Immissionsgutachten Nr. 1066/III
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- Hilko Hermann
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1 Schalltechnisches Büro A. Pfeifer, Dipl.-Ing. Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/ Fax.: 06449/ Bundesimmissionsschutzgesetz Internet: Eingetragen in die Liste der Nachweisberechtigten für Schallschutz gem. 4 Abs. 1 NBVO bei der Ingenieurkammer Hessen Ehringshausen, den VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" Immissionsgutachten Nr. 1066/III Inhalt : Schallimmissionsprognose für die Bebauungsplanentwicklung im Gewerbegebiet Dillfeld in Wetzlar Auftraggeber : Stadtverwaltung Wetzlar Planungs- und Hochbauamt Sachgebiet Stadtplanung Ernst-Leitz-Straße Wetzlar Anmerkung : Dieses Gutachten besteht aus 11 Seiten. Eine auszugsweise Zitierung ist mit uns abzustimmen. Schalltechnisches Büro Pfeifer
2 Schalltechnisches Büro A. Pfeifer Immissionsgutachten Nr. 1066/III vom Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Aufgabenstellung 3 2. Grundlagen Rechts- und Beurteilungsgrundlagen Verwendete Unterlagen Lagebeschreibung Immissionsorte, Gebietsausweisung Immissionsrichtwerte TA Lärm 4 3. Vorgehensweise 5 4. Ergebnisse 7 5. Aussagesicherheit 8 6. Anhang Lagepläne Berechnungsdaten 11
3 Schalltechnisches Büro A. Pfeifer Immissionsgutachten Nr. 1066/III vom Seite 3 1. Aufgabenstellung Mit der hier vorliegenden Berechnung soll der flächenbezogene Schallleistungspegel für eine gewerbliche Fläche berechnet werden, die in Form der 3 Änderung des Bebauungsplans 8 Dillfeld ) in den Geltungsbereich dieses Bebauungsplan eingeht. Die flächenbezogenen Schallleistungspegel sollen so berechnet werden, dass die Immissionspegel die Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten in Dalheim und an der Hermannsteiner Straße um mindestens L = 10 db unterschreiten. Grund ist die bestehende Vorbelastung. Die Berechnung wird gemäß der in der Norm DIN 18005, Teil 1 angegebenen Berechnungsverfahren und der hier genannten Verweise auf TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), DIN ISO durchgeführt. Das Verfahren zur Bestimmung der immissionswirksamen flächenbezogenen Schalleistungspegel (IFSP) bzw. der Emissionskontingente (L EK ) regelt die Norm DIN Grundlagen 2.1 Rechts- und Beurteilungsgrundlagen [1] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge vom in der aktuellen Fassung (Bundesimmissionsschutzgesetz) [2] TA Lärm Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) vom [3] DIN ISO Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien, Ausgabe Oktober 1999 [4] DIN Geräuschkontingentierung vom Dezember 2006
4 Schalltechnisches Büro A. Pfeifer Immissionsgutachten Nr. 1066/III vom Seite Verwendete Unterlagen a) Bebauungsplan Nr. 8 in Hermannstein Dillfeld, 3. Änderung, PDF-Datei BP_8_3Änd_He_M1_1000_mit KV.pdf b) Topographische Karte, Maßstab 1: Lagebeschreibung Das betrachtete Gebiet wird auf der Ostseite durch die Dill begrenzt, auf der Westseite durch die Bundesstraße 277a und auf der Nordseite durch die Bundesautobahn 480. Das Plangebiet ist eben und steigt in südwestlicher Richtung nach Dalheim hin leicht an. 2.4 Immissionsorte, Gebietsausweisung Als maßgebliche Immissionsorte wählen wir die am stärksten betroffenen Orte in Dalheim und Hermanstein aus: Immissionsort 1, Lampertsgraben 81, reines Wohngebiet Immissionsort 2, Dammstraße 2, Mischgebiet Der Immissionsort 1 ist im Bebauungsplan Dalheim als reines Wohngebiet ausgewiesen. Der Immissionsort 2 liegt laut Angabe der Stadt Wetzlar in einem Mischgebiet. Die Lage der Immissionsorte ist im Lageplan im Anhang ersichtlich. 2.5 Immissionsrichtwerte TA Lärm Für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden gelten gemäß TA Lärm (Pkt. 6.1) für den Beurteilungspegel je nach Gebietseinstufung folgende Immissionsrichtwerte: a) Industriegebiete (vgl. 9 BauNVO): L = 70 db(a) b) Gewerbegebiete (vgl. 8 BauNVO):
