Rechte und Pflichten eines Auszubildenden. Exemplarische Unterrichtsmaterialien
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- Jutta Falk
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1 Rechte und Pflichten eines Auszubildenden Exemplarische Unterrichtsmaterialien Oeconomix Einbindung des AzubiQuiz Lernfeld 1: In Ausbildung und Beruf orientieren Schulform: Berufsbildende Schule Klasse : 1. Ausbildungsjahr Dipl.Hdl. / Dipl.Kff. Katja Koreny Institut für Berufs, Wirtschafts und Sozialpädagogik der Universität zu Köln Im Auftrag des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln
2 Exemplarische Unterrichtsmaterialien zum Thema: Rechte und Pflichten eines Auszubildenden A AZUBIQUIZ... 1 B RECHTLICHE GRUNDLAGEN... 2 B.1 Rechtliche Grundlagen Lernort Betrieb (Tafelbild)... 2 B.2 Rechtliche Grundlagen Lernort Betrieb (Lösungshilfe)... 4 B.2.1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)... 4 B.2.2 Ausbildungsordnung... 6 B.2.3 Berufsausbildungsvertrag... 8 B.2.4 Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). 9 B.3 Rechtsquellen (Tafelbild) B.4 Rechtsquellen (Arbeitsblatt) B.5 Rechtliche Grundlage Lernort Betrieb (Lösungshilfe) B.6 AzubiQuiz (Anleitung und Arbeitsblatt zur Gruppenarbeit) B.7 AzubiQuiz ( Lösungshilfe) C RECHTE UND PFLICHTEN EINES AUSZUBILDENDEN...20 C.1 Ausbildungsvertrag Rechte und Pflichten eines Auszubildenden (Arbeitsblatt Praxiswissen 06) C.2 Die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Auszubildenden (Anleitung und Arbeitsblatt zur Gruppenarbeit) C.3 Die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Auszubildenden (Tafelbild) C.4 Die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Auszubildenden (Lösungshilfe) 25 D VERWENDETE UND WEITERFÜHRENDE LITERATUR...26 I
3 A AzubiQuiz Zu finden auf oder auf der OeconomixCD über zwei Wege im Bereich: Arbeitsmarkt / Arbeitsangebot / Bildung / S. 3/9 unter Praxis + Tools / AzubiQuiz. Die Schüler werden aufgefordert 10 Fragen zu dem Bereich Rechte und Pflichten eines Auszubildenden zu beantworten. 1
4 B Rechtliche Grundlagen B.1 Rechtliche Grundlagen Lernort Betrieb (Tafelbild) Berufsbildungsgesetz (BBiG) Das Berufsbildungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Ausbildungsberufe im Dualen System. Neben der Berufsausbildung sind hier auch die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung geregelt. Die Einzelvorschriften konkretisieren die Entstehung und die Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, die Ausbildungsordnung, das Prüfungswesen und die Regelung sowie die Überwachung der Berufsausbildung. Ausbildungsordnung z.b. Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann / zur Industriekauffrau. Die Ausbildungsordnung legt als Rechtsverordnung des jeweiligen Berufs, die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, die Ausbildungsdauer, die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsberufsbild), den Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen fest. Berufsausbildungsvertrag Wer einen Auszubildenden einstellt (Ausbildender), hat mit ihm einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen. Der Ausbildende hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages schriftlich niederzulegen. Diese Vertragsniederschrift ist von dem Ausbildenden, dem Auszubildenden und ggf. dessen gesetzlichen Vertretern zu unterzeichen. Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann / zur Industriekauffrau Ausbildungsberuf Berichtsheft Ausbildungsrahmenplan Zwischenprüfung Sachliche Gliederung der Ausbildung Zeitliche Gliederung der Ausbildung Abschlussprüfung Ausbildungsplan 2
5 Abbildung 1: Ausbildungsordnung 1 Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Jugendliche, die in einer Berufsausbildung stehen oder als Arbeitnehmer beschäftigt sind, werden durch das JArbSchG vor Überforderung, Überbeanspruchung und Gefährdung am Arbeitsplatz geschützt. Jugendlicher ist, wer 15 Jahre aber noch nicht 18 Jahre ist ( 2 JArbSchG). Als Mindestalter für die Beschäftigung Jugendlicher legt das Gesetz das 15. Lebensjahr fest. 1 vgl. Möhlmeier, H. / Wurm, G. (2002): Allgemeine Wirtschaftslehre für Industriekaufleute. Troisdorf 2002, S
