Besteuerung von Investmentfonds. Thomas Wilhelm, Partner Head of Asset Management Tax
|
|
- Ferdinand Baumhauer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Besteuerung von Investmentfonds Thomas Wilhelm, Partner Head of Asset Management Tax
2 Grundlagen Investmentfonds werden weiterhin nach dem Transparenzprinzip besteuert ausschüttungsgleiche Erträge Man blickt durch die Fondshülle durch und erzielt als Anleger anteilige Erträge aus Zinsen, Dividenden bzw Substanzgewinnen die entweder bei effektiver Ausschüttung oder im Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses der ag Erträge zu versteuern sind Die steuerpflichtigen Erträge von Meldefonds werden durch einen steuerlichen Vertreter ermittelt und über die OeKB den Banken zugänglich gemacht, die diese Daten für den KESt-Abzug heranziehen Bei Inlandsfonds erfolgt der Steuerabzug direkt aus dem Fondsvermögen, bei Auslandsfonds durch Belastung des Verrechnungskontos des Anlegers! Seite 2
3 Altbestandsschutz Vor dem erworbene Fondsanteile können auch künftig steuerfrei veräußert werden Ausmaß der jährlichen Besteuerung ausschüttungsgleicher Erträge steigt jedoch auch beim Altbestand an (siehe später) Keine Ertragsabgrenzung mehr bei unterjährigem Verkauf letzte Periode ist bei richtigem Timing daher völlig steuerfrei Bestandsschutz gilt auch bei späterer Vererbung und Schenkung Meldepflichten beachten bei Depotübertrag (nur Frist von 1 Monat!) anderenfalls droht ggf Verlust des Bestandsschutzes Gilt sowohl bei Depotübertrag ohne Wechsel des Depotinhabers als auch bei einem Übertrag auf ein Depot eines anderen Steuerpflichtigen (zb bei einer Schenkung) Seite 3
4 Kein Abzug von Aufwendungen Aufgrund der Flat Tax von 25% (KESt oder Veranlagung) dürfen Aufwendungen (Depotgebühren, Fremdkapitalzinsen etc) generell nicht abgezogen werden Bei allen Wertpapieren dürfen im Privatvermögen keine Anschaffungsnebenkosten bzw Transaktionskosten angesetzt werden (dh kein Einfluss auf allfällige Substanzgewinne/-verluste) Darunter fällt auch der Ausgabeaufschlag bei Investmentfonds Effektive Steuerbelastung liegt daher über 25% (gilt jedoch in ähnlichem Maße auch für andere Wertpapiere) Seite 4
5 Neuregelung im Detail Ausschüttungen Ausschüttungen werden aktuell noch nach der bisherigen Logik besteuert (dh zt steuerfrei) Ausschüttungen aus Geschäftsjahren, die ab dem beginnen, sind grundsätzlich voll steuerpflichtig (weiterhin steuerfrei bleiben insb Substanzausschüttungen) Vor allem bei Altanteilen sind thesaurierende Fonds daher im Vorteil (siehe unten) Thesaurierung (ausschüttungsgleiche Erträge) Ordentliche Erträge (Dividenden, Zinsen) wie bisher voll steuerpflichtig mit 25% Realisierte Substanzgewinne (schrittweise Anhebung von 20% auf 60% unter gleichzeitiger Ausweitung der erfassten Wertpapiere (dh Steuerbelastung 5-15%)) Verlustverrechnung und -vortrag im Investmentfonds (auch der Altverluste) bleibt NEU: ab FGJ 2013 auch Ausgleich mit ordentlichen Erträgen (Dividenden, Zinsen)!!! Zusätzliche Neuregelung für Anschaffungen ab Wertveränderung des Fondsanteils selbst wird unabhängig von der Behaltedauer steuerpflichtig Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung erhöhen bereits besteuerte ag Erträge die Anschaffungskosten, steuerfreie Ausschüttungen reduzieren diese Seite 5
