Zusammenfassender Bericht. über die überörtliche Prüfung in den Bereichen Zulassungs- und Fahrerlaubniswesen in den Landkreisen des Landes Brandenburg

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1 Ministerium des Innern Kommunales Prüfungsamt Zusammenfassender Bericht über die überörtliche Prüfung in den Bereichen Zulassungs- und Fahrerlaubniswesen in den Landkreisen des Landes Brandenburg Potsdam, 27. November 2007 KPA/A

2 Tz. Inhalt Seite 1 Vorbemerkungen Prüfungsziel Organisation und Personal der Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörden Ergebnisse des Kennwertevergleichs im Zulassungswesen Kostendeckungsgrad im Jahr Personalausgaben je Zulassungsfall und Zulassungsfälle je Vollzeitstelle im Jahr Kraftfahrzeugbestand je Vollzeitstelle im Jahr Servicezeiten, Schalterbesetzungsquote und Wartezeiten im Jahr Verwaltung der Zulassungsdokumente Ergebnisse des Kennwertevergleichs im Fahrerlaubniswesen Kostendeckungsgrad im Jahr Personalausgaben bzw. Vollzeitstelle je Antrag auf Fahrerlaubnis und Maßnahme im Fahrerlaubnisverfahren im Jahr Widersprüche je Maßnahme im Fahrerlaubnisverfahren im Jahr Schlussbemerkungen... 16

3 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Kennzahlenauswertung im Zulassungswesen 2005 Anlage 2 Kennzahlenauswertung im Zulassungswesen Anlage 3 Kennzahlenauswertung im Fahrerlaubniswesen 2005 Anlage 4 Kennzahlenauswertung im Fahrerlaubniswesen Anlage 5 Kostendeckungsgrad im Zulassungs-/ Fahrerlaubniswesen 2005/ Anlage 6 Diagramm über die Kostendeckungsgrade (ohne Gebäude- und Gebäudenebenkosten) der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörden im Jahr Abkürzungsverzeichnis EDV - Elektronische Datenverarbeitung EU - Europäische Union k. A. - keine Angaben Kfz - Kraftfahrzeug KPA - Kommunales Prüfungsamt

4 Kommunales Prüfungsamt 1 1 Vorbemerkungen Alle Einwohner sollen sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten zwischen verschiedenen Orten bewegen können. Gleichzeitig werden aber auch ihre Interessen durch verschiedene Effekte wie z. B. Verkehrssicherheit, Umweltbelastung und Rechtssicherheit berührt, die entsprechend berücksichtigt werden müssen. Die Straßenverkehrsbehörde erfüllt daher im Rahmen ihrer Tätigkeit der Umsetzung und Überwachung entsprechender Gesetze und Vorschriften mehrere übergeordnete Zielsetzungen. Hierzu zählen insbesondere die Sicherheit im Straßenverkehr, der Umweltschutz sowie die Möglichkeit, Rechtsansprüche gegen einen Kraftfahrzeughalter oder führer durchzusetzen. Die Bedürfnisse Einzelner nach Mobilität sollen keine Schäden für Dritte verursachen. Mit der Durchsetzung und Überprüfung der einschlägigen Vorschriften soll dies verhindert werden. Grundsätzlich sind daher die Voraussetzungen zur Zulassung und dem Führen von Kraftfahrzeugen zu prüfen. Hierzu zählen z. B. die regelmäßige Überprüfung und Gewährleistung eines sicheren Fahrzeugzustandes durch den Technischen Überwachungsverein oder vergleichbare Prüforganisationen oder die Überprüfung der Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeuges durch eine Fahrerlaubnisprüfung. Darüber hinaus sollen Umweltbelastungen weitgehend vermieden bzw. so gering wie möglich gehalten werden. So werden z. B. Abgasemissionen oder zulässige Geräuschemissionswerte schon für die Hersteller von Kraftfahrzeugen vorgeschrieben. Diese sind dann z. B. im Rahmen von technischen Veränderungen bei der Zulassung zu prüfen. Ferner muss es möglich sein, die Rechtsansprüche gegen einen Kraftfahrzeughalter oder führer durchsetzen zu können. Dies betrifft z. B. die Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen, wie die Entrichtung von Kraftfahrzeugsteuern oder die Ermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten im Rahmen der Durchsetzung von Ersatzansprüchen eines Geschädigten nach einem Unfall. Um eine wirtschaftliche Wahrnehmung dieser wichtigen Aufgaben zu unterstützen, untersuchte das Kommunale Prüfungsamt (KPA) im Rahmen dieser Querschnittsprüfung in allen Landkreisen des Landes Brandenburg zwei Schwerpunktaufgaben der Straßenverkehrsbehörde, das Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubniswesen.

5 Kommunales Prüfungsamt 2 2 Prüfungsziel Im Rahmen der querschnittlich angelegten Prüfung wurden auf der Grundlage vergleichbarer Daten Kennwerte ermittelt. Das KPA hat sich dabei auf wenige, dafür aber möglichst aussagekräftige Kennzahlen, sog. Schlüsselkennzahlen konzentriert. Eine Diagnose von Leistungen, Wirkungen und Kosten ist mit deren Hilfe möglich. Die Ermittlung von vergleichbaren Kennzahlen soll es den Landkreisen ermöglichen, Auffälligkeiten und Schwachstellen zu erkennen, deren Ursachen und Zusammenhänge zu analysieren und ggf. Maßnahmen zu deren Beseitigung vorzunehmen. Die Grunddaten wurden für die Jahre 2005 und erhoben. Da im Ergebnis die beiden Jahre grundsätzlich nicht voneinander abwichen, werden im Folgenden die Kennzahlenauswertungen nur für das Jahr dargestellt. Daher beziehen sich - sofern nicht anders angegeben - die in den folgenden Textziffern genannten statistischen Angaben immer auf den Stand zum Organisation und Personal der Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörden Die Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörden sind innerhalb der Landkreisverwaltungen organisatorisch in der Regel den Straßenverkehrsämtern bzw. vergleichbaren Organisationseinheiten zugeordnet. Um lange Anfahrtswege für den Kunden zu vermeiden, hatten Ende des Jahres insgesamt 6 der 14 Landkreise Außenstellen eingerichtet (Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Havelland, Oder- Spree, Spree-Neiße und Teltow-Fläming). Im Jahr 2007 hat auch der Landkreis Barnim eine Außenstelle eröffnet. Im Landkreis Oder-Spree ist dagegen die Schließung der Außenstelle angedacht. Während in den Außenstellen alle Dienstleistungen des Kraftfahrzeugzulassungswesens angeboten werden, bietet nur der Landkreis Dahme-Spreewald auch alle Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in seiner Außenstelle an. In allen anderen Landkreisen werden in den Außenstellen diese nur teilweise oder gar nicht angeboten. Außenstellen sind für die Landkreise in der Regel mit einem erhöhten Kosten- sowie Organisationsaufwand verbunden. Dagegen sind die Erleichterungen für den Kunden aufgrund der verkürzten Anfahrtswege abzuwägen. Dies muss letztlich immer im Einzelfall entschieden werden. Einige Landkreise haben darüber hinaus durch Verwaltungsvereinbarungen im Fahrerlaubniswesen die Möglichkeit geschaffen, dass die Kunden z. B. Anträge auf Ersterteilung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis auch in ihren Stadt- oder Amtsverwaltungen abgeben können und diese dann von dort aus zentral an die Fahrerlaubnisbehörden weitergeleitet werden.

