Umsatzsteuer: Reihengeschäfte im EU-Binnenmarkt. Nr. 136/14

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1 Umsatzsteuer: Reiheeschäfte im EU-Binnenmarkt Nr. 136/14

2 Ansprechpartnerin: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, Nürnberg Tel.: 0911/ Fax: 0911/ Internet: Mit freundlicher Genehmigu der IHK Region Stuttgart Stand: 1. Januar 2014 Hinweis: Die Veröffentlichu von Merkblättern ist ein Service der IHK Nürnberg für ihre Mitgliedsunternehmen. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellu der rechtlichen Grundlagen, die nur erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit erhebt. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftu für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden, es sei denn, der IHK wird vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzu nachgewiesen. Die Merkblätter können eine anwaltliche Beratu oder eine Beratu durch einen Steuerberater im Einzelfall nicht ersetzen.

3 Reiheeschäfte im EU-Binnenmarkt Umsatzsteuerliche Behandlu bei der Beteiligu von drei Unternehmen mit Beispielsfällen Stand: 1. Januar 2014 Inhalt: 1. Einleitu Zuordnu der Lieferu Ort der Lieferu Beispielsfälle Fälle mit zwei in Deutschland und einem in der EU ansässigen Unternehmer Fälle mit einem in Deutschland und zwei in der EU ansässigen Unternehmer Schlussbemerku Anlage Einleitu Die fortschreitende Internationalisieru des Wirtschaftsverkehrs führt dazu, dass immer mehr Unternehmen Lieferuen über die Grenze erbrien. Warenlieferuen in das Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union gehören ebenso wie Lieferuen ins Drittland läst nicht mehr nur zum Alltag von Großunternehmen. Zunehmend kleine und mittlere Unternehmen nehmen am internationalen Warenverkehr teil. In diesem Zusammenha treten immer öfters Lieferkonstellationen auf, in denen Warenbeweguen sich nicht nur bilateral zwischen zwei Vertragspartner abspielen, sondern mehrere Unternehmer an entsprechenden Geschäften beteiligt sind. So finden sich häufig Fälle, in denen ein Unternehmer die bestellte Ware von seinem Lieferanten direkt an seinen Kunden oder an einen von diesem benannten Dritten ausliefern lässt. Man spricht in diesen Fällen von sogenannten Reiheeschäften: Beispiel: Unternehmer B bestellt bei Unternehmer A eine Maschine mit dem Auftrag, diese direkt an seinen Kunden C zu liefern: Rechnu Rechnu A B C Während Reiheeschäfte häufig den wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechen und von der praktischen Abwicklu am einfachsten erscheinen, ist deren umsatzsteuerliche Behandlu äußerst kompliziert und führt vielfach zu Fehlern in der Handhabu. Auch die Meldepflichten im Rahmen der Zusammenfassenden Meldu und Intrahandelsstatistik stellen alle Beteiligten vor erhebliche Probleme. Im Folgenden werden die geltenden Grundsätze für die korrekte umsatzsteuerliche und statistische Behandlu bei der Beteiligu von drei Unternehmen an einem Reiheeschäft innerhalb der Europäischen Union dargestellt und anhand der möglichen Fallkonstellationen beispielhaft erläutert. Für Drittlandsgeschäfte gelten die Ausführuen vom Prinzip sinemäß, wobei hier keine statistischen Melduen erforderlich sind. Hier sind aufgrund der fehlenden weltweiten Vereinheitlichu der Umsatzsteuersysteme häufig jedoch die jeweiligen nationalen Besonderheiten zusätzlich von Bedeutu. Ebenso sind im Einzelfall die jeweiligen Lieferbediuen von entscheidendem Einfluss. Auf eine Einzelfalldarstellu für Reiheeschäfte mit Drittlandsbezug wird daher an dieser Stelle verzichtet. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich direkt an den Ansprechpartner Ihrer zuständigen IHK.

