Seminare für Betriebsratsmitglieder und Ersatzvertreter. in Unternehmen der Kommunikation und Logistik. sowie in Callcentern.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Seminare für Betriebsratsmitglieder und Ersatzvertreter. in Unternehmen der Kommunikation und Logistik. sowie in Callcentern."

Transkript

1 Seminare für Betriebsratsmitglieder und Ersatzvertreter in Unternehmen der Kommunikation und Logistik sowie in Callcentern Anbieter Kommunikationsgewerkschaft DPV Regionalverband Mitte An den Drei Steinen 3a Frankfurt info(at)dpvkom-rv-mitte.de Veranstaltungsort (in der Regel) Gasthof Schmitt Michaelstr Neuhof Individuell geplante Seminare oder Seminare zu bestimmten Themen auf Anfrage Mindestteilnehmerzahl 10

2 Betriebsverfassungsgesetz - Seminarnummer 1 Die Schulung richtet sich an erstmals gewählte bzw. nachgerückte Mitglieder der betrieblichen Mitbestimmungsgremien sowie an Ersatzmitglieder. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die gesetzlichen Aufgaben der betrieblichen Mitbestimmungsgremien. Sie lernen die für ihre Arbeit erforderlichen Gesetze und Kommentare kennen und machen sich im Umgang mit Gesetzen und Kommentaren vertraut. Die Teilnehmer kennen ihre Rechte und Pflichten als Mandatsträger und verstehen sie im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten und des Betriebes einzusetzen. Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes Grundbegriffe des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts Rechte und Pflichten des Betriebsrats Allgemeine Beteiligungsrechte Mitwirkung, Mitbestimmung Beteiligungsrechte bei Kündigungen

3 Betriebsverfassungsgesetz - Seminarnummer 2 Die Teilnehmer lernen die einzelnen Gegenstände der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten kennen und machen sich mit den Möglichkeiten der Umsetzung im Betrieb vertraut. Sie kennen die tariflichen Bestimmungen und deren Vorrang vor betrieblichen Vereinbarungen. Die Teilnehmer kennen ihre Aufgaben und Möglichkeiten und verstehen sie im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten und des Betriebes einzusetzen. Grundsätze der Mitbestimmung Gesetz und Tarifvertrag Initiativrechte des Betriebsrats Gegenstände der Mitbestimmung Durchsetzung der Beteiligungsrechte

4 Betriebsverfassungsgesetz - Seminarnummer 3 Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die personellen Angelegenheiten im Rahmen der Mitbestimmung. Sie lernen ihre Aufgaben und Möglichkeiten in personellen Angelegenheiten kennen und verstehen die unterschiedlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte zum Wohle der Beschäftigten einzusetzen. Ausschreibung von Arbeitsplätzen Beurteilungsrichtlinien, Personalfragebogen Grundsätze der Personalplanung Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen Versagungskatalog Mitbestimmung bei Fragen der Berufsbildung Mitbestimmung bei Kündigungen

5 Betriebsverfassungsgesetz - Seminarnummer 4 Begriffe wie Betriebsübergang, Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan gehören immer mehr zum ständigen Vokabular der Betriebsräte. Betriebe werden umorganisiert, neue Arbeitsformen (wie z.b. Gruppenarbeit) eingeführt, Kompetenzen neu verteilt und Hierarchien durcheinandergewürfelt. Es ist der Wille des Gesetzgebers, dass der Betriebsrat auch bei diesen grundlegenden Veränderungen mitreden soll. Dies erfordert eine komplexe Betrachtung der Vorgänge. Der Betriebsrat muss in der Lage sein, Betriebsänderungen von normalen Entwicklungsprozessen zu unterscheiden. Mit dieser Schulung wollen wir Sie in die Lage versetzen, Betriebsänderungen bereits frühzeitig zu erkennen und die zur Verfügung stehenden Werkzeuge Interessenausgleich und Sozialplan gezielt einzusetzen. Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Wirtschaftsausschuss Zusammensetzung, Aufgaben, Befugnisse Informationspflicht des Unternehmens, Einsichtsrechte Betriebsänderungen Stilllegung oder Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen Zusammenlegung von Betrieben, Änderung der Betriebsorganisation Betriebsübergang gem. 613 a BGB Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen Voraussetzungen für die Beteiligung Folgen bei Missachtung der Beteiligungsrechte Interessenausgleich, Sozialplan Zweck, Wirkung und Gegenstand von Sozialplan und Interessenausgleich Erzwingbarkeit eines Sozialplans, Einigungsstellenverfahren Folgen bei Abweichung vom Interessenausgleich

6 Betriebsverfassungsgesetz Seminarnummer - 5 Die Teilnehmer lernen die Rechtswirkungen, die von einer Betriebsvereinbarung für Arbeitgeber, Betriebsrat und Belegschaft ausgehen, kennen und sind in der Lage, die inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebsvereinbarung auf betrieblicher Ebene zu nutzen und anzuwenden. Sie kennen die Bedeutung der Einigungsstelle für die Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und wissen, in welchen Fällen der Betriebsrat die Einrichtung einer Einigungsstelle erzwingen kann. Die Betriebsvereinbarung Regelungsspielräume Verhandlungen über den Abschluss von Betriebsvereinbarungen Verhandlungsstrategien Beratung durch Rechtsanwälte und Sachverständige Umsetzung der Betriebsvereinbarung Befristung und Kündigung von Betriebsvereinbarungen Ablösende Betriebsvereinbarungen Möglichkeiten der gerichtlichen Überprüfung Regelungsabrede Unterschiede zur Betriebsvereinbarung Die Einigungsstelle Einrichtung einer Einigungsstelle Rechtsstellung der an der Einigungsstelle beteiligten Personen Die Verhandlung Ergebnisse der Einigungsstelle und ihre Wirkung Kosten der Einigungsstelle Gerichtliche Überprüfung von Sprüchen der Einigungsstelle Die tarifliche Schlichtungsstelle

