Stenographisches Protokoll 43. Sitzung der ~~ll.gesetzgebungsperiode des Burgenlà ndische Landtages

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1 Stenographisches Protokoll 43. Sitzung der ~~ll.gesetzgebungsperiode des Burgenlà ndische Landtages Donnerstag, 4. November Protokollauszug

2 2723 Burgenlà ndische Landtag, XVII. Gesetzgebungsperiode Sitzung - Donnerstag, 4. November 1999 Prà siden 4. Punkt: Bericht und Abà nderungsantra des Rechtsausschusses und des Sozialausschusses betreffend den Gesetzentwurf (Beila e 768) übe die Re elun der Sozialhilfe Bur en~ã ndiscte ~ozialhilfe~esek 2 d - Bgld. SHG 2000) Ahn7-551) (Beilage 793) Dritter Prà siden Dr. Moser: Der 4. Punkt der Tagesordnung ist der Bericht und Abà nderungsantra des Rechtsausschusses und des Sozialausschusses betreffend den Gesetzentwurf, Beilage 768, übe die Regelung der Sozialhilfe (Bur enlã ndische Sozialhilfegesetz Bgld. SHG 20001, Zahl Beilage 793. Berichterstatter ist Herr Landtagsabgeordneter Dr. Ritter. General- und Spezialdebatte werden unter einem durchgefã¼hrt Bitte Herr Berichterstatter. Berichterstatter Dr. Ritter: Herr Prà sident Hohes Haus! Der Rechtsausschuà und der Sozialausschuà haben den Gesetzentwurf übe die Regelung der Sozialhilfe (Burgenlà ndische Sozialhilfegesetz Bgld. SHG 2000), in ihrer 12. gemeinsamen Sitzung am Mittwoch, dem 13. Oktober 1999, und in ihrer 13. gemeinsamen Sitzung am Mittwoch, dem 27. Oktober 1999, beraten. Vor Eingang in die Verhandlung zur 12. gemeinsamen Sitzung wurde einstimmig beschlossen, daâ Herr w.hr Dr. Alexander Pongracz und Herr Reg.Rat Mag. Alfred Happel, Abteilung 6 - Soziales, Gesundheit, Raumordnung und Wohnbaufà rderung gemã  42 Abs. 3 Ge- OLT an den Beratungen zu dieser gemeinsamen Ausschußsitzun teilnehmen kã nnen Anschließen wurde ich zum Berichterstatter gewã hlt Nach meinem Bericht stellte ich einen Vertagungsantrag. Ãœbe Ersuchen des Vorsitzenden gab w.hr Dr. Pongracz eine Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf ab und schlug vor, daâ der Inhalt und die Zielvorstellung dieses Gesetzentwurfes durch Reg.Rat Mag. Happel nã he erlã uter wird. Landtagsabgeordneter Glaser bemerkte in seiner anschlieãÿende Wortmeldung, daâ es nicht sinnvoll erscheint, den vorliegenden Gesetzentwurf paragraphenweise zu erã rtern Vielmehr sollten von den geladenen Fachexperten die Vorschlà g zu den eingereichten Stellungnahmen des Bürgerbegutachtungsverfahren gehã r werden, um vorerst einen Uberblick übe diese Materie zu erhalten und somit den Ausschußmitglieder in der nã chste Ausschußsitzun eine weiterfã¼hrend und detaillierte Beratung im Hinblick auf die Einarbeitung der Bürgerbegutachtun in den Gesetzentwurf zu errnã gli chen. Reg.Rat Mag. Happel verwies darauf, daâ die Einwendungen übe das Bürgerbegutachtungsverfahren die sehr umfangreich waren, bereits in den Gesetzentwurf eingearbeitet wurden und eine Erà rterun darã¼be in kurzer Zeit nicht mã glic ist. Nach weiteren Wortmeldungen der Landtagsabgeordneten Dr. Ritter, Glaser und Dr. Rauter sowie des Vorsitzenden stellte Landtagsabgeordneter Nieß unter Hinweis darauf, daâ sich der Ausschuà in seiner nã chstfol genden Sitzung mit dieser Materie schwerpunktmã ß befassen sollte, einen Vertagungsantrag. Nach weiteren Wortmeldungen von Landtagsabgeordneten Nießl Reg.Rat Mag. Happel und des Vorsitzenden wurden die von den Landtagsabgeordneten Dr. Ritter und Nieß gestellten Vertagungsantrà g zur Abstimmung gebracht und einstimmig angenommen. Die 13. Sitzung wurde mit folgendem Ergebnis abgeschlossen: Vor Behandlung des Tagesordnungspunktes wurde beschlossen, alle anwesenden Landtagsabgeordneten, die nicht dem Rechtsausschuà und dem Sozialausschuà angehã ren mit beratender Stimme den Verhandlungen beizuziehen. Nach dem ergã nzende Bericht von mir und Wortmeldungen des Vorsitzenden sowie von w.hr Dr. Pongracz wurden die seitens der Abteilung 6, Hauptreferat Sozial- Wesen, erarbeiteten Abà nderungsvorschlã zum gegenstã ndliche Gesetzentwurf, welche den Landtagsabgeordneten vor Sitzungs inn einschlieãÿlic der Anmerkungen aufgrund der Ste lungnahmen aus dem Bürger begutachtungsverfahren in schriftlicher Form übergebe und vor Eingang in die Diskussion von Reg.Rat Mag. Happel jeweils mit erlã uternde Bemerkungen versehen wurden, mit folgendem Ergebnis zur Abstimmung gebracht - meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich kann Ihnen jetzt leider das alles nicht ersparen, ich habe mich erkundigt, ich muã alles vorlesen:

3 Dr. Ritter Burgenlà ndische Landtag, XVII. Gesetzgebungsperiode Sitzung - Donnerstag, 4. November Die zu den $$ 8 Abs. 12,9 Abs. 1, 10 Abs. 5, 1 1 Abs. 1, 14 Abs. 3 und Abs. 4 Z 2 erstellten Abà nderungsvor schlage wurden ohne Wortmeldung einstimmig angenommen. Zu den im $ 20 Abs. 5, 6 und 7 eingefã¼gte Begriffsbestimmungen "in ein anderes Land" wurde nach Wortmeldungen der Landtagsabgeordneten Vadasz, Glaser und Fasching, zu denen auch Reg.Rat Mag. Happel Stellung bezog, auf Empfehlung von Landesrat Dr. Rezar einstimmig beschlossen, daâ in den Erlà uternde Bemerkungen des Gesetzentwurfes ergã nzen hinzugefã¼g wird, daâ damit kein anderer Staat gemeint ist. Weiters ist im $ 20 Abs. 8 das Wort "und" zwischen den Ziffern 5 und 7 durch das Wort "bis" zu ersetzen, womit auch die im 9 20 Abs. 5,6, 7 und 8 vorgesehene Abà nderun zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Die zu den $$ 24 Abs. 1 Z 3 und 31 Abs. 4 enthaltenen Abà nderungsvorschlã wurden ohne Wortmeldung einstimmig angenommen. Ebenso wurden die vorgeschlagenen Abà nderunge zu  34 Abs. 1 einschlieãÿlic einer Wortmeldung von Landtagsabgeordneten Glaser, zu $35 Abs. 1 ohne Wortmeldung, zu $ 37 Abs. 3 ohne Wortmeldung, zu $ 38 Abs. 2 nach einer Wortmeldung von Landtagsabgeordneten Glaser, zu $ 39 Abs. 3 nach Wortmeldungen von Landtagsprà siden DDr. Schranz und des Vorsitzenden und zu $ 45 Abs. 5 nach Wortmeldungen der Landtagsabgeordneten Glaser und Vadasz sowie von Landtagsprà sident DDr. Schranz und w.hr Dr. Pongracz ohne Gegenstimme zustimmend zur Kenntnis genommen. Zu dem im $ 52 Abs. 2 Z 1 vorgesehenen Abà nde rungsvorschlag wurde nach Wortmeldun en der Landtagsabgeordneten Ing. Poglitsch und Fasc f ing sowie von Landesrat Dr. Rezar auf Anregung von Landtagsprà si dent DDr. Schranz beschlossen, daâ unter lit b in der 1. Zeile nach der Wortfolge "... der im" das Wort "jeweiligen" eingefã¼gt in der 2. Zeile der Halbsatz ",in dem die Sozialkommission ihren Sitz hat," ersatzlos gestrichen, in der 3. Zeile anstelle des Wortes "Bürgermeistern das Wort "Bürgermeister eingefã¼g und in der 4. Zeile nach dem Wort "haben" ein Beistrich gesetzt wird. Demzufolge lautet unter lit b der 1. Satz: "b) zwei Bürgermeister welche nach dem Krà itever hã ltni der im jeweiligen politischen Bezirk amtierenden Bürgermeiste zu benennen sind, wobei diese verschiedenen politischen Parteien anzugehã re haben, sofern im politischen Bezirk mehr als eine Partei Bürgermeiste stellt." Im 9 52 Abs. 2 hat zwischen Z 1 und 2 2 das Wort "sowie" zu entfallen. $ 52 Abs Satz hat wie folgt zu lauten: "Die in 2 1 lit b benannten Mitglieder hat die Landesregierung zu bestellen." Im $ 55 ist im Abs. 3 unter Z 6 das Wort "und" durch einen Beistrich, unter Z 7 der Punkt am Satzende durch einen Beistrich und unter Z 8 das Wort "Rehabiltation" durch das Wort "Rehabilitation" zu ersetzen, womit die vorgesehene Abà nderun zu 9 55 nach Wortmeldungen von Frau Landtagsabgeordneter Mag. Helga Braunrath, Reg.Rat Mag. Happel