Landtag Brandenburg Drucksache 4/ Wahlperiode
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- Agnes Lenz
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1 Landtag Brandenburg Drucksache 4/ Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1590 der Abgeordneten Klara Geywitz Fraktion der SPD Drucksache 4 / Akkreditierung von - und -Studiengängen Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr vom : Im Zuge des Bologna-Prozesses werden auch im Land Brandenburg die Studiengänge auf die Abschlüsse und umgestellt. Um eine Vergleichbarkeit der Studiengänge zu gewährleisten, ist eine Akkreditierung bei der zuständigen Agentur notwendig. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche - und -Studiengänge wurden bereits bei der zuständigen Agentur akkreditiert? 2. Wie hoch ist der Anteil der akkreditierten Studiengänge an den insgesamt bereits eingerichteten Studiengängen? 3. Welche Gründe gibt es für bislang nicht erfolgte Akkreditierungen und in welchem Zeitraum werden diese nachgeholt? 4. Welche Auswirkungen hat eine Nicht-Akkreditierung eines - oder -Studienganges auf die Anerkennung eines entsprechenden Abschlusses? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche - und -Studiengänge wurden bereits bei der zuständigen Datum des Eingangs: / Ausgegeben:
2 Agentur akkreditiert? Zu Frage 1: Die Akkreditierung von - und studiengängen im Zuge des Bologna- Prozesses wird von insgesamt 6 vom Akkreditierungsrat der "Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland" (Akkreditierungsrat) akkreditierten Akkreditierungsagenturen (,,,, AHPGS, AQAS) durchgeführt. Im Land Brandenburg sind die folgenden 68 - und studiengänge akkreditiert: Hochschule Studiengang Abschluss Akkreditierungsagentur BTU Cottbus Umwelt- und Ressourcenmanagement BTU Cottbus Umwelt- und Ressourcenmanagement BTU Cottbus World Heritage Studies BTU Cottbus Informations- und Medientechnik BTU Cottbus Informations- und Medientechnik BTU Cottbus Informatik BTU Cottbus Informatik BTU Cottbus Maschinenbau BTU Cottbus Maschinenbau BTU Cottbus Elektrotechnik BTU Cottbus Elektrotechnik BTU Cottbus Technologie- und In- novationsmanage- ment BTU Cottbus ebusiness BTU Cottbus ebusiness EUV Frankfurt (Oder) International Business Administration EUV Frankfurt (Oder) International Business Administration EUV Frankfurt (Oder) Central and Eastern Europe EUV Frankfurt (Oder) Business Informatics EUV Frankfurt (Oder) Mediation Universität Potsdam Internationale Beziehungen Universität Potsdam Polymer Science FH Brandenburg Medieninformatik FH Brandenburg Medieninformatik FH Brandenburg Photonics FH Brandenburg Informatik FH Brandenburg Informatik FH Brandenburg Applied Computer Science
3 FH Brandenburg Technologie- und In- novationsmanage- ment FH Eberswalde International Forest Ecosystem Management FH Eberswalde Nachhaltiger Tourismus FH Eberswalde Landschaftsnutzung und Naturschutz FH Eberswalde Ökologischer Landbau und Vermarktung Technische Informatik und Kommunikati- onstechnik Technische Informatik und Kommunikati- onstechnik Systems Engineering Architektur Architektur Sozialmanagement Maschinenbau Maschinenbau Elektrotechnik Elektrotechnik Med. Technik Computational Mechanics MBA and Engineering Biotechnologie Biotechnologie Chemieingenieurwesen Versorgungstechnik FH Potsdam Produktdesign FH Potsdam Kommunikationsdesign FH Potsdam Interfacedesign FH Potsdam Design FH Potsdam Soziale Arbeit AHGPS FH Potsdam Architektur und Städtebau FH Potsdam Architektur und Städtebau FH Potsdam Bauerhaltung TFH Wildau Europ. Verwaltungsmanagement TFH Wildau Telematik TFH Wildau Telematik TFH Wildau Photonics ASIN TFH Wildau Wirtschaft und Recht TFH Wildau Wirtschaft und Recht
