbewerb der Unternehmen ausreichend präsent (die Kartellwirkung von Tarifverträgen)? Die gängige Entgegnung durch Vertreter von Unternehmen des Handels und der Logistik auf diese Fragestellungen ist: Tarifpolitik steht für uns nicht zur Debatte. Vielmehr die Frage, wie wir aus diesem Tarifvertrag herauskommen. Beim Aufbau der Organisation stellen wir fest, dass kein Plan vorhandenen ist, wie neue Bereiche (Multichannel- oder Online-Vertrieb) überhaupt abgebildet werden können. Die Tarifverträge sind zu teuer, aber andererseits bekommen wir nicht die richtigen Leute. Ist es nicht vielleicht besser, sich durch Tarifungebundenheit zu schützen, als zu schnell und zu transparent als Betätigungsfeld von Gewerkschaften ins Visier zu geraten? 3

4 3. Stärken und Schwächen von Unternehmen, Gewerkschaften sowie Verbänden in der Branche Der Arbeitsmarkt Logistik ist sehr heterogen und zergliedert. Das beeinflusst die Strukturen der Verbände in der Logistik und in der Folge deren Grad der Durchsetzungsfähigkeit gegenüber Wirtschaft und Politik. Die Unternehmen handeln zu einem großen Teil sehr eigenständig, ohne Inanspruchnahme eines starken Verbundes. Der Wettbewerb wird vordergründig durch Preis statt durch Qualität ausgetragen. Dies schlägt sich zum Teil nieder im Kampf um das richtige Personal und die richtigen Köpfe ( war for talents ). Tarifpolitik erscheint in diesem Kontext mehr als Schutzfunktion aus der Defensive heraus, statt ein Ordnungsfaktor zu sein. Im e-commerce besteht de facto kein beschriebener Arbeitsmarkt. Vielmehr werden Ausgliederungen von großen Unternehmen vorgenommen, um eine wettbewerbskonforme Kostenstruktur, Planbarkeit und Marktpositionierung zu bewirken. Kleine und mittelständische Unternehmen kalkulieren ohnehin auf der Grundlage von allgemein akzeptierten Arbeitsbedingungen in der Logistikbranche. Die Tätigkeiten im e-commerce vor allem logistikorientiert müssen neu beschrieben und bewertet werden. Sie haben mit der Arbeitswelt, wie sie im Handel normiert ist, in der Regel nichts zu tun. Das Gleiche gilt für den Versandhandel sowohl was die Beschreibung und Bewertung von Tätigkeiten betrifft, als auch hinsichtlich der Normierung dieser Sparte im Arbeitsmarkt Logistik. Im e-commerce gibt es also keine strukturierte Tarifpolitik, die Innovation zur Gestaltung neuer Arbeitsbedingungen zum Thema hat. Der Versandhandel zeigt hier ebenfalls weiße Flecken in der Tarifpolitik auf. Im e-commerce besteht de facto kein beschriebener Arbeitsmarkt das Koordinatensystem der Tarifpolitik verändert sich Das Koordinatensystem der Tarifpolitik verändert sich durch die aktuellen Entwicklungen im Zuge wachsender Tarifpluralität und der Tarifeinheit wie sie vom Gesetzgeber und den Unternehmensverbänden (an der Spitze die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitsgeberverbände) angestrebt wird. Wir stellen bereits jetzt fest, dass die Entwicklungen aus der Tarifpluralität nach der Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichtes 2010, verbunden mit den Aktivitäten zur Verabschiedung eines Gesetzes zur Tarifeinheit, als Katalysator für verstärkte Gewerkschaftskonkurrenz wirken und zu mehr Tarifspiralen in den Branchen führen. Ø Zum Beispiel in der Kontraktlogistik, wo unter den DGB-Gewerkschaften die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Wettbewerb mit der IG Metall steht. Ø Eine neue Qualität in der Luftfahrt, wo Lufthansa es mit Blick auf aktuelle Tarifkonflikte/Streiks mit ver.di, Vereinigung Cockpit (VC), der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO) und Bodenvereinigungen sowie mittelbar mit der Gewerkschaft der Fluglotsen (GDF) zu tun hat. Ø Und ebenso eine neue Qualität in Eisenbahnverkehrsunternehmen, für alle spürbar bei aktuellen Tarifkonflikten der Deutsche Bahn mit der EVG und der Gewerkschaft der Lokführer (GDL). Eine Besonderheit entsteht dadurch, dass die Gewerkschaftskonkurrenz nicht nur zwischen den Berufsgewerkschaften, den DGB-Gewerkschaften sowie den DBB-Gewerkschaften besteht, sondern wahrnehmbarer auch innerhalb der DGB-Gewerkschaften selbst. Warnendes Beispiel ist hier die Kontraktlogistik: Welcher Tarifvertrag bei Stute Logistics Anwendung findet, entscheiden nun die Gewerkschaftsmitglieder durch ihre Mitgliedschaft. (Pressemitteilung ver.di zu Stute Logistics vom ). Dies zeigt den aktuellen Konflikt zwischen ver.di und der IG Metall in der Logistik auf. 4