und Landtagsabgeordneten Ing. Poglitsch mit den Stimmen der SPO und OVP gegen die Stimme der FPO mehrheitlich angenommen wurde. Nachfolgend wurden die zu den $9 61 Abs. 1 und 67 Abs. 4 vorliegenden Abà nderungsvorschlã ohne Wortmeldung und ohne Gegenstimme zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach weiteren Wortmeldungen von Landtagsabgeordneten Glaser und w.hr Dr. Pongracz stellte ich den Antrag, dem Landtag zu empfehlen, den aufgrund der von der Abteilung 6, Hauptreferat Sozialwesen, erarbeiteten Abà nderungsvorschlã unter Berücksichtigun der im Ausschuà beantragten mã¼ndliche Abà nderunge die verfassungsmã ßi Zustimmung zu erteilen. Bei der Abstimmung wurde mein Antrag mit den Stim: men der SPO und OVP gegen die Stimme der FPO mehrheitlich angenommen. Als Ergebnis ihrer Beratungen stellen somit der Rechtsausschuà und der Sozialausschuà den Antrag, der Landtag wolle dem Gesetzentwurf übe die Regelung der Sozialhilfe (Burgenlà ndische Sozialhilfegesetz Bgld. SHG 2000) einschlieãÿlic der von der Abteilung 6, Hauptreferat Sozialwesen, erarbeiteten Abà nderungsvor schlage sowie den im Ausschuà beantragten und nachstehend angefã¼hrte Abà nderunge die verfassungsmã ßi Zustimmung erteilen. In den Erlà uternde Bemerkungen zu 20 Abs. 5, 6 und 7 soll ersichtlich sein, daâ bei der! egriffsbestimmung "in ein anderes Land" kein anderer Staat gemeint ist, und im $ 20 Abs. 8 das Wort "und" zwischen den Ziffern 5 und 7 durch das Wort "bis" zu ersetzen ist. Im $ 52 Abs. 2 Z 1 lit b ist in der 1. Zeile nach der Wortfolge "... der im" das Wort "jeweiligen" einzufã¼gen in der 2. Zeile der Halbsatz ",in dem die Sozialkommission ihren Sitz hat," ersatzlos zu streichen, in der 3. Zeile anstelle des Wortes "Bürgermeistern das Wort "Bürgermeister einzufã¼ge und in der 4. Zeile nach dem Wort "haben" ein Beistrich zu setzen. Im $ 52 Abs. 2 hat zwischen Z 1 und Z 2 das Wort "sowie" zu entfallen. $ 52 Abs Satz hat wie folgt zu lauten:

4 2725 Burgenlà ndische Landtag, XVII. Gesetzgebungsperiode Sitzung - Donnerstag, 4. November 1999 Ing. Pogiiih "Die in Z 1 lit b benannten Mitglieder hat die Landesregierung zu bestellen." Im 9 55 ist im Abs. 3 unter Z 6 das Wort "und" durch einen Beistrich, unter Z 7 der Punkt am Satzende durch einen Beistrich und unter Z 8 das Wort "Rehabiltation" durch das Wort "Rehabilitation" zu ersetzen. Dritter Prà siden Dr. Moser: Dankeschà Herr Berichterstatter. Nur, weil ich aus Gründe der Hà flichkei nicht unterbrechen wollte, aber es auch eine Anfrage vom Kollegen Rauter gab, mã cht ich zur Prà zisierun festhalten: Die Auskunft, die der Herr Berichterstatter bekommen hat, hat er vom Landtagsdirektor bekommen. Wenn er mich gefragt hã tte hã tt ich mã glicherweis die gegenteilige Auskunft erteilt, denn in der Geschà ftsordnun des Burgenlà ndische Landtages heiãÿ es im 3 46 Abs. 1 : "Der Berichterstatter hat das Ergebnis der Beratung in einem schriftlichen Antrag zusammenzufassen und die Beschlüss der Mehrheit zu vertreten." Um nicht Rechtsunsicherheiten entstehen zu lassen, schlage ich vor, daâ wir in der nã chste Prà sidialkonfe renz die weitere Vorgangsweise in einem à hnliche Fall beraten. (Beifall bei der FPO) Als erstem Redner erteile ich Herrn Landtagsabgeordneten Ing. Poglitsch das Wort. Bitte Herr Abgeordneter. Abgeordneter Ing. Pogiiih (FPà ) Herr Prà sident Hohes Haus! Meine geschã tzte Damen und Herren! Nach den detaillierten Ausführunge des Herrn Kollegen Ritter ist ja dem Ganzen fast nichts mehr hinzuzufã¼gen Aber lassen Sie mir dazu dennoch ein paar Sà tz sagen. Da die Novellierung des Burgenlà ndische Sozialhilfegesetzes schon seit lã ngere Zeit ansteht, ist, glaube ich, kein Geheimnis. Da versucht worden ist, das Behindertengesetz mit dem Burgenlà ndische Sozialhilfegesetz unter einen Hut zu bringen, ist wahrscheinlich auch keine schlechte Idee. Das muã ich zugeben. Die Einleitung des Gesetzes, nã mlic den 5 1 "Aufgabe" mã cht ich gerne zitieren: "Die Sozialhilfe hat jenen Menschen die Führun eines menschenwã¼rdige Lebens zu ermã glichen die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedã¼rfen. Dem ist auch nichts hinzuzufã¼gen aber dennoch mã cht ich auf einige Details eingehen, weil wir diesen 5 1 natã¼rlic als richtig finden, aber nicht wirklich, wenn wir uns das neue Gesetz durchsehen, in der Novellierung des Sozialhilfegesetzes solche Ansà tz finden. Es ist eine Rotstiftpolitik teilweise auf Kosten der à rm sten in unserem Land passiert. Das Sozialhilfegesetz ist straffer gemacht worden. Wenn ich sage, Rotstiftpolitik auf Kosten der Armsten, dann aus einem ganz entscheidenden Grund. Und zwar, daâ nur zirka ein Drittel bis die Hà lft der theoretisch mã gliche Bezieher Sozialhilfe beziehen. Das heiãÿt einerseits wissen offensichtlich sehr viele Burgenlà nde gar nicht, daâ sie Sozialhilfe beziehen kã nnen andererseits trauen sich gewisse Bürgerinne und Bürge aus dem Burgenland einfach nicht den Antra stellen, um Sozialhilfe zu beziehen, weil es offensichtlich in der Bevà lkerun noch ein Tabu ist, wenn man Sozialhilfe bezieht und vielleicht irgend jemand das dann erfã hr und weiãÿ daâ dieser Mensch ein Sozialhilfemplà nge ist. Ich werde aber, meine Damen und Herren, den Eindruck nicht los, daâ gerade dieses Sozialhilfegesetz bewuãÿ so gelenkt wird, daâ so wenig wie mã glic Menschen in den Genuà der Sozialhilfe kommen. Das ganze Gesetz stellt sich eher als "Sozialausgabenverhinderungsgesetz" denn als ein Sozialhilfegesetz dar. Da stelle ich mir schon die Frage, ob es sinnvoll ist, das so zu machen. Ich komme dann noch auf ein wichtiges Detail, nã m lich auf die Sozialkommission, die ein weiterer Schritt dahingehend ist, gewissen Menschen, die Sozialhilfe notwendig hã tten einfach einen Schranken vor die Tü zu setzen und diese dadurch nicht zur Sozialhilfe kommen. Aber wir Freiheitlichen nehmen das Sozialhilfegesetz einmal zur Kenntnis, wenn wir es auch nicht akzeptieren, und zwar aus einem wichtigen Grund: Gerade die rotschwarze Einheitspartei sagt drauãÿe in der Bevà lkerun immer wieder, wir laden die FPO zur konstruktiven Mitarbeit ein. Ich weiãÿ was Sie unter konstruktiver Mitarbeit der Freiheitlichen verstehen. Ein Ja und Amen quer übe alle Bà nke Das verstehen Sie unter konstruktiver Mitarbeit der Freiheitlichen Partei des Burgenlandes. Mit dieser Mitarbeit kã nne Sie bei uns nicht rechnen, das mã¼s sen Sie zur Kenntnis nehmen. Aber wir sind gerne dazu bereit, wenn wir eingeladen werden, unsere Inhalte mit einzubringen, wenn wir die Mà glichkei haben. Aber eines muã ich Ihnen von Rot und Schwarz sagen: Sie geben uns dazu nicht die Mà g lichkeit. Deshalb fordere ich Sie auf, daâ Sie auch in der Offentlichkeit den Mut haben und sagen: Ja, wir grenzen die Freiheitliche Partei Burgenlands aus, wir wollen sie gar nicht dabei haben. Bestenfalls, wenn es um irgendwelche Anderun en oder Begutachtungsverfahren geht, dann hat die F P ja ~ sowieso die Mà glichkeit dort mitzuarbeiten, wenn ein fertiger Novellierungsentwurf am Tisch liegt. Ich mã cht nur ein Detail am Rande erwã hnen das meine ganzen Ausführunge bis jetzt noch bekrã ftige und unterstreichen wird. Bei der letzten Ausschußsitzun haben wir eine Minute nachdem die Sitzung durch das Glockenzeichen erã ffne wurde, die letzten Abà nderun gen fã¼ dieses Sozialhilfegesetz bekommen. Eine Minute nach dem Là uten nicht vor dem Là uten sondern nach dem Là uten Jetzt frage ich Sie von der rot-schwarzen Einheits artei, wie ernst Sie es denn wirklich nehmen. dab die Freiheitliche Partei bei Gesetzesentwicklungen mitarbeitet. Diese Frage bleibt offen, diese Frage sind Sie uns in der Vergangenheit schuldig geblieben. (Beifallbeider FPO) Zum 9 56 "Kostentragung" - der Herr Klubobmann Glaser hat es in den Ausschüsse angesprochen und ich kann ihm da nur zustimmen: Es ist ja so, daâ das Land vorab einmal die Kosten trã gt nã mlic zu 100 Prozent, und 50 Prozent davon dann von den Gemeinden, je nach der Finanzkraft, bezahlt werden. Es wurde aber jetzt ein Einzelfallbeitrag in der Hà h von zehn Prozent eingefã¼hrt Was mich wundert, ist, daâ

