Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Sozialmanagement an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München

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1 Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Sozialmanagement an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München vom (in der Fassung der Anpassungssatzung vom ) Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz 2, Art. 43 Abs. 4 bis 6, Art. 58 Abs., Art. 6 Abs. 2 und 3 sowie Art. 66 Abs. des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München folgende Satzung: Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt den Masterstudiengang Sozialmanagement an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München. Sie dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO) vom 7. Oktober 200 (BayRS WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München vom 29. Oktober 2003 (BayRS WFK) in deren jeweiliger Fassung. 2 Studienziele () Das Studium des Sozialmanagements soll Studierenden, die bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen haben dazu befähigen, Managementfunktionen in allen Bereichen des Sozial-wesens, in der Freien Wohlfahrtspflege, bei öffentlichen Trägern und in privatwirtschaftlichen Organisationen, sowie mit entsprechenden selbständigen Vertiefungen in angrenzenden Bereichen des Gesundheits-, Bildungs-, Kultur- und Öffentlichen Sektors kompetent auszuüben. (2) Der gebührenpflichtige Masterstudiengang Sozialmanagement ermöglicht eine interdisziplinäre Ausbildung für Führungs- und Leitungsfunktionen auf der Basis einer praxisbezogenen Verknüpfung von relevantem Orientierungs-, Erklärungs-, Analyse- und Handlungswissen der Wissenschaftsdisziplinen Soziale Arbeit, Betriebswirtschaftlehre, Psychologie, Sozialpolitik und Recht. In ihm werden eigenständige Bestandteile einer Lehre des Sozialmanagements vermittelt. (3) Ziel des Studiums ist die Befähigung zu verantwortungsbewusstem, innovativem Leitungs- und Führungshandeln. Neben der wissenschaftlichen und methodischen Qualifikation zielt das Studium auf die Bildung der persönlichkeitsbezogenen Reflexionskompetenz. Das erfolgreich abgeschlossene Masterstudium kann auch die Basis für eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung sein. SOM, 205 Seite von 0 nicht amtliche Lesefassung

2 3 Qualifikation für das Studium () Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudium sind:. Der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen, mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassenden Studiums der Sozialen Arbeit oder eines anderen Studiengangs, der in einem nachvollziehbaren Zusammenhang mit den Zielen dieses Masterstudiums und seiner Forschungs- und Handlungsfelder steht (z.b. Sozialwissenschaften, Betriebswirtschaftlehre, Volkswirtschaftslehre, mit jeweils einschlägiger Schwerpunktsetzung) oder eines gleichwertigen Abschlusses und 2. der Nachweis einer einschlägigen, nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss abgeleisteten, mindestens zweijährigen qualifizierten, praktischen Berufstätigkeit. 3. Der Nachweis der fachlichen Eignung im Rahmen eines Eignungsverfahrens nach 4 Abs. 2 dieser Satzung. (2) Über die Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen gemäß Absatz Ziffer entscheidet das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission ( 9) unter Beachtung des Art. 63 BayHSchG. 4 Eignungsverfahren und Aufnahmeverfahren () Die Aufnahme in das Masterstudium im ersten Studiensemester ist nur zum Wintersemester eines Studienjahres möglich. Die Bewerbung ist schriftlich vom 2. Mai bis zum 5. Juni eines Jahres mit den erforderlichen Unterlagen bei der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München einzureichen. (2) Das Eignungsverfahren nach 3 Abs. Ziffer 3 erfolgt aufgrund der form- und fristgerechten Anmeldung der vorgelegten Bewerbungsunterlagen und eines 5 30minütigen Aufnahmegesprächs. Gegenstand des Aufnahmegesprächs sind Grundlagenkenntnisse auf dem Gebiet des Sozialmanagements. Die Bewerberin/der Bewerber muss hierbei die Fähigkeit zur Verknüpfung von theoretisch-wissenschaftlicher Arbeit mit praktischen Aufgabenstellungen des Sozialmanagements und interdiziplinärer, wissenschaftlicher Reflexion deutlich machen. Das Aufnahmegespräch wird von zwei Professorinnen/Professoren durchgeführt und bewertet, von denen mindestens eine/einer Lehraufgaben im Rahmen des Masterstudiengangs Sozialmanagement an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München wahrnimmt. Das Aufnahmegespräch ist bestanden, wenn es von beiden Professorinnen/Professoren mit dem Prädikat mit Erfolg abgelegt bewertet wird. (3) Die Bestellung der Professorinnen/Professoren für das Eignungsverfahren erfolgt durch die Prüfungskommission. (4) Das Ergebnis der Eignungsverfahren wird der Studienbewerberin/dem Studienbewerber i. d. R. einen Monat vor Beginn des Studiums mitgeteilt; wird eine Bewerberin/ein Bewerber abgelehnt, ist dies ihr/ihm gegenüber schriftlich zu begründen. Über die Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen, aus der Tag und Ort der Prüfung, die Namen der beteiligten Prüferinnen/Prüfer und das Ergebnis hervorgehen müssen. Außerdem müssen die Themen des Gesprächs sowie die Bewertung ersichtlich sein. Die Niederschrift ist von den Prüferinnen/Prüfern zu unterschreiben. SOM, 205 Seite 2 von 0 nicht amtliche Lesefassung