4 2. Zuordnu der Lieferu Hinweis: Wichtig für die Gültigkeit der nachfolgenden Ausführuen ist, dass durch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs die nachfolgend dargestellten Zuordnusregeluen der Finanzverwaltu im Umsatzsteuer-Anwenduserlass in Frage gestellt werden (BFH-Urteil vom 28. Mai 2013, XI R 11/09). Aufgrund der voraehenden Rechtsprechu des EuGH (C-587/10) stellt der BFH in dieser Entscheidu für die Zuordnu der sog. ruhenden und bewegten Lieferu im Rahmen einer umfassenden Würdigu aller Umstände des Einzelfalls maßgeblich auf die Verschaffu der faktischen Verfügusmacht über den Liefergegenstand ab. Soweit die Finanzverwaltu im Umsatzsteuer-Anwenduserlass dagegen in erster Linie auf die Auftragserteilu an den selbständigen Transporteur die Frachtzahlerkonditionen abstelle, sei dies, so der BFH, mit den Ausführuen des EuGH nicht vereinbar. Bisla offen und zeitlich auch noch nicht absehbar ist, wie die Finanzverwaltu hierauf reagieren wird. Die nachfolgenden Hinweise erfolgen daher noch auf Basis der aktuellen Fassu des Abschnitts 3.14 UStAE. Es sei jedoch aeraten, hierzu die laufende Rechtsentwicklu wegen möglicher Änderuen mit höchster Sorgfalt zu beobachten! Aus umsatzsteuerlicher Sicht werden im Rahmen eines Reiheeschäfts mehrere Lieferuen ausgeführt, die in Bezug auf ihren Lieferort und Lieferzeitpunkt jeweils gesondert betrachtet werden müssen. Im oben aeführten Beispiel ist dies (1) die Lieferu des A an B und (2) die Lieferu des B an C. Im Rahmen einer solchen Lieferkette ist die Beförderu oder Versendu des Gegenstands, d.h. die Warenbewegu, nur einer der Lieferuen zuzuordnen. Diese eine Lieferu ist die sogenannte Beförderus- oder, auch bewegte Lieferu genannt. Von Bedeutu ist die genaue Zuordnu der Beförderu beziehusweise Lieferu zu einer der Lieferuen deshalb, da bei grenzüberschreitenden Warenbeweguen nur für sie eine Steuerbefreiu für Ausfuhrlieferuen oder innergemeinschaftliche Lieferuen in Betracht kommt. Bei allen anderen Lieferuen in der Kette findet keine Beförderu oder Versendu statt. Diese Lieferuen werden als sogenannte "ruhende Lieferuen" bezeichnet. Für sie kommt die Inanspruchnahme der erwähnten Steuerbefreiustatbestände nicht in Betracht. Für die konkrete Zuordnu der Beförderu Versendu gilt Folgendes: (1) Veranlasst der erste Unternehmer in der Kette die Beförderu oder Versendu, ist ihm die Beförderus- beziehusweise zuzuordnen. Beispiel: Unternehmer B bestellt bei Unternehmer A eine Maschine mit dem Auftrag, diese direkt an seinen Kunden C zu liefern. A befördert die Ware mit eigenem Fahrer gibt den Speditionsauftrag. Beförderus- ruhende Lieferu A B C Für den Fall, dass bei dieser Konstellation die Ware im Rahmen ihrer Bewegu die Grenze überschreitet, kommt nur für die Lieferu A an B eine Steuerbefreiu (Ausfuhr oder innergemeinschaftliche Lieferu) in Betracht. (2) Veranlasst der letzte Unternehmer in der Kette die Beförderu oder Versendu, ist ihm die Beförderu- beziehusweise zuzuordnen. Beispiel: Unternehmer B bestellt bei Unternehmer A eine Maschine mit dem Auftrag, diese direkt an seinen Kunden C zu liefern. C holt die Ware mit eigenem Fahrer ab gibt den Speditionsauftrag. ruhende Beförderus- Ver- Lieferu senduslieferu A B C Für den Fall, dass bei dieser Konstellation die Ware im Rahmen ihrer Bewegu die Grenze überschreitet, kommt nur für die Lieferu B 2

5 an C eine Steuerbefreiu (Ausfuhr oder innergemeinschaftliche Lieferu) in Betracht. (3) Veranlasst der mittlere Unternehmer, der innerhalb der Kette gedanklich sowohl Abnehmer als auch Lieferer ist, die Beförderu beziehusweise Versendu, so hät die Zuordnu davon ab, ob dieser den Transport in seiner Eigenschaft als Abnehmer der Vorlieferu oder Lieferer seiner eigenen Folgelieferu tätigt. Für die Zuordnu enthält das Gesetz die Vermutu für die Variante 1, d.h., dass der handelnde Unternehmer als Abnehmer der Vorlieferu tätig wird. Der Unternehmer kann jedoch anhand von Aufzeichnuen oder Belegen das Gegenteil nachweisen. Erfolgt ein solcher Nachweis, wird die Beförderu oder Versendu der von ihm ausgeführten Lieferu an seinen Abnehmer zugeordnet. Für diesen Nachweis kommt nach dem Umsatzsteuer-Anwenduserlass in Betracht, dass der mittlere Unternehmer mit der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Mitgliedstaats auftritt, in dem die Beförderu oder Versendu beginnt und Vereinbaruen mit seinem Vorlieferanten und seinem Abnehmer bestehen, aus denen hervorgeht, dass er die Gefahr und die Kosten der Beförderu oder Versendu übernommen hat. Diesen Anforderuen ist genügt, wenn handelsübliche Lieferklauseln (z. B. Incoterms) verwendet werden. Beispiel: Unternehmer B bestellt bei Unternehmer A eine Maschine mit dem Auftrag, diese direkt an seinen Kunden C zu liefern. B holt die Ware mit eigenem Fahrer gibt den Speditionsauftrag. a) Es werden keine besonderen Lieferklauseln vereinbart. b) B vereinbart mit A EXW (ab Werk) B vereinbart mit C DDP (frei Haus) Variante a): Es gilt die gesetzliche Vermutu, d.h. die Beförderus- wird der Lieferu des A an B zugeordnet: Beförderus- ruhende Lieferu A B C Für den Fall, dass bei dieser Konstellation die Ware im Rahmen ihrer Bewegu die Grenze überschreitet, kommt nur für die Lieferu A an B eine Steuerbefreiu (Ausfuhr oder innergemeinschaftliche Lieferu) in Betracht. Variante b): B kann durch aktiven Einsatz seiner Lieferklauseln nachweisen, dass die Beförderu Versendu seiner Lieferu an C zuzuordnen ist: ruhende Beförderus- Ver- Lieferu senduslieferu A B C Für den Fall, dass bei dieser Konstellation die Ware im Rahmen ihrer Bewegu die Grenze überschreitet, kommt daher für die Lieferu B an C eine Steuerbefreiu (Ausfuhr oder innergemeinschaftliche Lieferu) in Betracht. Wichtig: Für die korrekte Zuordnu der Versendus- oder Beförderuslieferu ist stets zu klären, wer die Warenbewegu veranlasst. Im Hinblick darauf, dass nur für diese Lieferu gegebenenfalls die Steuerbefreiu für Ausfuhren innergemeinschaftliche Lieferuen in Anspruch genommen werden kann, ergeben sich hieraus wichtige Gestaltusspielräume. Die folgenden Ausführuen zum Lieferort unterstreichen dies. Der Frage der Lieferbediuen ist daher bereits bei Vertragsschluss erhebliche Bedeutu beizumessen. Bitte beachten Sie zur Bedeutu der Transportveranlassu Frachtzahlerkondition jedoch die einschränkenden Hinweise zu Beginn dieses Informationsblatts aufgrund des BFH-Urteils vom (XI R 11/09)! Hinweis: Trotz an sich EU-einheitlicher Vorgabe durch die europäische MwStSystRL 3