7 Arbeitsrecht für Betriebsräte Die Teilnehmer erhalten Grundkenntnisse im allgemeinen Arbeitsrecht, die für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Betriebsrats unerlässlich sind. Normen des Arbeitsrechts Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen Begründung des Arbeitsverhältnisses Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Einstellung Grenzen des Fragerechts BR-Beteiligung bei der Einstellung Der Arbeitsvertrag Form und Inhalt des Arbeitsvertrags Gestaltung des Arbeitsvertrags Arbeitnehmerpflichten Arbeitspflicht, Art, Ort und Umfang der Arbeitsleistung Arbeitsvertragliche Nebenverpflichtungen, Verschwiegenheitspflicht Verletzung der Arbeitnehmerpflichten Arbeitgeberpflichten Vergütungspflicht, Beschäftigungspflicht, Fürsorgepflicht Verletzung der Arbeitgeberpflichten, Möglichkeiten des Arbeitnehmers Arbeitsvergütung Lohnfortzahlung bei Urlaub und Krankheit Arbeitsausfall aus persönlichen Gründen

8 Personalplanung Zur Personalplanung gehören alle Vorhaben, die sich in personellen Einzelmaßnahmen niederschlagen können. Dazu gehören auch die Feststellung des Personalbedarfs. Der Betriebsrat hat im Rahmen der Personalplanung Informationsund Vorschlagsrechte. In dieser Schulung wird den Teilnehmern die einzelnen Teilbereiche der Personalplanung erläutert sowie die tariflichen und gesetzlichen Regelungen vermittelt. Ferner wird das Arbeiten mit Kennzahlen vorgestellt und geübt. Teilbereich der Personalplanung Mitbestimmung des Betriebsrates Informationsrechte Personelle Einzelmaßnahmen Personalabbauplanung Rechtzeitige Informationen Interessenausgleich, Sozialplan Beschäftigungssicherung Tarifbereich Tarifvertragliche Regelungen, Öffnungsklauseln in Tarifverträgen Betriebsvereinbarungen, Muster und Anwendungshinweise Praktisches Arbeiten Arbeiten mit Kennzahlen Fehlzeitenanalyse

9 Betriebsverfassungsgesetz - spezial Auffrischung Schwerpunkt Mitbestimmung Die Schulung richtet sich an Mandatsträger, die in den Betriebsrat wiedergewählt wurden und bereits Erfahrungen in der Betriebsratsarbeit besitzen. Die sich ständig weiterentwickelnde Rechtsprechung bzw. die Anpassung oder Novellierung von Gesetzen und anderer außerbetrieblicher Normen macht auch für erfahrene Betriebsräte eine Auffrischung ihrer Kenntnisse notwendig. In dieser, speziell für wiedergewählte Betriebsräte aufgebauten Schulung, erfahren Sie den aktuellen Stand der Betriebsverfassung und der Rechtsprechung. In Workshops werden Fälle aus der Praxis erarbeitet und erläutert. Außerdem werden die Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung und die Wege zum arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren aufgezeigt. Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung Aufgaben und Möglichkeiten der Betriebsräte Die Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung oder formlose Regelungsabrede? Vorbereitung der Verhandlungen über den Abschluss von Betriebsvereinbarungen Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates Auswirkungen des Betriebsverfassungsgesetzes und der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auf das individuelle Arbeitsverhältnis

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Powerschulungen Programm 2008. Seminar 1: Mitbestimmung bei Kündigungen (28.05.2008)

Powerschulungen Programm 2008. Seminar 1: Mitbestimmung bei Kündigungen (28.05.2008) Powerschulungen Programm 2008 Seminar 1: Mitbestimmung bei Kündigungen (28.05.2008) Der Kündigung widersprechen oder nicht widersprechen? Wenn ja, wie? Die gekonnte Formulierung des Widerspruches des BR

Mehr

Bildungsprogramm für das Jahr 2012 Die Einladungen zu den jeweiligen Seminaren erfolgen zeitnah.

Bildungsprogramm für das Jahr 2012 Die Einladungen zu den jeweiligen Seminaren erfolgen zeitnah. Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Region Leipzig-Halle-Dessau Bildungsprogramm für das Jahr 2012 Die Einladungen zu den jeweiligen Seminaren erfolgen zeitnah. Seminare nach 37.6 Betriebsverfassungsgesetz

Mehr

Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006

Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006 Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006 Restrukturierung - Beteiligungsrechte des Betriebsrats (1) 2 Das BetrVG sieht unterschiedlich

Mehr

Inhouse-Schulungen ARBEITSRECHT. für die Druckindustrie

Inhouse-Schulungen ARBEITSRECHT. für die Druckindustrie Inhouse-Schulungen ARBEITSRECHT für die Druckindustrie Ihre Inhouseschulung: ARBEITSRECHT FÜR PRAKTIKER Wann ist ein Arbeitnehmer tatsächlich ein Arbeitnehmer? Welche Fragen darf ich als Arbeitgeber stellen,

Mehr

INHOUSE-SEMINARE. BetrVG I - III ArbR I - III Kombi BetrVG und ArbR. Schulungen für Betriebsräte Betriebsverfassungsrecht Arbeitsrecht Spezialseminare