5 Ing. Pogiitsch Burgenlà ndische Landtag, XVII. Gesetzgebungsperiode Sitzung - Donnerstag, 4. November sich auãÿe dem Bürgermeister Abgeordneten und Klubobmann Glaser eigentlich kein anderer Bürgermeiste in dieser Runde - und es gibt einige Bürgermeiste hier - zu Wort gemeldet hã tt und das vertreten hã tte was er im Begutachtungsverfahren an das Land Burgenland geschickt hat, nã mlic von seilen der Gemeinde. Es waren sehr viele sã¼dburgenlã ndisc - im speziellen Jennersdorfer - Gemeinden dabei, wo es offensichtlich in den Gemeinderà te Entschließungsantrà gegeben hat, wo ein gemeinschaftlicher Brief an die Burgenlà ndisch Landesregierung versendet wurde, wo genau dieser Punkt angesprochen wird. Ich teile Ihre Meinung, Herr Klubobmann Glaser, obwohl uns anderes in den Ausschüsse gesagt wurde, daâ gerade die sã¼dburgenlã ndisch Gemeinden von diesem Einzelfallbeitrag mehr betroffen sein werden, weil gerade in sã¼dburgenlã ndisch Gemeinden die Armut, wenn ich sie so nennen darf, einfach grã ß ist und die Fà ll einfach mehr sind, und dadurch die Gemeinde an sich dafã¼ bestraft wird, wenn sie sozialhilfebedã¼rftig Menschen in ihrem Gemeindeverbund hat. Ich glaube, das ist nicht der richtige Ansatz, wie man mit Sozialhilfe und der Werdung eines Gesetzes umgeht, daâ man eine so hohe Latte einfã¼hrt die man den Gemeinden, aber vor allem auch den Hilfsbedürftige setzt, die fast nicht zu überwinde ist. Gerade hier hã tte wir gesagt, wenn wir gefragt worden wã ren daâ das nicht wirklich einen Sinn macht. Die nã chst Frage, die Sozialkommission. Es wird mit diesem neuen Gesetz pro Bezirk eine Sozialkommission eingefã¼hrt Das Traurige dabei ist, daâ dieser Sozialkommission ein roter und ein schwarzer Bürgermeiste angehã re wird. Das heiãÿt entgegen der Aussage des Herrn Landeshauptmannes Stix, daâ wir eine Entbüro kratisierung machen sollten, daâ wir bei allen neuen Gesetzen, die wir beschlieãÿen eine Verwaltungsvereinfachung durchfã¼hre mã¼ssen wird hier wieder eine neue Stufe eingefã¼hrt eine Zwischenstufe, nã mlic die Sozialkommission, die noch dazu nach dem Proporzsystem verpolitisiert wird. (A Dr. R a u t e r : Teufelsproporz!) Dazu muã ich sagendas ist absolut nicht in Ordnung. Es ist ja unglaublich, was man im ersten Entwurf des Sozialhilfegesetzes übe diese Sozialkommission versucht hat. Ich mã cht den  52 "Sozialkommission", erster Entwurf, der ist aber erst zwei, drei Wochen alt, Abs. 2 b zitieren: Mitglied in dieser Sozialkommission - zusã tz lich - soll ie ein vom Sozialdemokratischen Gemeindevertreterverband Burgenland und vom Burgenlà ndische Gemeindebund vorzuschlaaender Büraermeiste einer Gemeinde aus dem politischen Bezirk, in dem die Sozialkommission ihren Sitz hat, sein. Auf Grund von mehreren Interventionen wurde dann dieser Passus ein biãÿche abgeã ndert aber an sich à n dert sich nichts an der Sache. Es ist eine Verpolitisierung einer Kommission, die wir grundsã tzlic in Frage stellen, ob sie überhaup notwendig gewesen wã re Wir sind nicht die einzi en, die sie in Fra e stellen. Sehr viele In- stitutionen un f private Bürge haben im Bürgerbegutach tungsverfahren diese Sozialkommission in Frage gestellt, ob sie denn wirklich notwendig ist. Wenn Sie so eine Sozialkommission unbedingt einfã¼hre wollen, dann wã r es wahrscheinlich sinnvoller gewesen, eine entpolitisierte Sozialkommission einzufã¼hren in der Fachleute, Pflegepersonal vertreten sind und wir somit eine wirkliche Wissenskomponente drinnen haben und nicht eine Mà glichkei bieten, daâ einfach auf Grund dieser Sozialkommission viel mehr Menschen wissen, wer Sozialhilfe bezieht und dadurch vielleicht sehr, sehr viele hilfsbedã¼rftig Menschen im Burgenland sagen: Bevor ich meinen Namen in dieser Sozialkommission im Bezirk irgendwo hã r und lese, suche ich einfach nicht an. Ich werde diese schwere Kurve schon irgendwie erwischen und die Geschichte ist erledigt. Zum Sozialhilfebeirat brauche ich nicht viel zu sagen, er ist natã¼rlic auch nach dem Proporz besetzt. (Abg. Dr. R a u t e r : Wir haben ihn nicht abgeschafft!) Nein, den Beirat gibt es natã¼rlich Dem Beirat gehã r auch das dafã¼ zustã ndig Mitglied der Burgenlà ndische Landesregierung an, das automatisch Vorsitzender dieses Sozialhilfebeirates ist. Das mit den Angelegenheiten des Gemeindewesens betraute Mitglied der Landesregierung ist automatisch Vorsitzender dieses Sozialhilfebeirates. Das zustã ndig Ressortmitglied oder sagen wir einmal so, der verantwortliche Beamte fã¼ dieses Ressort, ist automatisch Stellvertreter dieses Sozialhilfebeirates. Hier gibt es Bundeslà nder allen voran Kà rnten wo schon 1991 ein ganz anderer Weg gegangen worden ist. Nà mlich daâ bei der konstituierenden Sitzung aus der Runde der Mitglieder in geheimer Abstimmung der Vorsitzende und dessen Stellvertreter gewã hl wurde. Genau diesen Vorschlag hã tte wir hier gerne untergebracht, damit diese Mà glichkei besteht. Wenn dann wieder ein Mitglied der Landesregierung bestellt wird, okay, dann ist es frei gewã hl worden. Aber es wã¼rd somit zumindest die Mà glichkei bestehen, daâ wir hier eine Entpolitisierung einleiten hã tte kã nne (Beifall bei der FPO), was man aber offensichtlich nicht wollte. In diesem Sozialhilfebeirat sind dann auch noch vier Mitglieder des Burgenlà ndische Landtages, die nach Maßgab der Stà rk der im Landtag vertretenen Parteien von der Landesregierung zu bestellen sind, vertreten. Wir kã nne eins und eins zusammenzã hlen Vier Mitglieder bedeuten, zwei rote und zwei schwarze Mitglieder. Der sechste Landesregierungssitz gehã r der FPO. Herr Landesrat Wagner, Sie werden mir recht geben, da8 wir keine Hoffnung haben mã¼ssen daâ von der Freiheitlichen Partei dazu jemand entsendet wird. Wir wollen es auch gar nicht. Es wã r vielleicht sinnvoll gewesen, überhaup niemanden vom Landtag zu entsenden - schon gar nicht, wenn es verpolitisiert wird. Hier wird einfach eine beinharte Ausgrenzungspolitik von der rot-schwarzen Einheitspartei betrieben. Da brauchen Sie sich nicht wundern, wenn wir teilweise auch bei Gesetzeswerdungen Erbsen zu zã hle beginnen. Weil wenn jemand das verursacht, dann sind es genau Sie. Sie versuchen, uns bei Gesetzeswerdungen beziehungsweise bei Diskussionen komplett auszugrenzen. Wir nehmen zur Kenntnis, daâ die rot-schwarze Einheitspartei nichts dazugelernt hat. Sie machen weiterhin Ihre Proporzpolitik, Sie machen Politik auf Kosten der Schwà chste im Burgenland, Sie stellen Hilfsbedürftig auf Grund der Einführun der Sozialkommission teilweise an den Pranger. Sie legen hier ein "Sozialausgabenverhinderungsgesetz" vor, dem wir nicht zustimmen kã nnen Sie..haben - wie ich es vorhin schon gesagt habe - die FPO auf allen Ebenen ausgegrenzt. Mit so einer Politik haben wir sicherlich nichts am Hut. (Beifall bei der FPO) Dritter Prà siden Dr. Moser: Als nã chste Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Glaser das Wort.