6 können bei der Identifizieru und und ruhenden Lieferu zwischen den Mitgliedstaaten Unterschiede auftreten. Dies gilt insbesondere, wenn der mittlere Unternehmer den Transport veranlasst. Die deutsche Sichtweise, die hier mit einer widerlegbaren gesetzlichen Vermutu arbeitet (s.o.), wird so nicht überall geteilt. Teilweise wird in diesen Fällen stets der mittlere Unternehmer als Abnehmer betrachtet und die Warenbewegu der Lieferu an ihn zugeordnet. Dies bedeutet, dass insoweit unterschiedliche Beurteiluen zwischen den Mitgliedstaaten auftreten können, die nur durch einen Blick ins jeweilige ausländische Recht zu lösen sind. Wichtig zu wissen für diese Fälle ist aus deutscher Sicht, dass der Umsatzsteuer-Anwenduserlass in Abschnitt 3.14 Abs.11 festlegt, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn aufgrund einer abweichenden Rechtslage in einem anderen Mitgliedstaat ausnahmsweise einer anderen Zuordnu gefolgt wird. Für die nachfolgenden Beispielsfälle wurde zur Verdeutlichu der Systematik die deutsche Sichtweise zugrunde gelegt. Insbesondere für die Transportveranlassu durch den mittleren Unternehmer wäre jedoch stets für Echtfälle die Rechtslage vor Ort mit zu berücksichtigen. 3. Ort der Lieferu Nachdem damit die Grundsätze für die Zuordnu der Versendus- oder Beförderuslieferu der ruhenden Lieferu beschrieben sind, ist für die korrekte Rechnustellu im Rahmen von Reiheeschäften weiterhin von wesentlicher Bedeutu, wo der Ort der jeweiligen Lieferu ist. Nur so kann geklärt werden, ob mit deutscher Mehrwertsteuer fakturiert werden muss ob eine Steuerbefreiu nach deutschem Mehrwertsteuerrecht in Betracht kommt (bei Lieferort Deutschland) oder ob mit ausländischer Mehrwertsteuer fakturiert werden muss (bei Lieferort im Ausland). Die Regeln hierfür sind: (1) Lieferort oder ist immer dort, wo die Warenbewegu beginnt. Beispiel: Unternehmer B in Stuttgart bestellt bei Unternehmer A in Hamburg eine Maschine mit dem Auftrag, diese direkt an seinen Kunden C in München zu liefern. A befördert die Ware mit eigenem Fahrer gibt den Speditionsauftrag. Beförderus- ruhende Lieferu A (HH) B (S) C (M) Lieferort des A (HH) an B (S) ist der Beginn der Beförderu Versendu, d.h. Hamburg. (2) Für die ruhende Lieferu gilt, dass Lieferort einer ruhenden Lieferu, die oder nachfolgt, dort ist, wo die Beförderu oder Versendu des Gegenstandes endet. die oder voraeht, dort ist, wo die Beförderu oder Versendu des Gegenstandes beginnt. Beispiel 1: Wie zuvor: Beförderus- ruhende Lieferu A (HH) B (S) C (M) Lieferort der Versendus- Beförderuslieferu nachfolgenden ruhenden Lieferu des B (S) an C (M) ist das Ende der Beförderu Versendu, d. h. München. 4

7 Beispiel 2: Unternehmer B in Stuttgart bestellt bei Unternehmer A in Hamburg eine Maschine mit dem Auftrag, diese direkt an seinen Kunden C in München zu liefern. C holt die Ware mit eigenem Fahrer gibt den Speditionsauftrag. ruhende Beförderus- Ver- Lieferu senduslieferu A (HH) B (S) C (M) Lieferort der in diesem Fall voraehenden ruhenden Lieferu des A (HH) an B (S) ist Beginn der Beförderu Versendu, d. h. Hamburg. 4. Beispielsfälle Unter Anwendu der vorstehenden Grundsätze ergibt sich für Lieferkonstellationen unter der Beteiligu von EU-Unternehmern Folgendes: Fall Fälle mit zwei in Deutschland und einem in der EU ansässigen Unternehmer Unternehmer B (Belgien) kauft bei Unternehmer D1 (Deutschland) eine Maschine mit dem Auftrag, diese direkt an seinen Kunden D2 (Deutschland) zu liefern. Variante 1: D1 befördert die Ware mit eigenem Fahrer gibt den Speditionsauftrag. Beförderus- ruhende Lieferu D1 B D2 Lieferu Lieferort Steuerfrei? D1 an B Deutschland Voraussetzuen für innergemeinschaftlich steuerfreie Lieferu liegen nicht vor, da keine Versendu Beförderu der Ware in übriges Gemeinschaftsgebiet Folge: Rechnu mit B an D2 Deutschland "nachfolgende ruhende Lieferu" Ende der Beförderu Versendu deutscher Steuer Steuerpflichtige Inlandslieferu; Folge: Rechnu mit deutscher Steuer. B muss sich zu umsatzsteuerlichen Zwecken in Deutschland registrieren lassen Hinweis: Ergibt sich für ausländische Unternehmen, wie vorstehend, eine umsatzsteuerliche Registrieruspflicht muss diese bei dem hierfür zentral zuständigen Finanzamt in Deutschland vorgenommen werden. Eine Übersicht über die zentral zuständigen Finanzämter ist als Anlage 1 am Ende des Merkblatts aehät. Nähere Informationen hierzu können auch im Internetaebot des Bundeszentralamts für Steuern, unter dem Punkt Umsatzsteuer abgerufen werden. Variante 2: D2 holt die Ware mit eigenem Fahrer ab gibt den Speditionsauftrag. ruhende Beförderus- Ver- Lieferu senduslieferu D1 B D2 Lieferu Lieferort Steuerfrei? D1 an B Deutschland Steuerpflichtige voraehende ruhende Lieferu Inlandslieferu Folge: Rechnu mit deutscher Steuer der Beförderu Versendu 5