6 B.2 Rechtliche Grundlagen Lernort Betrieb (Lösungshilfe) B.2.1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Das Berufsbildungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Ausbildungsberufe im Dualen System. Neben der Berufsausbildung sind hier auch die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung geregelt. Die Einzelvorschriften konkretisieren die Entstehung und die Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, die Ausbildungsordnung, das Prüfungswesen und die Regelung sowie die Überwachung der Berufsausbildung. Der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages ( 19) alleine reicht jedoch nicht aus! In dem Ausbildungsvertrag sind laut 11 die wesentlichen Inhalte schriftlich niederzulegen. Das BBiG ist in 5 Teilbereiche aufgebaut: Teil 1: Allgemeine Vorschriften Teil 2: Berufsbildung Teil 3: Organisation der Berufsbildung Teil 4: Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik Teil 5: Bundesinstitut für Berufsbildung Teil 6: Bußgeldverfahren Teil 7: Übergangs und Schlussvorschriften Für die aktuelle Fragestellung der Rechte und Pflichten eines Auszubildenden können u.a. nachfolgende Paragraphen herangezogen werden. Wichtig beim Lesen der Paragraphen ist, dass aus den Pflichten der Ausbildenden für die Auszubildenden häufig Rechte abzuleiten sind. Die Rechte und Pflichten eines Auszubildenden beschränken sich daher nicht auf den 13 Verhalten während der Berufsausbildung. 4
7 Rechte und Pflichten von Auszubildenden, z.b. in Regelungen zu: Teil 2: Berufsbildung Berufsausbildung: 5 Ausbildungsordnung Berufsausbildungsverhältnis: 10 Vertrag, 11 Vertragsniederschrift, 12 Nichtige Vereinbarungen, 13 Verhalten während der Berufsausbildung, 14 Berufsausbildung, 15 Freistellung, 16 Zeugnis, 17 Vergütungsanspruch, 18 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung, 19 Fortzahlung der Vergütung, 20 Probezeit, 21 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, 22 Kündigung, 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Kündigung, 24 Weiterarbeit, 25 Unabdingbarkeit, 26 Andere Vertragsverhältnisse Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal: Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: Prüfungswesen: 37 50, insb. 37 Abschlussprüfung, 48 Zwischenprüfung, 49 Zusatzqualifikationen 5
8 B.2.2 Ausbildungsordnung Z.B.: Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann / zur Industriekauffrau. Die Ausbildungsordnung legt als Rechtsverordnung des jeweiligen Berufs, die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, die Ausbildungsdauer, die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsberufsbild), den Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen fest. Die Ausbildungsordnung legt für den jeweiligen Beruf folgende Inhalte fest: Die Bezeichnung des Berufsbildes Die Ausbildungsdauer Die Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild) Eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsrahmenplan) Prüfungen (Zwischen / Abschlussprüfung) Ausbildungsordnung: Verordnung über die Berufsausbildung zum / zur Industriekaufmann / frau 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs 2 Ausbildungsdauer 3 Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung 4 Ausbildungsberufsbild 5 Ausbildungsrahmenplan 6 Ausbildungsplan ( 7 Berichtsheft) 8 Zwischenprüfung 9 Abschlussprüfung 10 Bestehensregelung 6
9 Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann / zur Industriekauffrau Ausbildungsberuf Berichtsheft Ausbildungsrahmenplan Zwischenprüfung Sachliche Gliederung der Ausbildung Zeitliche Gliederung der Ausbildung Abschlussprüfung Ausbildungsplan Abbildung 2: Ausbildungsordnung 2 2 vgl. Möhlmeier, H. / Wurm, G. (2002): Allgemeine Wirtschaftslehre für Industriekaufleute. Troisdorf 2002, S