INHOUSE-SEMINARE. BetrVG I - III ArbR I - III Kombi BetrVG und ArbR. Schulungen für Betriebsräte Betriebsverfassungsrecht Arbeitsrecht Spezialseminare A f A INHOUSE-SEMINARE INDIVIDUELL - KOMPAKT - PROFESSIONELL BetrVG I - III ArbR I - III Kombi BetrVG und ArbR Schulungen für Betriebsräte Betriebsverfassungsrecht Spezialseminare AfA Die Inhouse-Seminare

Mehr

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben Inhalt I. Errichtung des Betriebsrats II. Grundlagen der Betriebsratsarbeit III. Rechte des Betriebsrats Überblick

Mehr

Betriebsräte Grundqualifizierung

Betriebsräte Grundqualifizierung Stand: 26.06.2013 BR 1: Aller Anfang ist gar nicht so schwer Einführung und Überblick Betriebsräte Grundqualifizierung Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss

Mehr

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M.

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. Gliederung der Vorlesung A. B. C. D. E. F. G. Einführung Koalitionsrecht Tarifvertragsrecht

Mehr

VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II

VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II 1. Struktur der Beteiligungsrechte (Informations-, Unterrichtungs-, Beratungs-, Anhörungsrecht) sowie echte Mitbestimmungsrechte 2. Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte

Mehr

Alternde Belegschaften Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen

Alternde Belegschaften Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen Alternde Belegschaften Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen Dr. Frank Lorenz schneider : schwegler rechtsanwälte Düsseldorf - Berlin - Frankfurt/Main 7. Düsseldorfer

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

Inhalt. Forum 6: Beteiligung, Mitwirkung oder Mitbestimmung? - Der Werkzeugkoffer des Betriebsrats gem. BetrVG

Inhalt. Forum 6: Beteiligung, Mitwirkung oder Mitbestimmung? - Der Werkzeugkoffer des Betriebsrats gem. BetrVG Forum 6: Beteiligung, Mitwirkung oder Mitbestimmung? - Der Werkzeugkoffer des Betriebsrats gem. BetrVG Thomas Michler, TBS ggmbh Rheinland-Pfalz Inhalt Abschnitt a: Die Beteiligungsrechte im Überblick

Mehr

MITDENKEN, MITBESTIMMEN, MITMACHEN

MITDENKEN, MITBESTIMMEN, MITMACHEN MITDENKEN, MITBESTIMMEN, MITMACHEN Betriebsrat mehr Rechte für alle Beschäftigten Mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten im Unternehmen mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse

Mehr

Inhaltsverzeichnis 7. Inhaltsverzeichnis 1

Inhaltsverzeichnis 7. Inhaltsverzeichnis 1 5 Vorwort Das vorliegende Handbuch hat seinen Ausgangspunkt in den Ergebnissen eines von der Hans-Böckler-Stiftung finanzierten empirischen Forschungsprojektes über die»praxis von Interessenausgleich und

Mehr

RECHTSANWÄLTE & N OTARE L EGAL C ONSULTANTS LEITFADEN. Betriebsverfassungsrecht

RECHTSANWÄLTE & N OTARE L EGAL C ONSULTANTS LEITFADEN. Betriebsverfassungsrecht RECHTSANWÄLTE & N OTARE L EGAL C ONSULTANTS LEITFADEN Betriebsverfassungsrecht Ein Überblick von Rechtsanwalt und Notar Dr. Wolfgang Weber Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mehr

Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin

Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin Grundlagen der Betriebsratsarbeit Karl Michael Scheriau Soziale Angelegenheiten Mitbestimmung des Betriebsrats nach 87 BetrVG 2. aktualisierte und erweiterte Auflage Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Autorenverzeichnis... 6 Verzeichnis der Bearbeiter... 12 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Autorenverzeichnis... 6 Verzeichnis der Bearbeiter... 12 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... Vorwort... 5 Autorenverzeichnis.... 6 Verzeichnis der Bearbeiter... 12 Abkürzungsverzeichnis.... 13 Literaturverzeichnis... 27 Text des Betriebsverfassungsgesetzes... 45 Drittelbeteiligungsgesetz... 93

Mehr

VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II

VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II 1. Struktur der Beteiligungsrechte 2. Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte 3. Betriebliche Einigung Betriebsvereinbarung versus Regelungsabrede 4. Tarifvorrang

Mehr

Befristete Arbeitsverhältnisse

Befristete Arbeitsverhältnisse Wann ist ein Arbeitsvertrag befristet? Wenn die Dauer des Vertrages kalendermäßig bestimmt ist (z.b. bis zum 31.12.2007 oder für die Dauer eines Monats) oder wenn sich aus dem Zweck der Arbeitsleistung

Mehr

Mitbestimmung im Qualitätsmanagement. Referent: Wilhelm Linke

Mitbestimmung im Qualitätsmanagement. Referent: Wilhelm Linke Mitbestimmung im Qualitätsmanagement Referent: Wilhelm Linke Veranstaltung Mitbestimmung im Arbeitsschutz - Arbeitnehmerkammer Bremen - 4. November 2004 Mitbestimmung Qualitäts-Management berührt an vielen

Mehr

Grundlagen der Betriebsratsarbeit. Betriebsänderung

Grundlagen der Betriebsratsarbeit. Betriebsänderung Grundlagen der Betriebsratsarbeit Karl Michael Scheriau Betriebsänderung nach dem Betriebsverfassungsgesetz mit Betriebsübergang ( 613a BGB) und Betriebsübergang bei Umwandlung 2. überarbeitete und erweiterte

Mehr

Rn Seite Vorwort... V Vorwort zur 1. Auflage... VI Abkürzungsverzeichnis... XIV Literaturverzeichnis... XVIII

Rn Seite Vorwort... V Vorwort zur 1. Auflage... VI Abkürzungsverzeichnis... XIV Literaturverzeichnis... XVIII Rn Seite Vorwort................................. V Vorwort zur 1. Auflage......................... VI Abkürzungsverzeichnis......................... XIV Literaturverzeichnis...........................

