Weisung 5: Swiss Block

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1 Weisung 5: Swiss Block vom.0.00 Datum des Inkrafttretens:

2 Weisung 5: Swiss Block Inhalt. Zweck und Grundlage.... Swiss Block Zulassung Handel Handelszeiten Auftrag Marktmodell Marktverhalten Handelsunterbruch Kursabstufung und Schlusseinheit Meldung von Abschlüssen und Publikation Clearing und Settlement... 3 SIX Swiss Exchange I

3 Weisung 5: Swiss Block Zweck und Grundlage Diese Weisung enthält Ausführungsbestimmungen zur elektronischen Handelsplattform Swiss Block und stützt sich auf Ziff.. Handelsreglement.. Swiss Block Swiss Block ist eine elektronische Handelsplattform für den Handel von Aktien ohne Vorhandelstransparenz. 3. Zulassung Ein Teilnehmer, der im Swiss Block handeln will («Swiss Block Teilnehmer»), muss: a) Teilnehmer der Börse sein; b) mit der Börse einen Anbindungsvertrag abschliessen; und c) die notwendigen technischen Voraussetzungen erfüllen. Das Antragsformular zur Zulassung zum Swiss Block ist bei der Börse erhältlich und auf der Webseite der Börse verfügbar. 4. Handel 4. Handelszeiten Der Handel auf Swiss Block ist während der Börsenperiode «Laufender Handel» des Handelssegments der betreffenden Aktie («Heimmarkt») geöffnet. 4. Auftrag Ein Auftrag ist mit den folgenden Attributen zu erfassen: a) Swiss Block Teilnehmeridentifikation: Member ID; b) Identifikation der Aktie: aktienspezifisches Handelssymbol; c) Menge:. Stückzahl der zu handelnden Aktien ohne Angabe der minimalen ausführbaren Stückzahl; oder. Stückzahl der zu handelnden Aktien mit Angabe der minimalen ausführbaren Stückzahl; d) Bezeichnung der Geschäftsart: Kauf oder Verkauf; e) Trading Capacity: Kundengeschäft (Handel in eigenem Namen aber auf Rechnung des Kunden) oder Eigengeschäft (Handel in eigenem Namen und auf eigene Rechnung); f) Preislimite:. unlimitiert;. limitiert; oder 3. limitiert durch Koppelung an den Mittelwert des aktuell gestellten besten Kauf- und Verkaufspreises der Aktie im Heimmarkt («Midpoint Preis»). Ein gekoppelter Auftrag (Pegged Order) kann mit einem Preiskorridor (Price Limit Collar) versehen werden. Liegt der Midpoint Preis ausserhalb des Preiskorridors, wird der Auftrag vorübergehend suspendiert (bis der Midpoint Preis wieder innerhalb des Korridors liegt); g) Spread: Angabe, ob Auftrag nur ausgeführt werden soll, wenn Spread im Heimmarkt eine gewisse Grösse unter- oder überschreitet; SIX Swiss Exchange

4 Weisung 5: Swiss Block h) Gültigkeit:. Immediate-or-Cancel Auftrag (IOC-Auftrag oder Akzept Auftrag): wird sofort, vollständig oder soweit wie möglich, ausgeführt. Nicht ausgeführte Teile werden ohne Aufnahme ins Auftragsbuch gelöscht;. Fill-or-Kill Auftrag (FOK-Auftrag): wird sofort, vollständig oder gar nicht, ausgeführt. Wenn eine sofortige, vollständige Ausführung nicht möglich ist, wird der FOK-Auftrag ohne Aufnahme ins Auftragsbuch gelöscht; 3. Good-for-Day Auftrag: ist bis zum Ende des aktuellen Börsentages gültig; 4. Good-Till-Time Auftrag: ist bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, aber längstens bis zum Ende des Börsentages gültig. 4.3 Marktmodell Es besteht keine Vorhandelstransparenz, das heisst das Auftragsbuch und die darin vorhandenen Aufträge sind für den Markt nicht einsehbar. Aufträge werden unter Berücksichtigung des Prinzips der Teilnehmer-Volumen-Zeit-Priorität zum Midpoint Preis ausgeführt. 3 Das Prinzip der Teilnehmer-Volumen-Zeit-Priorität bedeutet: a) ein eingehender Auftrag wird zuerst mit Aufträgen desselben Swiss Block Teilnehmers ausgeführt (Teilnehmer-Priorität); b) ein eingehender Auftrag wird mit dem grössten Auftrag ausgeführt. Bei teilausgeführten Aufträgen entscheidet die ursprüngliche Auftragsgrösse über die Reihenfolge der Ausführung (Volumen-Priorität); c) bei gleich grossen Aufträgen entscheidet der zeitliche Eingang über die Reihenfolge der Ausführung (Zeit-Priorität). 4.4 Marktverhalten Es gelten die Marktverhaltensregeln von Ziff. 9. Handelsreglement. Insbesondere hat der Swiss Block Teilnehmer entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um unzulässige Cross-Geschäfte zu vermeiden. 4.5 Handelsunterbruch Der Handel wird unterbrochen, falls und solange a) im Heimmarkt der betreffenden Aktie kein Midpoint Preis berechnet werden kann; oder b) im Heimmarkt der Handel in der betreffenden Aktie unterbrochen oder suspendiert ist. 4.6 Kursabstufung und Schlusseinheit Die gültige Kursabstufung beträgt unabhängig vom Kurswert der jeweiligen Handelswährung. Die gültige Schlusseinheit beträgt eine Aktie. 4.7 Meldung von Abschlüssen und Publikation Abschlüsse im Swiss Block gelten als Abschlüsse an der Börse ausserhalb des Auftragsbuchs gemäss Ziff. 9. Abs. 3 Handelsreglement und als im Sinne des Börsengesetzes (BEHG) und der Börsenverordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (BEHV-FINMA) gemeldet. Die Abschlüsse werden von der Börse mit dem Trade Type Code "XM" sofort publiziert. Die Funktion verzögerte Publikation steht nicht zur Verfügung. SIX Swiss Exchange

5 Weisung 5: Swiss Block Clearing und Settlement Abschlüsse werden über eine zentrale Gegenpartei abgerechnet und abgewickelt. Es kommen die Bestimmungen von Ziff. 5 Handelsreglement zur Anwendung. Die Gegenpartei bleibt anonym. Beschluss der Geschäftsleitung der Börse vom. Februar 00; in Kraft seit. April 00. SIX Swiss Exchange 3

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