10 B.2.3 Berufsausbildungsvertrag Wer einen Auszubildenden einstellt (Ausbildender), hat mit ihm einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen. Der Ausbildende hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages schriftlich niederzulegen. Diese Vertragsniederschrift ist von dem Ausbildenden, dem Auszubildenden und ggf. dessen gesetzlichen Vertretern zu unterzeichen. Die Niederschrift des Vertrages muss mindestens folgende Inhalte umfassen ( 11 BBiG): 1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll 2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung 3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte 4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit 5. Dauer der Probezeit 6. Zahlung und Höhe der Vergütung 7. Dauer des Urlaubs 8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann 9. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebsoder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind. Die beteiligten Vertragspartner (Ausbildender, Auszubildender, Erziehungsberechtigte) übernehmen mit dem Abschluss des Berufsausbildungsvertrages Pflichten, die gleichzeitig die Rechte der anderen Vertragspartner sind (vgl. BBiG). Aus dem Berufsausbildungsvertrag ergeben sich für den Ausbildenden und den Auszubildenden verschiedene Rechte und Pflichten: Pflichten für den Ausbildenden (Rechte für den Auszubildenden) Eintragung des Ausbildungsverhältnisses bei der IHK nach Vertragsabschluss Anlegen und Führen einer Personalakte Anmeldung in der Berufsschule Anmeldung bei der Krankenkasse Anmeldung beim Finanzamt Pflichten für den Auszubildenden (Rechte für den Ausbildenden) Übergabe der Lohnsteuerkarte Nachweis der Krankenversicherung 8
11 B.2.4 Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Jugendliche, die in einer Berufsausbildung stehen oder als Arbeitnehmer beschäftigt sind, werden durch das JArSchG vor Überforderung, Überbeanspruchung und Gefährdung am Arbeitsplatz geschützt. Jugendlicher ist, wer 15 Jahre aber noch nicht 18 Jahre ist ( 2 JArbSchG). Als Mindestalter für die Beschäftigung Jugendlicher legt das Gesetz das 15. Lebensjahr fest. Das JArbSchG gliedert sich in insgesamt 6 Abschnitte. Für die Rechte und Pflichten eines Auszubildenden ist insbesondere der dritte Abschnitt Beschäftigung Jugendlicher relevant, insbesondere nachfolgende Paragraphen: Rechte und Pflichten von Auszubildenden, z.b. in Regelungen zu: Dritter Abschnitt Beschäftigung Jugendlicher Arbeitszeit und Freizeit: 8 Dauer der Arbeitszeit: nicht mehr als 8 Std. täglich und nicht mehr als 40 Std. wöchentlich 9 Berufsschule: Freistellungspflicht des Arbeitgebers 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahme: Freistellungspflicht des Arbeitgebers 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume 12 Schichtzeit 13 Tägliche Freizeit 14 Nachtruhe 15 5TageWoche 16 Samstagsruhe 17 Sonntagsruhe 18 Feiertagsruhe 19 Urlaub Beschäftigungsverbot und beschränkungen: 22 Gefährliche Arbeiten 23 Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten 24 Arbeiten unter Tage Sonstige Pflichten des Arbeitgebers: 28 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit 29 Unterweisung über Gefahren Gesundheitliche Betreuung: Regelungen zu ärztlichen Erst und Nachuntersuchungen 9
12 B.3 Rechtsquellen (Tafelbild) Rechtsnormen regeln verbindlich die Beziehungen der Menschen zueinander und begrenzen die Rechte des Einzelnen innerhalb der Gesellschaft. Rechtsnormen können ausdrücklich vom Gesetzgeber geschaffen werden = Gesetzesrecht, gesetztes Recht sich durch ständige allgemeine Praxis und Rechtsanschauungen entwickeln = Gewohnheitsrecht und Richterrecht durch individuelle Vereinbarungen zwischen einzelnen Personen entstehen = Vertragsrecht, vereinbartes Recht Rechtsquellen Gesetztes Recht Gewohnheits und Richterrecht Vereinbartes Recht / Vertragsrecht für die Allgemeinheit verbindlich nur für die beteiligten Parteien verbindlich formelle Gesetze Rechtsverordnungen Satzungen 10
13 B.4 Rechtsquellen (Arbeitsblatt) Ordnen Sie bitte die 4 rechtlichen Grundlagen das Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Ausbildungsordnung (AO) Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann / zur Industriekauffrau den Berufsausbildungsvertrag das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) der entsprechenden Art der Rechtsquelle zu und begründen Sie in eigenen Worten Ihre Zuordnung. Gesetztes Recht Gewohnheitsund Richterrecht Vereinbartes Recht / Vertragsrecht Begründung der Zuordnung: Berufsbild ungsgesetz (BBiG) Ausbildungsordnung (AO) Berufsausbildungsvertrag 11