3 (5) Im Falle der Ablehnung ist die Bewerbung zu einem weiteren Termin möglich. Eine dritte Bewerbung ist ausgeschlossen. 5 Aufbau des Studiums und Regelstudienzeit () Der Masterstudiengang wird als berufsbegleitendes Teilzeitstudium in Form eines Fernstudiums mit Präsenzphasen angeboten. Einzelheiten regelt der Studienplan. (2) Die Regelstudienzeit des Teilzeitstudiums beträgt fünf theoretische Studiensemester einschließlich der Masterarbeit. (3) Ein Anspruch darauf, dass der Masterstudiengang bei nicht ausreichender Studienbewerberzahl durchgeführt wird, besteht nicht. (4) Soweit Studienbewerberinnen und Studienbewerber ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen, für das weniger als 20 ECTS-Kreditpunkte (jedoch mindestens 80 ECTS- Kreditpunkte) vergeben wurden, ist Voraussetzung für das Bestehen der Masterprüfung der Nachweis der fehlenden Leistungspunkte aus dem fachlich einschlägigen Studienangebot der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München. Die Prüfungskommission legt fest, welche Prüfungsleistungen abgelegt werden müssen 6 e und Leistungsnachweise () Der modular aufgebaute Masterstudiengang umfasst vierzehn e, die für alle Studierenden des Studienganges verbindlich sind. (2) Die e, die Anzahl der Lehrveranstaltungsstunden, die Anzahl der ECTS-Kreditpunkte, die Art der Lehrveranstaltungen, die Art und Dauer der Prüfungen, die studienbegleitenden Leistungsnachweise und die Notengewichte der Fachendnoten sind in der Anlage zu dieser Satzung festgelegt. Einzelheiten regelt der Studienplan. () Das Fernstudium umfasst 7 Fernstudienanteile. die häusliche Bearbeitung von etwa 65 Studienbriefen, 2. die Studienbriefe ergänzende Pflichtlektüre im Selbststudium, 3. die Bearbeitung von Projektaufgaben, 4. die Teilnahme an zwei Internetseminaren. SOM, 205 Seite 3 von 0 nicht amtliche Lesefassung

4 (2) Die Projektaufgaben sind zwischen zwei Präsenzphasen zu bearbeiten. Sie dienen dem Theorie- Praxis-Transfer und beinhalten Aufgabenstellungen, die sich in der Regel auf das berufliche Tätigkeitsfeld der Studierenden beziehen und in die jeweils nachfolgende Präsenzveranstaltung eingehen. Die Projektaufgaben werden nicht benotet. 8 Studienplan () Der Fachbereich Sozialwesen erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebots und zur Information der Studierenden einen Studienplan, der nicht Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung ist, und aus dem sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. Er wird vom Fachbereichsrat beschlossen und ist hochschulöffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung neuer Regelungen muss spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, das sie erstmals betreffen. (2) Der Studienplan enthält insbesondere Regelungen und Angaben über:. die Aufteilung der Lehrveranstaltungsstunden und der ECTS-Kreditpunkte auf die einzelnen Mastermodule und Studiensemester sowie die Art der Lehrveranstaltungen in den einzelnen en, sofern dies nicht in der Anlage geregelt ist, 2. die Richtziele und Studieninhalte der einzelnen Mastermodule sowie deren Form und Organisation, 3. nähere Bestimmungen zu den studienbegleitenden Leistungs- und Teilnahmenachweisen, 4. Regelungen zur Ausgestaltung des Teilzeitstudiums, der Fernstudienanteile und der Präsenzphasen, 5. die Dauer der einzelnen Prüfungen, 6. die Form und Organisation der Masterarbeit. 9 Prüfungskommission Im Fachbereich Sozialwesen wird eine Prüfungskommission für den Masterstudiengang Sozialmanagement gebildet, die aus drei Professoren/Professorinnen besteht. Die Mitglieder der Prüfungskommission wählen die Vorsitzende/den Vorsitzenden und deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter aus ihrer Mitte. 0 Masterarbeit () Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage ist, eine Aufgabenstellung aus dem Fachgebiet Sozialmanagement wissenschaftlich zu bearbeiten. SOM, 205 Seite 4 von 0 nicht amtliche Lesefassung