6 2727 Burgenlà ndische Landtag, XVII. Gesetzgebungsperiode Sitzung - Donnerstag, 4. November 1999 Glaser Bitte Herr Abgeordneter Abgeordneter Glaser (à vp) Herr Prà sident Hohes Haus! Kollege Poglitsch, Sie grenzen sich, glaube ich, manchmal schon wirklich selbst aus. Wenn Sie sich immer wieder als Opfer fã¼hlen so stimmt das nicht immer. Wenn Sie zum Beispiel beklagen, daâ Sie die à nde rungen erst eine Minute nach dem Glockenzeichen, dem Beginn der Ausschußsitzung bekommen haben, so muã ich dazu sagen, daâ wir sie auch nicht frã¼he bekommen haben. (Abg. Ing. P o g I i t s C h : Das glauben Sie selber nicht!) Das waren ganz einfach die Vorschlà g aus der Bürgerbegutachtung die wir, ebenso wie Sie, erst zu diesem Zeitpunkt bekommen und die wir erst dann gemeinsam in der Ausschußsitzun beraten haben. Vorher hat niemand von uns das bekommen, da diese Abà nderun gen frã¼he ganz einfach nicht fertiggestellt werden konnten. Wobei man dazu insgesamt sagen muãÿ Es hat hier die Abteilung, wie ich glaube, groãÿarti gearbeitet. Hier kann man wirklich keinen Vorwurf machen. Zum vorliegenden Gesetz. Ich glaube, es gibt gute Gründ fã¼ dieses neue, erweiterte Sozialhilfegesetz. Der Kollege Poglitsch hat schon darauf hingewiesen, daâ es Anpassungsnotwendigkeiten egeben hat. Die beiden Gesetzesmaterien, das Sozial!I ilfegesetz und das Behindertengesetz, sind schon 25 beziehungsweise 30 Jahre alt. Die Zusammenfassung des Behindertengesetzes und des Sozialhilfegesetzes ist sicher sinnvoll, um ganz einfach Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Wir dã¼rfe auch nicht übersehen daâ es gerade in dem Bereich, den dieses Gesetz betrifft, eine sehr dynamische Entwicklung gibt. Die Menschen werden Gott sei Dank immer à lter wir bekommen - auch das wurde heute schon gesagt - immer mehr Zuzug gerade von à ltere Personen aus den Ballungszentren. Das wird also in Zukunft eine zusã tzlich Belastung fã¼ unsere Gemeinden und das Land werden. Ich glaube, daâ sich die Notwendigkeit, das Gesetz anzupassen, auch aus einem gewissen Anspruchsdenken, das sich in gewissen Kreisen etabliert hat, heraus ergeben hat. Wir wissen, daâ es von verschiedenen Institutionen zumindest die Tendenz gibt, Zustà ndigkeite abzuwã lzen Jeder versucht zu sparen. Wir wissen, daâ es teilweise eine Tendenz zum "Mißbrauch gewisser Gelder gibt. Wir glauben auch, daâ es ganz einfach in verschiedenen Bereichen Mißver stã ndniss gegeben hat, wann wer etwas bekommen soll. Schließlic und endlich geht es natã¼rlic auch um die Finanzierung dieses Gesamtbereiches. Wir haben vor einigen Jahren hier im Landtag eine Aktuelle Stunde zum Thema "Finanzierung unseres Sozialwesens" durchgefã¼hrt weil ganz einfach die Kosten in diesem Bereich explodieren. Es ist notwendig, uns darã¼be Gedanken zu machen, wie wir diesen so wichtigen Bereich wirklich auch dauerhaft sichern und absichern kã nnen Von den Gemeinden wurde auch immer wieder der Wunsch geã uãÿer einen einheitlichen und auch besseren, gã¼nsti eren Schlüsse zu Gunsten der Gemeinden einzu-?â uhren. Auch das ist, wie wir glauben, mit diesem Gesetz gelungen. Schließlic und endlich ist es natã¼rlic auch darum gegangen, gewisse Kriterien - wann, wo und wer etwas bekommt - neu zu formulieren. Natürlic hat es auch - und auch das war ein Grund dafã¼ - teilweise eine mangelnde Treffsicherheit, eine mangelnde Effizienz egeben. Ich laube auch, daâ man in Zukunft im ere eich der ~ontrolfe mehr tun muãÿ Ich glaube, daâ zum Beispiel die Sozialkommissionen mit ein Instrument fã¼ diese zusã tzlich Kontrolle im positiven Sinn sein werden. Das sind die Gründe warum es zu diesem Gesetz gekommen ist. Im $ 1 - er wurde vom Kollegen Poglitsch zitiert - steht, und dazu, glaube ich, bekennen wir uns alle hier in diesem Hohen Haus, daâ gerade fã¼ all jene Menschen, die sich selbst schwer tun im Leben und dieses Leben nicht unbedingt in allen Facetten entsprechend bestreiten kã n nen, die Gemeinschaft einspringen muãÿ Es ist daher das Ziel dieses Gesetzes, die einzelnen Paragraphen so zu formulieren, daâ wirklich jeder, der der Hilfe bedarf, diese Hilfe auch bekommt, daâ aber - das sei auch klar gesagt - der Mißbrauc wirklich hintangehalten wird. Bei diesem Gesetz geht es jetzt darum, daâ wir wirklich mã glichs zielgenau operieren kã nnen Es soll nicht so sein, daâ man ganz einfach schablonenhaft einen Antrag hereinbekommt und den nach einem Schema X behandelt - Antrag, Erledigung -, sondern hier soll wirklich genau und gezielt auch mit Hilfe der Sozialkommission entschieden werden, wer etwas bekommt. Es muã uns auch darum gehen, die explodierenden Kosten im Sozialbereich anders zu gewichten, teilweise zu verlagern. Bis jetzt ist es so, daâ zirka 85 Prozent der Kosten, die in diesem Bereich anfallen, fã¼ den Bereich der Heimunterbringung aufgebracht werden. Nur drei Prozent der aufgewandten Kosten werden zum Beispiel fã¼ die mobilen Dienste verwendet. Das ist ein eklatantes Mißverhà l nis. Hier, glaube ich, muã es zu einem Ausbau der mobilen Dienste kommen, hier mã¼sse wir versuchen, die Heimunterbringungen einzudã mmen (Beifall bei der 0 VP) Damit wã¼rde wir erreichen, daâ das, was wir vor einien Jahren, Monaten, im Bedarfs- und Entwicklungsplan ormuliert haben, umsetzen kã nnen daâ nã mlic wirklich? alle Bereiche - die ambulanten Dienste, die teilstationã re und die stationã re Unterbringungen - in einem entsprechenden Rahmen unterkommen. Schließlic und endlich geht es in diesem Gesetz auch darum, daâ die Eigenverantwortung klar herausgestrichen wird, daâ sie teilweise auch neu strukturiert wird, und daâ sowohl der Betroffene als auch die Angehà rige genau wissen, was auf sie im Falle des Falles zukommt. Bevor ich jetzt auf einige Paragraphen noch eingehe, mã cht ich doch auch noch etwas übe das Zustandekommen des Gesetzes sagen. Ich glaube, daâ die Abteilung zunã chs einmal einen sehr guten Entwurf vorgelegt hat und daâ das, was im Rahmen der Bürgerbegutach tung hereingekommen ist, sehr gut aufgearbeitet wurde. Wir haben das ja in einer einstã¼ndige Ausschußsitzun wirklich erledigen kã nnen Man muãÿ glaube ich, der Abteilung fã¼ die Abwicklung und die Erarbeitung dieses..gesetzes ein herzliches Danke sagen. (Beifall bei der OVP) Eine kritische Anmerkung mã cht ich doch zur Art und Weise der Bürger utachtung sagen. Diese ist ja praktisch als zweiter Schritt im Rahmen der Gesetzeswerdung gedacht gewesen. Wir haben alle miteinander gemerkt, daâ praktisch bei dieser Bürgerbegutachtun kaum zusã tzliche neue Ideen gekommen sind. Es waren ja letztlich auch praktisch die leichen Institutionen und die gleichen Personen, bis auf wenige Ausnahmen, die

7 Glaser Burgenlà ndische Landtag, XVII. Gesetzgebungsperiode Sitzung - Donnerstag, 4. November sich hier im Rahmen der Bürgerbegutachtun eingebracht haben. Die Bürger die sich hier eingebracht haben, waren im Prinzip auch Insider, die sehr genau gewuãÿ haben, wovon sie reden. Das hat man aus den einzelnen Vorschlà ge gemerkt. Es geht nicht darum, daâ wir die Bürgerbegutachtun eventuell ausschalten, sondern es geht darum, wie wir das Ganze vereinfachen und wie wir all jene Personen, die Interesse haben, sich bei einem Gesetz einzubringen, zusammenfassen kã nnen Denn durch diese Bür gerbegutachtung hat es ja doch um einiges lã nge gedauert, sie hat einiges an Aufwand gebracht, und es hat kaum letztlich substantielle Anderungen gebracht. Also ein Ja dazu, daâ all jene, die irgend etwas zu einem Gesetz beitragen kã nnen das auch tun kã nnen aber nicht unbedingt eine Bürgerbegutachtun um der Bürgerbegutachtun willen, die letztlich nicht viel an Neuem bringt. Das also zur Werdung des Gesetzes. Jetzt noch einiges zu den einzelnen Paragraphen. Im 5 7 wird der Lebensunterhalt definiert. Ich darf schon darauf hinweisen, daâ es hier nicht nur darum geht - auch das wurde ja klar festgelegt -, daâ man die notwendigen Bedürfniss des tã gliche Lebens, insbesondere Nahrung, Kleidung und Kà rperpflege