14 Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG 12
15 B.5 Rechtliche Grundlage Lernort Betrieb (Lösungshilfe) Berufsbild ungsgesetz (BBiG) Ausbildungsordnung (AO) Gesetztes Recht Gewohnheitsund Richterrecht Vereinbartes Recht / Vertragsrecht X X X Begründung der Zuordnung: Das Berufsausbildungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Berufsbildung. Es wurde ausdrücklich vom Gesetzgeber geschaffen, um die Berufsbildung, d.h. die Ausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung zu regeln. Es handelt sich hierbei um ein formelles Gesetz. Die Ausbildungsordnung legt als Rechtsverordnung des jeweiligen Berufs, die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, die Ausbildungsdauer, die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsberufsbild), den Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen fest. Sie fällt als Verordnung unter das gesetzte Recht. Der Berufsausbildungsvertrag wird zwischen dem Auszubildenden und dem ausbildenden Betrieb geschlossen und gilt nur für die beteiligten Personen als verbindlich. Es handelt sich somit um ein vereinbartes Recht bzw. Vertragsrecht. Berufsausbildungsvertrag Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG X Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) wurde ausdrücklich vom Gesetzgeber geschaffen, um den Arbeitsschutz von Jugendlichen sicher zu stellen. Es handelt sich hierbei somit um ein gesetztes Recht. Alternative Übersicht: 13
16 Gesetztes Recht Gewohnheits und Richterrecht Berufsbildungsgesetz (BBiG) Jugendarbeitsschutzgeset z (JArbSchG) Ausbildungsordnung (AO) Vereinbartes Recht / Vertragsrecht Berufsausbildungsve rtrag B.6 AzubiQuiz (Anleitung und Arbeitsblatt zur Gruppenarbeit) Nehmt bitte die folgenden Rechtsgrundlagen zur Hilfe: Gruppe 1: Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) Gruppe 2: Die Ausbildungsordnung (AO) Gruppe 3: Der Berufsausbildungsvertrag Gruppe 4: Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Aufgabenstellung: (1) Lest bitte die entsprechende Rechtsgrundlage. (2) Ordnet anschließend den im AzubiQuiz gestellten Fragen und Themenbereichen die jeweiligen Stellen ( ) der Rechtsgrundlage zu. Wo wird welcher Sachverhalt geregelt? Wichtig: Ein Sachverhalt kann auch in mehreren Rechtsgrundlagen vertreten sein. (3) Überlegt bitte, welche wichtigen Sachverhalte noch fehlen, die ebenfalls in der rechtlichen Grundlage geregelt sind, tragt diese bitte in die untere Tabelle ein und ergänzt die Angaben um die dazugehörigen Angaben. Bearbeitungszeit: 40 Minuten 14
17 Fragen und Themenbereiche aus dem AzubiQuiz Berufsschulpflicht: Regelungen zum Besuch des Berufsschulunterrichts Berichtsheft und Ausbildungsnachweis Pflichten und Rechte des Auszubildenden: z.b. Ausführen von Anweisungen Urlaub: Urlaubsregelungen Arbeitszeiten und Urlaubstage: Rechte des / der Auszubildenden Regelung im Krankheitsfall: z.b. Vorlegen eines ärztlichen Attests ab dem 3 Tag Vergütung: Recht des Auszubildenden auf angemessene Vergütung Beendigung der Ausbildung: Recht auf Festanstellung nach der Ausbildungszeit? Zwischen / Abschlussprüfungen: Recht zur Freistellung durch den Betrieb Zeugnis: Recht auf ein Arbeitszeugnis Anknüpfungspunkte zum / zur Berufsbildungsgesetz 2005 Gruppe 1 Ausbildungsordnung Gruppe 2 Berufsausbildungsvertrag Gruppe 3 15 Jugendarbeitsschutzgesetz Gruppe 4
18 vom Ausbildungsbetrieb am Ende der Ausbildung Weitere Fragen und Themenbereiche Anknüpfungspunkte zum / zur Berufsbildungsgesetz 2005 Gruppe 1 Ausbildungsordnung Gruppe 2 Berufsausbildungsvertrag Gruppe 3 16 Jugendarbeitsschutzgesetz Gruppe 4
