Mindestlohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Mindestlohn: Bestimmungen. 3. Mindestlohn in Agenda LOHN. 4. Details. 5. Wichtige Informationen
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- Bella Boer
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1 Mindestlohn Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Mindestlohn: Bestimmungen 2.1. Anwendungsbereich 2.2. Übergangsregelungen 2.3. Entgeltbestandteile 2.4. Aufzeichnungspflichten 3. Mindestlohn in Agenda LOHN 3.1. Mindestlohnprüfung aktivieren 3.2. Abweichende Mindestlohnprüfung für einzelne Mitarbeiter 3.3. Arbeitnehmer deaktivieren, für die kein Mindestlohn gilt 3.4. Auswertung Mindestlohnprüfung 3.5. Aufzeichnungspflichten erfüllen 4. Details 4.1. Bezüge für Mindestlohn 4.2. Arbeitszeiten für Mindestlohn 4.3. Kost und Logis für die Saison 5. Wichtige Informationen
2 Seite 2 1. Ziel Nach 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes durch den Arbeitgeber. Ab dem 1. Januar 2015 beträgt die Höhe des Mindestlohns 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Er ist alle zwei Jahre erstmals für das Jahr 2017 durch die Mindestlohnkommission zu überprüfen und ggf. anzupassen. Zur Zahlung des Mindestlohns sind alle Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland verpflichtet, soweit sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen. In einzelnen Branchen und Regionen kann der Mindestlohn aufgrund von Übergangsregelungen jedoch niedriger sein. Folgende Informationen erhalten Sie hier: Mindestlohn-Bestimmungen Mindestlohn in Agenda LOHN Alle Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2015 erhalten Sie bei den Behörden der Zollverwaltung. 2. Mindestlohn: Bestimmungen Überblick 1. Anwendungsbereich 3 2. Übergangsregelungen 4 3. Entgeltbestandteile 5 4. Aufzeichnungspflichten 6
3 Seite Anwendungsbereich Der Mindestlohn gilt für Alle Branchen (auch Saisonbetriebe wie Landwirtschaft, Gastronomie, Privathaushalte) Alle Personengruppen (auch Minijobs, kurzfristige Beschäftigte,Saisonkräfte, Praktikanten 26 BBiG) Alle Verträge (auch Akkordarbeit) Alle in- und ausländischen Beschäftigte (Beschäftigungsort Deutschland) Der Mindestlohn gilt nicht für folgende Arbeitsverhältnisse nach 22 MiLoG Praktikanten, wenn: o das Praktikum aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlichen Berufsakademie verpflichtend zu leisten o das Praktikum von einer Dauer bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für Aufnahme eines Studiums dienen o das Praktikum von einer Dauer bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung durchgeführt wird, wenn nicht schon zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Auszubildenden bestand o es sich um eine Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung nach 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) oder an einer Berufsvorbereitung nach 68 bis 70 BBiG handelt Personen im Sinne von 2 Abs. 1 und 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), also Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung Beschäftigte während ihrer Berufsausbildung Ehrenamtlich Tätige Langzeitarbeitslose, die unmittelbar vor der Beschäftigung gemäß 18 SGB III mindestens ein Jahr arbeitslos waren, für die ersten sechs Monate der Beschäftigung
4 Seite Übergangsregelungen Übergangsregelungen für allgemeinverbindliche Tarifverträge Abweichende Regelungen eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags gehen dem gesetzlichen Mindestlohn bis zum vor. Ab dem 1. Januar 2017 muss unabhängig von einem abweichenden Tarifvertrag ein Mindestentgelt von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde vereinbart und gezahlt werden. Übersicht Branchen-Mindestlöhne Übergangsregelungen für Zeitungszusteller Bei Zeitungszustellern wird der Mindestlohn in folgenden Schritten eingeführt: Gültig ab: Höhe des Mindestlohnes 01/ % des Mindestlohnes = 6,38Euro/Stunde 01/ % des Mindestlohnes = 7,23 Euro/Stunde 01/2017 Festschreibung auf 8,50 Euro/Stunde 01/2018 Gemäß Festsetzung der Mindestlohnkommission
5 Seite Entgeltbestandteile Lohn und Gehalt Bei dem Mindestlohn handelt es sich um einen Bruttolohn je Zeitstunde, der wegen des zwingenden Charakters der 1 und 20 MiLoG grundsätzlich als Geldleistung zu berechnen und auszuzahlen ist. Festgehalt Stundenlohn Sachbezüge Die Entlohnung im Wege der Gewährung von Sachbezügen, also Leistungen des Arbeitgebers, die dieser als Gegenleistung für die Arbeitsleistung in anderer Form als in Geld erbringt, ist grundsätzlich nicht zulässig. Keine Sachbezüge (Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt ausschließlich bei der Entlohnung von Saisonarbeitern, 12 soweit es um die Anrechnung von Kost und Logis geht. Zulagen und Zuschläge Anzurechnen: Stadtzulage Baustellenzulage Heiratsbeihilfe Nicht Anzurechnen: mehr Arbeit pro Zeiteinheit (Akkordprämien) überdurchschnittliche qualitative Arbeitsergebnisse (Qualitätsprämien) Arbeit zu besonderen Zeiten (z. B. Überstunden, Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit) Arbeit unter erschwerten oder gefährlichen Bedingungen (z. B. Schmutzzulagen, Gefahrenzulagen) Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung sonstige vermögenswirksame Leistungen Einmalzahlungen Einmalzahlungen (z. B. Weihnachts-/Urlaubsgeld) sind anrechnungsfähig nur für den Fälligkeitszeitraum ( 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MiLoG), in dem diese (ggf. auch anteilig) gezahlt werden.