8 B an D2 Deutschland Steuerpflichtige Inlandslieferu Folge: Rechnu mit deutscher Steuer; B muss sich zu umsatzsteuerlichen Zwecken in Deutschland registrieren lassen (vgl. zu Verfahren Hinweis oben) Variante 3: B befördert die Ware mit eigenem Fahrer gibt den Speditionsauftrag. a) Es werden keine besonderen Lieferklauseln vereinbart. b) B vereinbart mit D1 EXW (ab Werk) B vereinbart mit D2 DDP (frei Haus) und setzt diese aktiv zum Nachweis ein, dass er als Lieferer des D2 gehandelt hat. Für a) ergibt sich das selbe Ergebnis wie für Variante 1. Für b) ergibt sich das selbe Ergebnis wie für Variante 2. Intrastatmeldu: Die Ware überschreitet keine Binnerenze, daher ist in allen Varianten keine Intrastatmeldu erforderlich Zusammenfassende Meldu: Es liegt keine innergemeinschaftliche Lieferu vor, daher fallen in allen Varianten keine Melduen an. Fall 2 Unternehmer D1 (Deutschland) kauft bei D2 (Deutschland) eine Maschine mit dem Auftrag, diese direkt an seinen Kunden CZ in Tschechien zu liefern. Variante 1: D2 befördert die Ware mit eigenem Fahrer gibt den Speditionsauftrag. Beförderus- ruhende Lieferu D2 D1 CZ Lieferu Lieferort Steuerfrei? D2 an D1 Deutschland D1 an CZ Tschechien Nachfolgende "ruhende Lieferu" Ende der Beförderu Versendu Voraussetzuen für innergemeinschaftlich steuerfreie Lieferu liegen nicht vor, wenn D1 nur mit deutscher USt-IdNr. auftritt (vgl. Spalte und Hinweis u.) Innergemeinschaftlicher Erwerb des D1 in CZ mit anschließender steuerpflichtiger Inlandslieferu in CZ Folge: Erwerbsbesteueru in CZ sowie Rechnu mit tschechischer Steuer; erfordert umsatzsteuerliche Registrieru in CZ und Auftreten unter tschechischer USt-IdNr.; unter dieser Voraussetzu wäre auch die Beurteilu der Lieferu des D2 an D1 als innergemeinschaftlich steuerfrei möglich (ggfs. nachträgliche Rechnuskorrektur) Intrastatmeldu: D2 steht am Beginn der Beförderuslieferu und gibt die Versendusmeldu ab, D1 steht am Ende der Beförderuslieferu und gibt in CZ die Intrastatmeldu ab Zusammenfassende Meldu: Bei korrekter Abwicklu meldet D2 an D1 die innergemeinschaftlicher Lieferu mit Aabe dessen tschechischer USt-IdNr. D1 treffen keine Meldepflichten. Hinweis: Die Frage, ob es für die innergemeinschaftliche Steuerfreiheit tatsächlich auf das Vorliegen einer ausländischen USt-IdNr. ankommt, hat jüst der Europäischen Gerichtshof ein relativierendes Urteil gefällt. Gleichwohl geht hiervon für die Regel die deutsche Finanzverwaltu ersichtlich nach wie vor aus, daher wird dies für die weiteren Ausführuen dieses Informationsblatts zugrunde gelegt. 6