befriedigt, sondern es wurde auch ausdrã¼cklic festgelegt, daâ zum Beispiel auch Kosten fã¼ eine angemessene Altersabsicherung übernomme werden kã nnen Es kã nne einmalige finanzielle Aushilfen gewã hr werden und es kann - und das halte ich aus eigener Erfahrung fã¼ besonders wichtig - die Form der Sachleistungen doch wesentlich ausgeweitet werden. Ich glaube, daâ das gerade im Bereich der Sozialhilfe eine wichtige Maßnahm ist, daâ man manchmal anstelle von Geld ganz einfach mit Sachleistungen versucht zu helfen. Im 5 13 wird definiert, was man unter dem Einsatz der eigenen Mittel und Krà ft versteht. Das heiãÿ sehr wohl, daâ natã¼rlic zunã chs das eigene Einkommen und Vermà ge herangezogen wird und daâ natã¼rlic eine zumutbare Arbeit auch eleistet werden muãÿ bevor die Sozialhilfe einspringt. Ic % glaube, es soll hier wirklich sichergestellt werden, daâ nicht Bequemlichkeit unterstã¼tz wird, sondern daâ tatsã chlic Hilfe dann geleistet wird, wenn es notwendig ist. Etwas, was mir besonders am Herzen liegt, ist jener Abschnitt, wo es um die Hilfe fã¼ behinderte Menschen geht, wo in verschiedenen Paragraphen genau definiert wird, was man alles fã¼ diesen Bereich tun will. Im 5 24 geht es um die berufliche Eingliederung. Das ist, glaube ich, fã¼ die behinderten Menschen ganz einfach das wichtigste Anliegen. Man muã nach Mà glichkei jene, die behindert sind, nicht nur in ihrer Lebensweise unterstã¼tzen indem sie genug zu essen und eine ute Wohnung haben, sondern auch die Mà glichkei schaffen, daâ sie auch ein wirklich sinnerfã¼llte Leben fã¼hre kã n nen. Ich glaube, hier geht es gar nicht so sehr um die Paragraphen, die wir hier beschlieãÿen sondern es geht darum, daâ alle Institutionen, auch das Land, auch die Gemeinden und natã¼rlic auch die privaten Betriebe versuchen, behinderte Menschen einzubinden. Es ist notwendig, daâ man in dem Bereich, wo man fã¼ die Anstellung von solchen Personen verantwortlich ist, mit einer entsprechenden Einstellung und mit einer entsprechenden Herzenswà rm an diese Sache herangeht. Ich mã cht ganz einfach an Firmen, an Gemeinden, auch an das Land, appellieren, behinderten Menschen eine Chance zu geben. (Beifall bei der 0 VP) Im Abschnitt 6 wird definiert, welche sozialen Dienste im Rahmen der Sozialhilfe zur Verfügun stehen. Es beinhaltet auch die Einrichtung der Sozialhilfe, wo definiert wird, was man unter den einzelnen Bereichen zu verstehen hat, wie man eine Bewilligung erlangt und wie der Entzug dieser Bewilligung eventuell zustande kommen kann ebenso wie die Aufsicht. Was aber meines Erachtens nach noch ein Manko in unserem Land ist - ich hoffe, es wird unter dem neuen Landesrat verstã rk in Angriff genommen werden -, das ist die Koordination der verschiedenen Dienste; der ambulanten Dienste, der teilstationã re Dienste und der stationã re Dienste. Ich halte es fã¼ wesentlich, daâ wir wirklich versuchen, all jene Organisationen, Institutionen, die damit befaãÿ sind, zusammenzufassen und immer wieder Aussprachen zu pflegen. Ich weiãÿ daâ das teilweise auch jetzt schon passiert. Ich habe aber auch die Erfahrung gemacht, daâ noch viel zu wenig passiert, daâ hier vieles an Unnà tigem an Doppelgleisigkeiten ablã uft auch Eifersüchteleie vorhanden sind. All das ist nicht notwendig, all das kann man abbauen, wenn man entsprechend koordiniert an die Sache herangeht. Hier einen Appell an den Herrn Landesrat, sich diese Sache wirklich ein Anliegen sein zu lassen. Es gibt zum Beispiel im Bedarfs- und Entwicklungsplan den Vorsatz, im Bezirk Güssin diesen Sozialsprengel einzurichten. Ich habe mich erkundigt, auãÿe einigen Gesprà che ist hier leider noch nicht viel passiert. Die Koordination passiert zwar unter den Organisationen, die sich mit diesen Diensten befassen, aber nicht wirklich koordiniert und nicht wirklich von Amts wegen gewollt. Der Abschnitt 8 befaãÿ sich mit dem Kostenbeitrag und Kostenersatz. Dazu mã cht ich sagen, daâ es notwendig ist, daâ jeder, der es sich leisten kann, seinen entsprechenden Beitrag leistet. Es ist nicht so, daâ wenn man der Hilfe bedarf - aus gesundheitlichen oder anderen Gründe -, automatisch die Gemeinschaft dafã¼ verantwortlich ist. Hier hat jeder selbst eine eigene Verantwortung, hier haben die Angehà rigen die Verwandten eine Verantwortung. Hier geht es darum, diesen Gedanken zu fã rder und nicht alles auf das Land, auf die offentliche Hand, abzuwã lzen Das wollte man auch mit diesen Paragraphen, die hier verankert sind, entsprechend ausdrã¼cken Ich glaube, daâ wir hier einen richti- gen Weg gegangen sind. Damit komme ich schon zum vielleicht heikelsten Punkt dieses Gesetzes, zu den Sozialkommissionen. Es ist mir bekannt, daâ fast alle Organisationen, die in irgendeiner Weise mit der Sozialarbeit zu tun haben, hier eine zusã tzlich Bürokrati sehen. Die Gemeindevertreter, auch ich gehã r dazu, sehen darin allerdings zwei andere Dinge. Zum einen muã man doch festhalten, daâ die Gemeinden die Hà lft der Kosten in diesem Bereich ganz einfach selbst bezahlen. Jeder, der etwas bezahlt, mã ch te natã¼rlic auch wissen, was mit seinem Geld passiert. Zum anderen bin ich fest davon überze, daâ in vielen Fà llen lange bevor die Sozialarbeiter f escheid wis- Sen, wo es Notfà ll und Problemsituationen gibt, die Gemeinden Bescheid wissen. In vielen Fà lle sind es die

8 2729 Burgenlà ndische Landtag, XVII. Gesetzgebungsperiode Sitzung - Donnerstag, 4. November 1999 Glaser Gemeinden, die diese Probleme aufgreifen und weitertragen, sodaã dies nur eine groãÿ Bereicherung der Arbeit sein kann, aber nie eine gegenseitige Behinderung. Es geht darum, die Kompetenz, die die Gemeinden gehabt haben, die dann zur Gà nz an das Land übertra gen wurde, wieder teilweise in die Hand der Gemeinden zurã¼ckzufã¼hre Deswegen war ich schon sehr verwun- dert, als ich verschiedene Kritikansà tz gehã r habe, die gelautet haben: Man befå rchtet daâ die Anonymità nicht gewã hrleiste ist. Ein Bürgermeiste weiã sehr genau, daâ er Behà rd ist und nicht irgendwelche Dinge ausplaudern darf. Ich habe schon ausgefã¼hrt daâ die Bürgermeiste sehr oft von den Sozialarbeitern Bescheid wissen, wenn Not am Mann ist. Zum anderen wird dann die Fà higkei der Bürgermei ster bekrittelt, wo denn die Schulung fã¼ die Bürgermei ster sei und wer denn die Kosten daf㼠übernehme wã¼r de. Da muã ich mich ehrlich gesagt schon wundern, wenn man hier Personen, die mit diesen Dingen tagtã g lich zu tun haben, die entsprechenden Fà higkeite abspricht. Ich glaube, niemand, auch nicht die Sozialarbeiter, sind mit diesen Problemen, mit den Menschen, mehr verbunden als die BÃœ ermeister vor Ort in ihren Gemeinden. (Beifall bei der o b) Es ist daher sehr wichtig, daâ es die Sozialkommissionen gibt, die mit den Sozialarbeitern und den Beamten gut zusammenarbeiten werden und daâ man sich gegenseitig ein wichtiges Korrektiv sein kann und sein muãÿ Ein weiterer Punkt, der Staub aufgewirbelt hat, waren die Einzelfallbeitrà ge Auch das war eine bewuãÿt Maß nahme, die indirekt auch von den Gemeinden gefordert wurde, die aber heute teilweise auch von manchen Gemeinden kritisiert wird. Auch in diesem Fall geht es ganz einfach darum, daâ man den Gemeinden bewuãÿ macht: "In diesem Fall ist Hilfe notwendig. Du hast neben der groãÿe Gemeinschaft auch als kleine Gemeinschaft fã¼ Deinen Gemeindebürgentsprechend zu sorgen." Es ist, glaube ich, vernã¼nftig daâ in diesem Fall die betroffenen Bürgermeiste nicht mitstimmen dã¼rfen Sie werden gehã rt dã¼rfe aber nicht mitstimmen. Deswegen kann es auch nicht dazu kommen, daâ hier eine negative Entscheidung aus eigener Betroffenheit entsteht. Es ist wichtig, daâ bewuãÿ gemacht wird: "Das kostet auch etwas. Du bist fã¼ Deinen Gemeindebürge verantwortlich." Wenn es in zwei speziellen Fà lle Einwà nd zu diesen Einzelfallbeitrà ge von den Gemeinden gegeben hat, dann waren das zum einen die Sitzgemeinden von grã ßer Heimen. Das ist teilweise verstã ndlich aber man muã schon auch dazu sagen, daâ gerade