Versetzung = Ende der Karriere? Kündigung = Ende aller Möglichkeiten? Seminar für Betriebsräte Personelle Einzelmaßnahmen

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1 Versetzung = Ende der Karriere? Kündigung = Ende aller Möglichkeiten? Seminar für Betriebsräte Personelle Einzelmaßnahmen Als die Umsätze eines Verbrauchermarktes, in dem ein Betriebsrat existiert, stark zurückgehen wendet sich der Marktleiter an die Personalabteilung. Drei Tage später Tag erhalten eine Verkäuferin und eine Kassiererin ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass ihr Arbeitsverhältnis gekündigt ist. Die Kassiererin wendet sich an ihren Rechtsbeistand und erfährt dort, dass sie aus verschiedenen Gründen die Kündigung erfolgreich anfechten könnte. Neben diesem oder einen von Ihnen ausgewählten Fall aus Ihrer Arbeit behandeln Sie personelle Einzelmaßnahmen auf diesem Seminar praktisch wie im "Ernstfall". Außerdem erfahren Sie: Was ist eine Versetzung, Einstellung, Ein- oder Umgruppierung? In welcher Weise muss der Arbeitgeber den Betriebsrat beteiligen? Wann und wie könnte der Betriebsrat den Maßnahmen des Arbeitgebers widersprechen und welche Auswirkungen hat dies? Welche Besonderheiten gibt es bei befristeten Arbeitsverhältnissen und Leiharbeitnehmern? Aktuelle Rechtsprechung zum Thema Was ist eine ordentliche, außerordentliche, betriebsbedingte und personenbedingte Kündigung? Was ist eine Abmahnung, führt sie automatisch zur Kündigung? Wie kann der Betriebsrat reagieren, wenn ein Betriebsratsmitglied versetzt oder gekündigt werden soll? Wie können Arbeitnehmer unzumutbare oder ungerechtfertigte Maßnahmen des Arbeitgebers anfechten? Was ist zu tun, wenn ein Arbeitgeber ständig ohne Anhörung des Betriebsrates Maßnahmen durchführt? BR II-Seminar für Betriebsräte "Personelle Einzelmaßnahmen" Anmeldefrist 7. Juli 2015

2 Seminarausschreibung Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Angelegenheiten gemäß 95 und 99 ff BetrVG (BR II) Seminar für Betriebsräte gemäß 37 Abs. 6 BetrVG Thema: Freistellung: Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Angelegenheiten gemäß 99 ff BetrVG gemäß 37 Abs. 6 i. V. mit 40 Betriebsverfassungsgesetz Termin: Seminarbeginn: Montag, 27. Juli 2015, Uhr Seminarende: Freitag, 31. Juli 2015, Uhr Anreise ist am Vorabend Sonntag, 26. Juli 2015 bis 19:00 Uhr möglich Ort: Seminarkosten: Seminargebühr: Rechnung: Landgasthaus Zur Linde, Fam. Ackerhans, Ahornallee 32, Fürstenhagen, Tel.: 05574/322, Fax: 05574/344 An Kostenarten fallen an: Seminargebühr (Referenten-, Durchführungskosten, Seminarunterlagen) Übernachtungs-, Verpflegungskosten Fahrgeld Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Teilnahme ergibt sich aus 40 i. V. mit 37 Abs. 6 BetrVG. Die Seminargebühr beträgt für jede Person 850,-- zzgl.19% MwSt. Die auf den Teilnehmer bezogene Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen vom Unternehmen zu begleichen. Anmeldeschluss: 7. Juli 2015 Hotelkosten: Der Vollpensionspreis beträgt ca. 350,--, (bei Anreise am Sonntagabend 400,--). Die Hotelrechnung ist Abreise im Seminarhotel zu begleichen, wenn keine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers vorliegt. Anmeldung: Bitte die Anmeldung auf beiliegendem Formular an Virtuell Consult Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt Seelingstädter Straße Hameln senden oder per Fax 05151/ Informationen: Weitere Informationen erhalten Sie unter der gleichen Anschrift, und Tel.- Nr.: 05151/