6 Kommunales Prüfungsamt 3 Die Schlüsselrolle für die Aufgabenerfüllung kommt dem Personal zu. Daher wurden hierzu umfängliche Erhebungen im Rahmen der Untersuchung durchgeführt. In der folgenden Tabelle sind der ermittelte Personalbestand und die dazugehörigen Personalausgaben für die Landkreise aufgeführt. Landkreis Zulassungswesen Personalausgaben (ohne Gemeinkosten) Fahrerlaubniswesen Personalausgaben (ohne Gemeinkosten) Prignitz 7, , Oberspreewal d-lausitz 11, , Uckermark 12, , Personalstellen Personalstellen Ostprignitz- Ruppin 13, , Barnim 14, , Elbe-Elster 15, , Spree-Neiße 15, , Oder-Spree 17, , Teltow- Fläming 17, , Havelland 17, , Dahme- Spreewald 18, , Potsdam- Mittelmark 19, , Märkisch- Oderland 21, , Oberhavel 23, , Gesamt 225, , Um eine interkommunale Vergleichbarkeit der Stellen- und Arbeitszeitanteile zu gewährleisten, waren insbesondere folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:

7 Kommunales Prüfungsamt 4 die Beschäftigungszeit innerhalb des Jahres bei Stellenveränderungen, die Berücksichtigung von Ausfallzeiten aufgrund von Mutterschutz- und Kindererziehungszeiten, Teilzeitbeschäftigungen und die An- bzw. Abwesenheitszeiten von Beschäftigten in Altersteilzeitmodellen. Ferner mussten aufgrund abweichender Arbeitsorganisationen innerhalb der Verwaltung bestimmte Tätigkeiten gesondert berücksichtigt werden. So blieben z. B. die Zeitanteile der Tätigkeiten zur Bearbeitung von Widersprüchen im Rahmen des Fahrerlaubnisverfahrens sowie alle Außendiensttätigkeiten im Vollstreckungsverfahren unberücksichtigt. Sachbearbeiter im Zulassungswesen waren in den Entgeltgruppen E 5 bis E 6 bzw. den Vergütungsgruppen VI b und VII eingruppiert. Obwohl die Tätigkeiten in den Zulassungsstellen nahezu identisch sind, war nicht immer ein einheitliches Bewertungssystem erkennbar. So war es z. B. auffällig, dass die Eingruppierungen der Sachbearbeiter im Zulassungswesen in einem Landkreis fast ausnahmslos in die Entgeltgruppe E 5 erfolgten, während im Nachbarkreis die Sachbearbeiter einheitlich in die Entgeltgruppe E 6 eingruppiert waren. Im Fahrerlaubniswesen war bei den tariflichen Eingruppierungen der Sachbearbeiter keine einheitliche Tendenz feststellbar. Die sehr unterschiedlichen Eingruppierungen ergaben sich aus sehr unterschiedlich zugeschnittenen Arbeitsgebieten. Da die Art der Tätigkeit sowie der Grad der Schwierigkeit und Selbstständigkeit im Fahrerlaubniswesen in der Regel abweichend bzw. wesentlich größer als im Zulassungswesen sind, waren die höheren Eingrupperungen der hier tätigen Bediensteten nachvollziehbar. Einen Sonderfall stellt der Landkreis Barnim dar. So wurden hier zum die Bereiche Zulassung und ein größerer Teil der Fahrerlaubnisbearbeitung im Rahmen einer integrierten Sachbearbeitung zusammengefasst. Damit können beide Sachgebiete von den Mitarbeitern flexibel bearbeitet werden. Dieses war auch mit einer Überprüfung der Tätigkeitsmerkmale verbunden, in dessen Ergebnis sich in der Regel auch eine Änderung der Vergütung ergab.

8 Kommunales Prüfungsamt 5 4 Ergebnisse des Kennwertevergleichs im Zulassungswesen Das KPA hat sich nur auf wenige möglichst aussagekräftige Kennzahlen, sog. Schlüsselkennzahlen konzentriert. Bei der Festlegung der Fallzahlen ging es darum, die vielseitigen Anforderungen an die Mitarbeiter in der Zulassungsbehörde zu erfassen. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde darauf geachtet, dass kleinere Arbeitsschritte in einem Arbeitsvorgang zusammengefasst und diese außerdem nach Möglichkeit von einem EDV-Programm erfasst wurden. So wurden ca. 20 Geschäftsvorfälle normiert und diese einheitlich erhoben. Hilfreich war dabei, dass bis auf den Landkreis Prignitz alle Zulassungsbehörden im Land Brandenburg die gleiche Software anwenden. Zur Übersicht sind alle im Rahmen der Erhebung ermittelten Kennzahlen für den Bereich Zulassungswesen noch einmal in den Anlagen 1 und 2 zusammenfassend dargestellt. 4.1 Kostendeckungsgrad im Jahr Der Kostendeckungsgrad ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Einnahmen aus Gebühren der Zulassungsbehörde und den Kosten für die Arbeitsplätze. Gebäudekosten incl. der anfallenden Nebenkosten wie. z. B. Strom, Wasser, Heizung, Reinigungskosten etc. blieben dabei aus erhebungstechnischen Gründen unberücksichtigt. Vorhergehende Untersuchungen haben gezeigt, dass aufgrund sehr unterschiedlicher Gebäudestrukturen, fehlender Verkehrswerte sowie nicht speziell zuordenbarer Verbrauchskosten eine einheitliche Erfassung dieses Kostenblockes für Vergleichszwecke derzeit noch nicht sinnvoll erscheint. Das KPA hat sich deshalb zur Ermittlung der Kosten eines Arbeitsplatzes auf die Personalausgaben, die Sachkosten und die Gemeinkosten beschränkt. Die Personalausgaben wurden einschließlich der anfallenden Sozialversicherungsabgaben erhoben. In den Landkreisen, die bisher noch nicht vollständig die Gemeinkosten ermittelt hatten, wurden entsprechend den Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (Bericht Nr. 12/ vom , Kosten eines Arbeitsplatzes ) die Gemeinkosten mit einem Zuschlagssatz von 20 % auf die Personalkosten in die Berechnungen einbezogen. Für den Sachkostenanteil wurden Büromaterial einschließlich Vordrucke, Telefon/Porto und EDV- Kosten berücksichtigt und damit der überwiegende Anteil der Sachausgaben in die Kennzahlenberechnung einbezogen. Eine vollständige, abschließende Ermittlung war aus erhebungstechnischen Gründen nicht möglich.