diese Sitzgemeinden übe die Ertragsanteile auch die entsprechenden Ertrà gniss bekommen. Es ist so, daâ diese Personen dann in den Ortschaften ja fehlen. Ich wã¼rd sagen, das ist eigentlich nur eine gerechte Aufteilung der Kosten. Anders ist es bei den Einwà nden die einige Gemeinden des Bezirkes Jennersdorf vorgebracht haben. Ich glaube, daâ man diese Einwà nd zumindest ernst nehmen muãÿ wenn die Statistiken, die vorliegen, stimmen, daâ die wirtschaftlich à rmere Gemeinden hier deswegen mehr betroffen sind, weil ganz einfach fã¼ die à rme ren Gemeindebürge hã her Beitrà g zu leisten sind. Wir werden sehen, wie sich das in der Praxis entwickelt. Der Gesamtbetrag, der hierfã¼ angeblich notwendig ist, wird sich um zwei Millionen Schilling bewegen. Das heiãÿt es kann fã¼ die einzelne Gemeinde nicht wirklich bedrohlich sein. Dennoch mã¼sse wir in diesem Bereich achtsam sein, wenn sich tatsã chlic herausstellen sollte, daâ wirtschaftlich schwache Gemeinden wesentlich hã r ter davon betroffen wã ren Das wã re aber dann nicht nur Gemeinden des sã¼dlichen sondern auch des nã rdli chen Burgenlandes. Dann wird man darã¼be wieder reden mã¼ssen Wie ich überhaup glaube, daâ man übe die Wirksamkeit dieses Gesetzes in einigen Monaten, Jahren nachdenken und schauen wird mã¼ssen in welchen Bereichen eventuell eine Anpassung notwendig ist. Wir haben jetzt das Gesetz, wie ich glaube, gut vorbereitet. Es war zweifelsohne schwierig, auch in den Parteienverhandlungen hat sich das herausgestellt, den richtigen Weg zu finden. Einerseits zwischen der notwendigen Absicherung und andererseits, um dem Mißbrauc vorzubeugen. Es war aber auch notwendig, den richtigen Weg zwischen dem Anreiz, dem, der..bedã¼rfti ist und vielleicht noch arbeiten kann, und der Uberforderung beziehungsweise zwischen Zumutbarkeit und Uberforderung zu finden. Dennoch glaube ich, daâ das Gesetz gut ist. Aber noch wichtiger als dieses Gesetz sind - und das wissen wir alle - die Menschen, die hinter diesem Gesetz stehen. Ich mã cht hier an dieser Stelle wirklich all jenen, die irn Bereich der Sozialarbeit tã ti sind - ob das jetzt die Beamten im Land oder in den Gemeinden sind, vor allem aber jenen privaten Organisationen und Personen, die mit vielen unbezahlten und unbedankten Stunden dazu beitragen, daâ im Bereich der Sozialhilfe, der Nà chsten hilfe ganz einfach so vieles funktioniert - ein aufrichtiges und herzliches Danke sagen. Ohne die Arbeit dieser Menschen wã r wahrscheinlich das Leben fã¼ viele, die betroffen sind, eine Qual. Wir wissen, daâ die Arbeit, die von diesen Menschen geleistet wird, nicht wirklich bezahlt werden kann. Aber wir glauben, daâ wir mit diesem Gesetz doch einen Weg gegangen sind und einen Beitrag geleistet haben, daâ es auch fã¼ sie leichter wird, in diesem Bereich zu arbeiten. In diesem Sinne werden wir diesem Gesetz unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der OVP) Dritter Prà siden Dr. Moser: Als nã chste Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Schreiner das Wort. Bitte Herr Abgeordneter. Abgeordneter Schreiner (spo): Sehr geehrter Herr Prà sident Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde jetzt von meinem Vorredner zum Gesetz selbst sehr viel gesagt. Ich mã cht mir, weil das grã ßtentei überein stimmend ist, dazu doch das eine oder andere ersparen. Ich mã cht auf den Punkt zurã¼ckkomme - und ich glaube, den sollten wir auch hier im Hohen Landtag diskutieren -, wie es überhaup dazu kommt, daâ Menschen auf Sozialhilfe angewiesen sind. Ich glaube, das ist die primã r Frage. Was kã nne wir dazu beitragen, daâ wir frã¼he oder spã te - ich weiãÿ das wird ein Wunschtraum von mir sein - eigentlich gar kein Sozialhilfegesetz mehr brauchen, weil alle Menschen so viel Geld verdienen, daâ sie auf Sozialhilfe nicht angewiesen sind. Wir haben vor einigen Tagen im Rundfunk gehã r - das war die Spitzenmeldung des Tages -, daâ wir heuer,

9 Schreiner Burgenlà ndische Landtag, XVII. Gesetzgebungsperiode Sitzung - Donnerstag, 4. November das sagen die Experten, einen Rekordumsatz beim Weihnachtsgeschà f zu.erwarten haben. Weiters wurde immer gesagt, daâ die Osterreicher so reich wie nie zuvor sind. Im Gegensatz zu dieser Meldung zeigt die Armutsstatistik auf, daâ immer mehr Menschen an der Armutsgrenze leben beziehungsweise in die Armut hineinfallen. Wir haben rund eine Million Menschen, die an der Armutsgrenze leben, und wir haben Menschen, die akut arm sind. Was heiãÿ akut arm? Da geht es um Menschen, die sich Bekleidung, Lebensmittel und Wohnung nicht mehr leisten kã nnen die sich von einem Monat zum anderen à uãÿer schwer tun, diese Kosten zu tragen. Wer sind nun diese Betroffenen? Wer sind diese Menschen in Osterreich? Das sind Menschen, die lange gearbeitet haben, ihren Arbeitsplatz verloren haben und heute arbeitslos sind. Das sind Menschen, die sehr lang arbeitslos sind und nur mehr Notstandshilfe bekommen. Aber es sind auch sehr viele Menschen, die beschã ftig sind, die zum Beispiel eine geringfã¼gig Beschà ftigun oder eine Teilzeitbeschà ftigun haben, obwohl sie eigentlich den ganzen Tag arbeiten wollen. Die Gruppe der Alleinerzieherinnen wird in dieser betroffenen Gruppe immer grã ße Wenn man sich jetzt anschaut, wer an der Armutsgrenze lebt, dann kommt man auf Gruppen, die eigentlich voll in Beschà ftigun stehen. Es sind sehr viele Frauen, die mit ein, zwei Kindern, also Alleinerziehende, keine Chance haben, sich zusã tzlic etwas leisten zu kã nnen Es sind aber auch Familien - (Abg. Dr. I? a u t e r: Da sollte man die Arbeit teilen.) ich werde darauf noch zurã¼ckkomme -, wo der Mann und die Frau arbeiten, die mehrere Kinder haben und mit dem Einkommen, das sie erzielen, auch an der Schwelle zur Armut leben mã¼ssen Auf was ist das zurã¼ckzufã¼hre Es ist darauf zurã¼ck zufã¼hren daâ es immer mehr Branchen gibt, die den Arbeitnehmern zu wenig bezahlen, wo es Jahre hindurch keine Lohnerhà hunge gibt. Also Menschen, die, trotzdem sie beschã ftig sind, in Armut geraten, weil sie fã¼ ihre Beschà ftigung fã¼ ihre Arbeitsleistung, zu wenig bekommen. Eine ganz groãÿ Gruppe, die davon immer stã rke und stã rke betroffen ist, sind die Schwà cheren Das sind nicht nur die Behinderten, die vorher der Abgeordnete Glaser erwã hn hat, die sicher auch ein ganz groãÿe Problemfeld darstellen, sondern auch die Schwà cheren die keine Behinderung haben, die aus irgendwelchen Grün den etwas langsam sind, die vielleicht mit der heutigen Technik nicht mehr umgehen kã nnen Es sind à lter Arbeitnehmer, die immer weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Wir haben frã¼he sehr viele Betriebe gehabt, die einen schwã chere Arbeitnehmer beschã ftig haben. Ich kenne nur ganz wenige Betriebe - und die mã¼ãÿt goldene Auszeichnungen bekommen - die heute noch einem schwã chere Arbeitnehmer eine Chance geben. Ich glaube, gerade fã¼ diese Gruppe, fã¼ die Behinderten, mã¼ãÿt wir uns fã¼ die Wiedereingliederung zur Beschà ftigung wo es auch eine Reihe von anderen Gesetzen gibt, ebenso wie fã¼ die schwã chere Arbeitnehmer, die keine Behinderungen haben -jetzt nicht direkt im Zusammenhang mit dem Sozialhilfegesetz, aber fã¼ die Zukunft -, vornehmen, daâ diese Menschen wiederum die Chance auf eine Beschà ftigun haben. Fü all diese Gruppen soll also nun dieses Sozialhilfegesetz - ob es vorher das alte Sozialhilfegesetz oder das Behindertengesetz war, oder ob es jetzt das neue Sozialhilfegesetz ist - ein Auffangnetz sein, um ein menschenwã¼rdige Dasein zu ermã glichen Gleichzeitig soll dieser Personenkreis auch mit Hilfe der Sozialhilfe wiederum die Chance bekommen, neu eingegliedert zu werden, um eine neue Beschà ftigun oder Ausbildung zu bekommen, um frã¼he oder spã te wieder selbstã ndi fã¼ sich sorgen zu kã nnen Beim vorliegenden Sozialhilfegesetz ist man auf viele dieser Punkte eingegangen. Man hat bei der Entstehung dieses Gesetzes auch versucht, eine neue Vorgangsweise zu konzipieren, indem gemeinsam mit der Sozialabteilung