9 Variante 2: CZ holt die Ware mit eigenem Fahrer ab gibt den Speditionsauftrag. ruhende Beförderus- Ver- Lieferu senduslieferu D2 D1 CZ Lieferu Lieferort Steuerfrei? D2 an D1 Deutschland Voraehende "ruhende Lieferu" der Beförderu Versendu D1 an CZ Deutschland Steuerpflichtige Inlandslieferu Folge: Rechnu mit deutscher Steuer In Deutschland steuerbare, aber gem. 4 Nr. 1b i.v.m. 6a UStG steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferu Folge: steuerfreie Abrechnu als igl Intrastatmeldu: D1 steht am Beginn der Beförderuslieferu und gibt die Versendusmeldu ab, CZ steht am Ende der Beförderuslieferu und gibt die Eiasmeldu ab Zusammenfassende Meldu: D1 meldet die innergemeinschaftliche Lieferu an CZ. D2 treffen keine Meldepflichten. Variante 3: D1 befördert die Ware mit eigenem Fahrer gibt den Speditionsauftrag. a) Es werden keine besonderen Lieferklauseln vereinbart. b) D1 vereinbart mit D2 EXW (ab Werk) D1 vereinbart mit CZ DDP (frei Haus) und setzt diese aktiv zum Nachweis ein, dass er als Lieferer des CZ gehandelt hat. Für a) ergibt sich das selbe Ergebnis wie für Variante 1. Für b) ergibt sich dasselbe Ergebnis wie für Variante 2. Fall 3 D1 (Deutschland) bestellt bei Großhändler D2 (Deutschland) eine Maschine. D2 kauft diese seinerseits bei CZ in Tschechien mit dem Auftrag diese direkt an D1 zu liefern. Variante 1: CZ befördert die Ware mit eigenem Fahrer gibt den Speditionsauftrag. Beförderus- ruhende Lieferu CZ D2 D1 Lieferu Lieferort Steuerfrei? CZ an D2 Tschechien D2 an D1 Deutschland Nachfolgende "ruhende Lieferu" Ende der Beförderu Versendu In Tschechien steuerbare, aber steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferu Folge: steuerfreie Abrechnu als igl Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb des D2 in D mit anschließender steuerpflichtiger Inlandslieferu an D1 Folge: Erwerbsbesteueru durch D2 und Rechnu mit deutscher Steuer Intrastatmeldu: CZ steht am Beginn der Beförderuslieferu und gibt die Versendusmeldu ab, D2 steht am Ende der Beförderuslieferu und gibt die Eiasmeldu ab. Zusammenfassende Meldu: CZ meldet die innergemeinschaftliche Lieferu an D2. D2 treffen keine Meldepflichten. Variante 2: D1 holt die Ware mit eigenem Fahrer ab gibt den Speditionsauftrag. ruhende Beförderus- Ver- Lieferu senduslieferu CZ D2 D1 7

10 Lieferu Lieferort Steuerfrei? CZ an D2 Tschechien Voraehende ruhende Lieferu der Beförderu Versendu Steuerpflichtige Inlandslieferu in Tschechien; Folge: Rechnu mit tschechischer Steuer (Voraussetzuen für steuerfreie igl liegen nicht vor, da Steuerbefreiu nicht für ruhende Lieferu in Anspruch genommen D2 an D1 Tschechien werden kann, s.o.) In Tschechien steuerbare, aber steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferu; aufgrund Steuerbarkeit des Umsatzes in Tschechien umsatzsteuerliche Registrieru des D2 in Tschechien und Auftreten unter tschechischer USt-IdNr. grundsätzlich erforderlich. D1 muss bei korrekter Abwicklu Erwerbsbesteueru in D vornehmen. Intrastatmeldu: D2 steht am Beginn der Beförderuslieferu und gibt die Versendusmeldu in Tschechien ab, D1 steht am Ende der Beförderuslieferu und gibt die Eiasmeldu ab. Zusammenfassende Meldu: Bei korrekter Abwicklu meldet D2 (unter seiner tschechischen USt-IdNr.) an D1 die innergemeinschaftliche Lieferu. D1 treffen keine Meldepflichten. Variante 3: D2 befördert die Ware mit eigenem Fahrer gibt den Speditionsauftrag. a) Es werden keine besonderen Lieferklauseln vereinbart. b) D2 vereinbart mit AT EXW (ab Werk) D2 vereinbart mit D1 DDP (frei Haus) Für a) ergibt sich das selbe Ergebnis wie für Variante 1. Für b) ergibt sich das selbe Ergebnis wie für Variante Fälle mit einem in Deutschland und zwei in der EU ansässigen Unternehmer Fall 1 Unternehmer D (Deutschland) kauft bei I (Italien) eine Maschine mit dem Auftrag, diese direkt an seinen Kunden CZ in Tschechien zu liefern. Variante 1: I befördert die Ware mit eigenem Fahrer gibt den Speditionsauftrag. Beförderus- ruhende Lieferu I(talien) D CZ Lieferu Lieferort Steuerfrei? I an D Italien D an CZ Tschechien Nachfolgende "ruhende Lieferu" Ende der Beförderu Versendu Innergemeinschaftlich steuerfreie Lieferu Folge: Steuerfreie Rechnu Grundsätzlich: Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb des D in CZ mit anschließender steuerpflichtiger Inlandslieferu in CZ; würde prinzipiell umsatzsteuerliche Registrieru in CZ bedeuten; Hier aber möglich: Vereinfachusregelu für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte mit der Folge, dass Steuerschuld auf CZ verlagert wird (s. Details nachfolgend) und setzt diese aktiv zum Nachweis ein, dass er als Lieferer des D1 gehandelt hat. 8