Mehr

Werkfeuerwehren Übersicht der Seminare 2013/2014

Werkfeuerwehren Übersicht der Seminare 2013/2014 Werkfeuerwehren Übersicht der Seminare 2013/2014 Vorstandsbereich 3 Edeltraud Glänzer Abteilung Zielgruppen Inhalt: 1. Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte... 2 a. Demografiefeste Personalpolitik

Mehr

IX. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) III

IX. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) III IX. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) III 1. Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, 99 BetrVG 2. Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, 106 ff. BetrVG insbesondere Betriebsänderungen,

Mehr

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

99 Kündigung 96-98. Personelle Angelegenheiten. 100 Aufhebung, Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin. Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats

99 Kündigung 96-98. Personelle Angelegenheiten. 100 Aufhebung, Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin. Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats Grundlagen der Betriebsratsarbeit Karl Michael Scheriau Personelle Angelegenheiten Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats 2. aktualisierte und erweiterte Auflage Tendenzschutz 118 Einstellung, Versetzung,

Mehr

Intensivschulungen Programm

Intensivschulungen Programm Intensivschulungen Programm Seminar 1: Kündigungsrecht (13.06.2007) A) Kündigung: personenbedingt, betriebsbedingt, verhaltensbedingt; - 102 Abs. 1-3 BetrVG Widerspruch des Betriebsrates: Formulierung,

Mehr

Schulungsanspruch und Kostenübernahme nach 37 Abs. 6 und 7 BetrVG. Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen

Schulungsanspruch und Kostenübernahme nach 37 Abs. 6 und 7 BetrVG. Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen 1 Schulungsanspruch und Kostenübernahme nach 37 Abs. 6 und 7 BetrVG Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen Pflicht des Betriebsrats zur Teilnahme an Schulungen Gesetzliche Grundlage: 37 Abs. 6 BetrVG

Mehr

FB Tarifpolitik Vorstand. IG Metall erreicht Tarifvertrag zur Qualifizierung. Gesicherte Ansprüche für Beschäftigte und Betriebsräte

FB Tarifpolitik Vorstand. IG Metall erreicht Tarifvertrag zur Qualifizierung. Gesicherte Ansprüche für Beschäftigte und Betriebsräte FB Tarifpolitik Vorstand IG Metall erreicht Tarifvertrag zur Qualifizierung Gesicherte Ansprüche für Beschäftigte und Betriebsräte Qualifizierung sichert Zukunft des Betriebs und der Arbeitsplätze Die

Mehr

Wenn es zum Streit kommt... zwischen BR & AG - Instrumente der Konfliktregelung. Gericht. Kreisbehörde. Gericht

Wenn es zum Streit kommt... zwischen BR & AG - Instrumente der Konfliktregelung. Gericht. Kreisbehörde. Gericht Wenn es zum Streit kommt... zwischen BR & AG - Instrumente der Konfliktregelung Das Beschlussverfahren bei wiederholtem Verstoß gegen Pflichten aus dem BetrVG - 23 Abs. 3 BetrVG Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit

Mehr

In der Klausurtagung werden die erforderlichen Inhalte zur Bewältigung der grundlegenden Aufgaben gem. 37 Abs. 6 BetrVG vermittelt.

In der Klausurtagung werden die erforderlichen Inhalte zur Bewältigung der grundlegenden Aufgaben gem. 37 Abs. 6 BetrVG vermittelt. - Klausurtagung In der Klausurtagung werden die erforderlichen Inhalte zur Bewältigung der grundlegenden Aufgaben gem. 37 Abs. 6 BetrVG vermittelt. Es werden pro Tag zwei Module behandelt. Jeder Teilnehmer

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Betriebsrat mehr Rechte für alle Beschäftigten

Betriebsrat mehr Rechte für alle Beschäftigten Betriebsrat mehr Rechte für alle Beschäftigten Mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten im Unternehmen mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse einbezogen. Der Betriebsrat

Mehr

Qualitätsmanagement-Systeme

Qualitätsmanagement-Systeme Qualitätsmanagement-Systeme nach DIN EN ISO 9000:2000 Beteiligung betrieblicher Interessenvertreter Grundlagen - Standards - Auswirkungen auf die Mitarbeit 1. Gegenstand 2. Gestaltungsgrundsätze aus Arbeitnehmersicht

Mehr

Willkommen im ifb-seminar: BetrVG III Part 2

Willkommen im ifb-seminar: BetrVG III Part 2 Willkommen im ifb-seminar: BetrVG III Part 2 Ihr Referent: Urs Peter Janetz Fachanwalt für Arbeitsrecht Wirtschaftliche Angelegenheiten (WA & BR) Mehr als 100 ständig beschäftigte AN Wirtschaftsausschuss

Mehr

Betriebsübergang. 613 a BGB MIT BESTIMMUNG

Betriebsübergang. 613 a BGB MIT BESTIMMUNG Betriebsübergang 613 a BGB Betriebsübergänge ereignen sich, wenn Betriebe/Betriebsteile auf ein anderes Unternehmen übertragen werden. Sie sind mit vielfältigen Risiken für die betroffenen Arbeitnehmer/-innen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Jahresplaner... 16

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Jahresplaner... 16 Inhaltsverzeichnis Jahresplaner... 16 Grundlagen... 27 Information zur Amtszeit des neuen Betriebsrats... 29 1. Wann beginnt die Amtszeit des Betriebsrats?... 29 2. Wann endet die Amtszeit des Betriebsrats?....