6 Seite Aufzeichnungspflichten Die Arbeitszeitaufzeichnungen sind nicht an eine bestimmte Form gebunden und können sowohl elektronisch als auch schriftlich geführt werden. Allgemeine Aufzeichnungspflicht Gemäß 17 des Mindestlohngesetzes ist der Arbeitgeber bei folgenden Beschäftigungsverhältnissen verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen und mindestens 2 Jahre aufzubewahren: Geringfügig Beschäftigte (Minijobber OHNE Arbeitnehmer im Haushaltsscheckverfahren) Kurzfristig Beschäftigte Arbeitnehmer die Sofortmeldepflichtig sind ( 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) Die Aufzeichnungen müssen spätestens mit Ablauf des 7. Tages nach Erbringung der Arbeitsleistung erstellt sein. Vereinfachte Aufzeichnungspflicht Eine vereinfachte Aufzeichnung der Arbeitszeit in der Form, dass lediglich die Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen ist, ist nach 1 Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) zulässig, wenn: die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Tätigkeit ausschließlich mobil ausüben, Arbeitgeber die konkrete tägliche Arbeitszeit (tatsächlichen Beginn und tatsächliches Ende) nicht vorgeben, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich ihre tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen können. Die Arbeitsleistung muss somit lediglich in einem bestimmten Zeitkorridor erbracht werden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dabei über ihre Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeit (Pausen) frei verfügen können. Nur in diesen Fällen genügt die Aufzeichnung der tatsächlichen täglichen Arbeitszeit (Dauer), ohne Angaben zu Beginn und Ende.
7 Seite 7 3. Mindestlohn in Agenda LOHN Überblick 1. Mindestlohnprüfung aktivieren 7 2. Abweichende Mindestlohnprüfung für einzelne Mitarbeitern 9 3. Arbeitnehmer deaktivieren, für die kein Mindestlohn gilt 9 4. Auswertung Mindestlohnprüfung 5. Aufzeichnungspflichten erfüllen Mindestlohnprüfung aktivieren In den Mandanten-Programmdaten wird gewählt, welche Mindestlohnvereinbarung gültig ist:»stammdaten Mandanten-Programmdaten Register: Arbeitszeit«. Dabei gilt: Die Einstellung wird automatisch in alle Mitarbeiter übernommen. Die Einstellung wird nicht in die Personengruppen 102, 121, 122 übernommen, da diese Mitarbeiter vom Mindestlohn ausgeschlossen sind. Wenn einzelne Mitarbeiter des Mandanten einer anderen Mindestlohnvereinbarung unterliegen, muss eine abweichende Einstellung beim Mitarbeiter hinterlegt werden ( siehe Seite 9 ). Mindestlohn gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) Hinterlegen Sie folgende Option in Mandanten, bei denen der allgemeine Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro gültig ist:
8 Seite 8 Übergangsregelung für allgemeinverbindliche Tarifverträge bis In Branchen, in denen die Tarifpartner bereits einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn vereinbart haben, ist eine Abweichung nach unten erlaubt. In Agenda LOHN muss der jeweilige Tarifvertrag hinterlegt werden. Bei Tarifänderungen aktualisiert Agenda LOHN den Mindestlohn automatisch. Mindestlohn für Zeitungszusteller gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) Bei Zeitungszustellern wird der Mindestlohn stufenweise eingeführt. Die zeitlich begrenzten Stufen werden in Agenda LOHN automatisch angepasst. Hinterlegen Sie <Mindestlohn für Zeitungszusteller>: Keine Mindestlohnprüfung Hinterlegen Sie <Keine Mindestlohnprüfung>:
9 Seite Abweichende Mindestlohnprüfung für einzelne Mitarbeiter Ein Arbeitnehmer dessen Mindestlohnvereinbarung von den Einstellungen in den Mandanten- Programmdaten abweicht, kann in den Personaldaten abweichend geschlüsselt werden:»stammdaten Personaldaten Mitarbeiter öffnen Register: Arbeitszeit« Arbeitnehmer deaktivieren, für die kein Mindestlohn gilt Arbeitnehmer, die von der Mindestlohnprüfung ausgeschlossen sind Folgende Mitarbeiter werden automatisch in Agenda LOHN von der Mindestlohnprüfung ausgeschlossen: 102»Auszubildende«121»Auszubildende innerhalb der Geringverdienergrenze«122»Auszubildenden in einer außerbetrieblichen Einrichtung«Arbeitnehmer, die manuell deaktiviert werden müssen Folgende Mitarbeiter müssen manuell in Agenda LOHN von der Mindestlohnprüfung ausgeschlossen werden Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung In Werkstätten beschäftigte körperlich oder geistig benachteiligte Menschen Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum nach Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung leisten Praktikanten, die ein Orientierungspraktikum von bis zu drei Monaten vor Berufsausbildung oder Studium leisten Praktikanten, die ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten Personen im Rahmen ihres Ehrenamtes Personen im Rahmen von Berufseinstiegs- und Vorbereitungsqualifizierungen Mitarbeiter von Mindestlohnprüfung ausschließen 1.»Stammdaten Personaldaten Mitarbeiter öffnen Register: Arbeitszeit«. 2. Option <Keine Mindestlohnprüfung> hinterlegen. Hinweis Erfassen Sie eine Notiz für den Ablaufzeitpunkt (z. B. Ablauf der sechsmonatigen Frist für Langzeitarbeitslose):»Bearbeitung Notiz«.