4 TFH Wildau Europäisches Management TFH Wildau Europäisches Management TFH Wildau Biosystemtechnik / -informatik TFH Wildau Biosystemtechnik / -informatik TFH Wildau MBA Frage 2: Wie hoch ist der Anteil der akkreditierten Studiengänge an den insgesamt bereits eingerichteten Studiengängen? Zu Frage 2: Der Anteil der akkreditierten Studiengänge liegt derzeit bei rund 30 % der an den brandenburgischen Hochschulen eingerichteten - und studiengängen. Frage 3: Welche Gründe gibt es für bislang nicht erfolgte Akkreditierungen und in welchem Zeitraum werden diese nachgeholt? Zu Frage 3: Die Akkreditierung ist ein komplexes, formalisiertes Qualitätssicherungsverfahren, innerhalb dessen durch eine vom Akkreditierungsrat akkreditierte Akkreditierungsagentur festgestellt wird, inwieweit ein Studiengang in Inhalt und Struktur den für eine nationale und internationale Anerkennung erforderlichen wissenschaftlichen Standards entspricht. Die wesentlichen Kriterien hierfür sind die Erreichbarkeit der Studiengangziele, die Studierbarkeit des Studienangebotes, der Stand der wissenschaftlichen Grundlagen, der Wert der Studien im Hinblick auf die Anforderungen des Berufsfeldes sowie die Positionierung des Studienganges im europäischen, nationalen und regionalen Hochschulraum. Ausgehend von einer Selbstdokumentation der Hochschulen wird ein Qualitätsprofil des Studienganges durch Gutachtergruppen erstellt, auf dessen Grundlage die Akkreditierungsagentur schließlich ihre Entscheidung über die Vergabe der Akkreditierung trifft. Auf die Durchführung und Dauer der Akkreditierungsverfahren hat die Landesregierung keinen Einfluss. Die Erstellung der erforderlichen Selbstdokumentation durch die Hochschulen wird im Regelfall bereits einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Die Akkreditierungsagenturen veranschlagen für die Durchführung des Akkreditierungsverfahrens ab Einreichung der Selbstdokumentation einen Zeitraum von in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten.
5 Frage 4: Welche Auswirkungen hat eine Nicht-Akkreditierung eines - oder - Studienganges auf die Anerkennung eines entsprechenden Abschlusses? Zu Frage 4: Im Land Brandenburg besteht gegenwärtig keine gesetzliche Pflicht zur Akkreditierung von Studiengängen. Die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen bedarf aber der Genehmigung des für die Hochschulen zuständigen Mitglieds der Landesregierung ( 8 Abs. 6 BbgHG). Nach dem Hochschulrahmengesetz tragen die Länder gemeinsam dafür Sorge, dass die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet werden. Die Gleichwertigkeit von Studien- und Prüfungsleistungen und von Studienabschlüssen sowie die Überprüfung der Studierbarkeit des Lehrangebots als Maßnahme der Qualitätssicherung soll primär im Eigeninteresse der Hochschulen und im Interesse ihrer Studierenden sichergestellt werden. Wie sie dies verwirklichen, ist den Ländern grundsätzlich freigestellt. Durch Beschlüsse der Kultusministerkonferenz haben sich die Bundesländer auf die generelle Notwendigkeit einer Akkreditierung von - und studiengängen geeinigt. Die Landesregierung stellt im Rahmen des Genehmigungserfordernisses gem. 8 Abs. 6 BbgHG sicher, dass neu eingerichtete bzw. geänderte Studiengänge den Anforderungen an Qualität und kompatible Standards bezüglich der Studienangebote genügen und somit dem Bologna-Ziel der Schaffung eines durchlässigen Europäischen Hochschulraumes entsprechen. Nicht akkreditierte Studiengänge werden nur befristet genehmigt. Eine unbefristete Genehmigung setzt die erfolgreiche Akkreditierung voraus. Fälle, in denen Studiengänge brandenburgischer Hochschulen endgültig nicht akkreditiert wurden, sind der Landesregierung nicht bekannt. Für die Studierenden ist die Anerkennung des von ihnen erworbenen Abschlusses durch die Genehmigung des Studienangebotes gem. 8 Abs. 6 BbgHG in jedem Fall sichergestellt. Im Hinblick auf die Gewährleistung der internationalen Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse und zur Erlangung einer endgültigen staatlichen Genehmigung sind die Hochschulen dessen ungeachtet gehalten, die Akkreditierung ihrer Studiengänge zu betreiben. Für die Anerkennung der erworbenen Abschlüsse besteht mithin kein erkennbares Risiko.
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