6 Übergangsregelungung im Detail Stufenweise Anhebung der steuerpflichtigen Substanzgewinne Beginn des Fondsgeschäftsjahres vor % auf Aktien bzw Aktienderivate (wie bisher) ab % auf Aktien bzw Aktienderivate ab % auf Aktien bzw Aktienderivate ab % auf sämtliche Wertpapiere (also neu auch auf Renten) ab % auf sämtliche Wertpapiere Hinweise für die Praxis 60% (dh 15% Steuerbelastung) werden erst im Jahr 2015 schlagend (KESt-Abzug erfolgt jeweils erst 4 bis 7 Monate nach Ende des Fondsgeschäftsjahres) Mögliche Optimierung für Anbieter: Realisierung von Buchgewinnen vor Erreichen der jeweiligen Grenzen (insb für Rentenfonds per ) Seite 6
7 Besteuerungsbeispiel 1 Anleger kauft 2011 einen Fondsanteil um 100 (bzw 103 inkl AA) Anleger besteuert ausschüttungsgleiche Erträge in Höhe von jeweils 2 in den Jahren 2012 bis 2016 (5 x 2 = 10 x 25% = 2,5) Verkauf der Fondsanteile im Jahr 2016 um 120 Lösung: Anschaffungskosten ihv 100 (kein Abzug des Ausgabeaufschlags!) Die besteuerten ausschüttungsgleichen Erträge in Höhe von 10 (5 Jahre mal 2) werden hinzugezählt steuerlich relevante Anschaffungskosten daher 110 Bei Veräußerung unterliegen die übrigen 10 (120 minus 110) der KESt ihv 2,5 (10 mal 25%) der Anleger erhält 117,5 Gesamt hat der Anleger 2,5 + 2,5 = 5 versteuert also 25% des Gewinns von 20 Unter Berücksichtigung des AA beträgt die Steuerbelastung jedoch fast 30%! Bei Altanteilen würde die Steuerbelastung nur 2,5 bzw knapp 15% betragen Seite 7
8 Besteuerungsbeispiel 2 (Auslandsfonds) Annahmen: Fondsgeschäftsjahresende , jährliche steuerpflichtige Substanzgewinne 100 Auslandsfonds Gesamt Anschaffungskosten 1.000, ,0 Ausschüttungsgleiche Erträge 20,0 40,0 50,0 60,0 25 % Steuer (jährlich) -5,0-10,0-12,5-15,0 Steuerliche Anschaffungskosten 1.020, , , ,0 Verkaufspreis 1.400, ,0 Steuerlicher Veräußerungserlös 230,0 400,0 25 % Steuer (bei Verkauf) -57,5 Steuer gesamt -5,0-10,0-12,5-72,5-100,0 Seite 8
9 Besteuerungsbeispiel 3 (Inlandsfonds) Inlandsfonds Gesamt Anschaffungskosten 1.000, ,0 Ausschüttungsgleiche Erträge 20,0 40,0 50,0 60,0 25 % Steuer (jährlich) -5,0-10,0-12,5-15,0 42,5 Steuerliche Anschaffungskosten *) 1.015, , , ,5 Verkaufspreis 1.357, ,5 Steuerlicher Veräußerungserlös 230,0 400,0 25 % Steuer (bei Verkauf) -57,5 Steuer gesamt -5,0-10,0-12,5-72,5-100,0 *) Da bei Inlandsfonds die Steuer vom Fonds bezahlt wird und sich jährlich der Anteilswert um diesen Betrag reduziert, muss die KESt auch bei der Fortschreibung der steuerlichen Anschaffungskosten berücksichtigt werden. Der Verkaufspreis vor Abzug der jährlichen KESt wäre daher wie beim Auslandsfonds und die Steuerbelastung ist mit 100 bzw 25% des Vorsteuergewinns gleich hoch. Die Steuerbelastung für bestandsgeschützte Altanteile würde sowohl für In- als auch Auslandsfonds nur bei gut 10% liegen (42,5 KESt von 400 Gewinn). Seite 9
10 Fazit und Steuertipps Investmentfonds wie bisher grundsätzlich endbesteuert Nur eingeschränkter Altbestandsschutz durch stufenweise Erhöhung Vor allem alte Fondsanteile bieten dennoch zahlreiche Vorteile Voller Aufwandsabzug (Transaktionskosten und Management Fees etc) Nur teilweise Steuerpflicht von Substanzgewinnen (Steuerquote 5-15%) Unbegrenzter Verlustvortrag (+ Verlustverrechnung mit ordentlichen Erträgen) Bei Anschaffung ab sind Wertzuwächse des Fondsanteils jedenfalls steuerpflichtig, aber auch Verluste sind abzugsfähig Tipps: Altanteile halten (sofern Verkauf nicht aus anderen Gründen sinnvoll) Auf Ausschüttungspolitik des Fonds achten (weil A steuerlich benachteiligt) Bestehende (Dach)fondshüllen für gemischte Veranlagung nützen Seite 10