9 Kommunales Prüfungsamt 6 Die Kostendeckungsgrade lagen zwischen 89,59 % und 192,77 %, wobei der durchschnittliche Wert 138,34 % betrug. In den Landkreisen Barnim (192,77 %), Teltow-Fläming (171,76 %) und Prignitz (158,00 %) wurden dabei die höchsten, in den Landkreisen Spree-Neiße (108,34 %), Elbe- Elster (102,58 %) und Ostprignitz-Ruppin (89,59 %) dagegen die niedrigsten Kostendeckungsgrade ermittelt (vgl. Anlage 2). In der Anlage 5 sind die Kostendeckungsgrade der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde insgesamt aufgeführt. Die einzelnen Werte sind zur Übersicht auch noch einmal in den Anlage 6 grafisch dargestellt. Die Einnahmeseite, die im Wesentlichen Gebühreneinnahmen bei Zulassungen beinhaltet, ist durch die Zulassungsbehörde nur sehr schwer beeinflussbar. So ist die Höhe der Gebühren in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr bundeseinheitlich geregelt, so dass hier kaum Handlungsspielraum besteht. Der Kostendeckungsgrad kann daher vor allem auf der Ausgabenseite von den Landkreisen selbst gesteuert werden. Ein Konsolidierungspotenzial ergibt sich vor allem durch eine Reduzierung der Personalkosten bzw. eine Verbesserung der Ablauforganisation. Die ermittelten Kennzahlen zeigen, dass es trotz der in den vergangenen Jahren in allen Landkreisen erfolgten Anstrengungen, Personalausgaben zu reduzieren, teilweise noch erhebliche Unterschiede zwischen den Zulassungsbehörden im Land Brandenburg bestehen. Die Sach- und EDV-Kosten haben im Verhältnis zu den Personalkosten zwar weniger Einfluss, jedoch lassen sich auch hier durch organisatorische Maßnahmen noch Verbesserungen erreichen. So verfügen z. B. noch immer nicht alle Landkreise über Kassenautomaten. Das KPA regt an, in diesem Zusammenhang beim Betrieb eines Kassenautomaten die Kooperation mit einem Kreditinstitut zu prüfen. Dazu liegen gute Erfahrungen im Landkreis Prignitz vor. Darüber hinaus sollte immer geprüft werden, ob die Technik auch für andere Bereiche der Kreisverwaltung eingesetzt werden kann. So lassen sich Synergieeffekte nutzen. Im Ergebnis stellte das KPA fest, dass die finanziellen Aufwendungen (ohne Gebäudekosten) der Landkreise für die Aufgabenerledigung der Zulassungsbehörde durch die Gebühreneinnahmen - bis auf eine Ausnahme - gedeckt wurden. Jedoch konnte mit der Untersuchung nicht die Auskömmlichkeit der Gebühren festgestellt werden, da aus den o. a. Gründen nicht alle Kosten ermittelt wurden.

10 Kommunales Prüfungsamt Personalausgaben je Zulassungsfall und Zulassungsfälle je Vollzeitstelle im Jahr Die Personalausgaben je Zulassungsfall sind ein wesentlicher Indikator für die Wirtschaftlichkeit der Zulassungsbehörde. Ergänzend dazu wurden auch die Zulassungsfälle je Vollzeitstelle ermittelt. Bei der Betrachtung der Vollzeitstellen bleibt im Gegensatz zu den Personalausgaben die unterschiedliche Vergütungsstruktur der Bediensteten, die sich aus einer unterschiedlichen Alterstruktur bzw. einer unterschiedlichen tariflichen Eingruppierung ergeben kann, unberücksichtigt. Sie ist daher als Ergänzung zur Kennzahl Personalausgaben je Zulassung in das Kennzahlensystem aufgenommen worden. So kann ggf. festgestellt werden, ob grundsätzlich im Vergleich zu anderen Zulassungsbehörden zu viel Personal beschäftigt wird oder ob die bestehenden Unterschiede in abweichenden Alters- bzw. Vergütungsstrukturen zu suchen sind. Führt die Auswertung beider Kennzahlen zum gleichen Ergebnis, kann eine zuverlässige Aussage über die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung getroffen werden. Bei den Personalausgaben je Zulassungsfall lagen die Werte zwischen 7,55 und 13,68. Der Durchschnittswert betrug 9,93. Die niedrigsten Personalausgaben je Zulassungsfall konnten in den Landkreisen Barnim (7,55 ), Uckermark (7,98 ), Prignitz (8,11 ), Oder-Spree (8,42 ) und Teltow-Fläming (8,63 ) festgestellt werden. Die höchsten Personalausgaben je Zulassungsfall waren in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz (11,49 ), Elbe-Elster (13,53 ) und Spree-Neiße (13,68 ) zu verzeichnen. Ursache war bei dieser Kennzahl vor allem die unterschiedliche Personalausstattung. Darüber hinaus gab es weitere weniger bedeutsame Einflussfaktoren wie z. B. unterschiedliche tarifliche Eingruppierungen der Sachbearbeiter oder ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Altersteilzeitkräften in der Freistellungsphase. Die Kennzahl Zulassungsfälle je Vollzeitstelle, welche sowohl von der tariflichen Eingruppierung als auch von der Anzahl der Altersteilzeitkräfte nicht beeinflusst wird, bestätigte das Gesamtbild. So lagen bei den Zulassungsfällen je Vollzeitstelle die Werte zwischen und Fällen je Vollzeitstelle. Der Durchschnittswert betrug Fälle je Vollzeitstelle. Die höchsten Fallzahlen je Vollzeitstelle konnten analog der Auswertung der Kennzahl Personalausgaben je Zulassungsfall in den Landkreisen Barnim (4.612), Prignitz (4.400), Uckermark (4.210), Oder-Spree (4.149) und Teltow-Fläming (4.140) festgestellt werden. Die niedrigsten Werte für die Kennzahl Zulassungsfälle je Vollzeitstelle ergaben sich in den Landkreisen Oberhavel (3.207), Spree-Neiße (3.054) und Elbe- Elster (2.612). Für die Zulassungsbehörden im Land Brandenburg ergaben sich insgesamt folgende Kennzahlen:

11 Kommunales Prüfungsamt Personalausgaben je Zulassungsfall und Zulassungsfälle je Vollzeitstelle für das Jahr im Vergleich 13,53 13, , Personalausgaben in ,98 7, ,38 8,42 8,63 8, ,42 9,49 9, ,61 10, Zulassungsfälle Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis BAR UM PR LOS TF PM OHV LDS MOL HVL OPR OSL EE SPN Personalausgaben je Zulassungsfall in Durchschnittliche Personalausgaben je Fall Zulassungsfall je Vollzeitstelle Durchschnitt Zulassungsfall je Vollzeitstelle 4.3 Kraftfahrzeugbestand je Vollzeitstelle im Jahr Der Kraftfahrzeugbestand je Vollzeitstelle ist eine gebräuchliche Kennzahl, um Zulassungsbehörden miteinander zu vergleichen. Allerdings wird hier nicht erfasst, wie hoch der Arbeitsaufwand für die Pflege des Kraftfahrzeugbestandes ist. Daher darf der Kraftfahrzeugbestand je Vollzeitstelle nicht isoliert betrachtet werden, da auch zu berücksichtigen ist, wie arbeitsintensiv die laufenden Bestandsveränderungen sind. Unter anderem sollte im Rahmen der Erhebungen festgestellt werden, ob und ggf. in welchem Umfang ein Zusammenhang zwischen dem Fahrzeugbestand und dem Arbeitsaufwand für die Pflege des Kraftfahrzeugbestandes besteht. In der Kennzahl Kraftfahrzeugbestand je Vollzeitstelle lagen die Werte zwischen und Fahrzeugen je Vollzeitstelle. Der Durchschnittswert wurde bei Fahrzeugen je Vollzeitstelle ermittelt. In der folgenden Übersicht ist der Kraftfahrzeugbestand je Vollzeitstelle im Verhältnis zu den Zulassungen je Vollzeitstelle dargestellt:

12 Kommunales Prüfungsamt 9 Kfz-Bestand und Fallbearbeitung im Zulassungsbereich für das Jahr PR BAR LOS OSL UM SPN TF LDS PM MOL OPR EE HVL OHV Zulassungen je Vollzeitstelle Kfz-Bestand je Vollzeitstelle Wie die Grafik veranschaulicht, besteht tendenziell ein Zusammenhang zwischen dem Fahrzeugbestand und dem Arbeitsaufwand für die Pflege des Kraftfahrzeugbestandes. In der Regel haben die Landkreise mit dem höchsten Fahrzeugbestand je Vollzeitstelle auch die höchsten Fallzahlen je Vollzeitstelle. Gleichzeitig hat die Untersuchung gezeigt, dass dieser Zusammenhang aber nicht immer gegeben ist. So haben z. B. die Erhebungen für den Landkreis Oberspreewald- Lausitz trotz einer mit Fallbearbeitungen je Vollzeitstelle im Durchschnitt liegenden Kennzahl einen sehr hohen Kraftfahrzeugbestand je Vollzeitstelle von ergeben. Ebenfalls war für den Landkreis Spree-Neiße ein mit Fallbearbeitungen je Vollzeitstelle weit unterdurchschnittlicher Wert gegenüber einem im Durchschnitt liegenden Kraftfahrzeugbestand je Vollzeitstelle von auffällig. Gründe hierfür könnten z. B. sein, dass die Halter in diesen Landkreisen ihre Kraftfahrzeuge überdurchschnittlich lange behalten und dadurch weniger Käufe bzw. Verkäufe von Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen stattfinden. Weitere Gründe könnten in einer geringeren wirtschaftlichen Aktivität von Unternehmen mit größeren Fahrzeugbeständen (z. B. Bau- oder Transportbranche) zu suchen sein, da diese erfahrungsgemäß häufiger Fahrzeuge an- und abmelden.

13 Kommunales Prüfungsamt Servicezeiten, Schalterbesetzungsquote und Wartezeiten im Jahr Nahezu jeder Einwohner kennt die Abläufe in den Zulassungsstellen aus eigener Erfahrung. Folglich ist die Kundenorientierung speziell in den Zulassungsbehörden und besonders im Bereich der Warte- und Erledigungszeiten ein wichtiges Thema. Daher war es Ziel der Untersuchung, anhand von möglichst objektiven Kriterien zu überprüfen, wie die Zulassungsstellen den Bedürfnissen ihrer Kunden entsprechen und ob hier ggf. noch Mängel festzustellen waren. Die wöchentlichen Öffnungszeiten der Zulassungsbehörden lagen zwischen 20 Stunden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und 37 Stunden im Landkreis Barnim. Die durchschnittliche wöchentliche Öffnungszeit betrug 26 Stunden. Eine Öffnungszeit am Samstag bot nur der Landkreis Barnim an. Insgesamt werden die Öffnungszeiten sowohl von den Zulassungsbehörden selbst als auch vom KPA als ausreichend eracht. Dennoch sollten die Öffnungszeiten noch flexibler an die Kundenbedürfnisse angepasst werden. Viele Zulassungsstellen haben nach eigenen Angaben einen hohen Kundenandrang an den Donnerstagnachmittagen. Eine längere Öffnungszeit bis Uhr wird jedoch häufig nur am Dienstag angeboten. Voraussetzung für eine Änderung der Öffnungszeiten sollte aber eine regelmäßige Erfassung und Auswertung der Wartezeiten sein. Lediglich vier Zulassungsbehörden haben ganzjährig Wartezeiten ermittelt (Barnim, Teltow-Fläming, Oberhavel und Potsdam-Mittelmark). Die Ermittlung ergab hier eine durchschnittliche Wartezeit zwischen rund 14 und 46 Minuten je Antragsteller. Die Ermittlung der Wartezeiten erfolgte in den übrigen Landkreisen nur über einen sehr kurzen Zeitraum (ca. ein bis zwei Wochen während der örtlichen Erhebungen im Jahr 2007) und kann daher nicht repräsentativ bzw. vergleichbar sein. Sehr lange Wartezeiten, insbesondere wenn Sie regelmäßig vorkommen, sollten vermieden werden. Diese könnten sowohl auf organisatorische Mängel als auch auf fehlendes Personal hinweisen. Außerdem werden lange Wartezeiten von den Kunden als sehr ärgerlich und häufig als Gradmesser für die Servicequalität der Zulassungsstelle empfunden. Folglich sollten organisatorische Maßnahmen auch immer hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Wartezeiten geprüft werden.