11 Vereinfachusregel für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte In der vorstehenden Konstellation müsste sich D aufgrund des Lieferorts "Tschechien" für seinen innergemeinschaftlichen Erwerb seine ruhende Lieferu grundsätzlich dort umsatzsteuerlich registrieren lassen. In diesen Konstellationen kann jedoch unter bestimmten Voraussetzuen die Vereinfachusregelu für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte aewandt werden mit der Folge, dass die Steuer von dem letzten Abnehmer, d.h. vorstehend dem CZ, geschuldet wird. Der deutsche Unternehmer D kann dann eine Rechnu ohne Steuer an CZ stellen. Eine Registrieru in Tschechien entfällt. Damit die Vereinfachusregelu aewendet werden kann, müssen allerdis folgende Voraussetzuen erfüllt sein: (1) Es muss ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn drei Unternehmer ein Umsatzgeschäft über den selben Gegenstand abschließen und dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer gelat alle drei Unternehmer in unterschiedlichen Mitgliedstaaten für Zwecke der Umsatzsteuer registriert sind (erkennbar an USt-IdNr.) der Gegenstand der Lieferu von dem Gebiet eines Mitgliedsstaats in einen anderen Mitgliedsstaat gelat die Versendus- Beförderuslieferu dem ersten Unternehmer in der Kette oder dem mittleren Unternehmer in seiner Eigenschaft als Abnehmer zuzuordnen ist. Beachte: Nach dem Umsatzsteuer- Anwenduserlass findet die Vereinfachusregelu auch Anwendu, wenn mehr als drei Unternehmer an dem Geschäft beteiligt sind, soweit die Voraussetzuen für die drei am Ende der Kette stehenden Unternehmer vorliegen. Für Geschäfte mit Drittlandsbezug kommt die Vereinfachusregelu nicht in Betracht. (2) Weiterhin müssen die Voraussetzuen für die Übertragu der Steuerschuld vorliegen. Diese sind: Der Lieferu des mittleren an den letzten Unternehmer in der Kette ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb beim mittleren Unternehmer vorausgegaen. Der mittlerer Unternehmer in der Kette ist nicht in dem Mitgliedstaat ansässig, in dem die Beförderu Versendu endet. Der mittlere Unternehmer verwendet gegenüber dem ersten und dem letzten Unternehmer in der Kette dieselbe Umsatzsteueridentifikationsnummer. Diese darf nicht von einem der Mitgliedstaaten erteilt worden sein, in dem die Beförderu Verwendu beginnt oder endet. Der mittlerer Unternehmer muss dem letzten Unternehmer in der Kette eine Rechnu ohne gesonderten Steuerausweis erteilen. Der letzte Unternehmer in der Kette muss eine Umsatzsteueridentifikationsnummer des Mitgliedstaats verwenden, in dem die Beförderu Versendu endet. Liegen die vorstehenden Voraussetzuen vor und wird von der Vereinfachusregelu Gebrauch gemacht, ist für die Rechnustellu noch Folgendes zu beachten: In der Rechnu des mittleren Unternehmers an den letzten Unternehmer in der Kette darf die Steuer nicht gesondert ausgewiesen werden. Als zusätzliche Rechnusaabe muss ein Hinweis auf das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts aufgenommen werden, z. B. "innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft nach 25b UStG" oder "Vereinfachusregelu nach Artikel 197 MwSystRL". Hinweis auf die Steuerschuld des letzten Abnehmers, z. B. "Steuerschuldner ist der Rechnusempfäer". Aabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer des mittleren Unternehmers und des letzten Unternehmers in der Kette. 9

12 Bezug nehmend auf das Ausgasbeispiel würde dies damit bedeuten, dass unter Berücksichtigu der vorstehenden Voraussetzuen die Rechnu des D an CZ ohne Steuer erfolgen kann und gleichzeitig eine umsatzsteuerliche Registrieru des D in Tschechien vermieden werden kann. Intrastatmeldu: Es wird nur der physische Warenverkehr zwischen dem Abgas- und dem Bestimmusmitgliedstaat berücksichtigt. Bei Anwendu der umsatzsteuerrechtlichen Vereinfachusregel gibt I die Versendusmeldu ab, CZ gibt die Eiasmeldu ab, D muss keine Meldu abgeben. Zusammenfassende Meldu: I meldet unter seiner italienischen USt-IdNr. eine innergemeinschaftliche Lieferu an D. D meldet ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft. Hierzu ist der Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft in Spalte 3 der ZM aufzunehmen. Variante 2: CZ holt die Ware mit eigenem Fahrer ab gibt den Speditionsauftrag. ruhende Beförderus- Ver- Lieferu senduslieferu I(talien) D CZ und Auftreten unter italienischer USt-IDNr. grundsätzlich erforderlich. CZ muss bei korrekter Abwicklu Erwerbsbesteueru in CZ vornehmen. Beachte: keine Anwendusmöglichkeit für Vereinfachusregelu für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, da Beförderu Versendu von letztem Abnehmer veranlasst wird; Zuordnu der Versendus- Beförderuslieferu im Verhältnis D an CZ Intrastatmeldu: D steht am Beginn der Beförderuslieferu und gibt die Versendusmeldu in Italien ab, CZ steht am Ende der Beförderuslieferu und gibt die Eiasmeldu ab. Zusammenfassende Meldu: Bei korrekter Abwicklu meldet D (unter seiner italienischen USt-IdNr.) an CZ die innergemeinschaftliche Lieferu. I treffen keine Meldepflichten. Lieferu Lieferort Steuerfrei? I an D Italien Voraehende "ruhende Lieferu" der Beförderu Versendu Steuerpflichtige Inlandslieferu in Italien; Folge: bei korrekter Beurteilu Rechnu mit italienischer Steuer D an CZ Italien In Italien steuerbare, aber steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferu; aufgrund Steuerbakeit des Umsatzes in Italien umsatzsteuerliche Registrieru des D in Italien 10