11 Verlustverrechnung (I) Verluste aus Kapitalvermögen können nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden Im betrieblichen Bereich Ausgleich möglich (zu 50%) Begrenzung auf mehrere Töpfe kein topfübergreifender Ausgleich 25% Flat Tax besteuerte Einkünfte Mit progressivem Steuersatz besteuerte Einkünfte (zb nicht verbrieftes Derivat) Spekulationsgeschäfte (inklusive spätere Veräußerung von sonstigen Kapitalanlagen, die zwischen und erworben wurden) Steuerbare(!) Verluste aus der Veräußerung von Fonds dürfen zb auch mit Dividenden bzw Anleihezinsen verrechnet werden Nur Bankzinsen (und Anleihen des Altbestands) dürfen nicht um Verluste gekürzt werden Seite 11
12 Verlustverrechnung (II) Verlustausgleich erfolgt in erster Linie über die Bank Bank führt depotübergreifenden Verlustausgleich durch Gemeinschaftsdepots: Verrechnung innerhalb des Depots aber nicht depotübergreifend Keine Einbeziehung von Depots, wenn der Anleger das Depot als betrieblich bekannt gibt bzw offengelegte Treuhand In zweiter Linie Verlustausgleich über die Veranlagung Bankübergreifender Verlustausgleich Verlustausgleich für Auslandsdepots Seite 12
13 Verlustverrechnung (III) Aber kein Verlustvortrag auf eine spätere Veranlagung! Verfassungswidrigkeit dieser Bestimmung? Daher in positiven wie auch negativen Jahren Optimierung notwendig! Am Jahresende stets gezielt Gewinne oder Verluste realisieren (1) Verluste um Besteuerung gering zu halten (2) Gewinne damit Verluste nicht verloren gehen Kein Missbrauch, wenn Wertpapier verkauft und kurze Zeit später wieder gekauft wird so lange der Anleger (zumindest für ein gewisses Zeitfenster) ein Kursrisiko übernimmt Seite 13
14 Thomas Wilhelm Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Partner Tel: Fax: thomas.wilhelm@at.ey.com Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Besteuerung von Wertpapieren
Besteuerung von Wertpapieren 1 Reinhard Magg, MBA, MA reinhard.magg@dieplattform.at 0664 / 884 627 58 Markus Harrer markus.harrer@dieplattform.at 0664 / 346 793 7 Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren
MehrVerlustausgleichs- und Regelbesteuerungsoption
s- und Regelbesteuerungsoption Edeltraud Lachmayer (BMF) Symposium KESt-neu Wien, Juridicum 18.05.2011 Bisherige Rechtslage Unterschiedliche relative sverbote - bei 30 EStG auf Spekulationsgeschäfte eingeschränkt
MehrVermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage)
Infoblatt, Stand 11. Dezember 2012 Vermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage) 1. Wie sieht die Vermögenszuwachssteuer aus? Das Budgetbegleitgesetz
MehrHintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer
Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und
MehrZur Reform der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen
Zur Reform der Besteuerung von n aus Kapitalanlagen Ausgewählte Kritikpunkte Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Wien, Oktogon UniCredit Bank Austria Grundlegende Reform der Einkünfte aus Kapitalvermögen
MehrInformation zur Einführung der Kursgewinnbesteuerung auf Wertpapiere
Information zur Einführung der Kursgewinnbesteuerung auf Wertpapiere Nachstehend eine Übersicht über die wichtigsten Eckdaten des Budgetbegleitgesetzes/Abgabenänderungsgesetzes 2011, mit welchem u.a. die
MehrINVESTMENTSERVICE WICHTIGE INFORMATION FÜR PRIVATANLEGER! AKTUELLER STATUS! KURSGEWINN- BESTEUERUNG BEI WERTPAPIEREN. Mitten im Leben.