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung. Arbeitsrecht am Abend, 16.Juni 2010 Thomas Müller Fachanwalt für Arbeitsrecht

Aktuelle Rechtsprechung. Arbeitsrecht am Abend, 16.Juni 2010 Thomas Müller Fachanwalt für Arbeitsrecht Aktuelle Rechtsprechung Arbeitsrecht am Abend, 16.Juni 2010 Thomas Müller Fachanwalt für Arbeitsrecht Ermessen des Betriebsrats Bei Prüfung der Erforderlichkeit kommt es nicht auf die objektive Lage an,

Mehr

Rundschreiben Nr. 35/2015

Rundschreiben Nr. 35/2015 Verband der Bayerischen Textil- und Bekleidungsindustrie e.v. Hauptgeschäftsstelle München: Gewürzmühlstraße 5 80538 München Telefon: 089 212149-0 Telefax: 089 291536 E-Mail: info@vtb-bayern.de Geschäftsstelle

Mehr

Das notwendige Grundwissen

Das notwendige Grundwissen Das notwendige Grundwissen 105 4. Sonderregeln für Freigestellte? Auch wer nach 38 BetrVG in vollem Umfang von der Arbeit freigestellt ist, darf nur im Rahmen von 37 Abs. 6 und 7 BetrVG an Seminaren teilnehmen.

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Vorwort zur 9. Auflage Verzeichnis der Bearbeiter der einzelnen Abschnitte Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. Betriebsverfassungsgesetz 1

Vorwort zur 9. Auflage Verzeichnis der Bearbeiter der einzelnen Abschnitte Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. Betriebsverfassungsgesetz 1 Vorwort zur 9. Auflage Verzeichnis der Bearbeiter der einzelnen Abschnitte Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Seite V VII XVII XXVII Betriebsverfassungsgesetz 1 Betriebsverfassungsgesetz 51 Einleitung

Mehr

Albrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 04.11.2009 in Essen. Neue Rechtsprechung

Albrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 04.11.2009 in Essen. Neue Rechtsprechung Neue Rechtsprechung Verschwiegenheitserklärung Ein Arbeitgeber verlangt formularmäßig von allen Arbeitnehmern die Unterschrift unter eine Verschwiegenheitserklärung. Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

Mehr

Datei: teilzeitarbeit.ppt 20. September 2015. Kommentartext Seite 1

Datei: teilzeitarbeit.ppt 20. September 2015. Kommentartext Seite 1 EIN BEISPIEL: Kündigungsschutz im Kleinbetrieb (bisher) Betrieb www.sobi-goettingen.de Das Kündigungsschutzgesetz (Stand seit 1.1.2004) Kündigungsschutz im Kleinbetrieb Soziale Auswahl bei betriebsbedingten

Mehr

III. Der Betriebsrat... 44 1. Bildung... 44 a) Zusammensetzung... 45 b) Wahl... 47 2. Amtszeit... 50 a) Grundsätze... 50 b) Übergangsmandat, 21a

III. Der Betriebsrat... 44 1. Bildung... 44 a) Zusammensetzung... 45 b) Wahl... 47 2. Amtszeit... 50 a) Grundsätze... 50 b) Übergangsmandat, 21a Inhalt Vorbemerkung... 11 A. Formen der Arbeitnehmervertretung... 13 I. Betriebsverfassung... 13 1. Gesetzliche Grundlagen... 14 2. Sonstige kollektiv-rechtliche Regelungen... 15 a) Tarifverträge... 16

Mehr

So beenden Arbeitgeber jedes Arbeitsverhältnis

So beenden Arbeitgeber jedes Arbeitsverhältnis So beenden Arbeitgeber jedes Arbeitsverhältnis Inhalt Wir vermitteln Ihnen das entscheidende Wissen und die richtige Strategie, um auch schwierige Arbeitsverhältnisse jederzeit effektiv und effizient zu

Mehr

Umgang mit dem Betriebsrat

Umgang mit dem Betriebsrat Das Know-how. Umgang mit dem Betriebsrat Ihre Qualifizierung bei der REFA GmbH. Experten bringen demografische Herausforderungen auf den Punkt. 27. und 28. Mai 2010, Friedrichshafen Graf-Zeppelin-Haus

Mehr

Arbeitsrecht für Führungskräfte

Arbeitsrecht für Führungskräfte Das Know-how. Arbeitsrecht für Führungskräfte Ihre Qualifizierung bei der REFA GmbH. Experten bringen demografische Herausforderungen auf den Punkt. 27. und 28. Mai 2010, Friedrichshafen Graf-Zeppelin-Haus

Mehr

Audit. - Verhaltens- und Leistungskontrolle oder rechtliche Verpflichtung? - Peter Lemke Schulungen und Seminare zum Recht der Gesundheitsberufe

Audit. - Verhaltens- und Leistungskontrolle oder rechtliche Verpflichtung? - Peter Lemke Schulungen und Seminare zum Recht der Gesundheitsberufe Audit - Verhaltens- und Leistungskontrolle oder rechtliche Verpflichtung? - Peter Lemke Schulungen und Seminare zum Recht der Gesundheitsberufe 02.06.2012 Peter Lemke 1 Qualität im Gesundheitswesen Qualität

Mehr

Sie äußern Ihre Wünsche und wir stellen Ihnen Ihr individuelles Inhouse-Seminar zusammen.

