Gemeindewerke Salem. Nachtragswirtschaftsplan für den Eigenbetrieb. Gemeindewerke Wasserversorgung

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1 Gemeindewerke Salem Nachtragswirtschaftsplan 2012 für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Wasserversorgung

2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbericht 2. Feststellung des Nachtragswirtschaftsplanes Finanzplan 4. Darlehen

3 Vorbericht Allgemeines Der Gemeinderat der Gemeinde Salem hat in seiner Sitzung am beschlossen, dass die Gemeindewerke Salem ab dem als Eigenbetrieb geführt werden. Eigenbetriebe sind von einer Kommune nach dem Eigenbetriebsrecht geführte Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie sind aus dem Haushalt der Gemeinde ausgesondert und haben eine selbständige finanzwirtschaftliche Planung, eine selbständige Buchführung mit eigenständigem Abschluss und getrennter Vermögensverwaltung. Wasserförderung und Verteilung Die Gemeindewerke Salem versorgen die 11 Salemer Teilorte mit einem ausreichenden Wasserangebot. Die Versorgungsstruktur in der Gemeinde Salem besteht aus einem zentralen Hochbehälter in Neufrach sowie den Tiefbrunnen in Buggensegel, Neufrach und Stefansfeld, sowie aus dezentralen Quellen und Hochbehältern in den Teilorten. Die Teilorte Buggensegel, Neufrach, Stefansfeld, Rickenbach und Mimmenhausen werden über die Pumpwerke Stefansfeld und Neufrach mit Wasser versorgt. Der Teilort Grasbeuren erhält sein Wasser über den Hochbehälter Buggensegel. Die Teilorte Weildorf und Beuren werden über eigene Hochbehälter versorgt. Mittelstenweiler und Oberstenweiler werden vom Tiefbrunnen Buggensegel versorgt. Für den Teilort Tüfingen besteht ein gemeinsames Pumpwerk auf der Gemarkung Deisendorf (Stadt Überlingen). Hier wird Bodenseewasser zur Verminderung der Wasserhärte beigemischt. Durch Verbund- und Notleitungen ist eine höchstmögliche Versorgungssicherheit gewährleistet.

4 Wesentliche Werksdaten Neufrach Hochbehälter Neufrach - Zentralbehälter - o Inhalt Wasserkammern m³ o Förderleistung (zum HB Faßler ) 10,5 l/s Pumpwerk Neufrach - Fernwirkzentrale - o Förderleistung (zum HB Neufrach) 32,0 l/s Buggensegel Hochbehälter Buggensegel o Inhalt Wasserkammern 150 m³ Pumpwerk Buggensegel o Förderleistung (zum HB Mittelstenweiler) 8,7 l/s Mittelstenweiler Hochbehälter Mittelstenweiler o Inhalt Wasserkammern 368 m³ o Förderleistung (zum HB Oberstenweiler) 4,7 l/s Oberstenweiler Hochbehälter Oberstenweiler o Inhalt Wasserkammern 334 m³ Weildorf Hochbehälter Weildorf o Inhalt Wasserkammern 322 m³

5 Beuren Hochbehälter Faßler o Inhalt Wasserkammern 306 m³ o Förderleistung (zum HB Trillenbühl) 4,2 l/s Hochbehälter Trillenbühl o Inhalt Wasserkammern 350 m³ Rickenbach Hochbehälter Rickenbach o Inhalt Wasserkammern 250 m³ o Förderleistung (zum HB Tüfingen) 5,2 l/s Pumpwerk Rickenbach o Förderleistung (zum HB Rickenbach) 6,9 l/s Tüfingen Hochbehälter Tüfingen o Inhalt Wasserkammern 333 m³ Pumpwerk Deisendorf o Förderleistung (zum HB Tüfingen) 3,3 l/s Stefansfeld Pumpwerk Stefansfeld o Förderleistung (zum HB Weildorf) o Förderleistung (zum HB Neufrach) o Förderleistung (zum Zentralbehälter) 5,6 l/s 10,0 l/s 11,5 l/s

6 Wassergebühren Durch die für die Gesamtgemeinde erlassene Wasserabgabesatzung vom war die Wassergebühr mit Wirkung vom auf einheitlich 1,00 DM pro cbm festgesetzt worden. Die Kostenentwicklung hatte die Gemeinde jedoch gezwungen, die Wassergebühren mit Wirkung vom auf 1,50 DM pro cbm zu erhöhen. Seit wird in der Gesamtgemeinde der Zählertarif angewendet. Zum bzw wurden eine weitere Erhöhungen der Wassergebühren auf 1,80 DM bzw. 2,00 DM erforderlich. Im Rahmen der Gebührenkalkulation für das Jahr 2001 wurde die gesetzlich vorgesehene Gewinnerzielungsabsicht des Versorgungsunternehmens vom Gemeinderat befürwortet. Des Weiteren wurde die Abführung einer Konzessionsabgabe an die Gemeinde Salem beschlossen. Die Wassergebühr beträgt seither 1,28. Der durchschnittliche Wasserpreis in Baden-Württemberg beträgt zum ,94 /cbm. Die Gemeinde Salem liegt damit trotz ihrer flächenmäßig schwierigen Situation in einem sehr günstigen Bereich. Der Gemeinderat hat in seinen Sitzungen am und am die Wassergebühr von 1,28 pro cbm weiter bestätigt. Rückblick Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom den Jahresabschluss 2010 für das wirtschaftliche Unternehmen Wasserversorgung festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2010 schließt nach Steuer mit einem Verlust von ,01 (im Jahr 2009 Gewinn = ,00 ) ab. Aufgrund des Verlusts entstanden keine Steuern. Es konnte entgegen des Gemeinderatsbeschlusses keine Konzessionsabgabe an den Gemeindehaushalt abgeführt werden. Die Bilanz zeigt folgende Ergebnisse bezüglich des Eigenkapitalanteiles: Bilanzsumme zum ,45 - Ertragszuschüsse ,00 maßgebliche Bilanzsumme ,45 Eigenkapital lt. Bilanz ,66 Eigenkapitalanteil 28,10 % Der Finanzierungsfehlbetrag konnte auch im Jahr 2011 nicht abgebaut werden.