13 Variante 3: D befördert die Ware mit eigenem Fahrer gibt den Speditionsauftrag. a) Es werden keine besonderen Lieferklauseln vereinbart. b) D vereinbart mit I EXW (ab Werk) D vereinbart mit CZ DDP (frei Haus) und setzt diese aktiv zum Nachweis ein, dass er als Lieferer des CZ gehandelt hat. Für a) ergibt sich dasselbe Ergebnis wie für Variante 1. Für b) ergibt sich dasselbe Ergebnis wie für Variante 2. rechnu als igl Grundsätzlich: Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb in CZ mit anschließender steuerpflichtiger Inlandslieferu in CZ; würde prinzipiell umsatzsteuerliche Registrieru des I in CZ bedeuten, hier aber möglich: Vereinfachusregelu für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte mit der Folge, dass Steuerschuld auf CZ verlagert wird (vgl. zu den Voraussetzuen im Detail oben) Intrastatmelduen: Es wird nur der physische Warenverkehr zwischen dem Abgas- und dem Bestimmusmitgliedstaat berücksichtigt. Bei Anwendu der umsatzsteuerrechtlichen Vereinfachusregel gibt D die Versendusmeldu ab, CZ gibt die Eiasmeldu ab, I muss keine Meldu abgeben. Fall 2 Unternehmer I (Italien) kauft bei D (Deutschland) eine Maschine mit dem Auftrag diese direkt an seinen Kunden CZ in Tschechien zu liefern. Variante 1: D befördert die Ware mit eigenem Fahrer gibt den Speditionsauftrag. Beförderus- ruhende Lieferu D I CZ Zusammenfassende Meldu: D meldet eine normale innergemeinschaftliche Lieferu an I in der ZM. I meldet in seiner ZM ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft. Variante 2: CZ holt die Ware mit eigenem Fahrer ab gibt den Speditionsauftrag. ruhende Beförderus- Ver- Lieferu senduslieferu D I CZ Lieferu Lieferort Steuerfrei? D an I Deutschland In Deutschland steuerbare, aber gem. 4 Nr. 1b i.v.m. 6a UStG steuerbefreite innergemeinschaftlich Lieferu Folge: steuerfreie Ab- I an CZ Tschechien Nachfolgende "ruhende Lieferu" Ende der Beförderu Versendu Lieferu Lieferort Steuerfrei? D an I Deutschland Voraehende "ruhende Lieferu" der Beförderu Versendu I an CZ Deutschland Steuerpflichtige Inlandslieferu in Deutschland Folge: Rechnu mit deutscher Steuer In Deutschland steuerbare, aber steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferu; aufgrund Steuerbarkeit des Umsatzes in Deutschland Registrieru des I in Deutschland und Auftreten unter deutscher UStIdNr. Grundsätzlich 11

14 erforderlich. CZ muss bei korrekter Abwicklu Erwerbsbesteueru in CZ vornehmen. Beachte: keine Anwendusmöglichkeit für Vereinfachusregelu für Dreiecksgeschäfte, da Beförderu Versendu von letztem Abnehmer veranlasst wird; Zuordnu der Versendus Beförderuslieferu im Verhältnis I an CZ Intrastatmeldu: I steht am Beginn der Beförderuslieferu und gibt die Versendusmeldu in Deutschland ab, CZ steht am Ende der Beförderuslieferu und gibt die Eiasmeldu ab. Zusammenfassende Meldu: Bei korrekter Abwicklu meldet I (unter seiner deutschen USt-IdNr.) an CZ die innergemeinschaftliche Lieferu. D treffen keine Meldepflichten. Variante 3: I befördert die Ware mit eigenem Fahrer gibt den Speditionsauftrag. a) Es werden keine besonderen Lieferklauseln b) I vereinbart mit D EXW (ab Werk) I vereinbart mit CZ DDP (frei Haus) und setzt diese aktiv zum Nachweis ein, dass er als Lieferer des CZ gehandelt hat. Für a) ergibt sich das selbe Ergebnis wie für Variante 1. Für b) ergibt sich das selbe Ergebnis wie für Variante 2. Fall 3: Unternehmer D (Deutschland) kauft bei PT (Portugal) eine Maschine. Dieser bestellt die Maschine bei CZ (Tschechien) mit dem Auftrag, diese direkt an D in Deutschland zu liefern. Variante 1: CZ befördert die Ware mit eigenem Fahrer gibt den Speditionsauftrag. Beförderus- ruhende Lieferu CZ PT D Lieferu Lieferort Steuerfrei? CZ an PT Tschechien ) PT an D Deutschland Nachfolgende "ruhende Lieferu" Ende der Beförderu Versendu In CZ steuerbare, aber steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferu Grundsätzlich: Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb in Deutschland mit anschließender steuerpflichtiger Inlandslieferu in Deutschland; würde prinzipiell umsatzsteuerliche Registrieru in Deutschland bedeuten, hier aber möglich: Vereinfachusregelu für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte mit der Folge, dass Steuerschuld auf D verlagert wird, d.h. für D Vorsicht bei Rechnusempfa, Steuerbetrag muss unter KZ 69 in Umsatzsteuervoranmeldu erklärt werden. Intrastatmelduen: Es wird nur der physische Warenverkehr zwischen dem Abgas- und dem Bestimmusmitgliedstaat berücksichtigt. Bei Anwendu der umsatzsteuerrechtlichen Vereinfachusregel gibt CZ die Versendus- 12