Sie äußern Ihre Wünsche und wir stellen Ihnen Ihr individuelles Inhouse-Seminar zusammen. 288 288 Sie äußern Ihre Wünsche und wir stellen Ihnen Ihr individuelles Inhouse-Seminar zusammen. Inhous Ort, Zeitpun e-semi nare kt und Sem Dauer inarsch selbst b werpun estimm Maß k en! t e festleg geschn

Mehr

Kombination aus offenem Seminar und Inhouse-Teil so setzen Sie die Teilnahme und Durchführung durch

Kombination aus offenem Seminar und Inhouse-Teil so setzen Sie die Teilnahme und Durchführung durch Kombination aus offenem Seminar und Inhouse-Teil so setzen Sie die Teilnahme und Durchführung durch Telefon/Telefax: 0700 25 26 77 36 E-Mail: mail@jesjanssen.de Internet: www.jesjanssen.de Offene Seminare

Mehr

Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen von Sanierung und Insolvenz

Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen von Sanierung und Insolvenz Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen von Sanierung und Insolvenz Rechtsanwalt Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß NÖRR STIEFENHOFER LUTZ, München georg.annuss@noerr.com Universität Regensburg, 12. Januar 2006 Allgemeine

Mehr

Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht

Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht Was ist eine Änderungskündigung? Die Änderungskündigung ist eine weitere Form der Kündigung. Sie stellt eine echte Kündigung dar! Es handelt sich bei der Änderungskündigung

Mehr

Arbeitsrecht. Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis. von. Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund.

Arbeitsrecht. Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis. von. Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund. Arbeitsrecht Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund Luchterhand Literatur- und Abkürzungsverzeichnis XIII A. Begriff und Rechtsquellen

Mehr

Arbeitszeitgestaltung als Motor des betrieblichen Gesundheitsschutzes

Arbeitszeitgestaltung als Motor des betrieblichen Gesundheitsschutzes Arbeitszeitgestaltung als Motor des betrieblichen Gesundheitsschutzes 1 Was uns stört Dauer Tag Woche Monat Lage Wochenende Nachtschicht Fehlende Planbarkeit Keine Planung Abweichungen... 2 1 Wer macht

Mehr

Strukturänderungen in der Kirche

Strukturänderungen in der Kirche Strukturänderungen in der Kirche Bernhard Baumann-Czichon Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht 28205 Bremen, Am Hulsberg 8 arbeitsrecht@bremen.de 8.11.2010 1 Strukturänderungen im Überblick - Zusammenlegung

Mehr

Über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten. Workshop I

Über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten. Workshop I Über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten Workshop I Bettina Splittgerber Referatsleiterin im Hessischen Sozialministerium Arbeitsschutz im AÜG

Mehr

Betriebsräteschulung Wirtschaftsausschuss. Dresden, 17. April 2007

Betriebsräteschulung Wirtschaftsausschuss. Dresden, 17. April 2007 Betriebsräteschulung Wirtschaftsausschuss Dresden, 17. April 2007 Aufgaben des Wirtschaftsausschusses Beratung von wirtschaftlichen Angelegenheiten mit dem Unternehmer Unterrichtung und Beratung des (Gesamt-)

Mehr

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

Mehr

Seminare 2014 für Betriebs- und Personalräte/innen

Seminare 2014 für Betriebs- und Personalräte/innen Seminare 2014 für Betriebs- und Personalräte/innen nach 37,6 BetrVG, 47,5 LPVG und 46,6 BPersVG Liebe Kolleginnen und Kollegen, Betriebs- und Personalräte sowie Mitglieder in Jugend - vertretungen können

Mehr

Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten. Betriebsverfassungsgesetzes. Round-Table-Jahrestagung, 24. Oktober 2007, Berlin Dr. Horst-Udo Niedenhoff

Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten. Betriebsverfassungsgesetzes. Round-Table-Jahrestagung, 24. Oktober 2007, Berlin Dr. Horst-Udo Niedenhoff Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten des Betriebsverfassungsgesetzes Round-Table-Jahrestagung, 24. Oktober 2007, Berlin Dr. Horst-Udo Niedenhoff 1 Der Betriebsrat als Produktionsfaktor Mitwirkungs- und

Mehr

BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 17.9.2013, 1 ABR 21/12

BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 17.9.2013, 1 ABR 21/12 BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 17.9.2013, 1 ABR 21/12 Betriebsteil - Zuordnung - Feststellungsantrag Leitsätze 1. Der Beschluss einer Einigungsstelle, mit dem diese ihre Zuständigkeit bejaht oder verneint,

Mehr

SEMINARE. für Betriebsräte. Individuell Kompakt Professionell

SEMINARE. für Betriebsräte. Individuell Kompakt Professionell A f A SEMINARE für Betriebsräte Individuell Kompakt Professionell Die AfA Inhouse-Seminare bereiten Sie optimal auf Ihren Alltag als Betriebsrat vor: Individuell Nur Sie kennen den Wissensstand und Schulungsbedarf

Mehr

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.

