Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v.

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1 Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v.

2 Zitat: Unterm Strich ein guter Start (Quelle: Tagesthemen ) Carsten Koall/Getty Images

3 Fakten: 5 Mio Arbeitnehmer verdienen in Deutschland weniger als 8,50 /h davon 1,6 Mio unter 6,00 /h davon 1,3 Mio unter 5,00 /h Gründe Hohe Anzahl prekärer Arbeitsverhältnisse Zersplitterung des Arbeitsmarkt Erosion des Tarifsystems/Rückgang Tarifbindung

4 Das MiLoG ist am im Rahmen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes (TarifAStG) in Kraft getreten. Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR gilt branchenübergreifend seit dem > Einführung eines flächendeckenden Mindestlohn Ausnahme: Bis für die aufgrund des AEntG und AÜG geregelten Mindestentgelte Zeitungszusteller

5 Ausnahmen: arbeitnehmerähnliche Personen (Heimarbeiter) Auszubildende und Praktikanten (Pflichtpraktika; freiwilliges, während Ausbildung oder Orientierung) ehrenamtlich Tätige Kinder (bis 15 Jahre) und Jugendliche (bis 18 Jahre) ohne abgeschlossene Berufsausbildung Langzeitarbeitslose (in ersten 6 Monaten) TIPP: Ausnahmenachweis in Personalakte nehmen!

6 Flächendeckender Mindestlohn in Deutschland für im Inland beschäftigte Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland für im Inland beschäftigte Arbeitnehmer von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland (z.b. auch LKW- Transit).

7 8,50 brutto pro Zeitstunde Stücklohn weiterhin zulässig; muss aber umgerechnet werden Schwankungen möglich; 8,50 brutto Durchschnitt im Monat (str.) gilt auch für Bereitschaftsdienst

8 Nicht anrechenbar: Zuschläge: Sonn- und Feiertagszuschläge, Nachtzuschläge, Überstundenzuschläge (str.) Zulagen: Schichtzulagen (ggf. tarifv. möglich), Schmutzzulagen, Gefahrenzulagen, Wechselschichtzulagen

9 Nicht anrechenbar: Prämien: Akkordprämien, Qualitätsprämien Vermögenswirksame Leistungen Trinkgelder Urlaubsgeld

10 Evtl. anrechenbar: funktionale Gleichwertigkeit der Leistungen Weihnachtsgeld, abh. von Ausgestaltung Einmalzahlung, abh. von Ausgestaltung Betriebl. Altersversorgung (bei Entgeltumwandlung)

11 anrechenbar: Zuschläge/Zulagen wie regelm. Lohn (z.b.: Bauzulage) Differenzzahlung zum Mindestlohn für entsandte Arbeitnehmer Wegegelder bei Zustellern Betriebstreuezulagen Kinderzulagen

12 zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit des Entgelts zu zahlen fehlt eine Vereinbarung, gilt 614 BGB (erster Tag des Folgemonats). spätester Fälligkeitstermin ist der letzte Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde (2 Monate)

13 3-jährige Verjährung wird von arbeitsvertraglichen und tarifvertraglichen Ausschlussfristen grunds. nicht erfasst Verwirkung ist ausgeschlossen Verzicht unzulässig TIPP: Arbeitsverträge überprüfen lassen, insbesondere Ausschlussfristen!

14 Geldbußen für Arbeitgeber, die den Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlen (bis ,00 ). die der Arbeitszeitdokumentation nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen (bis ,00 ). Außerdem bei Geldbuße von mind Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge für angemessene Zeit.

15 für wen? geringfügig Beschäftigte (Minijobber, kurzfristig Beschäftigte, 8 Abs. 1 SGB IV) Mitarbeiter im Wirtschaftsbereich ( 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Baugewerbe, Gaststättenund Beherbergungsbetriebe, Personenbeförderung, Spedition, Transport und Logistik, Schausteller, Forstwirtschaft, Gebäudereiniger, Messeaufbau, Fleischwirtschaft) Entleiher von Arbeitnehmern gem. 2a SchwarzArbG entfällt bei Lohn über 2.958,00 pro Monat (MiLoDokV)

16 Form und Inhalt? Beginn, Ende und Dauer der tägl. Arbeitszeit spätestens nach 7 Tagen zu erstellen, 2 Jahre aufbewahren keine bestimmte Form, also auch durch Zeiterfassungssystem, Excel-Tabelle oder Formblätter TIPP: Formblätter oder bereits vorhandene Wochenpläne (aktualisiert) verwenden!

17 Es haftet derjenige, wer die Verpflichtung zur Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen nicht mit eigenen, sondern mit fremden Arbeitskräften erfüllt, 13 MiloG i.v.m. 14 AEntG. verschuldensunabhängige Haftung gilt auch für Subunternehmer Verpflichtung zur Zahlung des Mindestentgelts TIPP: ggf. letter of indemnity (Freistellungserklärung)

18 Arbeitsstunden, die auf einem Arbeitszeitkonto eingestellt sind, sind nach 2 II 1 MiLoG spätestens innerhalb 12 Monaten nach ihrer Erfassung durch bezahlte Freizeitgewährung oder durch Zahlung des Mindestlohns auszugleichen. Voraussetzung: schriftliche Vereinbarung über Arbeitszeitkonto monatlich verstetigtes Arbeitsentgelt 50 % der vertrag. Arbeitszeit (Plusstunden, ggf. Minusstunden) im Monat nicht übersteigen

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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