Recht im Online-Handel: Rechtssicher handeln und Abmahnungen vermeiden* 2. Südbrandenburger ebusiness-tag Cottbus, 22.

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1 Recht im Online-Handel: Rechtssicher handeln und Abmahnungen vermeiden* 2. Südbrandenburger ebusiness-tag Cottbus, 22. Oktober 2013 Gerd M. Fuchs, * Keine rechtsverbindliche Beratung keine Haftung

2 Inhalt 1. Allgemeine Informationspflichten 1. Impressum 2. Datenschutzerklärung 3. Informations- und Belehrungspflichten nach Fernabsatzrecht 4. Widerruf- und Rückgabebelehrung, Gewährleistung 2. Besondere Kennzeichnungspflichten 1. Preisangaben 2. Versandkosten 3. Telefonpreisangabe 4. weitere Pflichten

3 Inhalt 1. Rechtssichere Webseiten und Online-Shops 1. Impressum 2. Datenschutzerklärung 3. Informations- und Belehrungspflichten nach Fernabsatzrecht 4. Widerruf- und Rückgabebelehrung, Gewährleistung

4 1.1 Impressum Impressum-Pflicht ist gesetzlich geregelt: früher: 6 TDG (Teledienstegesetz), 10 Abs 2 MDStV aktuell: 5 TMG (Telemediengesetz) gültig ab dem 1. März 2007 Zusammenführung der Regelungen für Tele- und Mediendienste (TDG, MDStV und TDDSG) Anwendungsbereich: alle Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht ausschließlich dem Telekommunikations- oder Rundfunkbereich zuzuordnen sind (Online-Shops, Auktionshäuser, Weblogs und private Websites), also: Telemediendienste, die durch einen Diensteanbieter geschäftsmäßig angeboten werden.

5 1.1 Impressum Anwendungsbereich, auf den sich die Anbieterkennzeichnungspflicht hinsichtlich der Homepages im Internet bezieht, sehr weitreichend, daher immer vorsorglich beachten Verletzungen der im TMG verankerten Informationspflichten durch Anbieter von Telediensten und Werbende, können mit Bußgeldern geahndet oder von Mitbewerbern abgemahnt werden Trusted Shops, Studie aus Juni 2009: Fehler im Impressum 4.- häufigster Abmahngrund aber: nicht jeder Verstoß gegen die Impressumspflicht ist wettbewerbswidrig (Bsp. OLG Koblenz, CR 2006, 692: Kein Handeln zu Lasten von Wettbewerbern und Verbrauchern, wenn die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde fehlt)

6 1.1 Impressum Daher beachten: Impressum muss auf der Website leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar - auf der Homepage präsent, allgemein verständlich, ohne großen Aufwand und Mühen auffindbar, gut wahrnehmbarer Stelle sein.

7 1.1 Impressum Beispiel 1: Das OLG Frankfurt stellte fest, dass auch eine unzureichend deutliche Gestaltung des Impressums einen Abmahngrund darstellen kann. (Urteil v , 6 U 187/07) Der Link Impressum befand sich dabei am unteren rechten Ende der Internetseite in sehr kleiner, blasser und drucktechnisch nicht hervorgehobener Schrift. Das Gericht hat hierin einen Verstoß gegen 5 TMG gesehen. Beispiel 2: Wird das Impressum hingegen in einer Aufzählung "versteckt", an die der Verbraucher in dieser Form nicht gewöhnt ist, entspricht dies nicht der leichten Erkennbarkeit aus 5 TMG. Beispiel 3: Der Bundesgerichtshof (Urteil v , Az: I ZR 228/03): unmittelbare Erreichbarkeit auch dann gegeben, wenn man zwei Links anklicken muss, um zur Anbieterkennzeichnung zu gelangen.

8 1.1 Impressum Beispiel 4: LG München I (Urteil v , 33 O 23089/07): das Fehlen der Aufsichtsbehörde überschreitet die Bagatellschwelle des 3 UWG nicht. Aber: ein Verstoß gegen die Impressumspflichten ist seit Inkrafttreten des neuen UWG zum immer wettbewerbsrelevant und damit abmahnfähig. Beispiel 5: OLG Hamm, Urteil vom ; Az. 4 U 213/08): Fehlt im Impressum einer Internetseite, auf der Waren verkauft werden, die Angabe des Handelsregisters und die diesbezüglichen Nummern (Register-Nummer und Umsatzsteuer-IDNr.), ist dieses Verhalten wettbewerbsrechtlich unzulässig. Das Handelsregister und die Registernummer müssen deshalb im Impressum vorzufinden sein.