5 4. Tarifpluralität, Tarifeinheit und Tarifautonomiestärkungsgesetz (TASG/AVE) Veränderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen in Deutschland und Auswirkungen Nehmen wir die vorher beschriebenen Tarifkonflikte, so erhöht sich die Brisanz dadurch, dass die Bundesregierung plant, die Tarifeinheit per Gesetz zu regeln. Die zuständigen Fachministerien haben einen Gesetzentwurf gefertigt und die Verbände in erster Runde angehört. Das Bundeskabinett befasst sich Anfang Dezember 2014 mit diesem Gesetzesvorhaben. Das folgende Schaubild zeigt Ziele und Verfahren bzw. eine mögliche Wirkung des Tarifeinheitsgesetzes auf: Das Tarifeinheitsgesetz (TEG) Ziel und Verfahren/mögliche Wirkung Die Planungen der Bundesregierung zur Tarifeinheit erhöhen die Brisanz aktueller Tarifkonflikte Ziel Stärkung der Tariflandschaft Subsidiäre Kollisionsregel (interne Klärungen bei Dachverbänden der Gewerkschaften) Kollisionsregel: Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip Kein Eingriff in das Streikrecht Schutz kleiner Gewerkschaften durch besondere Verfahrensregelungen Verfahren/mögliche Wirkung Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie Vermeidung von Tarifkollisionen Betrieb als Solidargemeinschaft Verhältnismäßigkeit des Arbeitskampfes Feststellung durch Arbeitsgerichte (Grundsatz Tarifeinheit) Anhörungs- und Nachzeichnungsrecht der Minderheitsgewerkschaft Verabschiedung im Bundesrat am Kein Eingriff in laufende Tarifauseinandersetzungen (Kontraktlogistik, LH, DB AG) Seitens der Spartengewerkschaften, aber auch der DGB-Gewerkschaften, von einigen Verbänden und aus der Rechtswissenschaft mehren sich die Stimmen hinsichtlich handwerklicher und tarifrechtlicher Bedenken zu dem Gesetzentwurf. Darüber hinaus werden auch verfassungsrechtliche Zweifel erhoben. Im Verfahren der Gesetzgebung wird es Veränderungen oder Anpassungen geben. Schon jetzt deutet sich für den Bereich der Daseinsvorsorge eine Art gesetzliche Regulierung von sogenannten Abkühlverfahren oder Schlichtungen an. 5

