Die Novelle des ElektroG Was Unternehmen jetzt beachten müssen ElektroG & ElektroStoffV: Abgemahnt was tun?
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- Horst Oldwig Koch
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1 Industrie- und Handelskammer zu Köln Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Köln Die Novelle des ElektroG Was Unternehmen jetzt beachten müssen ElektroG & ElektroStoffV: Abgemahnt was tun? Rechtsanwalt Moritz Grunow / Rechtsanwältin Dania Zessin Heinemann & Partner Rechtsanwälte
2 ElektroG & UWG Überblick Pflichten des ElektroG <-> wettbewerbsrechtliche Relevanz Registrierungspflicht gem. 6 Abs. 2 Satz 1 ElektroG gilt als Marktverhaltensregel im Sinne des 4 Nr. 11 UWG (grundsätzlich) Für Stoffverbote ebenfalls geklärt: Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 30. Januar 2015, Az. 4 U 266/13 Zur Kennzeichnungspflicht gemäß 9 ElektroG ( 7 ElektroG a.f.): Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. Juli 2015, Az. I ZR 224/13 Seite 2
3 ElektroG & UWG Kennzeichnungspflichten gemäß 9 ElektroG Alle Geräte: Kennzeichnung gem. 9 Abs. 1 ElektroG Herstelleridentifikation Kennzeichnung als New Waste -Geräte (= schwarzer Balken) B2C-Geräte: Kennzeichnung gem. 9 Abs. 2 Satz 1 i.v.m. Anlage 3 ElektroG (= durchgestrichene Abfalltonne) Im Ausnahmefall (Größe oder Funktion des Geräts) ist Kennzeichnung auf Verpackung, Gebrauchsanweisung oder Garantieschein zulässig (gilt dann auch für den schwarzen Balken) Seite 3
4 ElektroG & UWG Kennzeichnungspflichten gemäß 9 ElektroG 9 Kennzeichnung (1) Elektro- und Elektronikgeräte, die nach den in 3 Nummer 4 genannten Zeitpunkten in Verkehr gebracht werden, sind vor dem Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt dauerhaft so zu kennzeichnen, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist und festgestellt werden kann, dass das Gerät nach dem jeweiligen in 3 Nummer 4 genannten Zeitpunkt erstmals auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht wurde. (2) Die Geräte nach Absatz 1 sind außerdem mit dem Symbol nach Anlage 3 dauerhaft zu kennzeichnen, sofern eine Garantie nach 7 Absatz 1 erforderlich ist. Sofern es in Ausnahmefällen auf Grund der Größe oder der Funktion des Elektro- oder Elektronikgerätes erforderlich ist, ist das Symbol statt auf dem Gerät auf die Verpackung, die Gebrauchsanweisung oder den Garantieschein für das Elektro- oder Elektronikgerät aufzudrucken. Satz 2 gilt auch für die Kennzeichnung mit Blick auf den Zeitpunkt des Inverkehrbringens nach Absatz 1, sofern die Kennzeichnung gemeinsam mit dem Symbol nach Satz 1 erfolgt. Seite 4
5 ElektroG & UWG Kennzeichnungspflichten gemäß 9 ElektroG Anforderung ElektroG: Geräte sind (sichtbar, erkennbar und) dauerhaft zu kennzeichnen DIN EN Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten (lt. WEEE-Richtlinie 2012/19/EU): Normerfüllung wird überprüft durch Reibetest (2 x 15 sec. Wasser + Reinigungsbenzin) Im Anschluss: Leserlich, Aufkleber dürfen keine Wellen zeigen, keine einfache Entfernung Seite 5
6 ElektroG und UWG 9 ElektroG in der UWG-Rechtsprechung Wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung Umsetzung im Zivilrecht OLG Celle, Urteil , 13 U 84/13 Klebefähnchen Kopfhörerverkäufer auf ebay wg. Verletzung der Kennzeichnungspflicht abgemahnt Dauerhafte untrennbare Verbindung der Kennzeichnung mit dem Produkt erforderlich = auf dem Produkt Differenzierung zwischen an und auf dem Produkt an : Gebrauchsanweisung, Verpackung, Klebezettel auf : tatsächlich auf dem Produkt Seite 6
7 ElektroG und UWG 9 ElektroG in der UWG-Rechtsprechung Dagegen Revision BGH, , I ZR 224/13 Kopfhörer-Kennzeichnen Auswüchse der Kennzeichnungspflicht -> Auf vernünftiges Maß beschränkt Untrennbarkeit Dauerhaftigkeit Klebefähnchen genügt nicht, weil sowohl störend und dann leicht zu entfernen Wegen Störung hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass Klebefähnchen entfernt wird. Keine Pflicht auf dem Produkt zu Kennzeichnen, bei Unmöglichkeit Seite 7
8 ElektroG und UWG 9 ElektroG in der UWG-Rechtsprechung Aber: Pflichten nach ElektroG können wettbewerbsschützend sein!!! Umweltschutz genügt nicht für Markbeeinträchtigung Verbraucherschutz hier nicht einschlägig Aufwendungen für gesetzeskonformen Mitbewerber bewirken wettbewerbsrechtliche Beeinträchtigung Folge: Abmahnungen durch gesetzeskonforme Mitbewerber Mitbewerber werden neue, kreative Wettbewerbsverstöße finden und abmahnen 17. November Wasserrecht, Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE (Madrid) 2015 Seite 8
9 ElektroG und UWG Ausblick Was ist zu tun? Eine Abmahnung - Was ist das? Schreiben eines Mitbewerbers mit der Aufforderung eine Handlung zu unterlassen Abgemahnt - Was soll ich tun? Unverzüglich Anwalt konsultieren -> auf gar keinen Fall sofort etwas unterschreiben, Bei Unterschrift können hohe Strafen drohen Bei keiner Reaktion eine einstweilige Verfügung (hohe Kosten) -> Prüfung, ob und in wie weit tatsächlich ein Verstoß gg. ElektroG vorliegt. (Berechtigung der Abmahnung) Seite 9
10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Weitere Informationen unter
11 Dania Zessin Rechtsanwältin Heinemann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbb III. Hagen Essen Telefon: 0201/ Telefax: 0201/
12 Moritz Grunow Rechtsanwalt Heinemann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbb III. Hagen Essen Telefon: 0201/ Telefax: 0201/
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