9 1.1 Impressum Beispiel 6: OLG Düsseldorf (Urteil vom Az.: I-20 U 125/08): Verstoß gegen die Impressumspflicht nach 5 Abs.1 Nr.1 TMG ist eine abmahnfähige Wettbewerbsverletzung. Impressum einer kommerziellen Webseite ohne Angabe des Geschäftsführer-Namens rechtswidrig und abmahnfähig. Beispiel 7: EuGH (Urt. v Az.: Ca 298/07): Eine Telefonnummer ist nicht zwingend erforderlich. Aber: Der Webseiten-Betreiber muss neben der -Adresse weitere Informationen zur Verfügung stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen, z.b. in Form einer elektronischen Anfragemaske. Beispiel 8: Landgericht Essen (Az. 44 O 79/07): Allein ein Kontaktformular zur Kontaktaufnahme reicht als Impressum nicht aus

10 1.1 Impressum Beispiel 9: Keine leichte Erkennbarkeit, wenn die Bezeichnung erst nach einem Scrollen auf der vierten Bildschirmseite sichtbar wird (so zumindest: OLG München, Urteil vom , Az. : 29 U 4564/03). Eine Erreichbarkeit der Angaben über 2 Links ( Kontakt und Impressum ) ist dagegen ausreichend (BGH v I ZR 228/03).

11 1.1 Impressum Notwendige Angaben: den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind Rechtspersönlichkeit (natürliche oder juristische Person) bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten, Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post; dies schließt, auch bei Online-Shops, die Angabe einer Telefonnummer mit ein (OLG Oldenburg (Urt. v W 29/06), soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,...

12 1.1 Impressum Notwendige Angaben: (Fortsetzung) soweit der Teledienst in Ausübung eines zuzulassenden Berufes angeboten oder erbracht wird: Angaben über die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,... in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer. Weitergehende Informationspflichten, insbesondere u.a nach dem Fernabsatzgesetz, Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, handelsrechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften zum Fernabsatz, 312b BGB, der BGB-InfoVO, Fernunterrichtsschutzgesetz...

13 1.1 Impressum Zusammenfassung: Angaben im Impressum (grds.) Firma (vollständige Bezeichnung) Verantwortlicher mit vollem Namen (Vor- und Nachname) Anschrift (ladungsfähig) Telefonnummer -Adresse Steuernummer/USt-ID Ggf. berufsrechtliche Regelungen Das LG Nürnberg-Fürth (Urt. v Az.: 3 HK O 9663/09): Bei bestimmten Impressums-Pflichtangaben reicht es aus, diese nur zu verlinken anstatt den Volltext wiederzugeben. Beispiel: "Die berufsrechtlichen Regelungen können unter der Rubrik "Berufsregeln unter eingesehen werden. Gerne: direkte Verlinkung statt Link auf Homepage (

14 1.1 Impressum Impressumspflichten (Beispiel) Informationen über den Anbieter, reeller Kontakt möglich (Telefon, ) Berufsrechtliche Angaben Haftungshinweise / Disclaimer

15 1.1 Impressum Was passiert, wenn die Regeln nicht eingehalten werden? Seitenbetreiber wird per anwaltlicher Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert Auch Haftung des Admin-C möglich Seitenbetreiber verpflichtet sich, fortan ein - rechtlich unbedenkliches - Impressum vorzuhalten und im Falle eines Verstoßes eine Strafe an den Abmahnenden zu zahlen wenn Abgemahnter nicht auf Abmahnung reagiert: Abmahner kann Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen Kosten der (aussergerichtlichen) Abmahnung (Bsp.) Streitwert: zwischen 3.000,- und 6.000,- EUR Anwaltsgebühren 465,- bis 696,- EUR

16 1.1 Impressum: s Die Impressumspflicht gilt seit auch für die - Kommunikation unter Kaufleuten ("Geschäftsbriefe gleich welcher Form" vgl. 37a HGB, 125a HGB und 35a GmbH-Gesetz) Inhalt: Angaben zum Unternehmen, wie Name, Rechtsform, Vorstand, Handelsregisternummer und Registergericht Unternehmen: betrifft alle Kaufleute sowie Personen- und Kapitalgesellschaften und deren Angestellte. Ausgenommen sind bisher eigentlich nur Freiberufler. Empfänger: gilt für alle an externe Empfänger gehenden s! Link auf die Kontakt- oder Impressumsseite des Unternehmens genügt nicht. Aber: Angaben schlicht übernehmen! Bei Verstoß: Zwangsgeld bis zu Euro Abmahnung durch Wettbewerber

