Kommunale Leistungen gem SGB II. Träger: Freiberg, Kreis (14177) Zahlungen am

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1 Kommunale Leistungen gem SGB II Träger: Freiberg, Kreis (14177) Zahlungen am /681 12/02 Wohnungsbeschaffungsk., Mietkautionen und Umzugskosten 6.818,18 Gesamtbetrag: 6.818,18

2 Kommune: Freiberg, Kreis (14177) Buchungsstelle Betrag Dienststelle: HST Zentrale (011) 8006/681 12/ ,12 Summe der Dienststelle 6.441,12 Dienststelle: AA Nürnberg (735) 8006/681 12/02 377,06 Summe der Dienststelle 377,

3 Kommune: Freiberg, Kreis (14177) Liste der Einzelnachweise zum Verfahren A2LL / SGB II LfdNr Buchungsstelle Buchung Empfänger BG-Nummer Belegnummer Betrag /681 12/ INFOSCORE 0119BG , /681 12/ INFOSCORE 7351BG ,06 Summe der BuSt 8006/681 12/02: 6.818,

4 A:Betriebs- und Haushaltsmittel der kommunalen Träger Kosten der Unterkunft und andere Leistungen der kommunalen Träger gem. 22 u. 23 SGB II Einnahmen 8.../ Betriebsmittel der kommunalen Träger 8.../000 99/01 Einzahlungen 8.../000 99/02 Erstattungen Ausgaben 8.../ Leistungen in finanzieller Trägerschaft der Stadt... / des Kreises... im Rahmen der Gewährung von Arbeitslosengeld II 8.../681 12/01 Leistungen für Unterkunft und Heizung 8.../681 12/02 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten 8.../681 12/03 Darlehensweise Übernahme der Mietschulden 8.../681 12/04 Erstausstattung für Wohnung einschl. Haushaltsgeräte ( 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II) 8.../681 12/05 Erstausstattung für Bekleidung einschl. bei Schwangerschaft und Geburt ( 23 Abs. 3 Nr. 2 SGB II) 8.../681 12/06 Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtl. Bestimmungen ( 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II) Hinweis: Zur Unterscheidung bei der zentralen Abrechnung sind Buchungsstellen für die Einnahmen und Ausgaben der kommunalen Träger durch die folgenden Ziffern an der 2. bis 4. Stelle der Kapitel-Nr. zu kennzeichnen. Beispiel: Kreises Südwestpfalz : Kap.-Nr (z.b. Unterkunft und Heizung BuchSt 8536/681 12/01) Anhang-A

5 B:Erläuterungen zur dieser Liste Bei den Einzelnachweisen handelt es sich um die Buchungs- und Belegnachweise im jeweiligen Kapitel 8xxx aus dem BA-Sachbuchhaltungssystem. Mit der darin enthaltenen FINAS-Belegnummer (Nachweis der FINAS-Auszahlungsanordnung) lassen sich die Einzelvorgänge ermitteln. Die nachgewiesenen einzelnen Zahlungen werden in zeitlicher Reihenfolge getrennt nach den sechs Buchungsstellen ("Haushaltsstellen") aufgelistet. Auf dem Deckblatt sind die Gesamtsummen für den Titel und für jeden Erläuterungsabschnitt dargestellt. Danach folgt zunächst eine nach Dienststellen (Agenturen) sortierte Liste. So können die Dienststellen (Agenturen) erkannt werden, die die Buchungen veranlasst haben. Bei Fehlbuchungen ist eine Umbuchung erforderlich (Fehlerclearing mit den betroffenen Agenturen). Anhang-B

6 C:Zahlungshinweise Der Gesamtbetrag ist am Arbeitstag nach dem angegebenen Buchungstag fällig. Der Fälligkeitstag für die Monatszahlung der Leistungen nach dem SGB II ist abweichend davon immer der letzte Arbeitstag im Monat. Haben Sie der Zentralkasse der BA eine Einzugsermächtigung erteilt, wird der Gesamtbetrag Ihrem Konto am Fälligkeitstag belastet. Haben Sie der Zentralkasse der BA keine Einzugsermächtigung erteilt, sind Sie verpflichtet, den Gesamtbetrag unter Angabe des Kassenzeichens so zu überweisen, dass er am Fällgkeitstag dem Konto der Zentralkasse Nr bei der Bundesbankfiliale Nürnberg (BLZ ) gut geschrieben wird. Als Verwendungszweck ist Ihre Kapitel-Nummer und der Titel 00099/01 (8xxx/00099/01) anzugeben. Ist der ausgewiesene Gesamtbetrag mit einem Negativzeichen versehen, sind die Einnahmen (aus Zahlungsrückläufen bzw. aus dem Forderungseinzug) am Verarbeitungstag höher als die geleisteten Ausgaben. In diesem Fall wird der Gesamtbetrag unverzüglich auf das von Ihnen mitgeteilte Konto überwiesen. Haben Sie keine Einzugsermächtigung erteilt, verrechnen Sie bitte diese Einnahmen mit den Ausgaben des nächsten Arbeitstages. Anhang-C

7 D:Hinweis zu dem Einzelnachweis vom Durch eine fehlerhafte Kennzeichnung (fehlendes Minus-Kennzeichen) wurden in den Einzelnachweis für die kommunalen Träger vom teilweise Einnahmen als Ausgaben auf den Web-Server gestellt (Buchungstag im Einzelnachweis). Diese Fehlverarbeitung wurde im Einzelnachweis vom korrigiert. Die korrigierten Datensätze vom sind an dem Buchungstag und durch den zweifachen Datensatz im Einzelnachweis vom erkennbar. Für die kommunalen Träger, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird die Lastbuchung auf dem Konto für den Betrag auf dem Web-Server vom erst am erfolgen. Mit Hinweis unter Buchst D zum Einzelnachweis vom für kommunale Träger, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wurde angekündigt, den Betrag auf dem Web-Server vom am vom Konto der kommunalen Träger abzubuchen. Die Abbuchung am konnte leider nicht erfolgen. Die Lastbuchung für diesen Betrag wird am erfolgen. Anhang-D

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