5 (2) Das Thema der Masterarbeit wird frühestens zu Beginn des vierten Semesters und spätestens zu Beginn des fünften Semesters ausgegeben. (3) Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt sechs Monate. Bei Nichteinhaltung der Bearbeitungszeit wird die Masterarbeit mit der Note nicht ausreichend bewertet. (4) Wird die Masterarbeit mit der Note nicht ausreichend bewertet, so kann sie mit einem neuen Thema einmal wiederholt werden. Die Vergabe des neuen Themas muss spätestens einen Monat nach Mitteilung des Ergebnisses der nicht bestandenen Masterarbeit erfolgen. Hinsichtlich der Bearbeitungszeit gilt die Regelung des Absatzes 3. (5) Eine Betreuerin/ein Betreuer der Masterarbeit muss als Professor/Professorin im Masterstudiengang Sozialmanagement an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München lehren. Bewertung von Prüfungsleistungen und Prüfungsgesamtergebnis () Für die Berechnung des Prüfungsgesamtergebnisses werden alle Endnoten mit Ausnahme der Masterarbeit einfach gewichtet, die Note der Masterarbeit wird zweifach gewichtet. (2) Die Bewertung der einzelnen Leistungsnachweise erfolgt mit den Noten:,0;,3 = sehr gut,7; 2,0; 2,3 = gut 2,7; 3,0; 3,3 = befriedigend 3,7 und 4,0 = ausreichend und 5,0 = nicht ausreichend. (3) Im Masterprüfungszeugnis werden den Endnoten in einem Klammerzusatz die zugrunde liegenden Notenwerte mit einer Nachkommastelle angefügt. 2 Masterprüfungszeugnis Über die bestandene Masterprüfung wird ein Masterprüfungszeugnis gemäß der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München ausgestellt. 3 Akademischer Grad () Den Absolventinnen/den Absolventen des Masterstudiums wird der akademische Grad eines Master of Social Management, Kurzform: M.S.M. verliehen. SOM, 205 Seite 5 von 0 nicht amtliche Lesefassung

6 (2) Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem jeweiligen Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München ausgestellt. 4 In-Kraft-Treten Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt am. Oktober 2005 in Kraft. SOM, 205 Seite 6 von 0 nicht amtliche Lesefassung

7 Anlage: Übersicht über die e und Leistungsnachweise im Masterstudiengang Sozialmanagement an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München lfd. Nr. Pflichtfächer Anzahl Lehrveranstaltungsstunden (Präsenzstudium) bereich : Grundlagen des Sozialmanagements Fernstudienbestandteile in Lehrveranstaltungsstunden ECTS- Kreditpunkte 63 (0) Art der Lehrveranstaltung Prüfungen 2, Dauer Endnoten-bildende studienbegleitende Leistungsnachweise, 2 Ergänzende Regelungen Sozialpolitische und volkswirtschaftliche Grundlagen des Sozialmanagements 36 SB, LL 88 6 SU StA oder 20minüt. Wird der LN in durch eine StA erbracht, so muss für 2 ein loqium gewählt werden. 2 Organisations- und managementtheoretische Grundlegung des Sozialmanagements bereich 2: Rechtliche Grundlagen 27 SB, LL 7 8 (4) 4 SU, Ü StA oder 20minüt. Wird der LN in durch ein loqium erbracht, so muss für 2 eine StA gewählt werden. 3 Rechtsgrundlagen des Sozialmanagements 8 SB, LL 26 4 SU, Ü sp Min. bereich 3: Betriebswirtschaftliche Grundlagen des Sozialmanagements 4 Betriebswirtschaft sozialer Organisationen 36 (0) 8 SB, LL SU, Ü sp 90 Min. SOM, 205 Seite 7 von 0 nicht amtliche Lesefassung