15 meldu ab, D gibt die Eiasmeldu ab, PT muss keine Meldu abgeben. Zusammenfassende Meldu: CZ meldet eine normale innergemeinschaftliche Lieferu an PT. PT meldet in seiner ZM ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft. Variante 2: D holt die Ware mit eigenem Fahrer ab gibt den Speditionsauftrag. ruhende Beförderus- Ver- Lieferu senduslieferu CZ PT D Lieferu Lieferort Steuerfrei? CZ an PT Tschechien voraehende "ruhende Lieferu" der Beförderu Versendu PT an D Tschechien Steuerpflichtige Inlandslieferu in Tschechien Folge: Abrechnu mit tschechischer Steuer In CZ steuerbare, aber steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferu; aufgrund Steuerbarkeit des Umsatzes in CZ Registrieru des PT in CZ und Auftreten unter tschechischer USt-IdNr. grundsätzlich erforderlich. D muss bei korrekter Abwicklu Erwerbsbesteueru in D vornehmen; keine Anwendusmöglichkeit für Vereinfachusregelu für Dreiecksgeschäfte, da Beförderu Versendu von letztem Abnehmer veranlasst wird; Zuordnu der Warenbewegu: PT an D Zusammenfassende Meldu: Bei korrekter Abwicklu meldet PT (unter seiner tschechischen USt-IdNr.) an D die innergemeinschaftliche Lieferu. CZ treffen keine Meldepflichten. Variante 3: PT befördert die Ware mit eigenem Fahrer gibt den Speditionsauftrag. a) Es werden keine besonderen Lieferklauseln vereinbart. b) PT vereinbart mit CZ EXW (ab Werk) PT vereinbart mit D DDP (frei Haus) und setzt diese aktiv zum Nachweis ein, dass er als Lieferer des D gehandelt hat. Für a) ergibt sich dasselbe Ergebnis wie für Variante 1. Für b) ergibt sich dasselbe Ergebnis wie für Variante 2. Intrastatmeldu: PT steht am Beginn der Beförderuslieferu und gibt die Versendusmeldu in Tschechien ab, D steht am Ende der Beförderuslieferu und gibt die Eiasmeldu ab 13

16 5. Schlussbemerku Aus den vorstehenden Ausführuen ergibt sich, dass die umsatzsteuerliche Beurteilu von Reiheeschäften maßgeblich von den jeweiligen Lieferbediuen abhät. Durch geschickte Gestaltuen können so aufwändige Registrieruen in anderen Mitgliedstaaten vermieden werden und die für alle Beteiligten einfachste Lösu gefunden werden. Bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sollte daher eine sorgfältige steuerliche Prüfu stattfinden. Die vorstehenden Informationen können hierzu eine Hilfestellu bieten. Sie wurden mit der größt möglichen Sorgfalt zusammeestellt. Eine Haftu für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass aufgrund der Komplexität der Sachverhalte und steuerlichen Regeluen in jedem Fall vor der entsprechenden vertraglichen Vereinbaru Rechnusstellu fachkundiger Rat eieholt werden sollte. Für Fragen zu bilateralen Lieferkonstellationen in der Europäischen Union finden Sie weiterführende Informationen in unserem Merkblatt "Umsatzsteuerfreie Lieferuen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmern". Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die hier geschilderten Reiheeschäfte von der Bundesbank als Transithandelsgeschäfte betrachtet werde. Dies bedeutet, dass Zahluseiäe und Zahlusausgäe über Euro je Fall an die Bundesbank gemeldet werden müssen. Für alle Fragen bezüglich der im Zahlus- und Kapitalverkehr mit dem Ausland abzugebenden statistischen Melduen hat die Deutsche Bundesbank ein Informations-Telefon (Hotline-Nr.: 0800/ ) eierichtet. Zudem können über deren Homepage unter der Rubrik Statistik und den Schaltflächen Meldewesen, Außenwirtschaft, die benötigten Vordrucke und Merkblätter abgerufen werden. Die zutreffende Meldeweise für die im Zusammenha mit Transitgeschäften geleisteten und empfaenen Zahluen ist z.b. im Merkblatt Zahluen im Außenwirtschaftsverkehr Transithandel (Einschl. Sonderfälle) ausführlich beschrieben. 14

17 Anlage 1 Zuständigkeit für die Umsatzbesteueru im Ausland ansässiger Unternehmer Für die Umsatzsteuer der Unternehmer, die ihr Unternehmen von einem der nachfolgend genannten Staaten betreiben, sind folgende Finanzämter örtlich zuständig: Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitu Zuständiges Finanzamt Belgien Bulgarien Dänemark Estland Finnland Frankreich Großbritannien und Nordirland Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Mazedonien Niederlande Norwegen Österreich Trier Neuwied Flensburg Rostock I Bremen-Mitte Kehl Hannover-Nord Berlin-Neukölln-Nord Hamburg-Mitte-Altstadt München II Kassel-Goethestraße Bremen-Mitte Konstanz Mühlhausen Saarbrücken Am Stadtgraben Berlin-Neukölln-Nord Kleve Bremen-Mitte München II 15

18 Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitu Zuständiges Finanzamt Polen Portugal Rumänien Russische Föderation Schweden Schweiz Slowakische Republik Spanien Republik Slowenien Tschechische Republik Türkei Ukraine Uarn Weißrussland USA Oranienburg Kassel-Goethestraße Chemnitz-Süd Magdeburg II Hamburg-Mitte-Altstadt Konstanz Chemnitz-Süd Kassel-Goethestraße Oranienburg Chemnitz-Süd Dortmund-Unna Magdeburg II Zentralfinanzamt Nürnberg Magdeburg II Bonn-Innenstadt Falls Sie kein für Ihr Land zuständiges Finanzamt gefunden haben, wenden Sie sich bitte an das folgende Finanzamt: Finanzamt Berlin Neukölln-Nord Sonnenallee Berlin Telefon Telefax

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