19 B.7 AzubiQuiz ( Lösungshilfe) Bezug der einzelnen Fragen aus dem AzubiQuiz zu den entsprechenden rechtlichen Regelungen. Anknüpfungspunkte zum / zur Fragen und Themenbereiche Berufsbildungsgesetz Ausbildungsordnung 4 vertrag 5 schutzgesetz 6 Berufsausbildungs Jugendarbeits aus dem AzubiQuiz Berufsschulpflicht: Regelungen zum Besuch des Berufsschulunterrichts Berichtsheft und Ausbildungsnachweis 15 Freistellung (Pflichten der Ausbildenden) 5 Ausbildungsordnung 14 Berufsausbildung (Pflichten der Ausbildenden) 43 Zulassung zur Abschlussprüfung 79 Aufgaben (Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle) 7 Berichtsheft 4 Pflichten der / des Auszubildenden 3 Pflichten des Ausbildenden 3 Vgl. Berufsbildungsgesetz (BBiG), online erhältlich unter: vom Vgl. Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau online erhältlich unter: vom 23.Juli Z. B. 6 Vgl. Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG), online erhältlich unter: vom
20 Pflichten und Rechte des Auszubildenden: z.b. Ausführen von Anweisungen 14 Berufsausbildung (Pflichten der Ausbildenden) Urlaub: Urlaubsregelungen 11 Vertragsniederschrift Arbeitszeiten und Urlaubstage: Rechte des / der Auszubildenden 11 Vertragsniederschrift Regelung im Krankheitsfall: z.b. Vorlegen eines ärztlichen Attests ab dem 3 Tag Vergütung: Recht des Auszubildenden auf angemessene Vergütung 11 Vertragsniederschrift 17 Vergütungsanspruch 18 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung 19 Fortzahlung der Vergütung 3 Pflichten des Ausbildenden 4 Pflichten der / des Auszubildenden 6 Ausbildungszeit und Urlaub 19 Urlaub 6 Ausbildungszeit und Urlaub 8 Dauer der Arbeitszeit 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume 12 Schichtzeit 13 Tägliche Freizeit 14 Nachtruhe 15 5TageWoche 16 Samstagsruhe 17 Sonntagsruhe 18 Feiertagsruhe 19 Urlaub 21a Abweichende Regelungen 5 Vergütung und sonstige Leistungen 5 Vergütung und sonstige Leistungen 18
21 Beendigung der Ausbildung: Recht auf Festanstellung nach der Ausbildungszeit? Zwischen / Abschlussprüfungen: Recht zur Freistellung durch den Betrieb Zeugnis: Recht auf ein Arbeitszeugnis vom Ausbildungsbetrieb am Ende der Ausbildung 21 Beendigung 24 Weiterarbeit 15 Freistellung (Pflichten der Ausbildenden) 19 Fortzahlung der Vergütung 16 Zeugnis (Pflichten der Ausbildenden) 2 Ausbildungsdauer 1 Ausbildungszeit 8 Zwischenprüfung 9 Abschlussprüfung 3 Pflichten des Ausbildenden 8 Zeugnis Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahme
22 C Rechte und Pflichten eines Auszubildenden C.1 Ausbildungsvertrag Rechte und Pflichten eines Auszubildenden (Arbeitsblatt Praxiswissen 06) 20
23 21
24 22
25 C.2 Die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Auszubildenden (Anleitung und Arbeitsblatt zur Gruppenarbeit) Nehmt bitte die folgenden Rechtsgrundlagen zu Hilfe: Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) Die Ausbildungsordnung (AO) Der Berufsausbildungsvertrag Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArSchG) Aufgabenstellung: (1) Lest bitte die entsprechende Rechtsgrundlage unter der Fragestellung, in welchen Paragraphen die Rechte und Pflichten eines Auszubildenden geregelt sind. (2) Arbeitet nun die wesentlichen Rechte und Pflichten eines Auszubildenden heraus und erläutert diese bitte kurz. Verweist dabei auch auf die entsprechenden Paragraphen der rechtlichen Grundlagen. Wichtig: Die Rechte und Pflichten eines Auszubildenden hängen stark mit den Pflichten und Rechten des Ausbildenden zusammen. So sind die Pflichten des Auszubildenden zugleich oft Rechte oder Ansprüche des ausbildenden Unternehmens. Gleiches gilt für die Rechte eines Auszubildenden. Diese sind oft zugleich Pflichten des Ausbildenden. (3) Stellt eure Arbeitsergebnisse in einer PowerPointPräsentation dar. Versucht dabei nicht mehr als 2 Folien zu verwenden. Eine Folie für die Rechte und eine für die Pflichten eines Auszubildenden. Bearbeitungszeit: 40 Minuten 23
26 C.3 Die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Auszubildenden (Tafelbild) Rechte des Auszubildenden (= Pflichten des Ausbildenden) Pflichten des Auszubildenden (= Rechte des Ausbildenden) Recht auf ordnungsgemäße Ausbildung. Recht auf kostenlose Bereitstellung der zur Berufsausbildung erforderlichen Arbeitsmittel Recht auf angemessene Vergütung Bemühungspflicht Befolgungspflicht Sorgfaltspflicht Recht auf Entgeltfortzahlung Haftungspflicht Recht auf Fürsorge Beachtung der für die Ausbildungsstätte geltenden Betriebsordnung Recht auf Freistellung zum Schweige und Treuepflicht Berufsschulunterricht und zur Prüfung Recht auf Ausstellung eines Zeugnisses Berufsschulpflicht Recht auf Urlaub Ordnungsgemäßes und regelmäßiges Führen eines Berichtsheftes 24