17 1.1 Impressum: Shops (ebay) Die Impressumspflicht gilt auch bei gewerblichen Angeboten (Shops) auch bei ebay Das Landgericht Hamburg (Az.: 327 O 196/06): Verlinkung der Anbieterdaten bei ebay mittels der Rubrik Mich genügt den Anforderungen aus 6 TDG hinsichtlich der Impressumspflicht. expliziter Hinweis auf der Angebotsseite selbst, dass sich die Anbieterdaten durch einen Klick auf die Rubrik Mich auffinden lassen, nicht notwendig. eine gesetzliche Vorgabe, unter welcher Bezeichnung die Anbieterkennzeichnung erfolgen soll, besteht nämlich nicht (vgl. BGH v I ZR 228/03; ebenso die Vorinstanz OLG München, MMR 2004, S. 36).

18 1.1 Impressum: Shops (ebay) Impressumspflicht auch bei gewerblichen Angeboten über ebay (Fortsetzung) aber: vollständiges Impressum erforderlich vgl. OLG Koblenz, MMR 2006, 236: wenn regelmäßig, etwa als Powerseller, über das Internet-Auktionshaus ebay Artikel verkauft wird ähnlich OLG Karlsruhe, WRP 2006, 1038: Unternehmer ist, wer auf der Verkaufsplattform ebay auf Dauer angelegt unternehmerisch Waren anbietet Kriterien: Power-Seller (etwa: Mindest-Handelsvolumen 3.000,- mtl.) 228 Käufer-Bewertungen

19 1.1 Impressum: Facebook Impressum-Pflicht gilt auch für Soziale Netzwerke: Facebook LG Frankfurt a.m., Beschluss vom Az.: 3-08 O 136/11: Unternehmenspräsenz auf Facebook muss ein ordnungsgemäßes Impressum haben ähnlich LG Köln, Urteil vom Az. 28 O 402/10 LG Aschaffenburg, Urteil vom AZ: 2 HK O 54/11: Anbieterkennung ist immer dann vorzuhalten, wenn nicht nur eine reine private Nutzung des Social Media Profils vorliegt. Umsetzung Impressum wird nicht unter der Bezeichnung Info erwartet. (P): wo dann? Eigener Reiter auf der Facebook-Seite (mobil nicht sichtbar) Applikation "TABMAKER Imprint" eigene Box ( Impressum oder Kontakt ) auf Facebook-Fan-Seite direkte Verlinkung auf das Homepage-Impressum (P)

20 1.2 Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung Anwendbarkeit der Datenschutzgesetze auch für das Internet! Hinweispflicht auf Umgang mit personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben 4, 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 13 Telemediengesetz (TMG) Grundsatz: VERBOT der Verarbeitung personenbezogener Daten Ausnahme: Rechtsvorschrift oder Einwilligung Datenerhebung grds. nur mit Einwilligung des Nutzers zulässig, 4a BDSG sowie 12 TMG stets erforderlich, sofern personenbezogene Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, adresse) erhoben werden Gesondertes Einverständnis des Nutzers zur Geltung der Bestimmungen einholen ( Checkbox )

21 1.2 Datenschutzerklärung Datenschutzhinweise Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein, 13 TMG ( Datenschutzbestimmungen ) Inhalt: Wer ist Anbieter des Dienstes? Welche Daten werden erhoben? Zu welchem Zweck werden die Daten erhoben und verwendet? Wer erhält die Daten noch (Dritte, Konzern, Partner) Wie kann der Nutzer der Verwendung widersprechen) Werden Cookies verwendet (auch Google Analytics)? Empfehlung: korrekte Datenschutzbestimmungen erstellen lassen

22 1.2 Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung Zweckgebundene Verarbeitung der Daten Pflicht zur Löschung, sobald Zweck wegfällt Empfehlungen: Datenschutzbestimmungen nicht in AGB verstecken Einwilligungserklärung muss in direktem Zusammenhang mit der Eingabe der Daten stehen. Datenschutzbestimmungen (Privacy Policy) in Hauptnavigation übernehmen (wie Impressum und AGB)