3 Themenplan Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Angelegenheiten gemäß 95 und 99 ff BetrVG Seminar für Betriebsräte gemäß 37 Abs. 6 BetrVG Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Einführung in das Seminar, Vorstellung des Zeit- und Themenplans, sowie der Arbeitsmethode Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Angelegenheiten: Unterschied zwischen Information, Anhörung, Beratung, Vetorechten und Mitbestimmung Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen gemäß 99 ff BetrVG: Inhalt und Umfang der Anhörung des Betriebsrates Begriffsdefinitionen: Einstellung Eingruppierung Versetzung Umgruppierung Zustimmungsverweigerung und deren Wirkung Vorläufige personelle Maßnahmen gemäß 100 BetrVG Übungen an Fällen aus der Praxis Fortsetzung der Fallbearbeitung Besonderheiten bei befristeten Arbeitsverhältnissen und Leiharbeitnehmern Aufhebung personeller Einzelmaßnahmen auf Antrag des Betriebsrates durch das Arbeitsgericht Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen gemäß 102 ff BetrVG Die verschiedenen Kündigungsarten und -gründe Besonderer Kündigungsschutz von Mitgliedern betriebsverfassungsrechtlicher Organe Übungen an Fällen aus der Praxis Fortsetzung der Fallbearbeitung Seminarauswertung und Abschlussgespräch

4 mobilfon: Anmeldung zum Seminar (bitte leserlich und vollständig ausfüllen) Thema: von: bis: Seminarort: Name: Vorname: Anschrift Telefon priv: Telefon dienstl.: -Adresse: Unternehmen: Rechnungsadresse: Beruf/Tätigkeit: Virtuell Consult (Betriebsname, Straße, PLZ/Ort) (bitte unbedingt angeben, wenn diese nicht mit der letzten Zeile identisch ist) Branche: Vollzeitbeschäftigt Teilzeitbeschäftigt Auszubildende Gewerkschaftsmitglied* ja nein Alter* *Angaben sind freiwillig Bisher besuchte Seminare: Der Betriebsrat hat die Teilnahme am oben genannten Seminar gem. 37 Abs. 6 BetrVG am beschlossen 1. (bitte unbedingt angeben) Die Kostenzusage des Arbeitgebers 2 Kostenübernahmeerklärung gemäß 37Abs.6 i. V. mit 40 BetrVG 3 Die Kostenübernahmeerklärung umfasst den Seminarbeitrag und die Hotelkosten unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen liegt vor liegt nicht vor Ort, Datum,Unterschrift des Arbeitgebers, ggfls. Stempel Übernachtung im Hotel ja nein Anreise am: Datum Uhrzeit Sonstige Wünsche: Anmeldungen bitte per Fax oder Post an: Vircon-Virtuell Consult Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt Seelingstädter Straße Hameln Fax: Mit der Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen 4 an Ort, Datum/Unterschrift 1 Ein ordnungsgemäß gefasster Betriebsratsbeschluss ist Voraussetzung für den Besuch des Seminars. 2 Die Kostenzusage des Arbeitgebers erleichtert die Seminarabrechnung und Rechtssicherheit aller Beteiligten. 3 Bei Ausfüllen und Unterschreiben dieser Erklärung erübrigt sich eine separate Erklärung für das Hotel 4 Teilnahmebedingungen können auch eingesehen werden unter

5 mobilfon: Teilnahmebedingungen für Seminare Anmeldungen sind verbindlich Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung/Einladung mit weiteren Hinweisen zum Seminar und die Rechnung. 5 Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Sollte das Seminar nicht zustande kommen oder abgesagt werden müssen, wird die bereits gezahlte Seminargebühr ohne Abzug oder Bearbeitungsgebühr zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Bei mehrtägigen Seminaren wird für alle Seminarteilnehmer/-innen die Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte übernommen. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen resp. Seminarpauschalen sowie den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Bei Vorliegen einer von Ihrem Arbeitgeber unterschriebenen Kostenübernahmeerklärung richtet das Hotel die Rechnung direkt an das Unternehmen. Ohne Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers muss die Hotelrechnung bei Abreise direkt vor Ort bezahlt werden. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen dem/der Seminarteilnehmer/-in und dem Hotel/der Bildungsstätte zustande. Die Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst im Hotel bzw. der Bildungsstätte vorzunehmen. Widerruf der Anmeldung / Absage der Teilnahme Sollten Sie an dem Seminar nicht teilnehmen können, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Ein Rücktritt vom Seminar, der spätestens bis zum 28.Tag vor dem Schulungsbeginn erfolgt, wird kostenfrei storniert und die gegebenenfalls bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe erstattet. Danach wird bis zum 7.Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 Euro zzgl. MwSt. erhoben. Nach Ablauf dieser Frist ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Das Hotel bzw. die Bildungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmer/-in benannt wird und an dem Seminar teilnimmt. 5 Bei Inhouse-Seminaren erhält das Unternehmen die Rechnung direkt, wenn eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt.

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