INVESTMENTSERVICE WICHTIGE INFORMATION FÜR PRIVATANLEGER! AKTUELLER STATUS! KURSGEWINN- BESTEUERUNG BEI WERTPAPIEREN Mitten im Leben. KURSGEWINNBESTEUERUNG BEI WERTPAPIERVERANLAGUNGEN FÜR PRIVATANLEGER
MehrKursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick
Information zum Budgetbegleitgesetz 2011 Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Da sich durch das neue Budgetbegleitgesetz 2011 und das Abgabenänderungsgesetz 2011 ab heuer die steuerlichen
MehrKESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011
ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.
MehrDie Entnahme aus dem Depot (außer Daten werden weitergegeben oder offengelegt) und der Wegzug sind ebenfalls Realisierungstatbestände.
Vermögenszuwachsbesteuerung (für natürliche Personen im Privatvermögen): 1. Welches Besteuerungsziel wird damit verfolgt? Ziel ist die Herstellung der Steuerneutralität von Kapitalveranlagungen durch Einbeziehung
MehrAktuelle steuerliche Situation / Ungleichbehandlung in- und ausländischer Fonds
Aktuelle steuerliche Situation / Ungleichbehandlung in- und ausländischer Fonds WP/StB Thomas Wilhelm Übersicht Aktuelle steuerliche Situation (Schwerpunkt blütenweiße Fonds) Bestehende Ungleichbehandlung
MehrMandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Mandanteninformation Abgeltungssteuer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer
MehrDie Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN
Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Passen Sie jetzt Ihre Steuer-Strategie an Die neue Abgeltungsteuer tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Damit Sie von den Neuerungen profitieren können, sollten
Mehrwww.pwc.at Public Breakfast 22. März 2011 Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR
www.pwc.at Public Breakfast 22. Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR www.pwc.at Die Besteuerung des Kapitalvermögens NEU Allgemeine Übersicht Neuordnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte
MehrDie Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN
Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Passen Sie Ihre Steuer-Strategie an Seit dem 1. Januar 2009 greift die Abgeltungsteuer. Damit Sie von den Neuerungen profitieren können, sollten Sie Ihre Geldanlagen
MehrVergleichende Analyse von Fondsdirektinvestments mit Fondsgebundenen Lebensversicherungen
Vergleichende Analyse von Fondsdirektinvestments mit Fondsgebundenen Lebensversicherungen Andrea Ruth Gauper a, Roland Mestel b, Stefan Palan b a Institut für Unternehmensrechnung und Steuerlehre b Institut
MehrInformationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer
Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Stand: April 2010 Seit 01.01.2009 erfolgt die Besteuerung privater Kapitalerträge inklusive der Veräußerungsgewinne
MehrZukünftig auch mit Verlustausgleich: Kursgewinnsteuer
Veranlagen Zukünftig auch mit Verlustausgleich: Kursgewinnsteuer In Folge des Budgetbegleitgesetzes 2011 (inkl. neuer Kursgewinnsteuer, auch Vermögenszuwachssteuer genannt) wurde im November 2011 das neue
Mehrwww.pwc.at Expertengespräch Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich
www.pwc.at Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich Thomas Steinbauer Johannes Edlbacher Die Steuerexperten von PwC, Thomas Steinbauer und Johannes Edlbacher, geben Antworten auf die wichtigsten Fragen
MehrSpanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand
Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Einkommensteuer Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Steuerbelastungsvergleich- Einkommensteuer Einkommensteuer
MehrAutomatischer Verlustausgleich
Die Besteuerung von Wertpapieren im Privatvermögen (letzte vorläufige Änderung 13.02.2012) Die neue Besteuerung von Kapitalvermögen sieht vor, dass sämtlicher Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Fonds) und