7 Das Wirtschaftsjahr 2011 schließt nach Steuer mit einem Verlust von ,33 (im Jahr 2010 Verlust = ,01 ) ab. Aufgrund des Verlustes entstand keine Steuer. Es konnten entgegen des Gemeinderatsbeschlusses keine Konzessionsabgabe an den Haushalt abgeführt werden. Für die Kalkulation der Jahre 2013 und 2014 ist aufgrund der Verlustsituation mit einer Gebührenerhöhung zu rechnen. Die Bilanz zeigt folgende Ergebnisse bezüglich des Eigenkapitalanteiles: Bilanzsumme zum (ohne Verlust) ,97 - Ertragszuschüsse ,00 maßgebliche Bilanzsumme ,97 Eigenkapital lt. Bilanz ,33 Eigenkapitalanteil 28,24 % Die Wasserversorgung überschreitet den von der Finanzverwaltung geforderten Eigenkapitalanteil von 30 % (Abschnitt 28 Abs. 3 KStR) nicht mehr. In der Rechtsprechung wird auch eine Kapitalausstattung von 26 % als angemessen angesehen. Um die vorgetragenen Fehlbeträge abzubauen und die Eigenkapitalausstattung zu verbessern war im Jahr 2012 zunächst eine Eigenkapitalaufstockung mit ,00 vorgesehen. Diese soll jedoch nicht umgesetzt bzw. durch eine Gewährung eines Trägerdarlehens ersetzt werden. Bislang wurde das Kapital ebenfalls durch die Gemeinde in Form eines Kassenkredites gewährt. Durch die Ausweisung eines langfristigen Kredits ist gewährleistet, dass die Leistungsbeziehungen zwischen Gemeinde und Eigenbetrieb angemessen vergütet und transparent dargestellt werden. Ebenfalls kann den handelsrechtlichen und den kaufmännischen Regeln ( goldene Bilanzregel ) entsprochen werden. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes und der Eigenbetriebsverordnung. Der Darlehenssaldo der Gemeindewerke beträgt derzeit ,00 und besteht ausschließlich aus Trägerdarlehen der Gemeinde. Die erneute Gewährung eines Darlehens durch die Gemeinde verändert die Finanzierungsstruktur vom kurzfristigen in den langfristigen Bereich. Erfolgsplan Im Erfolgsplan sind keine Änderungen vorgesehen. Für das Planjahr 2013 ist mit einer Gebührenerhöhung zu rechnen. Die Erhöhung des Höchstbetrages für die Kassenkredite ist erforderlich um die Gewährung des Kassenkredites der Gemeinde bis zur Gewährung des Trägerdarlehens rechtlich abzusichern.

8 Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Wasserversorgung Salem für das Wirtschaftsjahr Nachtragsplan Der Gemeinderat der Gemeinde Salem hat in seiner Sitzung am aufgrund von 14 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung den Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 beschlossen. 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 wird im Erfolgsplan in den Erträgen und Aufwendungen auf ,00 im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben auf ,00 festgesetzt. Das Haushaltsvolumen bleibt damit unverändert. 2 Kredite Der Gesamtbetrag der für den Versorgungsbetrieb im Finanzplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird für das Wirtschaftsjahr 2012 von 0,00 auf ,00 erhöht. 3 Verpflichtungsermächtigung und Kassenkredite Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird von ,00 auf ,00 erhöht. Salem, Manfred Härle, Bürgermeister

9 Jahreserfolgsplan 2012 ERTRÄGE 1. Umsatzerlöse ,00 2. Auflösung von Beiträgen ,00 3. Auflösung von Zuschüssen ,00 AUFWENDUNGEN ,00 1. Materialaufwand ,00 2. Personalaufwand ,00 3. Abschreibungen: auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen ,00 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen ,00 5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen ,00 6. Steuern 0,00 7. Jahresgewinn 0, ,00

10 Finanzplan 2012 A. Einnahmen 1. Wasserversorgungsbeitrag ,00 2. Ablösung von Beiträgen ,00 3. Jahresgewinn 0,00 4. Abschreibungen ,00 5. Kreditaufnahme ,00 Summe Einnahmen ,00 B. Ausgaben 1. Auflösung Ertragszuschüsse ,00 2. Investitionen ,00 Summe Ausgaben ,00

11 Gemeindewerke Salem Darlehen

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