14 Kommunales Prüfungsamt 11 Das KPA empfiehlt daher grundsätzlich allen Landkreisen die Wartezeiten über einen längeren Zeitraum zu erfassen. Wünschenswert wäre dabei eine Erfassung über das ganze Jahr hinweg. Häufig sollte dies ohne großen Aufwand über die schon vorhandenen Warteautomaten bzw. unter Zukauf eines zusätzlichen Moduls technisch umsetzbar sein. Wartezeiten werden vom Kunden eher akzeptiert, wenn alle vorhandenen Zulassungsschalter einsehbar und besetzt sind. Insbesondere geschlossene Schalter werden als besonders ärgerlich empfunden. Daher hat das KPA eine Schalterbesetzungsquote für die Zulassungsbehörden unter Berücksichtigung von tatsächlichen Fehlzeiten der Mitarbeiter (Urlaub, Krankheit) sowie evtl. außerplanmäßigen Schließtagen z. B. Brückentage nach Feiertagen berechnet. Es handelte sich hierbei um rein rechnerisch ermittelte Werte. Im Einzelfall können die tatsächlichen Schalteröffnungszeiten abweichen, da es nicht möglich war, jede kurzzeitige Schließung eines Schalters (z. B. Entgegennahme von Telefongesprächen oder kurzzeitig anderweitige Tätigkeit außerhalb des Schalterbereiches) im Nachhinein zu verifizieren. In den Landkreisen wurden Schalterbesetzungsquoten zwischen 61,2 % und 85,8 % berechnet. Der Mittelwert betrug 76,1 %. In den Zulassungsstellen mit einem erhöhten Krankenstand wurde häufig durch die Behörden darauf hingewiesen, dass aufgrund der damit verbundenen zusätzlichen Belastungen für die verbleibenden Mitarbeiter die Situation oft sehr problematisch ist und dies schnell zu weiteren Ausfällen führen kann. Eine Verbesserung der durchschnittlichen Schalterbesetzungsquote ist dann oft sehr schwierig. Grundsätzlich sollte aufgrund der Besonderheit der Tätigkeit an den Zulassungsschaltern (zeitweise sehr hohes Besucheraufkommen, an manchen Tagen sehr lange Arbeitszeiten von mehr als 10 Stunden) beim Personalbestand darauf geachtet werden, dass eine ausgewogene Mischung aus jungen und älteren Mitarbeitern vorhanden ist. Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass durch flexible Arbeitszeitmodelle ein Ausgleich der geleisteten Überstunden zeitnah gegeben ist. 4.5 Verwaltung der Zulassungsdokumente Die Zulassungsbehörden arbeiten mit besonders schutzbedürftigen Druckstücken, namentlich den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sowie Zulassungs- und Prüfplaketten. Das KPA hat daher im Rahmen der Erhebungen den Umgang mit den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II thematisiert.

15 Kommunales Prüfungsamt 12 Das Kraftfahrt-Bundesamt hat dazu in der Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und II des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 10. März 2005 verfügt, dass deren ordnungsgemäße Verwendung sicherzustellen ist und Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch zu ergreifen sind. Über die Zulassungsbescheinigungen Teil II ist zudem ein detaillierter Verwendungsnachweis zu führen. Das KPA musste in einigen Landkreisen feststellen, dass solche Nachweise nicht vorhanden waren. Zwar wurde in der Regel noch die Ausgabe der Zulassungsdokumente an die Sachbearbeiter erfasst, aber eine Rückrechnung erfolgte nicht mehr. So wurden teilweise verschriebene Zulassungsbescheinigungen ohne Nachweis von jedem Sachbearbeiter selbstständig vernichtet. Als Begründung für diesen unsachgemäßen Umgang wurden häufig Personal- oder Zeitmangel seitens der Zulassungsbehörden angeführt. Das KPA regt an, die Verfahrensweise im Umgang mit den Druckstücken in allen Zulassungsbehörden kritisch zu überprüfen und eine ordnungsgemäße Verwendung zukünftig sicherzustellen. 5 Ergebnisse des Kennwertevergleichs im Fahrerlaubniswesen Auch im Fahrerlaubniswesen wurden möglichst aussagekräftige Kennzahlen erhoben. Bei den Fallzahlen wurden rund 20 Geschäftsvorfälle normiert und einheitlich erhoben. Dabei wurde zwischen den Gebieten Antrag auf Fahrerlaubnis und Maßnahmen im Fahrerlaubnisverfahren unterschieden. Diese Bereiche sind auch häufig innerhalb der Fahrerlaubnisbehörden organisatorisch getrennt. Während unter Antrag auf Fahrerlaubnis z. B. Vorgänge wie Neuerteilung, Erweiterung, Ersatz und Umtausch von Fahrerlaubnissen fielen, wurden den Maßnahmen im Fahrerlaubnisverfahren z. B. Versagungen/ Entzug von Fahrerlaubnissen, Auffälligkeiten in der Probezeit bzw. Punktetäter sowie das Fahrschulrecht zugeordnet. Ebenfalls wurden die Fahrerkarten und das Begleitete Fahren mit 17 in die Fallzahlen einbezogen.