5 Schalltechnisches Büro A. Pfeifer Immissionsgutachten Nr. 1066/III vom Seite 5 tags nachts L = 65 db(a) L = 50 db(a) c) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete (vgl. 5-7 BauNVO): tags nachts L = 60 db(a) L = 45 db(a) d) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete (vgl. 2 und 4 BauNVO): tags nachts L = 55 db(a) L = 40 db(a) e) Reine Wohngebiete (vgl. 3 BauNVO): tags nachts L = 50 db(a) L = 35 db(a) f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten: tags nachts L = 45 db(a) L = 35 db(a) 3. Vorgehensweise Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Belange des Umweltschutzes gemäß 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB zu berücksichtigen. Schädliche Umwelteinwirkungen sollen bei der Planung nach Möglichkeit vermieden werden ( 50 BImSchG). Die rechtlichen Regelungen sind als Teil der Umweltvorsorge Vorgaben für die städtebauliche Planung (Stadt- und Dorfplanung). Der damit auch angesprochene raumbezogene Schallschutz erfolgt im wesentlichen durch eine systematische Steuerung der Verteilung der Bodennutzung (z. B. Wohngebiete; Gewerbegebiete) sowie durch bauliche Maßnahmen und technische Vorkehrungen (z. B. Schallschutzwände). Zur Regelung der Intensität der Flächennutzung wird die Festsetzung von Emissionskontingenten L EK angewendet. Aus schalltechnischer Sicht ist bei der städtebaulichen Planung und der rechtlichen Umsetzung zu gewährleisten, dass die Geräuscheinwirkungen durch die zulässigen Nutzungen nicht zu einer Verfehlung des angestrebten Schallschutzzieles führen. Dazu ist in der Planung ein Konzept für die Verteilung der an den maß-
6 Schalltechnisches Büro A. Pfeifer Immissionsgutachten Nr. 1066/III vom Seite 6 geblichen Immissionsorten für das Plangebiet insgesamt zur Verfügung stehenden Geräuschanteile zu entwickeln. Durch die Festlegung der Emissionskontingente wird sichergestellt, dass durch die Nutzung des Bebauungsplangebietes die gemäß TA Lärm geltenden Immissionsrichtwerte in der Umgebung eingehalten werden. Es sind mittels Schallausbreitungsrechnung die durch die künftigen gewerbliche Nutzung einzuhaltenden Immissionsrichtwerte im Bereich der Immissionsorte zu bestimmen. Das Plangebiet und dessen Umgebung wird auf der Grundlage der Pläne digitalisiert. Erfasst werden hierbei die Geländetopographie, die baulichen Gegebenheiten, die Schallquellen sowie die Immissionsorte. Es werden Berechnungen durchgeführt mit dem Ansatz von flächenbezogenen Schallleistungspegeln für das Plangebiet. Der flächenbezogene Schallleistungspegel ist das logarithmische Maß für die von einer flächenhaften Schallquelle je Flächeneinheit abgestrahlten Schallleistung. Hierfür wird der Ansatz für das Plangebiet so gewählt, dass die jeweils geltenden Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten eingehalten werden. Die existierende Bebauung innerhalb des Plangebietes bleibt normgemäß unberücksichtigt. Die Berechnung erfolgt unter ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung.