Mehr

Der Arbeitsvertrag Überblick

Der Arbeitsvertrag Überblick Folie 1 von 6 Der Arbeitsvertrag Überblick private Unternehmen öffentliche Unternehmen Arbeitgeber (AG) Arbeitnehmer (AN) Ziel: gegen Bezahlung eine Leistung erbringen Form: mündlicher, schriftlicher und

Mehr

TBS-Fachtagung: Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt Durchsetzung der Rechte schwerbehinderter Menschen - Beispiele aus der juristischen Praxis

TBS-Fachtagung: Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt Durchsetzung der Rechte schwerbehinderter Menschen - Beispiele aus der juristischen Praxis TBS-Fachtagung: Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt Durchsetzung der Rechte schwerbehinderter Menschen - Beispiele aus der juristischen Praxis Referentin: Rechtsanwältin Julia Grimme Fachanwältin

Mehr

Mobile Endgeräte rechtskonform einsetzen. oder auch: (Arbeits-) Recht./. IT

Mobile Endgeräte rechtskonform einsetzen. oder auch: (Arbeits-) Recht./. IT Im Wandel der Zeit wie arbeiten wir morgen? Individuell flexibel mobil der Arbeitsplatz der Zukunft www.urheber-medien-it-kanzlei.de Seite Nr. 1 Mobile Endgeräte rechtskonform einsetzen oder auch: (Arbeits-)

Mehr

Recht ist für alle da Arbeitswelt 4.0 und die Rolle der Mitbestimmung

Recht ist für alle da Arbeitswelt 4.0 und die Rolle der Mitbestimmung Recht ist für alle da Arbeitswelt 4.0 und die Rolle der Mitbestimmung Nichts geht mehr! Arbeitswelt 4.0 Wenn der Druck zu groß wird. IPAA-Schulungstage 2016 06.04.2016 www.mosebach-partner.de 1 Problembeschreibung:

Mehr

Fragebogen für Arbeitnehmer

Fragebogen für Arbeitnehmer Fragebogen für Arbeitnehmer Wir bitten Sie, den Fragebogen soweit wie möglich auszufüllen und uns vorab per E-Mail oder Telefax zukommen zu lassen vielen Dank. Ihre persönlichen Daten Vor- und Zuname:

Mehr

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem la".. np r, 2u'll Id' " '8 I 72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG abgeschlossen zwischen dem Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg und der

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Beteiligung von BR/PR bei der Personalentwicklung

Beteiligung von BR/PR bei der Personalentwicklung Beteiligung von BR/PR bei der Personalentwicklung Stade 30.10.2008 Themen: 1. Die Personalentwicklung 2. Die Personalplanung 3. Die Beschäftigungssicherung 4. Der Personalfragebogen und die Beurteilungsgrundsätze

Mehr

Fachakademie für Arbeitsrecht. Das Kompetenzzentrum für Individualarbeitsrecht. Seminartermine 2016 Grundlagen des Arbeitsrechts I, II, III

Fachakademie für Arbeitsrecht. Das Kompetenzzentrum für Individualarbeitsrecht. Seminartermine 2016 Grundlagen des Arbeitsrechts I, II, III Jahre IG Metall: Gute Bildung Gute Arbeit Gewerkschaftliche Bildungsarbeit Vorstand Notiz zur Schnittmaske: In der Ebenen-Palette die Bild-Ebene unter der Schnittmaskenebene auswählen. Bild über Platzieren

Mehr

Betriebsverfassungsrecht

Betriebsverfassungsrecht Betriebsverfassungsrecht von Prof. Dr. Gerrick v. Hoyningen-Huene Ordinarius an der Universität Heidelberg 5., neubearbeitete Auflage üesamfttbitofrefc 2 f,hnische Universität Darmsfadt (Bjj Verlag C.

Mehr

Arbeitsrecht. LIEB.Rechtsanwälte, Erlangen/Nürnberg

Arbeitsrecht. LIEB.Rechtsanwälte, Erlangen/Nürnberg LIEB.Rechtsanwälte, Erlangen/Nürnberg Stand: 01.03.2015 Der Zweck ist der Schöpfer des ganzen Rechts. (Rudolf von Ihring) Die Practice Group Labor Law bei LIEB: v.l.n.r. Baumüller, Steinheimer, Krusche

Mehr

Seminarveranstaltungen. 1. Halbjahr 2016

Seminarveranstaltungen. 1. Halbjahr 2016 Seminarveranstaltungen 1. Halbjahr 2016 Formalia, Formalia! Kleingruppenseminar Nr. 6/16 A Zweitagesseminar am Donnerstag, den 23.06.2016 und am Freitag, den 24.06.2016 in der Kanzlei Stähle Belziger Str.

Mehr

Arbeitsrecht. Hinweis gem. 33 BDSG: Ihre Daten werden in der EDV gespeichert und verwahrt. Dieses Formular gilt ergänzend zum Mandantenfragebogen.

Arbeitsrecht. Hinweis gem. 33 BDSG: Ihre Daten werden in der EDV gespeichert und verwahrt. Dieses Formular gilt ergänzend zum Mandantenfragebogen. Arbeitsrecht Hinweis gem. 33 BDSG: Ihre Daten werden in der EDV gespeichert und verwahrt. Dieses Formular gilt ergänzend zum Mandantenfragebogen. Für eine Beratung/ Vertretung ist die Vorlage des Arbeitsvertrages,

Mehr

Rechtliche Grundlagen. des Arbeitsschutzes

Rechtliche Grundlagen. des Arbeitsschutzes Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes Inhalt des Vortrags 1. Handlungspflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz 2. Mitbestimmungsrechte beim Arbeitsschutz 3. Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zu psychischen

Mehr

Unternehmensübergreifender Personaleinsatz

Unternehmensübergreifender Personaleinsatz Unternehmensübergreifender Personaleinsatz Arbeitsrechtliche Probleme und Lösungen bei Matrixstrukturen Einladung zum Arbeits(Rechts)Frühstück am 29. September 2015 in Berlin 30. September 2015 in Düsseldorf