unter der Leitung von w.hr Dr. Pongracz und seinem Mitarbeiter, Herrn Mag. Alfred Happel, der mit groãÿe Engagement an der Entstehung dieses Gesetzes beteiligt war, versucht wurde, diesen Gesetzesantrag nach dem normalen Begutachtungsverfahren auch dem Bürgerbegutachtungsverfahre zu unterziehen. Es haben sich also sehr viele an diesem Begutachtungsverfahren beteiligt, auch sehr viele Experten, die dieses Gesetz anschlieãÿen im Bürgerbegutachtungs verfahren teilweise kritisiert und auch teilweise fã¼ gut geheiãÿe haben. Aber es wurden trotzdem in den voriiegenden Entwurf mehr als 20 Vorschlà g hineingenommen. Nachdem der Abgeordnete Glaser die einzelnen Punkte ganz konkret aufgezã hl hat, mã cht ich nur noch ganz wenige erwã hnen die neu sind. Das ist auf der einen Seite die Frage der Zusammenführun des Sozialhilfegesetzes und des Behindertengesetzes. In der Bürger begutachtung wurde darauf hingewiesen, daâ man das nach wie vor auf zwei Gesetze aufteilen soll. Es wurde aber von uns gesagt, daâ es viele Punkte gibt, die sowohl fã¼ die einen als auch fã¼ die anderen gelten, zum Beispiel die Regreßforderung man hat speziell den Behinderten einen eigenen Abschnitt, und zwar den Abschnitt Nummer 4, gewidmet, und daâ man das auch vertreten kann, daâ in einem Gesetz alles drinnen ist. Wir haben aber auch eine neue Regelung bei ^ der Frage der Verjà hrungsfris von Ersatzansprüche egenã¼be Erben drinnen. Ich glaube, das war auch se r wichtig, weil in letzter Zeit die Volksanwaltschaft in ihren jã hrli chen Berichten immer wieder kritisiert hat, daâ es hier Unklarheiten gibt und daâ Erben oder sonstigen Angehà rige falsche Berechnungen gemacht wurden, wo es übe die Fristen hinausgegangen ist. Gerade dieser Punkt ist jetzt auch genau definiert, wann und wie lange jemand zu diesen Ersatzansprüche herangezogen werden kann. Der dritte Punkt ist die Frage der Sozialhilfekommissi- On. Hier hat der Abgeordnete Poglitsch - ich mã cht ihm das nicht ersparen - gesagt, daâ man mit diesem Sozialhilfegesetz und mit dieser Sozialhilfekommission wiederum Politik auf dem Rücke der Schwà chste macht. Wenn schon vor einigen Jahren immer wider gesa wurde, daâ es eigentlich viele Menschen in Osterreic f, und im Burgenland gibt, welche die Sozialgesetze ausnã¼tze und Sozialschmarotzer sind, so muã ich fragen, wer.. das gesagt hat. Es war weder die OVP noch die SPO, (Abg. Dr. Ra u t e r: Dochgdie das dem Volk... (Abg. Dr. à a u t e r : Da kann ich Ihnen viele zitieren, die das,,auch gesagt haben von der SPO und OVP.) Von der FPO ist immer wieder gesagt worden: "Der und der bekommt etwas, (Abg. Dr. à a U t e r : Das haben wir erst

10 2731 Burgenlà ndische Landtag, XVII. Gesetzgebungsperiode Sitzung - Donnerstag, 4. November 1999 spã te gesagt.) dort und dort gibt es Sozialschmarotzer." Hier hat man zunã chs auf dem Rucken der Schwachen Politik gemacht. (Beifallbeider SPO) Hier ist der Druck auf die Bürgermeister auf die Gemeinden, gekommen: Schaut, wir mã¼sse das zahlen! Das wird in Eisenstadt mit freudigen Hà nde ausgestreut, sodaã auch diejenigen, die hier unter Druck gekommen sind, sagen, sie wollen auch bei dem besagten Sozialhilfegesetz sowie bei der Abwicklung der einzelnen Fragen im Sozialhilfegesetz mitsprechen und wollen übe die Sozialkommission mit unseren Bürgermeister auch etwas mitgestalten. Und jetzt, da wir diese Sozialhilfekommission haben, sagt die gleiche Partei, daâ wir diese Kommissionen brauchen, um sich auf dem Rücke der Schwà chste dazu auszusprechen. Ihr kã nn Euch das nicht von Eurem Rücke nehmen, daâ es aufgrund der Diskussion übe die Sozialschmarotzer dorthin gefã¼hr hat. (Abg. Dr. R a u t e r : Treffsicherheit selbstverstã ndlich. Diese kommt alleine von der FPO. Ich kã nnt hier bezã¼glic der Frage der Auslà nde ein anderes Beispiel aufzeigen. (Beifall bei der SPO) Zur Mitgestaltung der FPO bei diesem Sozialhilfegesetz mã cht ich noch folgendes sagen: Bei der letzten Ausschußsitzung wo die Anderungsvorschlà g unterbreitet wurden, waren zunã chs zwei Vertreter von der FPO anwesend. Nach kurzer Zeit hat sich dann einer von ihnen verabschiedet. Von der FPà hat es eine Wortmeldung gegeben, oder vielleicht auch zwei. (Abg. Ing. P o g I i t s C h : Das stimmt nicht.) Wie viele Wortmeldungen hat es gegeben? Eine oder zwei, mehr sicher nicht. (Abg. Ing. P o - g I i t s C h :Zà hle Sie richtig mit.) Es war eine Wortmeldung, und die ist mir sehr in Erinnerung geblieben. Diese Wortmeldung bezog sich auf die Frage, wie man in die Sozialhilfekommission auch Bürgermeiste hineinbringen kann, die nicht den zwei stã rkste Parteien im jeweiligen Bezirk angehoren. Das war die Diskussion oder das Ansinnen der FPO im Sozialausschuà der vori- gen Woche. (Abg. Dr. R a u t e r : Ich habe Euch Stalinismus unterstellt.) Das war ein Diskussionsbeitrag zum Sozialhilfegesetz. Ansonsten ist inhaltlich überhaup kein Vorschlag gekommen. Ich war zunã chs der Meinung, nachdem es auãÿe bei dieser Frage keine Wortmeldung gegeben hat, daâ die FPO auch bei diesem Gesetz zustimmen wird. (Abg. lng. Po g li t s C h : Schade um die Zeit.) Bei den Einzelfallbeitrà gen die sehr ausfã¼hrlic diskutiert wurden, muã man auch in Betracht ziehen, daâ der Landtag vor einigen Jahren beschlossen hat, die Gemeindebeitrà g zur Sozialhilfe etappenweise auf 50 Prozent zu reduzieren. Demnach hat man seitens des Landes gegenã¼be den Gemeinden bereits eine Vorleistung erbracht. Das wurde damals bei der Reduzierung bereits diskutiert. Der Betrag, der fã¼ die Gemeinden reduziert wurde, wird übe die Einzelfallbeitrà g wieder hereingebracht. Seitens der Gemeinden soll man das in dieser Diskussion nicht vergessen. Ich glaube, sehr geehrte Damen und Herren, daâ dieses Sozialhilfegesetz fã¼ die betroffenen Personen sicherlich effizienter und fã¼ die Gemeinden auch transparenter sein wird, damit sie auch wissen, wofã¼ sie bezahlen. Schlußendlic gibt dieses Gesetz auch der Behà rde die damit umzugehen hat, und denjenigen, die hier miteingebunden sind, auch die Mà glichkeit in übersichtli cher Form auch mit den Personen, die nach dem Sozialhilfegesetz eine Hilfestellung benã tigen effizient arbeiten zu kã nnen Daher werden wir dem vorliegenden Sozialhilfegesetz zustimmen. (Beifall bei der SPO) Prà siden (der den Vorsitz übernomme hat): Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Abgeordnete Dr. Rauter. Bitte Herr Abgeordneter. Abgeordneter Dr. Rauter (FPà Herr Prà sident Hohes Haus! Herr Kollege Schreiner, ic k muã mich übe Sie unendlich wundern. Nicht deswegen, weil Sie nicht bereit sind, Arbeit zu teilen und Vielfachfunktionà sind und jetzt auch noch fã¼ die Arbeiterkammer kandidieren, sondern deswegen, weil Sie hier die Situation der Behinderten beklagen, daâ so wenig Geld fã¼ die Behinderten vorhanden ist. Ich sage Ihnen jetzt gleich, warum ich mich übe Sie wundere. Wenn ich mir den Geschà ftsberich des Arbeitsmarktservice Burgenland durchschaue, dann finde ich dort im Landesdirektorium eine Reihe von wichtigen Persà nlichkeiten Gollubits, Szà k und Abgeordneter Schreiner. Das alleine wã r noch nicht Anlaß sich gar so zu wundern. Ich sage Ihnen jetzt, was Anlaà ist zum wundem. Wenn man sich den gleichen Arbeitsmarktbericht von 1994 anschaut, sieht man, daâ dort fã¼ Behinderte 21 Millionen Schilling ausgewiesen sind. 21 Millionen Schilling! Im Jahr 1998, wo Sie in wichtiger Funktion sind, sind es auf einmal nur mehr neun Millionen Schilling, Herr Kollege Schreiner. (Abg. S C h r e i n e r : Da hat es eine Umschichtung gegeben, das wird aus anderen Tà pfe beglichen.) Es sind auf einmal nur mehr neun Millionen Schillin! Das heiãÿt Sie sollten hier nicht das Schicksal der ~efiinderten beklagen, sondern Sie sollten sich in einer Ihrer zahlreichen Funktionen dafã¼ einsetzen, daâ den Behinderten tatsã chlic mehr Geld zugute kommt, Kollege Schreiner. Sagen Sie nicht, das sind Umschichtungen, sondern das sind haargenau die gleichen Positionen wie 1994, Kollege