2 GmbH und Steuern. 2.1 Welche Pflichten bestehen gegenüber dem Finanzamt?

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1 2.1 Welche Pflichten bestehen gegenüber dem Finanzamt? GmbH ist Steuersubjekt Die Gesellschaft ist ein so genanntes eigenes Steuersubjekt. Sie zahlt unter anderem Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Sie ist Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft nehmen allerdings nicht die Gesellschafter, sondern die Geschäftsführer wahr ( 34 Abs. 1 Abgabenordnung [AO]). Achtung: Der Geschäftsführer, der die steuerlichen Pflichten missachtet, kann unter bestimmten Voraussetzungen persönlich vom Finanzamt in die Haftung genommen werden (siehe 69 AO). Dies setzt voraus, dass der Geschäftsführer vorsätzlich oder grob fahrlässig die steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Vorsätzlich handelt, wer bewusst und gewollt gegen die ihm auferlegten Pflichten verstößt. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand in besonders hohem Maße sorgfaltswidrig, d. h. leichtfertig, handelt. Der Geschäftsführer haftet dabei im Falle eines steuerrechtlichen Verstoßes mit seinem persönlichen Vermögen (siehe Teil 2, Kapitel 4.3). Pflichten bei Gründung Pflichten im laufenden Geschäft Umfang der Pflichten Die GmbH befindet sich von Anfang an unter der Kontrolle des Finanzamtes. Bereits der Notar ist verpflichtet, dem Finanzamt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde zu übersenden. Das Finanzamt fordert Sie als Geschäftsführer in der Regel auf, die Gesellschaft ordnungsgemäß anzumelden und eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Sodann sind die üblichen steuerlichen Pflichten zu erfüllen, d. h. einmal jährlich sind die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung vorzunehmen. Während eines Geschäftsjahres sind, sofern die Voraussetzungen vorlie- 70

2 Welche Steuern fallen bei der GmbH an? 2 gen, monatlich oder quartalsmäßig die Umsatzsteuer bzw. die Lohnsteuer anzumelden. Dies hängt davon ab, in welchem Umfang umsatzsteuerpflichtige Umsätze getätigt werden und ob lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer beschäftigt sind. Sind diese Pflichten monatlich zu erfüllen, so muss jeweils bis zum Ablauf des 10. Kalendertags des Folgemonats die Voranmeldung beim Finanzamt eingegangen sein. Die Jahressteuererklärungen sind bis zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben ( 149 Abs. 2 AO). Wird die Gesellschaft von einem Steuerberater betreut, so erhält dieser ohne weiteres Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Fristen 2.2 Welche Steuern fallen bei der GmbH an? Körperschaftsteuer Erwirtschaftet die GmbH Gewinne, so unterliegen diese der Körperschaftsteuer. Bei der Körperschaftsteuer handelt es sich um eine eigene Steuer der GmbH, die diese und nicht ihr Anteilseigner dem Finanzamt schuldet. Die Gesellschafter entscheiden, ob sie den Gewinn an sich ausschütten oder ihn im Gesellschaftsvermögen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis belassen. Die Körperschaftsteuer beträgt ab %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Körperschaftsteuer. Diese Steuerbelastung gilt unabhängig davon, ob Gewinne ausgeschüttet oder einbehalten werden. Beim Gesellschafter sind sodann die von ihm bezogenen Dividenden mit der Abgeltungssteuer zu versteuern. Abgeltungssteuer Mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % wird bei Privatanlegern die Einkommensteuer auf Kapitalerträge pauschal abgegolten. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Der Gesellschafter kann, wenn sein individueller Steuersatz niedriger ist oder er wegen seiner geringen Einkünfte gar keine Steuern zahlt, die Erträge in seiner Einkommensteuererklärung deklarieren. Dadurch erhält er die Abgeltungssteuer ganz bzw. anteilig erstattet. Gehört die Beteili- Versteuerung der Dividenden 71

