IVD vor Ort. Bestellerprinzip, EnEV und Geldwäschegesetz. Rudolf Koch IVD IVD West, 26./ Gütersloh, Bochum, Neuss, Aachen
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- Nikolas Klein
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1 IVD vor Ort Bestellerprinzip, EnEV und Geldwäschegesetz Rudolf Koch IVD IVD West, 26./ Gütersloh, Bochum, Neuss, Aachen
2 Bestellerprinzip, EnEV und Geldwäschegesetz Agenda Bestellerprinzip und Wettbewerbsrecht Abmahnungen Was muss der Makler ändern Werbung mit der neuen Rechtslage EnEV 2014 und Wettbewerbsrecht Abmahnung EnEV und Werbung Fehler in der Werbung GwG, Pflichten und Aufsichtsbehörden Pflichten nach dem GwG Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde Der IVD informiert Rudolf Koch - 26./
3 Bestellerprinzip, EnEV und Geldwäschegesetz Abmahnungen PAngV 1, fehl. Gesamtpreis (Endpreis) 3,8% UWG 7 Unzumutbare Belästigung (Spam), werbung 4,2% 1 PAngV 7,5% UWG 5, Irreführung, "KP 1 " (Bieterverfahren) 2,3% WoVermRG 6 II Name, NK-Hinweis 1,1% UWG 5 Irreführung, "Provisionfrei" 34,5% TMG 5, Impressum 13,6% UWG 5a Irreführung d. Unterlassen, fehlende EnEV Angaben 16,7% UWG 5a Irreführung d. Unterlassen, fehlende Widerrufsbelehrung 18,6% Rudolf Koch - 26./
4 Bestellerprinzip und Wettbewerbsrecht Die Abmahnung Rudolf Koch - 26./
5 Bestellerprinzip und Wettbewerbsrecht Die Abmahnung und Unterlassungserklärung Rudolf Koch - 26./
6 Was müssen Makler seit 1. Juni ändern? Maklerverträge in Textform abschließen! Wohnungsangebote in der Werbung ändern! Provisionsforderungen bei allen Mietwohnungsangeboten entfernen. Exposés für Mietwohnungen prüfen und ändern. Allgemeine Geschäftsbedingungen prüfen auf Provisionsforderungen für Wohnungsinteressenten. Keine Werbung für Mietwohnungen mit: Provisionsfrei für Mieter Provisionsfrei Provision zahlt Vermieter Aber: Bestellerprinzip und Wettbewerbsrecht Was muss der Makler ändern Rudolf Koch - 26./
7 Bestellerprinzip und Wettbewerbsrecht Werbung mit der neuen Rechtslage Sie können seit dem 1. Juni mit dem nachfolgenden Text, z.b. bei Angeboten im Internet für Mietwohnungen werben. Der Text ist mit der Wettbewerbszentrale abgesprochen: Seit dem 01. Juni 2015 gilt für die Vermittlung von Mietwohnraum das Bestellerprinzip. Dies besagt, die Provision wird vom Besteller (Auftraggeber) bezahlt. Im vorliegenden Fall sind wir durch den Eigentümer/Vermieter (Besteller) zur Vermittlung beauftragt." Rudolf Koch - 26./
8 EnEV 2014 und Wettbewerbsrecht Abmahnung 50von 246 Abmahnungen sind von der DUH Rudolf Koch - 26./
9 EnEV 2014 und Wettbewerbsrecht EnEV und Werbung 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen EnEV 2014 (1) Wird in Fällen des 16 Absatz 2 Satz 1 vor dem Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält: 1. die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis im Sinne des 17 Absatz 1 Satz 1, 2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude, 3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes, 4. bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und 5. bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse. (2) Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden auf den Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei Immobilienanzeigen zur Vermietung, Verpachtung oder zum Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit. Rudolf Koch - 26./
10 EnEV 2014 und Wettbewerbsrecht EnEV und Werbung Die Angaben in Zeitungen könnten für ein Wohngebäude so aussehen: Bedarfsausweis BA/Verbrauchsausweis VA, Endenergiebedarf 85 kwh/m². a/ Endenergieverbrauch 85 kwh/m². a, Energieträger Gas G, Baujahr Bj. 2010, Effiziensklasse C (Fett mögliche Abkürzungen) 1. Das Fehlen der 4 bzw. 5 Pflichtangaben in der Werbung ist seit dem 1. Mai 2015 auch eine Ordnungswidrigkeit, kann aber schon seit 1. Mai 2014 schon abgemahnt werden. 2. Der Energieausweis muss seit dem 1. Mai 2014 unaufgefordert bei Besichtigungen vorgelegt werden. 3. Die Nichtvorlage des Ausweises bei der Besichtigung ist schon seit dem 1. Mai 2014 eine Ordnungswidrigkeit. Rudolf Koch - 26./
11 Es wird nur ein Teil der erforderlichen Angaben gemacht, es fehlen z.b. Art des Energieausweis Baujahr Hauptenergieträger Endenergiebedarf Effiziensklasse EnEV 2014 und Wettbewerbsrecht Fehler in der Werbung Es wird nur ein Hinweis auf einen vorliegenden Energieausweis gemacht. Keine Angaben in der Zeitungswerbung, aber im Exposé sind die Angaben enthalten. Wichtig: Werbung kontrollieren ob alle Angaben enthalten enthalten sind! Rudolf Koch - 26./
12 GwG, Pflichten und Aufsichtsbehörde Pflichten nach dem GwG Identifizierung des Vertragspartners Identifizierung einer natürlicher Personen (gem. 3, 4 GwG) Folgende Daten zu Ihrem Vertragspartner müssen Sie erheben: 1) Name (Nachname und mindestens ein Vorname) 2) Geburtsort und Geburtsdatum 3) Staatsangehörigkeit 4) Anschrift (Straßenadresse, kein Postfach) 5) Art des Ausweises (z. B. Personalausweis oder Reisepass) 6) Ausweisnummer 7) Ausstellende Behörde 8) Wirtschaftlich Berechtigter? 9) Ist der Kunde eventuell eine Politisch exponierte Person (PEP)? Überprüfung der Angaben zur Identität Ist der Vertragspartner persönlich anwesend, durch ein amtliches Ausweisdokument, also Personalausweis oder Reisepass (Original), Führerschein o.ä. reicht nicht, der Vertragspartner ist gem. 4 Abs. 6 GwG dazu verpflichtet den Ausweis vorzulegen und Sie dürfen eine Kopie anfertigen ( 8 Abs. 1 Satz 3). Ist der Vertragspartner nicht persönlich anwesend, z.b. durch eine beglaubigte Ausweiskopie, E-Perso oder durch das Postident-Verfahren der Deutschen Post. Rudolf Koch - 26./
13 GwG, Pflichten und Aufsichtsbehörde Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde Rudolf Koch - 26./
14 GwG, Pflichten und Aufsichtsbehörde Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde Rudolf Koch - 26./
15 Bestellerprinzip, EnEV und Geldwäschegesetz Der IVD informiert Fragen Diskussion Der IVD informiert zum Bestellerprinzip Der IVD informiert zur EnEV Der IVD informiert zum Geldwäschegesetz Ich danke für die Aufmerksamkeit Rudolf Koch - 26./
Was Makler bei Immobilienwerbung wissen müssen Widerrufsrechte und Pflichtangaben nach EnEV 2014
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