7 Schalltechnisches Büro A. Pfeifer Immissionsgutachten Nr. 1066/III vom Seite 7 4. Ergebnisse Die Berechnung ergibt für die im Bebauungsplan, 3. Änderung mit GI gekennzeichnete Fläche (siehe Lageplan im Anhang) nachfolgend aufgeführte flächenbezogene Schallleistungspegel: Gewerbefläche BPlan 3. Änderung L WA = 58 db(a)/m² tags L WA = 43 db(a)/m² nachts Aus den so ermittelten Emissionskontingenten werden in Baugenehmigungsverfahren die Immissionsrichtwerte der künftigen Nutzung des Plangebietes bestimmt. Es ergeben sich die in den folgenden Tabellen angegebenen Immissionspegel: Tab. 1 : Immissionspegel tags an den Immissionsorten. Quelle Immissionspegel Tag L db(a) Bezeichnung Io 1 Io 2 Gewerbefläche Bebauungsplan 3. Änderung 39,5 48,6 Immissionsrichtwert Anzustrebender Immissionsrichtwert Tab. 2 : Immissionspegel nachts an den Immissionsorten. Quelle Immissionspegel Nacht L db(a) Bezeichnung Io 1 Io 2 Gewerbefläche Bebauungsplan 3. Änderung 24,5 33,6 Immissionsrichtwert Anzustrebender Immissionsrichtwert 25 35
8 Schalltechnisches Büro A. Pfeifer Immissionsgutachten Nr. 1066/III vom Seite 8 5. Aussagesicherheit Die Dämpfung des Schalls, der sich im Freien zwischen einer Schallquelle und einem Immissionsort ausbreitet, fluktuiert aufgrund der Schwankungen in den Witterungsbedingungen auf dem Ausbreitungsweg sowie durch Dämpfung oder Abschirmung des Schalls am Boden, an Bewuchs und an Hindernissen. Die geschätzten Genauigkeitswerte beschränken sich auf den Bereich der Bedingungen, die für die Gültigkeit der Gleichungen der DIN ISO festgelegt sind. Sie sind unabhängig von den Unsicherheiten in der Bestimmung der Schallemissionswerte. Für das Prognoseverfahren der DIN ISO wird eine geschätzte Unsicherheit für die Berechnung der Immissionspegel L AT unter Anwendung der Gleichungen 1 bis 10 mit breitbandig emittierenden Geräuschquellen angegeben. Die Unsicherheit wird in Abhängigkeit der mittleren Höhe von Schallquelle und Immissionsort in Tabelle 5 der Norm wie folgt beziffert: * Höhe, h Abstand, d *) 0 < d < 100 m 100 m < d < 1000 m 0 < h < 5 m ± 3 db ± 3 db 5 m < h < 30 m ± 1 db ± 3 db Anmerkung: h ist die mittlere Höhe von Quelle und Empfänger d ist der Abstand zwischen Quelle und Empfänger Diese Schätzungen basieren auf Situationen, wo weder Reflexionen noch Abschirmungen auftreten. Bei einer Prognose der Genauigkeitsklasse 2 kann davon ausgegangen werden, das sich die Schätzung der Unsicherheit auf einen Bereich von ± 2 Standardabweichungen bezieht. Somit entspricht die Genauigkeit der DIN ISO einer Standardabweichung σ Prog von 0,5 db bzw. 1,5 db.
9 Schalltechnisches Büro A. Pfeifer 6. Anhang 6.1 Lagepläne Abb. 1 : Immissionsgutachten Nr. 1066/III vom Bebauungsplan Nr. 8, 3. Änderung (ohne Maßstab). Seite 9
10 Schalltechnisches Büro A. Pfeifer Immissionsgutachten Nr. 1066/III vom Seite 10 Hermannsteiner Straße Immissionsort 2 Dammstraße 2 Grenze des Bebauungsplans GI 500 m N Immissionsort 1 Lampertsgraben 81 B 277a Abb. 2 : Übersichtsplan des Plangebiets mit Kennzeichnung der Immissionsorte.
11 Schalltechnisches Büro A. Pfeifer Immissionsgutachten Nr. 1066/III vom Seite Berechnungsdaten Im folgenden werden die wesentlichen Eingangsdaten der Schallausbreitungsrechnung aufgelistet. Auf die Darstellung ausführlicher Berechnungsprotokolle für jeden Immissionsort wird aus Platzgründen verzichtet. Bei Bedarf können diese nachgereicht werden. Immissionsorte Bezeichnung Pegel Lr Richtwert Nutzungsart Höhe Koordinaten Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Auto Lärmart X Y Z (dba) (dba) (dba) (dba) (m) (m) (m) (m) Io 1 Lampertsgraben 81 39,5 24,5 40,1 25,1 5,00 r 419,17 51,33 189,73 Io 2 Dammstraße 2 48,6 33,6 50,1 35,1 5,00 r 1272, ,60 158,14 Horizontale Flächenquellen Bezeichnung Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht Tag Ruhe Nacht (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (min) (min) (min) (db) (Hz) Gewerbefläche BPlan 3. Änderung 108,1 50,1 93,1 58,0 0,0 43,0 Lw" 0 58,0 0,0 43,0 0,0 32 (keine)
Immissionsgutachten Nr. 2657
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