23 1.2 Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung gesondertes Opt-In-Feld zur Einwilligung "Ich willige ein, dass der Anbieter meine (personenbezogenen) Daten (zu dem angegebenen Zweck - z. B. zur Versendung von s mit Produktinformationen oder werbendem Charakter (Newsletter) erhebt, speichert und nutzt". Double Opt-In verwenden hohe Anforderungen an elektronische Einwilligung Nutzer kann jederzeit Auskunft über Art und Zweck der Datenspeicherung verlangen, 34 BDSG, 13a UKlaG Nutzer kann der Datenspeicherung jederzeit widersprechen gilt nicht für Partner (Dritte)! Partner etc. müssen konkret benannt werden mit Detailinformationen (vollständige Anschrift etc.) sowie Hinweis auf jederzeitigen Widerruf beim Partner

24 1.3 Hinweise nach Fernabsatzrecht Informations- und Belehrungspflichten nach Fernabsatzrecht Seit im BGB aufgenommen ( 312 b bis 312 f BGB) 312 b Abs. 1 BGB: Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden 312 c BGB: Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu informieren über die Einzelheiten des Vertrags den geschäftlichen Zweck des Vertrags Bei Telefongesprächen zusätzlich über seine Identität und den gewerblichen Zweck des Vertrags bereits zu Beginn des Gesprächs

25 1.4 Widerrufsbelehrung Widerrufs- und Rückgaberecht 312 d Abs. 1 BGB: Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach 356 eingeräumt werden. Frist: 1 Monat ( 312 d, 355 BGB) nicht 4 Wochen 312 d Abs. 2 BGB: Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß 312 c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.

26 1.4 Widerrufsbelehrung Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ( 312 d, 355 BGB) Seit : neues Musterformular des BMJ annähernd gleich der bisherigen, nur geringfügige Änderungen zur bisher gültigen Fassung Angaben des Musterformulars unbedingt alle übernehmen Achtung: neue Widerrufsbelehrung zum

27 1.4 Widerrufsbelehrung Gilt auch bei ebay, Amazon & Co.! Kammergericht Berlin, Beschluss v (5 W 156/06): Bei Verkäufen an Endverbraucher über ebay gilt eine Widerrufsfrist von einem Monat. Grund: der Vertrag bei ebay kommt bereits mit Auktionsablauf und Höchstgebot des Kunden und nicht erst mit einer Bestätigungsmail durch den Händler bzw. Versand der Ware zustande und somit die fristauslösende Belehrung in Textform ( 126b BGB, z.b. , Papierform) erst nach Vertragsschluss erteilt wird. Die gleiche Auffassung vertritt auch das OLG Hamburg, Urteil v (3 U 103/06): bei gewerblichen Verkäufen über die Plattform ebay gilt nach 355 Abs. 2 Satz 2 BGB eine Widerrufsfrist von einem Monat, da eine Widerrufsbelehrung auf der Artikelseite nicht den Anforderungen der Textform ( 126a BGB) genügt. Achtung: Unterscheidung zwischen Rückgabe und Widerruf des Kaufes Der Widerruf kann entweder durch schlichte Rückgabe / Rücksendung der Sache erklärt werden oder aber auch durch eine fristgerechte Absendung der Widerrufserklärung

28 1.4 Widerrufsbelehrung Probleme Widerruf (Quote aktuell: 15 %*) Versandkosten Hinsendekosten: trägt Verkäufer (vgl. BGH, Urteil vom 7.Juli.2010 AZ.: VIII ZR 268/07) Rücksendekosten: bis zu einem Warenwert von 40 der Käufer (kann) Regelung in AGB nicht ausreichend gesonderte Kostentragungsvereinbarung notwendig Wertersatz EuGH (Urteil vom AZ: C 489/07) Regelung in Deutschland, wonach ein Verkäufer generell Wertersatz für die Nutzung einer im Fernabsatz gekauften und wieder zurückgeschickten Ware verlangen kann, ist rechtswidrig. *Quelle: Umfrage DIHK / trusted shops August 2010:

29 Inhalt 2. Besondere Kennzeichnungspflichten 1. Preisangaben 2. Versandkosten 3. Telefonpreisangabe 4. weitere Pflichten

30 2.1 Preisangaben Preisangaben (PreisAngVO) Pflicht: Genaue Preisangabe nebst MwSt OLG Hamburg (Urteil vom , AZ: 5 U 128/04: Bei Preisangaben in Online-Shops muss klargestellt sein, dass es sich um Endpreise incl. Mehrwertsteuer handelt, wobei auf alle zusätzlichen Kosten (Versandkosten, Nachnahmegebühr) hingewiesen sein muss. Die Information muss neben jedem Einzelpreis erfolgen (OLG Hamburg, Urt. v U 72/04) Sternchen-Hinweis vollkommen ausreichend: Sternchen oder eine Fußnote hinter jeder Preisangabe: Diese Art der Preisauszeichnung ist dem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher hinreichend vertraut.