Schreiner. (Beifall bei der FPO) Und zum anderen, weil Sie gesagt haben, wir haben nichts anderes gemacht, als daâ wir die Zusammensetzung dieser Kommission beklagt haben. Ich rã um ein: Ich habe mich nicht deswegen zu Wort gemeldet, weil ich der Sozialsprecher bin, sondern weil ich der Jurist des Klubs bin. Ein Gesetz, wo drinnen steht, daâ in die Kommission ein Vertreter des Sozialdemokratischen Gemeindevertreterverbandes und ein Bürgermeiste des OVP- Gemeindebundes entsandt werden, ist so etwas von sta- linistisch, daâ ich mir etwas Argeres überhaup nicht vorstellen kann. So etwas gibt es auf der ganzen Welt nicht mehr, daâ man nicht sagt, es kommt darauf an, wer die stã rkste Fraktionen sind, sondern daâ man im Gesetz drinnen stehen haben will, es werden... (Abg. Ing. S t r 0 m m e r : Das ist geã nder worden.) Natürlic ist es geã nder worden, aber es war Ihre ursprã¼nglich Intention. (Abg. Ing. S t r o m m e r : Meine nicht! Das ist geã n dert worden. - Unruhe bei der SPO) Da merkt man, egal, ob das vom Herrn Landesrat Rezar oder vom Abgeordneten Schreiner war, welcher Geisteshaltung Sie sind. Sie sind ja nicht bereit, sich verã ndernd politische Entwicklun en zur Kenntnis zu nehmen, sondern Sie wollen unter alten Umstà nde Machtbewahren. Das ist zutiefst empã rend (Beifall bei der FPO)

11 Landesrat Dr. Rezai Burgenlà ndische Landtag, XVII. Gesetzgebungsperiode Sitzung - Donnerstag, 4. November Prà sident Zu einer tatsã chliche Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Schreiner zu Wort gemeldet. Ich mache auf die Redezeit von maximal fã¼n Minuten aufmerksam. Bitte Herr Abgeordneter. Abgeordneter Schreiner (SPà ) Ich werde versuchen, es in einer halben Minute zu sagen. Und zwar zur angesprochenen Statistik des Arbeitsmarktservice von 1994 und Es gibt immer wieder in den verschiedensten Bereichen - und das sollten Sie auch wissen - neue Definitionen, wie man irgendwelche Mittel einsetzt. Frühe war fã¼ alles, was in irgendeiner Form mit Behinderten zu tun gehabt hat, ob das eine Wiedereingliederungsbeihilfe war, ob das eine besondere Eingliederungsbeihilfe war, ob das Beihilfen fã¼ Schulungsmaß nahmen und Umschulungsmaßnahme waren, das AMS zustã ndig (Abg. Dr. Ra u t e r : Komisch, daã es auf einmal nicht mehr mã glic ist, daâ man Behinderte unterbringt.) In der Zwischenzeit ist es auf verschiedene andere Budgetposten aufgeteilt, daâ man (Abg. Dr. Ra u t e r: Warum ist es dann Ihrer Meinung nach nicht mehr mã g lieh?) heute nicht mehr Apfel mit Birnen verwechseln kann. Das zur Berichtigung. Prà sident Als nã chste zu Wort gemeldet hat sich der Herr Landesrat Dr. Rezar. Bitte Herr Landesrat. Landesrat Dr. Rezar: Herr Prà sident Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Am Ende der Debatte zum neuen Sozialhilfegesetz gestatten Sie mir einige grundlegende Bemerkungen. Ich glaube, daâ es mit diesem neuen Gesetzeswerk doch gelungen ist, wesentliche Zielvorstellungen umzusetzen, nã mlic bã¼rgernah Entscheidungsstrukturen zu schaffen. Es wurde heute schon vielfach in den Debattenbeitrà ge dazu Stellung bezogen. Ich glaube nicht, daâ wir damit die Tü fã¼ mehr Bürokrati à ffnen sondern daâ das ein Instrumentarium sein kann und sein wird, das eben zu dieser gewã¼nschte Erhà hun der sozialen Treffsicherheit fã¼hre wird. Es wurde in der Diskussion immer wieder der Eindruck erweckt, daâ diese sogenannten Sozialkommissionen vã lli frei von Experten entscheiden. Das Gegenteil, meine Damen und Herren, ist der Fall. Selbstverstà ndlic werden die entsprechenden Sachbearbeiter auf den Bezirkshauptmannschaften unter der Leitung des rechtskundigen Bezirkshauptmannes diese Entscheidungen vorbereiten. Worum es uns gegangen ist, ist, daâ wir eben vor Ort Entscheidungstrà ge mit einbinden, die Experten sind, was das gesamte Umfeld des jeweils Betreffenden anlangt. Insofern, Herr Klubobmann Glaser, sind Sie auch als Experte zu sehen. Ich glaube, Sie kã nne sehr viel dazu beitragen. Wenn Sie sich so in die Entscheidungsfindung einbringen, dann werden wir sicherlich in der Entscheidungsfindung treffsicher werden, und das erhã h auch die soziale Sicherheit im Lande selbst. Der zweite Grund - und auch das wurde heute mehrfach betont - ist sicherlich der Umstand, daâ die Gemeinden ja zu 50 Prozent Kostentrà ge sind. Es wurde in der Vergangenheit sehr oft, gerade von seiten der Gemeinden, Beschwerde darã¼be gefã¼hrt daâ man zwar Mitzahler, aber in die Entscheidung nicht mit eingebunden sei. All die Vorwürfe die es etwa im Zusammenhang mit der Frage gibt, daâ hier mã licherweise Amtsgeheimnisse verletzt werden, halte ich far Unterstellungen. Schon bisher waren ja die Gemeinden in der Form des Bürgermei sters mit eingebunden, weil ja die Antragstellung übe die jeweilige Gemeinde gelaufen ist. In der Vergangenheit hat es keinerlei Formen von Denunziation gegeben. Ich glaube, das sind sicherlich Behauptungen, die zurã¼ckzu weisen sind. Ich mã cht aber auch auf das Bezug nehmen, was Klubobmann Glaser gesagt hat. Selbstverstà ndlic mã¼s sen wir alle sozialen Dienste vemetzen. Demoskopen sagen uns heute schon voraus, daâ im Burgenland im Jahr 2015 zehn Prozent der Gesamtbevà lkerun à lte als 75 Jahre sein werden - Gott sei Dank, sage ich dazu. Durch die moderne Medizin, durch die Weiterentwicklung in vielen Bereichen, wird die Menschheit à lter Das ist sicherlich auch ein Verdienst der guten Rahmenbedingungen in der Vergangenheit. Deswegen mã¼sse wir vernã¼nftigerweis alles, nicht nur im sozialen Bereich, so zusammenbã¼ndeln daâ wir uns dieser Herausforderung letztendlich dann auch stellen kã nnen Wir mã¼sse natã¼rlic auch ein verstã rkte Augenmerk auf den gesamten Bereich der Prà vention der Vorsorge, im Gesundheitsbereich lenken. Das ist ein ganz wesentlicher und wichtiger Beitrag. Die Altersvoraussetzungen allein bedingen notwendigerweise noch keine Pflegebedürftigkeit Heute kann ein 9Ojà hrige Mensch durchaus noch nicht pflegebedã¼rfti sein, sehr wohl aber ein 60jà hriger Wir haben auch, Herr Klubobmann Glaser, mit der ARGE-Hauskrankenpflege vor wenigen Wochen eine neue Vereinbarung getroffen, die ganz wichtig ist und die vor allem auch in der Betreuung zu einer Verstà rkun der Qualità fã¼hrt Im Burgenland werden rund 90 Prozent der zu betreuenden Personen von ihren Familienangehà ri gen betreut. Wir haben mit dieser neuen Vereinbarung auch eine wesentliche Voraussetzung dafã¼ geschaffen, daâ beispielsweise die Kosten fã¼ die erste Beratungsstunde nunmehr vom Land getragen. Das ist ein wichtiger Bereich, auch fã¼ den ganzen Faktor der Qualità tssi cherung. Natürlic wollen wir auch die Qualità tssicherheitskom missionen in diesem Bereich bilden. Wir wollen eine verstã rkt Ausbildung der im Pflegebereich Tà tigen Das heiãÿt wir haben hier auch das Fundament geschaffen, daâ es Weiterbildungen, und zwar verpflichtende Weiterbildungen und Ausbildungen, geben muãÿ Außerde gibt es eine laufende Kontrolle. Ich halte das alles fã¼ unendlich wichtig, vor allen Dingen fã¼ die kã¼nftig Vernetzung. Das, was Sie zusã tzlic angesprochen haben, nã m lich den Versuch, einen Sozialsprengel zu bilden, ist derzeit im Ausbau begriffen. Wir mã¼sse die notwendi en Voraussetzungen dafã¼ schaffen, um an diesem ~odellfall feststellen zu kã nnen ob das ein landesweites Modell werden kann. Wir sind hier sehr gut unterwegs. Herr Kollege Poglitsch! Sie haben heute zum Gesetz selbst eigentlich nur zwei Anmerkungen gemacht, das haben Sie auch in den Ausschußberatunge getan. Sie haben beklagt, daâ Ihre Fraktion nicht im Sozialhilfebeirat vertreten ist und Sie deswegen die Zustimmung verweigern. Sie haben auch zu dieser Sozialkommission Stellung bezogen. Alle anderen Dinge in diesem Gesetzeswerk haben Sie nicht einmal kritisiert. Im Gegenteil, Sie haben vieles begrã¼ãÿ Sie haben sich auch im Ausschuà in der Sache selbst nicht mehr eingebracht. Sie haben eigentlich auch zur Bürgerbegutachtung auãÿe in

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