10 Seite Auswertung Mindestlohnprüfung Bei der Monatsberechnung erhalten Sie die Auswertung»Hinweise zur Abrechnung«. Die Auswertung kann auch über»auswertung Allgemeine Auswertungen Aktueller Monat Protokolle Hinweis zur Abrechnung«aufgerufen werden. Hinweis Die Auswertung der Mindestlöhne erfolgt auf einer Extraseite. Blättern Sie ggf. über die Pfeiltasten:. Die Auswertung»Hinweise zur Abrechnung«zeigt den errechneten Mindestlohn für alle Mitarbeiter an. Nur Mitarbeiter mit unterschrittenem Mindestlohn anzeigen Wenn Sie nur Mitarbeiter angezeigt bekommen möchten, bei denen der Mindestlohn unterschritten wird, wählen Sie folgende Option: 1.»Stammdaten Mandanten-Programmdaten Register: Arbeitszeit«. 2. Kontrollkästchen <Nur Arbeitnehmer mit unterschrittenem Mindestlohn> anhaken. Die Auswertung ergibt sich aus den hinterlegten Bezüge und Arbeitszeiten je Mitarbeiter. Bezüge Arbeitszeiten 3.5. Aufzeichnungspflichten erfüllen Bei Festanstellung ohne Sofortmeldepflicht sind keine gesonderten Auszeichnungspflichten zu erfüllen. Bei geringfügig entlohnten Beschäftigten (Minijob), kurzfristig Beschäftigten, sofortmeldepflichtigen Arbeitnehmern müssen besondere Aufzeichnungspflichten erfüllt werden: Der Arbeitgeber muss Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aufzeichnen und dies spätestens erledigt haben bis zum Ablauf des siebten Kalendertags, der auf den Tag der Arbeitsleistung folgt. Die Dokumentation muss mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Eine Ausfüllhilfe finden Sie unter» Auswertungen Bescheinigungswesen Formulare ohne Assistenten aufrufen Aufzeichnung Mindestlohngesetz«.
11 Seite 4. Details Überblick 1. Bezüge für Mindestlohn 2. Arbeitszeiten für Mindestlohn 3. Kost und Logis für die Saison Bezüge für Mindestlohn Welche Bezüge zur Mindestlohnprüfung herangezogen werden, hängt von der Mindestlohnkennzeichnung in der verwendeten Lohnart ab. In den Standard-Lohnarten wurden bereits Vorbelegungen vorgenommen. Es handelt sich um reine Vorschlagswerte. Prüfen Sie daher die Einstellungen in den von Ihnen genutzten Lohnarten. Mindestlohn-Kennzeichen in der Lohnart 1.»Stammdaten Lohnarten«. 2. Lohnart öffnen. 3. Option <Lohnart nicht zur Mindestlohnprüfung heranziehen> Arbeitszeiten für Mindestlohn Die zur Berechnung herangezogene Arbeitszeit ergibt sich, wie in Nr Arbeitszeiten beschrieben.
12 Seite Kost und Logis für die Saison Für Saisonarbeiter wird die Anrechnung von Kost und Logis nach 107 Abs. GewO (Gewerbeordnung) auf den gesetzlichen Mindestlohn zugelassen. Für die Abrechnung von Kost und Logis für Saisonarbeiter stehen ihnen in Agenda LOHN folgende Lohnarten zur Verfügung, die beim Mindestlohn berücksichtigt werden: Lohnart Folgelohnart als Nettoabzug 0240 Freie Wohnung (Saisonarb.) 0245 Freie Wohnung (Saisonarb.) 0241 Freie Wohnung (Saisonarb.) 0246 Freie Wohnung (Saisonarb.) 5. Wichtige Informationen Nr Arbeitszeiten
Mindestlohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzung. 3. Mindestlohn: Bestimmungen. 4. Mindestlohn in Agenda LOHN. 5.
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