16 Kommunales Prüfungsamt 13 Berechnungen bezogen auf den Fahrerlaubnisbestand waren nicht möglich, da keine Statistiken über die bis ins Jahr 1990 erteilen Fahrerlaubnisse existieren und es auch keine rechtliche Verpflichtung zum Umtausch für die Inhaber einer Fahrerlaubnis gibt. Zur Übersicht sind alle im Rahmen der Erhebung ermittelten Kennzahlen für den Bereich Fahrerlaubniswesen noch einmal in den Anlagen 3 und 4 zusammenfassend dargestellt. 5.1 Kostendeckungsgrad im Jahr Analog zur Zulassungsbehörde wurde für die Fahrerlaubnisbehörde der Kostendeckungsgrad ermittelt, welcher sich aus der Gegenüberstellung der Einnahmen aus den Gebühren und den Kosten für die Arbeitsplätze ergibt. Daher wird zu den erhobenen Daten auf die Ausführungen in Tz. 4.1 verwiesen. Die Kostendeckungsgrade lagen zwischen 68,80 % und 125,05 %, wobei der durchschnittliche Wert 82,06 % betrug. In den Landkreisen Oberhavel (125,05 %), Oder-Spree (93,98 %) und Havelland (86,85 %) konnten dabei die höchsten, in den Landkreisen Spree-Neiße (68,84 %), Barnim (68,82 %) und Uckermark (68,80 %) dagegen die niedrigsten Kostendeckungsgrade ermittelt werden. Der Kostendeckungsgrad kann auch hier vor allem auf der Ausgabenseite durch den Landkreis selbst gesteuert werden. Die Personalausgaben sind dabei der größte Kostenblock. Sach- und EDV-Kosten ergänzen das Bild, haben aber auch in der Fahrerlaubnisbehörde einen geringeren Einfluss auf den Kostendeckungsgrad. Es hat sich insgesamt gezeigt, dass der Kostendeckungsgrad der Fahrerlaubnisbehörde unter dem Wert der Zulassungsbehörde liegt und somit die finanziellen Aufwendungen insgesamt für die Aufgabenerledigung nicht in vollem Umfang durch die Gebühreneinnahmen gedeckt werden. 5.2 Personalausgaben bzw. Vollzeitstelle je Antrag auf Fahrerlaubnis und Maßnahme im Fahrerlaubnisverfahren im Jahr Die Personalausgaben pro Antrag auf Fahrerlaubnis und Maßnahme im Fahrerlaubnisverfahren sind ein wesentlicher Faktor für die Wirtschaftlichkeit der Fahrerlaubnisbehörde. Ergänzend dazu wurden auch die Anträge auf Fahrerlaubnis und Maßnahmen im Fahrerlaubnisverfahren je Vollzeitstelle ermittelt. Bei der Betrachtung der Vollzeitstellen bleibt im Gegensatz zu den

17 Kommunales Prüfungsamt 14 Personalausgaben die unterschiedliche Vergütungsstruktur der Bediensteten, die sich aus einer unterschiedlichen Alterstruktur bzw. einer unterschiedlichen tariflichen Eingruppierung ergeben kann, unberücksichtigt. Sie ist daher ebenfalls wie bei den Betrachtungen zur Zulassungsbehörde als Ergänzung zur Kennzahl Personalausgaben je Antrag auf Fahrerlaubnis/Maßnahme im Fahrerlaubnisverfahren in das Kennzahlensystem aufgenommen worden. So kann ggf. festgestellt werden, ob im Vergleich zu anderen Fahrerlaubnisbehörden grundsätzlich zu viel Personal beschäftigt wird oder ob die bestehenden Unterschiede allein in abweichenden Alters- bzw. Vergütungsstrukturen zu suchen sind. Bei den Personalausgaben pro Antrag auf Fahrerlaubnis und Maßnahme im Fahrerlaubnisverfahren lagen die Werte zwischen 20,43 und 40,86. Der Durchschnittswert betrug 32,80. Die niedrigsten Personalausgaben pro Antrag auf Fahrerlaubnis und Maßnahme im Fahrerlaubnisverfahren konnten in den Landkreisen Oder-Spree (20,43 ), Oberhavel (24,29 ), Ostprignitz-Ruppin (28,58 ) und Märkisch-Oderland (28,97 ) festgestellt werden. Die höchsten Personalausgaben pro Antrag auf Fahrerlaubnis und Maßnahme im Fahrerlaubnisverfahren waren in den Landkreisen Prignitz (38,75 ), Elbe-Elster (39,25 ) und Uckermark (40,86 ) zu verzeichnen. Bei den Anträgen auf Fahrerlaubnis und Maßnahmen im Fahrerlaubnisverfahren je Vollzeitstelle lagen die Werte zwischen 943 und Fällen je Vollzeitstelle. Der Durchschnittswert betrug Fälle je Vollzeitstelle. Die höchsten Fallzahlen je Vollzeitstelle konnten hier ebenfalls in den Landkreisen Oder-Spree (1.619), Ostprignitz-Ruppin (1.441), Oberhavel (1.425) und Märkisch-Oderland (1.425) festgestellt werden. Die niedrigsten Werte für diese Kennzahl ergaben sich gleichfalls in den Landkreisen Prignitz (988), Elbe-Elster (969) und Uckermark (943). Für die Fahrerlaubnisbehörden im Land Brandenburg ergaben sich insgesamt folgende Kennzahlen:

18 Kommunales Prüfungsamt Personalausgaben je Bearbeitungsfall Maßnahmen/Führerschein und je Vollzeitstelle für das Jahr im Vergleich Personalausgaben je Fall in ,29 20, ,25 28,97 28, ,88 29, ,34 36,50 37,17 37,65 38,75 39,25 40, Fälle: Maßnahmen/Führerschein LOS OHV OPR MOL TF HVL LDS PM SPN BAR OSL PR EE UM 0 Personalausgaben je Maßnahme/Führerschein Maßnahme/Führerschein je Vollzeitstelle Durchschnittliche Personalausgaben je Fall Durchschnitt Maßnahme/Führerschein je Vollzeitstelle Zum Landkreis Oder-Spree ist anzumerken, dass die Kennzahlen dadurch beeinflusst wurden, dass die Fahrerlaubnisbehörde im Erhebungszeitraum besondere Anstrengungen unternommen hatte, um den Umtausch von alten Führerscheinen in neue EU-Führerscheine zu beschleunigen. Die Fahrerlaubnisbehörde hatte dafür in Verwaltungen und größeren Betrieben gesondert geworben und besondere Serviceangebote unterbreitet (z. B. die Entgegennahme von Anträgen vor Ort). 5.3 Widersprüche je Maßnahme im Fahrerlaubnisverfahren im Jahr Maßnahmen durch die Fahrerlaubnisbehörde können mit weitreichenden Auswirkungen für die Einwohner verbunden sein. So kann z. B. ein Entzug der Fahrerlaubnis in bestimmten Berufsgruppen den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten. Daher sind hohe Anforderungen an das Verwaltungshandeln der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Es ist allerdings grundsätzlich damit zu rechnen, dass ein Teil der betroffenen Personen die Maßnahmen im Rahmen des Widerspruchsverfahrens überprüfen lässt. Eine hohe Widerspruchsquote, gerade auch im Vergleich