3 gung zu einem Betriebsvermögen, gilt das Teileinkünfteverfahren. Danach bleiben 40 % der Dividenden steuerfrei, umgekehrt können aber auch 40 % der Kosten nicht abgezogen werden. Tipp: Option zum Teileinkünfteverfahren für Privatpersonen Privatanleger können von der Abgeltungssteuer zum Teileinkünfteverfahren optieren, wenn sie mit mindestens 25 % an der GmbH beteiligt sind oder mindestens 1 % des Kapitals der GmbH halten und für diese beruflich tätig sind ( 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG). Diese Option, die einen Antrag beim Finanzamt erfordert und auch widerrufen werden kann, ist dann sinnvoll sein, wenn die Beteiligung mit Kredit finanziert wird und der private Anleger Kreditzinsen zahlt. Diese wären bei einer Privatperson sonst nicht abzugsfähig. Durch die Option können zumindest 60 % der Zinsen steuerlich geltend gemacht werden. Versteuerung des Veräußerungserlöses Die GmbH als Gesellschafterin Der Erlös beim Verkauf von GmbH-Beteiligungen, die der Gesellschafter in seinem Privatvermögen hält, ist der Abgeltungssteuer zu unterwerfen, bei einer wesentlichen Beteiligung ab 1 % unterliegt der Veräußerungsgewinn dem Teileinkünfteverfahren. Ausschüttung von Dividenden an eine Kapitalgesellschaft Besonders attraktiv ist die Regelung, die eine Steuerfreiheit von der Körperschaftsteuer für Dividenden anordnet, die eine Kapitalgesellschaft von einer anderen bezieht. Das bedeutet: Schüttet eine Kapitalgesellschaft, also etwa eine GmbH oder AG, eine Dividende an eine andere Kapitalgesellschaft aus, so stellt der Zufluss dort steuerfreies Einkommen dar. Tipp: Steuerfreie Dividenden für Privatpersonen Auch Privatpersonen können von dieser Regelung profitieren, indem sie eine vermögensverwaltende GmbH gründen, die etwa zum Zwecke der Altersvorsorge steuerfrei ein Vermögen aus zufließenden Dividenden aufbaut. Zu beachten ist allerdings, dass dann jeweils die Ausschüttung von Dividenden aus der vermögensverwaltenden GmbH zugunsten des Gesellschafters bei diesem mit der soeben beschriebenen Abgeltungssteuer zu besteuern sind. Der Gesellschafter kann in der Sphäre der GmbH steuerfrei ein Vermögen aufbauen. Sobald er dieses jedoch an sich ausschüttet, unterliegt die an ihn ausgeschüttete Dividende der 72

4 Welche Steuern fallen bei der GmbH an? 2 Abgeltungssteuer. Auch ist zu beachten, dass der Transfer von Vermögensgegenständen aus dem Vermögen des Gesellschafters auf die vermögensverwaltende GmbH je nach Art und Gestaltung ein steuerpflichtiger Vorgang sein kann. Wird beispielsweise eine im Privatvermögen gehaltene GmbH-Beteiligung in eine vermögensverwaltende GmbH eingebracht, so kann diese Sacheinlage grundsätzlich einen steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang darstellen, der genauso behandelt wird wie die Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung an einen Dritten. Fachkundige Beratung, z. B. zu der Frage, wann eine Vermeidung der Steuerfolgen nach dem Umwandlungssteuergesetz in Betracht kommt, ist unbedingt einzuholen. Sonstige Steuern Als Gewerbebetrieb unterliegt die GmbH der Gewerbesteuer, wobei die Höhe durch die Hebesätze der Gemeinden variiert. Werden Grundstücke von der GmbH erworben, fällt Grunderwerbsteuer an. Für die Gehälter der Mitarbeiter ist Lohnsteuer abzuführen. Verdeckte Gewinnausschüttungen Das Finanzamt prüft alle Zahlungen, die zwischen der GmbH und ihren Gesellschaftern fließen, besonders gründlich nach so genannten verdeckten Gewinnausschüttungen: Zahlungen an Gesellschafter- Geschäftsführer mindern den GmbH-Gewinn nur dann, wenn diese Zahlungen nicht überhöht sind, also wie zwischen fremden Dritten abgewickelt würden. So dürfen Sie sich nur ein Gehalt in der Höhe zugestehen, wie es in in einer vergleichbaren GmbH einem Dritten gezahlt wird. Achtung: Zahlt sich der Gesellschafter-Geschäftsführer trotzdem ein höheres Gehalt aus, muss er dies dem Finanzamt gegenüber begründen, z. B. unter Hinweis auf besondere Qualifikationen des Geschäftsführers, außerordentliche Branchenkenntnisse, überdurchschnittlichen Arbeitseinsatz usw. Gewinnminderung 73

5 Dem Gesellschafter-Geschäftsführer sollte in keinem Fall ein Betrag ausgezahlt und niemals eine Gutschrift erteilt werden, ohne dass diese Zahlung bzw. Gutschrift vorher in Schriftform vereinbart wurde. Das gilt für alle nur denkbaren Leistungen der GmbH an die Gesellschafter, seien es Waren, ausrangierte Pkw. usw. Einlage in Form eines Grundstücks Steuernachteile Ein weiterer finanzieller und steuerlicher Gesichtspunkt sollte schon bei der Gründung ins Kalkül gezogen werden. Zwar ist es recht einfach, die geforderte Höhe der Einlage in Form eines Grundstücks in die GmbH einzubringen. Das kann aber unerwünschte steuerliche Folgen nach sich ziehen. Vermögen, das in die GmbH eingebracht wird, geht in das Eigentum der GmbH über. Wird das Grundstück anschließend aus dem Betriebsvermögen der GmbH mit Gewinn verkauft, muss die GmbH diesen in voller Höhe dem GmbH-Gewinn zurechnen. Private Veräußerungsgeschäfte können jedenfalls nach zehn Jahren steuerfrei sein. Tipp: Es empfiehlt sich, hohe Vermögenswerte erst nach reiflicher Überlegung einzubringen. Sie können diese Belastungen umgehen, etwa indem Sie diese Vermögenswerte der GmbH miet- bzw. pachtweise zur Verfügung stellen. Ein versierter Steuerberater kann Ihnen entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen und vertraglich finanzamtssicher umzusetzen. Insbesondere muss eine so genannte Betriebsaufspaltung vermieden werden. 74

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