27 C.4 Die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Auszubildenden (Lösungshilfe) Rechte des Auszubildenden (= Pflichten des Ausbildenden) Recht auf ordnungsgemäße Ausbildung. Vermittlung der zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in der vorgesehenen Ausbildungszeit ( 14 BBiG) Recht auf kostenlose Bereitstellung der zur Berufsausbildung erforderlichen Arbeitsmittel, z.b. Werkzeug, Materialien, usw. ( 14 BBiG) Recht auf angemessene Vergütung ( 17, 18 BBiG) Recht auf Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen sowie im unverschuldeten Krankheitsfall bis zu sechs Wochen ( 19 BBiG) Recht auf Fürsorge, z.b. Schutz vor Gesundheitsschäden ( 14 BBiG, 22 JArbSchG, 28, 29 JArbSchG) Recht auf Freistellung zum Berufsschulunterricht und zur Prüfung ( 15 BBiG, 9, 10 JArbSchG, 4 Berufsausbildungsvertrag) Recht auf Ausstellung eines Zeugnisses nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses über Art, Dauer der Berufsbildung, erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse; auf Wunsch auch über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten ( 16 BBiG) Recht auf Urlaub ( 11 BBiG, 6 Berufsausbildungsvertrag, 19 JArbSchG) Pflichten des Auszubildenden (= Rechte des Ausbildenden) Bemühungspflicht. Bemühen des Auszubildenden, die zum Ausbildungsziel erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. Er ist verpflichtet, die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung aufgetragenen Verrichtungen sorgfältig auszuführen ( 13 BBiG) Befolgungspflicht. Weisungen des Vorgesetzten, die die Berufsausbildung betreffen, sind zu befolgen ( 13 BBiG) Sorgfaltspflicht. Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln ( 13 BBiG) Haftungspflicht. Haftung bei vorsätzlich verursachten Schäden. Beachtung der für die Ausbildungsstätte geltenden Betriebsordnung ( 13 BBiG) Schweige und Treuepflicht. Über Betriebs und Geschäftsgeheimnisse ist Stillschweigen zu wahren ( 13 BBiG) Berufsschulpflicht. Verpflichtung, die Berufsschule und andere Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen ( 4 Berufsausbildungsvertrag) Ordnungsgemäßes und regelmäßiges Führen eines Berichtsheftes ( 5, 14, 43, 79 BBiG, 7 AO, 3 Berufsausbildungsvertrag) 25
28 D Verwendete und weiterführende Literatur Schulbücher Hartmann, G. / Härter, F. (1999): Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute / Industriekaufleute und Kaufleute im Groß und Außenhandel. 4. Aufl., Rinteln Kaiser, F.J. (Hrsg.) (2002): Grundlagen und Prozesse des Wirtschaftens. 2. Aufl., Berlin Kühn, G. / Schlick, H. (2002): Das Kompendium. Industriekaufleute. Allgemeine und Spezielle Wirtschaftslehre. Troisdorf Möhlmeier, H. / Wurm, G. (2002): Allgemeine Wirtschaftslehre für Industriekaufleute. 3. Aufl., Troisdorf Internetquellen BMBF(2005): Berufsbildungsgesetz vom 23.Mäz 2005, online erhältlich unter: (Stand: ). IHK Köln (o.a.): Ausbildungsplan für den Ausbildungsberuf Industriekaufmann/frau, online erhältlich unter: Ausbildungsvertrag/Ausbildungseignung/Anlagen/PlanIndustrie.PDF (Stand: ). IHK Köln: Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag, online erhältlich unter: ertragpdf.pdf (Stand: ). IHK NRW (2002): Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau Ausbildungsordnung vom 23. Juli 2002, online erhältlich unter: (Stand: ). Juris GmbH (2006): Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz JarSchG) vom , online erhältlich unter: (Stand: ). Kultusministerium des Landes SachsenAnhalt (2003): Anregungen zur Umsetzung der Lernfelder des Rahmenlehrplans der Kultusministerkonferenz für den Ausbildungsberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau, online erhältlich unter: 26
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