8 lfd. Nr. Pflichtfächer Anzahl Lehrveranstaltungsstunden (Präsenzstudium) 5 Finanzierung sozialer Organisationen / Sozialökonomie Fernstudienbestandteile in Lehrveranstaltungsstunden 8 SB, LL 26 ECTS- Kreditpunkte Art der Lehrveranstaltung Prüfungen 2, Dauer 4 SU, Ü sp 90 Min. Endnoten-bildende studienbegleitende Leistungsnachweise, 2 Ergänzende Regelungen bereich 4: Management des Organisationswandels 6 Organisation und Managementkonzepte 63 (6) 27 SB, LL 97 6 SU, Ü sp 90 Min. 7 Organisationsanalyse und entwicklung 8 SB, LL 26 4 SU, Ü sp 90 Min. 8 Change-Management: Steuerung von Veränderungsprozessen 8 SB, LL 58 6 SU, Ü sp 90 Min. bereich 5: Personal-, Qualitäts- und Ressourcenmanagement 9 IS 48 8 (2) Personalmanagement 45 SB, LL 3 IS 48 Qualitätsmanagement und 36 SB, LL 88 6 SU, Ü StA oder 20minüt. 6 SU, Ü StA oder 20minüt. Wird der LN in 9 durch eine StA erbracht, so muss für 0 ein loqium gewählt werden. Wird der LN in 9 durch ein loqium SOM, 205 Seite 8 von 0 nicht amtliche Lesefassung

9 lfd. Nr. Pflichtfächer Anzahl Lehrveranstaltungsstunden (Präsenzstudium) 0 Controlling bereich 6: Strategieplanung, Marketing, und Existenzgründung 2 3 Strategische Planung / Sozialplanung Fernstudienbestandteile in Lehrveranstaltungsstunden ECTS- Kreditpunkte 99 (2) 27 SB, LL 7 Marketing 27 SB, LL 7 Projektmanagement und Unternehmensgründung 45 SB, LL 99 Masterarbeit 36 (26) Art der Lehrveranstaltung Prüfungen 2, Dauer Endnoten-bildende studienbegleitende Leistungsnachweise, 2 4 SU, Ü StA oder 20minüt. 4 SU, Ü StA oder 20minüt. 4 SU, Ü StA oder 20minüt. Ergänzende Regelungen erbracht, so muss für 0 ein die StA gewählt werden. Die LN in bereich 6 werden durch eine StA und zwei loquien erbracht. Wird in einem eine StA erstellt, so müssen die loqien jeweils in den beiden anderen en abgeleistet werden. 4 Methoden und Techniken qualitativer und quantitativer Sozialforschung in ihrer Bedeutung für das Sozialmanagement 8 SB, LL 64 4 SU, Ü 20minüt. Vorbereitungskolloqium 8 IF 44 SU Masterarbeit 22 MA und 45minütiges loquium 3 SOM, 205 Seite 9 von 0 nicht amtliche Lesefassung

10 lfd. Nr. Pflichtfächer Anzahl Lehrveranstaltungsstunden (Präsenzstudium) Fernstudienbestandteile in Lehrveranstaltungsstunden ECTS- Kreditpunkte Summe Art der Lehrveranstaltung Prüfungen 2, Dauer Endnoten-bildende studienbegleitende Leistungsnachweise, 2 Ergänzende Regelungen 2 3 Das Nähere wird vom Fachbereich im Studienplan geregelt. Eine mindestens ausreichende Endnote in jeder schriftlichen Prüfung und in jedem studienbegleitenden Leistungsnachweis ist Voraussetzung für das Bestehen der Masterprüfung. Die Note ausreichend oder besser ist Voraussetzung für das Bestehen der Masterprüfung. Zur Bildung der Note der Masterarbeit werden die schriftliche Masterarbeit mit 0,8 und das loquium mit 0,2 gewichtet. Das loquium findet nur statt, wenn zuvor die schriftliche Masterarbeit mit der Note ausreichend oder besser bewertet wurde. Abkürzungen: SB = Studienbrief LL = Literaturlektüre LN = Leistungsnachweis PA = Projektaufgabe IF = Internetforum IS = Internetseminar = loquium MA = Masterarbeit StA = Studienarbeit sp = schriftliche Prüfung SU = seminaristischer Unterricht LVS = Lehrveranstaltungsstunden SOM, 205 Seite 0 von 0 nicht amtliche Lesefassung

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