6 Der Gesetzgeber hat bereits im August 2014 ein Tarifautonomiestärkungsgesetz (TASG) verabschiedet. Das TASG beruht auf dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD von 2013 und hat zum Ziel, mit den Elementen Mindestlohn, Änderung des Tarifvertragsgesetzes und Allgemeinverbindlichkeit, die Tarifautonomie zu stärken und mehr Tarifbindung zu bewirken. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz (TASG) Regelungen und Zielrichtung Neu geregelt sind Mindestlohn, AGG, TVG (AVE), Arbeitnehmer-Entsendegesetz etc. Allgemeinverbindlichkeit (AVE) ist neu gefasst: Streichung des starren 50%-Quorums Erfordernis eines gemeinsamen Antrages der Tarifvertragsparteien bisher nur Entlohnungsbedingungen in der AVE wurde erweitert Veröffentlichung des Gesetzes erfolgte am 15. August 2014 Gebot eines konkretisierten öffentlichen Interesses Katalog von Regierungskoalition und DGB-Gewerkschaften wurde entwickelt Sicherstellung der tariflichen Ordnung Keine Erosion der Tarifverträge und des Tarifvertragssystems (öffentliches Interesse) Neu als Regelungstatbestand (Kann-Bestimmung): Erholungsurlaub, Urlaubsgeld, Altersversorgung, betriebliche Vermögensbildung, Entgeltfortzahlung in besonderen Einrichtungen Die Tarifpartner können jetzt gemeinsam einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit stellen Die Historie zum TASG Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD Ende 2013 Das Tarifautonomiestärkungsgesetz (TASG) als Instrument für Allgemeinverbindlichkeit (AVE) Ø Die Allgemeinverbindlichkeit wird mit dem TASG erleichtert. Ø Die Tarifpartner können gemeinsam einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit in der Branche oder in besonderen Einrichtungen an einen eingerichteten Tarifausschuss stellen. Ø Ein 50%-Quorum (Branchenwirkung) wurde abgeschafft. Es reicht aus, für einzelne Einrichtungen mit gesellschaftlicher Bedeutung oder öffentlichem Interesse, einen gemeinsamen Antrag der Tarifpartner zu stellen. Ø Es ist der politische Wille der Bundesregierung mit dem TASG und dem Instrument der AVE mehr Tarifautonomie und Tarifbindung zu bewirken. 6

7 Bedingt durch die Arbeitskonflikte bei Amazon und Zalando, rückt die spezielle Anwendung dieser neuen gesetzlichen Regelungen in das Blickfeld der Gewerkschaften. Hier ist die Beantragung einer Allgemeinverbindlichkeit, bezogen auf die Unternehmen Amazon und Zalando, nicht weit entfernt. Dies ist eingebettet in eine übergreifende politische Interessenlage im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Tarifeinheit. Der ver.di-vorsitzende Frank Bsirske hat kürzlich in einem Interview die gewerkschaftspolitische Zielrichtung unverkennbar deutlich gemacht: Der Mindestlohn schafft einen Sockel, auf dem tarifliche Verbesserungen aufsetzen können und der Lohnspirale nach unten Grenzen setzt. Und dass Tarifverträge nun leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können, ist ebenfalls ein wichtiger Schritt nach vorne. Damit wird das Tarifvertragssystem gestärkt. Wir diskutieren, ob wir die neuen Möglichkeiten im Versandhandel nutzen sollten, um wirtschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Dort haben wir mit Amazon einen global agierenden Konzern, der das Tarifsystem ablehnt, bedroht und versucht, sich durch das Unterlaufen von Tarifverträgen Vorteile gegenüber den Wettbewerbern zu verschaffen. Das kann nicht im Interesse der Beschäftigten liegen und auch nicht im Interesse fair handelnder deutscher Wettbewerber. Das ist eine wirtschaftliche Fehlentwicklung. ver.di: die neuen Möglichkeiten im Versandhandel nutzen, um wirtschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken (Zitat Verdi-Chef Frank Bsirske, Berliner Zeitung, ; Hervorhebung durch den Autor) Aufgrund des zu Zeit noch nicht gelösten Arbeitskonfliktes bei Amazon (teilweise auch bei Zalando) und in Verbindung mit längerfristig durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen durch ver.di, kann jetzt die Allgemeinverbindlichkeit für die Gewerkschaft ein probates Mittel sein, um Tarifbindung mit der Argumentation des öffentlichen Interesses und der Hilfestellung des Gesetzgebers zu bewirken. Weiter gedacht bietet jedoch diese bestehende tarifpolitische Lücke konkret bei Amazon und Zalando einen Raum, den der Gesetzgeber mit dem Ansinnen des Befriedens dieser Konflikte möglicherweise einnehmen wird. An dieser Stelle liegt es im ureigenen Interesse der Tarifpartner und insbesondere der Arbeitgeberseite, noch vorhandene weiße Flecken in der Tariflandschaft von sich aus zu besetzen. Es kann nicht im Sinne von Unternehmern und Gewerkschaften sein, den bislang bewusst der Reglung des Staates vorenthaltenen Bereich der Tarifpolitik sukzessive weiter aufzugeben, weil vorher keine passenden Rahmensysteme entwickelt worden sind. Der ver.di-vorsitzende hat einen eindeutigen Hinweis gegeben, dass es auf der einen Seite um global agierende Unternehmen im Online-Handel geht, aber auf der anderen Seite der Versandhandel insgesamt im Visier ist. In dieser Konsequenz heißt das: Spezielle Arbeitsbedingungen und tarifliche Rahmenregelungen für eine neue Sparte e-commerce/versandhandel sollten zeitnah auf den Weg gebracht werden. Dafür bedarf es der Analyse, der gemeinsamen Bewertung und des Mutes für den ersten Schritt. 7