MehrSteueroptimierung in der Wertpapierveranlagung adé? Mag. Thomas Treffner Raiffeisenverband Salzburg
Steueroptimierung in der Wertpapierveranlagung adé? Mag. Thomas Treffner Raiffeisenverband Salzburg Wertpapiergewinn-KESt 3 Kategorien - Einkünfte aus Kapitalvermögen: Einkünfte aus der Überlassung von
MehrShort-Cuts für Investoren
Fischmeister/Kwauka/Mörtl Short-Cuts für Investoren Am 30. Dezember 2010 wurde das Budgetbegleitgesetz 2011 ( BBG 2011 ), das umfangreiche Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen mit sich bringt,
MehrFinanzwirtschaft Wertpapiere
Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig
MehrBesteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627
Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber
MehrAbgeltungsteuer Ein Überblick
Abgeltungsteuer Ein Überblick Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Mit der zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer wollte die Bundesregierung den Finanzplatz Deutschland stärken und dem
MehrAbgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN
NEUE STEUER NEUE CHANCEN Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Ab 2009 wird die Besteuerung der Erträge aus Kapitalanlagen neu geregelt. Kapitalerträge werden dann mit einem einheitlichen Steuersatz
MehrInformationsbrief zum 3. November 2009
Dipl.Kfm. Martin Löfflad Steuerberater Romantische Straße 10 86753 Möttingen Tel.: 09083/9697935 Fax: 09083/969755 1. Allgemeines Informationsbrief zum 3. November 2009 Inhalt 2. Verluste aus typisch stillen
MehrGrundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich
MehrNeue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer
Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie
MehrProdukttrends im Jahr der Abgeltungsteuer. Invest 2008 Kristijan Tomic, Sparkassen Broker
Produkttrends im Jahr der Abgeltungsteuer Invest 2008 Kristijan Tomic, Sparkassen Broker Der Sparkassen Broker Online Broker der Über 160.000 Kunden Kundenvermögen: ca. 4 Mrd. Euro www.sbroker.de Seite
MehrAUSARBEITUNG. Besteuerung von Einkünften und Maßnahmen zur Einschränkung der Steuergestaltung im Zusammenhang mit Beteiligungen an Fondsmodellen
AUSARBEITUNG Thema: Besteuerung von Einkünften und Maßnahmen zur Einschränkung der Steuergestaltung im Zusammenhang mit Beteiligungen an Fondsmodellen Fachbereich IV Haushalt und Finanzen Verfasser/in:
MehrAuslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds
Auslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds Dipl.-Kfm. Hans-Georg Acker H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH Funds & Finance 2006 1 Wirtschaftliche Entwicklung der H.F.S. Platziertes
MehrBesteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009. Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem:
Besteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009 Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem: - Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen ( 22 Abs. 1 Satz 1 EStG) (wenn diese keiner anderen Einkunftsart
MehrSTEUEROPTIMIERTE VERLUSTVERRECHNUNG BEI VERMÖGENDEN PRIVATPERSONEN
8. Family Office Forum Berlin, 10.05.2010 Dr. Jens Escher, LL.M. STEUEROPTIMIERTE VERLUSTVERRECHNUNG BEI VERMÖGENDEN PRIVATPERSONEN I. Systemwechsel zur Abgeltungsteuer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge
MehrWas ist eine Aktie? Detlef Faber
Was ist eine Aktie? Wenn eine Firma hohe Investitionskosten hat, kann sie eine Aktiengesellschaft gründen und bei privaten Geldgebern Geld einsammeln. Wer eine Aktie hat, besitzt dadurch ein Stück der
MehrA. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2012/13 oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.
MehrOFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600
OFD Frankfurt am Main 22 ESt-Kartei Karte 13 Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 Verteiler FÄ: II/1600 Besteuerung von Rentennachzahlungen Die Besteuerung von Rentennachzahlungen richtet sich nach
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. EStG in Einkünfte i. S.
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt
MehrGrundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
MehrFaktenaktuell. Besteuerung von Kapitalvermögen im Betriebsvermögen natürlicher Personen ab dem Jahr 2012. Stand: Dezember 2012.
Besteuerung von Kapitalvermögen im Betriebsvermögen natürlicher Personen ab dem Jahr 2012. (Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage) Stand: Dezember 2012. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011), dem
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG
STEUERLICHE BEHANDLUNG Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich).
MehrBasiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus
MehrA. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,
MehrVollkommene Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen
Budgetbegleitgesetz 2011-14 Besteuerung von Kapitalvermögen Universität Linz, 15.12.2010 MMag. Dr. Ernst Marschner LL.M. Leiter der Abteilung Tax von Ernst & Young in Linz, Prokurist Vollkommene Neuordnung
MehrHerzlich Willkommen!
Herzlich Willkommen! DIE ABGELTUNGSTEUER Folgen für Privatanleger Gabelsbergersstraße 1 95444 Bayreuth Tel (09 21) 78 53 0 Fax: (09 21) 78 53 16 Email: beratung @steuerkanzlei-bt.de www.steuerkanzlei-bt.de
Mehr2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen
136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?
MehrSteuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung
Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2014 Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in
MehrGrundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Energy Stock Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 16.04.2011-15.04.
Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Energy Stock Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 16.04.2011-15.04.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in
MehrARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR
ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR Progressionsvorbehalt INHALT Wegzug durch Arbeitsaufnahme im Ausland... 3 Arten der Steuerpflicht in Deutschland... 3 Unbeschränkte steuerpflicht... 3 Beschränkte
MehrPrivate Veräußerungsgeschäfte im Einkommensteuerrecht Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern IVD Bundesverband Veräußerung eines Grundstücks Grundstück gehört zu einem Betriebsvermögen Gewerbliche
MehrInformationsbrief. zum 3. November 2009. Inhalt
Informationsbrief zum 3. November 2009 Inhalt 1. Allgemeines 5. Geschenke 2. Verluste aus typisch stillen Beteiligungen a) Geschenkegrenzen a) Allgemeines b) Steuerpflicht der Geschenke b) Verlustausgleich
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32
Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des
Mehr2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente
2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell
MehrAbgeltungsteuer und Investmentfonds - FAQs
Abgeltungsteuer und Investmentfonds - FAQs 1. Wie ist die Abgeltungsteuer ausgestaltet? 2. Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungsteuer? 3. Kann ich bei diesen Kapitaleinkünften Werbungskosten, wie
MehrBesteuerung von Immobilieninvestments
Besteuerung von Immobilieninvestments Dr. Bernhard Arming DBA-Treuhand GmbH Mag. Michaela Egger Raiffeisenverband Salzburg Die Unkenntnis von Steuergesetzen befreit nicht von der Pflicht, Steuern zu zahlen.
MehrSteuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Apollo Ausgewogen
Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Apollo Ausgewogen Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt
MehrGrundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
MehrGrundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-TOTAL-RETURN-CASH+. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-TOTAL-RETURN-CASH+. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich
MehrBeschreibung der einzelnen Berechnungsarten
Beschreibung der einzelnen Berechnungsarten 1.0 Historische Wertentwicklungen 1.1 Berechnung einer Einzelanlage in Prozent Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach den Vorgaben des BVI: Die Berechnung
MehrErläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I
TARGOBANK AG & Co KGaA Postfach 10 11 52 47011 Duisburg Erläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I Telefon: 0211-900 20 008 Mit dieser Übersicht erhalten Sie kurze Erläuterungen zur Steuerbescheinigung
MehrÄnderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen
ÖGWT-Club Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen Dr. Gernot Aigner 15. und 17.3.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen. Wesentliche Änderungen bei Kapitalerträgen - Überblick
MehrUnternehmensnachfolge. Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld
Unternehmensnachfolge Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld Urteil des BVerfG vom 17. Dezember 2014: Regelverschonung bisher Neuregelungen
MehrIhr Einkommensteuertarif: 26.152.-
Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.- Einkommensteuertarif Splitting Ihr Tarif Einkommensteuertarif in 10.000 5.000 0 45.000 50.000 55.000 zu versteuerndes Einkommen in 60.000 65.000 70.000 75.000 80.000
MehrAnke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte
Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen
MehrMetzler Fund Xchange
Hinweise zur Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung Wertpapiere für 0 Die Steuerbescheinigung und die Erträgnisaufstellung dienen dem Nachweis der einbehaltenen Kapitalertragsteuer, des einbehaltenen
MehrWarum Sie dieses Buch lesen sollten
Warum Sie dieses Buch lesen sollten zont nicht schaden können. Sie haben die Krise ausgesessen und können sich seit 2006 auch wieder über ordentliche Renditen freuen. Ähnliches gilt für die Immobilienblase,
MehrBesteuerung der 1., 2. und 3. Säule Zürich
0BPrämienabzüge 1. Säule Beiträge der 1. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 2. Säule Beiträge der 2. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 6BSäule 3b Von
MehrGrundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Flex React 3/2018 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 28.09.2011-27.03.
Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Flex React 3/2018 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 28.09.2011-27.03.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf
MehrAbacus GmbH Mandanten-Informationen
Abacus GmbH Mandanten-Informationen Wir wünschen schöne Ostern und dass Ihre Geldanlagen schöne Eierchen ins Körbchen legen. Wenn nicht, dann gibt s hier eine Alternative Thema: Neu: vermögensverwaltende
MehrWie kann ein Fondssparplan verwaltet werden? Version / Datum V 1.0 / 22.09.2010
Software WISO Mein Geld Thema Wie kann ein Fondssparplan verwaltet werden? Version / Datum V 1.0 / 22.09.2010 Das vorliegende Dokument gibt Ihnen Tipps, wie ein Fondssparplan mit WISO Mein Geld komfortabel
MehrD i e M a n d a n t e n -Information
D i e M a n d a n t e n -Information Die neue Abgeltungssteuer Neuregelung der Besteuerung von Kapitaleinkünften ab 2009 schafft schon jetzt Handlungsbedarf Editorial Die Abgeltungssteuer ist beschlossene
MehrGrundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 31.03.2011-29.03.
Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 31.03.2011-29.03.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich
MehrA. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,
MehrZUKUNFTSVORSORGE mit STEUERPLUS. Zukunftssicherung durch Gehaltsumwandlung. Bedeutet für Sie als Dienstnehmer. In Zusammenarbeit mit Ihrem Dienstgeber
Zukunftssicherung durch Gehaltsumwandlung Bedeutet für Sie als Dienstnehmer In Zusammenarbeit mit Ihrem Dienstgeber 1. Eine steuersparende Ergänzung Ihrer privaten Zusatzpension 2. Die Möglichkeiten eines
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrBesteuerung der 1., 2. und 3. Säule St. Gallen
0BPrämienabzüge 1. Säule Beiträge der 1. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 2. Säule Beiträge der 2. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 6BSäule 3b Von
MehrDeutscher Fondsverband DIE BVI METHODE WERTENTWICKLUNGSBERECHNUNG VON INVESTMENTFONDS
Deutscher Fondsverband DIE BVI METHODE WERTENTWICKLUNGSBERECHNUNG VON INVESTMENTFONDS DER BVI BERECHNET DIE WERTENT- WICKLUNG VON INVESTMENTFONDS FÜR EINE VIELZAHL VON ANLAGEZEITRÄUMEN. DAS ERGEBNIS WIRD
Mehrje Anteil in EUR 5 Abs. 1 Nr. InvStG Betriebsvermögen
Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2009/2010 30. September 2010 Datum Ausschüttungsbeschluss: 21.01.2011 LBLux Fonds T.OP Zins AL Ex-Tag: 26.01.2011 LU0226340460 für die in der Bundesrepublik
MehrFinanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung
Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie
MehrAltersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!
Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.
MehrAchtung: Ihre Rendite rollt davon! Jetzt der Abgeltungsteuer entgegensteuern mit gewinnbringenden Finanzkonzepten
Achtung: Ihre Rendite rollt davon! Jetzt der Abgeltungsteuer entgegensteuern mit gewinnbringenden Finanzkonzepten Abgeltungsteuer was Sie wissen müssen Unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz Einführung
MehrInvestmentfonds. nur für alle. IHr fonds-wegweiser
Investmentfonds. nur für alle. IHr fonds-wegweiser DAs sind FonDs Welche FonDs gibt es? Investmentfonds sammeln das Geld vieler Einzelner in einem Topf und legen es in verschiedene Werte an. Das können
MehrWas ist clevere Altersvorsorge?
Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und
MehrONLINE-NEWS FRÜHLING 2012
ONLINE-NEWS FRÜHLING 2012 Ausgabe 01/2012 Inhaltsverzeichnis: 1. Vertretungsarzt... 2 2. Vermögenszuwachssteuer... 2 3. Änderungen bei der Einkommensteuer im Jahr 2012... 4 4. Kaufen oder mieten?... 5
MehrInhalt Musterbeispiel für die häufigsten Eingaben
Inhalt Musterbeispiel für die häufigsten Eingaben:... 3 Liquide Mittel... 3 Aktien... 4 Vermögenswerte... 5 Aktienfonds... 5 Liegenschaftskauf... 5 Liegenschaftsbesitz... 5 Mischfonds... 6 Obligationenbestand...
MehrBesteuerung der 1., 2. und 3. Säule Luzern
Prämienabzüge 1. Säule Beiträge der 1. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 2. Säule Beiträge der 2. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. Von den Einkünften
MehrIndirekte Teilliquidation
Transponierung und Unsere Serie Was ist eigentlich... behandelt aktuelle und viel diskutierte Themen, die beim Nicht-Spezialisten eine gewisse Unsicherheit hinterlassen. Wir wollen das Thema jeweils einfach
MehrGrundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012)
Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz
MehrPrivate Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an.
Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Altersvorsorge und Vermögensaufbau in einem! Wieso zwischen
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrWelche Anträge mit der Anlage KAP 2011 zu stellen sind
Seite 243 Welche Anträge mit der Anlage KAP 2011 zu stellen sind lassen sie es besser sein und belästigen Sie damit nicht auch noch die Verwaltung Zeile 4 Günstigerprüfung nach 32d (6) EStG Jeder Ehegatte
MehrKonto- und Depotübertrag
Name der bisherigen Bank, PLZ, Bei Konto-/Depotneueröffnung senden Sie das Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den ausgefüllten Kontoeröffnungsunterlagen per Post an: Die AKTIONÄRSBANK
MehrInfo-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)
st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut
MehrBesteuerung der 1., 2. und 3. Säule Graubünden
Prämienabzüge 1. Säule Beiträge der 1. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 2. Säule Beiträge der 2. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. Von den Einkünften
MehrHäufig gestellte Fragen zur Jahressteuerbescheinigung (JSTB)
Häufig gestellte Fragen zur Jahressteuerbescheinigung (JSTB) Seite - 1 - von 16 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE FRAGEN... 4 1.1 WARUM UNTERSCHEIDEN SICH DIE STEUERBESCHEINIGUNGEN FÜR PRIVATVERMÖGEN UND
MehrFirmengründung in Österreich. Tax l Accounting l Audit l Advisory
Tax l Accounting l Audit l Advisory Firmengründung in Österreich Bei der Errichtung einer Holdinggesellschaft sind Überlegungen in Zusammenhang mit Besteuerung von Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen
MehrConvertible Bonds as an Instrument of Employee Participation: Initial- versus Final Taxation of the Monetary Profit
Convertible Bonds as an Instrument of Employee Participation: Initial- versus Final Taxation of the Monetary Profit 3. Jahreskonferenz Risk Governance Siegen, 15.10.2015 Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche
Mehr