19 Kommunales Prüfungsamt 16 mit anderen Fahrerlaubnisbehörden, wäre jedoch ein Hinweis darauf, dass Mängel im Verwaltungshandeln vorliegen können. Bei einer ungewöhnlich hohen Widerspruchsquote sollten die möglichen Ursachen durch die Fahrerlaubnisbehörde analysiert werden. Die in den Landkreisen festgestellten Quoten der Widersprüche je Maßnahme im Fahrerlaubnisverfahren lagen bis auf eine Ausnahme zwischen 0,4 % und 2,8 % und befanden sich damit in einem unauffälligen Bereich. Nur im Landkreis Uckermark war die Quote mit 7,2 % außergewöhnlich hoch. Hier wurde dem Landkreis durch das KPA empfohlen, das Verwaltungsverfahren noch einmal zu überprüfen. 6 Schlussbemerkungen Das KPA stellte im Ergebnis seiner Untersuchungen fest, dass sowohl im Zulassungswesen als auch im Fahrerlaubniswesen in einigen Landkreisen weiterhin Einsparpotenziale vorhanden sind. Dies ergibt sich vor allem aus den bei den Kennzahlen festgestellten Spannen. So lagen die Abweichungen im Zulassungswesen z. B. bei den Kennzahlen Personalausgaben je Zulassungsfall und Zulassungsfälle je Vollzeitstelle zwischen den besten und schlechtesten Werten bei 81 % bzw. 75 %. Im Fahrerlaubnisbereich lagen die Abweichungen bei den vergleichbaren Kennzahlen Personalausgaben pro Antrag auf Fahrerlaubnis und Maßnahme im Fahrerlaubnisverfahren sowie Anträge auf Fahrerlaubnis und Maßnahme im Fahrerlaubnisverfahren je Vollzeitstelle bei 100 % bzw. 72 %. Neben organisatorischen Unterschieden sind diese Differenzen im Wesentlichen mit dem für die Erledigung der Aufgaben unterschiedlich bemessenen Personalbestand zu begründen. Hier werden zukünftig weitere Anpassungen notwendig sein. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass eine Kürzung beim Personalbestand auch zwangsläufig Einfluss auf die Serviceangebote (insbesondere Warte- und Öffnungszeiten) haben wird. Hier muss ein Ausgleich zwischen notwendigen und wünschenswerten Leistungen gefunden werden. Als positives Beispiel hierfür ist der Landkreis Teltow-Fläming anzuführen. Der Landkreis lag im Vergleich bei allen erhobenen Kennzahlen im ersten Drittel und konnte gleichfalls auch bei dem angebotenen Service für die Kunden wie z. B. den durchschnittlichen Wartezeiten oder den angebotenen Öffnungszeiten durchgehend überzeugen.

20 Kommunales Prüfungsamt 17 Abschließend weist das KPA darauf hin, dass dieser Gesamtbericht auch auf den Internetseiten des Ministerium des Innern unter der Rubrik Kommunalprüfung veröffentlicht wird. Schlinkert

21 Anlagen

22 Landkreis Personalausgaben je Zulassungsfall Kennzahlenauswertung im Zulassungswesen 2005 Personalausgabendeckungsgrad Kostendeckungsgrad ohne Gebäudekosten Zulassungsfall je Vollzeitstelle Kraftfahrzeugbestand je Vollzeitstelle Durchschnittl. Wartezeit in Minuten je Kunde Servicestunden pro Woche Anlage 1 Schalterbesetzungsquote Kraftfahrzeugbestand je EW Barnim 6,85 247,21% 170,63% , h 81,30% 0,76 Dahme- Spreewald 9,25 196,71% 124,17% k.a. 28 h 77,30% 0,83 Elbe-Elster 11,42 148,98% 106,29% k.a. 24 h 79,70% 0,83 Havelland 10,09 170,96% 128,48% , h 81,80% 0,76 Märkisch- Oderland 8,62 202,90% 141,91% , h 65,20% 0,77 Oberhavel 8,40 199,93% 139,61% k.a. 27 h 64,20% 0,76 Oberspreewald- Lausitz 10,54 162,77% 114,97% k.a. 25 h 80,90% 0,77 Oder-Spree 10,89 165,14% 121,52% k.a. 21 h 76,30% 0,77 Ostprignitz- Ruppin 10,43 143,82% 102,01% k.a. 20 h 80,10% 0,83 Potsdam- Mittelmark 8,87 212,82% 145,56% k.a. 26 h 77,00% 0,81 Prignitz 6,94 265,47% 157,84% , h 83,60% 0,81 Spree-Neiße 12,04 158,26% 131,88% k.a. 22 h 78,40% 0,83 Teltow-Fläming 9,03 210,96% 144,69% k.a. 28 h 77,70% 0,80 Uckermark 7,74 218,46% 135,37% k.a. 34 h 70,60% 0,76 Durchschnitt 9,37 193,17% 133,21% k.a. 26 h 76,72% 0,79 1 Ermittlung der Wartezeiten erfolgte in diesem Landkreis im Jahr 2005 ganzjährig. 2 Die Wartezeiten in diesen Landkreisen wurden im Jahr 2005 durch die Zulassungsbehörden stichprobenartig ermittelt.