8 5. Der Handlungsrahmen und Lösungsansätze für die Unternehmen in der Logistik-Branche Ø Es bedarf einer Ausdehnung der Definition für die Branche Logistik mit den Sparten e- Commerce/Multichannel-/Versandhandel, Handelslogistik und Kontraktlogistik. Diese Sparten sind gegenwärtig nicht ausreichend beschrieben und nur fragmental (tarifpolitisch) normiert. Ø Speziell die Sparte Kontraktlogistik ist nicht ausreichend normiert. Die vorhandenen Logistikund Speditionstarifverträge sind dezentralisiert und bieten derzeit Raum für Tarifspiralen und Gewerkschaftskonkurrenz. Ø Die Entwicklung des Arbeitsmarktes Logistik mit seinen Sparten geht einher mit der Beschreibung und Normierung durch die Tarifpartner. Sie ist eine Chance und Herausforderung zugleich hinsichtlich der Gestaltung von Wettbewerb, Berufsentwicklung und Bildung in der Branche. Ø Die Gestaltungsmöglichkeiten für die Sparten e-commerce/multichannel-/versandhandel, Handelslogistik und Kontraktlogistik sollten folgendes beinhalten: Nicht ausreichend normierte Logistik- Tarifverträge bieten Raum für Tarifspiralen und Gewerkschaftskonkurrenz neue und flexible Arbeitsbedingungen, neue Tarifbindungen mit nachhaltiger arbeitsrechtlicher- und tarifrechtlicher Wirkung und die Schutzfunktion für die Unternehmen: es können z.b. Tarifgemeinschaften von Unternehmen gebildet werden. Zu Zeit befasst sich ein tarifpolitisches Projekt Logistik zielorientiert mit den zuvor beschriebenen Themenstellungen. Dort arbeiten Unternehmen der Branche in einer Mischung aus kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen mit. Wenn Sie als Handelsunternehmer Interesse haben, an dieser wichtigen Arbeit teilzunehmen, wenden Sie sich bitte an den Autor dieses Artikels. 8

9 6. Die Normierung des Arbeitsmarktes e-commerce/versandhandel Das Ist, das Tun und der Weg Fazit: Ø Der Arbeitsmarkt Logistik ist heterogen und weist zerfaserte Strukturen auf. Die Tarifpolitik befindet sich in der Renaissance und ist innovationsbedürftig zugleich. Ø Der e-commerce und der Versandhandel haben de facto keine breite Tarifbindung. Moderne Arbeitsbedingungen werden zunehmend erforderlich. Der Wettbewerb in dieser Sparte bedarf eines ordnenden Rahmens. Ø Die Tarifbindung ist zu Zeit unattraktiv. Tarifungebundenheit hat eine scheinbare Schutzfunktion, mit gewisser Tradition. Ø Die vermeintliche Schwäche von Tarifpartnern schafft einen nicht gewollten Gestaltungsraum für den Gesetzgeber. Die Tarifpolitik wird hier tendenziell zum Spielfeld der Politik. Ø Die Unternehmen in der Logistikbranche, insbesondere im e-commerce/versandhandel sind gut beraten Flagge zu zeigen und Taten folgen zu lassen. Ø Der Mut zum Handeln wird unterstützt durch bereits laufende Projekte mit professioneller arbeitsrechtlicher und tarifrechtlicher Beratung. Es werden hervorragende Netzwerke und Kanäle vorgehalten, um zeitnahe und nachhaltige Lösungsansätze auf den Weg zu bringen. Beides ist notwendig, um tarifpolitisches Neuland zu beschreiten. Ø Tarifgemeinschaften können Innovation und Schutz zugleich bieten. Mit einer Tarifgemeinschaft ist Raum für Flexibilität gegenüber vorhandenen, tradierten Verbandsstrukturen gegeben. Ø Mit der Kontraktlogistik wird gegenwärtig begonnen der e-commerce/versandhandel ist bereits im Blickfeld. Tarifungebundenheit hat nur scheinbar eine Schutzfunktion 9

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