Mehr

Top-Prüfung WiSo Wirtschafts- und Sozialkunde

Top-Prüfung WiSo Wirtschafts- und Sozialkunde Top-Prüfung WiSo Wirtschafts- und Sozialkunde 300 Testaufgaben inkl. Lösungen zur effektiven Prüfungsvorbereitung Top-Prüfung.de! Claus G. Ehlert Vorwort Dieses Buch dient zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 11 Abkürzungsverzeichnis...,' 13. Literaturverzeichnis 15. Kapitel 1. Spielregeln im Arbeitsrecht 17

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 11 Abkürzungsverzeichnis...,' 13. Literaturverzeichnis 15. Kapitel 1. Spielregeln im Arbeitsrecht 17 Vorwort 11 Abkürzungsverzeichnis...,' 13 Literaturverzeichnis 15 Kapitel 1. Spielregeln im Arbeitsrecht 17 A. Einführung in das juristische Denken. 18 1. Systematische Auslegung von Paragrafen - Wie Juristinnen

Mehr

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 19.05.2012 Gültig ab: 20.05.2012 Kündbar zum: 31.12.2015 Frist: 3 Monate

Mehr

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II JAV-Crashkurs: Einführung in die JAV-Arbeit Einführung

Mehr

Mein Recht auf Schulung und Weiterbildung als Betriebsratsmitglied

Mein Recht auf Schulung und Weiterbildung als Betriebsratsmitglied Warum braucht ein Betriebsratsmitglied Schulung & Weiterbildung? Die Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten von Betriebsräten sind mit den Jahren komplexer, umfangreicher und somit auch anspruchsvoller

Mehr

Die Freistellung des Betriebsrats von A bis Z

Die Freistellung des Betriebsrats von A bis Z Die Freistellung des Betriebsrats von A bis Z Bearbeitet von Gisela Graz, Maria Lück 1 Auflage 2006 Buch 359 S ISBN 978 3 7663 3719 1 Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung

Mehr

kritische akademie inzell BR kompakt Der Ausbildungsgang für Betriebsräte

kritische akademie inzell BR kompakt Der Ausbildungsgang für Betriebsräte kritische akademie inzell Der Ausbildungsgang für Betriebsräte : Grundlagenbildung mit System Die Seminare 1-5 bieten wir vor für dich an. Die Betriebsräteakademie Bayern der Kooperationspartner der IG

Mehr

15. REUTLINGER ARBEITSRECHTSFORUM Kündigung wegen Krankheit Voraussetzungen, Besonderheiten und Fehlerquellen

15. REUTLINGER ARBEITSRECHTSFORUM Kündigung wegen Krankheit Voraussetzungen, Besonderheiten und Fehlerquellen 15. REUTLINGER ARBEITSRECHTSFORUM Kündigung wegen Krankheit Voraussetzungen, Besonderheiten und Fehlerquellen Termin: Mittwoch, 12. November 2014 Dauer: 19.00-21.30 Uhr Ort: VOELKER Dominohaus, Am Echazufer

Mehr

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Zwischen dem und der wird folgender Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.v. - Südwestmetall - IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg vereinbart: 1. Geltungsbereich Tarifvertrag

Mehr

Datenschutz für den Betriebsrat PRAXISLÖSUNGEN

Datenschutz für den Betriebsrat PRAXISLÖSUNGEN Datenschutz für den Betriebsrat PRAXISLÖSUNGEN Inhaltsverzeichnis Arbeiten mit diesem Buch 5 Schnelleinstieg 7 Mitbestimmung und Datenschutz Warum will keiner seine Daten schützen? 9 Zahlen oder Worte

Mehr

ARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und

ARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und ARBEITSRECHT I.DEFINITION Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Sein Grundtatbestand ist die abhängige Arbeit. PRIVATRECHT > grundsätzlich

Mehr

EBR-Vereinbarungen Dokumentation EWC-Agreements. For more agreements and advice search: www.euro-betriebsrat.org

EBR-Vereinbarungen Dokumentation EWC-Agreements. For more agreements and advice search: www.euro-betriebsrat.org Vereinbarung über den Europäischen Betriebsrat der LSG Sky Chefs ( EBR LSG Sky Chefs ) Präambel Im europäischen Kontext und angesichts der Aktivitäten der LSG Sky-Chefs-Gruppe in Europa wird hiermit die

Mehr

Tarifvertrag zur Qualifizierung (TV Q)

Tarifvertrag zur Qualifizierung (TV Q) 1 Tarifvertrag zur Qualifizierung (TV Q) vom 28. April 2006 zwischen dem Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.v. und der IG Metall Bezirksleitung Bayern wird folgender Tarifvertrag zur

Mehr

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung

Mehr

Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsverfassungsgesetz Franz Josef Düwell (Hrsg.) Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Erfurt Betriebsverfassungsgesetz Handkommentar Dr. Dieter Braasch, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht, Stuttgart Prof.

Mehr

2. Leiharbeit/ Werkverträge

2. Leiharbeit/ Werkverträge 2. Leiharbeit/ Werkverträge Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte = auch Fremdfirmeneinsatz, freie Mitarbeit, Dienstvertrag Auftraggeber beauftragt Auftragnehmer (Fremdfirma) mit der selbständigen Erledigung

Mehr

Arbeit: sicher und fair! Fokus Werkverträge. Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung. Fakten und Hintergründe. Foto: Manfred Vollmer

Arbeit: sicher und fair! Fokus Werkverträge. Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung. Fakten und Hintergründe. Foto: Manfred Vollmer Werkzeug Themenheft Arbeit: sicher und fair! Fokus Werkverträge Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung Fakten und Hintergründe Foto: Manfred Vollmer Steckbrief Musterbetriebsvereinbarung Was? Die vorliegenden

Mehr

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) 1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel

Mehr