23 Landkreis Personalausgaben je Zulassungsfall Kennzahlenauswertung im Zulassungswesen Personalausgabendeckungsgrad Kostendeckungsgrad ohne Gebäudekosten Zulassungsfall je Vollzeitstelle Kraftfahrzeugbestand je Vollzeitstelle Durchschnittl. Wartezeit in Minuten je Kunde Servicestunden pro Woche Anlage 2 Schalterbesetzungsquote Kraftfahrzeugbestand je EW Barnim 7,55 268,78% 192,77% , h 77,60% 0,78 Dahme- Spreewald 9,49 215,20% 150,05% , h 81,20% 0,85 Elbe-Elster 13,53 147,84% 102,58% , h 74,50% 0,85 Havelland 10,61 186,01% 126,02% , h 85,80% 0,77 Märkisch- Oderland 9,90 200,17% 130,18% , h 70,90% 0,81 Oberhavel 9,42 222,28% 154,20% , h 61,20% 0,77 Oberspreewald- Lausitz 11,49 168,99% 112,37% , h 72,10% 0,79 Oder-Spree 8,42 241,15% 157,45% , h 72,60% 0,79 Ostprignitz- Ruppin 10,80 138,31% 89,59% , h 78,50% 0,85 Potsdam- Mittelmark 9,38 222,07% 143,94% , h 76,00% 0,82 Prignitz 8,11 254,18% 158,00% k.a. 24 h 80,00% 0,83 Spree-Neiße 13,68 153,99% 108,38% , h 78,30% 0,85 Teltow-Fläming 8,63 266,93% 171,76% , h 82,00% 0,82 Uckermark 7,98 220,47% 139,41% , h 74,60% 0,78 Durchschnitt 9,93 207,60% 138,34% ,95 1 (nur 4 Lkr.) 26 h 76,09% 0,81 1 Ermittlung der Wartezeiten erfolgte in diesen Landkreisen im Jahr ganzjährig. Nur die Wartezeiten dieser Landkreise wurden in die Durchschnittsberechnung einbezogen. 2 Die Wartezeiten in diesen Landkreisen wurden entweder während der örtlichen Erhebungen im Jahr 2007 für einen Zeitraum von 1 bis 2 Wochen oder im Jahr durch die Zulassungsbehörden stichprobenartig ermittelt.

24 Landkreis Personalausgaben je Antrag auf Fahrerlaubnis/Maßnahme Kennzahlenauswertung im Fahrerlaubniswesen 2005 Antrag auf Fahrerlaubnis/ Maßnahmen je Vollzeitstelle Kostendeckungsgrad ohne Gebäudekosten Anlage 3 Widersprüche je Maßnahme Barnim 40, ,92% 81,89% 1,10% Dahme-Spreewald 39, ,50% 87,85% 1,40% Elbe-Elster 39, ,00% 88,82% 1,20% Havelland 27, ,00% 119,83% 1,50% Märkisch-Oderland 27, ,98% 122,33% 2,50% Oberhavel 22, ,02% 152,35% 0,90% Personalausgabendeckungsgrad Oberspreewald- Lausitz 38, ,43% 105,93% 2,60% Oder-Spree 26, ,28% 118,89% 0,90% Ostprignitz-Ruppin 36, ,13% 104,74% 1,20% Potsdam-Mittelmark 38, ,96% 91,66% 1,70% Prignitz 43, ,34% 104,36% 1,40% Spree-Neiße 36, ,81% 90,68% 0,90% Teltow-Fläming 36, ,73% 100,51% 2,00% Uckermark 41, ,15% 87,67% 7,70% Durchschnitt 35, ,59% 104,11% 1,93%

25 Bemerkungen Landkreis Kennzahlenauswertung im Fahrerlaubniswesen Personalausgaben je Antrag auf Fahrerlaubnis/Maßnahme mit Fahrerkarten (außer HVL/MOL) und "Begleitetes Fahren mit 17" Antrag auf Fahrerlaubnis/ Maßnahmen je Vollzeitstelle mit Fahrerkarten (außer HVL/MOL) und "Begleitetes Fahren mit 17" Kostendeckungsgrad ohne Gebäudekosten Anlage 4 Widersprüche je Maßnahme Barnim 39,79 37, ,82% 95,71% 0,60% Dahme-Spreewald 40,11 33, ,00% 107,95% 2,80% Elbe-Elster 45,40 39, ,62% 96,07% 1,00% Havelland 30,26 29, ,85% 119,08% 1,40% Märkisch-Oderland 33,87 28, ,98% 114,68% 1,90% Personalausgabendeckungsgrad Oberhavel 27,37 24, ,05% 164,74% 0,40% Oberspreewald- Lausitz 46,40 37, ,08% 112,93% 2,80% Oder-Spree 22,53 20, ,98% 128,01% 1,00% Ostprignitz-Ruppin 34,67 28, ,08% 109,20% 1,60% Potsdam-Mittelmark 39,91 34, ,11% 116,20% 2,40% Prignitz 48,36 38, ,15% 110,56% 1,10% Spree-Neiße 43,54 36, ,84% 102,06% 1,10% Teltow-Fläming 34,81 29, ,49% 134,07% 2,50% Uckermark 47,36 40, ,80% 97,03% 7,20% Durchschnitt 38,17 32, ,06% 114,88% 1,99%

26 Anlage 5 Kostendeckungsgrad im Zulassungs-/ Fahrerlaubniswesen 2005/ Landkreis Kostendeckungsgrad im Zulassungs-/ Fahrerlaubniswesen (ohne Gebäudekosten) 2005 Barnim 129,08% 135,34% Dahme-Spreewald 124,88% 128,39% Elbe-Elster 91,46% 90,94% Havelland 117,34% 116,74% Märkisch-Oderland 141,05% 116,96% Oberhavel 133,13% 146,97% Oberspreewald-Lausitz 105,22% 103,99% Oder-Spree 111,66% 138,55% Ostprignitz-Ruppin 94,46% 85,74% Potsdam-Mittelmark 114,48% 122,13% Prignitz 121,32% 124,39% Spree-Neiße 107,49% 95,53% Teltow-Fläming 121,11% 141,79% Uckermark 105,97% 110,76% Durchschnitt 115,62% 118,45%

27 Anlage % Diagramm über die Kostendeckungsgrade (ohne Gebäude- und Gebäudenebenkosten) der Zulassungs- und Führerscheinbehörden im Jahr 180 % 160 % 141,79 % 140 % 120 % 100 % 135,34 % 128,39 % 116,74 % 116,96 % 146,97 % 118,45 % 103,99 % 138,55 % 85,74 % 122,13 % 124,39 % 95,53 % 110,76 % 80 % 90,94 % 60 % 40 % 20 % 0 % Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis BAR LDS EE HVL MOL OHV OSL LOS OPR PM PR SPN TF UM Zulassung Führerscheinbereich Zulassung+Führerschein im Landkreis Durchschnitt aller Landkreise Zulassung+Führerschein

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