31 2.2 Versandkosten Versandkosten Auch Versandkosten müssen angegeben werden: Die Angabe der Versandkosten in den AGB oder erstmals im "Warenkorb" ist ebenfalls nicht ausreichend (LG Hamburg, Urt. v O 614/05) Irreführend und damit wettbewerbswidrig hingegen die Angabe weiterer Preisbestandteile - hier: der Versandkosten - hinter einem mit "weitere Informationen" gekennzeichneten Link. Bei dieser Formulierung erwarte der Verbraucher weitere Informationen zum Produkt, nicht aber zum Preis. BGH, Urteil vom , Az.: VIII ZR 382/04: Wenn der Verbraucher klar und verständlich über anfallende Liefer- und Versandkosten informiert wird, müssen die Versandkosten nicht noch einmal in der "Bestell-Übersicht" neben dem Warenpreis der Höhe nach ausgewiesen werden.

32 2.3 Telefonpreisangabe Telefonkosten / Verbindung Müssen bei Angabe der Telefonnumer auch die Verbindungskosten aufgeführt werden? fernabsatzrechtliche Vorschriften ( 312b - 312f BGB): (-) aber: unterschiedliche Rechtsprechung: LG Saarbrücken (Urt. v Az.: 7II O 116/03): bei Rufnummern müssen die Verbindungspreise nicht mit angegeben werden. BGH (Urt. v. 3.Juli 2003 I ZR 66/01, I ZR 211/01): Verpflichtung zur Preisangabe besteht. Die speziellen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der Telekommunikations- Kundenschutzverordnung, nach denen die Tarife zu veröffentlichen seien, stehen der Anwendbarkeit der weiterreichenden Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV) nicht entgegen.

33 2.3 Telefonpreisangabe Telefonkosten / Verbindung aber: unterschiedliche Rechtsprechung: LG Itzehoe (Urt. v Az.: 7 O 287/02) : der Preis pro Verbindung ist gem. 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV anzugeben Ebenso OLG Koblenz (Urt. v Az: 4 W 472/02): sehr weitgehenden Pflicht, Preise anzugeben Empfehlung: vor allem bei Wehrwertrufnummern Kosten angeben

34 2.4 weitere Pflichten Beispiel: Kennzeichnung von Elektrogeräten (EnVKV) "Verordnung über die Kennzeichnung von Haushaltsgeräten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen" - EnVKV. (Verordnung aufgrund des 1 Abs. 1 Nr. 1 des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1632). gilt für die Arten von Haushaltsgeräten, die in Anlage 1 der Verordnung aufgeführt sind "neue" Geräte gilt nicht für gebrauchte Geräte. grundsätzlich müssen alle "netzbetriebenen elektrischen Haushaltsgeräte" entsprechend gekennzeichnet werden. Auflistung der einzelnen Geräte - hier: Angaben zum Energieverbrauch eines Haushaltsgerätes müssen auf der eigentlichen Angebotsseite eines Online-Shops platziert werden.

35 2.4 weitere Pflichten Wettbewerber hat ggf. einen Anspruch aus UWG! Einige OLG sind durchaus der Ansicht, dass Verstöße die EnVKV (überwiegend allerdings hinsichtlich der PKW-EnVKV) mittels wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen geahndet werden dürfen, so z.b. das Landgericht Dresden, Urteil vom , Az.: 41 O 1313/07, das OLG Dresden, Urteil vom , Az.: 14 U 1393/09, das OLG Stuttgart, Urteil vom , Az.: 2 U 60/08 sowie das OLG Köln, Beschluss vom , Az.: 6 W 60/09. Oft nur marginaler Verstoß: Tabelle zu Energieklassen (A++ bis G) fehlt, Angabe auf Unterseiten etc. weitere Pflichten je nach Angebot (Arzneimittel etc.)

36 2.4 weitere Pflichten Weitere Pflichten des Anbieters 312 e: Unternehmer muss dem Kunden angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann, den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Empfehlung: lassen Sie Ihren Onlineauftritt immer prüfen vor allem, wenn Sie einen Shop anbieten!

37 Kontakt Geschafft! Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Geduld!

38 Kontakt Gerd M. Fuchs, Postanschrift: Büroanschrift: Florastraße 70 Brunnenstraße 69 (supermarkt Studio 3) Berlin Berlin Tel: Fax: Mobil: Web: FB:

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